Mandari Insight

SV-2015/0014

Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.04.2015 betr. Asylpolitik in Darmstadt

Große Anfragen 27.04.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

SV-2015/0014

211.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

1.5 MB · application/pdf

Ansehen

SV-2015/0014

13781 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2015/0014 
 
 
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.04.2015 betr. Asylpolitik in Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
 
Große Anfrage  
 
 
Asylpolitik in Darmstadt 
 
Anstelle des in Deutschland juristisch verwendeten  Begriffs „Asylbewerber“, wird hier der 
politisch korrekte und geschlechtsrelativierende Begriff „Asylsuchende“ verwendet. Hierunter 
sind auch Flüchtlinge nach Abschnitt 5  AufenthaltG (Aufnahme aus Humanitären Gründen) zu 
verstehen. 
 
Möglicherweise können einige Fragen nicht in kurzer Zeit beantwortet werden. In diesem Fall 
ist die SPD-Fraktion mit einer zeitlich abgestuften Beantwortung einverstanden. 
 
 
Wir fragen den Magistrat: 
 
I. Anzahl der Asylsuchenden und Aufnahmeverfahren in Darmstadt  
 
1.  Wie viele im laufenden Verfahren Asylsuchende leben derzeit in Darmstadt? 
2.  Wie viele Asylsuchende hat die Stadt Darmstadt im Jahr 2014 monatlich aufgenommen 
und wie viele nahm die Stadt Darmstadt vergleichend und monatlich in den Jahren 
2013 und 2012 auf? 
3.  Wie wird sich diese Zahl durch den neuen Zuweisungsschlüssel verändern, nach dem 
die Stadt erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen soll? 
4.  Wie viele Asylsuchende sind Erwachsene und wie viele Kinder bzw. Jugendliche? Wie 
viele unbegleitete Minderjährige wurden der Stadt zugewiesen? 
5.  Wie viele Asylsuchende sind Männer und wie viele Frauen? 
6.  Aus welchen Ländern kommen die Asylsuchenden? 
7.  Wie viele Asylsuchende gelten als Kontingentflüchtlinge? 
8.  Wie viele Asylsuchende kamen in Rahmen der Familienzusammenführung nach 
Darmstadt? Wie viele davon waren Kontingentflüchtlinge?

2 
9.  Welche besonderen Maßnahmen werden bei der Ankunft von Kindern ohne Begleitung 
von Erwachsenen eingeleitet? 
10.  Wie hoch sind die Überkapazitäten, die die Stadt Darmstadt im Zuge einer erhöhten 
Aufnahme an Asylsuchenden bis zum 31.12.2013, zu verzeichnen hat? 
11.  Gibt es Pläne der Stadt Darmstadt, mehr unbegleitete Kinder aufzunehmen, als dies 
nach dem geltenden Zuteilungsschlüssel gefordert wird? 
12.  Werden mit Blick auf die Überkapazitäten nun weniger, d.h. unterhalb der 
Schlüsselzuweisung oder unterhalb der 2013 zu verzeichnenden Überkapazitäten, 
Asylsuchende aufgenommen? 
13.  Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, aufgrund der funktionierenden Strukturen in 
Darmstadt Asylfragen betreffend, auf sämtliche Möglichkeiten, Überkapazitäten 
abzubauen, zu verzichten? 
14.  Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis Asylverfahren für die in Darmstadt lebenden 
Asylsuchenden abgeschlossen sind? 
15.  Wie viele Asylanträge der seit 2012 nach Darmstadt gekommenen Asylsuchenden 
wurden bisher beschieden? Wie viele wurden positiv, wie viele negativ beschieden? 
16.  Wie viele abgelehnte Asylsuchende hat die Ausländerbehörde der Stadt in den Jahren 
2012, 2013, 2014 und in den ersten Monaten 2015 ab- geschoben?  
17.  Gab es Petitionen an dem Hessischen Landtag gegen Abschiebungsbescheide aus 
Darmstadt und mit welchem Erfolg?  
 
II. Unterbringung und Wohnsituation für Asylsuchende  
 
18.  Musste in der Vergangenheit vom Grundsatz der dezentralen Unterbringung im kleinen 
Rahmen und temporär abgewichen werden? Wenn ja, in welchem Umfang und wo 
wurden die Asylsuchenden untergebracht? 
19.  Gibt es Überlegungen seitens der Stadt Darmstadt, in Folge der bundesweit 
ansteigenden Zahl von Kriegsflüchtlingen auch nach zentralen 
Unterbringungsmöglichkeiten für neu ankommende Asylsuchende zu suchen?  
20.  Wenn ja, gibt es bereits konkrete Überlegungen zur angestrebten Einrichtungsgröße 
und zur Lage innerhalb der Stadt?  
21.  Wenn nein, wie plant die Stadt vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Zahl an 
Asylsuchenden ihrer Verantwortung zur Unterbringung gerecht zu werden? 
22.  Inwiefern spielt der Bauverein Darmstadt und seine Töchter (z.B. BVD New Living) eine 
Rolle bei den Planungen des Magistrats zur Unterbringung von Asylsuchenden? 
23.  Wie viele Asylsuchende wohnen in wie vielen Wohnungen des Bauvereins und seiner 
Töchter? 
24.  Wie viele Asylsuchende sind in von Privatpersonen vermieteten Unterkünften 
untergebracht und in welchen Stadtteilen leben sie?

3 
25.  Wie viele private Vermieter oder Untervermieter stammen aus dem gleichen Kulturkreis 
wie die Asylsuchenden (falls zu Kulturkreisen keine Antwort möglich ist, bitte auf 
Staatsbürgerschaft beziehen)? 
26.  In welchen Wohnverhältnissen leben gastgebende Familien nach der Unterbringung 
weiterer Personen in ihrer Wohnung? Wie wird kontrolliert, dass ausreichend Platz 
vorhanden ist? 
27.  In welchen Einrichtungen werden unbegleitete Kinder untergebracht? 
28.  Welche Standards existieren für die Unterbringung von Asylsuchenden? 
29.  Gelten für Bauvereinswohnungen dieselben Standards wie für privaten Wohnraum? 
30.  Gibt es für Einrichtungen, die unbegleitete Kinder aufnehmen, besondere Standards? 
31.  Wie wird die Einhaltung der Standards kontrolliert? Findet eine regelmäßige Kontrolle 
statt und wenn ja, von wem? 
32.  Wie bewertet der Magistrat der Stadt Darmstadt die Vorschläge des Diakonischen 
Werks und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände zu einheitlichen Standards für die 
Unterbringung von Flüchtlingen? Gibt es Initiativen für deren Umsetzung? 
33.  Wurden in der Vergangenheit durchs Wohnungsamt vermittelte Wohnungen durch das 
Jobcenter abgelehnt und wenn ja, warum? Inwiefern spielte die Mietobergrenze eine 
Rolle? 
34.  Gibt es hierbei Ermessungsspielräume, wenn es sich um eine angemessene 
Pauschalmieten handelt, die alle Nebenkosten abdeckt? 
35.  Spielt die Unterbringung von Asylsuchenden eine Rolle bei gegenwärtigen 
Konversionsprojekten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 
III. Bildung und Arbeit von Asylsuchenden 
 
36.  Werden alle asylsuchenden Kinder und Jugendliche in Intensivklassen unterrichtet? 
37.  Wie viele sind es und warum gehen ggf. asylsuchende Kinder und Jugendliche nicht zur 
Schule? 
38.  Welche Bildungseinrichtungen besuchen Kinder und Jugendliche (aufgeschlüsselt nach 
Schulform und Unterscheidung begleitet / unbegleitet)? 
39.  Wie vielen Ausbildungswünschen (z.B. Hochschulstudium) von Flüchtlingen konnten in 
der Vergangenheit nicht entsprochen werden und warum? 
40.  Inwiefern wird ausländische Schulbildung anerkannt? 
41.  Wie unterstützt die Stadt Darmstadt die Asylsuchenden bei der Anerkennung von 
ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen? 
42.  Gibt es Beratungsangebote für Eltern oder im Falle unbegleiteter Minderjähriger für 
Betreuungseinrichtungen über Bildungsangebote? 
43.  Inwiefern werden allgemein bildende Schulen, Berufsschulen und sonstige 
Bildungseinrichtungen in der Unterrichtung der deutschen Sprache für Asylsuchende 
einbezogen?

4 
44.  Ab wann dürfen Asylsuchende in den Arbeitsprozess eingegliedert werden und ab wann 
gelten diese gesetzlichen Regelungen? Inwiefern dürfen Asylsuchende Arbeitsverträge 
abschließen, um ihren Aufenthalt mit zu finanzieren? 
45.  Wie viele Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylblG gibt es für Asylsuchende in Darmstadt 
(Zahlen aufgeschlüsselt nach Bereichen)? 
46.  Wie viele Asylsuchende gehen einer Erwerbstätigkeit gem. § 61 Abs. 2 AsylVfG (mit 
Gestattung durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch Rechtsverordnung 
zugelassen) nach? 
47.  Welche Maßnahmen fördern die Integration der Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt? 
Wie viel Geld steht für diese Maßnahmen zur Verfügung? 
48.   Ist Darmstadt Mitglied im  Netzwerk "Integration durch Qualifizierung" (IQ)  oder 
unterstützt die Stadt Darmstadt Kooperationspartner in diesem Netzwerk? Wenn ja, 
welche und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?  
VI. Kosten für die Unterbringung von Asylsuchenden 
 
49.  Wie haben sich die finanziellen Kosten (tatsächlich und prozentual) zur Sicherstellung 
des Menschenrechts auf Asyl in den letzten drei Jahren allgemein und besonders in 
Darmstadt entwickelt? 
50.  Nach welchem Prinzip werden Asylsuchende den Städten und Gemeinden in Hessen 
zugewiesen? Spielt die Finanzkraft eine Rolle? 
51.  Gibt es Initiativen von Seiten der Stadt Darmstadt, die Kriterien des Landes Hessen zur 
Zuweisung von Asylsuchenden zu ändern? 
52.  Inwiefern beeinflusste und beeinflusst die Entscheidung der Stadt Darmstadt, dem 
kommunalen Schutzschirm beizutreten, die Ausgaben für Asylsuchende? 
 
V. Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
53.  Inwiefern hat sich die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg in Asylfragen institutionalisiert und verstetigt? 
54.  Gibt es eine gemeinsame Strategie, wie auf akut auftretende Herausforderungen, z.B. 
eine kurzfristige unvorhersehbare hohe Zuweisung an Stadt und Kreis, reagiert wird? 
55.  Gibt es einen Austausch von finanziellen Ressourcen oder Zuweisungen?

