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2712/2018

Bürgereingabe zur Einführung einer Gebührenpflicht für Straßenkunst

Beschlussvorlage Ausschuss 23.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 13.09.2018, TOP 4.2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe anonym

924 Zeichen

nu Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Mittwoch, 18. Juli 2018 17:46
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin
Betreff: Verbesserungsvorschlag

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin!

Die Stadt Bonn hat eine Gebührenpflicht für Straßenmusiker von 25 € je Tag und Person
eingeführt.

Ich schlage daher vor, dem Beispiel Bonn zu folgen und für die Straßenmusiker, Gaukler und
Pflastermaler in Köln das gleiche zu tun.

Das Problem der Straßenmusikanten ist allgemein bekannt und nimmt Überhand. Musik echt
ist schön, aber nicht wenn man an jeder Ecke berieselt wird und um Spenden gebeten (dazu
reicht meine Rente nicht aus, um jedem etwas zu geben). Um nicht von Belästigung zu
sprechen.

Eine Gebührenpflicht, wie sie nun Bonn eingeführt hat, würde diese Problematik erheblich
eindämmen und dazu die Stadtkasse etwas aufbessern.

Was Bonn kann, warum soll das in Köln nicht möglich sein?

Mit freundlichen Crüterg EEE.

Beschlussvorlage Ausschuss

3475 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2712/2018 
Freigabedatum 23.08.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe zur Einführung einer Gebührenpflicht für Straßenkunst 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und beschließt, den Vorschlägen des Peten-
ten, die eine Gebührenpflicht für Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstler einzuführen, nicht zu fol-
gen. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Überlegung, eine Erlaubnispflicht für Straßenkunst und insbesondere Straßenmusik einzuführen, 
ist nicht neu und wurde von der Stadtverwaltung bereits geprüft. Die Verwaltung ist dabei zu der Auf-
fassung gelangt, dass eine Erlaubnispflicht nicht sinnvoll ist.  
 
Bei der Stadt Köln geht regelmäßig eine große Zahl von Beschwerden insbesondere über die Darbie-
tung von Straßenmusik ein. Im Vordergrund steht dabei die Lautstärke einzelner Musiker und nicht 
die Anzahl der Musikanten. Das Problem der Lärmbelästigung, die im Einzelfall nur vor Ort festge-
stellt werden kann, ließe sich durch Ihre Anregung nicht lösen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner 
Sitzung vom 19.12.2017 zur Verringerung der Lärmbeschwerden beschlossen, dass der Einsatz von 
Lautsprechern und elektronischen Verstärkern verboten ist. Im Übrigen darf Straßenkunst nur in den 
ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden und nach der Aufführung muss der Stand-
ort um mindestens 300 Meter gewechselt werden. Der entsprechende in § 9 der Kölner Stadtordnung 
enthaltene Passus kommt insofern der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit nach und setzt das 
Grundrecht unter Berücksichtigung der Interessen insbesondere der Anwohnerschaft im öffentlichen 
Raum des Kölner Stadtgebietes rechtssicher um. 
 
Durch die vorgeschlagene Erteilung konkreter Erlaubnisse verbunden mit der Zuweisung fester 
Standorte wäre die Stadt Köln auch zur Kontrolle der Straßenkünstler bzw. der in der jeweiligen Er-
laubnis enthaltenen Auflagen durch den Ordnungsdienst gezwungen. Die in der Öffentlichkeit vielfach 
diskutierte Selektion und Unterscheidung der Musiker etwa in "geübte Künstler", die eine Erlaubnis 
erhalten und "ungeübte Künstler", die keine Erlaubnis erhalten, wäre weder objektiv noch rechtssicher 
bzw. gerichtsfest. Die von dem Petenten angestrebte zahlenmäßige Begrenzung der Musikanten 
ergibt sich dadurch ebenfalls nicht. Die Erteilung der Erlaubnisse wäre in einer Großstadt wie Köln 
neben dem oben genannten Kontrollaufwand dabei vielmehr mit einem erheblichen zusätzlichen per-
sonellen Aufwand für die Erlaubniserteilung sowie die Koordination der Straßenmusikanten und der 
einzelnen Standorte verbunden.  
 
Weiterhin würden keine Mehreinnahmen für die Stadt Köln entstehen, da lediglich Verwaltungsgebüh-
ren erhoben werden dürfen. Diese decken nur den tatsächlichen Verwaltungsaufwand der eigentli-
chen Erlaubnis.  
 
Als Fazit muss festgehalten werden, dass eine Erlaubnispflicht kaum zu einer signifikanten Verringe-
rung der Straßenmusikanten sowie Änderungen von Art und Umfang der Beiträge führen würde, son-
dern lediglich einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und erhöhten Personalbedarf bedeutet. 
Daher soll davon abgesehen werden, eine Erlaubnispflicht für Straßenkunst in Köln einzuführen.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2712/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.08.2018
Erstellt
15.08.2018 15:54