2777/2017
Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln
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Anlage 1 - Flächenkonzept Naturwaldentwicklungsflächen AUG
9801 Zeichen
Flächenkonzept Naturwaldentwicklungsflächen
Der städtische Waldbesitz umfasst eine Forstbetriebsfläche von 3.650,55 ha davon sind
3.275,65 ha Holzboden, d.h. mit Waldbäumen bestockt. Die Nichtholzbodenfläche von
374,90 ha besteht aus zum Wald gehörenden Flächen, wie z.B. Forstwegen, Wiesen,
Grünflächen, Schneisen und andere Freiflächen sowie Wasserflächen.
Der städtische Wald ist seit Dezember 2001 nach den Prinzipien des Forest Stewardship
Council (FSC®) zertifiziert. Der Deutsche FSC-Standard wurde im Jahr 2016 einer Revision
unterzogen und liegt nun in der aktuellen Version 3.0 vor.
Unter dem „Prinzip 6: Auswirkungen auf die Umwelt“ setzt der Standard unter Ziff. 6.5.1 fest,
dass Kommunalwald ab 1000 Hektar mindestens 5 Prozent seiner Holzbodenfläche als
Naturwaldentwicklungsflächen ausweisen muss. Naturwaldentwicklungsflächen sind nach
Definition des FSC-Standards „von direkten menschlichen Eingriffen ungestörte Flächen, die
unter besonderer Berücksichtigung der Biotopwertigkeit und des Entwicklungspotenzials der
Flächen für den Natur- und Artenschutz ausgewählt werden. In den Flächen unterbleiben
Nutzungseingriffe außer den erforderlichen jagdlichen Maßnahmen sowie
Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Ernte von Saatgut, sofern vergleichbare lokale
Herkünfte anderweitig nicht verfügbar sind. Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sind
möglich, wenn der Arten- und Biotopschutz dies erforderlich macht“.
Im Prinzip entsprechen die Naturwaldentwicklungsflächen den „Referenzflächen“ des alten
FSC- Standards. Der Unterschied besteht darin, dass diese Flächen nicht nur als Lern-und
Vergleichsflächen für die Waldbewirtschaftung ausgewiesen werden sollen, sondern auch
als Flächen für den Natur- und Artenschutz.
Flächenauswahl
Im Idealfall sollten Naturwaldentwicklungsflächen eine Mindestgröße von 25 Hektar haben,
damit Randeffekte minimiert werden und die natürlichen Prozesse im Wald möglichst
ungestört ablaufen können. Kleinere Flächen erfüllen daher eher Trittsteinfunktionen. Die
Auswahl der Naturwaldentwicklungsflächen ist aufgrund der besonderen Flächenstruktur des
städt. Waldes, mit einer engen Verzahnung zwischen Wald und Bebauung, der starken
Parzellierung, dem hohen Zerschneidungsgrad (900 km Grenzen zu anderen Nutzungsarten,
davon 415 km an Straßen, Schienen, Bebauung), der intensiven Erholungsnutzung und dem
daraus resultierenden dichten Netz von Waldwegen, schwierig.
Im Zeitraum von Jahr 2001 bis 2016 wurden bereits 162 Hektar Referenzflächen
ausgewiesen. Dass entspricht 5 Prozent der Holzbodenfläche. Um die angestrebte
Größenordnung von 500 Hektar Naturwaldentwicklungsflächen zu erreichen wurde geprüft,
ob die vorhandenen Referenzflächen erweiterte werden können. Außerdem wurden
städtische Waldflächen in den Naturschutzgebieten ausgewählt, da diese Flächen aufgrund
ihres Schutzstatus besonders geeignet für die natürliche Waldentwicklung sind und eine
Ausweisung als Naturwald dem Schutzzweck nicht entgegensteht, da Pflege-und
Entwicklungsmaßnahmen aus Artenschutzgründen (Bsp. Pirol) gemäß FSC-Standard
zugelassen sind. Darüber hinaus wurden Wälder ausgewählt, die aufgrund ihres Alters, der
naturnahen Baumartenzusammensetzung, sowie der geringen Erschließungsdichte mit
Waldwegen langfristig Entwicklungspotential für eine natürliche Waldentwicklung bieten. Im
historischen linksrheinischen Äußeren Grüngürtel (Stadtwald, Stadtwalderweiterung,
Decksteiner Weiher bis Hochkirchen) wurden keine Flächen ausgewiesen, da dort
Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des historischen Gestaltungskonzeptes auch zukünftig
notwendig sind. Außerdem sind die Waldflächen im historischen Grüngürtel aufgrund des
dichten Wegenetzes und der intensiven Erholungsnutzung nicht für eine Stilllegung geeignet.
