SV-2015/0014
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.04.2015 betr. Asylpolitik in Darmstadt
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SV-2015/0014
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Vorlage-Nr. SV-2015/0014 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.04.2015 betr. Asylpolitik in Darmstadt SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Sparkasse Darmstadt BLZ: 508 501 50 Konto: 8006377 Große Anfrage Asylpolitik in Darmstadt Anstelle des in Deutschland juristisch verwendeten Begriffs „Asylbewerber“, wird hier der politisch korrekte und geschlechtsrelativierende Begriff „Asylsuchende“ verwendet. Hierunter sind auch Flüchtlinge nach Abschnitt 5 AufenthaltG (Aufnahme aus Humanitären Gründen) zu verstehen. Möglicherweise können einige Fragen nicht in kurzer Zeit beantwortet werden. In diesem Fall ist die SPD-Fraktion mit einer zeitlich abgestuften Beantwortung einverstanden. Wir fragen den Magistrat: I. Anzahl der Asylsuchenden und Aufnahmeverfahren in Darmstadt 1. Wie viele im laufenden Verfahren Asylsuchende leben derzeit in Darmstadt? 2. Wie viele Asylsuchende hat die Stadt Darmstadt im Jahr 2014 monatlich aufgenommen und wie viele nahm die Stadt Darmstadt vergleichend und monatlich in den Jahren 2013 und 2012 auf? 3. Wie wird sich diese Zahl durch den neuen Zuweisungsschlüssel verändern, nach dem die Stadt erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen soll? 4. Wie viele Asylsuchende sind Erwachsene und wie viele Kinder bzw. Jugendliche? Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden der Stadt zugewiesen? 5. Wie viele Asylsuchende sind Männer und wie viele Frauen? 6. Aus welchen Ländern kommen die Asylsuchenden? 7. Wie viele Asylsuchende gelten als Kontingentflüchtlinge? 8. Wie viele Asylsuchende kamen in Rahmen der Familienzusammenführung nach Darmstadt? Wie viele davon waren Kontingentflüchtlinge? 2 9. Welche besonderen Maßnahmen werden bei der Ankunft von Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen eingeleitet? 10. Wie hoch sind die Überkapazitäten, die die Stadt Darmstadt im Zuge einer erhöhten Aufnahme an Asylsuchenden bis zum 31.12.2013, zu verzeichnen hat? 11. Gibt es Pläne der Stadt Darmstadt, mehr unbegleitete Kinder aufzunehmen, als dies nach dem geltenden Zuteilungsschlüssel gefordert wird? 12. Werden mit Blick auf die Überkapazitäten nun weniger, d.h. unterhalb der Schlüsselzuweisung oder unterhalb der 2013 zu verzeichnenden Überkapazitäten, Asylsuchende aufgenommen? 13. Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, aufgrund der funktionierenden Strukturen in Darmstadt Asylfragen betreffend, auf sämtliche Möglichkeiten, Überkapazitäten abzubauen, zu verzichten? 14. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis Asylverfahren für die in Darmstadt lebenden Asylsuchenden abgeschlossen sind? 15. Wie viele Asylanträge der seit 2012 nach Darmstadt gekommenen Asylsuchenden wurden bisher beschieden? Wie viele wurden positiv, wie viele negativ beschieden? 16. Wie viele abgelehnte Asylsuchende hat die Ausländerbehörde der Stadt in den Jahren 2012, 2013, 2014 und in den ersten Monaten 2015 ab- geschoben? 17. Gab es Petitionen an dem Hessischen Landtag gegen Abschiebungsbescheide aus Darmstadt und mit welchem Erfolg? II. Unterbringung und Wohnsituation für Asylsuchende 18. Musste in der Vergangenheit vom Grundsatz der dezentralen Unterbringung im kleinen Rahmen und temporär abgewichen werden? Wenn ja, in welchem Umfang und wo wurden die Asylsuchenden untergebracht? 19. Gibt es Überlegungen seitens der Stadt Darmstadt, in Folge der bundesweit ansteigenden Zahl von Kriegsflüchtlingen auch nach zentralen Unterbringungsmöglichkeiten für neu ankommende Asylsuchende zu suchen? 20. Wenn ja, gibt es bereits konkrete Überlegungen zur angestrebten Einrichtungsgröße und zur Lage innerhalb der Stadt? 21. Wenn nein, wie plant die Stadt vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Zahl an Asylsuchenden ihrer Verantwortung zur Unterbringung gerecht zu werden? 22. Inwiefern spielt der Bauverein Darmstadt und seine Töchter (z.B. BVD New Living) eine Rolle bei den Planungen des Magistrats zur Unterbringung von Asylsuchenden? 23. Wie viele Asylsuchende wohnen in wie vielen Wohnungen des Bauvereins und seiner Töchter? 24. Wie viele Asylsuchende sind in von Privatpersonen vermieteten Unterkünften untergebracht und in welchen Stadtteilen leben sie? 3 25. Wie viele private Vermieter oder Untervermieter stammen aus dem gleichen Kulturkreis wie die Asylsuchenden (falls zu Kulturkreisen keine Antwort möglich ist, bitte auf Staatsbürgerschaft beziehen)? 26. In welchen Wohnverhältnissen leben gastgebende Familien nach der Unterbringung weiterer Personen in ihrer Wohnung? Wie wird kontrolliert, dass ausreichend Platz vorhanden ist? 27. In welchen Einrichtungen werden unbegleitete Kinder untergebracht? 28. Welche Standards existieren für die Unterbringung von Asylsuchenden? 29. Gelten für Bauvereinswohnungen dieselben Standards wie für privaten Wohnraum? 30. Gibt es für Einrichtungen, die unbegleitete Kinder aufnehmen, besondere Standards? 31. Wie wird die Einhaltung der Standards kontrolliert? Findet eine regelmäßige Kontrolle statt und wenn ja, von wem? 32. Wie bewertet der Magistrat der Stadt Darmstadt die Vorschläge des Diakonischen Werks und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände zu einheitlichen Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen? Gibt es Initiativen für deren Umsetzung? 33. Wurden in der Vergangenheit durchs Wohnungsamt vermittelte Wohnungen durch das Jobcenter abgelehnt und wenn ja, warum? Inwiefern spielte die Mietobergrenze eine Rolle? 34. Gibt es hierbei Ermessungsspielräume, wenn es sich um eine angemessene Pauschalmieten handelt, die alle Nebenkosten abdeckt? 35. Spielt die Unterbringung von Asylsuchenden eine Rolle bei gegenwärtigen Konversionsprojekten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? III. Bildung und Arbeit von Asylsuchenden 36. Werden alle asylsuchenden Kinder und Jugendliche in Intensivklassen unterrichtet? 37. Wie viele sind es und warum gehen ggf. asylsuchende Kinder und Jugendliche nicht zur Schule? 38. Welche Bildungseinrichtungen besuchen Kinder und Jugendliche (aufgeschlüsselt nach Schulform und Unterscheidung begleitet / unbegleitet)? 39. Wie vielen Ausbildungswünschen (z.B. Hochschulstudium) von Flüchtlingen konnten in der Vergangenheit nicht entsprochen werden und warum? 40. Inwiefern wird ausländische Schulbildung anerkannt? 41. Wie unterstützt die Stadt Darmstadt die Asylsuchenden bei der Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen? 42. Gibt es Beratungsangebote für Eltern oder im Falle unbegleiteter Minderjähriger für Betreuungseinrichtungen über Bildungsangebote? 43. Inwiefern werden allgemein bildende Schulen, Berufsschulen und sonstige Bildungseinrichtungen in der Unterrichtung der deutschen Sprache für Asylsuchende einbezogen? 4 44. Ab wann dürfen Asylsuchende in den Arbeitsprozess eingegliedert werden und ab wann gelten diese gesetzlichen Regelungen? Inwiefern dürfen Asylsuchende Arbeitsverträge abschließen, um ihren Aufenthalt mit zu finanzieren? 45. Wie viele Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylblG gibt es für Asylsuchende in Darmstadt (Zahlen aufgeschlüsselt nach Bereichen)? 46. Wie viele Asylsuchende gehen einer Erwerbstätigkeit gem. § 61 Abs. 2 AsylVfG (mit Gestattung durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch Rechtsverordnung zugelassen) nach? 47. Welche Maßnahmen fördern die Integration der Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt? Wie viel Geld steht für diese Maßnahmen zur Verfügung? 48. Ist Darmstadt Mitglied im Netzwerk "Integration durch Qualifizierung" (IQ) oder unterstützt die Stadt Darmstadt Kooperationspartner in diesem Netzwerk? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? VI. Kosten für die Unterbringung von Asylsuchenden 49. Wie haben sich die finanziellen Kosten (tatsächlich und prozentual) zur Sicherstellung des Menschenrechts auf Asyl in den letzten drei Jahren allgemein und besonders in Darmstadt entwickelt? 50. Nach welchem Prinzip werden Asylsuchende den Städten und Gemeinden in Hessen zugewiesen? Spielt die Finanzkraft eine Rolle? 51. Gibt es Initiativen von Seiten der Stadt Darmstadt, die Kriterien des Landes Hessen zur Zuweisung von Asylsuchenden zu ändern? 52. Inwiefern beeinflusste und beeinflusst die Entscheidung der Stadt Darmstadt, dem kommunalen Schutzschirm beizutreten, die Ausgaben für Asylsuchende? V. Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 53. Inwiefern hat sich die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt- Dieburg in Asylfragen institutionalisiert und verstetigt? 54. Gibt es eine gemeinsame Strategie, wie auf akut auftretende Herausforderungen, z.B. eine kurzfristige unvorhersehbare hohe Zuweisung an Stadt und Kreis, reagiert wird? 55. Gibt es einen Austausch von finanziellen Ressourcen oder Zuweisungen? 5 VI. Betreuung der Asylsuchenden und Personalaufwand 56. Nach welchem System verteilt die Stadt Darmstadt Sach- und Geldleistungen? 57. Welche Zuweisungen und Hilfsangebote gibt es über das Asylbewerberleistungsgesetz hinaus, z.B. für Sprachkurse, Integrationskurse, Kindertagesstätten oder Arbeitssuche? 58. Wie werden die unterschiedlichen Bildungshintergründe in Integrationskursen berücksichtigt? 59. Welche Angebote zum Lernen der deutschen Sprache gibt es bei Asylsuchenden im Asylverfahren, so dass sie ihre Wartezeit sinnvoll nutzen können? 60. Inwiefern wurde im Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen das Personal aufgestockt oder umstrukturiert? Gibt es Pläne oder Überlegungen einer entsprechenden Personalaufstockung oder -umstrukturierung? 61. Wie hoch ist der Personalschlüssel bei der Betreuung von Asylsuchenden und wie hoch bei Asylberechtigten? 