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2179/2026

Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum

Beschlussvorlage Ausschuss 24.08.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 28.09.2026, TOP 9.2.3

Anlage 5 Städtebauliches Planungskonzept (Aktueller Stand)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Geltungsbereich des Bebauunsplanes. Aufstellungsbeschluss

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Anlage 4 Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb 2023. Siegerentwurf

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Anlage 6 Erläuterungstext

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Aufhebungsbeschluss

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Anlage 6 Erläuterungstext

29452 Zeichen

A N L A G E  6  
 
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Erläuterungstext  
zum städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65430/11 
Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Der Vorhabenträger, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW), hat im 
Auftrag des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 
10.10.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Neubau des Justizzentrums Köln im Be-
reich Luxemburger Straße / Hans-Carl-Nipperdey-Straße / Rudolf-Amelunxen-Straße/ Am Justiz-
zentrum in 50939 Köln beantragt. Im Weiteren Verfahren wird die Umstellung auf einen Angebots-
bebauungsplan angestrebt (siehe Kapitel 2). 
Das bestehende Justizzentrum weist einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf 
auf. Eine umfassende Sanierung für die Zwecke der Justiz ist im laufenden Geschäfts- und Sit-
zungsbetrieb nicht realisierbar. Des Weiteren besteht der Bedarf an einer deutlichen Erweiterung 
der Saalkapazitäten. Zur Ermittlung der erforderlichen Bauvolumen und der Möglichkeiten zur Ein-
bindung des Vorhabens in die Umgebung wurde durch das Büro Assmann GmbH im Vorfeld des 
Verfahrens eine Machbarkeitsstudie verfasst. Zudem wurden unterschiedliche Varianten in Bezug 
auf Abriss und Neubau sowie eine mögliche Sanierung und die künftige Erschließung untersucht. 
Im Ergebnis wird eine komplette Neuordnung der Strukturen im Plangebiet als zielführend erach-
tet. 
Aus diesem Grund soll ein neuer Gebäudekomplex für das Landgericht, das Amtsgericht und die 
Staatsanwaltschaft Köln errichtet werden. Dazu ist der vollständige Abriss des vorhandenen Ge-
bäudebestandes – das heißt des H-förmigen Gebäudes der Staatsanwaltschaft, des Parkhauses 
der Justiz und des 24-geschossigen Hochhauses des Landgerichtes und des Amtsgerichtes, ein-
schließlich des Saaltraktes – vorgesehen. 
Zur Sicherung einer hohen städtebaulichen und gestalterischen Qualität wurde im Jahr 2022 durch 
den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW in Kooperation mit der Stadt Köln und in Abstimmung mit 
dem Ministerium der Justiz des Landes NRW ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Am 
19.10.2022 wurde der Entwurf von HPP Architekten aus Düsseldorf / Köln und der Ingenieurgesell-
schaft Vössing (Verkehrsplanung) als Wettbewerbssieger juriert. Eine Konkretisierung des Kon-
zeptes erfolgte im weiteren Planungsprozess im Rahmen eines hochbaulich-freiraumplanerischen 
Wettbewerbes. Den ersten Platz belegte auch diesmal der Entwurf des Büros HPP, diesmal ge-
meinsam mit dem Büro KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung (Jurysitzung 
am 11.04.2024). 
Das städtebauliche Konzept sieht die Neuerrichtung eines umfassenden Gebäudekomplexes vor, 
der sich in seiner Grundstruktur durch die versetzte Anordnung von fünf Gebäudeblöcken mit je-
weils V bis VII Geschossen und mit begrünten Innenhöfen auszeichnet. Der östliche Abschnitt der 
Hans-Carl-Nipperdey Straße soll künftig für den motorisierten Individualverkehr abgebunden wer-
den, sodass ein „fließender“ Übergang von den Vorflächen des neuen Justizzentrums zum Inneren 
Grüngürtel ausgebildet werden kann. 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den 
Neubau des Justizzentrums Köln auf Grundlage der Ergebnisse der Wettbewerbsverfahren ge-
schaffen werden.

