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V/0513/2025

Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 18.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.09.2025, TOP 14

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1008 Zeichen

Anlage A zur V/0513/2025 
Kurzüberblick 
Beauftragung der Verwaltung, einen Antrag auf Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen 
Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nach dem Altschulden-
entlastungsgesetz NRW zu stellen  und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem hierfür er-
forderlichen Prüfbericht zu beauftragen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Stabilisierung der städtischen Finanzen.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0109 Finanz- und Beteiligungsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

5770 Zeichen

V/0513/2025 
V/0513/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz des 
Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   03.09.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen 
Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nach dem Altschulden-
entlastungsgesetz NRW zu stellen.   
 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den im Antragsverfahren 
notwendigen Prüfbericht zu beauftragen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zu 1) 
Im Falle einer erfolgreichen Teilnahme am Entlastungsprogramm übernimmt das Land NRW spätes-
tens zum 31.12.2026 Liquiditätskredite von der Stadt Münster. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der 
Kredite wird die Stadt Münster von den Zinszahlungen für diese Liquiditätskredite entlastet. Über die 
Höhe der Entlastung kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage getroffen werden.  
 
Daten aus einer Simulationsrechnung sind in der Begründung aufgeführt. 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
27.08.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Rump 
Telefon: 492-2100 
Rump@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0513/2025 
Zu 2)  
Nach Einschätzung des Landes NRW liegen die Kosten für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft un-
terhalb von 25 000 Euro brutto. Die genauen Kosten hängen von dem Ergebnis der Vergabe ab.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0109 Finanz- und Beteiligungsma-
nagement 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2025 25.000 Prüfbericht WP  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Das Gesetz zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlas-
tungsgesetz - ASEG NRW) bildet die Grundlage für eine anteilige Entschuldung der von den Kommu-
nen in NRW aufgenommenen übermäßigen  Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung. Der Landtag 
NRW hat das Gesetz am 10.07.2025 verabschiedet, am 18.07.2025 ist es in Kraft getreten. 
 
Die Beteiligung am Entschuldungsprogramm ist freiwillig und erfolgt nur auf Antrag. Bei einer Bewilli-
gung übernimmt das Land NRW kommunale Verbindlichkeiten in der als übermäßig anerkannten Hö-
he. Die Frist zur Antragstellung endet am 30.11.2025. 
 
 
Umfang der anteiligen Entschuldung: 
 
Die Ermittlung des Mindestentschuldungstarifes erfolgt auf der Grundlage eines iterativen Rechenver-
fahrens, bei dem sichergestellt wird, dass die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 
 
1. in Summe werden 50 Prozent der von den teilnehmenden Kommunen insgesamt als übermäßig 
anerkannten Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des Landes Nordrhein-
Westfalen übernommen, 
 
2. bei keiner teilnehmenden Kommune unterschreitet der Anteilswert der zu übernehmenden über-
mäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung den Mindestentschuldungstarif und  
 
3. bei keiner teilnehmenden Kommune übersteigt das nach der Übernahme verbleibende Gesamtvo-
lumen der übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung den Höchstbetrag von 1 500 € 
je Einwohnerin und Einwohner. 
 
Als übermäßig im Sinne des Altschuldenentlastungsgesetzes gilt der Bestand von Verbindlichkeiten 
zur Liquiditätssicherung, der eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro je Einwohnerin und Einwoh-
nern überstiegt. Für die Stadt Münster wird zum Stichtag 31.12.2023 eine Bevölkerungszahl von 
322.904 zu Grunde gelegt. Von den Liquiditätskrediten ist das kurzfristig verfügbare Finanzvermögen 
abzuziehen – der sogenannte Abzugsbetrag.  
 
Eine Simulationsrechnung des Städtetages NRW aus März 2025 auf Grundlage von Daten aus den 
kassenstatistischen Meldungen ergab für Münster einen möglichen Entschuldungsbetrag von ca. 5,7 
Mio. €. Unter der Annahme eines Zinssatzes von 2,2% für Liquiditätskredite (derzeitiges Kreditniveau) 
errechnet sich für die Stadt Münster hieraus eine jährliche Entlastung von ca. 125.000 € pro Jahr.

- 3 - 
V/0513/2025 
 
Unbedingt zu berücksichtigen ist, dass es sich um eine vorläufige, annäherungsweise Simulations-
rechnung handelt. Der en dgültige Entschuldungsbetrag hängt von den zu konkretisierenden Abzugs-
positionen und den Entschuldungsvolumina der anderen teilnehmenden Städte ab. Der Entschul-
dungsbetrag kann insofern von der Simulationsrechnung abweichen. 
 
 
Antragsverfahren: 
 
Das Antragsverfahren wird elektronisch über das Kommunenportal der NRW.Bank abgewickelt wer-
den. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 
 
 der Beschluss des Rates zur Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm, 
 der festgestellte Jahresabschluss des Jahres 2023, 
 der Prüfbericht einer Wirtschaftsprüfung, in dem das Volumen der Liquiditätskredite sowie eines 
Abzugsbetrages (kurzfristig verfügbare Liquidität) bestätigt wird. 
 
 
Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
Antragstellende Kommunen müssen auf eigene Rechnung eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft be-
auftragen. Diese überprüft und bestätigt 
 den Bestand an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung  
 den Abzugsbetrag (Bestand an liquiden Mitteln abzüglich im Gesetz bestimmter zweckgebunde-
ner Mittel) 
auf Vollständigkeit und Richtigkeit. 
 
 
Die Umsetzung des Entschuldungsprogramms soll bis zum 31. 12.2026 abgeschlossen sein. Bis zur 
tatsächlichen Übernahme der Kredite durch das Land sind die Kreditzinsen durch die Kommunen 
weiterhin zu tragen.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

03.09.2025 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0513/2025
Typ
Vorlagen
Datum
18.08.2025
Erstellt
14.08.2025 11:48