5 
 
VI. Betreuung der Asylsuchenden und Personalaufwand 
 
56.  Nach welchem System verteilt die Stadt Darmstadt Sach- und Geldleistungen? 
57.  Welche Zuweisungen und Hilfsangebote gibt es über das Asylbewerberleistungsgesetz 
hinaus, z.B. für Sprachkurse, Integrationskurse, Kindertagesstätten oder Arbeitssuche? 
58.  Wie werden die unterschiedlichen Bildungshintergründe in Integrationskursen 
berücksichtigt? 
59.  Welche Angebote zum Lernen der deutschen Sprache gibt es bei Asylsuchenden im 
Asylverfahren, so dass sie ihre Wartezeit sinnvoll nutzen können? 
60.  Inwiefern wurde im Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen das Personal 
aufgestockt oder umstrukturiert? Gibt es Pläne oder Überlegungen einer 
entsprechenden Personalaufstockung oder -umstrukturierung? 
61.  Wie hoch ist der Personalschlüssel bei der Betreuung von Asylsuchenden und wie hoch 
bei Asylberechtigten? 
62.  Wie viele Asylsuchende hat die neue Beratungs- und Betreuungsstelle für Asylsuchende 
bisher beraten und betreut? 
63.  Welche Arbeitsplanung in der Zusammenarbeit besteht zwischen den städtischen 
Dienststellen – z.B. interkulturellen Vermittlungskräften - und des SKA? Welche 
städtische Dienststelle ist die verantwortliche „Komplementärstelle“ für den SKA? 
64.  Stehen genügend Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung? In welchen 
Sprachen und wie ist der Bedarf?  
65.  Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde und der 
Sozialverwaltung für den Umgang mit Flüchtlingen geschult, insbesondere wenn diese 
wahrscheinlich traumatisiert sind? 
66.  Gab es in der Vergangenheit Rassismusvorwürfe gegenüber städtischen Behörden von 
Asylsuchenden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen? Wenn ja, wie wurde und 
wird in Zukunft damit umgegangen? 
67.  Wohin können sich Asylsuchende wenden, wenn sie sich selbst von Rassismus betroffen 
sehen? 
68.  Gibt es im Falle von Rassismusvorwürfen ein verwaltungsinternes, ggf. standardisiertes 
Verfahren zur Behandlung der Vorwürfe? Wenn nein, gibt es Pläne, ein solches aus 
gegebenem Anlass oder präventiv einzuführen? 
69.  Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung medizinisch für 
die Ausstellung von Krankenscheinen und der damit verbundenen Gewährung 
medizinischer Versorgung geschult? Können jene ständig ärztliches Personal 
konsultieren? 
70.  Welche besondere Betreuung erhalten schwangere Asylsuchende? 
71.  Inwiefern erhalten Opfer, bei denen es Hinweise oder Anzeichen von sexueller Gewalt 
gibt, einen besonderen Schutz während und auch im Laufe des Asylverfahrens? Werden 
Fachkräfte, z.B. von Wildwasser, hinzugezogen?

6 
72.  Werden Frauen, die Vergewaltigungsopfer sind oder sein könnten, ausschließlich von 
Frauen betreut? 
73.  Gibt es in Darmstadt Flüchtlinge, die wegen ihrer sexuellen Orientierung / Identität 
verfolgt werden? Gibt es für sie spezielle Betreuungsangebote? 
74.  Wie können ausländische Führerscheine anerkannt werden? 
75.  Können anfallende Führerscheinprüfungen in der Muttersprache abgelegt werden? 
76.  Wenn nein, warum wurden entsprechende Angebote, z.B. das Ablegen der 
Führerscheinprüfung in arabischer Sprache, eingestellt? Gibt es Pläne des Magistrats, 
dafür zu sorgen, dass die Prüfungen in der Muttersprache abgelegt werden können? 
 
 
VII. Asyl und Ehrenamt 
 
77.  Wie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer konnten bisher gewonnen werden? 
78.  Mit welchem Kooperationspartner gelingt die Hilfe zur Suche der Ehrenamtlichen?  
79.  Wird die Beratungs- und Betreuungsstelle den Erwartungen entsprechend angenommen 
und wie viele wurden bereits betreut/beraten? 
80.  Wird die Beratungsstelle und Betreuungsstelle aus der Sicht der Stadt den 
Anforderungen gerecht oder gibt es Nachbesserungsbedarf? 
81.  Inwiefern kooperiert die Stadt mit Sportvereinen bei der Integration von Asylsuchenden? 
82.  Inwiefern kooperiert die Stadt mit kulturellen Trägern und Organisationen bei der 
Integration von Asylsuchenden? 
83.  Wie können Menschen oder Institutionen (z.B. Sportvereine), die ehrenamtlich helfen 
wollen, mit Asylsuchenden in Kontakt treten? 
84.  Gibt es eine Stelle, die über die Adressen verfügt und eine „Zuweisung“ vornehmen 
kann? Wenn nein, sollte aus der Sicht des Magistrats eine solche eingerichtet werden? 
85.  Inwiefern finden Schulungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer statt? 
86.  Wie viele Bewerbungen sind bei der Stadt Darmstadt für das bundesweite 
Resettlement-Programm (Save me) eingegangen und wie vielen wurde bisher 
entsprochen? 
87.  Mit welchen Maßnahmen wurde das Resettlement-Programm bisher beworben? 
 
Darmstadt, 24.04.2015 
 
Tim Huß      Hanno Benz 
Dagmar Metzger     (Fraktionsvorsitzender) 
Michael Siebel 
Katrin Kosub 
(Stadtverordnete)

anlage 1

65006 Zeichen

Wissenschaftsstadt
Dezernat V Postfach 11 10 61 Darmstadt
Stadträtin Barbara Akdeniz 64225 Darmstadt

SPD Stadtverordnetenfraktion
Darmstadt
Wilheminenstr. 7a

tadträti
64283 Darmstadt Stadträtin

Barbara Akdeniz

Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a

64283 Darmstadt

Telefon: 06151 13-2854, 13-2855
0. 13-2954

Telefax: 06151 13-23 09
Internet: www.darmstadt.de
E-Mail: dezernatV@darmstadt.de

Datum: 06.06.2015

Große Anfrage der SPD Stadtverordnetenfraktion zur Asylpolitik in Darmstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

I. Anzahl der Asylsuchenden und Aufnahmeverfahren in Darmstadt
1. Wie viele im laufenden Verfahren Asylsuchende leben derzeit in Darmstadt?

Gegenwärtig sind insgesamt 685 „Asylsuchende“ in Darmstadt gemeldet (Stichtag 1.5.15). Diese
Gesamtzahl umfasst neben den derzeit aktuell um Asyl Suchenden (AsylbewerberInnen) alle Personen,
bei denen das Asylbegehren bereits anerkannt, die Flüchtlingseigenschaften bzw. subsidiärer Schutz
zuerkannt worden ist und die im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind sowie Personen, die
über einen sonstigen, nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilten befristeten Aufenthaltstitel
verfügen.

Ebenso sind hierunter auch die Personen berücksichtigt, deren Asylverfahren bereits negativ
beschieden worden, eine Ausreise aber aus besonderen Gründen (wie z. B. Passlosigkeit) nicht möglich
ist und im Besitz einer Duldung sind.

162 Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Stichtag 4.5.15).
Die Zahl der Asylsuchenden, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind, beläuft sich gegenwärtig
auf 82 Fälle. Mitglied

im

BR 8 Erfolgsfaktor
* Familie
(Emmen

Zur weitergehenden Information:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügen insgesamt 946 Personen über eine Niederlassungserlaubnis, die
nach den Bestimmungen des Kapitel 2, Abschnitt 5 des AufenthG erteilt worden sind.

DIESE Eung erlaube nach $ 23 Abs. 2 AufenthG = 289 Personen
Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen
der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen,
dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in
sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt.
Bei diesen Personen handelt es sich um jüdische Emigranten.

AeaeuE ss ne ser USE nach $ 26 Abs. 3 AufenthG = 276 Personen
Einem Ausländer, der seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach $ 8 25 Abs. 1 oder Abs. 2
Satz 1 erste Alternative AufenthG besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemäß 8 73 Abs. 2a des Asylverfahrensgesetzes
mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen.
Hierbei handelt es sich um Personen, die als Asylberechtigte anerkannt oder denen die
Flüchtlingseigenschaft nach $ 3 Abs. 1AsylVfG in Verbindung mit 8 60 Abs. 1 AufenthG zuerkannt
worden ist.

MER u nach $ 26 Abs. 4 AufenthG = 381 Personen
Im Übrigen kann einem Ausländer, der seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem
Abschnitt besitzt, eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die in $ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 bis 9 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. &$9 Abs. 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend. Die
Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens wird
abweichend von 8 55 Abs. 3 AsyIVfG auf die Frist angerechnet. Für Kinder, die vor Vollendung des
18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, kann $ 35 AufenthG entsprechend angewandt
werden.

Alle sonstigen Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 2, Kapitel 5 des AufenthG
(= Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen) verfügen, können, wenn sie
sich entsprechend integriert haben und die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis erfüllen, diesen unbefristeten Aufenthaltstitel erlangen.

2. Wie viele Asylsuchende hat die Stadt Darmstadt im Jahr 2014 monatlich aufgenommen und wie
viele nahm die Stadt Darmstadt vergleichend und monatlich in den Jahren 2013 und 2012 auf?

Jahr Aufnahme-Soll Aufnahme-Ist
(Zuweisungen)
2012 47 23
2013 78 64
2014 | 123 101
Die Tabelle zeigt den jeweiligen Stand zum 31.12. des Jahres und ergibt sich aus den

Quotenabrechnungen des Regierungspräsidiums Darmstadt. Aufgrund der nur (bis zum Jahre 2014)
halbjährlich geführten Quotenabrechnung kann keine Angabe zu der monatlichen Zahl der
aufgenommen Personen gemacht werden.

Neben den Asylsuchenden im Asylbewerberleistungsgesetz sind aktuell 74 Personen (syrische
Flüchtlinge) im Leistungsbezug SGB Il. Das heißt, dass zusätzlich zu den per Quote zugewiesenen

AsylbewerberInnen im Jahr 2014 Flüchtlinge in Darmstadt aufgenommen, untergebracht und beraten
wurden.

3. Wie wird sich diese Zahl durch den neuen Zuweisungsschlüssel verändern, nach dem die Stadt
erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen soll?

Durch die auf 150.000 gestiegene EinwohnerInnen-Zahl erhöht sich die Zuweisungsquote von 1% auf 3%.
Dies bedeutet, dass pro Quartal 3% der auf Hessen entfallenden derzeit 10.000 Menschen nach
Darmstadt zugewiesen werden können. Nach der aktuellen Mitteilung des Regierungspräsidiums
Darmstadt sind dies bis zu 286 Personen/Quartal.

