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2777/2017

Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 18.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 12.10.2017, TOP 4.6

Anlage 1 - Flächenkonzept Naturwaldentwicklungsflächen AUG

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Anlage 2 - Naturwaldentwicklungsflächen Karten

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 - Entwurf Hinweisschild Naturwaldentwicklungsfläche

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Anlage 1 - Flächenkonzept Naturwaldentwicklungsflächen AUG

9801 Zeichen

Flächenkonzept Naturwaldentwicklungsflächen 
 
Der städtische Waldbesitz umfasst eine Forstbetriebsfläche von 3.650,55 ha davon sind 
3.275,65 ha Holzboden, d.h. mit Waldbäumen bestockt. Die Nichtholzbodenfläche von 
374,90 ha besteht aus zum Wald gehörenden Flächen, wie z.B. Forstwegen, Wiesen, 
Grünflächen, Schneisen und andere Freiflächen sowie Wasserflächen. 
 
Der städtische Wald ist seit Dezember 2001 nach den Prinzipien des Forest Stewardship 
Council (FSC®) zertifiziert. Der Deutsche FSC-Standard wurde im Jahr 2016 einer Revision 
unterzogen und liegt nun in der aktuellen Version 3.0 vor. 
Unter dem „Prinzip 6: Auswirkungen auf die Umwelt“ setzt der Standard unter Ziff. 6.5.1 fest, 
dass Kommunalwald ab 1000 Hektar mindestens 5 Prozent seiner Holzbodenfläche als 
Naturwaldentwicklungsflächen ausweisen muss. Naturwaldentwicklungsflächen sind nach 
Definition des FSC-Standards „von direkten menschlichen Eingriffen ungestörte Flächen, die 
unter besonderer Berücksichtigung der Biotopwertigkeit und des Entwicklungspotenzials der 
Flächen für den Natur- und Artenschutz ausgewählt werden. In den Flächen unterbleiben 
Nutzungseingriffe außer den erforderlichen jagdlichen Maßnahmen sowie 
Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Ernte von Saatgut, sofern vergleichbare lokale 
Herkünfte anderweitig nicht verfügbar sind. Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sind 
möglich, wenn der Arten- und Biotopschutz dies erforderlich macht“.  
 
Im Prinzip entsprechen die Naturwaldentwicklungsflächen den „Referenzflächen“ des alten 
FSC- Standards. Der Unterschied besteht darin, dass diese Flächen nicht nur als Lern-und 
Vergleichsflächen für die Waldbewirtschaftung ausgewiesen werden sollen, sondern auch 
als Flächen für den Natur- und Artenschutz. 
 
Flächenauswahl 
 
Im Idealfall sollten Naturwaldentwicklungsflächen eine Mindestgröße von 25 Hektar haben, 
damit Randeffekte minimiert werden und die natürlichen Prozesse im Wald möglichst 
ungestört ablaufen können. Kleinere Flächen erfüllen daher eher Trittsteinfunktionen. Die 
Auswahl der Naturwaldentwicklungsflächen ist aufgrund der besonderen Flächenstruktur des 
städt. Waldes, mit einer engen Verzahnung zwischen Wald und Bebauung, der starken 
Parzellierung, dem hohen Zerschneidungsgrad (900 km Grenzen zu anderen Nutzungsarten, 
davon 415 km an Straßen, Schienen, Bebauung), der intensiven Erholungsnutzung und dem 
daraus resultierenden dichten Netz von Waldwegen, schwierig. 
Im Zeitraum von Jahr 2001 bis 2016 wurden bereits 162 Hektar Referenzflächen 
ausgewiesen. Dass entspricht 5 Prozent der Holzbodenfläche. Um die angestrebte 
Größenordnung von 500 Hektar Naturwaldentwicklungsflächen zu erreichen wurde geprüft, 
ob die vorhandenen Referenzflächen erweiterte werden können. Außerdem wurden 
städtische Waldflächen in den Naturschutzgebieten ausgewählt, da diese Flächen aufgrund 
ihres Schutzstatus besonders geeignet für die natürliche Waldentwicklung sind und eine 
Ausweisung als Naturwald dem Schutzzweck nicht entgegensteht, da Pflege-und 
Entwicklungsmaßnahmen aus Artenschutzgründen (Bsp. Pirol) gemäß FSC-Standard 
zugelassen sind. Darüber hinaus wurden Wälder ausgewählt, die aufgrund ihres Alters, der 
naturnahen Baumartenzusammensetzung, sowie der geringen Erschließungsdichte mit 
Waldwegen langfristig Entwicklungspotential für eine natürliche Waldentwicklung bieten. Im 
historischen linksrheinischen Äußeren Grüngürtel (Stadtwald, Stadtwalderweiterung, 
Decksteiner Weiher bis Hochkirchen) wurden keine Flächen ausgewiesen, da dort

Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des historischen Gestaltungskonzeptes auch zukünftig 
notwendig sind. Außerdem sind die Waldflächen im historischen Grüngürtel aufgrund des 
dichten Wegenetzes und der intensiven Erholungsnutzung nicht für eine Stilllegung geeignet.  
 
