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2016/0169

Zweckverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Besetzung der Gremien

Magistratsvorlage 20.04.2016

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2016/0169

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0169 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Zweckverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -
Dieburg – Besetzung der Gremie 
 
Vorlage vom: 20.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die 
Verbandsversammlung des Gesundheitsamtes der Stadt Darmstadt und des Landkreises 
Darmstadt-Dieburg neu zu besetzen. Hierzu  sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachdezernent den Magistrat Kraft Amtes im 
Verbandsvorstand vertritt und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung der 
Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
2. Die Stadtverordn etenversammlung wählt 1 Stadtverordnete/n in den Verbandsvorstand.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.04.2016 
 
Gemäß §§ 4 und 6 der Satzung des Zweckverbandes „Verwaltungsverband für das 
Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des L andkreises Darmstadt -Dieburg „ i. d. F. vom 
14.12.1979 gehören dem Verw altungsverband und der Verbandsversammlung an:  
 
Verbandsvorstand  
 
Der/die Dezernent/in für das Gesundheitswesen Kraft Amtes 
 
Der/die Dezernent/in für das Gesundheitswesen bzw. für das Gesundheitswesen zuständige 
Kreisbeigeordnete wechseln sich alle drei Ja hre im Verbandsvorsitz und in der 
Stellvertretung ab.  
 
Auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung wird von der Verbandsversammlung ein 
weiteres Vorstandsmitglied  sowie ein/eine Stellvertreter/in ( § 6 der Satzung)  gewählt. 
 
– Mehrheitswahl – 
 
Verbandsversammlung  
 
Gemäß § 4 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 3 Vertreter und ihre 
Stellvertreter/innen in die Verbandsversammlung.  
 
– Listenwahl – 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker  
zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode ausgeschöpft werden, 
bliebe der Platz sodann unbesetzt.  
 
Die Mitglieder des Verbandsvorstandes können nicht gleichzeitig der 
Verbandsversammlung angehören. Gleiches gilt auch für die St ellvertreter/innen.  
 
 
Darmstadt, 20.04.2016  
772/da 
 
 
Dezernat I  
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0169
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00