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2. Verfahren 
Einleitungsbeschuss 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens zu schaffen war zu-
nächst die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB vorgesehen. 
Ein entsprechender Einleitungsbeschluss wurde am 05.12.2019 durch den Stadtentwicklungsaus-
schuss vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung gefasst. Die Anhörung (und Zustim-
mung) in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) erfolgte am 09.12.2019. Der finale Einleitungsbe-
schluss durch den Stadtentwicklungsausschuss folgte am 30.01.2020. 
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
erfolgte in der Zeit vom 03.06.2022 bis 18.07.2022, sodass die daraus gewonnenen Erkenntnisse 
bereits im städtebaulichen Wettbewerb berücksichtigt werden konnten. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer 
Abendveranstaltung am 09.03.2023. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 24.03.2024 ein-
gereicht werden. In diesem Rahmen sind zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegan-
gen. 
Vorgabenbeschluss 
Mit dem sogenannten Vorgabenbeschluss beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss am 
01.06.2023 die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des städtebaulichen 
Planungskonzeptes fortzuführen. 
Umstellung auf einen Angebotsbebauungsplan 
Im weiteren Verfahren wurde beschlossen, von der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans abzusehen und auf einen „klassischen“ Angebotsbebauungsplan nach § 30 Abs. 1 
BauGB umzustellen. Grund ist die Diskrepanz zwischen den engen Vorgaben eines vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans und der langfristigen Entwicklungsperspektive des Projekts. 
So soll die bauliche Entwicklung des Plangebietes in zwei Abschnitten erfolgen (siehe Kapitel 8.3). 
Während für den ersten Bauabschnitt (östlicher Teilbereich) bereits konkretere Planungsstände 
vorliegen, soll mit der Hochbauplanung für den zweiten Bauabschnitt erst in einigen Jahren begon-
nen werden. Der Baustart in diesem Teilbereich soll voraussichtlich frühestens Mitte der 2030er 
erfolgen. Im Vorfeld muss das Bestandshochhaus abgebrochen werden. Dies ist erst möglich, 
wenn sich der erste Bauabschnitt im Vollbetrieb befindet. 
Für die Zukunftsfähigkeit des Bebauungsplans ist eine gewisse Flexibilität erforderlich. Daher soll 
der Bebauungsplan eine gewisse Flexibilität in Hinblick auf das Gebäudevolumen bieten, sodass 
bei geringerem Bedarf ggf. eine entsprechende Reduzierung vorgenommen werden könnte (insbe-
sondere partieller Verzicht auf Geschosse). Zugleich soll die Möglichkeit eingeräumt werden, im 
Fall weiterer Flächenbedarfe, perspektivisch einen Erweiterungsbau zu errichten. Die Erforder-
nisse einer Flexibilisierung wären somit nicht mit den stringenten Vorgaben eines vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans vereinbar. 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet  
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet weist eine Gesamtfläche von ca. 5,8 ha auf. Neben den Flächen für den Neubau 
des Justizzentrums (einschließlich der zugehörigen Freibereiche) werden auch die angrenzenden 
öffentlichen Verkehrsflächen der Luxemburger Straße (bis zur Straßenmitte), der Hans-Carl-Nip-
perdey-Straße, und der Straße Am Justizzentrum in den Geltungsbereich einbezogen. Ebenso 
sind die Flächen des Parkhauses und Parkplatzes und ein Teilbereich der öffentlichen Grünflächen 
nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße Teil des Plangebietes.

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Der Geltungsbereiche umfasst in der Gemarkung Köln-Rondorf (054959), Flur 056 die Flurstücke 
995, 997, 1103, 1104, 1105, 1107, 1108, 1109, 1110, 1111, 1112, 1118, 1119, 1120, 1124, 1126, 
1130, 1133, 1142, 1143, 1144, 1148, 1169, 1170, 1228 (teilweise), 1229, 1243, 1244, 1245, 1410 
(teilweise), 1500, 1501 und 1503 sowie in der Gemarkung Müngersdorf (054962), Flur 042 die 
Flurstücke 581 (teilweise) und 994 (teilweise). 
Erweiterung des Planungsraumes 
Der vorliegende Geltungsbereich unterscheidet sich somit von jenem zum Zeitpunkt des (ur-
sprünglichen) Einleitungsbeschlusses. So wurde das Plangebiet um die Flächen des bestehenden 
Landgerichtes und Amtsgerichtes an der Luxemburger Straße erweitert. Damit wurde auf die Ein-
beziehung dieses Bereichs in das Wettbewerbsverfahren reagiert. Entgegen den ursprünglichen 
Erwägungen zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses sollen der Abriss, einschließlich des Hoch-
hauses, und der Neubau in diesem Bereich (anstelle einer Sanierung) Bestandteil der Planung 
werden. Des Weiteren wurden die Grünflächen nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße in den 
Geltungsbereich aufgenommen, um die dort vorgesehene Neugestaltung (im Zuge des Umbaus 
der Hans-Carl-Nipperdey-Straße) planungsrechtlich vorzubereiten. 

