1744/2024
Köln beteiligt sich am Startchancen-Programm für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit
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Anlage 1 - Startchancen-Schulen Köln zu 2024-25
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Startchancen-Programm Vorauswahl teilnahmeberechtigter Schulen für das Schuljahr 2024/2025 Regierungsbezirk Schulträger Schulform Kurzbezeichnung Schule köln Seite 7/von9 Rhein-Erft-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Stadt Aachen Stadt Aachen Stadt Aachen Stadt Aachen Stadt Aachen Stadt Aachen Stadt Aachen Stadt Aachen Stadt Aachen Stadt Alsdorf Stadt Bergheim Stadt Bergisch Gladbach Stadt Bergisch Gladbach Stadt Bergneustadt Stadt Bergneustadt Stadt Bonn Stadt Bonn Stadt Bonn Stadt Bonn Stadt Bonn Stadt Bonn Stadt Düren Stadt Düren Stadt Düren Stadt Düren Stadt Düren Stadt Düren Stadt Erkelenz Stadt Eschweiler Stadt Euskirchen Stadt Euskirchen Stadt Frechen Stadt Frechen Stadt Geilenkirchen Stadt Gummersbach Stadt Gummersbach Stadt Hückelhoven Stadt Kerpen Stadt Köln Stadt Kö Stadt Köl Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö Stadt Kö 5555555555555 55 Berufskolleg Berufskolleg Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Gymnasium Hauptschule Realschule Grundschule Grundschule Grundschule Hauptschule Grundschule Hauptschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Hauptschule Hauptschule Gesamtschu Grundschu Grundschu e e Grundschule Hauptschule Hauptschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Hauptschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Berufskolleg Berufskolleg Gesamtschu Grundschu e Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Brühl, BK Karl-Schiller Bonn, BK Rochusstraße Aachen, GG Driescher Hof Aachen, GG Schönforst-Schwalbenweg Aachen, KG Beeckstr. Aachen, KG Bildchen Aachen, KG Feldstr. Aachen, KG Passstr. Aachen, Gym Geschwister-Scholl Aachen, GH Aretzstr. Aachen, RS Hugo-Junkers-Realschule Alsdorf, GG Alsdorf-Annapark Bergheim, GG Astrid-Lindgren Bergisch Gladbach, GG Gronau Bergisch Gladbach, GH Im Kleefeld Bergneustadt, GG (Verb.) Sonnenschule Bergneustadt, GH Goethestr. Bonn, EG Elsa-Brändström Bonn, GG Gotenschule Bonn, GG Medinghoven Bonn, GG Robert-Koch Bonn, GH August-Macke-Schule Bonn, GH Johannes-Rau-Schule Düren, GE Heinrich-Böll Düren, GG Martin-Luther-Schule Düren, GG Paul-Gerhardt-Schule Düren, KG Süd Düren, GH Burgauer Allee Düren, GH Matthias-Claudius-Schule Erkelenz, GG Astrid-Lindgren-Schule Eschweiler, EG Stadtmitte Euskirchen, GG Hermann-Josef-Schule Euskirchen, GG Nordstadt Frechen, GG Burg Frechen, GH Herbertskaul Geilenkirchen, GG Sittarder Str. Gummersbach, GG Bernberg Gummersbach, GG Steinenbrück Hückelhoven, GG Dinstühlerstr. Kerpen, KG Albertus-Magnus Köln, BK Deutzer Freiheit Köln, BK Ehrenfeld Köln, GE Katharina-Henoth-Schule Köln, GG (Verb.) Schule IM Süden Köln, GG An St. Theresia Köln, GG Berthold-Otto-Schule Köln, GG Erlenweg Köln, GG Ernstbersstr. Köln, GG Europaring Köln, GG Hauptstr. Köln, GG Heideschule Köln, GG James-Krüss Köln, GG Kopernikusstr. Köln, GG Langemaß Köln, GG Lohmarer Straße Köln, GG Lustheider Straße Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Stand April 2024 Startchancen-Programm Vorauswahl teilnahmeberechtigter Schulen für das Schuljahr 2024/2025 Regierungsbezirk Schulträger Schulform Kurzbezeichnung Schule köln Stadt Köln Grundschule Köln, GG Merianstr. | Stadt Köln Grundschule Köln, GG Riphahnstr. Stadt Köln Grundschule Köln, GG Weimarer Str. Stadt Köln Grundschule Köln, KG Andreas-Hermes-Str. Stadt Köln Grundschule Köln, KG Horststr. Stadt Köln Grundschule Köln, KG Kupfergasse Stadt Köln Grundschule Köln, KG Mengenicher Str. Stadt Köln Hauptschule Köln, GH Gustav-Heinemann-Schule Stadt Köln Hauptschule Köln, GH Nelson-Mandela-Schule Stadt Köln Hauptschule Köln, GH Tiefentalstr. Stadt Köln Hauptschule Köln, KH Adolph-Kolping-Schule Stadt Köln Realschule Köln, RS Albert-Schweitzer-Schule Stadt Köln Realschule Köln, RS Elly-Heuss-Knapp-Realschule Stadt Köln Realschule Köln, RS Ferdinand-Lassalle-Realschule Stadt Köln Realschule Köln, RS Henry-Ford-Realschule Stadt Königswinter Grundschule Königswinter, GG Johann-Lemmerz-Schule Stadt Leverkusen Grundschule Leverkusen, GG Am