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2021/0116

Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule

Magistratsvorlage 03.05.2021

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185 Zeichen

Punkt 12: Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule 
 (V-Nr. 2021/0116) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 6

14086 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 65 
II 40 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0116 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
125 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  00063-05 Investitionsnummer:  00166 
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Gesamtsanierung Christoph -Graupner Schule  
 
Vorlage vom: 03.05.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt die Entwurfsplanung des Neubaus der Christoph-Graupner-Schule zur 
Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme im beschriebenen Rahmen.  
2. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden aus der Anlage zur Kenntnis genommen. Diese sind 
im Wirtschaftsplan IDA und im Haushalt des Schulamtes für die Jahre 2022 und folgende 
einzuplanen.  
3. Um die Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung V -.Nr. SV - 
2019/0053 zur CO2 - Reduktion umzusetzen, erfolgt ei ne Teil-Finanzierung aus dem 
Sonderbudget Klimaschutz des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt.  
Die Beantragung von Fördermitteln zur Gegenfinanzierung soll erfolgen.

- 3 - 
 
Anlagen: Kostenaufstellung  
Folgekostenberechnung CGS  
Einrichtungsbudget  
CO2 Neutrale Jahresbilanz durch PV-Anlage 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 26.05.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  03.05.2021: 
 
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis: 
 
Die Christoph-Graupner-Schule wurde in den Jahren 2004 - 2007 brandschutztechnisch 
ertüchtigt, sowie 2006 durch eine Cafeteria und einen Außenaufzug ergänzt. Das Gebäude ist 
ansonsten in der Substanz der 70/80er Jahre unverändert und dringend sanierungsbedürftig.  
 
1. Der Magistrats-Beschluss Nr. 47 vom 30.01.2019 stimmt Gesamtsanierung  
zu. 
Der Magistrats-Beschluss Nr. 37 vom 27.01.2021 stimmt der Fortführung der Planung 
mit dem Kostenansatz des Vorentwurfs bis Leistungsphase 4 zu.  
 
2. Beschlossen wurde die Umsetzung des vom Schulamt erarbeiteten Raumprogramms 
mit ca. 4.900 qm Programmfläche, die mit 4.805 qm Bruttogeschossfläche im Bestand 
und einem Neubauanteil von mindestens 2.238 qm Bruttogeschossfläche 
zu beplanen war.  
 
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch das Immobilienmanagement 
Darmstadt, hat für die Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterungsneubaus der 
Christoph-Graupner-Schule einen nicht offenen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die 
Wettbewerbsentscheidung der Jury am 18.06.2019 vergab den 1. Preis an STUDIO SF 
Simon Fischer & Architekten aus Mannheim. Die VGV-Entscheidung zugunsten des 
Wettbewerbsgewinners erfolgte am 20.8.2019. 
 
4. Entsprechend dem Stadtverordneten Beschluss V-Nr. SV-2019/0053 "Höchste Priorität 
für den Klimaschutz" wird für die energetische Sanierung dieses Projektes eine 
Energieberatung beauftragt. In diesem Zuge wird der Verbrauch an „grauer Energie“ 
berücksichtigt sowie das „Prinzip Cradle to Cradle“ (Wiege zu Wiege) und nicht wie 
früher Cradle to grave angewandt. Geplant wird das Gebäude mit dem höchstmöglichen 
Standard für „Nicht – Wohngebäude“ gemäß dem aktuellen Entwurf der Leitlinie 
„Standards für den Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
5. Nach Terminplan vom 12.10.2020 sieht die Zeitplanung folgende Meilensteine vor:  
 
• Beginn Schadstoffausbau und Teilabbruch:   August 2021 
• Baubeginn:      Januar 2022 
• Fertigstellung:      März 2024

- 5 - 
 
6. Gebäudekennwerte Stand vom 27.03.2020: 
 
• Bruttogeschossfläche (BGF):   7.798 m² 
• Bruttorauminhalt (BRI):  21.817 m³ 
• Nutzfläche (NUF):    4.245 m² 
• Verkehrsfläche (VF):    2.021 m² 
• Technikfläche (TF):       316 m² 
             
Lageplan 
 
Erläuterungsbericht 
 
Der vorliegende Entwurf ist mit allen Fachdisziplinen und den Nutzern abgeklärt. Die 
technischen Überprüfungen des Vorentwurfs sind so eingearbeitet, dass auf Grundlage des 
Entwurfs die Genehmigungsplanung erstellt werden kann.  
 