Naturwaldentwicklungsflächen 
 
Insgesamt wurden 522 Hektar Wald (incl. der Referenzflächen) ausgewählt, das entspricht 
16 Prozent der städtischen Waldfläche. Der Wald ist auf 20 Gebiete verteilt, die in 
nachfolgender Tabelle nach der Größe geordnet aufgelistet sind: 
 
Nr.  Lage  Schutzstatus  Größe 
-ha- 
1 Worringer Bruch FFH, NSG 152,89 
2 Dünnwalder Wald: Isborns Heide LSG,NSG,GLB 71,8 
3 Gremberger Wäldchen LSG 51,84 
4 Rheinvorland:Merkenich NSG 36,81 
5 Rheinvorland: Worringen- Langel NSG 33,2 
6 Rheinvorland: Retentionsraum ehem. 
Kasernengelände Brasseur 
GLB, LSG, 
Betretungsverbot  
23,72 
7 Thielenbruch: NSG Thielenbruch FFH, NSG 21,95 
8 Worringer Bruch: Alte Ziegelei NSG 18,17 
9 Äußerer Grüngürtel: Brühler Landstr. ehem. 
Schiffhof 
LSG 14,65 
10 Dünnwalder Wald: Altwald Dünnwalder Mühlenweg LS G 14,2 
11 Brücker Heide: Im langen Bruch LSG 12,62 
12 Brücker Hardt: Flehbach GLB, LSG 12,38 
13 Nüssenberger Busch GLB 11,69 
14 Rheinvorland: NSG Flittard NSG 10,93 
15 Dünnwalder Wald: NSG Mutzbach  NSG 9,95 
16 Dünnwalder Wald: NSG Hornpott NSG 9,27 
17 Grüner Kuhweg: Wald im NSG NSG 5,57 
18 Gut Leidenhausen: Altwald Rennbahn  LSG 5,19 
19 Waldlabor „Wildniswald“ LSG 2,9 
20 Porz Langel: Wald im NSG NSG 2,53 
 Gesamtfläche -ha -  522,26  
 
Die ausgewählten Wälder repräsentieren das gesamte Spektrum der natürlichen 
Waldgesellschaften im Stadtgebiet. Sie lassen sich folgenden Waldentwicklungstypen 
zuordnen: 
• Worringer Bruch, Alte Ziegelei (Nr. 1,8:insgesamt 171,06 ha): natürliche 
Waldentwicklung von Erlen-Eschenwald auf Bruchwaldstandorten ehemaliger 
Altrheinarme.  
• Rheinvorland (Nr. 4,5,6,14,20: insgesamt 107,19 ha ): natürliche 
Auenwaldentwicklung im Überflutungsgebiet des Rheins 
• Dünnwald, Brück, Leidenhausen (Nr. 2,7,10,11,12,15 ,16,18: insgesamt 157,36 ha): 
natürliche Waldentwicklung von Buchen-Eichenwäldern und Wäldern auf 
Sonderstandorten (Bruchwald, Bachauenwald) der Mittelterrasse. 
• Gremberger Wäldchen, Äußerer Grüngürtel lrh (Nr. 3 ,9,13,17,19: insgesamt 86,65 
ha) natürliche Waldentwicklung von Buchen-Edellaubholzwäldern auf alten 
Waldstandorten der Niederterrasse und auf ehemaligen landwirtschaftlich genutzten 
Flächen.

Baumartenzusammensetzung und Altersstruktur der Naturwaldentwicklungsflächen 
 
In den zukünftigen Naturwaldentwicklungsflächen wachsen zu 90 Prozent Laubbäume. 
Diese Wälder bestehen zu rd. 60 Prozent aus Eichen, Buchen und Edellaubhölzern, wie 
Ahorn, Esche, Linde, Vogelkirsche und Hainbuche. Bestände aus Pappeln und Weiden 
haben einen relativ hohen Anteil von 22 Prozent, da diese Baumarten im Worringer Bruch 
und im Rheinvorland einen Verbreitungsschwerpunkt haben. Der Nadelholzanteil ist mit 10 
Prozent gering und besteht überwiegend aus Kiefern, die auf den Mittelterrassenstandorten 
in Dünnwald und Brück in Mischung mit Laubhölzern wachsen. 
Aufgrund der Baumartenzusammensetzung ist langfristig eine Entwicklung in Richtung der 
natürlichen Vegetation möglich. In den von der Pappel dominierten Wäldern wird abzuwarten 
sein wie schnell sich dort die Baumarten der natürlichen Vegetation durch natürliche 
Verjüngung aus Waldbeständen der Umgebung einfinden. 
 