Friedenspark Stadt Leverkusen Grundschule Leverkusen, GG Erich-Klausener-Schule Stadt Leverkusen Grundschule Leverkusen, GG Herderstr. Stadt Leverkusen Grundschule Leverkusen, GG Regenbogen Stadt Leverkusen Hauptschule Leverkusen, GH Theodor-Wuppermann Stadt Sankt Augustin Hauptschule Sankt Augustin, GH Niederpleis Stadt Stolberg Grundschule Stolberg, GG Grüntal Stadt Stolberg Grundschule Stolberg, GG Hermannstraße Stadt Troisdorf Grundschule Troisdorf, GG Roncalli-Schule Stadt Wesseling Grundschule Wesseling, GG Albert-Schweitzer-Schule Stadt Wesseling Hauptschule Wesseling, GH Wilhelm-Busch-Schule Städteregion Aachen Berufskolleg Eschweiler, BK August-Thyssen-Str. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Seite8von 9 Stand April 2024
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 05.06.2024 1744/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 Köln beteiligt sich am Startchancen-Programm für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit Das Startchancen-Programm ist ein überaus großes und ambitioniertes Bildungsprogramm von Bund und Ländern, mit dem bundesweit 4.000 Schulen in herausfordernden Lagen über einen Zeitraum von zehn Jahren gefördert werden sollen. Das Ziel besteht darin, Chancengerechtig- keit zu erhöhen, Bildungserfolg und soziale Herkunft zu entkoppeln sowie Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit von Schüler*innen zu unterstützen. Bund und Länder investieren dafür insge- samt 20 Milliarden Euro über die Programmlaufzeit. Nordrhein-Westfalen erhält in den kom- menden 10 Jahren 2,3 Milliarden Euro vom Bund und investiert seinerseits Landesmittel in glei- cher Höhe, so dass das Fördervolumen insgesamt 4,6 Milliarden Euro betragen wird. In Nord- rhein-Westfalen sollen insgesamt 920 Schulen in herausfordernden Lagen eine gezielte Unter- stützung erhalten, davon 400 Schulen ab dem Schuljahr 2024/25 und weitere 520 Schulen ab dem Schuljahr 2025/26 (siehe https://www.schulministerium.nrw/Startchancen). Für Köln sind nunmehr seitens des Landes die e rsten 31 Schulen ausgewählt und zur Teil- nahme am Programm ab dem Schuljahr 2024/25 eingeladen worden ( siehe Anlage 1). Zeit- gleich wurde die Stadt Köln gebeten, mit den Schulen ein Einvernehmen herzustellen, die Teil- nahme ihrer Schulen zu unterstützen und sich an der gelingenden Umsetzung des Startchan- cen-Programms zu beteiligen. Die Auswahl der Schulen durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgte auf der Grundlage des aktualisierten Schulsozialindexes des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die beiden Startzeit- punkte 2024/25 und 2025/26 sollen grundsätzlich alle Grundschulen in den Schulsozialin- dexstufen 6 bis 9 und alle weiterführenden Schulen der Stufen 7 bis 9 in den Blick genommen werden. Auch Berufskollegs werden auf der Grundlage geeigneter Kriterien ausgewählt, ggf. in der zweiten Runde auch Förderschulen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass mindestens rund 70 Kölner Schulen in den beiden Ausbaustufen vom Programm profitieren werden. Das genaue Fördervolumen für die Kölner Schulen ist seitens des Landes noch nicht benannt worden. Die Fördermittel sollen in drei „Säulen“ eingesetzt werden: 2 Lernumgebung und Ausstattung (Investitionsbudget – Säule 1, 40%) Investitionen in Lernumgebung und Ausstattung sollen nach Bund-Länder-Vereinbarung im Laufe der Programmlaufzeit nach Möglichkeit an allen Startchancen-Schulen unter Berücksichti- gung der vor Ort bestehenden Erforderniss e zielgenau umgesetzt werden. Die Stadt Köln muss diese Investitionsmittel einzeln gesondert beantragen und dabei einen Ei- genanteil in Höhe von 30% bei gesicherter Finanzierung im Rahmen des städtischen Haushalts aufbringen. Schul- und Unterrichtsentwicklung (Chancenbudget – Säule 2, 30%) Zwei Drittel des Chancenbudgets sollen an den Startchancen-Schulen jeweils für die Umsetzung von Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung genutzt werden, die nach wissen- schaftlichen Erkenntnissen positiv auf die unterschiedlichen Ziele des Programms ein- wirken. Für weitere Vorhaben steht den Schulen jeweils ein Drittel ihres Chancenbud- gets zur freien Verfügung. Im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung ist ein Orientie- rungspapier