Auf Grund des Stadtverordneten Beschlusses V-Nr. SV-2019/0053 "Höchste Priorität 
für den Klimaschutz" wird für die Sanierung der Christoph-Graupner-Schule ein umfassendes 
energetisches Konzept entwickelt. 
 
Alle Bauteile und technischen Anlagen wurden unter dem Aspekt der Co2 - Neutralität 
betrachtet.  Dazu wurde eine ausführliche Bilanzierung erstellt, die in Auszügen als Anlage 
Nr.4 beigelegt wird. 
 
Unter Zugrundelegung des tabellarischen Raumprogramms waren die Aspekte, Innere 
Erschließung, Barrierefreiheit, Äußere Erschließung, Konstruktion, Baulicher Brandschutz so

- 6 - 
umzusetzen, dass die Bedürfnisse der Nutzer erfüllt werden und Architektur entsteht, die 
nachhaltig und wirtschaftlich zu bauen ist. 
 
Die bei der Wettbewerbsauslobung additiv angedachte Ergänzung mit einem Neubau, der 
während der Bestandssanierung interimsweise als separate funktionale Einheit betrieben 
werden kann, lässt sich  unter Berücksichtigung der erforderlichen Anbindungen und des 
vorhandenen erhaltenswerten Baumbestands nicht auf dem vorhandenen Grundstückdarst ellen 
(so auch das eindeutige Ergebnis aller Wettbewerbsentwürfe) Aufgrund dessen sowie der 
gewünschten, engen, funktionalen Verzahnung aller Raum-und Fachbereiche ist es erforderlich, 
dass die bauliche Erweiterung unmittelbar mit dem Bestand verbunden wird. Durch die 
funktionale und architektonische Neuordnung des Bestands (Verwaltung im 1. OG, zentrale 
Halle / Foyer über alle Geschoße, statische Aufrüstung und Anbindung) wird die zeitgleiche 
bauliche Umsetzung als Gesamtbaustelle erforderlich. 
Da bei derartigem Vorgehen eine Auslagerung der Schule unvermeidbar ist, wird in enger 
Abstimmung mit der Schulleitung, die interimistische Unterbringung der Schülerschaft an 2 
Standorten vorgesehen. Die jüngeren Jahrgangsstufenwerden in eines der Cluster sowie in 
Fachräume der aktuell im Bau befindlichen Luise-Büchner-Schule in der Lincoln Siedlung 
ziehen Das ist möglich, weil die dort errichtete 4-zügige Grundschule sich, analog der 
städtebaulichen Entwicklung des Viertels, erst im Laufe der kommenden Jahre aufbauen  wird. 
Zudem sind die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb der Förderschule überwiegend 
gewährleistet. Für die älteren Schülerinnen und Schüler der Berufsorientierungsstufe wird das 
vorhandene Interimsgebäude im Donnersbergring 69 baulich nachgerüstet und zur 
spezifischen Nutzung hergerichtet. 
 
 
Maßnahmen im Bestand: 
 
Das Bestandsgebäude wird entsprechend dem Wettbewerbsentwurf vollständig entkernt.  
Alle nichttragenden Wände werden rückgebaut. Im Bereich des Einganges entsteht ein 
Lichthof, welcher alle Geschosse miteinander verbindet. 
Brandschutztechnisch wird dieser Lichthof als Halle ausgebildet, an den sich 3 Cluster 
anschließen. Jedes Cluster erhält einen baugleichen Treppenhauskern mit Evakuierungsaufzug 
und angegliedertem WC- und Hygiene-Bereich  
Im Erdgeschoss befindet sich die Turnhalle mit Psychomotorikraum, das Schwimmbad,  
die Fachräume sowie die Mensa mit Lehrküche und eine Regenerierküche. 
In den beiden Obergeschossen sind die Klassenräume sowie die Schulleitung und der 
pädagogische Stützpunkt untergebracht. 
 
