Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln
Beschlussvorlage Ausschuss 2777/2017 vom 18.09.2017
Stand: Am 07.12.2017 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/2 Vorlagen-Nummer 2777/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln Flächenkonzept Referenzflächen Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss beschließt das Flächenkonzept und beauftragt die Verwaltung die Flächen einzurich- ten. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Ausschuss Umwelt und Grün, hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 das Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln beschlossen. Ergänzend wurde beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, in wie weit eine Erhöhung der FSC® Referenzflächen auf bis zu 500 ha realisiert werden kann. Bis Ende 2017 soll dem Ausschuss ein Flächenkonzept vorgelegt werden. Die Verwaltung hat das beigefügte Flächenkonzept erstellt. Insgesamt werden darin 522 ha städti- sche Waldfläche vorgeschlagen, die als Naturwaldentwicklungsflächen nicht mehr bewirtschaftet werden. -
Anlage 1 - Flächenkonzept Naturwaldentwicklungsflächen AUG
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Flächenkonzept Naturwaldentwicklungsflächen Der städtische Waldbesitz umfasst eine Forstbetriebsfläche von 3.650,55 ha davon sind 3.275,65 ha Holzboden, d.h. mit Waldbäumen bestockt. Die Nichtholzbodenfläche von 374,90 ha besteht aus zum Wald gehörenden Flächen, wie z.B. Forstwegen, Wiesen, Grünflächen, Schneisen und andere Freiflächen sowie Wasserflächen. Der städtische Wald ist seit Dezember 2001 nach den Prinzipien des Forest Stewardship Council (FSC®) zertifiziert. Der Deutsche FSC-Standard wurde im Jahr 2016 einer Revision unterzogen und liegt nun in der aktuellen Version 3.0 vor. Unter dem „Prinzip 6: Auswirkungen auf die Umwelt“ setzt der Standard unter Ziff. 6.5.1 fest, dass Kommunalwald ab 1000 Hektar mindestens 5 Prozent seiner Holzbodenfläche als Naturwaldentwicklungsflächen ausweisen muss. Naturwaldentwicklungsflächen sind nach Definition des FSC-Standards „von direkten menschlichen Eingriffen ungestörte Flächen, die unter besonderer Berücksichtigung der Biotopwertigkeit und des Entwicklungspotenzials der Flächen für den Natur- und Artenschutz ausgewählt werden. In den Flächen unterbleiben Nutzungseingriffe außer den erforderlichen jagdlichen Maßnahmen sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Ernte von Saatgut, sofern vergleichbare lokale Herkünfte anderweitig nicht verfügbar sind. Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sind möglich, wenn der Arten- und Biotopschutz dies erforderlich macht“. Im Prinzip entsprechen die Naturwaldentwicklungsflächen den „Referenzflächen“ des alten FSC- Standards. Der Unterschied besteht darin, dass diese Flächen nicht nur als Lern-und Vergleichsflächen für die Waldbewirtschaftung ausgewiesen werden sollen, sondern auch als Flächen für den Natur- und Artenschutz. Flächenauswahl Im Idealfall sollten Naturwaldentwicklungsflächen eine Mindestgröße von 25 Hektar haben, damit Randeffekte minimiert werden und die natürlichen Prozesse im Wald möglichst ungestört ablaufen können. Kleinere Flächen erfüllen daher eher Trittsteinfunktionen. Die Auswahl der Naturwaldentwicklungsflächen ist aufgrund der besonderen Flächenstruktur des städt. Waldes, mit einer engen Verzahnung zwischen Wald und Bebauung, der starken Parzellierung, dem hohen