zum Chancenbudget entwickelt worden (siehe Anlage 2). Für das Chan- cenbudget ist kein finanzieller Eigenanteil der Stadt Köln erforderlich. Multiprofessionelle Teams an Schulen (Personalbudget – Säule 3, 30%). Das Personal- budget soll bedarfsorientiert und schulbezogen z.B. auf die Einstellung von Schulsozi- alarbeiter*innen abstellen. Nach aktuellem Stand soll es sich um neue Landesstellen handeln. Entsprechend ist auch für das Personalbudget kein finanzieller Eigenanteil der Stadt Köln erforderlich. Die Verwaltung sieht in dem Startchancen-Programm ausgesprochen gute Nachrichten für Köln und verbindet mit dieser lange erwarteten Unterstützung durch den Bund und das Land Nord- rhein-Westfalen die Hoffnung, die Bildungschancen der Kölner Schüler*innen weiter deutlich verbessern zu können. Es ist positiv hervorzuheben, dass es dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Schule und Bildung (MSB) gelungen ist, in langwierigen Bund-Länder- Verhandlungen sehr gute Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen und damit für Köln zu erzielen. Wie erbeten, hat die Verwaltung ihren Schulen und der Bezirksregierung Köln als oberer Schul- aufsicht ihre Absicht erklärt, das Startchancen-Programm zu unterstützen und gemeinsam zum Erfolg zu führen. Sie setzt dabei auf weiterhin enge und vertrauensvolle Abstimmungen mit der unteren, oberen und obersten Schulaufsicht unter intensiver Beteiligung der Schulen. Gegenwärtig erfolgen in einer Vielzahl von Gesprächsformaten laufend Konkretisierungen hin- sichtlich der Umsetzung des Startchancen-Programms auf kommunaler Ebene, beispielsweise in mittlerweile drei Schulträgerkonferenzen des MSB. Dabei sind viele Fragen im Detail noch offen bzw. werden diese zeitnah noch geklärt, beispielsweise in Form einer durch das Land noch zu erstellenden Förderrichtlinie für das Investitionsbudget (Säule I). Noch vor der Som- merpause werden auch die Abstimmungsgespräche zwischen Schulverwaltung und unterer so- wie oberer Schulaufsicht intensiviert, um eine adäquate Steuerungs- und Begleitarchitektur vor Ort im Rahmen einer örtlichen Verantwortungsgemeinschaft abzustimmen. Gez. Voigtsberger
Anlage 2 - Orientierungspapier Chancenbudget
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1 BLV-Anlage 3 Startchancen-Programm Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (Säule II) Vorbemerkung und Einordnung Die Chancenbudgets eröffnen den Startchancen- Schulen Freiräume und ermöglichen be- darfsgerechte Lösungen, die den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Sie sollen eine leistungsfördernde sowie ungleichheits- und diversitätssensible Unterrichts- und Schulgestal- tung unterstützen und entsprechende Professionalisierungsprozesse fördern. Damit sollen die Chancenbudgets einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Chancengerechtigkeit in der schu- lischen Bildung zu verbessern und Bildungsmöglichkeiten und - erfolge sowie Zukunftsper- spektiven von sozialer Herkunft zu entkoppeln. Mit den Chancenbudgets sollen die Ziele des Programms auf individueller, institutioneller und in Teilen auch auf systemischer Ebene unterstützt werden: individuelle Ebene: Auf der Ebene der Lernenden zielt das Programm vor allem auf die Stärkung von Basiskompetenzen, die Förderung der sozio-emotionalen Kompetenzen und die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler ab. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in den Fächern Deutsch und Mathematik verfehlen, soll an den Startchancen- Schulen halbiert werden. Dazu bedienen sich Startchancen - Schulen geeigneter Programme und Maßnahmen zur Verbesserung, deren Wirksamkeit erwiesen ist. Sie setzen eine gezielte individuelle Diagnostik ein, die eine passgenaue und adaptive Förderung aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht. institutionelle Ebene: Auf der Ebene der Schulen unterstützt das Programm vor allem die Professionalisierung aller Personengruppen, die an den Startchancen -Schulen pädago- gisch tätig sind. Es geht um ihre Befähigung zu verbesserten Lehr- und Lernprozessen und zur persönlichkeitsförderlichen Begleitung der Schülerinnen und Schülern. Dazu ar- beiten Startchancen-Schulen datenorientiert und in systematischen Entwicklungszyklen, die eine