Die räumliche Konzeption, die ein lichtdurchflutetes Gebäude mit einer Wiederholung der 
Clusterstrukturen bietet, wird zu Zweidrittel = 67% mit dem vorhandenen Stahlbetonskelett 
realisiert. Da ein weitgehender Rückbau erfolgt, betragen die ermittelnden Herstellungskosten 
für die Kostengruppe 300+400 ca. 90 % der Neubaukosten. Da die Terrassen weitgehend 
überbaut werden, ist der Anteil an Bestandsquadratmetern höher als in der 2019 
beschlossenen Vorlage.  
 
Der Anbau wird voraussichtlich in Ortbeton errichtet werden, die Aufstockungen auf Grund  
der Struktur des Bestandsbaues in Holzrahmenbauweise. 
Die Dokumentation der Prüfung der unterschiedlichen Bauweisen unter Berücksichtigung

- 7 - 
der Tragfähigkeit, des Brandschutzes, der energetischen und nachhaltigen Aspekte ist 
abgeschlossen. 
 
 
Die ursprünglich im Wettbewerb geplante Fassade bestand aus einer vorgemauerten 
Klinkerschale. Hier wurde nicht realisiert, in wie weit die bestehenden Fassadenelemente das 
Gewicht einer vorgemauerten Klinkerverkleidung in Abhängigkeit mit den erforderlichen 
Dämmstärken 
tragen können. Im jetzigen Entwurf ist eine Keramikfassade geplant, mit der sich das Ziel der 
CO2 -Einsparung durch Verwendung größerer Dämmstärken und durch die in der CO2-Bilanz 
günstigere Außenhaut besser realisieren lässt. Das neben den statischen Vorzügen. 
Der eingeschossige Bereich des Bewegungs- und Psychomotorikraumes im Westen erhält eine 
Fassadenbegrünung über einer Fassadenschalung. 
 
Nach einer Untersuchung der Betonüberdeckung an den bestehenden Bauteilen durch das 
Statik-Büro Fast & Epp (Bericht vom 03.06.2020) wurde mittels einem zerstörungsfreien 
Messverfahren festgestellt, dass die angestrebte Feuerwiderstandsklasse F90 mehrheitlich 
nicht erreicht wird. Beim größten Teil der Messungen kann allerdings eine 
Feuerwiderstandsklasse von F60 erreicht werden. Da die Rippen der Pi-Platten im 2. 
Bauabschnitt nur eine Feuerwiderstandsklasse von F30 besitzen, sind hier 
Ertüchtigungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Brandschutz erforderlich! 
 
Wie bereits berichtet, wird bei der Planung des Gebäudes auf eine zentrale Be- und 
Entlüftungsanlage verzichtet. Die Bau- und Betriebskosten dieser Lösung Fensterlüftung mit 
automatisierter CO2-Überwachung wurden mit zentralen Lüftungsanlagen in Bezug auf 
Primärenergiebedarf und Kosten verglichen. Die im Vorentwurf getroffenen Überlegungen 
wurden durch den Vergleich bestätigt.  
 
Dies bietet auch den Vorteil einer Nachtauskühlung. Dabei handelt es sich um eine 
wartungsarme und energiesparende Low-Tech-Variante, die in den Übergangszeiten ohne 
Energiezufuhr auskommt. Innenliegende Sanitär- und Funktions-Räume erhalten eine 
dezentrale Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung, welche über Dach geführt wird.  
Das Warmwasser wird zentral aufbereitet, da auf Grund des hohen Hygienestandards und des 
Schwimmbades mit einem vergleichsweise hohen Verbrauch an Warmwasser zu rechnen ist.  
 
Die Beheizung wird über klassische Heizkörper vorgesehen. Die Kinder und Jugendlichen 
benötigen hier auch in offenen Clusterbereichen gut temperierte Räume. Eine Ausnahme bildet 
die Psychomotorikhalle. Die Beheizung erfolgt hier mittels Deckenheizung. 
 
