2016/0169
Zweckverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Besetzung der Gremien
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2016/0169
3057 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0169
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Zweckverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -
Dieburg – Besetzung der Gremie
Vorlage vom: 20.04.2016
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die
Verbandsversammlung des Gesundheitsamtes der Stadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt-Dieburg neu zu besetzen. Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachdezernent den Magistrat Kraft Amtes im
Verbandsvorstand vertritt und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung zu.
2. Die Stadtverordn etenversammlung wählt 1 Stadtverordnete/n in den Verbandsvorstand.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.04.2016
Gemäß §§ 4 und 6 der Satzung des Zweckverbandes „Verwaltungsverband für das
Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des L andkreises Darmstadt -Dieburg „ i. d. F. vom
14.12.1979 gehören dem Verw altungsverband und der Verbandsversammlung an:
Verbandsvorstand
Der/die Dezernent/in für das Gesundheitswesen Kraft Amtes
Der/die Dezernent/in für das Gesundheitswesen bzw. für das Gesundheitswesen zuständige
Kreisbeigeordnete wechseln sich alle drei Ja hre im Verbandsvorsitz und in der
Stellvertretung ab.
Auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung wird von der Verbandsversammlung ein
weiteres Vorstandsmitglied sowie ein/eine Stellvertreter/in ( § 6 der Satzung) gewählt.
– Mehrheitswahl –
Verbandsversammlung
Gemäß § 4 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 3 Vertreter und ihre
Stellvertreter/innen in die Verbandsversammlung.
– Listenwahl –
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker
zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode ausgeschöpft werden,
bliebe der Platz sodann unbesetzt.
Die Mitglieder des Verbandsvorstandes können nicht gleichzeitig der
Verbandsversammlung angehören. Gleiches gilt auch für die St ellvertreter/innen.
Darmstadt, 20.04.2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0169
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00