Zerschneidungsgrad (900 km Grenzen zu anderen Nutzungsarten, davon 415 km an Straßen, Schienen, Bebauung), der intensiven Erholungsnutzung und dem daraus resultierenden dichten Netz von Waldwegen, schwierig. Im Zeitraum von Jahr 2001 bis 2016 wurden bereits 162 Hektar Referenzflächen ausgewiesen. Dass entspricht 5 Prozent der Holzbodenfläche. Um die angestrebte Größenordnung von 500 Hektar Naturwaldentwicklungsflächen zu erreichen wurde geprüft, ob die vorhandenen Referenzflächen erweiterte werden können. Außerdem wurden städtische Waldflächen in den Naturschutzgebieten ausgewählt, da diese Flächen aufgrund ihres Schutzstatus besonders geeignet für die natürliche Waldentwicklung sind und eine Ausweisung als Naturwald dem Schutzzweck nicht entgegensteht, da Pflege-und Entwicklungsmaßnahmen aus Artenschutzgründen (Bsp. Pirol) gemäß FSC-Standard zugelassen sind. Darüber hinaus wurden Wälder ausgewählt, die aufgrund ihres Alters, der naturnahen Baumartenzusammensetzung, sowie der geringen Erschließungsdichte mit Waldwegen langfristig Entwicklungspotential für eine natürliche Waldentwicklung bieten. Im historischen linksrheinischen Äußeren Grüngürtel (Stadtwald, Stadtwalderweiterung, Decksteiner Weiher bis Hochkirchen) wurden keine Flächen ausgewiesen, da dort Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des historischen Gestaltungskonzeptes auch zukünftig notwendig sind. Außerdem sind die Waldflächen im historischen Grüngürtel aufgrund des dichten Wegenetzes und der intensiven Erholungsnutzung nicht für eine Stilllegung geeignet. Naturwaldentwicklungsflächen Insgesamt wurden 522 Hektar Wald (incl. der Referenzflächen) ausgewählt, das entspricht 16 Prozent der städtischen Waldfläche. Der Wald ist auf 20 Gebiete verteilt, die in nachfolgender Tabelle nach der Größe geordnet aufgelistet sind: Nr. Lage Schutzstatus Größe -ha- 1 Worringer Bruch FFH, NSG 152,89 2 Dünnwalder Wald: Isborns Heide LSG,NSG,GLB 71,8 3 Gremberger Wäldchen LSG 51,84 4 Rheinvorland:Merkenich NSG 36,81 5 Rheinvorland: Worringen- Langel NSG 33,2 6 Rheinvorland: Retentionsraum ehem. Kasernengelände Brasseur GLB, LSG, Betretungsverbot 23,72 7 Thielenbruch: NSG Thielenbruch FFH, NSG 21,95 8 Worringer Bruch: Alte Ziegelei NSG 18,17 9 Äußerer Grüngürtel: Brühler Landstr. ehem. Schiffhof LSG 14,65 10 Dünnwalder Wald: Altwald Dünnwalder Mühlenweg LS G 14,2 11 Brücker Heide: Im langen Bruch LSG 12,62 12 Brücker Hardt: Flehbach GLB, LSG 12,38 13 Nüssenberger Busch GLB 11,69 14 Rheinvorland: NSG Flittard NSG 10,93 15 Dünnwalder Wald: NSG Mutzbach NSG 9,95 16 Dünnwalder Wald: NSG Hornpott NSG 9,27 17 Grüner Kuhweg: Wald im NSG NSG 5,57 18 Gut Leidenhausen: Altwald Rennbahn LSG 5,19 19 Waldlabor „Wildniswald“ LSG 2,9 20 Porz Langel: Wald im NSG NSG 2,53 Gesamtfläche -ha - 522,26 Die ausgewählten Wälder repräsentieren das gesamte Spektrum der natürlichen Waldgesellschaften im Stadtgebiet. Sie lassen sich folgenden Waldentwicklungstypen zuordnen: • Worringer Bruch, Alte Ziegelei (Nr. 1,8:insgesamt 171,06 ha): natürliche Waldentwicklung von Erlen-Eschenwald auf Bruchwaldstandorten ehemaliger Altrheinarme. • Rheinvorland (Nr. 4,5,6,14,20: insgesamt 107,19 ha ): natürliche Auenwaldentwicklung im Überflutungsgebiet des Rheins • Dünnwald, Brück, Leidenhausen (Nr. 2,7,10,11,12,15 ,16,18: insgesamt 157,36 ha): natürliche Waldentwicklung von Buchen-Eichenwäldern und Wäldern auf Sonderstandorten (Bruchwald, Bachauenwald) der