62. Wie viele Asylsuchende hat die neue Beratungs- und Betreuungsstelle für Asylsuchende bisher beraten und betreut? 63. Welche Arbeitsplanung in der Zusammenarbeit besteht zwischen den städtischen Dienststellen – z.B. interkulturellen Vermittlungskräften - und des SKA? Welche städtische Dienststelle ist die verantwortliche „Komplementärstelle“ für den SKA? 64. Stehen genügend Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung? In welchen Sprachen und wie ist der Bedarf? 65. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde und der Sozialverwaltung für den Umgang mit Flüchtlingen geschult, insbesondere wenn diese wahrscheinlich traumatisiert sind? 66. Gab es in der Vergangenheit Rassismusvorwürfe gegenüber städtischen Behörden von Asylsuchenden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen? Wenn ja, wie wurde und wird in Zukunft damit umgegangen? 67. Wohin können sich Asylsuchende wenden, wenn sie sich selbst von Rassismus betroffen sehen? 68. Gibt es im Falle von Rassismusvorwürfen ein verwaltungsinternes, ggf. standardisiertes Verfahren zur Behandlung der Vorwürfe? Wenn nein, gibt es Pläne, ein solches aus gegebenem Anlass oder präventiv einzuführen? 69. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung medizinisch für die Ausstellung von Krankenscheinen und der damit verbundenen Gewährung medizinischer Versorgung geschult? Können jene ständig ärztliches Personal konsultieren? 70. Welche besondere Betreuung erhalten schwangere Asylsuchende? 71. Inwiefern erhalten Opfer, bei denen es Hinweise oder Anzeichen von sexueller Gewalt gibt, einen besonderen Schutz während und auch im Laufe des Asylverfahrens? Werden Fachkräfte, z.B. von Wildwasser, hinzugezogen? 6 72. Werden Frauen, die Vergewaltigungsopfer sind oder sein könnten, ausschließlich von Frauen betreut? 73. Gibt es in Darmstadt Flüchtlinge, die wegen ihrer sexuellen Orientierung / Identität verfolgt werden? Gibt es für sie spezielle Betreuungsangebote? 74. Wie können ausländische Führerscheine anerkannt werden? 75. Können anfallende Führerscheinprüfungen in der Muttersprache abgelegt werden? 76. Wenn nein, warum wurden entsprechende Angebote, z.B. das Ablegen der Führerscheinprüfung in arabischer Sprache, eingestellt? Gibt es Pläne des Magistrats, dafür zu sorgen, dass die Prüfungen in der Muttersprache abgelegt werden können? VII. Asyl und Ehrenamt 77. Wie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer konnten bisher gewonnen werden? 78. Mit welchem Kooperationspartner gelingt die Hilfe zur Suche der Ehrenamtlichen? 79. Wird die Beratungs- und Betreuungsstelle den Erwartungen entsprechend angenommen und wie viele wurden bereits betreut/beraten? 80. Wird die Beratungsstelle und Betreuungsstelle aus der Sicht der Stadt den Anforderungen gerecht oder gibt es Nachbesserungsbedarf? 81. Inwiefern kooperiert die Stadt mit Sportvereinen bei der Integration von Asylsuchenden? 82. Inwiefern kooperiert die Stadt mit kulturellen Trägern und Organisationen bei der Integration von Asylsuchenden? 83. Wie können Menschen oder Institutionen (z.B. Sportvereine), die ehrenamtlich helfen wollen, mit Asylsuchenden in Kontakt treten? 84. Gibt es eine Stelle, die über die Adressen verfügt und eine „Zuweisung“ vornehmen kann? Wenn nein, sollte aus der Sicht des Magistrats eine solche eingerichtet werden? 85. Inwiefern finden Schulungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer statt? 86. Wie viele Bewerbungen sind bei der Stadt Darmstadt für das bundesweite Resettlement-Programm (Save me) eingegangen und wie vielen wurde bisher entsprochen? 87. Mit welchen Maßnahmen wurde das Resettlement-Programm bisher beworben? Darmstadt, 24.04.2015 Tim Huß Hanno Benz Dagmar Metzger (Fraktionsvorsitzender) Michael Siebel Katrin Kosub (Stadtverordnete)
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Wissenschaftsstadt Dezernat V Postfach 11 10 61 Darmstadt Stadträtin Barbara Akdeniz 64225 Darmstadt SPD Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilheminenstr. 7a tadträti 64283 Darmstadt Stadträtin Barbara Akdeniz Neues Rathaus am Luisenplatz Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Telefon: 06151 13-2854, 13-2855 0. 13-2954 Telefax: 06151 13-23 09 Internet: www.darmstadt.de E-Mail: dezernatV@darmstadt.de Datum: 06.06.2015 Große Anfrage der SPD Stadtverordnetenfraktion zur Asylpolitik in Darmstadt Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt: I. Anzahl der Asylsuchenden und Aufnahmeverfahren in Darmstadt 1. Wie viele im laufenden Verfahren Asylsuchende leben derzeit in Darmstadt? Gegenwärtig sind insgesamt 685 „Asylsuchende“ in Darmstadt gemeldet (Stichtag 1.5.15). Diese Gesamtzahl umfasst neben den derzeit aktuell um Asyl Suchenden (AsylbewerberInnen) alle Personen, bei denen das Asylbegehren bereits anerkannt, die Flüchtlingseigenschaften bzw. subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist und die im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind sowie Personen, die über einen sonstigen, nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilten befristeten Aufenthaltstitel verfügen. Ebenso sind hierunter auch die Personen berücksichtigt, deren Asylverfahren bereits negativ beschieden worden, eine Ausreise aber aus besonderen Gründen (wie z. B. Passlosigkeit) nicht möglich ist und im Besitz einer Duldung sind. 162 Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Stichtag 4.5.15). Die Zahl der Asylsuchenden, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind, beläuft sich gegenwärtig auf 82 Fälle. Mitglied im BR 8 Erfolgsfaktor * Familie (Emmen Zur weitergehenden Information: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügen insgesamt 946 Personen über eine Niederlassungserlaubnis, die nach den Bestimmungen des Kapitel 2, Abschnitt 5 des AufenthG erteilt worden sind. DIESE Eung erlaube nach $ 23 Abs. 2 AufenthG = 289 Personen Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Bei diesen Personen handelt es sich um jüdische Emigranten. AeaeuE ss ne ser USE nach $ 26 Abs. 3 AufenthG = 276 Personen Einem Ausländer, der seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach $ 8 25 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 erste Alternative AufenthG besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemäß 8 73 Abs. 2a des Asylverfahrensgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen. Hierbei handelt es sich um Personen, die als Asylberechtigte anerkannt oder denen die Flüchtlingseigenschaft nach $ 3 Abs. 1AsylVfG in Verbindung mit 8 60 Abs. 1 AufenthG zuerkannt worden ist. MER u nach $ 26 Abs. 4 AufenthG = 381 Personen Im Übrigen kann einem Ausländer, der seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die in $ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 9 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. &$9 Abs. 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend. Die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens wird abweichend von 8 55 Abs. 3 AsyIVfG auf die Frist angerechnet. Für Kinder, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, kann $ 35 AufenthG entsprechend angewandt werden. Alle sonstigen Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 2, Kapitel 5 des AufenthG (= Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen) verfügen, können, wenn sie sich entsprechend integriert haben und die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllen, diesen unbefristeten Aufenthaltstitel erlangen. 2. Wie viele Asylsuchende hat die Stadt Darmstadt im Jahr 2014 monatlich aufgenommen und wie viele nahm die Stadt Darmstadt vergleichend und monatlich in den Jahren 2013 und 2012 auf? Jahr Aufnahme-Soll Aufnahme-Ist (Zuweisungen) 2012 47 23 2013 78 64 2014 | 123 101 Die Tabelle zeigt den jeweiligen Stand zum 31.12. des Jahres und ergibt sich aus den Quotenabrechnungen des Regierungspräsidiums Darmstadt. Aufgrund der nur (bis zum Jahre 2014) halbjährlich geführten Quotenabrechnung kann keine Angabe zu der monatlichen Zahl der aufgenommen Personen gemacht werden. Neben den Asylsuchenden im Asylbewerberleistungsgesetz sind aktuell 74 Personen (syrische Flüchtlinge) im Leistungsbezug SGB Il. Das heißt, dass zusätzlich zu den per Quote zugewiesenen AsylbewerberInnen im Jahr 2014 Flüchtlinge in Darmstadt aufgenommen, untergebracht und beraten wurden. 3. Wie wird sich diese Zahl durch den neuen Zuweisungsschlüssel verändern, nach dem die Stadt erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen soll? Durch die auf 150.000 gestiegene EinwohnerInnen-Zahl erhöht sich die Zuweisungsquote von 1% auf 3%. Dies bedeutet, dass pro Quartal 3% der auf Hessen entfallenden derzeit 10.000 Menschen nach Darmstadt zugewiesen werden können. Nach der aktuellen Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt sind dies bis zu 286 Personen/Quartal. Jahr 2015 Aufnahme-Soll Aufnahme-Ist (Zuweisungen) 1.Quartal 137 2.Quartal 286 Laufendes Quartal 4. Wie viele Asylsuchende sind Erwachsene und wie viele Kinder bzw. Jugendliche? Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden der Stadt zugewiesen? Von den 162 leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind 41 Personen unter 18 Jahre und 121 Personen über 18 Jahre alt. Die Gesamtsumme von 685 setzt sich aus 503 Erwachsenen und 182 Kindern und Jugendlichen zusammen. Zuweisungszahlen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Jahr Aufnahme-Soll | Aufnahme-Ist 2012 5 5 2013 5 13 2014 4 [4 Im Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2015 liegt das Aufnahmesoll bei 17 umfF, in diesem Jahr wurden 4 Zuweisungen beim Regierungspräsidium beantragt, aktuell stehen 2 Erstbefragungen bevor, die in der Regel den Zuweisungsantrag und dann die Zuweisung nach sich ziehen. Zum 15.05.2015 waren insgesamt 25 umfF nach 8834, 41, 42 SGBVII! in Einrichtungen oder eigener Wohnung untergebracht, wurden in dem Rahmen grundlegend versorgt und pädagogisch begleitet. Bislang erfolgte die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen jeweils, nachdem sich die Jugendlichen selbst beim Jugendamt gemeldet hatten oder von der Polizei übergeben wurden. Die Zuständigkeit des Jugendamtes Darmstadt ergibt sich aufgrund der sogenannten Selbstmeldung. Die Zuweisung durch das Regierungspräsidium erfolgt sodann auf Antrag des Jugendamtes. 