3.2 Vorhandene Struktur, Bebauung, Begrünung 
Das Plangebiet ist im Bestand insbesondere geprägt durch das bis zu 24-geschossige und 105 m 
hohe, sternförmige Hochhaus von Landgericht und Amtsgericht an der Luxemburger Straße. Die-
ses stellt eine weit über das Plangebiet hinaus sichtbare Landmarke dar. Hieran schließt der vier- 
bis fünfgeschossige Saaltrakt des Justizzentrums an. Wiederum östlich davon – durch einen Able-
ger der Hans-Carl-Nipperdey-Straße getrennt – prägt das H-förmige und sechsgeschossige Ge-
bäude der Staatsanwaltschaft Köln mit einer großen Stellplatzfläche den südöstlichen Teil des 
Plangebietes. Die beiden Gebäudeblöcke sind durch eine Bautenverbindungsbrücke miteinander 
verknüpft. Die Gebäude wurden zwischen Ende der 1970er und Mitte der 1980er Jahre errichtet 
und weisen in weiten Teilen einen sanierungsbedürftigen Zustand auf. 
Nördlich der Justizgebäude verläuft die Hans-Carl-Nipperdey-Straße, die dem motorisierten und 
nicht motorisierten Individualverkehr sowie dem öffentlichen Personennahverkehr als Verbindungs-
achse dient. Nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße befindet sich das sogenannte Parkhaus der 
Justiz sowie nördlich davon eine ebenfalls dem Justizzentrum zugeordnete Stellplatzfläche. 
Die Gebäudeblöcke werden in weiten Teilen durch Fußgängerwege sowie durch schmale Grün-
streifen und prägenden Baumbestand umgeben. 
 
3.3 Umgebung 
Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine relativ hohe bauliche Dichte mit heterogener Nut-
zungsstruktur geprägt. 
Auf dem Areal nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße bis zum Eifelwall befinden sich neben 
dem Parkhaus der Justiz und dem angrenzenden Parkplatz das autonome Zentrum sowie das 
neue Stadtarchiv der Stadt Köln. Die Zwischenbereiche sind vorwiegend durch Brachfläche bzw. 
Rasenfläche geprägt. Dieses Areal wird künftig Bestandteil des Inneren Grüngürtels, welcher in 
den kommenden Jahren im Zuge des Vorhabens „Parkstadt Süd“ und basierend auf dem Ergebnis 
des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs aus dem Jahr 2017 (Teilbereich Eifelwall) Richtung 
Osten bis zum Rheinufer fortgeführt werden soll. 
Westlich der Luxemburger Straße befindet sich der Campus der Universität zu Köln. Dieser ist vom 
Plangebiet aus über eine Fußgängerbrücke über die Luxemburger Straße angebunden. Als beson-
ders ortsbildprägend ist hier das Uni-Center Köln hervorzuheben, ein im Jahr 1973 fertiggestelltes, 
45-geschossiges (134 m), vorwiegend zu Wohnzwecken genutztes und – analog zum Gebäude 
von Amtsgericht und Landgericht – sternförmig ausgebildetes Hochhaus.

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Unmittelbar südlich des Plangebietes besteht eine fußläufige Verbindung zwischen Luxemburger 
Straße und Rudolf-Amelunxen-Straße. Daran schließen großmaßstäbliche, überwiegend aus den 
1970er und 1980er Jahren stammende Mehrfamilienhäuser sowie Geschäfts- und Verwaltungsge-
bäude an, darunter auch das ehemalige Gebäude der Bundesagentur für Arbeit (Luxemburger 
Straße 121). Dieses wurde im Dezember 2020 durch den BLB NRW angemietet und wird derzeit 
als Interimsunterbringung für Landgericht und Amtsgericht hergerichtet. 
Östlich der Rudolf-Amelunxen-Straße befindet sich ein weiteres, riegelartiges Parkhaus entlang 
der angrenzenden Bahntrassen. Die nächste Möglichkeit zur Querung der Bahntrasse für Zu Fuß 
gehende und Radfahrende befindet sich am Eifelwall am nordwestlichen Rand des Plangebietes 
(Anschluss zum Volksgarten Köln). 
 