Mittelterrasse. • Gremberger Wäldchen, Äußerer Grüngürtel lrh (Nr. 3 ,9,13,17,19: insgesamt 86,65 ha) natürliche Waldentwicklung von Buchen-Edellaubholzwäldern auf alten Waldstandorten der Niederterrasse und auf ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Flächen. Baumartenzusammensetzung und Altersstruktur der Naturwaldentwicklungsflächen In den zukünftigen Naturwaldentwicklungsflächen wachsen zu 90 Prozent Laubbäume. Diese Wälder bestehen zu rd. 60 Prozent aus Eichen, Buchen und Edellaubhölzern, wie Ahorn, Esche, Linde, Vogelkirsche und Hainbuche. Bestände aus Pappeln und Weiden haben einen relativ hohen Anteil von 22 Prozent, da diese Baumarten im Worringer Bruch und im Rheinvorland einen Verbreitungsschwerpunkt haben. Der Nadelholzanteil ist mit 10 Prozent gering und besteht überwiegend aus Kiefern, die auf den Mittelterrassenstandorten in Dünnwald und Brück in Mischung mit Laubhölzern wachsen. Aufgrund der Baumartenzusammensetzung ist langfristig eine Entwicklung in Richtung der natürlichen Vegetation möglich. In den von der Pappel dominierten Wäldern wird abzuwarten sein wie schnell sich dort die Baumarten der natürlichen Vegetation durch natürliche Verjüngung aus Waldbeständen der Umgebung einfinden. Die Altersstruktur reicht von jungen Aufforstungsbeständen bis zu reifen Altwäldern mit alten Methusalem-Bäumen, die über 200 Jahre alt sind (Gremberger Wäldchen). Etwa 30 Prozent (166 ha) des Waldes ist über 80 Jahre alt. Die ältesten, über 100 jährigen Waldflächen bestehen überwiegend aus Eichen, Buchen und Kiefern. Von den über 140 jährigen Altwäldern, wurden 48 Hektar als Naturentwicklungswald ausgewiesen, damit werden 50 Prozent der ältesten Eichen- und Buchenwälder im städtischen Wald zukünftig der natürlichen Walddynamik überlassen. 0 20 40 60 80 100 120 140 Hektar Baumartenanteile Zukünftige Behandlung der Naturwaldentwicklungsflächen Das Ziel der Ausweisung von Naturwaldentwicklungsflächen kann mit dem Motto „Natur Natur sein lassen“ beschrieben werden, das auch für die Entwicklung von Nationalparken und Wildnisgebieten gilt. Der Mensch soll nicht in natürliche Prozesse eingreifen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Waldflächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Holz wird nicht mehr genutzt. Die natürliche Dynamik der Waldentwicklung soll möglichst ungestört ablaufen. Beispielsweise wird nach Sturmwürfen Schadholz nicht aufgearbeitet und auch nicht wieder aufgeforstet. Ebenso erfolgt kein Management im Hinblick auf die Baumartenzusammensetzung, Stabilität oder die Erholungsnutzung des Waldes. Die Flächen können im Rahmen des allgemeinen Waldbetretungsrechtes auf eigene Gefahr begangen werden. Trampelpfade, die durch umgestürzte Bäume versperrt werden, werden nicht freigeräumt. Grundsätzlich bleibt alles Holz im Wald liegen. Die Entscheidung zur Stilllegung der Gebiete entbindet nicht davon die Verkehrssicherheit auf den durch die Gebiete oder an ihnen vorbeiführenden Waldwegen zu beachten. Dabei müssen nur die über die normalen waldtypischen Risiken (z.B. abbrechende Äste, umstürzende Bäume) hinausgehenden offensichtlich erkennbaren, größeren Gefahren ("Megagefahren") behoben werden, beispielsweise ein Baum mit angeschobenem Wurzelteller und bedrohlicher Schieflage zum Weg, der jederzeit umstürzen kann. Eine regelmäßige Kontrolle auf Megagefahren muss nicht stattfinden. Die Waldflächen werden mit Hinweisschildern gekennzeichnet (siehe beigefügten Entwurf). Wenn zur Verkehrssicherung Bäume gefällt werden, so bleiben die Stämme als liegendes Totholz im Wald. Die Verkehrssicherungspflicht an angrenzenden Straßen, Wegen und Bebauung besteht im vollen Umfang. Gefällte Bäume bleiben auch dort im Waldrand liegen und werden nicht genutzt. 