Bezüglich der Sanierung des Schwimmbades wurde die 1. Variante – Bestand verkleinern - 
gewählt.  
Grundlage war die Betrachtung und der Vergleich der anfallenden baulichen Herstellungs- 
/Sanierungskosten sowie der jährlichen Betriebskosten für Wärme, Strom Schwimmbadtechnik 
und Transmissionswärmeverluste hochgerechnet auf 20 Jahre. 
 
Ausführung unter Beachtung der Klimaschutzziele:

- 8 - 
Bei der Vorentwurfsplanung wurden bereits wesentliche Möglichkeiten zur Co 2 -Einsparung 
abgestimmt. Die Verwendung der Bestandskonstruktion erlaubt eine hohe Einsparung an 
grauer Energie, die bei diesem Projekt in der Entwurfsphase berechnet wird.  
 
Die Verkleinerung des Schwimmbades ist ein Baustein zur Reduzierung der Verbrauchskosten 
und damit auch zur Senkung des CO²-Verbrauches des Gebäudes.  
 
Grundsätzlich wird auf eine Mischung aus Low-Tech und energiesparender Haustechnik 
geachtet. Auf dem Dach ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage vorgesehen.  
 
Zudem wird bei der Auswahl der Baustoffe das Prinzip Cradle to Cradle zu Grunde gelegt und 
nach Möglichkeit auf Verbundbaustoffe verzichtet, um die Wiederverwendbarkeit und den 
Rücklauf der Materialien in einen Kreislauf zu führen. 
 
 
Kosten: 
 
Die berechneten Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus den umfänglicheren Eingriffen  
in die Bestandsstruktur. 
 
Die Einsparungen durch Nutzung der Stahlbetonkonstruktion finden durch notwendige 
Ertüchtigungen und erhöhte Planungs- und Ausführungsaufwendungen keinen finanziellen 
Niederschlag, unterstützen aber aufgrund der Verwendung der grauen Energie wesentlich die 
Zielsetzung der CO2-Neutralität. 
 
Die Entscheidung CO2-neutral zu planen, führt zu einer Kostensteigerung, die sich außer in 
den aufgelisteten Kosten durch die Konzeption der Ertüchtigung des Altbaus ergibt.  
 
Die Außenanlagenplanung im Entwurf berücksichtigt die notwendige Rigolenplanung, die 
Eingangssituation und die Bearbeitung der durch den Bau beeinträchtigten Flächen sowie die 
Positionierung von Ersatzpflanzungen. Da einige sehr dicht am Bestandsgebäude stehende 
Bäume eine Sanierung nicht erlauben, wird für diese 8 Bäume nach 
Sachverständigengutachten und in Abstimmung mit dem Umweltamt die Fällgenehmigung 
beantragt. Ersatzpflanzungen sind unter Berücksichtigung des Bestandes auf benachbarten 
städtischen Grundstücken (Schulcampus Bürgerpark) zu realisieren. 
Die Erschließung und Parkierungssituation mit den Andienungsplätzen für die 
Transportfahrzeuge der Schüler*innen wurde mit dem Mobilitätsamt abgestimmt. Für einen 
geteilten Verkehrsraum in der Vogelsbergstraße sind vertragliche Regelungen zu treffen, die 
Stellplatznutzung für Lehrkräfte und Anwohner abgestimmt im Sinne der 
Parkraumbewirtschaftung erlauben. Die Realisierung von E-Ladestationen kann in diesem 
Kontext vom Mobilitätsamt verfolgt werden. 
 
Ein weiterer Faktor, welcher zu einer Erhöhung der tatsächlichen Baukosten aber auch zu 
Terminverschiebungen führen kann, ist die aktuelle Corona-Pandemie. 
 
Der Vorlage wurde in der Sitzung der Betriebskommission am 17.02.2021 zugestimmt.  
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat IV

Jochen Partsch  Rafael Reißer   André Schellenberg 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadtkämmerer

anlage 7

191 Zeichen

Punkt 7: Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule 
 (V-Nr. 2021/0116) 
 
 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Schule der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 10

478 Zeichen

Punkt 15: Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule 
 (V-Nr. 2021/0116) 
 
Die Fraktion Die Linke. stellt folgenden Maßgabeantrag: 
Zur Verbesserung des energetischen Konzepts im Rahmen des gewählten  
„Low-Tech-Ansatzes“ wird IDA dazu aufgefordert, die Heizung des Beckens durch 
eine Solarthermie-Anlage in die Planung aufzunehmen. 
 
