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V/0998/2019

64. Änderung FNP - Geänderter Beschluss zur Änderung

Vorlagen 14.10.2019

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V-0998-2019-Anlage-1-Aenderungsbereich

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0998-2019-Anlage-1-Aenderungsbereich

221 Zeichen

Maßstab 1:750064. Änderung des FNP im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Albachtenim Bereich Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe GeistUrsprünglicher und geänderter Geltungsbereich
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0998/2019

Anlage A

1327 Zeichen

Anlage A zur Vorlage Nr. V/0998/2019 
 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der geänderte Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtteil Albachten für das geplante Wohngebiet im Osten Albachtens. Dieser ist 
notwendig, da sich der Geltungsbereich gegenüber dem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 
2015 verändert hat.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohngebiet im 
Osten Albachtens. Neben der Erstellung eines Bebauungsplans ist die Änderung des Flächennut-
zungsplans ein Teilziel. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage an den Rat und der parallel an 
BV West und ASSVW ergehenden Berichtsvorlage zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 
64. Änderung des Flächennutzungsplans (V/0999/2019) werden notwendige Verfahrensschritte zur 
Zielerreichung durchgeführt.  
 
Finanzierung 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig freiwil-
lig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

3886 Zeichen

V/0998/2019 
V/0998/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im 
Stadtteil Albachten im Bereich Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist 
[Wohngebiet Albachten-Ost] 
Geänderter Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Rat der Stadt Münster am 17.06.2015 gemäß §§  2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) 
im Bereich Südlich Weseler Straße  / Östlich Hohe Geist gefasste Beschluss zur Änderung des Fl ä-
chennutzungsplans (64.  Änderung des FNP) wird dahin geändert, dass der Geltungsbereich um 
eine Teilfläche im Osten reduziert und um eine Teilfläche im Nordwesten erweitert wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den oben stehenden Beschlussvorschlag entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 17.06.2015 die einleitenden Beschlüsse zur 64. Änderung des FNP 
und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  572 im Bereich Albachten  – Südlich Weseler Straße  / 
Östlich Hohe Geist für das geplante Wohngebiet im O sten Albachtens gefasst (Vorlage 
Nr. V/0357/2015).  
 
Für die 64.  Änderung des FNP wurde inzwischen der Planentwurf erarbeitet. Dieser soll Anfang des 
kommenden Jahres öffentlich ausgelegt werden. Hierzu ergeht parallel zu dieser Vorlage eine B e-
Stadtplanungsamt 
 
21.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dirking / Herr Husmann 
Telefon: 492 61 12 /  
492 61 94 
Dirking@stadt-muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0998/2019 
richtsvorlage an die Bezirksvertretung Münster -West und den Ausschuss für Stadtplanung, Stadten t-
wicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW). Der Planentwurf beinhaltet eine Reduzierung des Ge l-
tungsbereichs im Osten und eine Erweiterung im Nordwesten (siehe Vorlage Nr. V/0999/2019).  
 
Mit dem Änderungsbeschluss aus dem Jahr 2015 wurden die Flächen der bestehenden Sportanlage 
des Vereins SV Concordia Albachten 1955 nicht komplett berücksichtigt. Der westliche Bereich der 
Sportanlagen war nicht Bestandteil des Änderungsgebietes.  Aufgrund eines Urteils des OVG NRW 
vom 04.07.2012 können Sporteinrichtungen, die im Sinne von Sportanlagen eine Gesamtheit von 
funktionell zusammenhängenden baulichen Anlagen und Einrichtungen umfassen und die einen r e-
gelmäßigen Sportbetrieb von einigem Umfang erlauben, in der Bauleitplanung nicht mehr als Grünflä-
chen mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt bzw. festgesetzt werden. Stattdessen sind sie 
entweder gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbesti m-
mung Spo rtanlage oder als Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung darzustellen bzw. 
festzusetzen. Um die Gesamtsportanlage des Stadtteils Albachten im Flächennutzungsplan einhei t-
lich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage  darstellen zu können, wurde 
also im Nordwesten eine geringfügige Erweiterung des Änderungsbereichs vorgenommen.  
 
Im Osten des Änderungsbereichs kann eine Reduzierung erfolgen, weil die vom ursprünglichen Ä n-
derungsbeschluss aus dem Jahr 2015 dort erfassten Flächen von dem jetzt vorliegenden Planentwurf 
nicht mehr berührt werden.  
 
Da sich die Umgrenzung des Entwurfs der 64.  Änderung gegenüber dem Änderungsbeschluss aus 
dem Jahr 2015 verändert hat, erfolgt der obenstehende Beschluss zur Änderung des Geltung sbe-
reichs. Ursprünglicher und geänderter Bereich sind in der Anlage 1 dargestellt.  
 
 
I. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
Anlage A  
1. Ursprünglicher und geänderter Bereich der 64. Änderung des FNP

Beratungsverlauf (4)

27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.19.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (2)

  • Weseler Straße
  • Hohe Geist

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Details

Aktenzeichen
V/0998/2019
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37