3.4 Erschließung 
Im Bestand ist das Plangebiet über die Luxemburger Straße und die Rudolf-Amelunxen-Straße so-
wie im Inneren über die Hans-Carl-Nipperdey-Straße erschlossen. Vor dem Haupteingang von 
Landgericht und Amtsgericht besteht an der Luxemburger Straße ein separater Fahrstreifen mit 
Haltemöglichkeiten für Kraftfahrzeuge. Die Luxemburger Straße führt in ihrem südwestlichen Ver-
lauf zur Bundesautobahn A 4, in ihrem nördlichen Verlauf in die Kölner Innenstadt. 
Durch die außerhalb des Plangebietes auf der Luxemburger Straße befindlichen Stadtbahn- und 
Bushaltestellen Eifelwall und Weißhausstraße besteht ein guter Anschluss an das Netz des öffent-
lichen Personennahverkehrs der Stadt Köln. Inmitten des Plangebietes besteht zudem die Bushal-
testelle Justizzentrum an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße (10 Min-Takt der Linie 142). 
Das Plangebiet ist aufgrund der vorgenannten Erschließung für den motorisierten Individualverkehr 
und den öffentlichen Personennahverkehr sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz 
angebunden. 
Der Fußverkehr wird im Plangebiet überwiegend separat über straßenbegleitende Gehsteige ge-
führt. So verfügt die Hans-Carl-Nipperdey-Straße beidseitig über einen jeweils knapp 2,5 m brei-
ten, teilweise durch Parkstreifen von der Fahrbahn abgeschirmten Gehsteig. Die Gehsteige enden 
Richtung Osten auf Höhe der T-Kreuzung (Zufahrt des Ablegers der Hans-Carl-Nipperdey-Straße). 
Auf Höhe des Gebäudes der Staatsanwaltschaft besteht eine Querungshilfe für zu Fuß Gehende 
(Zugang zum nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße gelegenen Parkhaus). Die Rudolf-Amelun-
xen-Straße verfügt über einen einseitigen, knapp 2 m breiten Gehweg an der westlichen Straßen-
seite. Südlich des Plangebietes besteht ein durchlaufender „eigenständiger“ Fußweg (mit zwei 
Querverbindungen zur Hans-Carl-Nipperdey-Straße), welcher im Westen an die Fußgängerbrücke 
über die Luxemburger Straße anschließt. Des Weiteren besteht im Norden ein Fußweg entlang 
des dort befindlichen Parkhauses bzw. Parkplatzes. 
Entlang der Luxemburger Straße verlaufen ebenfalls beidseitig Gehwege sowie separate Radfahr-
streifen. Im Übrigen erfolgt im Plangebiet und im näheren Umfeld keine separate Führung des 
Radverkehrs. Jedoch ist der nördlich des Plangebietes verlaufende Eifelwall als Fahrradstraße 
ausgebildet. 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan  
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln stellt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbe-
reich (ASB) dar. Die vorliegende Planung entspricht somit den Zielen der Regional- und Landes-
planung.

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4.2 Flächennutzungsplan  
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet im Bereich südlich der Hans-
Carl-Nipperdey-Straße als gemischte Baufläche (M) sowie nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-
Straße als Grünfläche dargestellt. Somit wird dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB ent-
sprochen. 
 
4.3 Bestehendes Planungsrecht 
Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. 
Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 34 BauGB. 
Für den Bereich der nördlich angrenzenden Grünfläche und des Stadtarchivs sowie der umliegen-
den Straßen (jeweils bis zur Straßenmitte) sind die Festsetzungen des seit 2015 rechtsgültigen Be-
bauungsplans Nr. 66473/03 „Eifelwall“ maßgeblich (Festsetzung als öffentliche Grünfläche -Park-
anlage-, öffentliche Verkehrsfläche und Fläche für den Gemeinbedarf -Historisches Archiv-). 
 
4.4 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt nicht im Landschaftsplan der Stadt Köln. 
 