 
 
 
 
 
Die Altersstruktur reicht von jungen Aufforstungsbeständen bis zu reifen Altwäldern mit alten 
Methusalem-Bäumen, die über 200 Jahre alt sind (Gremberger Wäldchen). Etwa 30 Prozent 
(166 ha) des Waldes ist über 80 Jahre alt. Die ältesten, über 100 jährigen Waldflächen 
bestehen überwiegend aus Eichen, Buchen und Kiefern. Von den über 140 jährigen 
Altwäldern, wurden 48 Hektar als Naturentwicklungswald ausgewiesen, damit werden 50 
Prozent der ältesten Eichen- und Buchenwälder im städtischen Wald zukünftig der 
natürlichen Walddynamik überlassen. 
 
 
0
20 
40 
60 
80 
100 
120 
140 Hektar 
Baumartenanteile

Zukünftige Behandlung der Naturwaldentwicklungsflächen 
 
Das Ziel der Ausweisung von Naturwaldentwicklungsflächen kann mit dem Motto „Natur 
Natur sein lassen“ beschrieben werden, das auch für die Entwicklung von Nationalparken 
und Wildnisgebieten gilt. Der Mensch soll nicht in natürliche Prozesse eingreifen. In der 
Praxis bedeutet dies, dass die Waldflächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Holz wird nicht 
mehr genutzt. Die natürliche Dynamik der Waldentwicklung soll möglichst ungestört 
ablaufen. Beispielsweise wird nach Sturmwürfen Schadholz nicht aufgearbeitet und auch 
nicht wieder aufgeforstet. Ebenso erfolgt kein Management im Hinblick auf die 
Baumartenzusammensetzung, Stabilität oder die Erholungsnutzung des Waldes. Die 
Flächen können im Rahmen des allgemeinen Waldbetretungsrechtes auf eigene Gefahr 
begangen werden. Trampelpfade, die durch umgestürzte Bäume versperrt werden, werden 
nicht freigeräumt. Grundsätzlich bleibt alles Holz im Wald liegen.  
 
Die Entscheidung zur Stilllegung der Gebiete entbindet nicht davon die Verkehrssicherheit 
auf den durch die Gebiete oder an ihnen vorbeiführenden Waldwegen zu beachten. Dabei 
müssen nur die über die normalen waldtypischen Risiken (z.B. abbrechende Äste, 
umstürzende Bäume) hinausgehenden offensichtlich erkennbaren, größeren Gefahren 
("Megagefahren") behoben werden, beispielsweise ein Baum mit angeschobenem 
Wurzelteller und bedrohlicher Schieflage zum Weg, der jederzeit umstürzen kann. Eine 
regelmäßige Kontrolle auf Megagefahren muss nicht stattfinden. Die Waldflächen werden mit 
Hinweisschildern gekennzeichnet (siehe beigefügten Entwurf). Wenn zur Verkehrssicherung 
Bäume gefällt werden, so bleiben die Stämme als liegendes Totholz im Wald. Die 
Verkehrssicherungspflicht an angrenzenden Straßen, Wegen und Bebauung besteht im 
vollen Umfang. Gefällte Bäume bleiben auch dort im Waldrand liegen und werden nicht 
genutzt.  
 
 
 
0
20 
40 
60 
80 
100 
120 
140 
Fichte, so. Nadelholz 
Kiefer,Lärche 
Pappel,Weide 
Birke, Roterle,Robinie 
Esche, Ahorn, Linde u.a. 
Buche 
Eiche 
Altersklassenverteilung

Anlage 
 
Karten Naturwaldentwicklungsflächen 
Entwurf Hinweisschild Naturwaldentwicklungsflächen

