A-KS/0003/2020
Öffentlich geförderte Wohnungen in neuen Wohngebieten - Aktive Förderung des Wohnungstausches von Seniorinnen und Senioren
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A-KS-0003-2020
2773 Zeichen
Münster, 30.10.2020 Anregung nach § 24 GO NRW Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen in neuen Wohngebieten für Seniorinnen und Senioren, die große Wohnungen zugunsten kleinerer Wohnungen frei machen (Aktive Förderung des Wohnungstausches) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) hat in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster folgende Anregung zu geben: Die KSVM regt an, bei der Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen in neuen Wohngebieten solche Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren) besonders zu berücksichtigen, die große Wohnungen zugunsten kleinerer Wohnungen frei machen (Aktive Förderung des Wohnungstausches). Begründung: In der Ratsvorlage V/0039/2014 zum Konz ept der „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster“ heißt es: „Für private Baulandentwicklungen im Innenbereich wird für die Mehrfamilienhausbebauung ein Zielwert von je 30 % der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum sowie von förderfähigem Wohnraum festgelegt“. An den Rat der Stadt Münster Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 48127 Münster Hans Kurth Vorsitzender Kontakt: Geschäftsstelle Amt für Bürger- und Ratsservice Ingrid Dierkes 48127 Münster Telefon: 02 51/4 92-33 62 Fax: 02 51/4 92-77 22 seniorenvertretung@stadt- muenster.de Privat: Hanseller Straße 31 48161 Münster Telefon: 02533 42 25 hkurth1@web.de Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat Nr. A-KS/0003/2020 2 Die KSVM ist der Meinung, diese Bestimmung dadurch zu ergänzen, dass bei der Wohnungsvermittlung Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren), die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen, bei der Ver gabe kleiner Wohnungen dann besonders berücksichtigt werden, wenn sie eine größere Wohnung zugunsten der kleineren Wohnung aufgeben wollen. Eine Voraussetzung für die besondere Berücksichtigung könnte insbesondere die Reduzierung der aktuell genutzten Wohn fläche auf die zukünftig genutzte Wohnfläche um mindestens ein Drittel sein. Es gibt durchaus Seniorinnen und Senioren die bereit sind, ihre Wohnungen zugunsten einer kleineren Wohnung aufzugeben, wenn es denn ein entsprechendes Angebot - vor allem in der Nähe des derzeitigen Wohnquartiers - gibt. Durch einen Wohnungstausch besteht die hervorragende Möglichkeit, zum einen die frei werdenden größeren Wohneinheiten für Familien mit Kindern, die aktuell in Münster dringend adäquaten Wohnraum suchen, zu vergeb en und zum anderen mit kleineren, barrierefreien bzw. barrierearmen Wohneinheiten Seniorinnen und Senioren wohnlich besser zu versorgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Kurth
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Orte (1)
- Hanseller Straße 31
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Details
- Aktenzeichen
- A-KS/0003/2020
- Typ
- Anregungen der KSVM
- Datum
- 04.11.2020
- Erstellt
- 04.11.2020 17:24