Evaluation wesentlicher Maßnahmen vorsehen. Die Chancenbudgets können hierbei auch für unterstützende Dienstleistungen bzw. Beratungs- und Unterstützungsan- gebote eingesetzt werden. Gleichzeitig gilt es den Begegnungs- und Lernraum von Schü- lerinnen und Schülern durch Verankerung der Startchancen -Schulen im Sozialraum aus- zuweiten und eine schulübergreifende Zusammenarbeit zur Gestaltung von Überg ängen einerseits und den gemeinsamen Erfahrungsaustausch andererseits zu stärken. systemische Ebene: Das Startchancen -Programm kann nur wirksam werden, wenn alle systemischen Akteure, also v.a. Sch ulträger, Schulaufsicht, Kommunen, Kernverwaltung der Ministerien, Landesinstitute und Qualitätsagenturen und Schulentwicklungsbegleitung, abgestimmt und in gemeinsamer Ausrichtung an der Zielerreichung arbeiten. Dementspre- chend bedarf es auch solcher Maßnahmen, die der Stärkung, Professionalisierung und Synchronisierung des Verwaltungs-, Unterstützungs- und Beratungssystems dienen. Aus den Chancenbudgets stehen den Schulen jeweils Ressourcen zur Verfügung, die ihre selbstverantworteten Handlungsspielräume erweitern und passgenaue Lösungen vor Ort er- möglichen. Das vorliegende Orientierungspapier weist die Rahmenbedingungen aus, unter denen die Chancenbudgets zur Anwendung kommen und zeigt anhand von zentralen Maßnahmen auf, 2 wie die Startchancen-Schulen jeweils von ihrem Chancenbudget profitieren können. Das Ori- entierungspapier richtet sich v.a. an die Kultusministerien und dient diesen bei der länderspe- zifischen Ausgestaltung als Orientierung. Eine Anpassung an die landesspezifischen Verwal- tungs- und Schulträgerstrukturen sowie die rechtlichen Möglichkeiten der Schulen ist möglich. Rahmenbedingungen Das in den Chancenbudgets angelegte Potenzial für mehr Chancen- und Bildungsgerechtig- keit soll von den Startchancen-Schulen bestmöglich realisiert werden können. Für den Einsatz der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen werden deshalb die nachfolgenden Rah- menbedingungen formuliert. Zwei Drittel der Chancenbudgets sollen an den Startchancen-Schulen jeweils für die Um- setzung von Maßnahmen aus Bereichen genutzt werden, die sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen aus den Ländern positiv auf die versc hiede- nen Zielebenen auswirken können. Diese Bereiche werden im vorliegenden Orientierungs- papier dargelegt und mit zentralen Maßnahmen versehen. Für weitere Vorhaben steht den Schulen jeweils ein Drittel ihres Chancenbudgets zur freien Verfügung. Die Entscheidung darüber, wie die Chancenbudgets eingesetzt werden, wird von den zu- ständigen Stellen des Landes im Rahmen von Entwicklungs- und Kooperationsgesprächen gemeinsam mit den Startchancen-Schulen und – sofern sie zuständig sind – den Kommu- nen getroffen und in einer Vereinbarung transparent und nachvollziehbar dokumentiert. Eine Finanzierung aus dem Anteil des Bundes an den Chancenbudgets ist ausschließlich für Maßnahmen möglich, die von den Ländern nicht als Beitrag ihrer Ko-Finanzierung gel- tend gemacht werden. Eine kumulative Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln einer Maßnahme ist möglich. Zugleich treffen die Länder Vorkehrungen, die den Schulen dabei helfen, die Chancenbud- gets zielgerichtet und ihrem spezifischen Entwicklungsprozess entsprechend einzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Bündelung und Bereitstellung von geeigneten Maßnah- men, Materialien und Angeboten. Hiermit sollen die Qualität sowie die Einpassung in län- derseitige Strategien gesichert und zugleich eine Weiterentwicklung dieser befördert wer- den. Die Länder wirken steuerungsseitig zudem darauf hin, eine kohärente, abgestimmte Gesamtarchitektur der Qualitätsentwicklung im Sinne der Programmziele sicherzustellen, die alle systemischen Akteure einschließt und eine zielgerichtete Koordinierung ihrer Akti- vitäten ermöglicht. Dazu gehören auch entsprechende Ressourcen , die den Schulen im Rahmen der Umsetzung des Startchancen -Programms für die inhaltliche Planung, Kom- munikation und Verwaltung der über die Chancenbudgets finanzierten Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen sollen stets den Lehr-Lern-Prozess der Schülerinnen und Schülern errei- chen, ihre Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik