2015/0445
Fuß-, Rad- und ÖPNV-Brücke über den Ruthsenbach
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2015/0445
5611 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0445
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 544010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 12066-6415
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Fuß-, Rad- und ÖPNV-Brücke über den Ruthsenbach
Vorlage vom: 03.11.2015
Beschlussvorschlag :
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03. November 2015
Die Magistratsvorlage 2015/0245 vom 24.06.2015 wurde nach Beschlussfassung durch den
Magistrat in der Sitzung des Umweltausschusses am 08. September 2015 zurückgestellt, um
auch auf die Belange des mittlerweile für das benachbarte Arheilger Mühlchen vorliege nden
Denkmalschutzes sowie auf befürchtete Eingriffe in den Naturhaushalt eingehen zu können.
Gegenstand der Entscheidung ist lediglich der Neubau der Brücke über den Ruthsenbach;
weiterführende Planungen zum Ausbau des Fuß - und Radwegs oder zur Konkretis ierung ei-
nes Lückenschlusses beim Ringbus Arheilgen wurden nicht erarbeitet.
Die sowieso erforderl iche Verbreiterung der heute viel zu schmalen Fuß - und Radbrücke wird
auf mögliche zukünftige Anforderungen ausgelegt, die innerhalb der auf viele Jahrzehnt e
ausgelegten Leben sdauer der Brücke auftreten könnten (Abschreibungsdauer 70 Jahre): Bei
der Erneuerung wird nicht die bisherige Brückenbreite von 1,80 m sondern eine Breite u m-
gesetzt, die den heutigen und möglichen zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Die Brücke
erhält dabei eine Breite, die für einen Bus gerade noch ausreichend wäre; entgegenkomme n-
de Fußgänger oder Radler müssten entsprechend warten bis ein Bus passiert hätte. Es geht
hier also um eine gegenwärtig nicht belegte Realität und vor allem nicht um einen bereits
konzipierten Regelbetrieb, sondern um einen Kostenbeitrag, der uns auf die Lebensdauer der
Brücke von Verhandlungen mit der Bahn entbindet. Die Mehrbreite gegenüber der Regelbre i-
te für einen gemeinsamen Geh - und Radweg in beide Richt ungen beträgt 0,50 m (4,00 m
statt 3,50 m).
Für die gegenwärtigen Nutzungsanforderungen genügt eine Breite von 3,0 m für die Asphal t-
befestigung, da auch die unmittelbar nordöstlich anschließende Fuß - und Radverkehrsb e-
reich über den Mühlgraben den Querschn itt stark einengt. Der verbleibende 1,0 m breite
Streifen wird entlang der Brückenbrüstung lediglich als Schotterrasen herge stellt, damit ve r-
engt und begrünt.
Das Denkmal Arheilger Mühlchen ist nicht unmittelbar von der Maßnahme berührt. Sowohl
die neue Brücke als auch der Fuß - und Radweg liegen auf einer nicht unter Denkma lschutz
stehenden Grundstücksparzelle, die als Verlängerung der Würzburger Straße vorg esehen ist.
Der Umgebungsschutz nach Hessischem Denkmalschutz ist grundsätzlich zu beachten. A l-
lerdings wird der Abstand der Brücke zum Denkmal Arheilger Mühlchen so groß gewählt,
dass Eingriffe im Bereich der Brücke zu keinen Beeinträchtigungen der naturbelassenen U m-
gebung des Arheilger Mühlchens führen.
Die Sicherstellung der Wasserzufuhr in das Arhei lger Mühlchen ist Teil des Denkmals als
Naturschwimmbad. Sie muss dauerhaft sichergestellt bleiben, was mit der Neuregelung der
Speisewasserleitung gewährleistet ist .
Die Denkmalschutzbehörden sind hier gehört worden und haben eine entsprechende Ste l-
lungnahme abgegeben.
Die Belange des Natur - und Artenschutzes sowie des Wasserrechts wurden vom Maßnahme n-
träger Deutsche Bahn im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Der Ei n-
griff wurde auf der Basis eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes und einer arte n-
schutzrechtlichen Prüfung bewertet und soweit erforderlich ausgeglichen. In der Nähe des
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Arheilger Mühlchens beschränkt sich der Eingriff auf den unmittelbaren Bereich der zu e r-
stellenden Brücke ohne den Baum - und Gehölzbestand im Uferberei ch zu beeinträchtigen.
Die Auswirkungen der Baumaßnahmen der Deutschen Bahn wurden unter anderem bei ei-
nem Ortstermin am 16. Sept. 2015 mit Vertretern des Fördervereins Naturbadesee Arheilger
Mühlchen sowie mit Vertretern der Interessensgemeinschaft Arhei lger Bürger erläutert und
diskutiert.
Seitens des Fördervereins wird eine mögliche Busführung (auch als fernere Perspektive) ent-
lang des Bahndamms abgelehnt. Auf Initiative des Fördervereins werden Gespräche mit der
DB aufgenommen inwieweit das benachbart e Ausziehgleis für eine möglicherweise zu konz i-
pierenden Bustrasse genutzt oder teilweise genutzt werden kann . Insofern wird als Realisi e-
rung auch nur die geh - und radwegtaugliche Ertüchtigung der Oberfläche vorgeschlagen.
Mehr als diese Tauglichkeit soll nicht hergestellt werden. Eine Rückkopplung mit den Mobil i-
tätsträgern hat zudem ergeben, dass eine Ringbusverbindung im jetzigen und künftigen NVP
nicht vorgesehen ist.
Darmstadt, 03.11.2015
III-66/2S Tb 1114-Ry-Si
Nst. 2716
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Würzburger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0445
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00