0 20 40 60 80 100 120 140 Fichte, so. Nadelholz Kiefer,Lärche Pappel,Weide Birke, Roterle,Robinie Esche, Ahorn, Linde u.a. Buche Eiche Altersklassenverteilung Anlage Karten Naturwaldentwicklungsflächen Entwurf Hinweisschild Naturwaldentwicklungsflächen -
Anlage 3 - Entwurf Hinweisschild Naturwaldentwicklungsfläche
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Naturwaldentwicklungsfläche Nach dem Motto „Natur darf Natur bleiben“ wird dieser Wald der natürlichen Entwicklung überlassen. Das bedeutet, dass keine forstliche Pflege mehr stattfindet und Holz nicht mehr genutzt wird. Ausnahmsweise sind nur Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz und zur Verkehrssicherung erlaubt. Da hier kranke und abgestorbene Bäume nicht gefällt werden, besteht die Gefahr das Bäume jederzeit umstürzen oder Äste abbrechen. Das Betreten des Waldes und der Waldwege geschieht auf eigene Gefahr. Achtung Gefahr durch umstürzende Bäume und Astbruch! -
Anlage 2 - Naturwaldentwicklungsflächen Karten
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1 2 4 5 7 8 10 13 14 15 16 17 Nr. Lage Schutzstatus Größe -ha- 1 Worringer Bruch FFH, NSG 152,89 2 Dünnwalder Wald: Isborns Heide LSG,NSG,GLB 71,8 3 Gremberger Wäldchen LSG 51,84 4 Rheinvorland:Merkenich NSG 36,81 5 Rheinvorland: Worringen- Langel NSG 33,2 6 Rheinvorland: Retentionsraum ehem. Kasernengelände Brasseur GLB, LSG, Betretungsverbot 23,72 7 Thielenbruch: NSG Thielenbruch FFH, NSG 21,95 8 Worringer Bruch: Alte Ziegelei NSG 18,17 9 Äußerer Grüngürtel: Brühler Landstr. ehem. Schiffhof LSG 14,65 10 Dünnwalder Wald: Altwald Dünnwalder Mühlenweg LSG 14,2 11 Brücker Heide: Im langen Bruch LSG 12,62 12 Brücker Hardt: Flehbach GLB, LSG 12,38 13 Nüssenberger Busch GLB 11,69 14 Rheinvorland: NSG Flittard NSG 10,93 15 Dünnwalder Wald: NSG Mutzbach NSG 9,95 16 Dünnwalder Wald: NSG Hornpott NSG 9,27 17 Grüner Kuhweg: Wald im NSG NSG 5,57 18 Gut Leidenhausen: Altwald Rennbahn LSG 5,19 19 Waldlabor „Wildniswald“ LSG 2,9 20 Porz Langel: Wald im NSG NSG 2,53 Naturwaldentwicklungsflächen 11 12 3 6 18 9 19 20 Nr. Lage Schutzstatus Größe -ha- 1 Worringer Bruch FFH, NSG 152,89 2 Dünnwalder Wald: Isborns Heide LSG,NSG,GLB 71,8 3 Gremberger Wäldchen LSG 51,84 4 Rheinvorland:Merkenich NSG 36,81 5 Rheinvorland: Worringen- Langel NSG 33,2 6 Rheinvorland: Retentionsraum ehem. Kasernengelände Brasseur GLB, LSG, Betretungsverbot 23,72 7 Thielenbruch: NSG Thielenbruch FFH, NSG 21,95 8 Worringer Bruch: Alte Ziegelei NSG 18,17 9 Äußerer Grüngürtel: Brühler Landstr. ehem. Schiffhof LSG 14,65 10 Dünnwalder Wald: Altwald Dünnwalder Mühlenweg LSG 14,2 11 Brücker Heide: Im langen Bruch LSG 12,62 12 Brücker Hardt: Flehbach GLB, LSG 12,38 13 Nüssenberger Busch GLB 11,69 14 Rheinvorland: NSG Flittard NSG 10,93 15 Dünnwalder Wald: NSG Mutzbach NSG 9,95 16 Dünnwalder Wald: NSG Hornpott NSG 9,27 17 Grüner Kuhweg: Wald im NSG NSG 5,57 18 Gut Leidenhausen: Altwald Rennbahn LSG 5,19 19 Waldlabor „Wildniswald“ LSG 2,9 20 Porz Langel: Wald im NSG NSG 2,53 Naturwaldentwicklungsflächen
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