Anlage 2 - Naturwaldentwicklungsflächen Karten

2062 Zeichen

1 
2 
4 
5 
7 
8 
10 
13 14 15 
16 
17 
Nr. Lage Schutzstatus Größe -ha- 
1 Worringer Bruch FFH, NSG 152,89 
2 Dünnwalder Wald: Isborns Heide LSG,NSG,GLB 71,8 
3 Gremberger Wäldchen LSG 51,84 
4 Rheinvorland:Merkenich NSG 36,81 
5 Rheinvorland: Worringen- Langel NSG 33,2 
6 Rheinvorland: Retentionsraum ehem. 
Kasernengelände Brasseur 
GLB, LSG, 
Betretungsverbot  
23,72 
7 Thielenbruch: NSG Thielenbruch FFH, NSG 21,95 
8 Worringer Bruch: Alte Ziegelei NSG 18,17 
9 Äußerer Grüngürtel: Brühler Landstr. ehem. 
Schiffhof 
LSG 14,65 
10 Dünnwalder Wald: Altwald Dünnwalder Mühlenweg LSG 14,2 
11 Brücker Heide: Im langen Bruch LSG 12,62 
12 Brücker Hardt: Flehbach GLB, LSG 12,38 
13 Nüssenberger Busch GLB 11,69 
14 Rheinvorland: NSG Flittard NSG 10,93 
15 Dünnwalder Wald: NSG Mutzbach  NSG 9,95 
16 Dünnwalder Wald: NSG Hornpott NSG 9,27 
17 Grüner Kuhweg: Wald im NSG NSG 5,57 
18 Gut Leidenhausen: Altwald Rennbahn  LSG 5,19 
19 Waldlabor „Wildniswald“ LSG 2,9 
20 Porz Langel: Wald im NSG NSG 2,53 
 
Naturwaldentwicklungsflächen

11 
12 
3 
6 
18 9 
19 
20 
Nr. Lage Schutzstatus Größe -ha- 
1 Worringer Bruch FFH, NSG 152,89 
2 Dünnwalder Wald: Isborns Heide LSG,NSG,GLB 71,8 
3 Gremberger Wäldchen LSG 51,84 
4 Rheinvorland:Merkenich NSG 36,81 
5 Rheinvorland: Worringen- Langel NSG 33,2 
6 Rheinvorland: Retentionsraum ehem. 
Kasernengelände Brasseur 
GLB, LSG, 
Betretungsverbot  
23,72 
7 Thielenbruch: NSG Thielenbruch FFH, NSG 21,95 
8 Worringer Bruch: Alte Ziegelei NSG 18,17 
9 Äußerer Grüngürtel: Brühler Landstr. ehem. 
Schiffhof 
LSG 14,65 
10 Dünnwalder Wald: Altwald Dünnwalder Mühlenweg LSG 14,2 
11 Brücker Heide: Im langen Bruch LSG 12,62 
12 Brücker Hardt: Flehbach GLB, LSG 12,38 
13 Nüssenberger Busch GLB 11,69 
14 Rheinvorland: NSG Flittard NSG 10,93 
15 Dünnwalder Wald: NSG Mutzbach  NSG 9,95 
16 Dünnwalder Wald: NSG Hornpott NSG 9,27 
17 Grüner Kuhweg: Wald im NSG NSG 5,57 
18 Gut Leidenhausen: Altwald Rennbahn  LSG 5,19 
19 Waldlabor „Wildniswald“ LSG 2,9 
20 Porz Langel: Wald im NSG NSG 2,53 
 
Naturwaldentwicklungsflächen

Beschlussvorlage Ausschuss

1117 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2777/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln 
Flächenkonzept Referenzflächen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss beschließt das Flächenkonzept und beauftragt die Verwaltung die Flächen einzurich-
ten. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün, hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 das Forsteinrichtungswerk für 
den Waldbesitz der Stadt Köln beschlossen. 
 
Ergänzend wurde beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, in wie weit eine Erhöhung der FSC® 
Referenzflächen auf bis zu 500 ha realisiert werden kann. Bis Ende 2017 soll dem Ausschuss ein 
Flächenkonzept vorgelegt werden. 
 
Die Verwaltung hat das beigefügte Flächenkonzept erstellt. Insgesamt werden darin 522 ha städti-
sche Waldfläche vorgeschlagen, die als Naturwaldentwicklungsflächen nicht mehr bewirtschaftet 
werden.

Anlage 3 - Entwurf Hinweisschild Naturwaldentwicklungsfläche

594 Zeichen

Naturwaldentwicklungsfläche 
 
 
 
 
 
Nach dem Motto „Natur darf Natur bleiben“ wird dieser Wald der natürlichen 
Entwicklung überlassen. Das bedeutet, dass keine forstliche Pflege mehr stattfindet und 
Holz nicht mehr genutzt wird. Ausnahmsweise sind nur Maßnahmen zum Biotop- und 
Artenschutz und zur Verkehrssicherung erlaubt. 
 
  
Da hier kranke und abgestorbene Bäume nicht gefällt werden, 
besteht die Gefahr das Bäume jederzeit umstürzen oder Äste 
abbrechen. Das Betreten des Waldes und der Waldwege geschieht 
auf eigene Gefahr. 
Achtung Gefahr durch umstürzende Bäume 
und Astbruch!

Beratungsverlauf (1)

12.10.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2777/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.09.2017
Erstellt
07.09.2017 09:13