5. Wie viele Asylsuchende sind Männer und wie viele Frauen? Von den 162 leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind 98 männlich und 64 weiblich. Von den insgesamt 685 Personen sind 302 weibliche und 383 männliche Asylsuchende. 6. Aus welchen Ländern kommen die Asylsuchenden? Die 162 leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommen aus: Afghanistan 8 Albanien 14 Algerien 2 Bosnien 3 Eritrea 9 Ghana 6 Indien 3 Irak 1 Iran 6 Kamerun 5 Libanon ı Nigeria 6 Pakistan 18 Serbien 11 Somalia 19 Syrien 34 Türkei 7 Ukraine 8 Vietnam 1 Von den insgesamt 685 Asylsuchenden kommen die Menschen in erster Linie aus Somalia, Syrien, Afghanistan, Türkei, Pakistan, dem Iran und Eritrea. 7. Wie viele Asylsuchende gelten als Kontingentflüchtlinge? Als Kontingentflüchtlinge gelten 84 Personen. 8. Wie viele Asylsuchende kamen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Darmstadt? Wie viele davon waren Kontingentflüchtlinge? Diese Frage kann aufgrund fehlender Statistik nicht beantwortet werden. 9. Welche besonderen Maßnahmen werden bei der Ankunft von Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen eingeleitet? In 2014/2015 war kein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling unter 14 Jahren zu versorgen. Die Jugendlichen werden im Rahmen der Inobhutnahme untergebracht und grundlegend erstversorgt. Die Erstversorgung impliziert neben der Grundversorgung und Erstausstattung auch die Untersuchung auf TBC, den Gesundheitscheck und die ärztliche Versorgung, Vermittlung in Sprachkurs oder Schule, Orientierungs- und Alltagshilfen, Hilfe beim Erlernen notwendiger Kompetenzen im neuen Umfeld, Kontakt mit Gleichaltrigen. Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Perspektive besprochen und entsprechend der Möglichkeiten umgesetzt. 10. Wie hoch sind die Überkapazitäten, die die Stadt Darmstadt im Zuge einer erhöhten Aufnahme an Asylsuchenden bis zum 31.12.2013, zu verzeichnen hat? Nach der Quotenabrechnung des Regierungspräsidiums Darmstadt betrug das Aufnahmeplus zum 31.12.2013 250 Personen. 11. Gibt es Pläne der Stadt Darmstadt, mehr unbegleitete Kinder aufzunehmen, als dies nach dem geltenden Zuteilungsschlüssel gefordert wird? Es ist beabsichtigt ist, dass mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Stadt Darmstadt aufgenommen werden können. Die Eröffnung einer neuen Wohngruppe durch einen freien Träger der Jugendhilfe auf dem Stadtgebiet ist für August 2015 vorgesehen. Die gemischte Wohngruppe (Aufnahme nicht nur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) bietet 6 Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Bei der Aufnahme sind vorrangig die Jugendlichen zu berücksichtigen, die bis dahin noch in Inobhutnahme-/Schutzstellen unterbracht sind. Mit einem weiteren Träger werden Gespräche über die Inbetriebnahme einer Gruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geführt. Die konzeptionelle Ausrichtung der Begleitung der jungen Menschen sowie angemessene Unterbringungsmodalitäten werden z.Zt. geprüft. Es ist davon auszugehen, dass bei vorliegenden Voraussetzungen in 2016 weitere Plätze geschaffen werden können. 12. Werden mit Blick auf die Überkapazitäten nun weniger, d. h. unterhalb der Schlüsselzuweisung oder unterhalb der 2013 zu verzeichnenden Überkapazitäten, Asylsuchende aufgenommen? Nein, die tatsächlichen Zuweisungen des Regierungspräsidiums Darmstadt werden, wie seither auch, umgesetzt und darüber hinaus werden weiterhin auch Aufnahmen von Asylsuchenden, die eine Zuweisung nach Darmstadt wünschen im Einzelfall ermöglicht. Eine Anrechnung auf das Aufnahmesoll erfolgt dann durch das Regierungspräsidium Darmstadt. 13. Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, aufgrund der funktionierenden Strukturen in Darmstadt Asylfragen betreffend, auf sämtliche Möglichkeiten, Überkapazitäten abzubauen, zu verzichten? Es stellt sich hier nicht die Frage, ob auf den Abbau von Überkapazitäten verzichtet werden kann, denn aufgrund des erhöhten Aufnahmesolls und der weltpolitischen Lage wird das Aufnahmeplus der Wissenschaftsstadt Darmstadt von 126 Personen (Stand 31.03.2015) spätestens Mitte 2015 aufgebraucht sein. In der Folge werden auch künftig alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den Menschen, die in Darmstadt Zuflucht suchen, im Rahmen einer Willkommensstruktur gute Voraussetzungen zu bieten. Es wurden und werden ohnehin immer auch Asylsuchende in Darmstadt aufgenommen, die nicht auf die Quote angerechnet werden (können). 14. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis Asylverfahren für die in Darmstadt lebenden Asylsuchenden abgeschlossen sind? Mit einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist in der Regel nicht vor Ablauf eines 3% Jahres zu rechnen. Handelt es sich um einen sogenannten Fall nach dem „Dubliner Übereinkommen“ entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kurzfristiger, legt der Asylsuchende jedoch Rechtsmittel ein, verzögert sich das Verfahren entsprechend. 15. Wie viele Asylanträge der seit 2012 nach Darmstadt gekommenen Asylsuchenden wurden bisher beschieden? Wie viele wurden positiv, wie viele negativ beschieden? Diese Frage kann aufgrund fehlender Statistik nicht beantwortet werden. 16. Wie viele abgelehnte Asylsuchende hat die Ausländerbehörde der Stadt in den Jahren 2012, 2013, 2014 und in den ersten Monaten 2015 abgeschoben? Keinen einzigen. 17. Gab es Petitionen an dem Hessischen Landtag gegen Abschiebungsbescheide aus Darmstadt und mit welchem Erfolg? Siehe Frage 16 Il. Unterbringung und Wohnsituation für Asylsuchende 18. Musste in der Vergangenheit vom Grundsatz der dezentralen Unterbringung im kleinen Rahmen und temporär abgewichen werden? Wenn ja, in welchem Umfang und wo wurden die Asylsuchenden untergebracht? Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt seit vielen Jahren die Strategie der dezentralen Unterbringung. Dies ermöglicht insbesondere eine frühzeitige Integration in die Sozialräume und bessere Teilhabechancen. An der dezentralen Unterbringung soll daher im Grundsatz festgehalten werden. Im Einzelfall können jedoch nicht immer unmittelbar Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, so dass hier vorübergehend eine Unterbringung im Hotel erforderlich wird. Aktuell (04.05.2015) trifft dies auf 24 Asylsuchende zu. 19. Gibt es Überlegungen seitens der Stadt Darmstadt, in Folge der bundesweit ansteigenden Zahl von Kriegsflüchtlingen auch nach zentralen Unterbringungsmöglichkeiten für neu ankommende Asylsuchende zu suchen? Das seitherige Konzept der dezentralen Unterbringung kommt aufgrund der steigenden Anzahl der Asylsuchenden an seine Grenzen und bedarf daher einer Anpassung, um auch weiterhin eine gute Struktur für Asylsuchende Menschen in Darmstadt vorzuhalten. Neben der weiterhin zu verfolgenden kommunalen Strategie der Unterbringung in eigenem Wohnraum wird ein zentrales Angebot zur Unterbringung, insbesondere der neuankommenden Asylsuchenden benötigt, um auch bei deutlich ansteigenden Zuweisungszahlen die Unterbringung menschwürdig gestalten zu können. Dies wird auch bei einem zentralen Angebot möglichst über Einzelmietverträge erfolgen, um den Hilfesuchenden frühzeitig auch in Bezug auf Wohnraum Eigenverantwortung zu geben. 20. Wenn ja, gibt es bereits konkrete Überlegungen zur angestrebten Einrichtungsgröße und zur Lage innerhalb der Stadt? Die Wissenschaftsstadt Darmstadt prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um für die steigende Anzahl von Asylsuchenden die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Hierbei werden auch die Liegenschaften des Bundes geprüft, die der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Falle einer entsprechenden Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. 21. Wenn nein, wie plant die Stadt vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Zahl an Asylsuchenden ihrer Verantwortung zur Unterbringung gerecht zu werden? Siehe Antwort zu 20. 22. Inwiefern spielt der Bauverein Darmstadt und seine Töchter (z. B. BVD New Living) eine Rolle bei den Planungen des Magistrats zur Unterbringung von Asylsuchenden? Mit allen Wohnungsbaugesellschaften wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell individuelle Lösungen zur Unterstützung der Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Asylsuchende dezentral unterzubringen, entwickelt. Die bauverein AG als ein Teil der Stadtwirtschaft ist in diesem Zusammenhang die wichtigste Kooperationspartnerin. Darüber hinaus wurden auch alle Makler um Unterstützung angeschrieben. Vertreterinnen von Kirchen bieten ebenfalls (z. B. in Pfarrwohnungen) Wohnraum an. 23. Wie viele Asylsuchende wohnen in wie vielen Wohnungen des Bauvereins und seiner Töchter? Hierzu werden keine Daten erhoben. Die AsylbewerberInnen mieten Wohnraum eigenständig an, relevant ist die Einhaltung der Obergrenzen der Kosten der Unterkunft und nicht die Frage, wer Vermieter/in ist. 24. Wie viele Asylsuchende sind in von Privatpersonen vermieteten Unterkünften untergebracht und in welchen Stadtteilen leben sie? Siehe Frage 23. Wie bereits in der Fragestunde am 6.2.14 berichtet, leben die AsylbewerberInnen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) auf das Stadtgebiet verteilt, die meisten in verschiedenen Sozialräumen der Innenstadt, gefolgt von Kranichstein/Arheilgen und Eberstadt. 25. Wie viele private Vermieter oder Untervermieter stammen aus dem gleichen Kulturkreis wie die Asylsuchenden (falls zu Kulturkreisen keine Antwort möglich ist, bitte auf Staatsbürgerschaft beziehen)? Hierzu werden keine Daten erhoben. Vermieter werden nicht nach ihrem „Kulturkreis“ oder ihrer Nationalität befragt. 