Naturwaldentwicklungsflächen
Insgesamt wurden 522 Hektar Wald (incl. der Referenzflächen) ausgewählt, das entspricht
16 Prozent der städtischen Waldfläche. Der Wald ist auf 20 Gebiete verteilt, die in
nachfolgender Tabelle nach der Größe geordnet aufgelistet sind:
Nr. Lage Schutzstatus Größe
-ha-
1 Worringer Bruch FFH, NSG 152,89
2 Dünnwalder Wald: Isborns Heide LSG,NSG,GLB 71,8
3 Gremberger Wäldchen LSG 51,84
4 Rheinvorland:Merkenich NSG 36,81
5 Rheinvorland: Worringen- Langel NSG 33,2
6 Rheinvorland: Retentionsraum ehem.
Kasernengelände Brasseur
GLB, LSG,
Betretungsverbot
23,72
7 Thielenbruch: NSG Thielenbruch FFH, NSG 21,95
8 Worringer Bruch: Alte Ziegelei NSG 18,17
9 Äußerer Grüngürtel: Brühler Landstr. ehem.
Schiffhof
LSG 14,65
10 Dünnwalder Wald: Altwald Dünnwalder Mühlenweg LS G 14,2
11 Brücker Heide: Im langen Bruch LSG 12,62
12 Brücker Hardt: Flehbach GLB, LSG 12,38
13 Nüssenberger Busch GLB 11,69
14 Rheinvorland: NSG Flittard NSG 10,93
15 Dünnwalder Wald: NSG Mutzbach NSG 9,95
16 Dünnwalder Wald: NSG Hornpott NSG 9,27
17 Grüner Kuhweg: Wald im NSG NSG 5,57
18 Gut Leidenhausen: Altwald Rennbahn LSG 5,19
19 Waldlabor „Wildniswald“ LSG 2,9
20 Porz Langel: Wald im NSG NSG 2,53
Gesamtfläche -ha - 522,26
Die ausgewählten Wälder repräsentieren das gesamte Spektrum der natürlichen
Waldgesellschaften im Stadtgebiet. Sie lassen sich folgenden Waldentwicklungstypen
zuordnen:
• Worringer Bruch, Alte Ziegelei (Nr. 1,8:insgesamt 171,06 ha): natürliche
Waldentwicklung von Erlen-Eschenwald auf Bruchwaldstandorten ehemaliger
Altrheinarme.
• Rheinvorland (Nr. 4,5,6,14,20: insgesamt 107,19 ha ): natürliche
Auenwaldentwicklung im Überflutungsgebiet des Rheins
• Dünnwald, Brück, Leidenhausen (Nr. 2,7,10,11,12,15 ,16,18: insgesamt 157,36 ha):
natürliche Waldentwicklung von Buchen-Eichenwäldern und Wäldern auf
Sonderstandorten (Bruchwald, Bachauenwald) der Mittelterrasse.
• Gremberger Wäldchen, Äußerer Grüngürtel lrh (Nr. 3 ,9,13,17,19: insgesamt 86,65
ha) natürliche Waldentwicklung von Buchen-Edellaubholzwäldern auf alten
Waldstandorten der Niederterrasse und auf ehemaligen landwirtschaftlich genutzten
Flächen.
Baumartenzusammensetzung und Altersstruktur der Naturwaldentwicklungsflächen
In den zukünftigen Naturwaldentwicklungsflächen wachsen zu 90 Prozent Laubbäume.
Diese Wälder bestehen zu rd. 60 Prozent aus Eichen, Buchen und Edellaubhölzern, wie
Ahorn, Esche, Linde, Vogelkirsche und Hainbuche. Bestände aus Pappeln und Weiden
haben einen relativ hohen Anteil von 22 Prozent, da diese Baumarten im Worringer Bruch
und im Rheinvorland einen Verbreitungsschwerpunkt haben. Der Nadelholzanteil ist mit 10
Prozent gering und besteht überwiegend aus Kiefern, die auf den Mittelterrassenstandorten
in Dünnwald und Brück in Mischung mit Laubhölzern wachsen.