Der Antrag wird in geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben. 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimme: Stadtve. Neumann (Die Partei)

2021/0116

14006 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0116 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  00063-05 Investitionsnummer:  00166 
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Gesamtsanierung Christoph -Graupner Schule  
 
Vorlage vom: 03.05.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt die Entwurfsplanung des Neubaus der Christoph-Graupner-Schule zur 
Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme im beschriebenen Rahmen.  
2. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden aus der Anlage zur Kenntnis genommen. Diese sind 
im Wirtschaftsplan IDA und im Haushalt des Schulamtes für die Jahre 2022 und folgende 
einzuplanen.  
3. Um die Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung V-.Nr. SV - 
2019/0053 zur CO2 - Reduktion umzusetzen, erfolgt eine Teil -Finanzierung aus dem 
Sonderbudget Klimaschutz des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt.  
Die Beantragung von Fördermitteln zur Gegenfinanzierung soll erfolgen.

- 2 - 
Anlagen: Kostenaufstellung  
Folgekostenberechnung CGS  
Einrichtungsbudget  
CO2 Neutrale Jahresbilanz durch PV -Anlage 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  03.05.2021: 
 
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis: 
 
Die Christoph-Graupner-Schule wurde in den Jahren 2004 - 2007 brandschutztechnisch 
ertüchtigt, sowie 2006 durch eine Cafeteria und einen Außenaufzug ergänzt. Das Gebäude ist 
ansonsten in der Substanz der 70/80er Jahre unverändert und dringend sanierungsbedürftig.  
 
1. Der Magistrats-Beschluss Nr. 47 vom 30.01.2019 stimmt Gesamtsanierung  
zu. 
Der Magistrats-Beschluss Nr. 37 vom 27.01.2021 stimmt der Fortführung der Planung 
mit dem Kostenansatz des Vorentwurfs bis Leistungsphase 4 zu.  
 
2. Beschlossen wurde die Umsetzung des vom Schulamt erarbeiteten Raumprogramms 
mit ca. 4.900 qm Programmfläche, die mit 4.805 qm Bruttogeschossfläche im Bestand 
und einem Neubauanteil von mindestens 2.238 qm Bruttogeschossfläche 
zu beplanen war.  
 
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch das Immobilienmanagement 
Darmstadt, hat für die Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterungsneubaus der 
Christoph-Graupner-Schule einen nicht offenen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die 
Wettbewerbsentscheidung der Jury am 18.06.2019 vergab den 1. Preis an STUDIO SF 
Simon Fischer & Architekten aus Mannheim. Die VGV-Entscheidung zugunsten des 
Wettbewerbsgewinners erfolgte am 20.8.2019. 
 
4. Entsprechend dem Stadtverordneten Beschluss V-Nr. SV-2019/0053 "Höchste Priorität 
für den Klimaschutz" wird für die energetische Sanierung dieses Projektes eine 
Energieberatung beauftragt. In diesem Zuge wird der Verbrauch an „grauer Energie“ 
berücksichtigt sowie das „Prinzip Cradle to Cradle“ (Wiege zu Wiege) und nicht wie 
früher Cradle to grave angewandt. Geplant wird das Gebäude mit dem höchstmöglichen 
Standard für „Nicht – Wohngebäude“ gemäß dem aktuellen Entwurf der Leitlinie 
„Standards für den Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
5. Nach Terminplan vom 12.10.2020 sieht die Zeitplanung folgende Meilensteine vor:  
 
• Beginn Schadstoffausbau und Teilabbruch:   August 2021 
• Baubeginn:      Januar 2022 
• Fertigstellung:      März 2024

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6. Gebäudekennwerte Stand vom 27.03.2020: 
 
• Bruttogeschossfläche (BGF):   7.798 m² 
• Bruttorauminhalt (BRI):  21.817 m³ 
• Nutzfläche (NUF):    4.245 m² 
• Verkehrsfläche (VF):    2.021 m² 
• Technikfläche (TF):       316 m² 
             
Lageplan 
 
Erläuterungsbericht 
 
Der vorliegende Entwurf ist mit allen Fachdisziplinen und den Nutzern abgeklärt. Die 
technischen Überprüfungen des Vorentwurfs sind so eingearbeitet, dass auf Grundlage des 
Entwurfs die Genehmigungsplanung erstellt werden kann.  
 