26. In welchen Wohnverhältnissen leben gastgebende Familien nach der Unterbringung weiterer Personen in ihrer Wohnung? Wie wird kontrolliert, dass ausreichend Platz vorhanden ist? Im Rahmen der Beratung durch die Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. werden Angaben zu den Wohnverhältnissen erhoben. Eine regelhafte Kontrolle erfolgt nicht, jedoch erfolgt in begründeten Fällen eine Sachverhaltsermittlung im Rahmen von aufsuchender sozialpädagogischer Einzelfallhilfe. 27. In welchen Einrichtungen werden unbegleitete Kinder untergebracht? Wenn sich ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling meldet oder gebracht wird (von Polizei, Landsleuten, Verwandten) wird er/sie in der Regel zunächst in einer Inobhutnahme-/Schutzstelle untergebracht. Möglichst zügig wird eine Verlegung in eine Wohngruppe veranlasst. Die Einrichtungen sind Träger der freien Jugendhilfe. 28. Welche Standards existieren für die Unterbringung von Asylsuchenden? Im Rahmen der dezentralen Unterbringung gelten hier grundsätzlich die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie für alle anderen Mieterinnen und Mieter von Wohnraum in Darmstadt. 29. Gelten für Bauvereinswohnungen dieselben Standards wie für privaten Wohnraum? Siehe Frage 28. 30. Gibt es für Einrichtungen, die unbegleitete Kinder aufnehmen, besondere Standards? Ja, für Jugendhilfeeinrichtungen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen, bestehen besondere fachliche/personelle Anforderungen bzw. Standards. 31. Wie wird die Einhaltung der Standards kontrolliert? Findet eine regelmäßige Kontrolle statt und wenn ja, von wem? Grundsätzlich unterliegen die Einrichtungen im Rahmen des SGB VIl| der Kontrolle der Heimaufsicht des zuständigen Jugendamtes. Darüber hinaus erfolgt die Qualitätsentwicklung mit dem Jugendamt. Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Lebenssituation/Versorgung in der Einrichtung durch den Sozialdienst überprüft. In der Regel wird das Ruhen der elterlichen Sorge vom Familiengericht beschlossen, die eingesetzten Vormünderinnen und Vormünder stehen gemäß der gesetzlichen Vorgabe mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Kontakt/Beziehung. Sie haben die Aufgabe, das Wohl des Mündels im Blick zu behalten. 32. Wie bewertet der Magistrat der Stadt Darmstadt die Vorschläge des Diakonischen Werks und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände zu einheitlichen Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen? Gibt es Initiativen für deren Umsetzung? Die Umsetzung einheitlicher Standards zur Unterbringung von Flüchtlingen bezieht sich auf Gemeinschaftsunterkünfte, die es aktuell in Darmstadt nicht gibt. Mit oder ohne landesweiten einheitlichen Standards ist es für den Magistrat selbstverständlich, die Lebens- und Wohnbedingungen der Asylsuchenden auf einem angemessenen Standard zu gewährleisten. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist schon heute eine Vielzahl der dort benannten Kriterien Standard. So werden beispielsweise mit der Strategie der dezentralen Unterbringung die Integration in die Sozialräume und die Teilhabemöglichkeiten gefördert. Auch bei größeren Wohneinheiten wäre es möglich, hohe Standards im Hinblick auf Integration und Teilhabe zu garantieren. Solche Maßnahmen sind aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich zu erstellen und an bestehende Systeme anzudocken (interkulturelle Öffnung von Regeleinrichtungen, Teilhabestrategien usw.). 33. Wurden in der Vergangenheit durchs Wohnungsamt vermittelte Wohnungen durch das Jobcenter abgelehnt und wenn ja, warum? Inwiefern spielte die Mietobergrenze eine Rolle? Die Mietobergrenze spielt eine Rolle, denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden. Durch den Magistratsbeschluss vom 2.7.2014 „Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen für die Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB Il und SGB Xli auf Basis des Mietspiegels 2014“ (V-Nr. 2014/0241) wurde hier ein großer Spielraum eröffnet. Gleichwohl sind nicht nur die Mietobergrenzen, sondern auch die Größe der Wohnung im Verhältnis zur Größe der Bedarfsgemeinschaft geregelt. Möglicherweise deutlich überhöhten Mietforderungen von WohnungsvermieterInnen kann trotz der relativ hohen Mietobergrenzen in Darmstadt nicht entsprochen werden. Gleichwohl werden über Ablehnungen keine statistischen Daten erhoben. Ablehnungen von Vermittlungsvorschlägen von Seiten des Amtes für Wohnungswesen kommen sehr selten vor und beziehen sich ggfs. auf Fragestellungen der Bedarfsgemeinschaftsgrößen (bei Familiennachzug). In solchen Fällen wird der direkte Kontakt zwischen Jobcenter und Wohnungsamt zur Klärung der Rahmenbedingungen gesucht. 34. Gibt es hierbei Ermessungsspielräume, wenn es sich um eine angemessene Pauschalmiete handelt, die alle Nebenkosten abdeckt? Bei den Mietobergrenzen gibt es grundsätzlich keinen "Ermessens"-spielraum. Es gibt Einzelfälle, bei denen es auf Grund von besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Krankheiten oder Behinderungen einzelner Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) u.a. auch im Hinblick auf das knappe Wohnungsangebot in.Darmstadt gerechtfertigt ist, von der Mietobergrenze abzuweichen. Dabei handelt es sich aber in jedem Fall um Einzelfallentscheidungen, die besonders begründet werden müssen. Eine besondere Regelung zu Pauschalmieten gibt es in den Dienstanweisungen des Jobcenter nicht, daher unterliegen auch die Pauschalmieten den Grenzen, die sich aus den Mietobergrenzen ergeben. Bei Wohnungen in Niedrigenergiehäusern liegt der Fokus bei der Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunft auf der Gesamtmiete. Das bedeutet, dass z.B. eine in einem Niedrigenergiehaus gelegene Wohnung angemessen ist, wenn die Gesamtmiete für diese Wohnung nicht größer ist wie eine sich aus der Mietobergrenze und fiktiven angemessenen Heizkosten (1,50 €/qm) ergebende Vergleichsmiete. Hierbei ist es möglich, dass die Mietobergrenzen überschritten werden, wenn die Heizkosten entsprechend niedrig ausfallen. 35. Spielt die Unterbringung von Asylsuchenden eine Rolle bei gegenwärtigen Konversionsprojekten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Entwicklung der Lincoln Siedlung ist selbstverständlich vorgesehen und in den wohnungspolitischen Anforderungen des Sozialdezernates verankert, AsylbewerberInnen und Flüchtlinge zu berücksichtigen. Im Sinne einer guten sozialen Durchmischung sollen auf Lincoln einzelne, dezentrale Wohnungen für AsylbewerberInnen vorgesehen sein. Wie bei Frage 20 bereits ausgeführt, werden die freien Konversionsflächen für größere Wohneinheiten überprüft. It. Bildung und Arbeit von Asylsuchenden 36. Werden alle asylsuchenden Kinder und Jugendliche in Intensivklassen unterrichtet? Alle Grundschulkinder werden in der zuständigen Grundschule aufgenommen. Dort erfolgt die Sprachförderung durch eine flexible und schülerbezogene Zuweisung, die mobile Intensivklasse. Nach Auskunft von Frau Susanne Hajdu, Schulfachliche Aufsicht beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, werden alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die als SeiteneinsteigerInnen erstmals ins deutsche Bildungssystem kommen, im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt durch das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) aufgenommen. Sie bzw. ihre Eltern erhalten dort grundlegende Informationen über das hessische Bildungssystem. Die Schülerinnen und Schüler werden hinsichtlich ihres Sprachstands überprüft und es wird auf dieser Grundlage entschieden, ob sie direkt in die Regelklassen gehen können oder ob sie zunächst eine Intensivklasse besuchen, um ausreichend Deutsch für einen erfolgreichen weiteren Schulbesuch zu lernen. Der Status der Schülerinnen und Schüler wird durch das ABZ nicht erhoben, so dass hier auch keine Zahlen vorliegen. 37. Wie viele sind es und warum gehen ggf. asylsuchende Kinder und Jugendliche nicht zur Schule? Grundsätzlich haben alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Status das Recht auf einen Schulplatz. Aktuell kann dies auch durch die Intensivklassen gewährleistet werden, es gibt keine Wartezeiten. Intensivklassen sind derzeit an kooperativen und integrativen Gesamtschulen sowie an einer Förderschule eingerichtet. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger können somit die gesamte Bandbreite der Bildungsgänge besuchen. Ob schulpflichtige asylsuchende Kinder und Jugendliche aktuell nicht die Schule besuchen, kann nicht beantwortet werden. Sobald das Staatliche Schulamt aber davon Kenntnis hätte, würde es reagieren und ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Das ABZ ist bereits seit mehr als 10 Jahren in der Stadt und im Landkreis etabliert und mit den betreffenden Einrichtungen vernetzt. 38. Welche Bildungseinrichtungen besuchen Kinder und Jugendliche (aufgeschlüsselt nach Schulform und Unterscheidung begleitet / unbegleitet)? Über die Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. wird im Rahmen des Clearingverfahrens sichergestellt, dass alle neuankommenden Asylsuchenden mit Kindern an die Bildungseinrichtungen angebunden werden. Welche Schulen genau besucht werden, wird bei der Stadtverwaltung nicht statistisch erhoben. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besuchen schulische Angebote zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss. Eine weitergehende schulische Laufbahn ist selbstverständlich möglich. 10 39. Wie vielen Ausbildungswünschen (z. B. Hochschulstudium) von Flüchtlingen konnten in der Vergangenheit nicht entsprochen werden und warum? Nach Rückmeldung aus dem Jugendamt zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konnte bislang jedem Ausbildungswunsch entsprochen werden. Vom Jobcenter wird kein Hochschulstudium gefördert, weil das SGB Il hierfür keine besondere Förderung vorsieht .