Jahr 2015 Aufnahme-Soll Aufnahme-Ist
(Zuweisungen)

1.Quartal 137

2.Quartal 286 Laufendes Quartal

4. Wie viele Asylsuchende sind Erwachsene und wie viele Kinder bzw. Jugendliche? Wie viele
unbegleitete Minderjährige wurden der Stadt zugewiesen?

Von den 162 leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind 41 Personen
unter 18 Jahre und 121 Personen über 18 Jahre alt.

Die Gesamtsumme von 685 setzt sich aus 503 Erwachsenen und 182 Kindern und Jugendlichen
zusammen.

Zuweisungszahlen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Jahr Aufnahme-Soll | Aufnahme-Ist
2012 5 5
2013 5 13
2014 4 [4

Im Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2015 liegt das Aufnahmesoll bei 17 umfF, in diesem Jahr wurden 4
Zuweisungen beim Regierungspräsidium beantragt, aktuell stehen 2 Erstbefragungen bevor, die in der
Regel den Zuweisungsantrag und dann die Zuweisung nach sich ziehen.

Zum 15.05.2015 waren insgesamt 25 umfF nach 8834, 41, 42 SGBVII! in Einrichtungen oder eigener
Wohnung untergebracht, wurden in dem Rahmen grundlegend versorgt und pädagogisch begleitet.
Bislang erfolgte die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen jeweils, nachdem sich die
Jugendlichen selbst beim Jugendamt gemeldet hatten oder von der Polizei übergeben wurden. Die
Zuständigkeit des Jugendamtes Darmstadt ergibt sich aufgrund der sogenannten Selbstmeldung. Die
Zuweisung durch das Regierungspräsidium erfolgt sodann auf Antrag des Jugendamtes.

5. Wie viele Asylsuchende sind Männer und wie viele Frauen?

Von den 162 leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind 98 männlich
und 64 weiblich.
Von den insgesamt 685 Personen sind 302 weibliche und 383 männliche Asylsuchende.

6. Aus welchen Ländern kommen die Asylsuchenden?
Die 162 leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommen aus:
Afghanistan 8

Albanien 14
Algerien 2
Bosnien 3
Eritrea 9

Ghana 6
Indien 3
Irak 1
Iran 6
Kamerun 5
Libanon ı
Nigeria 6
Pakistan 18
Serbien 11
Somalia 19
Syrien 34
Türkei 7
Ukraine 8
Vietnam 1

Von den insgesamt 685 Asylsuchenden kommen die Menschen in erster Linie aus Somalia, Syrien,
Afghanistan, Türkei, Pakistan, dem Iran und Eritrea.

7. Wie viele Asylsuchende gelten als Kontingentflüchtlinge?
Als Kontingentflüchtlinge gelten 84 Personen.

8. Wie viele Asylsuchende kamen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Darmstadt? Wie
viele davon waren Kontingentflüchtlinge?

Diese Frage kann aufgrund fehlender Statistik nicht beantwortet werden.

9. Welche besonderen Maßnahmen werden bei der Ankunft von Kindern ohne Begleitung von
Erwachsenen eingeleitet?

In 2014/2015 war kein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling unter 14 Jahren zu versorgen. Die
Jugendlichen werden im Rahmen der Inobhutnahme untergebracht und grundlegend erstversorgt. Die
Erstversorgung impliziert neben der Grundversorgung und Erstausstattung auch die Untersuchung auf
TBC, den Gesundheitscheck und die ärztliche Versorgung, Vermittlung in Sprachkurs oder Schule,
Orientierungs- und Alltagshilfen, Hilfe beim Erlernen notwendiger Kompetenzen im neuen Umfeld,
Kontakt mit Gleichaltrigen. Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Perspektive besprochen und
entsprechend der Möglichkeiten umgesetzt.

10. Wie hoch sind die Überkapazitäten, die die Stadt Darmstadt im Zuge einer erhöhten Aufnahme
an Asylsuchenden bis zum 31.12.2013, zu verzeichnen hat?

Nach der Quotenabrechnung des Regierungspräsidiums Darmstadt betrug das Aufnahmeplus zum
31.12.2013 250 Personen.

11. Gibt es Pläne der Stadt Darmstadt, mehr unbegleitete Kinder aufzunehmen, als dies nach dem
geltenden Zuteilungsschlüssel gefordert wird?

Es ist beabsichtigt ist, dass mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Stadt Darmstadt
aufgenommen werden können. Die Eröffnung einer neuen Wohngruppe durch einen freien Träger der
Jugendhilfe auf dem Stadtgebiet ist für August 2015 vorgesehen. Die gemischte Wohngruppe
(Aufnahme nicht nur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) bietet 6 Plätze für unbegleitete

minderjährige Flüchtlinge an. Bei der Aufnahme sind vorrangig die Jugendlichen zu berücksichtigen,
die bis dahin noch in Inobhutnahme-/Schutzstellen unterbracht sind.

Mit einem weiteren Träger werden Gespräche über die Inbetriebnahme einer Gruppe für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge geführt. Die konzeptionelle Ausrichtung der Begleitung der jungen Menschen
sowie angemessene Unterbringungsmodalitäten werden z.Zt. geprüft. Es ist davon auszugehen, dass
bei vorliegenden Voraussetzungen in 2016 weitere Plätze geschaffen werden können.

12. Werden mit Blick auf die Überkapazitäten nun weniger, d. h. unterhalb der Schlüsselzuweisung
oder unterhalb der 2013 zu verzeichnenden Überkapazitäten, Asylsuchende aufgenommen?

Nein, die tatsächlichen Zuweisungen des Regierungspräsidiums Darmstadt werden, wie seither auch,
umgesetzt und darüber hinaus werden weiterhin auch Aufnahmen von Asylsuchenden, die eine
Zuweisung nach Darmstadt wünschen im Einzelfall ermöglicht. Eine Anrechnung auf das Aufnahmesoll
erfolgt dann durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

13. Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, aufgrund der funktionierenden Strukturen in
Darmstadt Asylfragen betreffend, auf sämtliche Möglichkeiten, Überkapazitäten abzubauen, zu
verzichten?

Es stellt sich hier nicht die Frage, ob auf den Abbau von Überkapazitäten verzichtet werden kann, denn
aufgrund des erhöhten Aufnahmesolls und der weltpolitischen Lage wird das Aufnahmeplus der
Wissenschaftsstadt Darmstadt von 126 Personen (Stand 31.03.2015) spätestens Mitte 2015
aufgebraucht sein. In der Folge werden auch künftig alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den
Menschen, die in Darmstadt Zuflucht suchen, im Rahmen einer Willkommensstruktur gute
Voraussetzungen zu bieten.

Es wurden und werden ohnehin immer auch Asylsuchende in Darmstadt aufgenommen, die nicht auf
die Quote angerechnet werden (können).

14. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis Asylverfahren für die in Darmstadt lebenden
Asylsuchenden abgeschlossen sind?

Mit einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist in der Regel nicht vor Ablauf
eines 3% Jahres zu rechnen. Handelt es sich um einen sogenannten Fall nach dem „Dubliner
Übereinkommen“ entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kurzfristiger, legt der
Asylsuchende jedoch Rechtsmittel ein, verzögert sich das Verfahren entsprechend.

15. Wie viele Asylanträge der seit 2012 nach Darmstadt gekommenen Asylsuchenden wurden bisher
beschieden? Wie viele wurden positiv, wie viele negativ beschieden?

Diese Frage kann aufgrund fehlender Statistik nicht beantwortet werden.

16. Wie viele abgelehnte Asylsuchende hat die Ausländerbehörde der Stadt in den Jahren 2012,
2013, 2014 und in den ersten Monaten 2015 abgeschoben?

Keinen einzigen.

17. Gab es Petitionen an dem Hessischen Landtag gegen Abschiebungsbescheide aus Darmstadt und
mit welchem Erfolg?

Siehe Frage 16

Il. Unterbringung und Wohnsituation für Asylsuchende

18. Musste in der Vergangenheit vom Grundsatz der dezentralen Unterbringung im kleinen Rahmen
und temporär abgewichen werden? Wenn ja, in welchem Umfang und wo wurden die Asylsuchenden
untergebracht?

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt seit vielen Jahren die Strategie der dezentralen
Unterbringung. Dies ermöglicht insbesondere eine frühzeitige Integration in die Sozialräume und
bessere Teilhabechancen. An der dezentralen Unterbringung soll daher im Grundsatz festgehalten
werden. Im Einzelfall können jedoch nicht immer unmittelbar Wohnungen zur Verfügung gestellt
werden, so dass hier vorübergehend eine Unterbringung im Hotel erforderlich wird. Aktuell
(04.05.2015) trifft dies auf 24 Asylsuchende zu.

19. Gibt es Überlegungen seitens der Stadt Darmstadt, in Folge der bundesweit ansteigenden Zahl
von Kriegsflüchtlingen auch nach zentralen Unterbringungsmöglichkeiten für neu ankommende
Asylsuchende zu suchen?

Das seitherige Konzept der dezentralen Unterbringung kommt aufgrund der steigenden Anzahl der
Asylsuchenden an seine Grenzen und bedarf daher einer Anpassung, um auch weiterhin eine gute
Struktur für Asylsuchende Menschen in Darmstadt vorzuhalten. Neben der weiterhin zu verfolgenden
kommunalen Strategie der Unterbringung in eigenem Wohnraum wird ein zentrales Angebot zur
Unterbringung, insbesondere der neuankommenden Asylsuchenden benötigt, um auch bei deutlich
ansteigenden Zuweisungszahlen die Unterbringung menschwürdig gestalten zu können. Dies wird auch
bei einem zentralen Angebot möglichst über Einzelmietverträge erfolgen, um den Hilfesuchenden
frühzeitig auch in Bezug auf Wohnraum Eigenverantwortung zu geben.

20. Wenn ja, gibt es bereits konkrete Überlegungen zur angestrebten Einrichtungsgröße und zur Lage
innerhalb der Stadt?

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um für die steigende Anzahl
von Asylsuchenden die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Hierbei werden auch die
Liegenschaften des Bundes geprüft, die der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Falle einer entsprechenden
Nutzung zur Verfügung gestellt werden können.

21. Wenn nein, wie plant die Stadt vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Zahl an
Asylsuchenden ihrer Verantwortung zur Unterbringung gerecht zu werden?

Siehe Antwort zu 20.

22. Inwiefern spielt der Bauverein Darmstadt und seine Töchter (z. B. BVD New Living) eine Rolle
bei den Planungen des Magistrats zur Unterbringung von Asylsuchenden?

Mit allen Wohnungsbaugesellschaften wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell individuelle
Lösungen zur Unterstützung der Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Asylsuchende dezentral
unterzubringen, entwickelt.

Die bauverein AG als ein Teil der Stadtwirtschaft ist in diesem Zusammenhang die wichtigste
Kooperationspartnerin.

