Zukunft des niedergebrannten Pferdehofes in Thielenbruch
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 3961/2019 vom 18.11.2019
Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 3961/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Zukunft des niedergebrannten Pferdehofes in Thielenbruch Mit Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 16.09.2019 bittet Herr Krüger (CDU) zum TOP 10.2.8 um Mitteilung, welche Maßnahmen erfolgen, wenn der Eigentümer der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkomme. Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Entsteht durch die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, kann die zuständige Ordnungsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um diese Gefahr abzuwehren. Der ordnungspflichtige Eigentümer (sogenannt „Zustandsstörer“) wird im Zuge des ordnungsrechtli- chen Verfahrens per Ordnungsverfügung zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen aufgefordert, um die bestehende Gefahr zu beseitigen. Die Ordnungsverfügung erfolgt unter Androhung von Zwangsmitteln, um die angeordnete Maßnahme durchzusetzen. Im vorliegenden Fall des niedergebrannten Pferdehofs besteht nach Ansicht der Fachdienststelle derzeit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die ein Eingreifen seitens des Amtes für öffentliche Ordnung begründet.
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