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A-KS/0003/2020

Öffentlich geförderte Wohnungen in neuen Wohngebieten - Aktive Förderung des Wohnungstausches von Seniorinnen und Senioren

Anregungen der KSVM 04.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 8.2

A-KS-0003-2020

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A-KS-0003-2020

2773 Zeichen

Münster, 30.10.2020 
Anregung nach § 24 GO NRW  
Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen in neuen 
Wohngebieten für Seniorinnen und Senioren, die große Wohnungen 
zugunsten kleinerer Wohnungen frei machen (Aktive Förderung des 
Wohnungstausches)  
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) hat in ihrer Sitzung am 
26. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster
folgende Anregung zu geben: 
Die KSVM regt an, bei der Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen in 
neuen Wohngebieten solche Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren) 
besonders zu berücksichtigen, die große Wohnungen zugunsten kleinerer 
Wohnungen frei machen (Aktive Förderung des Wohnungstausches).  
Begründung: 
In der Ratsvorlage V/0039/2014 zum Konz ept der „Sozialgerechten 
Bodennutzung in Münster“ heißt es: „Für private Baulandentwicklungen im 
Innenbereich wird für die Mehrfamilienhausbebauung ein Zielwert von je 30 
% der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von 
gefördertem Mietwohnraum sowie von förderfähigem Wohnraum festgelegt“. 
An  
den Rat der Stadt Münster 
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 
48127 Münster  
Hans Kurth 
Vorsitzender 
Kontakt: 
Geschäftsstelle 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Ingrid Dierkes  
48127 Münster 
Telefon: 02 51/4 92-33 62 
Fax: 02 51/4 92-77 22 
seniorenvertretung@stadt-
muenster.de 
Privat: 
Hanseller Straße 31 
48161 Münster 
Telefon: 02533 42 25 
hkurth1@web.de  
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 
an den Rat Nr. A-KS/0003/2020

2 
Die KSVM ist der Meinung, diese Bestimmung dadurch zu ergänzen, dass 
bei der Wohnungsvermittlung Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren), die 
über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen, bei der Ver gabe 
kleiner Wohnungen dann besonders berücksichtigt werden, wenn sie eine 
größere Wohnung zugunsten der kleineren Wohnung aufgeben wollen. Eine 
Voraussetzung für die besondere Berücksichtigung könnte insbesondere die 
Reduzierung der aktuell genutzten Wohn fläche auf die zukünftig genutzte 
Wohnfläche um mindestens ein Drittel sein. 
Es gibt durchaus Seniorinnen und Senioren die bereit sind, ihre Wohnungen 
zugunsten einer kleineren Wohnung aufzugeben, wenn es denn ein 
entsprechendes Angebot - vor allem in der Nähe des derzeitigen 
Wohnquartiers - gibt.  
Durch einen Wohnungstausch besteht die hervorragende Möglichkeit, zum 
einen die frei werdenden größeren Wohneinheiten für Familien mit Kindern, 
die aktuell in Münster dringend adäquaten Wohnraum suchen, zu vergeb en 
und zum anderen mit kleineren, barrierefreien bzw. barrierearmen 
Wohneinheiten Seniorinnen und Senioren wohnlich besser zu versorgen. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. 
Hans Kurth

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 8.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hanseller Straße 31

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Details

Aktenzeichen
A-KS/0003/2020
Typ
Anregungen der KSVM
Datum
04.11.2020
Erstellt
04.11.2020 17:24