Darüber hinaus wurden auch alle Makler um Unterstützung angeschrieben. Vertreterinnen von Kirchen
bieten ebenfalls (z. B. in Pfarrwohnungen) Wohnraum an.

23. Wie viele Asylsuchende wohnen in wie vielen Wohnungen des Bauvereins und seiner Töchter?

Hierzu werden keine Daten erhoben. Die AsylbewerberInnen mieten Wohnraum eigenständig an, relevant
ist die Einhaltung der Obergrenzen der Kosten der Unterkunft und nicht die Frage, wer Vermieter/in ist.

24. Wie viele Asylsuchende sind in von Privatpersonen vermieteten Unterkünften untergebracht und
in welchen Stadtteilen leben sie?

Siehe Frage 23.

Wie bereits in der Fragestunde am 6.2.14 berichtet, leben die AsylbewerberInnen (nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz) auf das Stadtgebiet verteilt, die meisten in verschiedenen Sozialräumen
der Innenstadt, gefolgt von Kranichstein/Arheilgen und Eberstadt.

25. Wie viele private Vermieter oder Untervermieter stammen aus dem gleichen Kulturkreis wie die
Asylsuchenden (falls zu Kulturkreisen keine Antwort möglich ist, bitte auf Staatsbürgerschaft

beziehen)?

Hierzu werden keine Daten erhoben. Vermieter werden nicht nach ihrem „Kulturkreis“ oder ihrer
Nationalität befragt.

26. In welchen Wohnverhältnissen leben gastgebende Familien nach der Unterbringung weiterer
Personen in ihrer Wohnung? Wie wird kontrolliert, dass ausreichend Platz vorhanden ist?

Im Rahmen der Beratung durch die Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. werden
Angaben zu den Wohnverhältnissen erhoben. Eine regelhafte Kontrolle erfolgt nicht, jedoch erfolgt in
begründeten Fällen eine Sachverhaltsermittlung im Rahmen von aufsuchender sozialpädagogischer
Einzelfallhilfe.

27. In welchen Einrichtungen werden unbegleitete Kinder untergebracht?

Wenn sich ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling meldet oder gebracht wird (von Polizei,
Landsleuten, Verwandten) wird er/sie in der Regel zunächst in einer Inobhutnahme-/Schutzstelle
untergebracht. Möglichst zügig wird eine Verlegung in eine Wohngruppe veranlasst. Die Einrichtungen
sind Träger der freien Jugendhilfe.

28. Welche Standards existieren für die Unterbringung von Asylsuchenden?

Im Rahmen der dezentralen Unterbringung gelten hier grundsätzlich die gleichen rechtlichen
Rahmenbedingungen, wie für alle anderen Mieterinnen und Mieter von Wohnraum in Darmstadt.

29. Gelten für Bauvereinswohnungen dieselben Standards wie für privaten Wohnraum?
Siehe Frage 28.
30. Gibt es für Einrichtungen, die unbegleitete Kinder aufnehmen, besondere Standards?

Ja, für Jugendhilfeeinrichtungen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen, bestehen
besondere fachliche/personelle Anforderungen bzw. Standards.

31. Wie wird die Einhaltung der Standards kontrolliert? Findet eine regelmäßige Kontrolle statt und
wenn ja, von wem?

Grundsätzlich unterliegen die Einrichtungen im Rahmen des SGB VIl| der Kontrolle der Heimaufsicht
des zuständigen Jugendamtes. Darüber hinaus erfolgt die Qualitätsentwicklung mit dem Jugendamt.

Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Lebenssituation/Versorgung in der Einrichtung durch den
Sozialdienst überprüft. In der Regel wird das Ruhen der elterlichen Sorge vom Familiengericht
beschlossen, die eingesetzten Vormünderinnen und Vormünder stehen gemäß der gesetzlichen
Vorgabe mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Kontakt/Beziehung. Sie haben die
Aufgabe, das Wohl des Mündels im Blick zu behalten.

32. Wie bewertet der Magistrat der Stadt Darmstadt die Vorschläge des Diakonischen Werks und der
Liga der freien Wohlfahrtsverbände zu einheitlichen Standards für die Unterbringung von
Flüchtlingen? Gibt es Initiativen für deren Umsetzung?

Die Umsetzung einheitlicher Standards zur Unterbringung von Flüchtlingen bezieht sich auf
Gemeinschaftsunterkünfte, die es aktuell in Darmstadt nicht gibt. Mit oder ohne landesweiten
einheitlichen Standards ist es für den Magistrat selbstverständlich, die Lebens- und Wohnbedingungen
der Asylsuchenden auf einem angemessenen Standard zu gewährleisten. In der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ist schon heute eine Vielzahl der dort benannten Kriterien Standard. So werden
beispielsweise mit der Strategie der dezentralen Unterbringung die Integration in die Sozialräume und
die Teilhabemöglichkeiten gefördert. Auch bei größeren Wohneinheiten wäre es möglich, hohe
Standards im Hinblick auf Integration und Teilhabe zu garantieren. Solche Maßnahmen sind aber von
Kommune zu Kommune unterschiedlich zu erstellen und an bestehende Systeme anzudocken
(interkulturelle Öffnung von Regeleinrichtungen, Teilhabestrategien usw.).

33. Wurden in der Vergangenheit durchs Wohnungsamt vermittelte Wohnungen durch das Jobcenter
abgelehnt und wenn ja, warum? Inwiefern spielte die Mietobergrenze eine Rolle?

Die Mietobergrenze spielt eine Rolle, denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen eingehalten
werden. Durch den Magistratsbeschluss vom 2.7.2014 „Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen
für die Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB Il und SGB Xli auf Basis des
Mietspiegels 2014“ (V-Nr. 2014/0241) wurde hier ein großer Spielraum eröffnet.

Gleichwohl sind nicht nur die Mietobergrenzen, sondern auch die Größe der Wohnung im Verhältnis zur
Größe der Bedarfsgemeinschaft geregelt. Möglicherweise deutlich überhöhten Mietforderungen von
WohnungsvermieterInnen kann trotz der relativ hohen Mietobergrenzen in Darmstadt nicht entsprochen
werden. Gleichwohl werden über Ablehnungen keine statistischen Daten erhoben.

Ablehnungen von Vermittlungsvorschlägen von Seiten des Amtes für Wohnungswesen kommen sehr
selten vor und beziehen sich ggfs. auf Fragestellungen der Bedarfsgemeinschaftsgrößen (bei
Familiennachzug). In solchen Fällen wird der direkte Kontakt zwischen Jobcenter und Wohnungsamt zur
Klärung der Rahmenbedingungen gesucht.

34. Gibt es hierbei Ermessungsspielräume, wenn es sich um eine angemessene Pauschalmiete
handelt, die alle Nebenkosten abdeckt?

Bei den Mietobergrenzen gibt es grundsätzlich keinen "Ermessens"-spielraum. Es gibt Einzelfälle, bei
denen es auf Grund von besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Krankheiten oder Behinderungen
einzelner Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) u.a. auch im Hinblick auf das knappe Wohnungsangebot
in.Darmstadt gerechtfertigt ist, von der Mietobergrenze abzuweichen. Dabei handelt es sich aber in
jedem Fall um Einzelfallentscheidungen, die besonders begründet werden müssen.

Eine besondere Regelung zu Pauschalmieten gibt es in den Dienstanweisungen des Jobcenter nicht,
daher unterliegen auch die Pauschalmieten den Grenzen, die sich aus den Mietobergrenzen ergeben. Bei
Wohnungen in Niedrigenergiehäusern liegt der Fokus bei der Beurteilung der Angemessenheit der
Unterkunft auf der Gesamtmiete. Das bedeutet, dass z.B. eine in einem Niedrigenergiehaus gelegene
Wohnung angemessen ist, wenn die Gesamtmiete für diese Wohnung nicht größer ist wie eine sich aus
der Mietobergrenze und fiktiven angemessenen Heizkosten (1,50 €/qm) ergebende Vergleichsmiete.

Hierbei ist es möglich, dass die Mietobergrenzen überschritten werden, wenn die Heizkosten
entsprechend niedrig ausfallen.

35. Spielt die Unterbringung von Asylsuchenden eine Rolle bei gegenwärtigen Konversionsprojekten?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Im Rahmen der Entwicklung der Lincoln Siedlung ist selbstverständlich vorgesehen und in den
wohnungspolitischen Anforderungen des Sozialdezernates verankert, AsylbewerberInnen und
Flüchtlinge zu berücksichtigen. Im Sinne einer guten sozialen Durchmischung sollen auf Lincoln
einzelne, dezentrale Wohnungen für AsylbewerberInnen vorgesehen sein.

Wie bei Frage 20 bereits ausgeführt, werden die freien Konversionsflächen für größere Wohneinheiten
überprüft.

It. Bildung und Arbeit von Asylsuchenden
36. Werden alle asylsuchenden Kinder und Jugendliche in Intensivklassen unterrichtet?

Alle Grundschulkinder werden in der zuständigen Grundschule aufgenommen. Dort erfolgt die
Sprachförderung durch eine flexible und schülerbezogene Zuweisung, die mobile Intensivklasse.

Nach Auskunft von Frau Susanne Hajdu, Schulfachliche Aufsicht beim Staatlichen Schulamt für den
Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, werden alle Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe I, die als SeiteneinsteigerInnen erstmals ins deutsche Bildungssystem kommen, im
Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt
Darmstadt durch das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) aufgenommen. Sie bzw. ihre Eltern
erhalten dort grundlegende Informationen über das hessische Bildungssystem. Die Schülerinnen und
Schüler werden hinsichtlich ihres Sprachstands überprüft und es wird auf dieser Grundlage entschieden,
ob sie direkt in die Regelklassen gehen können oder ob sie zunächst eine Intensivklasse besuchen, um
ausreichend Deutsch für einen erfolgreichen weiteren Schulbesuch zu lernen. Der Status der
Schülerinnen und Schüler wird durch das ABZ nicht erhoben, so dass hier auch keine Zahlen vorliegen.

37. Wie viele sind es und warum gehen ggf. asylsuchende Kinder und Jugendliche nicht zur Schule?

Grundsätzlich haben alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Status das
Recht auf einen Schulplatz. Aktuell kann dies auch durch die Intensivklassen gewährleistet werden, es
gibt keine Wartezeiten. Intensivklassen sind derzeit an kooperativen und integrativen Gesamtschulen
sowie an einer Förderschule eingerichtet. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger können somit die
gesamte Bandbreite der Bildungsgänge besuchen.

Ob schulpflichtige asylsuchende Kinder und Jugendliche aktuell nicht die Schule besuchen, kann nicht
beantwortet werden. Sobald das Staatliche Schulamt aber davon Kenntnis hätte, würde es reagieren und
ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Das ABZ ist bereits seit mehr als 10 Jahren in der Stadt und
im Landkreis etabliert und mit den betreffenden Einrichtungen vernetzt.