stärken und ihre sozio- emotio- nalen Kompetenzen und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern. Den Ländern obliegt – in Abstimmung mit den Kommunen, sofern sie zuständig sind – die Zuweisung der Mittel aus den Chancenbudgets an die einzelnen Schulen. Sie berücksich- tigen dabei die landesspezifischen rechtlichen Gegebenheiten. Die Mittelzuweisung kann hinsichtlich der Größenordnung und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der einzel- nen Schulen variieren. Die Länder machen die Ressourcenzuweisung i m Rahmen de r Chancenbudgets für jedes Jahr und jede Startchancen-Schule transparent. Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt entsprechend in der Verantwortung der jeweils zu- ständigen Stellen des Landes oder, soweit schulfachlich möglich, in der Verantwortung der einzelnen Schule, wenn diese ihr Chancenbudget zur eigenen Bewirtschaftung direkt er- hält. Die bewirtschaftenden Stellen sind für die zweckgerichtete Administration der Chan- cenbudgets und damit für eine praktikable finanziell-administrative Umsetzung zuständig. 3 Das entsprechende Verfahren soll möglichst bürokratiearm und niedrigschwellig gestaltet sein. Im Rahmen des regelmäßigen Monitorings legen die Länder Rechenschaft über die Ver- ausgabung der Mittel ab. Die Schulen erhalten bei der Verausgabung und Administration der Mittel notwendige Ori- entierung und Hilfestellung durch die zuständigen Stellen des Landes. Dies umfasst – so- weit es für die Schulen oder die zuständigen Stellen des Landes relevant ist – die Erstel- lung des Gesamtkonzepts zur Umsetzung des Startchancen- Programms (bspw. durch Vorlagen mit Meilensteinübersicht , Jahresarbeitsplan, Vorhaben- /Projektpläne Entwick- lungsziele, Maßnahmenplanung, Zeitplanung) sowie ggf. das Abrechnungsverfahren (An- tragsstellung, Ausschreibungsverfahren, vertragsrechtliche Fragestellungen, Abrech- nung). Entsprechende Formatvorlagen sollen auch haushalts - und vergaberechtlich rele- vante Aspekte adressieren und den Schulen bzw. den zuständigen Stellen des Landes bei Programmstart vorliegen. Die länderseitig aufgebauten Unterstützungsstrukturen werden durch die wissenschaftli- che Begleitung des Startchancen-Programms flankiert und gestärkt. Auf einer digitalen Plattform stehen den Startchancen-Schulen qualitätsgesicherte Materi- alien und Angebote für eine leistungsfördernde sowie ungleichheits- und diversitätssen- sible Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Verfügung. Auch diese Angebote können in Umsetzung der Chancenbudgets zur Anwendung gebracht werden. Maßnahmenbereiche und zentrale Maßnahmen Im Folgenden sind zentrale Maßnahmen, für die jeweils zwei Drittel der Chancenbudgets auf- gewendet werden sollen, in Maßnahmenbereiche zusammengefasst und den Zielebenen des Startchancen-Programms zugeordnet, die durch die Chancenbudgets unmittelbar adressiert werden sollen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen auf der individuell en Ebene und der institutionellen Ebene ineinandergreifen und darüber hinaus auch Wechselwir- kungen mit der systemischen Ebene erzeugen. A. Individuelle Ebene a. Systematische Potenzialförderung, individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung In diesem Bereich werden vor allem Maßnahmen gefördert, die nachweislich – auf Ba- sis wissenschaftlicher Untersuchungen und auf der Grundlage umfassender Praxiser- fahrungen in den Ländern – folgenden Prinzipien folgen: Sie tragen zur Entkoppelung von Herkunft und Bildungserfolg bei. Sie verknüpfen die individuelle Diagnostik mit einer passgenauen und adaptiven Förderung. Sie berücksichtigen aktuelle fachdidaktische Erkenntnisse und stärken die Basis- kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in zentralen Lernbereichen (v.a. Deutsch und Mathematik). Sie unterstützen die Heranwachsenden in ihrer Persönlichkeitsbildung, indem sie einerseits sozio-emotionale Kompetenzen, also motivationale, volitionale und sozi- ale Kompetenzen stärken, und andererseits gesellschaftlich bedeutsame Kompe- tenzen insbesondere in den Bereichen Demokratiebildung, Nachhaltigkeitsbildung, kulturelle Bildung, Kommunikation und Kooperation, Problemlösefähigkeiten und Resilienzentwicklung berücksichtigen. Sie öffnen – auch außerschulische – Erfahrungsräume und erweitern das Weltwis- sen der Kinder und Jugendlichen. Sie berücksichtigen ungleichheits- und diversitätssensible Ansätze der Unterrichts- gestaltung sowie potentialorientierte Ansätze zur Begabungsförderung, wozu ins- besondere die Aufdeckung von Begabungen in strukturell benachteiligten Kontex- ten gehört. 