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F/0001/2019

Gewerbesteuerzahlungen

Anfragen von Ratsmitgliedern 27.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 5.1

F-0001-2019

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F-0001-2019

1554 Zeichen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, 
  
ich stelle für die nächste Ratssitzung folgende Anfrage nach § 21 Gesch0: 
  
"Nach einem Bericht der WN vom 16. 02. 2019 über das diesjährige Kramermahl, an dem Sie und 
der Ministerpräsident teilgenommen haben, soll der Vorsitzende des Vereins der Kaufmannschaft, 
Herr Dr. Benedikt Hüffer, in seiner Tischrede daran erinnert haben, dass "die heimischen 
Unternehmen mit ihren Gewerbesteuerzahlungen 51 Prozent der städtischen Steuereinnahmen 
absichern" würden. Da sei - so Hüffer -  die Frage erlaubt, warum die Wirtschaft lange 
Genehmigungsverfahren und "kaugummiartig sich hinziehende Baustellen" im Straßenverkehr 
ertragen müsse. Hüffers Stellvertreter Fabian Roberg habe das sinngemäß ergänzt. 
Leider erlaubt die GeschO den Ratsmitgliedern (selbst im 21. Jahrhundert!) keine Begründung oder 
Stellungnahme. Deshalb beschränke ich mich auf die zugelassenen "kurzen Einzelfragen": 
1. Ist der Anteil der Gewerbesteuerzahlungen mit 51 Prozent richtig und korrekt wiedergegeben? 
2. Kann aus dieser Berichterstattung nicht auch aus städtischer Sicht der Eindruck entstehen, die 
Wirtschaft erwarte eine Vorzugsbehandlung? 
3. Wäre eine solche aus Sicht der Stadt berechtigt, besonders im Hinblick auf Bürgerinnen und 
Bürger, die z. B. für Eigenheimwünsche gar keine Chance haben, und etwa als 
Krankenpflegehelfer(in) auch durch "kaumgummiartige sich hinziehende Baustellen" fahren 
müssen?" 
Ich bedanke mich im Voraus für eine sachliche Beantwortung. 
  
Viele Grüße 
 
Josef Schliemann  
Ratsherr

Beratungsverlauf (1)

03.04.2019 Rat
TOP 5.1 Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
F/0001/2019
Typ
Anfragen von Ratsmitgliedern
Datum
27.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37