38. Welche Bildungseinrichtungen besuchen Kinder und Jugendliche (aufgeschlüsselt nach
Schulform und Unterscheidung begleitet / unbegleitet)?

Über die Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. wird im Rahmen des
Clearingverfahrens sichergestellt, dass alle neuankommenden Asylsuchenden mit Kindern an die
Bildungseinrichtungen angebunden werden.

Welche Schulen genau besucht werden, wird bei der Stadtverwaltung nicht statistisch erhoben.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besuchen schulische Angebote zur Vorbereitung auf den
Hauptschulabschluss. Eine weitergehende schulische Laufbahn ist selbstverständlich möglich.

10

39. Wie vielen Ausbildungswünschen (z. B. Hochschulstudium) von Flüchtlingen konnten in der
Vergangenheit nicht entsprochen werden und warum?

Nach Rückmeldung aus dem Jugendamt zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konnte bislang
jedem Ausbildungswunsch entsprochen werden.

Vom Jobcenter wird kein Hochschulstudium gefördert, weil das SGB Il hierfür keine besondere Förderung
vorsieht .Über die Frage der Förderung anderer Ausbildungsgänge bzw. deren Ablehnung liegen derzeit
noch keine aktuellen Erkenntnisse vor.

40. Inwiefern wird ausländische Schulbildung anerkannt?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass für die Anerkennung ausländischer Schulbildung das Staatliche
Schulamt zuständig ist.

Das Verfahren stellt sich wie folgt dar:

Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse werden Äquivalenzprüfungen auf der Grundlage des
& 80 des Hessischen Schulgesetzes vorgenommen. Die Prüfung wird durch das staatliche Schulamt
durchgeführt.

Wenn aufgrund fehlender Unterlagen der Flüchtlinge oder aus anderen Gründen (z.B. nicht mind. 9
jährige Schulausbildung im Heimatland) der Bildungsabschluss nicht anerkannt werden kann, gibt es
mehrere Möglichkeiten:

1.) Aufnahme einer mindestens 2 jährigen Ausbildung ohne Schulabschluss. Nach erfolgreicher
Beendigung der Ausbildung wird mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule ein dem
Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt.

2.) Der Flüchtling absolviert erfolgreich einen Bildungsgang zur Berufsvorbereitung (BBV) als
Vollzeitschulform.

Die ausländische Schulbildung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge konnte in der Regel nicht
berücksichtigt werden, da die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen. Die unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge kommen meist ohne Ausweisdokument oder Unterlagen.

41. Wie unterstützt die Stadt Darmstadt die Asylsuchenden bei der Anerkennung von ausländischen
Bildungs- und Berufsabschlüssen?

Die Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. berät im Auftrag der
Wissenschaftsstadt Darmstadt auch zum Bereich Arbeit und Bildung in Kooperation mit der
Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter.

Nach Abschluss des Asylverfahrens stehen den Flüchtlingen alle Unterstützungsmaßnahmen der
Migrationsberatungsstellen zur Verfügung.

Das Jobcenter berät die Asylsuchenden im Rahmen des Netzwerkes Integration durch Qualifizierung
(IQ). Zur weiteren Ausführung wird auf die Beantwortung zur Frage 48 verwiesen.

42. Gibt es Beratungsangebote für Eltern oder im Falle unbegleiteter Minderjähriger für
Betreuungseinrichtungen über Bildungsangebote?

Für Eltern stehen die allgemeinen Beratungsangebote zu Schule/Ausbildung ihrer Kinder zur
Verfügung. Zur Unterstützung besteht jedoch die Möglichkeit der Begleitung durch interkulturelle
Vermittler und Vermittlerinnen.

Die Jugendhilfeeinrichtungen sind über die Bildungsangebote im Umfeld informiert und mit den
jeweiligen Institutionen vernetzt. Zudem stehen die allgemeinen Beratungsangebote des
Jugendamtes/Jugendberufshilfe sowie des Jobcenters zur Verfügung.

10

11

Alle Eltern (Asylbewerber/innen) und unbegleitete Minderjährige können nach 3 Monaten Aufenthalt und
Löschung der Nebenbestimmungen die Beratungsangebote zur vertieften Berufsorientierung der
Berufsberatung sowie alle weiteren Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangebote nach dem SGB Il und
SGB Ill in Anspruch nehmen.

Aktuell ist weiter auszuführen, dass zur Thematik der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge ein
Runder Tisch im Staatlichen Schulamt stattfindet, an der auch eine Vertreterin der Jugendberufsagentur
teilnimmt.

Aktuell wurde ein Angebot von der HSE unterbreitet, Kinder von Flüchtlingen bzw. unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen zunächst über ein Jahr im Rahmen eines Praktikums einzustellen, mit
dem Ziel, sie in eine Ausbildung zu übernehmen. Ein solches Angebot zeugt von hoher sozialer
Verantwortung.

Mit der IHK werden darüber hinaus Gespräche geführt, wie AsylbewerberInnen und Flüchtlinge in
Ausbildung integriert werden können; dies in Kooperation mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.

43. Inwiefern werden allgemein bildende Schulen, Berufsschulen und sonstige
Bildungseinrichtungen in der Unterrichtung der deutschen Sprache für AsyIsuchende einbezogen?

Sofern Plätze zur Verfügung stehen, werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorrangig in den
Sprachkursen u.a. an Darmstädter Sprachschulen angebunden.

Das Bildungswerk des hessischen Handels und der Internationale Bund für Sozialarbeit e.V. bieten
außerdem Sprachkurse an, die nach Möglichkeit genutzt werden. Nach Vermittlung von
Grundkenntnissen ist ein weiterer Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen gegeben, der im
Rahmen der Binnendifferenzierung berücksichtigt wird und mit der Gewährung von Lernhilfestunden
im Rahmen der Jugendhilfe gefördert wird. Bislang gab es keine Schwierigkeiten bei nicht mehr
bestehender Schulpflicht. Oftmals stellten die Förderangebote an berufsbildenden Schulen, vormals
EIBE, jetzt PUSH, ein gelungenes Instrument zur Sprachförderung und beruflichen Orientierung dar,
verbunden mit der Option, den Hauptschulabschluss zu erwerben.

Für den Spracherwerb von Erwachsenen wurden in Kooperation mit Bildungsträgern zwei ESF-Anträge
gestellt, deren Bewilligung noch aussteht.

44. Ab wann dürfen Asylsuchende in den Arbeitsprozess eingegliedert werden und ab wann, gelten
diese gesetzlichen Regelungen? Inwiefern dürfen Asylsuchende Arbeitsverträge abschließen, um
ihren Aufenthalt mit zu finanzieren?

Ausländische Personen, die einen Asylantrag gestellt haben oder im Besitz einer Duldung sind, kann die
Aufnahme einer Beschäftigung (in der Regel mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit) gemäß $ 32
Absatz 1 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
Beschäftigungsverordnung) erlaubt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder
gestattet im Bundesgebiet aufhalten. Wenn sie sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet
oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten, bedarf es

keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mehr ($ 32 Absatz 3 Beschäftigungsverordnung).

45. Wie viele Arbeitsgelegenheiten nach $ 5 AsylbIG gibt es für Asylsuchende in Darmstadt (Zahlen
aufgeschlüsselt nach Bereichen)?

In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es keine Arbeitsgelegenheiten nach 85
Asylbewerberleistungsgesetz.

11

12

46. Wie viele Asylsuchende gehen einer Erwerbstätigkeit gem. $ 61 Abs. 2 AsylVfG (mit Gestattung
durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch Rechtsverordnung zugelassen) nach?

Diese Frage kann von Seiten der Ausländerbehörde nicht beantwortet werden, da hierüber keine
gesonderte Statistik geführt wird.

47. Welche Maßnahmen fördern die Integration der Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt? Wie viel
Geld steht für diese Maßnahmen zur Verfügung?

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert indirekt durch das Beratungsangebot des Sozialkritischen
Arbeitskreises e.V. und den dort vorgehaltenen Unterstützungsangeboten die schnellere Integration in
den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wurden derzeit auch verschiedene Projekte in Kooperation mit
Bildungsträgern beantragt, die die Zielsetzung der Integration in den Arbeitsmarkt verfolgen.
Bescheide zu zwei beantragten ESF-Projekten liegen noch nicht vor.

Allen Asylsuchenden, soweit diese Leistungen des SGB || erhalten, stehen auch alle Instrumente der
Arbeitsmarktförderung sowie die durch den Eingliederungsetat des Bundes finanzierten Maßnahmen
der Arbeitsförderung zur Verfügung. Der reine Eingliederungsetat in Darmstadt weist aktuell ein
Volumen zwischen 4 und 4,5 Millionen Euro auf.

Zunächst ist das grundlegende Hemmnis der Vermittlung in Arbeit die fehlende Sprachkenntnis. Hierzu
ist auszuführen, dass nach dem SGB Il und SGB Ill die Vermittlung von Sprachkenntnissen als
Förderkette gilt.

Die Produkte der Deutschförderung werden - je nach individueller Bedarfslage - in der folgenden
Reihenfolge und Vorrangigkeit genutzt:

1. (Allgemeinsprachlicher) Integrationskurs (Zuständigkeit BAMF)

2. (Berufsbezogenes) ESF-BAMF-Programm (Zuständigkeit BAMF)

Anteile berufsbezogener Deutschförderung sind in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach SGB III und
SGB II (Agentur für Arbeit und Jobcenter) vorhanden, allerdings ist die Deutschförderung im Rahmen der
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem SGB Ill oder SGB Il nachrangiger Bestandteil der
jeweiligen Maßnahme.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass der überwiegende Anteil der Personen aufgrund fehlender
Sprachkenntnisse zunächst nicht unmittelbar in den Arbeitsmarkt vermittelt werden kann.

Diese KlientInnen wurden zwischenzeitlich bei Sprachkursen, die das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) anbietet, angemeldet.

48. Ist Darmstadt Mitglied im Netzwerk „Integration durch Qualifizierung‘‘ (IQ) oder unterstützt die
Stadt Darmstadt Kooperationspartner in diesem Netzwerk? Wenn ja, welche und in welchem
Umfang? Wenn nein, warum nicht?

“ Durch das Jobcenter Darmstadt ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt von Beginn an in das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ eingebunden.
Bereits das vorgeschaltete Programm „Perspektive Berufsabschluss“ (finanziert aus Bundes- und ESF-
Mittel seit 2008) wurde von Mitarbeitenden des Jobcenters Darmstadt durch aktive Zusammenarbeit mit
der, für die Region zuständigen Beratungs- und Koordinationsstelle (IB Darmstadt - Qualifizierung nach
Maß), unterstützt und gefördert.
Die Arbeit im Förderprogramm IQ setzt sich durch die Nutzung des Angebots, aber auch durch die
Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Workshops und Weiterbildungen (für die Mitarbeitenden des
JC) innerhalb des Netzwerks fort.

