2021/0116
Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 9
185 Zeichen
Punkt 12: Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule (V-Nr. 2021/0116) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 6
14086 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.05.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
II 40
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0116
Magistratsbeschluss -Nr.
125
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 00063-05 Investitionsnummer: 00166
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Gesamtsanierung Christoph -Graupner Schule
Vorlage vom: 03.05.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt die Entwurfsplanung des Neubaus der Christoph-Graupner-Schule zur
Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme im beschriebenen Rahmen.
2. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden aus der Anlage zur Kenntnis genommen. Diese sind
im Wirtschaftsplan IDA und im Haushalt des Schulamtes für die Jahre 2022 und folgende
einzuplanen.
3. Um die Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung V -.Nr. SV -
2019/0053 zur CO2 - Reduktion umzusetzen, erfolgt ei ne Teil-Finanzierung aus dem
Sonderbudget Klimaschutz des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt.
Die Beantragung von Fördermitteln zur Gegenfinanzierung soll erfolgen.
- 3 -
Anlagen: Kostenaufstellung
Folgekostenberechnung CGS
Einrichtungsbudget
CO2 Neutrale Jahresbilanz durch PV-Anlage
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 26.05.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.05.2021:
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis:
Die Christoph-Graupner-Schule wurde in den Jahren 2004 - 2007 brandschutztechnisch
ertüchtigt, sowie 2006 durch eine Cafeteria und einen Außenaufzug ergänzt. Das Gebäude ist
ansonsten in der Substanz der 70/80er Jahre unverändert und dringend sanierungsbedürftig.
1. Der Magistrats-Beschluss Nr. 47 vom 30.01.2019 stimmt Gesamtsanierung
zu.
Der Magistrats-Beschluss Nr. 37 vom 27.01.2021 stimmt der Fortführung der Planung
mit dem Kostenansatz des Vorentwurfs bis Leistungsphase 4 zu.
2. Beschlossen wurde die Umsetzung des vom Schulamt erarbeiteten Raumprogramms
mit ca. 4.900 qm Programmfläche, die mit 4.805 qm Bruttogeschossfläche im Bestand
und einem Neubauanteil von mindestens 2.238 qm Bruttogeschossfläche
zu beplanen war.
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch das Immobilienmanagement
Darmstadt, hat für die Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterungsneubaus der
Christoph-Graupner-Schule einen nicht offenen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die
Wettbewerbsentscheidung der Jury am 18.06.2019 vergab den 1. Preis an STUDIO SF
Simon Fischer & Architekten aus Mannheim. Die VGV-Entscheidung zugunsten des
Wettbewerbsgewinners erfolgte am 20.8.2019.
4. Entsprechend dem Stadtverordneten Beschluss V-Nr. SV-2019/0053 "Höchste Priorität
für den Klimaschutz" wird für die energetische Sanierung dieses Projektes eine
Energieberatung beauftragt. In diesem Zuge wird der Verbrauch an „grauer Energie“
berücksichtigt sowie das „Prinzip Cradle to Cradle“ (Wiege zu Wiege) und nicht wie
früher Cradle to grave angewandt. Geplant wird das Gebäude mit dem höchstmöglichen
Standard für „Nicht – Wohngebäude“ gemäß dem aktuellen Entwurf der Leitlinie
„Standards für den Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
5. Nach Terminplan vom 12.10.2020 sieht die Zeitplanung folgende Meilensteine vor:
• Beginn Schadstoffausbau und Teilabbruch: August 2021
• Baubeginn: Januar 2022
• Fertigstellung: März 2024
- 5 -
6. Gebäudekennwerte Stand vom 27.03.2020:
• Bruttogeschossfläche (BGF): 7.798 m²
• Bruttorauminhalt (BRI): 21.817 m³
• Nutzfläche (NUF): 4.245 m²
• Verkehrsfläche (VF): 2.021 m²
• Technikfläche (TF): 316 m²
Lageplan
Erläuterungsbericht
Der vorliegende Entwurf ist mit allen Fachdisziplinen und den Nutzern abgeklärt. Die
technischen Überprüfungen des Vorentwurfs sind so eingearbeitet, dass auf Grundlage des
Entwurfs die Genehmigungsplanung erstellt werden kann.
Auf Grund des Stadtverordneten Beschlusses V-Nr. SV-2019/0053 "Höchste Priorität
für den Klimaschutz" wird für die Sanierung der Christoph-Graupner-Schule ein umfassendes
energetisches Konzept entwickelt.
Alle Bauteile und technischen Anlagen wurden unter dem Aspekt der Co2 - Neutralität
betrachtet. Dazu wurde eine ausführliche Bilanzierung erstellt, die in Auszügen als Anlage
Nr.4 beigelegt wird.