Über die Frage der Förderung anderer Ausbildungsgänge bzw. deren Ablehnung liegen derzeit noch keine aktuellen Erkenntnisse vor. 40. Inwiefern wird ausländische Schulbildung anerkannt? Zunächst einmal ist festzuhalten, dass für die Anerkennung ausländischer Schulbildung das Staatliche Schulamt zuständig ist. Das Verfahren stellt sich wie folgt dar: Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse werden Äquivalenzprüfungen auf der Grundlage des & 80 des Hessischen Schulgesetzes vorgenommen. Die Prüfung wird durch das staatliche Schulamt durchgeführt. Wenn aufgrund fehlender Unterlagen der Flüchtlinge oder aus anderen Gründen (z.B. nicht mind. 9 jährige Schulausbildung im Heimatland) der Bildungsabschluss nicht anerkannt werden kann, gibt es mehrere Möglichkeiten: 1.) Aufnahme einer mindestens 2 jährigen Ausbildung ohne Schulabschluss. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung wird mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt. 2.) Der Flüchtling absolviert erfolgreich einen Bildungsgang zur Berufsvorbereitung (BBV) als Vollzeitschulform. Die ausländische Schulbildung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge konnte in der Regel nicht berücksichtigt werden, da die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kommen meist ohne Ausweisdokument oder Unterlagen. 41. Wie unterstützt die Stadt Darmstadt die Asylsuchenden bei der Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen? Die Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. berät im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch zum Bereich Arbeit und Bildung in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter. Nach Abschluss des Asylverfahrens stehen den Flüchtlingen alle Unterstützungsmaßnahmen der Migrationsberatungsstellen zur Verfügung. Das Jobcenter berät die Asylsuchenden im Rahmen des Netzwerkes Integration durch Qualifizierung (IQ). Zur weiteren Ausführung wird auf die Beantwortung zur Frage 48 verwiesen. 42. Gibt es Beratungsangebote für Eltern oder im Falle unbegleiteter Minderjähriger für Betreuungseinrichtungen über Bildungsangebote? Für Eltern stehen die allgemeinen Beratungsangebote zu Schule/Ausbildung ihrer Kinder zur Verfügung. Zur Unterstützung besteht jedoch die Möglichkeit der Begleitung durch interkulturelle Vermittler und Vermittlerinnen. Die Jugendhilfeeinrichtungen sind über die Bildungsangebote im Umfeld informiert und mit den jeweiligen Institutionen vernetzt. Zudem stehen die allgemeinen Beratungsangebote des Jugendamtes/Jugendberufshilfe sowie des Jobcenters zur Verfügung. 10 11 Alle Eltern (Asylbewerber/innen) und unbegleitete Minderjährige können nach 3 Monaten Aufenthalt und Löschung der Nebenbestimmungen die Beratungsangebote zur vertieften Berufsorientierung der Berufsberatung sowie alle weiteren Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangebote nach dem SGB Il und SGB Ill in Anspruch nehmen. Aktuell ist weiter auszuführen, dass zur Thematik der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge ein Runder Tisch im Staatlichen Schulamt stattfindet, an der auch eine Vertreterin der Jugendberufsagentur teilnimmt. Aktuell wurde ein Angebot von der HSE unterbreitet, Kinder von Flüchtlingen bzw. unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zunächst über ein Jahr im Rahmen eines Praktikums einzustellen, mit dem Ziel, sie in eine Ausbildung zu übernehmen. Ein solches Angebot zeugt von hoher sozialer Verantwortung. Mit der IHK werden darüber hinaus Gespräche geführt, wie AsylbewerberInnen und Flüchtlinge in Ausbildung integriert werden können; dies in Kooperation mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. 43. Inwiefern werden allgemein bildende Schulen, Berufsschulen und sonstige Bildungseinrichtungen in der Unterrichtung der deutschen Sprache für AsyIsuchende einbezogen? Sofern Plätze zur Verfügung stehen, werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorrangig in den Sprachkursen u.a. an Darmstädter Sprachschulen angebunden. Das Bildungswerk des hessischen Handels und der Internationale Bund für Sozialarbeit e.V. bieten außerdem Sprachkurse an, die nach Möglichkeit genutzt werden. Nach Vermittlung von Grundkenntnissen ist ein weiterer Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen gegeben, der im Rahmen der Binnendifferenzierung berücksichtigt wird und mit der Gewährung von Lernhilfestunden im Rahmen der Jugendhilfe gefördert wird. Bislang gab es keine Schwierigkeiten bei nicht mehr bestehender Schulpflicht. Oftmals stellten die Förderangebote an berufsbildenden Schulen, vormals EIBE, jetzt PUSH, ein gelungenes Instrument zur Sprachförderung und beruflichen Orientierung dar, verbunden mit der Option, den Hauptschulabschluss zu erwerben. Für den Spracherwerb von Erwachsenen wurden in Kooperation mit Bildungsträgern zwei ESF-Anträge gestellt, deren Bewilligung noch aussteht. 44. Ab wann dürfen Asylsuchende in den Arbeitsprozess eingegliedert werden und ab wann, gelten diese gesetzlichen Regelungen? Inwiefern dürfen Asylsuchende Arbeitsverträge abschließen, um ihren Aufenthalt mit zu finanzieren? Ausländische Personen, die einen Asylantrag gestellt haben oder im Besitz einer Duldung sind, kann die Aufnahme einer Beschäftigung (in der Regel mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit) gemäß $ 32 Absatz 1 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern Beschäftigungsverordnung) erlaubt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhalten. Wenn sie sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten, bedarf es keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mehr ($ 32 Absatz 3 Beschäftigungsverordnung). 45. Wie viele Arbeitsgelegenheiten nach $ 5 AsylbIG gibt es für Asylsuchende in Darmstadt (Zahlen aufgeschlüsselt nach Bereichen)? In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es keine Arbeitsgelegenheiten nach 85 Asylbewerberleistungsgesetz. 11 12 46. Wie viele Asylsuchende gehen einer Erwerbstätigkeit gem. $ 61 Abs. 2 AsylVfG (mit Gestattung durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch Rechtsverordnung zugelassen) nach? Diese Frage kann von Seiten der Ausländerbehörde nicht beantwortet werden, da hierüber keine gesonderte Statistik geführt wird. 47. Welche Maßnahmen fördern die Integration der Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt? Wie viel Geld steht für diese Maßnahmen zur Verfügung? Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert indirekt durch das Beratungsangebot des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. und den dort vorgehaltenen Unterstützungsangeboten die schnellere Integration in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wurden derzeit auch verschiedene Projekte in Kooperation mit Bildungsträgern beantragt, die die Zielsetzung der Integration in den Arbeitsmarkt verfolgen. Bescheide zu zwei beantragten ESF-Projekten liegen noch nicht vor. Allen Asylsuchenden, soweit diese Leistungen des SGB || erhalten, stehen auch alle Instrumente der Arbeitsmarktförderung sowie die durch den Eingliederungsetat des Bundes finanzierten Maßnahmen der Arbeitsförderung zur Verfügung. Der reine Eingliederungsetat in Darmstadt weist aktuell ein Volumen zwischen 4 und 4,5 Millionen Euro auf. Zunächst ist das grundlegende Hemmnis der Vermittlung in Arbeit die fehlende Sprachkenntnis. Hierzu ist auszuführen, dass nach dem SGB Il und SGB Ill die Vermittlung von Sprachkenntnissen als Förderkette gilt. Die Produkte der Deutschförderung werden - je nach individueller Bedarfslage - in der folgenden Reihenfolge und Vorrangigkeit genutzt: 1. (Allgemeinsprachlicher) Integrationskurs (Zuständigkeit BAMF) 2. (Berufsbezogenes) ESF-BAMF-Programm (Zuständigkeit BAMF) Anteile berufsbezogener Deutschförderung sind in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach SGB III und SGB II (Agentur für Arbeit und Jobcenter) vorhanden, allerdings ist die Deutschförderung im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem SGB Ill oder SGB Il nachrangiger Bestandteil der jeweiligen Maßnahme. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der überwiegende Anteil der Personen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse zunächst nicht unmittelbar in den Arbeitsmarkt vermittelt werden kann. Diese KlientInnen wurden zwischenzeitlich bei Sprachkursen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anbietet, angemeldet. 48. Ist Darmstadt Mitglied im Netzwerk „Integration durch Qualifizierung‘‘ (IQ) oder unterstützt die Stadt Darmstadt Kooperationspartner in diesem Netzwerk? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? “ Durch das Jobcenter Darmstadt ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt von Beginn an in das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ eingebunden. Bereits das vorgeschaltete Programm „Perspektive Berufsabschluss“ (finanziert aus Bundes- und ESF- Mittel seit 2008) wurde von Mitarbeitenden des Jobcenters Darmstadt durch aktive Zusammenarbeit mit der, für die Region zuständigen Beratungs- und Koordinationsstelle (IB Darmstadt - Qualifizierung nach Maß), unterstützt und gefördert. Die Arbeit im Förderprogramm IQ setzt sich durch die Nutzung des Angebots, aber auch durch die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Workshops und Weiterbildungen (für die Mitarbeitenden des JC) innerhalb des Netzwerks fort. Folgende Handlungsfelder werden als Schwerpunkte innerhalb des Jobcenters Darmstadt umgesetzt: 13 Berufsbezogene Deutschkurse: Personen mit Migrationshintergrund werden nach der Absolvierung von Integrationskursen mit Erwerb des Sprachniveaus Bl in berufsbezogene Deutschkurse vermittelt. Beratung und Qualifizierung: In Bezug auf Qualifizierung und Weiterbildung beraten FallmanagerInnen Personen mit Migrationshintergrund um diesen die anschließende Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Spezifische Fachdienste, Beratungsstellen, Kammern und Verbände werden in den Beratungsprozess ggf. eingebunden (fachärztlicher Dienst, psychologischer Dienst, Gesundheitsamt, Migrationsberatungsstellen, Anerkennungsberatung ‚Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern, etc.). Anerkennungsberatung: Die mobile Anerkennungsberatung des IQ Landesnetzwerks Hessen ist eine wichtige Institution innerhalb dieses Integrationsprozesses. Regelmäßige Sprechstunden stehen den Kundinnen und Kunden des Jobcenters Darmstadt in den Räumen der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Auch werden außerhalb dieser Sprechstunden Beratungstermine vereinbart und wahrgenommen. nterkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung: Das Personal des Jobcenters Darmstadt nimmt in regelmäßigen Abständen an Schulungen zur interkulturellen Kompetenzentwicklung teil. Neue Mitarbeitende werden innerhalb des Einarbeitungsprozesses geschult und unterrichtet. Netzwerkarbeit: Innerhalb der Netzwerkarbeit werden Informationen, aktuelle Themen und Angebote übermittelt. Auch werden Mitarbeitende des IQ Netzwerks zu Arbeitskreisen eingeladen um ihr Angebot vorzustellen. VI. Kosten für die Unterbringung von Asylsuchenden 49. Wie haben sich die finanziellen Kosten (tatsächlich und prozentual) zur Sicherstellung des Menschenrechts auf Asyl in den letzten drei Jahren allgemein und besonders in Darmstadt entwickelt? Die Kosten der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Asylsuchende haben sich für Transferleistungen (nur nach dem Asylbewerberleistungsgesetz!) in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 2012 770.000,- Euro 2013 930.000,- Euro 2014 1.100.000,- Euro (inklusive der Leistungen für die Asylberatungsstelle) 50. Nach welchem Prinzip werden Asylsuchende den Städten und Gemeinden in Hessen zugewiesen? Spielt die Finanzkraft eine Rolle? Die Finanzkraft spielt nur bei der Verteilung der Aufnahmequote durch die einzelnen Länder eine Rolle. Mit dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ wird der Anteil der aufzunehmenden Asylbegehrenden ermittelt. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich nach seinem Steueraufkommen und seiner Bevölkerungszahl. Das Steueraufkommen wird dabei mit zwei Dritteln, die Bevölkerungszahl mit einem Drittel gewichtet. Der Schlüssel wird von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz jährlich neu berechnet. Die Zuweisung der Asylsuchenden auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt in Hessen aufgrund der Verordnung über die Verteilung von Flüchtlingen, anderen ausländischen Personen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiediern und über die Gebühren für die Unterbringung (Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung) vom 21.12.2009 (zuletzt geändert am 21.11.2014). Die gemäß $ 1 der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung nach Einwohnerstärke festgelegte Aufnahmequote vermindert sich jedoch aufgrund des Anteils der Ausländerinnen und 14 Ausländer an der Wohnbevölkerung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ($ 2 der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung ). 51. Gibt es Initiativen von Seiten der Stadt Darmstadt, die Kriterien des Landes Hessen zur Zuweisung von Asylsuchenden zu ändern? Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt sich ihrer sozialpolitischen Verantwortung bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Eine Veränderung der Kriterien zur Zuweisung von Asylsuchenden wurde von Seiten der Stadt nicht an das Land herangetragen. 52. Inwiefern beeinflussen und beeinflusst die Entscheidung der Stadt Darmstadt, dem kommunalen Schutzschirm beizutreten, die Ausgaben für Asylsuchende? Die Ausgaben für Asylsuchende werden durch die Entscheidung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem kommunalen Schutzschirm beizutreten, nicht beeinflusst. V. Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 53. Inwiefern hat sich die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Asylfragen institutionalisiert und verstetigt? Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg besteht im fachlichen Austausch und in Einzelfällen in guter Kooperation. Zu übergreifenden Themen werden gemeinsame Maßnahmen abgestimmt, so zum Beispiel in Bezug auf die Möglichkeiten zur Ausbildung von Asylsuchenden in Kooperationen mit der IHK oder aktuell der HSE. Ebenfalls werden Anträge an den Europäischen Sozialfonds gemeinsam gestellt. In Projekten wie z. B. einem Sportprojekt für Flüchtlinge, wurden die zur Verfügung stehenden Plätze für Flüchtlinge aus der Stadt und dem Landkreis auf Initiative der Stadt aufgeteilt. 54. Gibt es eine gemeinsame Strategie, wie auf akut auftretende Herausforderungen, z. B. eine kurzfristige unvorhersehbare hohe Zuweisung an Stadt und Kreis, reagiert wird? Eine gemeinsame Strategie ist aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Zuweisung nicht möglich. 55. Gibt es einen Austausch von finanziellen Ressourcen oder Zuweisungen? Dies ist rechtlich nicht möglich. Es ist aber immer mehr zu erkennen, dass anerkannte Flüchtlinge vom Landkreis in die Stadt ziehen (aus Unterkünften in eigenen, selbstgesuchten Wohnraum in Darmstadt). Dieser Personenkreis ist in der Regel im SGB Il-Bezug und braucht auch nach der Anerkennung intensive und gute Beratungsstrukturen. VI. Betreuung der Asylsuchenden und Personalaufwand 56. Nach welchem System verteilt die Stadt Darmstadt Sach- und Geldleistungen? Asylsuchende haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden diese als Geldleistungen ausgezahlt. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in Darmstadt über das webbasierte System der Teilhabecard erbracht. 14 15 57. Welche Zuweisungen und Hilfsangebote gibt es über das Asylbewerberleistungsgesetz hinaus, z. B. für Sprachkurse, Integrationskurse, Kindertagesstätten oder Arbeitssuche? Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat über die gesetzlichen Leistungen hinaus eine Asylberatungs- und Clearingstelle eingerichtet, die durch den Sozialkritischen Arbeitskreis e.V. umgesetzt wird. Dort besteht die Möglichkeit der Beratung und Information zu den Themen Sprache, Wohnen, Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur und Soziales. Darüber hinaus wird bei Behördengängen, Schul- und Kindergartenanmeldungen, sowie Wohnungsangelegenheiten Begleitung und Unterstützung angeboten. Diese Clearingstelle ermittelt die Bedarfe, vernetzt die Hilfsangebote und das Ehrenamt und ist auch Anlaufstelle für Fachkräfte und Institutionen. Integrationskurse sind erst nach der Anerkennung als Asylberechtigte möglich. Sprachkurse werden aktuell ehrenamtlich angeboten. Regelangebote wie die Leistungen des Städtischen Sozialdienstes (Hilfen für Familien und Kinder), der Betreuungsstelle, der Altenhilfe, der Jugendhilfe (Kinder- und Jugendarbeit) usw. werden von der Beratungs- und Clearingstelle vermittelt. Plätze in Kindertagesstätten werden über das Jugendamt vermittelt bzw. über die Clearingstelle wird der Kontakt hergestellt. Schulsozialarbeit hat einen besonderen Fokus auf Familien im Sozialraum. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden entsprechend des individuellen Bedarfs im Rahmen der Hilfen zur Erziehung begleitet und gefördert. Wie oben bereits erwähnt, greift das Bildungs- und Teilhabepaket, in Darmstadt schon von Beginn an auch für Kinder und Jugendliche im Asylbewerberleistungsgesetz, ebenso wie die Teilhabecard, die auch für Erwachsene zur Verfügung steht. 58. Wie werden die unterschiedlichen Bildungshintergründe in Integrationskursen berücksichtigt? Für den Personenkreis der Asylsuchenden sind nach den Vorgaben des BAMF keine Integrationsmaßnahmen vorgesehen. Hier liegt die Zuständigkeit allein beim Bund. Siehe auch Antwort auf Frage 59. 59. Welche Angebote zum Lernen der deutschen Sprache gibt es bei Asylsuchenden im Asylverfahren, so dass sie ihre Wartezeit sinnvoll nutzen können? Im laufenden Asylverfahren sind Sprachkurse als reguläres Förderinstrument, aus Bundesmitteln finanziert, leider nicht vorgesehen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist wichtig und notwendig, so frühzeitig wie möglich, deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben, um Integration herzustellen. Die Zeit bis zum Einstieg in die Integrationsmaßnahmen des Bundes müssen daher effizient genutzt werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt derzeit gemeinsam mit Trägern und Institutionen Projektanträge, für Sprachangebote, um den Menschen, die hier Zuflucht finden eine Perspektive in Bezug auf Sprache und Arbeit bieten zu können, die die vielfältigen kommunalen Aktivitäten erweitert. Mit diesen Projekten besteht eine größere Chance auf Teilhabe, auf eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt oder die Ausbildung zur Fachkraft. Dies nutzt sowohl den betroffenen Menschen, als auch den Sozialleistungssystemen, die durch frühere Integration in den Arbeitsmarkt entlastet werden. Grundsätzlich gilt, wie in allen anderen Gebietskörperschaften auch, dass in der Regel Sprachkurse für Asylbewerberinnen ehrenamtlich in Gruppen oder durch Einzelpatenschaften angeboten werden. 60. Inwiefern wurde in Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen das Personal aufgestockt oder umstrukturiert? Gibt es Pläne oder Überlegungen einer entsprechenden Personalaufstockung oder - umstrukturierung? Die Personalsituation wird in Darmstadt entsprechend angepasst. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird derzeit vollzogen. Gleichzeitig wurden die finanziellen Mittel für die Beratungs- und Clearingstelle 15 16 erhöht, um die Ressourcen auszubauen. Parallel dazu werden finanzielle Mittel zur Koordination von Ehrenamtlichen eingesetzt. Beschäftigte des Städtischen Sozialdienstes nehmen in ihrem Arbeitsbereich vermehrt die Anliegen von asylsuchenden Familien auf. Für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird vom Land Hessen eine weitere halbe Personalstelle finanziert. 