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Bürgereingabe zur Einführung einer Gebührenpflicht für Straßenkunst

Beschlussvorlage Ausschuss 2712/2018 vom 23.08.2018

Stand: Am 13.09.2018 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ungeändert beschlossen.

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    nu Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Mittwoch, 18. Juli 2018 17:46 An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin Betreff: Verbesserungsvorschlag Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin! Die Stadt Bonn hat eine Gebührenpflicht für Straßenmusiker von 25 € je Tag und Person eingeführt. Ich schlage daher vor, dem Beispiel Bonn zu folgen und für die Straßenmusiker, Gaukler und Pflastermaler in Köln das gleiche zu tun. Das Problem der Straßenmusikanten ist allgemein bekannt und nimmt Überhand. Musik echt ist schön, aber nicht wenn man an jeder Ecke berieselt wird und um Spenden gebeten (dazu reicht meine Rente nicht aus, um jedem etwas zu geben). Um nicht von Belästigung zu sprechen. Eine Gebührenpflicht, wie sie nun Bonn eingeführt hat, würde diese Problematik erheblich eindämmen und dazu die Stadtkasse etwas aufbessern. Was Bonn kann, warum soll das in Köln nicht möglich sein? Mit freundlichen Crüterg EEE.
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 2712/2018 Freigabedatum 23.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe zur Einführung einer Gebührenpflicht für Straßenkunst Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und beschließt, den Vorschlägen des Peten- ten, die eine Gebührenpflicht für Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstler einzuführen, nicht zu fol- gen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Überlegung, eine Erlaubnispflicht für Straßenkunst und insbesondere Straßenmusik einzuführen, ist nicht neu und wurde von der Stadtverwaltung bereits geprüft. Die Verwaltung ist dabei zu der Auf- fassung gelangt, dass eine Erlaubnispflicht nicht sinnvoll ist. Bei der Stadt Köln geht regelmäßig eine große Zahl von Beschwerden insbesondere über die Darbie- tung von Straßenmusik ein. Im Vordergrund steht dabei die Lautstärke einzelner Musiker und nicht die Anzahl der Musikanten. Das Problem der Lärmbelästigung, die im Einzelfall nur vor Ort festge- stellt werden kann, ließe sich durch Ihre Anregung nicht lösen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 19.12.2017 zur Verringerung der Lärmbeschwerden beschlossen, dass der Einsatz von Lautsprechern und elektronischen Verstärkern verboten ist. Im Übrigen darf Straßenkunst nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden und nach der Aufführung muss der Stand- ort um mindestens 300 Meter gewechselt werden. Der entsprechende in § 9 der Kölner Stadtordnung enthaltene Passus kommt insofern der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit nach und setzt das Grundrecht unter Berücksichtigung der Interessen insbesondere der Anwohnerschaft im öffentlichen Raum des Kölner Stadtgebietes rechtssicher um. Durch die vorgeschlagene Erteilung konkreter Erlaubnisse verbunden mit der Zuweisung fester Standorte wäre die Stadt Köln auch zur Kontrolle der Straßenkünstler bzw. der in der jeweiligen Er- laubnis enthaltenen Auflagen durch den Ordnungsdienst gezwungen. Die in der Öffentlichkeit vielfach diskutierte Selektion und Unterscheidung der Musiker etwa in "geübte Künstler", die eine Erlaubnis erhalten und "ungeübte Künstler", die keine Erlaubnis erhalten, wäre weder objektiv noch rechtssicher bzw. gerichtsfest. Die von dem Petenten angestrebte zahlenmäßige Begrenzung der Musikanten ergibt sich dadurch ebenfalls nicht. Die Erteilung der Erlaubnisse wäre in einer Großstadt wie Köln neben dem oben genannten Kontrollaufwand dabei vielmehr mit einem erheblichen zusätzlichen per- sonellen Aufwand für die Erlaubniserteilung sowie die Koordination der Straßenmusikanten und der einzelnen Standorte verbunden. Weiterhin würden keine Mehreinnahmen für die Stadt Köln entstehen, da lediglich Verwaltungsgebüh- ren erhoben werden dürfen. Diese decken nur den tatsächlichen Verwaltungsaufwand der eigentli- chen Erlaubnis. Als Fazit muss festgehalten werden, dass eine Erlaubnispflicht kaum zu einer signifikanten Verringe- rung der Straßenmusikanten sowie Änderungen von Art und Umfang der Beiträge führen würde, son- dern lediglich einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und erhöhten Personalbedarf bedeutet. Daher soll davon abgesehen werden, eine Erlaubnispflicht für Straßenkunst in Köln einzuführen.

Beratungsverlauf

  1. 13.09.2018

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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