Unter Zugrundelegung des tabellarischen Raumprogramms waren die Aspekte, Innere
Erschließung, Barrierefreiheit, Äußere Erschließung, Konstruktion, Baulicher Brandschutz so
- 6 -
umzusetzen, dass die Bedürfnisse der Nutzer erfüllt werden und Architektur entsteht, die
nachhaltig und wirtschaftlich zu bauen ist.
Die bei der Wettbewerbsauslobung additiv angedachte Ergänzung mit einem Neubau, der
während der Bestandssanierung interimsweise als separate funktionale Einheit betrieben
werden kann, lässt sich unter Berücksichtigung der erforderlichen Anbindungen und des
vorhandenen erhaltenswerten Baumbestands nicht auf dem vorhandenen Grundstückdarst ellen
(so auch das eindeutige Ergebnis aller Wettbewerbsentwürfe) Aufgrund dessen sowie der
gewünschten, engen, funktionalen Verzahnung aller Raum-und Fachbereiche ist es erforderlich,
dass die bauliche Erweiterung unmittelbar mit dem Bestand verbunden wird. Durch die
funktionale und architektonische Neuordnung des Bestands (Verwaltung im 1. OG, zentrale
Halle / Foyer über alle Geschoße, statische Aufrüstung und Anbindung) wird die zeitgleiche
bauliche Umsetzung als Gesamtbaustelle erforderlich.
Da bei derartigem Vorgehen eine Auslagerung der Schule unvermeidbar ist, wird in enger
Abstimmung mit der Schulleitung, die interimistische Unterbringung der Schülerschaft an 2
Standorten vorgesehen. Die jüngeren Jahrgangsstufenwerden in eines der Cluster sowie in
Fachräume der aktuell im Bau befindlichen Luise-Büchner-Schule in der Lincoln Siedlung
ziehen Das ist möglich, weil die dort errichtete 4-zügige Grundschule sich, analog der
städtebaulichen Entwicklung des Viertels, erst im Laufe der kommenden Jahre aufbauen wird.
Zudem sind die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb der Förderschule überwiegend
gewährleistet. Für die älteren Schülerinnen und Schüler der Berufsorientierungsstufe wird das
vorhandene Interimsgebäude im Donnersbergring 69 baulich nachgerüstet und zur
spezifischen Nutzung hergerichtet.
Maßnahmen im Bestand:
Das Bestandsgebäude wird entsprechend dem Wettbewerbsentwurf vollständig entkernt.
Alle nichttragenden Wände werden rückgebaut. Im Bereich des Einganges entsteht ein
Lichthof, welcher alle Geschosse miteinander verbindet.
Brandschutztechnisch wird dieser Lichthof als Halle ausgebildet, an den sich 3 Cluster
anschließen. Jedes Cluster erhält einen baugleichen Treppenhauskern mit Evakuierungsaufzug
und angegliedertem WC- und Hygiene-Bereich
Im Erdgeschoss befindet sich die Turnhalle mit Psychomotorikraum, das Schwimmbad,
die Fachräume sowie die Mensa mit Lehrküche und eine Regenerierküche.
In den beiden Obergeschossen sind die Klassenräume sowie die Schulleitung und der
pädagogische Stützpunkt untergebracht.
Die räumliche Konzeption, die ein lichtdurchflutetes Gebäude mit einer Wiederholung der
Clusterstrukturen bietet, wird zu Zweidrittel = 67% mit dem vorhandenen Stahlbetonskelett
realisiert. Da ein weitgehender Rückbau erfolgt, betragen die ermittelnden Herstellungskosten
für die Kostengruppe 300+400 ca. 90 % der Neubaukosten. Da die Terrassen weitgehend
überbaut werden, ist der Anteil an Bestandsquadratmetern höher als in der 2019
beschlossenen Vorlage.
Der Anbau wird voraussichtlich in Ortbeton errichtet werden, die Aufstockungen auf Grund
der Struktur des Bestandsbaues in Holzrahmenbauweise.
Die Dokumentation der Prüfung der unterschiedlichen Bauweisen unter Berücksichtigung
- 7 -
der Tragfähigkeit, des Brandschutzes, der energetischen und nachhaltigen Aspekte ist
abgeschlossen.