Auf Grund des Stadtverordneten Beschlusses V-Nr. SV-2019/0053 "Höchste Priorität 
für den Klimaschutz" wird für die Sanierung der Christoph-Graupner-Schule ein umfassendes 
energetisches Konzept entwickelt. 
 
Alle Bauteile und technischen Anlagen wurden unter dem Aspekt der Co2 - Neutralität 
betrachtet.  Dazu wurde eine ausführliche Bilanzierung erstellt, die in Auszügen als Anlage 
Nr.4 beigelegt wird. 
 
Unter Zugrundelegung des tabellarischen Raumprogramms waren die Aspekte, Innere 
Erschließung, Barrierefreiheit, Äußere Erschließung, Konstruktion, Baulicher Brandschutz so 
umzusetzen, dass die Bedürfnisse der Nutzer erfüllt werden und Architektur entsteht, die 
nachhaltig und wirtschaftlich zu bauen ist.

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Die bei der Wettbewerbsauslobung additiv angedachte Ergänzung mit einem Neubau, der 
während der Bestandssanierung interimsweise als separate funktionale Einheit betrieben 
werden kann, lässt sich  unter Berücksichtigung der erforderlichen Anbindungen und des 
vorhandenen erhaltenswerten Baumbestands nicht auf dem vorhandenen Grundstückdarst ellen 
(so auch das eindeutige Ergebnis aller Wettbewerbsentwürfe) Aufgrund dessen sowie der 
gewünschten, engen, funktionalen Verzahnung aller Raum-und Fachbereiche ist es erforderlich, 
dass die bauliche Erweiterung unmittelbar mit dem Bestand verbunden wird. Durch die 
funktionale und architektonische Neuordnung des Bestands (Verwaltung im 1. OG, zentrale 
Halle / Foyer über alle Geschoße, statische Aufrüstung und Anbindung) wird die zeitgleiche 
bauliche Umsetzung als Gesamtbaustelle erforderlich. 
Da bei derartigem Vorgehen eine Auslagerung der Schule unvermeidbar ist, wird in enger 
Abstimmung mit der Schulleitung, die interimistische Unterbringung der Schülerschaft an 2 
Standorten vorgesehen. Die jüngeren Jahrgangsstufenwerden in eines der Cluster sowie in 
Fachräume der aktuell im Bau befindlichen Luise-Büchner-Schule in der Lincoln Siedlung 
ziehen Das ist möglich, weil die dort errichtete 4-zügige Grundschule sich, analog der 
städtebaulichen Entwicklung des Viertels, erst im Laufe der kommenden Jahre aufbauen  wird. 
Zudem sind die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb der Förderschule überwiegend 
gewährleistet. Für die älteren Schülerinnen und Schüler der Berufsorientierungsstufe wird das 
vorhandene Interimsgebäude im Donnersbergring 69 baulich nachgerüstet und zur 
spezifischen Nutzung hergerichtet. 
 
 
Maßnahmen im Bestand: 
 
Das Bestandsgebäude wird entsprechend dem Wettbewerbsentwurf vollständig entkernt.  
Alle nichttragenden Wände werden rückgebaut. Im Bereich des Einganges entsteht ein 
Lichthof, welcher alle Geschosse miteinander verbindet. 
Brandschutztechnisch wird dieser Lichthof als Halle ausgebildet, an den sich 3 Cluster 
anschließen. Jedes Cluster erhält einen baugleichen Treppenhauskern mit Evakuierungsaufzug 
und angegliedertem WC- und Hygiene-Bereich  
Im Erdgeschoss befindet sich die Turnhalle mit Psychomotorikraum, das Schwimmbad,  
die Fachräume sowie die Mensa mit Lehrküche und eine Regenerierküche. 
In den beiden Obergeschossen sind die Klassenräume sowie die Schulleitung und der 
pädagogische Stützpunkt untergebracht. 
 
