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2015/0445

Fuß-, Rad- und ÖPNV-Brücke über den Ruthsenbach

Magistratsvorlage 03.11.2015

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2015/0445

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2015/0445

5611 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0445 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 544010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  12066-6415 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Fuß-, Rad- und ÖPNV-Brücke über den Ruthsenbach  
 
Vorlage vom: 03.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03. November 2015 
 
Die Magistratsvorlage 2015/0245 vom 24.06.2015 wurde nach Beschlussfassung durch den 
Magistrat in der Sitzung des Umweltausschusses am 08. September 2015 zurückgestellt, um 
auch auf die Belange des mittlerweile für das benachbarte Arheilger Mühlchen vorliege nden 
Denkmalschutzes sowie auf befürchtete Eingriffe in den Naturhaushalt eingehen zu können.  
 
Gegenstand der Entscheidung ist lediglich der Neubau der Brücke über den Ruthsenbach; 
weiterführende Planungen zum Ausbau des Fuß - und Radwegs oder zur Konkretis ierung ei-
nes Lückenschlusses beim Ringbus Arheilgen wurden nicht erarbeitet.  
 
Die sowieso erforderl iche Verbreiterung der heute viel zu schmalen Fuß - und Radbrücke wird 
auf mögliche zukünftige Anforderungen ausgelegt, die innerhalb der auf viele Jahrzehnt e 
ausgelegten Leben sdauer der Brücke auftreten könnten (Abschreibungsdauer 70 Jahre): Bei 
der Erneuerung wird nicht die bisherige Brückenbreite von 1,80 m sondern eine Breite u m-
gesetzt, die den heutigen und möglichen zukünftigen Anforderungen gerecht wird.  Die Brücke 
erhält dabei eine Breite, die für einen Bus gerade noch ausreichend wäre; entgegenkomme n-
de Fußgänger oder Radler müssten entsprechend warten bis ein Bus passiert hätte. Es geht 
hier also um eine gegenwärtig nicht belegte Realität und vor allem nicht um einen bereits 
konzipierten Regelbetrieb, sondern um einen Kostenbeitrag, der uns auf die Lebensdauer der 
Brücke von Verhandlungen mit der Bahn entbindet. Die Mehrbreite gegenüber der Regelbre i-
te für einen gemeinsamen Geh - und Radweg in beide Richt ungen beträgt 0,50 m (4,00 m 
statt 3,50 m).  
 
Für die gegenwärtigen Nutzungsanforderungen genügt eine Breite von 3,0 m für die Asphal t-
befestigung, da auch die unmittelbar nordöstlich anschließende Fuß - und Radverkehrsb e-
reich über den Mühlgraben den Querschn itt stark einengt. Der verbleibende 1,0 m breite 
Streifen wird entlang der Brückenbrüstung lediglich als Schotterrasen herge stellt, damit ve r-
engt und begrünt.  
 
Das Denkmal Arheilger Mühlchen ist nicht unmittelbar von der Maßnahme berührt. Sowohl 
die neue Brücke als auch der Fuß - und Radweg liegen auf einer nicht unter Denkma lschutz 
stehenden Grundstücksparzelle, die als Verlängerung der Würzburger Straße vorg esehen ist. 
Der Umgebungsschutz nach Hessischem Denkmalschutz ist grundsätzlich zu beachten. A l-
lerdings wird der Abstand der Brücke zum Denkmal Arheilger Mühlchen so groß gewählt, 
dass Eingriffe im Bereich der Brücke zu keinen Beeinträchtigungen der naturbelassenen U m-
gebung des Arheilger Mühlchens führen.  
 
Die Sicherstellung der Wasserzufuhr in das Arhei lger Mühlchen ist Teil des Denkmals als 
Naturschwimmbad. Sie muss dauerhaft sichergestellt bleiben, was mit der Neuregelung der 
Speisewasserleitung gewährleistet ist . 
 
Die Denkmalschutzbehörden sind hier gehört worden und haben eine entsprechende Ste l-
lungnahme abgegeben.  
 
Die Belange des Natur - und Artenschutzes sowie des Wasserrechts wurden vom Maßnahme n-
träger Deutsche Bahn im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Der Ei n-
griff wurde auf der Basis eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes  und einer arte n-
schutzrechtlichen Prüfung bewertet und soweit erforderlich ausgeglichen. In der Nähe des

- 4 - 
Arheilger Mühlchens beschränkt sich der Eingriff auf den unmittelbaren Bereich der zu e r-
stellenden Brücke ohne den Baum - und Gehölzbestand im Uferberei ch zu beeinträchtigen.  
 
Die Auswirkungen der Baumaßnahmen der Deutschen Bahn wurden unter anderem bei ei-
nem Ortstermin am 16. Sept. 2015 mit Vertretern des Fördervereins Naturbadesee Arheilger 
Mühlchen sowie mit Vertretern der Interessensgemeinschaft Arhei lger Bürger erläutert und 
diskutiert. 
 
Seitens des Fördervereins wird eine mögliche Busführung (auch als fernere Perspektive) ent-
lang des Bahndamms abgelehnt. Auf Initiative des Fördervereins werden Gespräche mit der 
DB aufgenommen inwieweit das benachbart e Ausziehgleis für eine möglicherweise zu konz i-
pierenden Bustrasse genutzt oder teilweise genutzt werden kann . Insofern wird als Realisi e-
rung auch nur die geh - und radwegtaugliche Ertüchtigung der Oberfläche vorgeschlagen. 
Mehr als diese Tauglichkeit soll nicht hergestellt werden.  Eine Rückkopplung mit den Mobil i-
tätsträgern hat zudem ergeben, dass eine Ringbusverbindung im jetzigen und künftigen NVP 
nicht vorgesehen ist.  
 
 
Darmstadt, 03.11.2015  
III-66/2S Tb 1114-Ry-Si 
Nst. 2716 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

TOP 13
TOP 561 zur Kenntnis
TOP 38 zur Kenntnis
TOP 26
TOP 93

Orte (1)

  • Würzburger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0445
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.11.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00