61. Wie hoch ist der Personalschlüssel bei der Betreuung von Asylsuchenden und wie hoch bei Asylberechtigten? Ein genauer Personalschlüssel lässt sich aufgrund der dezentralen Betreuung und des Einsatzes verschiedener Unterstützungssysteme nicht genau nennen. Wenn z. B. eine Familie in eigenem Wohnraum eine sozialpädagogische Familienhilfe erhält, ist die Betreuung durch die Asylberatungsstelle geringer. Grundsätzlich stehen für die Betreuung der AsylbewerberInnen in der Beratungs- und Clearingstelle des SKA ab 1.6.15 2 Personen mit einem Stundendeputat von 50 Stunden/Woche zur Verfügung. Hinzu kommen die muttersprachlichen Interkulturellen Vermittlungskräfte. Die Existenzsicherung wird im Amt für Soziales und Prävention oder auch im Jobcenter übernommen. Im Amt für Soziales und Prävention wird aktuell im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 die Stelle einer sozialpädagogischen Koordinationskraft geschaffen. Der Caritasverband und das Diakonische Werk beraten und begleiten auch Asylsuchende in einem gesonderten Beratungssetting. Personen mit einer Anerkennung können in eine der Migrationserstberatungsstellen übergeleitet werden. Hier stehen Angebote beim Deutschen Roten Kreuz, beim Caritasverband e.V., beim Diakonischen Werk und beim Internationalen Bund zur Verfügung. 62. Wie viele Asylsuchende hat die neue Beratungs- und Betreuungsstelle für Asylsuchende bisher beraten und betreut? Durch die Beratungsstelle wurden seither ca. 200 Personen beraten, davon waren 120 Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz verankert. (Stand 30.5.2015) 63. Welche Arbeitsplanung in der Zusammenarbeit besteht zwischen den städtischen Dienststellen - z. B. interkulturellen Vermittlungskräften - und des SKA? Welche städtische Dienststelle ist die verantwortliche „Komplementärstelle‘ für den SKA? Die Beratungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. für Asylsuchende arbeitet unmittelbar mit allen städtischen Dienststellen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben zusammen. Federführend hinsichtlich der regelmäßigen Abstimmung und Auswertung der Arbeitsinhalte ist das Amt für Soziales und Prävention als die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Behörde. Unter Leitung der Sozialdezernentin wurde der Runde Tisch Asyl (intern) initiiert. Dort treffen in regelmäßigen Abständen alle relevanten Ämter zum Austausch und weiterer Planung zusammen (Amt für Soziales und Prävention, Amt für Wohnungswesen, Amt für Interkulturelles und Internationales, Bürger- und Ordnungsamt mit Ausländerbehörde, Jobcenter, Jugendamt, IDA, Frauenbüro usw.). Weiterhin gibt es den Runden Tisch Asyl, in dem neben den Ämtern auch Vertreterinnen von Migrationsberatungsstellen, Kirchen, Agentur für Arbeit, Staatliches Schulamt, Neue Wohnraumhilfe usw. zur Abstimmung Planung vertreten sind. 64. Stehen genügend Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung? In welchen Sprachen und wie ist der Bedarf? 16 17 Die Beratungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. für Asylsuchende arbeitet mit interkulturellen Vermittlungskräften, die in den unterschiedlichsten Sprachen muttersprachliche Unterstützung bieten. Quasi alle relevanten Sprachen sind abgedeckt. Im Jobcenter gibt es beispielsweise eine muttersprachliche Unterstützung für die Antragstellung von Unterlagen, die vom Sozialdezernat bezahlt und vom Deutschen Roten Kreuz organisiert wird. Für Übersetzungsleistungen stehen daneben auch zahlreiche ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung. 65. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde und der Sozialverwaltung für den Umgang mit Flüchtlingen geschult, insbesondere wenn diese wahrscheinlich traumatisiert sind? Für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, vor allem für diejenigen, die im Arbeitsalltag oft mit Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund Kontakt haben, gibt es eine Verpflichtung zur Teil- nahme an der Schulung „Interkulturelle Kompetenz am Arbeitsplatz“. Dabei wird neben dem kultursensiblen Umgang mit den Menschen auch auf mögliche Lebenserfahrungen und Traumata, hingewiesen, die eine besondere Zuwendung für die antragstellenden Personen beinhaltet. Im Rahmen des WIR-Programms wird dies durch die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung nochmals verstärkt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Amtsvormundschaft und im’ Städtischen Sozialdienst sind langjährig erfahrene Fachkräfte. Externe Fortbildungsangebote zu den Themen Migration, Flucht, Trauma/Traumaverarbeitung wurden/werden besucht. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden im Rahmen der internen Schulung zur interkulturellen Kompetenz weitergebildet. 66. Gab es in der Vergangenheit Rassismusvorwürfe gegenüber städtischen Behörden von Asylsuchenden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen? Wenn ja, wie wurde und wird in Zukunft damit umgegängen? Nach Auskunft vom Amt für Interkulturelles und Internationales gab es keine Rassismusvorwürfe gegenüber städtischen Behörden von Asylsuchenden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen. 67. Wohin können sich Asylsuchende wenden, wenn sie sich selbst von Rassismus betroffen sehen? Asylsuchende können sich in diesem Fall jederzeit sowohl an die Mitarbeiter/-innen des Amtes für Soziales und Prävention, sowie die Asylberatungsstelle, sowie die Fachstellen wenden. Asylsuchende, die sich von Rassismus betroffen sehen, können sich an das Amt für Interkulturelles und Internationales als Anlauf- und Clearingstelle sowie an den Ausländerbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wenden. Des Weiteren können sich Asylsuchende sowie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die sich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung diskriminiert fühlen, an die Beschwerdestelle gem. & 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Wissenschaftsstadt Darmstadt wenden. (s. Frage 68) 68. Gibt es im Falle von Rassismusvorwürfen ein verwaltungsinternes, ggf. standardisiertes Verfahren zur Behandlung der Vorwürfe? Wenn nein, gibt es Pläne, ein solches aus gegebenem Anlass oder präventiv einzuführen? Bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine Beschwerdestelle gem. $ 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingerichtet, die Beschwerden unter anderem aufgrund einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft entgegennimmt. Dabei erfolgt eine enge Kooperation mit dem Amt für Interne Dienst, Personalabteilung. Die Beschwerden 17 18 werden von der Beschwerdestelle mündlich entgegengenommen oder schriftlich dort eingereicht. Die Beschwerdestelle prüft zunächst rechtlich, ob ein Fall nach dem AGG vorgetragen wird. Ist dies zu bejahen, wird der Sachverhalt weiter ermittelt. Dabei wird dem/der Beschwerdegegner/in zunächst die Möglichkeit gegeben, zum Vorwurf Stellung zu nehmen. Am Ende steht die Feststellung, ob eine Diskriminierung vorliegt oder nicht, die weitere Rechtsfolgen nach sich zieht. Allerdings ist es nicht die Regel, dass der/die Beschwerdeführer/in immer nur eine Entscheidung über das Vorliegen einer Diskriminierung verfolgt und damit z. B. Schmerzensgeld einfordert. Der/Die Beschwerdeführerin ist, wenn es z. B. Kollegen/Kolleginnen innerhalb der Verwaltung betrifft, vielmehr daran interessiert die Auflösung eines Konflikts zu erreichen. Hierbei hilft die Beschwerdestelle in gleicher Weise. Bei der Bearbeitung von Benachteiligungsvorwürfen aller Art wird eine schnelle Bearbeitung angestrebt. 69. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung medizinisch für die Ausstellung von Krankenscheinen und der damit verbundenen Gewährung medizinischer Vorsorge geschult? Können jene ständig ärztliches Personal konsultieren? Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Asylsuchende Leistungsberechtigte Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche Versorgung. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird dies durch die Ausstellung von Krankenbehandlungsscheinen sichergestellt, die zeitlich auf die Dauer der Leistungsberechtigung befristet werden. Für die Leistungen besteht freie Arztwahl, sie entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkassen und werden über die kassenärztliche Vereinigung mit dem Amt für Soziales und Prävention abgerechnet. Eine medizinische Schulung der MitarbeiterInnen des Amtes für Soziales und Prävention ist daher nicht erforderlich. Ist für die Beurteilung weitergehender Maßnahmen eine fachliche Stellungnahme erforderlich, wird ein amtsärztliches Gutachten durch das Gesundheitsamt erstellt. 70. Welche besondere Betreuung erhalten schwangere Asylsuchende? Grundsätzlich stehen schwangeren Asylsuchenden die medizinischen Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Verfügung. Diese sind analog der Leistungen im SGB Il und SGB XII im Hinblick auf die Schwangeren- und Säuglingsausstattung umfassend geregelt. 71. Inwiefern erhalten Opfer, bei denen es Hinweise oder Anzeichen von sexueller Gewalt gibt, einen besonderen Schutz während und auch im Laufe des Asylverfahrens? Werden Fachkräfte, z. B. von Wildwasser, hinzugezogen? Fachkräfte können begleitend im Asylverfahren hinzugezogen werden. (Dies gilt auch für Fachkräfte von Wildwasser, der Pro Familia oder andere). Diese Fachberatungsstellen bieten auch die Möglichkeit des Clearings, wodurch einer Betroffenen am besten geholfen werden kann. Denn in vielen Ländern ist Therapie durch Sprache kein anerkanntes oder herkömmliches Mittel der Verarbeitung von Konflikten und wird eher als westliches Phänomen beurteilt. Wenn Therapie angeboten wird, muss das möglichst in einer Herkunftssprache geschehen. Übersetzung durch Ehrenamtliche oder männliche Dolmetscher kommt hier nicht in Frage. Für Therapien können Frauen z.B. nach Frankfurt in das „Evangelische Zentrum für Beratung und Therapie am Weißen Stein“ oder auch in eine Psychiatrie überwiesen werden. Wildwasser selbst bietet keine Therapie an. Wildwasser bietet aber Einzelberatungen und Gruppen für traumatisierte Frauen an, die für die Zielgruppe offen sind. Möglicherweise können stabilisierende Angebote, die festigend auf die Persönlichkeit und die neue Umgebung einwirken, einfacher umzusetzen sein. 72. Werden Frauen, die Vergewaltigungsopfer sind oder sein könnten, ausschließlich von Frauen betreut? 