F/0001/2019
Gewerbesteuerzahlungen
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F-0001-2019
1554 Zeichen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, ich stelle für die nächste Ratssitzung folgende Anfrage nach § 21 Gesch0: "Nach einem Bericht der WN vom 16. 02. 2019 über das diesjährige Kramermahl, an dem Sie und der Ministerpräsident teilgenommen haben, soll der Vorsitzende des Vereins der Kaufmannschaft, Herr Dr. Benedikt Hüffer, in seiner Tischrede daran erinnert haben, dass "die heimischen Unternehmen mit ihren Gewerbesteuerzahlungen 51 Prozent der städtischen Steuereinnahmen absichern" würden. Da sei - so Hüffer - die Frage erlaubt, warum die Wirtschaft lange Genehmigungsverfahren und "kaugummiartig sich hinziehende Baustellen" im Straßenverkehr ertragen müsse. Hüffers Stellvertreter Fabian Roberg habe das sinngemäß ergänzt. Leider erlaubt die GeschO den Ratsmitgliedern (selbst im 21. Jahrhundert!) keine Begründung oder Stellungnahme. Deshalb beschränke ich mich auf die zugelassenen "kurzen Einzelfragen": 1. Ist der Anteil der Gewerbesteuerzahlungen mit 51 Prozent richtig und korrekt wiedergegeben? 2. Kann aus dieser Berichterstattung nicht auch aus städtischer Sicht der Eindruck entstehen, die Wirtschaft erwarte eine Vorzugsbehandlung? 3. Wäre eine solche aus Sicht der Stadt berechtigt, besonders im Hinblick auf Bürgerinnen und Bürger, die z. B. für Eigenheimwünsche gar keine Chance haben, und etwa als Krankenpflegehelfer(in) auch durch "kaumgummiartige sich hinziehende Baustellen" fahren müssen?" Ich bedanke mich im Voraus für eine sachliche Beantwortung. Viele Grüße Josef Schliemann Ratsherr
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- F/0001/2019
- Typ
- Anfragen von Ratsmitgliedern
- Datum
- 27.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37