V/0998/2019
64. Änderung FNP - Geänderter Beschluss zur Änderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0998-2019-Anlage-1-Aenderungsbereich
221 Zeichen
Maßstab 1:750064. Änderung des FNP im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Albachtenim Bereich Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe GeistUrsprünglicher und geänderter Geltungsbereich Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0998/2019
Anlage A
1327 Zeichen
Anlage A zur Vorlage Nr. V/0998/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der geänderte Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtteil Albachten für das geplante Wohngebiet im Osten Albachtens. Dieser ist notwendig, da sich der Geltungsbereich gegenüber dem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2015 verändert hat. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohngebiet im Osten Albachtens. Neben der Erstellung eines Bebauungsplans ist die Änderung des Flächennut- zungsplans ein Teilziel. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage an den Rat und der parallel an BV West und ASSVW ergehenden Berichtsvorlage zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 64. Änderung des Flächennutzungsplans (V/0999/2019) werden notwendige Verfahrensschritte zur Zielerreichung durchgeführt. Finanzierung Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwil- lig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beschlussvorlage
3886 Zeichen
V/0998/2019 V/0998/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Albachten im Bereich Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist [Wohngebiet Albachten-Ost] Geänderter Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Rat der Stadt Münster am 17.06.2015 gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist gefasste Beschluss zur Änderung des Fl ä- chennutzungsplans (64. Änderung des FNP) wird dahin geändert, dass der Geltungsbereich um eine Teilfläche im Osten reduziert und um eine Teilfläche im Nordwesten erweitert wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den oben stehenden Beschlussvorschlag entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 17.06.2015 die einleitenden Beschlüsse zur 64. Änderung des FNP und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 572 im Bereich Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist für das geplante Wohngebiet im O sten Albachtens gefasst (Vorlage Nr. V/0357/2015). Für die 64. Änderung des FNP wurde inzwischen der Planentwurf erarbeitet. Dieser soll Anfang des kommenden Jahres öffentlich ausgelegt werden. Hierzu ergeht parallel zu dieser Vorlage eine B e- Stadtplanungsamt 21.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dirking / Herr Husmann Telefon: 492 61 12 / 492 61 94 Dirking@stadt-muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0998/2019 richtsvorlage an die Bezirksvertretung Münster -West und den Ausschuss für Stadtplanung, Stadten t- wicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW). Der Planentwurf beinhaltet eine Reduzierung des Ge l- tungsbereichs im Osten und eine Erweiterung im Nordwesten (siehe Vorlage Nr. V/0999/2019). Mit dem Änderungsbeschluss aus dem Jahr 2015 wurden die Flächen der bestehenden Sportanlage des Vereins SV Concordia Albachten 1955 nicht komplett berücksichtigt. Der westliche Bereich der Sportanlagen war nicht Bestandteil des Änderungsgebietes. Aufgrund eines Urteils des OVG NRW vom 04.07.2012 können Sporteinrichtungen, die im Sinne von Sportanlagen eine Gesamtheit von funktionell zusammenhängenden baulichen Anlagen und Einrichtungen umfassen und die einen r e- gelmäßigen Sportbetrieb von einigem Umfang erlauben, in der Bauleitplanung nicht mehr als Grünflä- chen mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt bzw. festgesetzt werden. Stattdessen sind sie entweder gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbesti m- mung Spo rtanlage oder als Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung darzustellen bzw. festzusetzen. Um die Gesamtsportanlage des Stadtteils Albachten im Flächennutzungsplan einhei t- lich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage darstellen zu können, wurde also im Nordwesten eine geringfügige Erweiterung des Änderungsbereichs vorgenommen. Im Osten des Änderungsbereichs kann eine Reduzierung erfolgen, weil die vom ursprünglichen Ä n- derungsbeschluss aus dem Jahr 2015 dort erfassten Flächen von dem jetzt vorliegenden Planentwurf nicht mehr berührt werden. Da sich die Umgrenzung des Entwurfs der 64. Änderung gegenüber dem Änderungsbeschluss aus dem Jahr 2015 verändert hat, erfolgt der obenstehende Beschluss zur Änderung des Geltung sbe- reichs. Ursprünglicher und geänderter Bereich sind in der Anlage 1 dargestellt. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A 1. Ursprünglicher und geänderter Bereich der 64. Änderung des FNP
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße
- Hohe Geist
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0998/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37