Die ursprünglich im Wettbewerb geplante Fassade bestand aus einer vorgemauerten
Klinkerschale. Hier wurde nicht realisiert, in wie weit die bestehenden Fassadenelemente das
Gewicht einer vorgemauerten Klinkerverkleidung in Abhängigkeit mit den erforderlichen
Dämmstärken
tragen können. Im jetzigen Entwurf ist eine Keramikfassade geplant, mit der sich das Ziel der
CO2 -Einsparung durch Verwendung größerer Dämmstärken und durch die in der CO2-Bilanz
günstigere Außenhaut besser realisieren lässt. Das neben den statischen Vorzügen.
Der eingeschossige Bereich des Bewegungs- und Psychomotorikraumes im Westen erhält eine
Fassadenbegrünung über einer Fassadenschalung.
Nach einer Untersuchung der Betonüberdeckung an den bestehenden Bauteilen durch das
Statik-Büro Fast & Epp (Bericht vom 03.06.2020) wurde mittels einem zerstörungsfreien
Messverfahren festgestellt, dass die angestrebte Feuerwiderstandsklasse F90 mehrheitlich
nicht erreicht wird. Beim größten Teil der Messungen kann allerdings eine
Feuerwiderstandsklasse von F60 erreicht werden. Da die Rippen der Pi-Platten im 2.
Bauabschnitt nur eine Feuerwiderstandsklasse von F30 besitzen, sind hier
Ertüchtigungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Brandschutz erforderlich!
Wie bereits berichtet, wird bei der Planung des Gebäudes auf eine zentrale Be- und
Entlüftungsanlage verzichtet. Die Bau- und Betriebskosten dieser Lösung Fensterlüftung mit
automatisierter CO2-Überwachung wurden mit zentralen Lüftungsanlagen in Bezug auf
Primärenergiebedarf und Kosten verglichen. Die im Vorentwurf getroffenen Überlegungen
wurden durch den Vergleich bestätigt.
Dies bietet auch den Vorteil einer Nachtauskühlung. Dabei handelt es sich um eine
wartungsarme und energiesparende Low-Tech-Variante, die in den Übergangszeiten ohne
Energiezufuhr auskommt. Innenliegende Sanitär- und Funktions-Räume erhalten eine
dezentrale Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung, welche über Dach geführt wird.
Das Warmwasser wird zentral aufbereitet, da auf Grund des hohen Hygienestandards und des
Schwimmbades mit einem vergleichsweise hohen Verbrauch an Warmwasser zu rechnen ist.
Die Beheizung wird über klassische Heizkörper vorgesehen. Die Kinder und Jugendlichen
benötigen hier auch in offenen Clusterbereichen gut temperierte Räume. Eine Ausnahme bildet
die Psychomotorikhalle. Die Beheizung erfolgt hier mittels Deckenheizung.
Bezüglich der Sanierung des Schwimmbades wurde die 1. Variante – Bestand verkleinern -
gewählt.
Grundlage war die Betrachtung und der Vergleich der anfallenden baulichen Herstellungs-
/Sanierungskosten sowie der jährlichen Betriebskosten für Wärme, Strom Schwimmbadtechnik
und Transmissionswärmeverluste hochgerechnet auf 20 Jahre.
Ausführung unter Beachtung der Klimaschutzziele:
- 8 -
Bei der Vorentwurfsplanung wurden bereits wesentliche Möglichkeiten zur Co 2 -Einsparung
abgestimmt. Die Verwendung der Bestandskonstruktion erlaubt eine hohe Einsparung an
grauer Energie, die bei diesem Projekt in der Entwurfsphase berechnet wird.
Die Verkleinerung des Schwimmbades ist ein Baustein zur Reduzierung der Verbrauchskosten
und damit auch zur Senkung des CO²-Verbrauches des Gebäudes.
Grundsätzlich wird auf eine Mischung aus Low-Tech und energiesparender Haustechnik
geachtet. Auf dem Dach ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage vorgesehen.
Zudem wird bei der Auswahl der Baustoffe das Prinzip Cradle to Cradle zu Grunde gelegt und
nach Möglichkeit auf Verbundbaustoffe verzichtet, um die Wiederverwendbarkeit und den
Rücklauf der Materialien in einen Kreislauf zu führen.
Kosten:
Die berechneten Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus den umfänglicheren Eingriffen
in die Bestandsstruktur.
Die Einsparungen durch Nutzung der Stahlbetonkonstruktion finden durch notwendige
Ertüchtigungen und erhöhte Planungs- und Ausführungsaufwendungen keinen finanziellen
Niederschlag, unterstützen aber aufgrund der Verwendung der grauen Energie wesentlich die
Zielsetzung der CO2-Neutralität.
Die Entscheidung CO2-neutral zu planen, führt zu einer Kostensteigerung, die sich außer in
den aufgelisteten Kosten durch die Konzeption der Ertüchtigung des Altbaus ergibt.