4.5 städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Unabhängig von den Bestrebungen der Landesjustizverwaltung zum Neubau des Justizzentrums 
in Köln sieht die Stadt den Bedarf, mögliche Entwicklung am Inneren Grüngürtel im Gesamtkontext 
zu betrachten. Der Innere Grüngürtel ist einer der bedeutendsten Freiräume von Köln. Im „Städte-
baulichen Masterplan Innenstadt“ von Albert Speer entstand Ende der 2000er Jahre ein städtebau-
liches Konzept zu seiner Weiterentwicklung. Mit den Projekten Parkstadt Süd, Justizzentrum, der 
Entwicklung an der Universität zu Köln und dem geplanten Hochhaus nördlich des Colonius sollen 
die Ränder des Grüngürtels neu definiert werden. 
Aktuell befindet sich der Masterplan in der Fortschreibung. In diesem Rahmen soll insbesondere 
eine Gesamtstrategie für den Interventionsraum „Innerer Grüngürtel“ erarbeitet werden. In Rück-
kopplung mit der Lenkungsgruppe Masterplan wurden in einem ersten Schritt sogenannte „Spielre-
geln“ für die Qualitätssicherung von Projektvorhaben in diesem Bereich entwickelt.  
Für die Gesamtstrategie „Innerer Grüngürtel“ ist ein politischer Beschluss geplant, um Verbindlich-
keit für die Planung aller Projekte in diesem Bereich herzustellen. 
 
5. Darstellung planerischer Zielvorgaben 
Vor dem Hintergrund des erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfes sowie der deutli-
che Kapazitätsengpässe des bestehenden Justizzentrums wurde im Ergebnis umfassender Vorun-
tersuchungen eine komplette Neuordnung der Strukturen im Plangebiet als zielführend erachtet. 
Im Rahmen der Voruntersuchungen, in Form eines Variantenvergleichs, wurden ebenfalls die Er-
haltung und eine Kernsanierung des bestehenden Justizhochhauses in Betracht gezogen. Im De-
zember 2021 entschied sich die Justiz jedoch für einen vollständigen Neubau des Justizzentrums. 
Die grundlegenden Rahmenbedingungen für das Vorhaben wurden am 10.05.2022 zwischen der 
Stadt Köln, dem Land Nordrhein-Westfalen (vertreten durch das Ministerium der Justiz, dem Präsi-
denten des Oberlandesgerichtes Köln und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) in einem 
Eckpunktepapier vereinbart. Diese bildeten die Grundlage für den darauf folgenden städtebauli-
chen Wettbewerb. Das Preisgericht kürte am 19.10.2022 den Entwurf des Büros HPP Architekten 
aus Düsseldorf / Köln (gemeinsam mit der Vössing Ingenieurgesellschaft GmbH für die Verkehrs-
anlagenplanung) zum Sieger. Der Wettbewerbsentwurf wurde im Anschluss auf Grundlage der An-
regungen der Jury fortgeschrieben.

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Eine Konkretisierung des Konzeptes erfolgte im weiteren Planungsprozess im Rahmen eines 
hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbes. Den ersten Platz belegte auch diesmal der Ent-
wurf des Büros HPP, diesmal gemeinsam mit dem Büro KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur 
und Stadtentwicklung (Jurysitzung am 11.04.2024). 
Der Entwurf bildet die Grundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans 67424/03, Arbeitstitel: 
Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz. 
 