4 In diesem Zielkontext und Spektrum können insbesondere folgende Maßnahmen ge- fördert werden: Angebote zur individuellen Förderung insbesondere im Bereich von Basiskompe- tenzen aus wissenschaftlich evaluierten Programmen wie BiSS-Transfer („Bildung in Sprache und Schrift“) und QuaMath („Unterricht und Fortbildungs-Qualität in Ma- thematik entwickeln“) sowie den entsprechenden Teilprojekten von LemaS („Leis- tung macht Schule“) und Inhaltsclustern von SchuMaS („Schule macht stark“), Nutzung von Materialien und digitale n Tools zur Unterstützung der individuellen Diagnostik und Erhebung des individuellen Lernstandverlaufs ( u.a. durch BiSS- Transfer empfohlene diagnostische Tools), Nutzung von Materialien und digitalen Tools zur Unterstützung der adaptiven För- derung (z.B. Lese-Apps), Tutoring-Programme (z.B. „Lesen mit dem Turbo-Team“), Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Patinnen und Paten zum Vorle- sen (auch im Rahmen von Leseclubs) und zur Lernbegleitung, Gesundheitsförderung (Ernährung, Bewegung, Suchtprävention, Medienkonsum), soziale Kompetenztrainings, Trainings für gewaltfreie Kommunikation, Maßnahmen zur potentialorientierten Talent- und Begabungsförderung, Identifika- tion von Talenten (zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften, Wettbewerbe, Stipendien sowie bspw. evidenzbasierte Maßnahmen aus LemaS), Nutzung von A ngeboten der MINT- Bildung (z.B. Hackerschool, Junge Tüftler*in- nen), Angebote und Projekte der Demokratiebildung, Exkursionen/Fahrten/Besuche außerschulischer Lernorte, Ferienangebote/Lernferien/Akademien, Präventionsprogramme (z.B. apeiros zur Absentismusprävention), Peer-Projekte für Lernbegleitung, Umsetzung von Konzepten der Spracherziehung und -bildung, die die Vorteile von Mehrsprachigkeit nutzen und Nachteile ausgleichen. b. Berufliche Orientierung Ob und wie nachhaltig schulische Maßnahmen z um Abbau von Bildungsungleichheit wirken, zeigt sich u.a. an einem erfolgreichen Übergang in Ausbildung und Studium . Damit Jugendliche im Anschluss an den Regelschulbesuch die richtigen Schritte in Richtung eines selbstbestimmten, auf ökonomische Unabhängigkeit und Teilhabe zie- lenden Lebensentwurfs gehen können, bedarf es schon frühzeitig geeigneter Maßnah- men Beruflicher Orientierung, insbesondere auch für Kinder mit Zuwanderungshinter- grund. Diese manifestieren sich einerseits in frühen und vielfältigen Angeboten der Be- ruflichen Orientierung, andererseits aber auch und vor allem in einer individuellen und passgenauen Begleitung von Übergängen. Dabei gehört die ungleichheits- und diver- sitätssensible Vermittlung beruflichen Wissens ebenso dazu wie eine differenzierte Po- tenzialanalyse, die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt, eigene Neigungen, Fä- higkeiten und Potenziale zu erkennen und in Passung zu möglichen beruflichen Wegen zu bringen. Ferner bedarf es vielfältiger reflektierter praxisnaher Erfahrungen , bei- spielsweise im Rahmen von Berufspraktika, sowie präventiv einer gezielten Förderung bei Abschlussgefährdung. Innerhalb dieses Spektrums können insbesondere folgende Maßnahmen gefördert werden: Förderung beruflicher Kompetenzen, praktische Berufliche Orientierung (Job-Shadowing, Praktika, Erkundungen, Werk- statttage, Kurzzeit-Praktika, Praktikumswochen), Bewerbungstraining und Bewerbungsunterstützung, 5 Verfahren zur Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellungsverfahren (z.B. 2P) Nutzung digitaler Instrumente der Beruflichen Orientierung, individuelle Begleitung von Prozessen der Beruflichen Orientierung und des Über- gangs (z.B. Mentoring und Coaching wie Arbeiterkind.de), Berufseinstiegsbegleitung (Instrument BA mit 50% Ko-Finanzierung, § 49 SGB III), Netzwerkaufbau vor Ort (mit Jugendberufsagenturen, Betrieben, Kammern) zur Vermittlung beispielsweise von Praktika. B. Institutionelle Ebene a. Schul- und Unterrichtsentwicklung