18 19 Im Rahmen der weitergehenden Betreuung bei Facheinrichtungen, hier schwerpunktmäßig bei Pro Familia e.V. wird eine Beratung und Betreuung nur durch Frauen umgesetzt. 73. Gibt es in Darmstadt Flüchtlinge, die wegen ihrer sexuellen Orientierung/ldentität verfolgt werden? Gibt es für sie spezielle Betreuungsangebote? Bislang wurde ein solcher Fluchthintergrund in den Beratungen noch nicht angesprochen. Da dieser Fluchtgrund mit einem hohen Tabu belegt ist, wird er nur sehr selten überhaupt geäußert. Hier sind längerfristige Begleitprozesse sehr bedeutsam, in denen das Vertrauen wachsen kann. Im niedrigschwelligen und ehrenamtlichen Bereich stellt der Verein vielbunt e.V. eine Anlaufstelle dar. 74. Wie können ausländische Führerscheine anerkannt werden? Inhaber von gültigen ausländischen nicht EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen können grundsätzlich von dieser sechs Monate Gebrauch machen, nachdem sie im Inland einen festen Wohnsitz genommen haben. Ausländische Fahrerlaubnisse können auf Antrag in eine deutsche Fahrerlaubnis umgetauscht werden. Gegebenenfalls ist eine theoretische und/ oder praktische Fahrerlaubnisprüfung notwendig. 75. Können anfallende Führerscheinprüfungen in der Muttersprache abgelegt werden? Das Ablegen der theoretischen Führerscheinprüfung ist in folgenden Fremdsprachen möglich: englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, spanisch und türkisch. 76. Wenn nein, warum wurden entsprechende Angebote, z. B. das Ablegen der Führerscheinprüfung in arabischer Sprache, eingestellt? Gibt es Pläne des Magistrats, dafür zu sorgen, dass die Prüfungen in der Muttersprache abgelegt werden können? Die möglichen Prüfungssprachen richten sich nach Anlage 7 Nr. 1.3 zu $ 16 Absatz 2 und 8 17 Absatz 2 und 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Es liegt keine Zuständigkeit des Magistrats in dieser Frage vor. VII. Asyl und Ehrenamt 77. Wie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer konnten bisher gewonnen werden? Im November 2014 wurden durch die Sozialdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt mehr als 60 Ehrenamtliche zum Aufbau eines Willkommens-Netzwerkes eingeladen. Sie wurden namentlich erfasst und haben sich verschiedenen Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen wie beispielsweise Sprachförderung, Dolmetschernetzwerk, Bildung, Patenschaften etc. zugeordnet. Diese Arbeitsgruppen haben sich im 1. Quartal 2015 zum Austausch und zur weiteren Planung getroffen. Die Vermittlung von Asylsuchenden in passgenaue Sprachförderungsmaßnahmen wird zunächst einen der grundlegendsten Bausteine zur Förderung der Integration von Asylsuchenden darstellen. Die Koordination der ehrenamtlichen Strukturen wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Finanzierung der Asylberatungsstelle zusätzlich finanziell gefördert. 78. Mit welchem Kooperationspartner gelingt die Hilfe zur Suche der Ehrenamtlichen? Der Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen ist Bestandteil der Aufgaben der Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V.im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Zur Weiterentwicklung der Umsetzung der Ehrenamtskoordination wird bis zum 30.06.2015 dezernatsübergreifend von Dezernat II (Bürger- und Ordnungsamt, Stabsstelle Interkulturelle Öffnung) 19 20 und Dezernat V (Amt für Soziales und Prävention) ein Gesamtkonzept zur Ehrenamtskoordination und zur Organisation des Willkommens-Netzwerkes und dessen Arbeitsgruppen erarbeitet. Die Ehrenamtskoordination wird operativ durch die Asylberatungsstelle in Kooperation mit dem Amt für Soziales und Prävention umgesetzt. Neben der Gewinnung und dem Profiling der Ehrenamtlichen und der Koordination der Arbeitsgruppen wird ein Schwerpunkt der Ehrenamtskoordination im Aufbau und der Begleitung von direkten Kontakten von ehrenamtlich Tätigen und Asylsuchenden liegen. Die Ehrenamtskoordination wird fachlich durch das Bürger- und Ordnungsamt Stabsstelle „Interkulturelle Öffnung“ begleitet, die auch für die Durchführung von Schulungen der Ehrenamtlichen vorgesehen ist. Eine Kooperation ist darüber hinaus mit dem Freiwilligenzentrum vorhanden. Ebenso bietet die TU Darmstadt Schulungsangebote zur Sprachförderung an. 79. Wird die Beratungs- und Betreuungsstelle den Erwartungen entsprechend angenommen und wie viele wurden bereits betreut/beraten? Die Beratungsstelle wird den Erwartungen entsprechend angenommen. Neben den neu ankommenden Menschen, die direkt in der Frankfurter Straße mit dem Angebot der Beratungsstelle bekannt gemacht werden, werden alle bereits in Darmstadt wohnenden AsylbewerberInnen kontaktiert. Das ist angesichts der dezentralen Strukturen schwieriger als in einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Anzahl der Kontakte wurde bereits bei den Frage 62 und Frage 80 beantwortet 80. Wird die Beratungsstelle und Betreuungsstelle aus der Sicht der Stadt den Anforderungen gerecht oder gibt es Nachbesserungsbedarf? Die große Resonanz der Inanspruchnahme der Angebote der Asylberatungsstelle im Projektzeitraum 2014/2015 hat gezeigt, dass sowohl für die Koordination der Ehrenamtlichen, als auch für die sozialpädagogische Betreuung der dezentral untergebrachten Asylsuchenden die personellen Ressourcen angepasst werden müssen, um die inhaltlichen Anforderungen gut umsetzen zu können. Von daher wurden die finanziellen Mittel erhöht und die Kapazitäten bereits erweitert. 81. Inwiefern kooperiert die Stadt mit Sportvereinen bei der Integration von Asylsuchenden? Die Stadt kooperiert mit dem SV 98 im Rahmen der Kampagne „Im Zeichen der Lilie“. Ziel ist, weitere Vereine für die Interkulturelle Öffnung ihrer Angebote einzubeziehen und entsprechend an Sport Interessierte dezentral in die Vereinsstrukturen einzubinden. Ausgehend von der These, dass Sport ein adäquates Mittel für Integration und Sprachförderung darstellt, wird hier ein Handlungsbedarf gesehen. Die Darmstädter Sportberatung ist in enger Verzahnung in der Arbeit mit dem Sportkreis hier den Sportvereinen hilfreich und unterstützend tätig. So gibt es punktuelle Ansätze und kleine Projekte wie z. B. beim Verein SG Eiche Darmstadt. In ähnlicher Form gibt es Bestrebungen und Ansätze zu einer konstruktiven Mitarbeit der Sportvereine auf der Ebene des Landessportbund Hessen mit seinen Mitgliedsvereinen. 82. Inwiefern kooperiert die Stadt mit kulturellen Trägern und Organisationen bei der Integration von Asylsuchenden? Im Rahmen der Nutzung der Teilhabecard werden die Möglichkeiten der Nutzung von Sport- und Kulturangeboten eröffnet. Über das Kennenlernen der Angebote (oftmals in Begleitung von ehrenamtlichen Paten/Patinnen) oder über schulische Angebote wird auch der Zugang ermöglicht. Im Rahmen von Musik- oder Theaterprojekten werden bereits Kinder aus Flüchtlingsfamilien eingebunden. 83. Wie können Menschen oder Institutionen (z. B. Sportvereine), die ehrenamtlich helfen wollen, mit Asylsuchenden in Kontakt treten? 20 21 Unter Hinweis auf die Fragen 78 und 80 ist dies die Aufgabe der’ Koordinationsstelle für Ehrenamtliche bei der Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. Im Bereich Sport zum Beispiel erhalten sowohl die Koordinationsstelle als auch die Institutionen und Vereine, die mit Flüchtlingen und Asylsuchenden arbeiten, konkrete Hinweise und Hilfestellungen vom Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und vom Sportkreis Darmstadt-Dieburg, welche Angebote es gibt. Die wesentliche Aufgabe aus der Verwaltung des Sportamtes besteht in der entsprechenden Kommunikation und Vermittlung von geeigneten Kontakten bzw. Kontaktpersonen aus dem Bereich Sport. 84. Gibt es eine Stelle, die über die Adressen verfügt und eine „Zuweisung‘ vornehmen kann? Wenn nein, sollte aus der Sicht des Magistrats eine solche eingerichtet werden? Unter Hinweis auf die Frage 78 ist das „matching“ Aufgabe der Koordinationsstelle für Ehrenamtliche bei der Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. Das ist aus Datenschutzgründen auch nicht anders möglich. 85. Inwiefern finden Schulungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer statt? Dies wurde bei Frage 78 beantwortet. 86. Wie viele Bewerbungen sind bei der Stadt Darmstadt für das bundesweite Resettlement- Programm (Save me) eingegangen und wie vielen wurde bisher entsprochen? Insgesamt kommen lediglich ca. 300 Resettlement-Flüchtlinge jährlich nach Deutschland. Der Aufnahmeschlüssel für Hessen beträgt 7,2 %, folglich gelangen jährlich zwischen 20 und 22 Menschen nach Hessen. Entsprechend ist laut Regierungspräsidium Darmstadt die Aufnahmequote für Paunstael sehr gering. Bislang wurde noch kein Resettlement-Flüchtling zugewiesen. 87. Mit welchen Maßnahmen wurde das Resettlement-Programm bisher beworben? In Gesprächen mit und bei Veranstaltungen von amnesty international wurden interessierte Bürgerinnen und Bürger über das Resettlement Programm informiert. Wenn eine Zuweisung erfolgt, gibt es ausreichend (auch ehrenamtliche) Kapazitäten, um hier aktiv werden zu können. Mit freundlichen Grüßen t Barbara Akdeniz Stadträtin 21
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Frankfurter Straße
- Wilhelminenstraße 7a
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2015/0014
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 27.04.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00