5.1 Städtebau und Nutzungskonzept 
Durch die städtebauliche Figur, eine qualitätsvolle Architektur und nicht zuletzt durch die Lage des 
künftigen Gebäudekomplexes an der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels soll eine nut-
zungs- und standortadäquate Adressbildung erreicht werden, die der funktional-repräsentativen 
Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird. 
Der (fortgeschriebene) Siegerentwurf des Büros HPP Architekten sieht die Errichtung eines Ge-
bäudekomplexes vor, der sich in seiner Grundstruktur durch die Anordnung von fünf geschlosse-
nen, zum Teil ineinander übergehenden Gebäudeblöcken auszeichnet. Der Gebäudekomplex ist in 
zwei Abschnitte aufgeteilt: Zwei aneinandergebaute Gebäudeblöcke werden westlich der zentralen 
Stichstraße (Ableger der Hans-Carl-Nipperdey-Straße), drei aneinandergebaute Blöcke östlich da-
von verortet. Zwischen diesen beiden Gebäudeabschnitten ist eine Bautenverbindungsbrücke ge-
plant. 
Im Gegensatz zum Bestand sieht das Konzept – im Sinne der städtebaulichen Verhältnismäßigkeit 
als auch der funktionalen Anforderungen – bewusst keinen Hochpunkt im Plangebiet mehr vor. 
Stattdessen soll die erforderliche Bruttogrundfläche „gleichmäßig“ über die Gebäudeblöcke verteilt 
werden, sodass diese nur relativ geringe Höhenversprünge aufweisen. So werden die einzelnen 
Blöcke jeweils mit V bis VII Vollgeschossen errichtet und bleiben somit voraussichtlich unterhalb 
der Hochhausgrenze. 
Auf diese Weise soll ein optisch eigenständiger und klar ablesbarer Stadtbaustein entstehen, zu-
gleich jedoch eine unverhältnismäßige optische Dominanz des Neubaus insbesondere gegenüber 
der südlich angrenzenden Wohnbebauung vermieden werden. Zudem werden die Gebäudehöhen 
im Plangebiet auf diese Weise etwa jene des neuen historischen Stadtarchivs und der Universi-
tätsgebäuden aufnehmen. 
Die Innenbereiche der Gebäudeblöcke werden z. T. mit einem Vollgeschoss – im östlichen Gebäu-
deblock durch bis zu drei Vollgeschosse – überbaut. Auf den jeweiligen Dachflächen sind erhöhte 
und begrünte Innenhöfe vorgesehen. Durch die somit entstehenden „durchlaufenden“ Geschoss-
ebenen wird die Unterbringung der erforderlichen großmaßstäblichen Räumlichkeiten, wie insbe-
sondere der Sitzungssäle, ermöglicht. 
Durch die versetzte Anordnung der Gebäudeblöcke werden die einzelnen Adressen klar artikuliert 
und es wird ein „Wechselspiel“ zwischen bebauter Raumkante und den angrenzenden Frei- und 
Grünflächen geschaffen. Der zentrale Haupteingang mit dem vorgelagerten neuen „Platz der Jus-
tiz“ prägt die vom Stadtraum und Inneren Grüngürtel aus ersichtlicher Seite. Entlang der Luxem-
burger Straße und der Rudolf-Amelunxen-Straße sieht das Konzept eine straßenbegleitende An-
ordnung der Bebauung vor. 
Die Büroflächen von Landgericht und Amtsgericht sollen sich weiterhin im westlichen Teil des 
Plangebietes in den dort vorgesehen beiden Gebäudeblöcken befinden. Die östlichen drei Gebäu-
deblöcke werden für die Zivil- und Strafsitzungssäle und die Büros der Staatsanwaltschaft vorge-
sehen. 
Die Bruttogrundfläche des neuen Justizzentrums wird voraussichtlich rund 140.000 m² betragen.

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5.2 Grün- und Freiflächen  
Die Planung für den Neubau des Justizzentrums korrespondiert mit der angestrebten „Vollendung“ 
des Inneren Grüngürtels. Dieser soll im betreffenden Abschnitt nördlich des Justizzentrums in den 
kommenden Jahren auf Grundlage der Ergebnisse des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs 
zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels aus dem Jahr 2017 (Teilbereich Eifelwall) umgestaltet 
bzw. erweitert werden. In diesem Zuge ist auch der Rückbau des nördlich der Hans-Carl-Nipper-
dey-Straße bestehenden Parkhauses und Parkplatzes vorgesehen, sodass auch diese Flächen 
künftig dem Inneren Grüngürtel zugeschlagen werden können. 
Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht eine enge Verzahnung mit dem angrenzenden 
Grün- und Freiraum vor. So soll dem östlichen Gebäudeabschnitt vorgelagert ein großzügiger Vor-
platz, der sogenannte Platz der Justiz entstehen, der das Areal des Justizzentrums „fließend“ mit 
dem Inneren Grüngürtel verbindet. Auf diese Weise wird ein städtebaulich und freiraumplanerisch 
ansprechendes Entrée und Umfeld für das Justizzentrum geschaffen und das klimatische Umfeld 
des neuen Arbeitsstandortes verbessert. 
Im Südwesten des Plangebietes wird der Gebäudeabstand zu den südlich gelegenen Bürobauten 
gegenüber dem Bestand deutlich erweitert. Auf diese Weise wird in diesem Bereich ein weiterer 
urbaner Platz geschaffen. Die Aufenthaltsqualität im bisher „versteckten“ rückwärtigen Bereich des 
justizzentrums soll auf dieser Weise deutlich gesteigert werden. 
 