Folgende Handlungsfelder werden als Schwerpunkte innerhalb des Jobcenters Darmstadt umgesetzt:

13

Berufsbezogene Deutschkurse:

Personen mit Migrationshintergrund werden nach der Absolvierung von Integrationskursen mit Erwerb
des Sprachniveaus Bl in berufsbezogene Deutschkurse vermittelt.

Beratung und Qualifizierung:

In Bezug auf Qualifizierung und Weiterbildung beraten FallmanagerInnen Personen mit
Migrationshintergrund um diesen die anschließende Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Spezifische Fachdienste, Beratungsstellen, Kammern und Verbände werden in den Beratungsprozess
ggf. eingebunden (fachärztlicher Dienst, psychologischer Dienst, Gesundheitsamt,
Migrationsberatungsstellen, Anerkennungsberatung ‚Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammern, etc.).

Anerkennungsberatung:

Die mobile Anerkennungsberatung des IQ Landesnetzwerks Hessen ist eine wichtige Institution innerhalb
dieses Integrationsprozesses. Regelmäßige Sprechstunden stehen den Kundinnen und Kunden des
Jobcenters Darmstadt in den Räumen der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Auch werden außerhalb
dieser Sprechstunden Beratungstermine vereinbart und wahrgenommen.

nterkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung:

Das Personal des Jobcenters Darmstadt nimmt in regelmäßigen Abständen an Schulungen zur
interkulturellen Kompetenzentwicklung teil. Neue Mitarbeitende werden innerhalb des
Einarbeitungsprozesses geschult und unterrichtet.

Netzwerkarbeit:

Innerhalb der Netzwerkarbeit werden Informationen, aktuelle Themen und Angebote übermittelt. Auch
werden Mitarbeitende des IQ Netzwerks zu Arbeitskreisen eingeladen um ihr Angebot vorzustellen.

VI. Kosten für die Unterbringung von Asylsuchenden

49. Wie haben sich die finanziellen Kosten (tatsächlich und prozentual) zur Sicherstellung des
Menschenrechts auf Asyl in den letzten drei Jahren allgemein und besonders in Darmstadt
entwickelt?

Die Kosten der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Asylsuchende haben sich für Transferleistungen (nur
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz!) in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

2012 770.000,- Euro
2013 930.000,- Euro
2014 1.100.000,- Euro (inklusive der Leistungen für die

Asylberatungsstelle)

50. Nach welchem Prinzip werden Asylsuchende den Städten und Gemeinden in Hessen zugewiesen?
Spielt die Finanzkraft eine Rolle?

Die Finanzkraft spielt nur bei der Verteilung der Aufnahmequote durch die einzelnen Länder eine Rolle.
Mit dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ wird der Anteil der aufzunehmenden Asylbegehrenden
ermittelt. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich nach seinem Steueraufkommen und
seiner Bevölkerungszahl. Das Steueraufkommen wird dabei mit zwei Dritteln, die Bevölkerungszahl mit
einem Drittel gewichtet. Der Schlüssel wird von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz jährlich neu
berechnet.

Die Zuweisung der Asylsuchenden auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt in Hessen aufgrund
der Verordnung über die Verteilung von Flüchtlingen, anderen ausländischen Personen,
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiediern und über die Gebühren für die Unterbringung (Verteilungs- und
Unterbringungsgebührenverordnung) vom 21.12.2009 (zuletzt geändert am 21.11.2014).

Die gemäß $ 1 der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung nach Einwohnerstärke
festgelegte Aufnahmequote vermindert sich jedoch aufgrund des Anteils der Ausländerinnen und

14

Ausländer an der Wohnbevölkerung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ($ 2 der Verteilungs- und
Unterbringungsgebührenverordnung ).

51. Gibt es Initiativen von Seiten der Stadt Darmstadt, die Kriterien des Landes Hessen zur
Zuweisung von Asylsuchenden zu ändern?

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt sich ihrer sozialpolitischen Verantwortung bei der
Unterbringung von Flüchtlingen. Eine Veränderung der Kriterien zur Zuweisung von Asylsuchenden
wurde von Seiten der Stadt nicht an das Land herangetragen.

52. Inwiefern beeinflussen und beeinflusst die Entscheidung der Stadt Darmstadt, dem kommunalen
Schutzschirm beizutreten, die Ausgaben für Asylsuchende?

Die Ausgaben für Asylsuchende werden durch die Entscheidung der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
dem kommunalen Schutzschirm beizutreten, nicht beeinflusst.

V. Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg

53. Inwiefern hat sich die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
in Asylfragen institutionalisiert und verstetigt?

Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg besteht im fachlichen Austausch und in
Einzelfällen in guter Kooperation. Zu übergreifenden Themen werden gemeinsame Maßnahmen
abgestimmt, so zum Beispiel in Bezug auf die Möglichkeiten zur Ausbildung von Asylsuchenden in
Kooperationen mit der IHK oder aktuell der HSE. Ebenfalls werden Anträge an den Europäischen
Sozialfonds gemeinsam gestellt. In Projekten wie z. B. einem Sportprojekt für Flüchtlinge, wurden die
zur Verfügung stehenden Plätze für Flüchtlinge aus der Stadt und dem Landkreis auf Initiative der
Stadt aufgeteilt.

54. Gibt es eine gemeinsame Strategie, wie auf akut auftretende Herausforderungen, z. B. eine
kurzfristige unvorhersehbare hohe Zuweisung an Stadt und Kreis, reagiert wird?

Eine gemeinsame Strategie ist aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der
Zuweisung nicht möglich.

55. Gibt es einen Austausch von finanziellen Ressourcen oder Zuweisungen?

Dies ist rechtlich nicht möglich. Es ist aber immer mehr zu erkennen, dass anerkannte Flüchtlinge vom
Landkreis in die Stadt ziehen (aus Unterkünften in eigenen, selbstgesuchten Wohnraum in Darmstadt).
Dieser Personenkreis ist in der Regel im SGB Il-Bezug und braucht auch nach der Anerkennung
intensive und gute Beratungsstrukturen.

VI. Betreuung der Asylsuchenden und Personalaufwand

56. Nach welchem System verteilt die Stadt Darmstadt Sach- und Geldleistungen?

Asylsuchende haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden diese als Geldleistungen ausgezahlt.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in Darmstadt über das webbasierte System
der Teilhabecard erbracht.

14

15

57. Welche Zuweisungen und Hilfsangebote gibt es über das Asylbewerberleistungsgesetz hinaus, z.
B. für Sprachkurse, Integrationskurse, Kindertagesstätten oder Arbeitssuche?

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat über die gesetzlichen Leistungen hinaus eine Asylberatungs-
und Clearingstelle eingerichtet, die durch den Sozialkritischen Arbeitskreis e.V. umgesetzt wird. Dort
besteht die Möglichkeit der Beratung und Information zu den Themen Sprache, Wohnen, Arbeit,
Bildung, Gesundheit, Kultur und Soziales. Darüber hinaus wird bei Behördengängen, Schul- und
Kindergartenanmeldungen, sowie Wohnungsangelegenheiten Begleitung und Unterstützung angeboten.
Diese Clearingstelle ermittelt die Bedarfe, vernetzt die Hilfsangebote und das Ehrenamt und ist auch
Anlaufstelle für Fachkräfte und Institutionen.

Integrationskurse sind erst nach der Anerkennung als Asylberechtigte möglich. Sprachkurse werden
aktuell ehrenamtlich angeboten.

Regelangebote wie die Leistungen des Städtischen Sozialdienstes (Hilfen für Familien und Kinder), der
Betreuungsstelle, der Altenhilfe, der Jugendhilfe (Kinder- und Jugendarbeit) usw. werden von der
Beratungs- und Clearingstelle vermittelt. Plätze in Kindertagesstätten werden über das Jugendamt
vermittelt bzw. über die Clearingstelle wird der Kontakt hergestellt.

Schulsozialarbeit hat einen besonderen Fokus auf Familien im Sozialraum.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden entsprechend des individuellen Bedarfs im Rahmen der
Hilfen zur Erziehung begleitet und gefördert.

Wie oben bereits erwähnt, greift das Bildungs- und Teilhabepaket, in Darmstadt schon von Beginn an
auch für Kinder und Jugendliche im Asylbewerberleistungsgesetz, ebenso wie die Teilhabecard, die
auch für Erwachsene zur Verfügung steht.

58. Wie werden die unterschiedlichen Bildungshintergründe in Integrationskursen berücksichtigt?

Für den Personenkreis der Asylsuchenden sind nach den Vorgaben des BAMF keine
Integrationsmaßnahmen vorgesehen. Hier liegt die Zuständigkeit allein beim Bund. Siehe auch Antwort
auf Frage 59.

59. Welche Angebote zum Lernen der deutschen Sprache gibt es bei Asylsuchenden im
Asylverfahren, so dass sie ihre Wartezeit sinnvoll nutzen können?

Im laufenden Asylverfahren sind Sprachkurse als reguläres Förderinstrument, aus Bundesmitteln
finanziert, leider nicht vorgesehen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Es ist wichtig und notwendig, so frühzeitig wie möglich, deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben, um
Integration herzustellen. Die Zeit bis zum Einstieg in die Integrationsmaßnahmen des Bundes müssen
daher effizient genutzt werden.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt derzeit gemeinsam mit Trägern und Institutionen
Projektanträge, für Sprachangebote, um den Menschen, die hier Zuflucht finden eine Perspektive in
Bezug auf Sprache und Arbeit bieten zu können, die die vielfältigen kommunalen Aktivitäten erweitert.
Mit diesen Projekten besteht eine größere Chance auf Teilhabe, auf eine schnellere Integration in den
Arbeitsmarkt oder die Ausbildung zur Fachkraft. Dies nutzt sowohl den betroffenen Menschen, als auch
den Sozialleistungssystemen, die durch frühere Integration in den Arbeitsmarkt entlastet werden.
Grundsätzlich gilt, wie in allen anderen Gebietskörperschaften auch, dass in der Regel Sprachkurse für
Asylbewerberinnen ehrenamtlich in Gruppen oder durch Einzelpatenschaften angeboten werden.

60. Inwiefern wurde in Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen das Personal aufgestockt oder
umstrukturiert? Gibt es Pläne oder Überlegungen einer entsprechenden Personalaufstockung oder -
umstrukturierung?

Die Personalsituation wird in Darmstadt entsprechend angepasst. Die Umsetzung dieser Maßnahmen
wird derzeit vollzogen. Gleichzeitig wurden die finanziellen Mittel für die Beratungs- und Clearingstelle

15

16

erhöht, um die Ressourcen auszubauen. Parallel dazu werden finanzielle Mittel zur Koordination von
Ehrenamtlichen eingesetzt.

