V/0513/2025
Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0513/2025 Kurzüberblick Beauftragung der Verwaltung, einen Antrag auf Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nach dem Altschulden- entlastungsgesetz NRW zu stellen und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem hierfür er- forderlichen Prüfbericht zu beauftragen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Stabilisierung der städtischen Finanzen. Finanzierung Produktgruppe: 0109 Finanz- und Beteiligungsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0513/2025 V/0513/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 03.09.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nach dem Altschulden- entlastungsgesetz NRW zu stellen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den im Antragsverfahren notwendigen Prüfbericht zu beauftragen. II. Finanzielle Auswirkungen: Zu 1) Im Falle einer erfolgreichen Teilnahme am Entlastungsprogramm übernimmt das Land NRW spätes- tens zum 31.12.2026 Liquiditätskredite von der Stadt Münster. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Kredite wird die Stadt Münster von den Zinszahlungen für diese Liquiditätskredite entlastet. Über die Höhe der Entlastung kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage getroffen werden. Daten aus einer Simulationsrechnung sind in der Begründung aufgeführt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 27.08.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Rump Telefon: 492-2100 Rump@stadt-muenster.de - 2 - V/0513/2025 Zu 2) Nach Einschätzung des Landes NRW liegen die Kosten für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft un- terhalb von 25 000 Euro brutto. Die genauen Kosten hängen von dem Ergebnis der Vergabe ab. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0109 Finanz- und Beteiligungsma- nagement Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2025 25.000 Prüfbericht WP Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Das Gesetz zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlas- tungsgesetz - ASEG NRW) bildet die Grundlage für eine anteilige Entschuldung der von den Kommu- nen in NRW aufgenommenen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung. Der Landtag NRW hat das Gesetz am 10.07.2025 verabschiedet, am 18.07.2025 ist es in Kraft getreten. Die Beteiligung am Entschuldungsprogramm ist freiwillig und erfolgt nur auf Antrag. Bei einer Bewilli- gung übernimmt das Land NRW kommunale Verbindlichkeiten in der als übermäßig anerkannten Hö- he. Die Frist zur Antragstellung endet am 30.11.2025. Umfang der anteiligen Entschuldung: Die Ermittlung des Mindestentschuldungstarifes erfolgt auf der Grundlage eines iterativen Rechenver- fahrens, bei dem sichergestellt wird, dass die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. in Summe werden 50 Prozent der von den teilnehmenden Kommunen insgesamt als übermäßig anerkannten Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des Landes Nordrhein- Westfalen übernommen, 2. bei keiner teilnehmenden Kommune unterschreitet der Anteilswert der zu übernehmenden über- mäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung den Mindestentschuldungstarif und 3. bei keiner teilnehmenden Kommune übersteigt das nach der Übernahme verbleibende Gesamtvo- lumen der übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung den Höchstbetrag von 1 500 € je Einwohnerin und Einwohner. Als übermäßig im Sinne des Altschuldenentlastungsgesetzes gilt der Bestand von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung, der eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro je Einwohnerin und Einwoh- nern überstiegt. Für die Stadt Münster wird zum Stichtag 31.12.2023 eine Bevölkerungszahl von 322.904 zu Grunde gelegt. Von den Liquiditätskrediten ist das kurzfristig verfügbare Finanzvermögen abzuziehen – der sogenannte Abzugsbetrag. Eine Simulationsrechnung des Städtetages NRW aus März 2025 auf Grundlage von Daten aus den kassenstatistischen Meldungen ergab für Münster einen möglichen Entschuldungsbetrag von ca. 5,7 Mio. €. Unter der Annahme eines Zinssatzes von 2,2% für Liquiditätskredite (derzeitiges Kreditniveau) errechnet sich für die Stadt Münster hieraus eine jährliche Entlastung von ca. 125.000 € pro Jahr. - 3 - V/0513/2025 Unbedingt zu berücksichtigen ist, dass es sich um eine vorläufige, annäherungsweise Simulations- rechnung handelt. Der en dgültige Entschuldungsbetrag hängt von den zu konkretisierenden Abzugs- positionen und den Entschuldungsvolumina der anderen teilnehmenden Städte ab. Der Entschul- dungsbetrag kann insofern von der Simulationsrechnung abweichen. Antragsverfahren: Das Antragsverfahren wird elektronisch über das Kommunenportal der NRW.Bank abgewickelt wer- den. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: der Beschluss des Rates zur Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm, der festgestellte Jahresabschluss des Jahres 2023, der Prüfbericht einer Wirtschaftsprüfung, in dem das Volumen der Liquiditätskredite sowie eines Abzugsbetrages (kurzfristig verfügbare Liquidität) bestätigt wird. Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Antragstellende Kommunen müssen auf eigene Rechnung eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft be- auftragen. Diese überprüft und bestätigt den Bestand an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung den Abzugsbetrag (Bestand an liquiden Mitteln abzüglich im Gesetz bestimmter zweckgebunde- ner Mittel) auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Umsetzung des Entschuldungsprogramms soll bis zum 31. 12.2026 abgeschlossen sein. Bis zur tatsächlichen Übernahme der Kredite durch das Land sind die Kreditzinsen durch die Kommunen weiterhin zu tragen. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0513/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2025
- Erstellt
- 14.08.2025 11:48