5.3 Verkehrliche Erschließung  
Mit dem Vorhaben soll in weiten Teilen auch eine Umgestaltung der Verkehrsführung im Plange-
biet und der Umgebung erfolgen. 
Zentraler Bestandteil des Verkehrskonzeptes für das neue Justizzentrum ist die Abbindung des 
östlichen Abschnittes des Hans-Carl-Nipperdey-Straße für den motorisierten Individualverkehr. 
Dieser soll in weiten Teilen zurückgebaut bzw. umgestaltet werden und künftig nur noch für Busse 
sowie für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung stehen. Der verbleibende westliche Teil der 
Hans-Carl-Nipperdey-Straße soll weiterhin zur Anbindung des neuen Justizzentrums an die Lu-
xemburger Straße dienen. Für diesen Abschnitt sind ggf. bauliche Ertüchtigungen insbesondere im 
Bereich der Wendeschleife vorgesehen. 
Der im Bestand vorhandene separate Fahrstreifen an der Luxemburger Straße wird ebenfalls zu-
rückgebaut, sodass die Haupterschließung des Landgerichtes und des Amtsgerichtes künftig über 
die Hans-Carl-Nipperdey-Straße erfolgt. 
Unmittelbar vor dem Haupteingang der Staatsanwaltschaft, im Bereich des vorgesehenen Vorplat-
zes (Platz der Justiz) soll eine neue Bushaltestelle entstehen (weiterhin Frequentierung durch die 
Buslinie 142). Es ist weiterhin ein Ableger der Hans-Carl-Nipperdey-Straße (Stichstraße) zwischen 
dem Gebäudeabschnitt von Amtsgericht und Landgericht sowie jenem für die Sitzungssälen und 
die Staatsanwaltschaft vorgesehen. Über diesen erreicht man die Anlieferzonen (Wirtschaftshof) 
im Süden des Plangebietes. 
Die Anzahl der erforderlichen Pkw-Stellplätze wird abhängig von der weiteren Ausarbeitung des 
Mobilitätskonzeptes voraussichtlich 584 liegen, davon 236 Besucherstellplätze. 376 Stellplätze 
(216 Besucherstellplätze) sollen im ersten und 208 Stellplätze (20 Besucherstellplätze) im zweiten 
Bauabschnitt entstehen. Die Pkw-Stellplätze sollen überwiegend unterirdisch verortet werden. Zu 
diesem Zweck werden die beiden Gebäudeabschnitte westlich und östlich der zentralen Stich-
straße jeweils nahezu vollflächig durch zwei Tiefgaragen unterbaut. 
Zusätzlich sind 1.187 Fahrradstellplätze vorgesehen, davon 452 für Besucherinnen und Besucher 
sowie 119 Stellplätze für Spezialfahrräder. 
Vor dem Hintergrund der seitens der Stadt Köln angestrebten Verkehrs- und Mobilitätswende soll 
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens das Mobilitätskonzept/-gutachten profiliert werden. Ziel 
ist eine Verbesserung der Erschließung des Plangebietes mit dem Umweltverbund und somit eine

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Reduzierung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs. Zu diesem Zweck sind die beab-
sichtigten Veränderungen der ÖPNV-Anbindung sowie der Fuß- und Radwegeführung abzubilden 
und entsprechende Maßnahmen dazu vorzubereiten. 
Verkehrliche Auswirkungen der Planung 
Die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Verkehrsflächen im Plangebiet und dessen 
Umfeld wurden in einer ersten gutachtlichen Betrachtung durch das Büro Bernhard Gruppe ZT 
GmbH untersucht (Bernard Gruppe ZT GmbH (2021): Verkehrsuntersuchung, Zwischenergebnisse 
der Voruntersuchung). Die geplante Abbindung der Hans-Carl-Nipperdey-Straße führt demnach zu 
einem deutlichen Rückgang der Verkehrsstärken auf dem verbleibenden Abschnitt Hans-Carl-Nip-
perdey Straße und der Rudolf-Amelunxen-Straße. Zudem würde sich auf dem Eifelwall die Ver-
kehrsstärke geringfügig verringern, da der gesamte Verkehr des Justizzentrums über die Hans-
Carl-Nipperdey Straße und die südliche Rudolf-Amelunxen-Straße geführt wird. Im Übrigen wird 
nur mit geringfügigen Veränderungen der Verkehrsstärken auf den umliegenden Straßen gerech-
net. 
 