Die räumliche Konzeption, die ein lichtdurchflutetes Gebäude mit einer Wiederholung der 
Clusterstrukturen bietet, wird zu Zweidrittel = 67% mit dem vorhandenen Stahlbetonskelett 
realisiert. Da ein weitgehender Rückbau erfolgt, betragen die ermittelnden Herstellungskosten 
für die Kostengruppe 300+400 ca. 90 % der Neubaukosten. Da die Terrassen weitgehend 
überbaut werden, ist der Anteil an Bestandsquadratmetern höher als in der 2019 
beschlossenen Vorlage.  
 
Der Anbau wird voraussichtlich in Ortbeton errichtet werden, die Aufstockungen auf Grund  
der Struktur des Bestandsbaues in Holzrahmenbauweise. 
Die Dokumentation der Prüfung der unterschiedlichen Bauweisen unter Berücksichtigung  
der Tragfähigkeit, des Brandschutzes, der energetischen und nachhaltigen Aspekte ist 
abgeschlossen.

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Die ursprünglich im Wettbewerb geplante Fassade bestand aus einer vorgemauerten 
Klinkerschale. Hier wurde nicht realisiert, in wie weit die bestehenden Fassadenelemente das 
Gewicht einer vorgemauerten Klinkerverkleidung in Abhängigkeit mit den erforderlichen 
Dämmstärken 
tragen können. Im jetzigen Entwurf ist eine Keramikfassade geplant, mit der sich das Ziel der 
CO2 -Einsparung durch Verwendung größerer Dämmstärken und durch die in der CO2-Bilanz 
günstigere Außenhaut besser realisieren lässt. Das neben den statischen Vorzügen. 
Der eingeschossige Bereich des Bewegungs- und Psychomotorikraumes im Westen erhält eine 
Fassadenbegrünung über einer Fassadenschalung. 
 
Nach einer Untersuchung der Betonüberdeckung an den bestehenden Bauteilen durch das 
Statik-Büro Fast & Epp (Bericht vom 03.06.2020) wurde mittels einem zerstörungsfreien 
Messverfahren festgestellt, dass die angestrebte Feuerwiderstandsklasse F90 mehrheitlich 
nicht erreicht wird. Beim größten Teil der Messungen kann allerdings eine 
Feuerwiderstandsklasse von F60 erreicht werden. Da die Rippen der Pi-Platten im 2. 
Bauabschnitt nur eine Feuerwiderstandsklasse von F30 besitzen, sind hier 
Ertüchtigungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Brandschutz erforderlich! 
 
Wie bereits berichtet, wird bei der Planung des Gebäudes auf eine zentrale Be- und 
Entlüftungsanlage verzichtet. Die Bau- und Betriebskosten dieser Lösung Fensterlüftung mit 
automatisierter CO2-Überwachung wurden mit zentralen Lüftungsanlagen in Bezug auf 
Primärenergiebedarf und Kosten verglichen. Die im Vorentwurf getroffenen Überlegungen 
wurden durch den Vergleich bestätigt.  
 
Dies bietet auch den Vorteil einer Nachtauskühlung. Dabei handelt es sich um eine 
wartungsarme und energiesparende Low-Tech-Variante, die in den Übergangszeiten ohne 
Energiezufuhr auskommt. Innenliegende Sanitär- und Funktions-Räume erhalten eine 
dezentrale Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung, welche über Dach geführt wird.  
Das Warmwasser wird zentral aufbereitet, da auf Grund des hohen Hygienestandards und des 
Schwimmbades mit einem vergleichsweise hohen Verbrauch an Warmwasser zu rechnen ist.  
 
Die Beheizung wird über klassische Heizkörper vorgesehen. Die Kinder und Jugendlichen 
benötigen hier auch in offenen Clusterbereichen gut temperierte Räume. Eine Ausnahme bildet 
die Psychomotorikhalle. Die Beheizung erfolgt hier mittels Deckenheizung. 
 