Die Außenanlagenplanung im Entwurf berücksichtigt die notwendige Rigolenplanung, die
Eingangssituation und die Bearbeitung der durch den Bau beeinträchtigten Flächen sowie die
Positionierung von Ersatzpflanzungen. Da einige sehr dicht am Bestandsgebäude stehende
Bäume eine Sanierung nicht erlauben, wird für diese 8 Bäume nach
Sachverständigengutachten und in Abstimmung mit dem Umweltamt die Fällgenehmigung
beantragt. Ersatzpflanzungen sind unter Berücksichtigung des Bestandes auf benachbarten
städtischen Grundstücken (Schulcampus Bürgerpark) zu realisieren.
Die Erschließung und Parkierungssituation mit den Andienungsplätzen für die
Transportfahrzeuge der Schüler*innen wurde mit dem Mobilitätsamt abgestimmt. Für einen
geteilten Verkehrsraum in der Vogelsbergstraße sind vertragliche Regelungen zu treffen, die
Stellplatznutzung für Lehrkräfte und Anwohner abgestimmt im Sinne der
Parkraumbewirtschaftung erlauben. Die Realisierung von E-Ladestationen kann in diesem
Kontext vom Mobilitätsamt verfolgt werden.
Ein weiterer Faktor, welcher zu einer Erhöhung der tatsächlichen Baukosten aber auch zu
Terminverschiebungen führen kann, ist die aktuelle Corona-Pandemie.
Der Vorlage wurde in der Sitzung der Betriebskommission am 17.02.2021 zugestimmt.
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 7
191 Zeichen
Punkt 7: Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule (V-Nr. 2021/0116) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Schule der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 10
478 Zeichen
Punkt 15: Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule (V-Nr. 2021/0116) Die Fraktion Die Linke. stellt folgenden Maßgabeantrag: Zur Verbesserung des energetischen Konzepts im Rahmen des gewählten „Low-Tech-Ansatzes“ wird IDA dazu aufgefordert, die Heizung des Beckens durch eine Solarthermie-Anlage in die Planung aufzunehmen. Der Antrag wird in geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben. Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimme: Stadtve. Neumann (Die Partei)
2021/0116
14006 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.05.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0116
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 00063-05 Investitionsnummer: 00166
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Gesamtsanierung Christoph -Graupner Schule
Vorlage vom: 03.05.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt die Entwurfsplanung des Neubaus der Christoph-Graupner-Schule zur
Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme im beschriebenen Rahmen.
2. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden aus der Anlage zur Kenntnis genommen. Diese sind
im Wirtschaftsplan IDA und im Haushalt des Schulamtes für die Jahre 2022 und folgende
einzuplanen.
3. Um die Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung V-.Nr. SV -
2019/0053 zur CO2 - Reduktion umzusetzen, erfolgt eine Teil -Finanzierung aus dem
Sonderbudget Klimaschutz des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt.
Die Beantragung von Fördermitteln zur Gegenfinanzierung soll erfolgen.
- 2 -
Anlagen: Kostenaufstellung
Folgekostenberechnung CGS
Einrichtungsbudget
CO2 Neutrale Jahresbilanz durch PV -Anlage
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.05.2021:
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis:
Die Christoph-Graupner-Schule wurde in den Jahren 2004 - 2007 brandschutztechnisch
ertüchtigt, sowie 2006 durch eine Cafeteria und einen Außenaufzug ergänzt. Das Gebäude ist
ansonsten in der Substanz der 70/80er Jahre unverändert und dringend sanierungsbedürftig.
1. Der Magistrats-Beschluss Nr. 47 vom 30.01.2019 stimmt Gesamtsanierung
zu.
Der Magistrats-Beschluss Nr. 37 vom 27.01.2021 stimmt der Fortführung der Planung
mit dem Kostenansatz des Vorentwurfs bis Leistungsphase 4 zu.
2. Beschlossen wurde die Umsetzung des vom Schulamt erarbeiteten Raumprogramms
mit ca. 4.900 qm Programmfläche, die mit 4.805 qm Bruttogeschossfläche im Bestand
und einem Neubauanteil von mindestens 2.238 qm Bruttogeschossfläche
zu beplanen war.
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch das Immobilienmanagement
Darmstadt, hat für die Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterungsneubaus der
Christoph-Graupner-Schule einen nicht offenen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die
Wettbewerbsentscheidung der Jury am 18.06.2019 vergab den 1. Preis an STUDIO SF
Simon Fischer & Architekten aus Mannheim. Die VGV-Entscheidung zugunsten des
Wettbewerbsgewinners erfolgte am 20.8.2019.