5.4 Geothermie  
Im Zuge des Vorhabens wird die Nutzung geothermischer Energie angestrebt. Dazu wurde im Juli 
2021 durch das Ingenieurbüro Kühn Consulting eine Machbarkeitsstudie erstellt. Demnach wird 
grundsätzlich ein hohes Potenzial zur Nutzung von Geothermie zur Wärmeversorgung der künfti-
gen Gebäude gesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die auf dem Gelände darstellbaren ge-
othermisch nutzbaren Energiemengen deutlich von der bereits bestehenden Anlage des Stadtar-
chiv-Neubaus mitbestimmt werden. Daher müssen im Rahmen der weiteren Planung die Betriebs-
daten dieser Anlage berücksichtigt werden. 
 
5.5 Interimslösung  
Im Dezember 2020 wurde vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW das ehemalige Gebäude der 
Bundesagentur für Arbeit (Luxemburger Straße 121) als Interimsunterbringung für Landgericht und 
Amtsgericht angemietet. Die Staatsanwaltschaft soll interimsmäßig in die Gothaer Allee 2 umzie-
hen. Der Freizug des Justizhochhauses und des Gebäudes der Staatsanwaltschaft soll voraus-
sichtlich im Jahr 2027 vollzogen werden. 
 
6. Planverwirklichung 
 
6.1 Städtebaulicher Vertrag 
Der Vorhabenträger verpflichtet sich in einem städtebaulichen Vertag gemäß § 11 BauGB, die Um-
setzung der Planung innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Er-
schließungskosten zu tragen. Vorhabenträger und Vertragspartner der Stadt Köln für den städte-
baulichen Vertag ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen. 
 
6.2 Eigentumsverhältnisse 
Der Vorhabenträger verfügt über sämtliche Grundstücke im Plangebiet mit Ausnahme der städti-
schen öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Grünflächen. Der Vorhabenträger beabsichtigt, die 
künftig nicht mehr als öffentliche Verkehrsflächen benötigen Flächen (siehe Kapitel 6.5) von der 
Stadt Köln zu erwerben. Die Flächen des Parkhauses und des Parkplatzes nördlich der Hans-Carl-
Nipperdey-Straße sollen im Zuge der Umsetzung der dort vorgesehenen öffentliche Parkanlage an 
die Stadt übertragen werden.

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6.3 Baudurchführung 
Die spätere Baudurchführung wird in zwei Abschnitten erfolgen. Im ersten Bauabschnitt sollen auf 
dem östlichen Baugrundstück nach Abbruch des Bestandsgebäudes der Staatsanwaltschaft die 
neuen Gerichtssäle und die neue Staatsanwaltschaft errichtet werden. Erst nachdem der Sitzungs-
betrieb aus dem bestehenden Saaltrakt in die neuen Säle umgezogen ist, soll im westlichen Teil 
des Plangebietes der Abriss der dortigen Bestandgebäude (Gerichtssäle einschließlich dem Hoch-
punkt) und im Anschluss die neue Bebauung in diesem Abschnitt erfolgen. 
 
6.4 Projektdauer 
Die Gesamtprojektdauer wird unter Berücksichtigung der Komplexität des Vorhabens und der Ab-
hängigkeiten von noch zu erlangenden Erkenntnissen (Gutachten, hochbaulich-freiraumplaneri-
scher Wettbewerb) mit mindestens 14 Jahren prognostiziert.

Beratungsverlauf (2)

Entscheidung
28.09.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV)
Zur Sitzung

Orte (8)

  • Luxemburger Straße 121
  • Hans-Carl-Nipperdey-Straße
  • Rudolf-Amelunxen-Straße
  • Gothaer Allee 2
  • Am Justizzentrum
  • Weißhausstraße
  • Eifelwall
  • Straße 12

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Details

Aktenzeichen
2179/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.08.2026
Erstellt
28.07.2026 13:04