Beschäftigte des Städtischen Sozialdienstes nehmen in ihrem Arbeitsbereich vermehrt die Anliegen von
asylsuchenden Familien auf.

Für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird vom Land Hessen eine weitere
halbe Personalstelle finanziert.

61. Wie hoch ist der Personalschlüssel bei der Betreuung von Asylsuchenden und wie hoch bei
Asylberechtigten?

Ein genauer Personalschlüssel lässt sich aufgrund der dezentralen Betreuung und des Einsatzes
verschiedener Unterstützungssysteme nicht genau nennen.

Wenn z. B. eine Familie in eigenem Wohnraum eine sozialpädagogische Familienhilfe erhält, ist die
Betreuung durch die Asylberatungsstelle geringer.

Grundsätzlich stehen für die Betreuung der AsylbewerberInnen in der Beratungs- und Clearingstelle
des SKA ab 1.6.15 2 Personen mit einem Stundendeputat von 50 Stunden/Woche zur Verfügung.
Hinzu kommen die muttersprachlichen Interkulturellen Vermittlungskräfte. Die Existenzsicherung wird
im Amt für Soziales und Prävention oder auch im Jobcenter übernommen. Im Amt für Soziales und
Prävention wird aktuell im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 die Stelle einer sozialpädagogischen
Koordinationskraft geschaffen. Der Caritasverband und das Diakonische Werk beraten und begleiten
auch Asylsuchende in einem gesonderten Beratungssetting. Personen mit einer Anerkennung können in
eine der Migrationserstberatungsstellen übergeleitet werden. Hier stehen Angebote beim Deutschen
Roten Kreuz, beim Caritasverband e.V., beim Diakonischen Werk und beim Internationalen Bund zur
Verfügung.

62. Wie viele Asylsuchende hat die neue Beratungs- und Betreuungsstelle für Asylsuchende bisher
beraten und betreut?

Durch die Beratungsstelle wurden seither ca. 200 Personen beraten, davon waren 120 Menschen im
Asylbewerberleistungsgesetz verankert. (Stand 30.5.2015)

63. Welche Arbeitsplanung in der Zusammenarbeit besteht zwischen den städtischen Dienststellen -
z. B. interkulturellen Vermittlungskräften - und des SKA? Welche städtische Dienststelle ist die
verantwortliche „Komplementärstelle‘ für den SKA?

Die Beratungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. für Asylsuchende arbeitet unmittelbar mit
allen städtischen Dienststellen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben zusammen. Federführend
hinsichtlich der regelmäßigen Abstimmung und Auswertung der Arbeitsinhalte ist das Amt für Soziales
und Prävention als die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Behörde.
Unter Leitung der Sozialdezernentin wurde der Runde Tisch Asyl (intern) initiiert. Dort treffen in
regelmäßigen Abständen alle relevanten Ämter zum Austausch und weiterer Planung zusammen (Amt
für Soziales und Prävention, Amt für Wohnungswesen, Amt für Interkulturelles und Internationales,
Bürger- und Ordnungsamt mit Ausländerbehörde, Jobcenter, Jugendamt, IDA, Frauenbüro usw.).
Weiterhin gibt es den Runden Tisch Asyl, in dem neben den Ämtern auch Vertreterinnen von
Migrationsberatungsstellen, Kirchen, Agentur für Arbeit, Staatliches Schulamt, Neue Wohnraumhilfe
usw. zur Abstimmung Planung vertreten sind.

64. Stehen genügend Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung? In welchen Sprachen und
wie ist der Bedarf?

16

17

Die Beratungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. für Asylsuchende arbeitet mit
interkulturellen Vermittlungskräften, die in den unterschiedlichsten Sprachen muttersprachliche
Unterstützung bieten. Quasi alle relevanten Sprachen sind abgedeckt.

Im Jobcenter gibt es beispielsweise eine muttersprachliche Unterstützung für die Antragstellung von
Unterlagen, die vom Sozialdezernat bezahlt und vom Deutschen Roten Kreuz organisiert wird.

Für Übersetzungsleistungen stehen daneben auch zahlreiche ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung.

65. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde und der
Sozialverwaltung für den Umgang mit Flüchtlingen geschult, insbesondere wenn diese
wahrscheinlich traumatisiert sind?

Für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, vor allem für diejenigen, die im Arbeitsalltag oft mit
Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund Kontakt haben, gibt es eine Verpflichtung zur Teil-
nahme an der Schulung „Interkulturelle Kompetenz am Arbeitsplatz“.

Dabei wird neben dem kultursensiblen Umgang mit den Menschen auch auf mögliche Lebenserfahrungen
und Traumata, hingewiesen, die eine besondere Zuwendung für die antragstellenden Personen
beinhaltet.

Im Rahmen des WIR-Programms wird dies durch die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung nochmals
verstärkt.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Amtsvormundschaft und im’ Städtischen
Sozialdienst sind langjährig erfahrene Fachkräfte. Externe Fortbildungsangebote zu den Themen
Migration, Flucht, Trauma/Traumaverarbeitung wurden/werden besucht. Alle Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen wurden im Rahmen der internen Schulung zur interkulturellen Kompetenz
weitergebildet.

66. Gab es in der Vergangenheit Rassismusvorwürfe gegenüber städtischen Behörden von
Asylsuchenden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen? Wenn ja, wie wurde und wird in Zukunft
damit umgegängen?

Nach Auskunft vom Amt für Interkulturelles und Internationales gab es keine Rassismusvorwürfe
gegenüber städtischen Behörden von Asylsuchenden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen.

67. Wohin können sich Asylsuchende wenden, wenn sie sich selbst von Rassismus betroffen sehen?
Asylsuchende können sich in diesem Fall jederzeit sowohl an die Mitarbeiter/-innen des Amtes für
Soziales und Prävention, sowie die Asylberatungsstelle, sowie die Fachstellen wenden.

Asylsuchende, die sich von Rassismus betroffen sehen, können sich an das Amt für Interkulturelles und
Internationales als Anlauf- und Clearingstelle sowie an den Ausländerbeirat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wenden.

Des Weiteren können sich Asylsuchende sowie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die sich von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung diskriminiert fühlen, an die Beschwerdestelle gem.
& 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Wissenschaftsstadt Darmstadt wenden. (s. Frage
68)

68. Gibt es im Falle von Rassismusvorwürfen ein verwaltungsinternes, ggf. standardisiertes
Verfahren zur Behandlung der Vorwürfe? Wenn nein, gibt es Pläne, ein solches aus gegebenem
Anlass oder präventiv einzuführen?

Bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine Beschwerdestelle gem. $ 13 Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingerichtet, die Beschwerden unter anderem aufgrund einer
Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft entgegennimmt. Dabei
erfolgt eine enge Kooperation mit dem Amt für Interne Dienst, Personalabteilung. Die Beschwerden

17

18

werden von der Beschwerdestelle mündlich entgegengenommen oder schriftlich dort eingereicht. Die
Beschwerdestelle prüft zunächst rechtlich, ob ein Fall nach dem AGG vorgetragen wird. Ist dies zu
bejahen, wird der Sachverhalt weiter ermittelt. Dabei wird dem/der Beschwerdegegner/in zunächst die
Möglichkeit gegeben, zum Vorwurf Stellung zu nehmen. Am Ende steht die Feststellung, ob eine
Diskriminierung vorliegt oder nicht, die weitere Rechtsfolgen nach sich zieht. Allerdings ist es nicht die
Regel, dass der/die Beschwerdeführer/in immer nur eine Entscheidung über das Vorliegen einer
Diskriminierung verfolgt und damit z. B. Schmerzensgeld einfordert. Der/Die Beschwerdeführerin ist,
wenn es z. B. Kollegen/Kolleginnen innerhalb der Verwaltung betrifft, vielmehr daran interessiert die
Auflösung eines Konflikts zu erreichen. Hierbei hilft die Beschwerdestelle in gleicher Weise. Bei der
Bearbeitung von Benachteiligungsvorwürfen aller Art wird eine schnelle Bearbeitung angestrebt.

69. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung medizinisch für die
Ausstellung von Krankenscheinen und der damit verbundenen Gewährung medizinischer Vorsorge
geschult? Können jene ständig ärztliches Personal konsultieren?

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Asylsuchende Leistungsberechtigte Anspruch auf
ärztliche und zahnärztliche Versorgung. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird dies durch die
Ausstellung von Krankenbehandlungsscheinen sichergestellt, die zeitlich auf die Dauer der
Leistungsberechtigung befristet werden. Für die Leistungen besteht freie Arztwahl, sie entsprechen
denen der gesetzlichen Krankenkassen und werden über die kassenärztliche Vereinigung mit dem Amt
für Soziales und Prävention abgerechnet. Eine medizinische Schulung der MitarbeiterInnen des Amtes
für Soziales und Prävention ist daher nicht erforderlich.

Ist für die Beurteilung weitergehender Maßnahmen eine fachliche Stellungnahme erforderlich, wird ein
amtsärztliches Gutachten durch das Gesundheitsamt erstellt.

70. Welche besondere Betreuung erhalten schwangere Asylsuchende?

Grundsätzlich stehen schwangeren Asylsuchenden die medizinischen Leistungen im Rahmen des
Asylbewerberleistungsgesetzes zur Verfügung. Diese sind analog der Leistungen im SGB Il und SGB XII
im Hinblick auf die Schwangeren- und Säuglingsausstattung umfassend geregelt.

71. Inwiefern erhalten Opfer, bei denen es Hinweise oder Anzeichen von sexueller Gewalt gibt, einen
besonderen Schutz während und auch im Laufe des Asylverfahrens? Werden Fachkräfte, z. B. von
Wildwasser, hinzugezogen?

Fachkräfte können begleitend im Asylverfahren hinzugezogen werden. (Dies gilt auch für Fachkräfte
von Wildwasser, der Pro Familia oder andere).

Diese Fachberatungsstellen bieten auch die Möglichkeit des Clearings, wodurch einer Betroffenen am
besten geholfen werden kann. Denn in vielen Ländern ist Therapie durch Sprache kein anerkanntes
oder herkömmliches Mittel der Verarbeitung von Konflikten und wird eher als westliches Phänomen
beurteilt. Wenn Therapie angeboten wird, muss das möglichst in einer Herkunftssprache geschehen.
Übersetzung durch Ehrenamtliche oder männliche Dolmetscher kommt hier nicht in Frage. Für
Therapien können Frauen z.B. nach Frankfurt in das „Evangelische Zentrum für Beratung und Therapie
am Weißen Stein“ oder auch in eine Psychiatrie überwiesen werden. Wildwasser selbst bietet keine
Therapie an. Wildwasser bietet aber Einzelberatungen und Gruppen für traumatisierte Frauen an, die
für die Zielgruppe offen sind. Möglicherweise können stabilisierende Angebote, die festigend auf die
Persönlichkeit und die neue Umgebung einwirken, einfacher umzusetzen sein.