Aufgrund der Baumartenzusammensetzung ist langfristig eine Entwicklung in Richtung der
natürlichen Vegetation möglich. In den von der Pappel dominierten Wäldern wird abzuwarten
sein wie schnell sich dort die Baumarten der natürlichen Vegetation durch natürliche
Verjüngung aus Waldbeständen der Umgebung einfinden.
Die Altersstruktur reicht von jungen Aufforstungsbeständen bis zu reifen Altwäldern mit alten
Methusalem-Bäumen, die über 200 Jahre alt sind (Gremberger Wäldchen). Etwa 30 Prozent
(166 ha) des Waldes ist über 80 Jahre alt. Die ältesten, über 100 jährigen Waldflächen
bestehen überwiegend aus Eichen, Buchen und Kiefern. Von den über 140 jährigen
Altwäldern, wurden 48 Hektar als Naturentwicklungswald ausgewiesen, damit werden 50
Prozent der ältesten Eichen- und Buchenwälder im städtischen Wald zukünftig der
natürlichen Walddynamik überlassen.
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20
40
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120
140 Hektar
Baumartenanteile
Zukünftige Behandlung der Naturwaldentwicklungsflächen
Das Ziel der Ausweisung von Naturwaldentwicklungsflächen kann mit dem Motto „Natur
Natur sein lassen“ beschrieben werden, das auch für die Entwicklung von Nationalparken
und Wildnisgebieten gilt. Der Mensch soll nicht in natürliche Prozesse eingreifen. In der
Praxis bedeutet dies, dass die Waldflächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Holz wird nicht
mehr genutzt. Die natürliche Dynamik der Waldentwicklung soll möglichst ungestört
ablaufen. Beispielsweise wird nach Sturmwürfen Schadholz nicht aufgearbeitet und auch
nicht wieder aufgeforstet. Ebenso erfolgt kein Management im Hinblick auf die
Baumartenzusammensetzung, Stabilität oder die Erholungsnutzung des Waldes. Die
Flächen können im Rahmen des allgemeinen Waldbetretungsrechtes auf eigene Gefahr
begangen werden. Trampelpfade, die durch umgestürzte Bäume versperrt werden, werden
nicht freigeräumt. Grundsätzlich bleibt alles Holz im Wald liegen.
Die Entscheidung zur Stilllegung der Gebiete entbindet nicht davon die Verkehrssicherheit
auf den durch die Gebiete oder an ihnen vorbeiführenden Waldwegen zu beachten. Dabei
müssen nur die über die normalen waldtypischen Risiken (z.B. abbrechende Äste,
umstürzende Bäume) hinausgehenden offensichtlich erkennbaren, größeren Gefahren
("Megagefahren") behoben werden, beispielsweise ein Baum mit angeschobenem
Wurzelteller und bedrohlicher Schieflage zum Weg, der jederzeit umstürzen kann. Eine
regelmäßige Kontrolle auf Megagefahren muss nicht stattfinden. Die Waldflächen werden mit
Hinweisschildern gekennzeichnet (siehe beigefügten Entwurf). Wenn zur Verkehrssicherung
Bäume gefällt werden, so bleiben die Stämme als liegendes Totholz im Wald. Die
Verkehrssicherungspflicht an angrenzenden Straßen, Wegen und Bebauung besteht im
vollen Umfang. Gefällte Bäume bleiben auch dort im Waldrand liegen und werden nicht
genutzt.
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Fichte, so. Nadelholz
Kiefer,Lärche
Pappel,Weide
Birke, Roterle,Robinie
Esche, Ahorn, Linde u.a.