Maßnahmen auf dieser Ebene sollen vor allem folgenden Prinzipien folgen: Sie stärken Schulen bei einer systematischen datengestützten Qualitätsentwick- lung. Dazu gehören der Aufbau von Data Literacy, die Etablierung datengestützter Entscheidungsprozesse und die Implementierung einer Evaluationsroutine bei grö- ßeren Entwicklungsvorhaben. Sie befördern die systematische Weiterentwicklung von lernwirksamen, fachdidak- tisch begründeten Lehr- Lernsettings und sichern deren nachhaltige Implementie- rung ab. Sie unterstützen eine positive, das heißt wertschätzende, fehlertolerante und stär- kenorientierte Schulkultur. Sie ermöglichen eine aktive, insbesondere lernförderliche Elternarbeit und eine in- tensive Partizipation aller an Schule Beteiligten. In diesem Spektrum können die Startchancen- Schulen die Mittel aus de n Chancen- budgets jeweils insbesondere für folgende Maßnahmen verausgaben: Konzepte und Angebote zur begabungs- und leistungsfördernden Unterrichts- und Schulentwicklung sowie Führung (z.B. unter Nutzung von Konzepten aus LemaS, SchuMaS, Deeper Learning Initiative, Schultransform), Implementierung datengestützter Entwicklungszyklen (z.B. digitale Unterstützung zum Monitoring von Leistungsentwicklung), unterstützende Dienstleistungen bzw. Beratungs - und Unterstützungsangebote (z.B. Schulentwicklungsberatung, Prozessbegleitung, Beratungen zum Projektma- nagement, Rechtsberatung, Assistenzen für Schulleitungen), Dolmetscherinnen und Dolmetscher, interkulturelle Fachkräfte, Elternlotsen etc. zur Unterstützung der Elternarbeit, Maßnahmen zur Förderung der Elternarbeit ( zum Beispiel Elterncafés, Veranstal- tungen, Qualifizierungen für Eltern zur Unterstützung des Schulerfolgs, Programme zur Ansprache, Stärkung der Zusammenarbeit mit allen Eltern zur Förderung ihrer Beteiligung und Kompetenz in schul- und lernbezogenen Angelegenheiten, mit be- sonderem Augenmerk auf die Unterstützung von Familien mit verschiedenen kul- turellen und sprachlichen Hintergründen), Maßnahmen zur Förderung der Schulkultur und Identifikationssteigerung, Qualifizierung im Bereich Classroom-Management und Umgang mit Schülerinnen und Schülern in herausfordernden Situationen, Unterstützung von Monitoring- bzw. Begleitstrukturen der Unterrichtsentwicklung in Bezug auf einzelne Kinder, Kooperationen mit Bildungswissenschaftlerinnen und Bildungswissenschaftlern zur Entwicklung und Implementation von Lehr -Lernformaten, die auf di verse und ggf. mehrsprachige Lerngruppen zugeschnitten sind (z.B. „Scientists in Residence“ - Programme) jenseits der wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen- Pro- gramms. b. Professionalisierung des Personals Maßnahmen auf dieser Ebene berücksichtigen vor allem folgenden Prinzipien: 6 Sie dienen der Qualifizierung und Fortbildung von Schulleitung, Lehrkräften und weiterem schulischen Personal, wobei nicht nur einzelne Personen, sondern mög- lichst vollständige (Fach-)Gruppen angesprochen werden. Sie tragen zur Bildung professioneller Lerngemeinschaften bei und unterstützen ein Selbstverständnis kollektiven Lernens in wechselseitigem Austausch und Feed- back. Sie fördern die professionsübergreifende Zusammenarbeit und stärken multipro- fessionelle Teams unter Einbeziehung sämtlicher an Schule tätigen Personengrup- pen. Die Chancenbudgets können in diesem Spektrum jeweils insbesondere für folgende Maßnahmen aufgewendet werden: Qualifizierung im Bereich pädagogische Führung, Leadership und Management – für die Leitungs- sowie für die mittlere Führungsebene, Teamleitungen/Fachgrup- pensprecher u.Ä. sowie für Einsteigerinnen und Einsteiger, Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie fachdidaktische Werkstätten, di- daktische Trainings sowie Coaching u.a. zu den Themen Elter narbeit, Feedback und Kooperation, Berufliche Orientierung, datengestützte und habitussensible Schul- und Unterrichtsentwicklung, Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachig- keit für sprachsensiblen Fachunterricht sowie diagnosebasiertes individuelles For- dern und Fördern (unter Nutzung von Konzepten z.B. aus SchuMaS und LemaS), Vorhaben zur kollegialen Unterrichtshospitation und - entwicklung (z.B. Lesson Study), Entwicklung von neuen Formaten der innerschulischen