72. Werden Frauen, die Vergewaltigungsopfer sind oder sein könnten, ausschließlich von Frauen
betreut?

18

19

Im Rahmen der weitergehenden Betreuung bei Facheinrichtungen, hier schwerpunktmäßig bei Pro
Familia e.V. wird eine Beratung und Betreuung nur durch Frauen umgesetzt.

73. Gibt es in Darmstadt Flüchtlinge, die wegen ihrer sexuellen Orientierung/ldentität verfolgt
werden? Gibt es für sie spezielle Betreuungsangebote?

Bislang wurde ein solcher Fluchthintergrund in den Beratungen noch nicht angesprochen. Da dieser
Fluchtgrund mit einem hohen Tabu belegt ist, wird er nur sehr selten überhaupt geäußert. Hier sind
längerfristige Begleitprozesse sehr bedeutsam, in denen das Vertrauen wachsen kann.

Im niedrigschwelligen und ehrenamtlichen Bereich stellt der Verein vielbunt e.V. eine Anlaufstelle dar.

74. Wie können ausländische Führerscheine anerkannt werden?

Inhaber von gültigen ausländischen nicht EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen können grundsätzlich von
dieser sechs Monate Gebrauch machen, nachdem sie im Inland einen festen Wohnsitz genommen haben.
Ausländische Fahrerlaubnisse können auf Antrag in eine deutsche Fahrerlaubnis umgetauscht werden.
Gegebenenfalls ist eine theoretische und/ oder praktische Fahrerlaubnisprüfung notwendig.

75. Können anfallende Führerscheinprüfungen in der Muttersprache abgelegt werden?

Das Ablegen der theoretischen Führerscheinprüfung ist in folgenden Fremdsprachen möglich:
englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch,
spanisch und türkisch.

76. Wenn nein, warum wurden entsprechende Angebote, z. B. das Ablegen der Führerscheinprüfung
in arabischer Sprache, eingestellt? Gibt es Pläne des Magistrats, dafür zu sorgen, dass die
Prüfungen in der Muttersprache abgelegt werden können?

Die möglichen Prüfungssprachen richten sich nach Anlage 7 Nr. 1.3 zu $ 16 Absatz 2 und 8 17 Absatz 2
und 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Es liegt keine Zuständigkeit des Magistrats in dieser Frage vor.

VII. Asyl und Ehrenamt
77. Wie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer konnten bisher gewonnen werden?

Im November 2014 wurden durch die Sozialdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt mehr als
60 Ehrenamtliche zum Aufbau eines Willkommens-Netzwerkes eingeladen. Sie wurden namentlich
erfasst und haben sich verschiedenen Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen wie beispielsweise
Sprachförderung, Dolmetschernetzwerk, Bildung, Patenschaften etc. zugeordnet. Diese Arbeitsgruppen
haben sich im 1. Quartal 2015 zum Austausch und zur weiteren Planung getroffen.

Die Vermittlung von Asylsuchenden in passgenaue Sprachförderungsmaßnahmen wird zunächst einen
der grundlegendsten Bausteine zur Förderung der Integration von Asylsuchenden darstellen.

Die Koordination der ehrenamtlichen Strukturen wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt im
Rahmen der Finanzierung der Asylberatungsstelle zusätzlich finanziell gefördert.

78. Mit welchem Kooperationspartner gelingt die Hilfe zur Suche der Ehrenamtlichen?
Der Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen ist Bestandteil der Aufgaben der Asylberatungsstelle des
Sozialkritischen Arbeitskreises e.V.im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Zur

Weiterentwicklung der Umsetzung der Ehrenamtskoordination wird bis zum 30.06.2015
dezernatsübergreifend von Dezernat II (Bürger- und Ordnungsamt, Stabsstelle Interkulturelle Öffnung)

19

20

und Dezernat V (Amt für Soziales und Prävention) ein Gesamtkonzept zur Ehrenamtskoordination und
zur Organisation des Willkommens-Netzwerkes und dessen Arbeitsgruppen erarbeitet.

Die Ehrenamtskoordination wird operativ durch die Asylberatungsstelle in Kooperation mit dem Amt
für Soziales und Prävention umgesetzt. Neben der Gewinnung und dem Profiling der Ehrenamtlichen
und der Koordination der Arbeitsgruppen wird ein Schwerpunkt der Ehrenamtskoordination im Aufbau
und der Begleitung von direkten Kontakten von ehrenamtlich Tätigen und Asylsuchenden liegen.

Die Ehrenamtskoordination wird fachlich durch das Bürger- und Ordnungsamt Stabsstelle
„Interkulturelle Öffnung“ begleitet, die auch für die Durchführung von Schulungen der Ehrenamtlichen
vorgesehen ist. Eine Kooperation ist darüber hinaus mit dem Freiwilligenzentrum vorhanden. Ebenso
bietet die TU Darmstadt Schulungsangebote zur Sprachförderung an.

79. Wird die Beratungs- und Betreuungsstelle den Erwartungen entsprechend angenommen und wie
viele wurden bereits betreut/beraten?

Die Beratungsstelle wird den Erwartungen entsprechend angenommen. Neben den neu ankommenden
Menschen, die direkt in der Frankfurter Straße mit dem Angebot der Beratungsstelle bekannt gemacht
werden, werden alle bereits in Darmstadt wohnenden AsylbewerberInnen kontaktiert. Das ist
angesichts der dezentralen Strukturen schwieriger als in einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Anzahl
der Kontakte wurde bereits bei den Frage 62 und Frage 80 beantwortet

80. Wird die Beratungsstelle und Betreuungsstelle aus der Sicht der Stadt den Anforderungen
gerecht oder gibt es Nachbesserungsbedarf?

Die große Resonanz der Inanspruchnahme der Angebote der Asylberatungsstelle im Projektzeitraum
2014/2015 hat gezeigt, dass sowohl für die Koordination der Ehrenamtlichen, als auch für die
sozialpädagogische Betreuung der dezentral untergebrachten Asylsuchenden die personellen
Ressourcen angepasst werden müssen, um die inhaltlichen Anforderungen gut umsetzen zu können.
Von daher wurden die finanziellen Mittel erhöht und die Kapazitäten bereits erweitert.

81. Inwiefern kooperiert die Stadt mit Sportvereinen bei der Integration von Asylsuchenden?

Die Stadt kooperiert mit dem SV 98 im Rahmen der Kampagne „Im Zeichen der Lilie“. Ziel ist, weitere
Vereine für die Interkulturelle Öffnung ihrer Angebote einzubeziehen und entsprechend an Sport
Interessierte dezentral in die Vereinsstrukturen einzubinden.

Ausgehend von der These, dass Sport ein adäquates Mittel für Integration und Sprachförderung
darstellt, wird hier ein Handlungsbedarf gesehen. Die Darmstädter Sportberatung ist in enger
Verzahnung in der Arbeit mit dem Sportkreis hier den Sportvereinen hilfreich und unterstützend tätig. So
gibt es punktuelle Ansätze und kleine Projekte wie z. B. beim Verein SG Eiche Darmstadt. In ähnlicher
Form gibt es Bestrebungen und Ansätze zu einer konstruktiven Mitarbeit der Sportvereine auf der Ebene
des Landessportbund Hessen mit seinen Mitgliedsvereinen.

82. Inwiefern kooperiert die Stadt mit kulturellen Trägern und Organisationen bei der Integration
von Asylsuchenden?

Im Rahmen der Nutzung der Teilhabecard werden die Möglichkeiten der Nutzung von Sport- und
Kulturangeboten eröffnet. Über das Kennenlernen der Angebote (oftmals in Begleitung von
ehrenamtlichen Paten/Patinnen) oder über schulische Angebote wird auch der Zugang ermöglicht.
Im Rahmen von Musik- oder Theaterprojekten werden bereits Kinder aus Flüchtlingsfamilien
eingebunden.

83. Wie können Menschen oder Institutionen (z. B. Sportvereine), die ehrenamtlich helfen wollen,
mit Asylsuchenden in Kontakt treten?

20

21

Unter Hinweis auf die Fragen 78 und 80 ist dies die Aufgabe der’ Koordinationsstelle für Ehrenamtliche
bei der Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V.

Im Bereich Sport zum Beispiel erhalten sowohl die Koordinationsstelle als auch die Institutionen und
Vereine, die mit Flüchtlingen und Asylsuchenden arbeiten, konkrete Hinweise und Hilfestellungen vom
Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und vom Sportkreis Darmstadt-Dieburg, welche Angebote es
gibt. Die wesentliche Aufgabe aus der Verwaltung des Sportamtes besteht in der entsprechenden
Kommunikation und Vermittlung von geeigneten Kontakten bzw. Kontaktpersonen aus dem Bereich
Sport.

84. Gibt es eine Stelle, die über die Adressen verfügt und eine „Zuweisung‘ vornehmen kann? Wenn
nein, sollte aus der Sicht des Magistrats eine solche eingerichtet werden?

Unter Hinweis auf die Frage 78 ist das „matching“ Aufgabe der Koordinationsstelle für Ehrenamtliche
bei der Asylberatungsstelle des Sozialkritischen Arbeitskreises e.V. Das ist aus Datenschutzgründen
auch nicht anders möglich.

85. Inwiefern finden Schulungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer statt?

Dies wurde bei Frage 78 beantwortet.

86. Wie viele Bewerbungen sind bei der Stadt Darmstadt für das bundesweite Resettlement-
Programm (Save me) eingegangen und wie vielen wurde bisher entsprochen?

Insgesamt kommen lediglich ca. 300 Resettlement-Flüchtlinge jährlich nach Deutschland. Der
Aufnahmeschlüssel für Hessen beträgt 7,2 %, folglich gelangen jährlich zwischen 20 und 22 Menschen
nach Hessen. Entsprechend ist laut Regierungspräsidium Darmstadt die Aufnahmequote für Paunstael
sehr gering. Bislang wurde noch kein Resettlement-Flüchtling zugewiesen.

87. Mit welchen Maßnahmen wurde das Resettlement-Programm bisher beworben?
In Gesprächen mit und bei Veranstaltungen von amnesty international wurden interessierte

Bürgerinnen und Bürger über das Resettlement Programm informiert. Wenn eine Zuweisung erfolgt,
gibt es ausreichend (auch ehrenamtliche) Kapazitäten, um hier aktiv werden zu können.

Mit freundlichen Grüßen
t

Barbara Akdeniz
Stadträtin

21

Beratungsverlauf (1)

TOP 26.1

Orte (3)

  • Frankfurter Straße
  • Wilhelminenstraße 7a
  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2015/0014
Typ
Große Anfragen
Datum
27.04.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00