Bezüglich der Sanierung des Schwimmbades wurde die 1. Variante – Bestand verkleinern - 
gewählt.  
Grundlage war die Betrachtung und der Vergleich der anfallenden baulichen Herstellungs- 
/Sanierungskosten sowie der jährlichen Betriebskosten für Wärme, Strom Schwimmbadtechnik 
und Transmissionswärmeverluste hochgerechnet auf 20 Jahre. 
 
Ausführung unter Beachtung der Klimaschutzziele: 
 
Bei der Vorentwurfsplanung wurden bereits wesentliche Möglichkeiten zur Co 2 -Einsparung 
abgestimmt. Die Verwendung der Bestandskonstruktion erlaubt eine hohe Einsparung an 
grauer Energie, die bei diesem Projekt in der Entwurfsphase berechnet wird.  
 
Die Verkleinerung des Schwimmbades ist ein Baustein zur Reduzierung der Verbrauchskosten 
und damit auch zur Senkung des CO²-Verbrauches des Gebäudes.

- 7 - 
Grundsätzlich wird auf eine Mischung aus Low-Tech und energiesparender Haustechnik 
geachtet. Auf dem Dach ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage vorgesehen.  
 
Zudem wird bei der Auswahl der Baustoffe das Prinzip Cradle to Cradle zu Grunde gelegt und 
nach Möglichkeit auf Verbundbaustoffe verzichtet, um die Wiederverwendbarkeit und den 
Rücklauf der Materialien in einen Kreislauf zu führen. 
 
 
Kosten: 
 
Die berechneten Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus den umfänglicheren Eingriffen  
in die Bestandsstruktur. 
 
Die Einsparungen durch Nutzung der Stahlbetonkonstruktion finden durch notwendige 
Ertüchtigungen und erhöhte Planungs- und Ausführungsaufwendungen keinen finanziellen 
Niederschlag, unterstützen aber aufgrund der Verwendung der grauen Energie wesentlich die 
Zielsetzung der CO2-Neutralität. 
 
Die Entscheidung CO2-neutral zu planen, führt zu einer Kostensteigerung, die sich außer in 
den aufgelisteten Kosten durch die Konzeption der Ertüchtigung des Altbaus ergibt.  
 
Die Außenanlagenplanung im Entwurf berücksichtigt die notwendige Rigolenplanung, die 
Eingangssituation und die Bearbeitung der durch den Bau beeinträchtigten Flächen sowie die 
Positionierung von Ersatzpflanzungen. Da einige sehr dicht am Bestandsgebäude stehende 
Bäume eine Sanierung nicht erlauben, wird für diese 8 Bäume nach 
Sachverständigengutachten und in Abstimmung mit dem Umweltamt die Fällgenehmigung 
beantragt. Ersatzpflanzungen sind unter Berücksichtigung des Bestandes auf benachbarten 
städtischen Grundstücken (Schulcampus Bürgerpark) zu realisieren. 
Die Erschließung und Parkierungssituation mit den Andienungsplätzen für die 
Transportfahrzeuge der Schüler*innen wurde mit dem Mobilitätsamt abgestimmt. Für einen 
geteilten Verkehrsraum in der Vogelsbergstraße sind vertragliche Regelungen zu treffen, die 
Stellplatznutzung für Lehrkräfte und Anwohner abgestimmt im Sinne der 
Parkraumbewirtschaftung erlauben. Die Realisierung von E-Ladestationen kann in diesem 
Kontext vom Mobilitätsamt verfolgt werden. 
 
Ein weiterer Faktor, welcher zu einer Erhöhung der tatsächlichen Baukosten aber auch zu 
Terminverschiebungen führen kann, ist die aktuelle Corona-Pandemie. 
 
Der Vorlage wurde in der Sitzung der Betriebskommission am 17.02.2021 zugestimmt.  
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer   André Schellenberg 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadtkämmerer

anlage 8

249 Zeichen

Punkt 12: Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule 
 (V-Nr. 2021/0116) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

Beratungsverlauf (5)

TOP 125
TOP 12
TOP 7
TOP 12
TOP 15

Orte (2)

  • Vogelsbergstraße
  • Donnersbergring 69

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0116
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.05.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00