Buche
Eiche
Altersklassenverteilung
Anlage
Karten Naturwaldentwicklungsflächen
Entwurf Hinweisschild Naturwaldentwicklungsflächen
Anlage 2 - Naturwaldentwicklungsflächen Karten
2062 Zeichen
1 2 4 5 7 8 10 13 14 15 16 17 Nr. Lage Schutzstatus Größe -ha- 1 Worringer Bruch FFH, NSG 152,89 2 Dünnwalder Wald: Isborns Heide LSG,NSG,GLB 71,8 3 Gremberger Wäldchen LSG 51,84 4 Rheinvorland:Merkenich NSG 36,81 5 Rheinvorland: Worringen- Langel NSG 33,2 6 Rheinvorland: Retentionsraum ehem. Kasernengelände Brasseur GLB, LSG, Betretungsverbot 23,72 7 Thielenbruch: NSG Thielenbruch FFH, NSG 21,95 8 Worringer Bruch: Alte Ziegelei NSG 18,17 9 Äußerer Grüngürtel: Brühler Landstr. ehem. Schiffhof LSG 14,65 10 Dünnwalder Wald: Altwald Dünnwalder Mühlenweg LSG 14,2 11 Brücker Heide: Im langen Bruch LSG 12,62 12 Brücker Hardt: Flehbach GLB, LSG 12,38 13 Nüssenberger Busch GLB 11,69 14 Rheinvorland: NSG Flittard NSG 10,93 15 Dünnwalder Wald: NSG Mutzbach NSG 9,95 16 Dünnwalder Wald: NSG Hornpott NSG 9,27 17 Grüner Kuhweg: Wald im NSG NSG 5,57 18 Gut Leidenhausen: Altwald Rennbahn LSG 5,19 19 Waldlabor „Wildniswald“ LSG 2,9 20 Porz Langel: Wald im NSG NSG 2,53 Naturwaldentwicklungsflächen 11 12 3 6 18 9 19 20 Nr. Lage Schutzstatus Größe -ha- 1 Worringer Bruch FFH, NSG 152,89 2 Dünnwalder Wald: Isborns Heide LSG,NSG,GLB 71,8 3 Gremberger Wäldchen LSG 51,84 4 Rheinvorland:Merkenich NSG 36,81 5 Rheinvorland: Worringen- Langel NSG 33,2 6 Rheinvorland: Retentionsraum ehem. Kasernengelände Brasseur GLB, LSG, Betretungsverbot 23,72 7 Thielenbruch: NSG Thielenbruch FFH, NSG 21,95 8 Worringer Bruch: Alte Ziegelei NSG 18,17 9 Äußerer Grüngürtel: Brühler Landstr. ehem. Schiffhof LSG 14,65 10 Dünnwalder Wald: Altwald Dünnwalder Mühlenweg LSG 14,2 11 Brücker Heide: Im langen Bruch LSG 12,62 12 Brücker Hardt: Flehbach GLB, LSG 12,38 13 Nüssenberger Busch GLB 11,69 14 Rheinvorland: NSG Flittard NSG 10,93 15 Dünnwalder Wald: NSG Mutzbach NSG 9,95 16 Dünnwalder Wald: NSG Hornpott NSG 9,27 17 Grüner Kuhweg: Wald im NSG NSG 5,57 18 Gut Leidenhausen: Altwald Rennbahn LSG 5,19 19 Waldlabor „Wildniswald“ LSG 2,9 20 Porz Langel: Wald im NSG NSG 2,53 Naturwaldentwicklungsflächen
Beschlussvorlage Ausschuss
1117 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/2 Vorlagen-Nummer 2777/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln Flächenkonzept Referenzflächen Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss beschließt das Flächenkonzept und beauftragt die Verwaltung die Flächen einzurich- ten. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Ausschuss Umwelt und Grün, hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 das Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln beschlossen. Ergänzend wurde beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, in wie weit eine Erhöhung der FSC® Referenzflächen auf bis zu 500 ha realisiert werden kann. Bis Ende 2017 soll dem Ausschuss ein Flächenkonzept vorgelegt werden. Die Verwaltung hat das beigefügte Flächenkonzept erstellt. Insgesamt werden darin 522 ha städti- sche Waldfläche vorgeschlagen, die als Naturwaldentwicklungsflächen nicht mehr bewirtschaftet werden.
Anlage 3 - Entwurf Hinweisschild Naturwaldentwicklungsfläche
594 Zeichen
Naturwaldentwicklungsfläche Nach dem Motto „Natur darf Natur bleiben“ wird dieser Wald der natürlichen Entwicklung überlassen. Das bedeutet, dass keine forstliche Pflege mehr stattfindet und Holz nicht mehr genutzt wird. Ausnahmsweise sind nur Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz und zur Verkehrssicherung erlaubt. Da hier kranke und abgestorbene Bäume nicht gefällt werden, besteht die Gefahr das Bäume jederzeit umstürzen oder Äste abbrechen. Das Betreten des Waldes und der Waldwege geschieht auf eigene Gefahr. Achtung Gefahr durch umstürzende Bäume und Astbruch!
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2777/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 07.09.2017 09:13