Zusammenarbeit Teament- wicklung, Mediation, kollegiale Fallberatung, Supervision. c. Gestaltung von Übergängen Maßnahmen berücksichtigen vor allem folgende Prinzipien: Sie gewährleisten einen reibungslosen Übergang, der sicherstellt, dass der Lernverlauf zwischen den Schulen und Schulstufen kohärent ist und die Konti- nuität insbesondere von Fördermaßnahmen gesichert ist. Sie fördern eine effektive Kommunikation zwischen den Lehrkräften der abge- benden und aufnehmenden Schule. Sie bieten umfassende Orientierung und Vorbereitung vor dem Wechsel. Sie mindern Ängste vor dem Wechsel und bereiten Schülerinnen und Schüler auf die Veränderungen im Zuge von Übergängen vor. Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Bedürfnisse und sorgen dafür, dass Maßnahmen zur individuellen Förderung in den Übergangsprozess i ntegriert sind. Dies umfasst auch die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sowie besondere Herausforderungen begabter Kin- der und Jugendlicher. Sie ermöglichen es Schülerinnen und Schülern, ihren Übergangsprozess aktiv zu gestalten. Sie integrieren die Sorgeberechtigten in den Übergangsprozess und unterstüt- zen insbesondere diejenigen, die sprachliche Hilfe benötigen und mit dem Schulsystem aus eigener Erfahrung nicht vertraut sind. Maßnahmen an den Startchancen-Schulen, die in diesem Sinne förderfähig sind, sind insbesondere: zielgruppengerechte Übergangsgestaltungen (Kita-Schule, Primar-Sekundarstufe, Schule-Ausbildung), Implementierung und Nutzung institutionenübergreifender Kompetenzportfolios, 7 Informationsveranstaltungen, Schulbesuche und persönliche Beratungsgespräche, Workshops sowie Maßnahmen zur Förderung von Selbstreflexion und Selbstver- antwortung der Schülerinnen und Schülern, Übergangsmanagement (z.B. Netzwerkbildung an den Übergängen der Bildungs- kette, Einrichtung von Übergangsteams, die sowohl aus Lehrkräften wie auch ex- ternen Beraterinnen und Beratern und anderen Fachleuten bestehen). d. Öffnung in den Sozialraum Maßnahmen berücksichtigen vor allem folgende Prinzipien: Sie befähigen Schule, durch einen guten Überblick über den Sozialraum aktiv am sozialen Leben des Umfelds teilzunehmen. Sie fördern einen offenen Dialog und regelmäßigen Austausch, um Vertrauen auf- zubauen und eine bessere Zusammenarbeit zu ermöglichen. Sie schaffen Formate für Partizipation und Beteiligung, die eine gemeinsame Nut- zung von Ressourcen – materiell wie immateriell – ermöglichen und die Bindung zwischen Schule und Sozialraum stärken. Sie berücksichtigen die kulturelle Vielfalt des Sozialraum s und fördern kulturelle Sensibilität im Schulalltag. Sie befördern aktiv die Kooperation mit lokalen Institutionen, Unternehmen, Verei- nen. Sie identifizieren potenzielle Barrieren und arbeiten aktiv an ihrer Überwindung. Maßnahmen an den Startchancen-Schulen, die in diesem Sinne förderfähig sind, sind insbesondere: Aufbau und Durchführung von Kooperationsformaten und Gemeinschaftsprojekten mit weiteren Akteuren im Sozialraum und dem Unterstützungssystem vor Ort (Kin- der- und Jugendhilfe, Jugendzentren u.a. Akteure) zur Förderung der Basiskompe- tenzen, der Persönlichkeitsentwicklung, der Resilienz und des Wohlbefindens (un- ter Berücksichtigung von Ansätzen z.B. aus SchuMaS und LemaS), präventive Strategien und Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Sozialraum und dem lokalen Unterstützungssystem, um die sozial-emotionale Resilienz, Toleranz und das Wohlbefinden von Kindern und Ju- gendlichen zu fördern, Zugang zu Schulbibliotheken als „Dritte Orte des Lernens“, zu Angeboten kulturel- ler Bildung (Kunst- und Musikschulen, Museen, Theater), zu Lernorten, die die Bil- dung für nachhaltige Entwicklung unterstützen (z.B. Umweltbildungszentren, Natur- oder Lern- Gärten) sowie zu erweiterten Freizeitangeboten (Sportvereine, Schwimmbäder etc.) zur Ausweitung des Erfahrungsraums der Schülerinnen und Schüler, Nutzung des bundesweiten Netzwerkes von MINT -Clustern sowie von Schülerla- boren an Hochschulen und Forschungsorganisationen, aktive Zusammenarbeit mit Schülerlaboren, MINT-Clustern und deren Netzwerken vor Ort.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1744/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.06.2024
- Erstellt
- 29.05.2024 13:00