4. Entsprechend dem Stadtverordneten Beschluss V-Nr. SV-2019/0053 "Höchste Priorität
für den Klimaschutz" wird für die energetische Sanierung dieses Projektes eine
Energieberatung beauftragt. In diesem Zuge wird der Verbrauch an „grauer Energie“
berücksichtigt sowie das „Prinzip Cradle to Cradle“ (Wiege zu Wiege) und nicht wie
früher Cradle to grave angewandt. Geplant wird das Gebäude mit dem höchstmöglichen
Standard für „Nicht – Wohngebäude“ gemäß dem aktuellen Entwurf der Leitlinie
„Standards für den Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
5. Nach Terminplan vom 12.10.2020 sieht die Zeitplanung folgende Meilensteine vor:
• Beginn Schadstoffausbau und Teilabbruch: August 2021
• Baubeginn: Januar 2022
• Fertigstellung: März 2024
- 4 -
6. Gebäudekennwerte Stand vom 27.03.2020:
• Bruttogeschossfläche (BGF): 7.798 m²
• Bruttorauminhalt (BRI): 21.817 m³
• Nutzfläche (NUF): 4.245 m²
• Verkehrsfläche (VF): 2.021 m²
• Technikfläche (TF): 316 m²
Lageplan
Erläuterungsbericht
Der vorliegende Entwurf ist mit allen Fachdisziplinen und den Nutzern abgeklärt. Die
technischen Überprüfungen des Vorentwurfs sind so eingearbeitet, dass auf Grundlage des
Entwurfs die Genehmigungsplanung erstellt werden kann.
Auf Grund des Stadtverordneten Beschlusses V-Nr. SV-2019/0053 "Höchste Priorität
für den Klimaschutz" wird für die Sanierung der Christoph-Graupner-Schule ein umfassendes
energetisches Konzept entwickelt.
Alle Bauteile und technischen Anlagen wurden unter dem Aspekt der Co2 - Neutralität
betrachtet. Dazu wurde eine ausführliche Bilanzierung erstellt, die in Auszügen als Anlage
Nr.4 beigelegt wird.
Unter Zugrundelegung des tabellarischen Raumprogramms waren die Aspekte, Innere
Erschließung, Barrierefreiheit, Äußere Erschließung, Konstruktion, Baulicher Brandschutz so
umzusetzen, dass die Bedürfnisse der Nutzer erfüllt werden und Architektur entsteht, die
nachhaltig und wirtschaftlich zu bauen ist.
- 5 -
Die bei der Wettbewerbsauslobung additiv angedachte Ergänzung mit einem Neubau, der
während der Bestandssanierung interimsweise als separate funktionale Einheit betrieben
werden kann, lässt sich unter Berücksichtigung der erforderlichen Anbindungen und des
vorhandenen erhaltenswerten Baumbestands nicht auf dem vorhandenen Grundstückdarst ellen
(so auch das eindeutige Ergebnis aller Wettbewerbsentwürfe) Aufgrund dessen sowie der
gewünschten, engen, funktionalen Verzahnung aller Raum-und Fachbereiche ist es erforderlich,
dass die bauliche Erweiterung unmittelbar mit dem Bestand verbunden wird. Durch die
funktionale und architektonische Neuordnung des Bestands (Verwaltung im 1. OG, zentrale
Halle / Foyer über alle Geschoße, statische Aufrüstung und Anbindung) wird die zeitgleiche
bauliche Umsetzung als Gesamtbaustelle erforderlich.
Da bei derartigem Vorgehen eine Auslagerung der Schule unvermeidbar ist, wird in enger
Abstimmung mit der Schulleitung, die interimistische Unterbringung der Schülerschaft an 2
Standorten vorgesehen. Die jüngeren Jahrgangsstufenwerden in eines der Cluster sowie in
Fachräume der aktuell im Bau befindlichen Luise-Büchner-Schule in der Lincoln Siedlung
ziehen Das ist möglich, weil die dort errichtete 4-zügige Grundschule sich, analog der
städtebaulichen Entwicklung des Viertels, erst im Laufe der kommenden Jahre aufbauen wird.
Zudem sind die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb der Förderschule überwiegend
gewährleistet. Für die älteren Schülerinnen und Schüler der Berufsorientierungsstufe wird das
vorhandene Interimsgebäude im Donnersbergring 69 baulich nachgerüstet und zur
spezifischen Nutzung hergerichtet.
Maßnahmen im Bestand:
Das Bestandsgebäude wird entsprechend dem Wettbewerbsentwurf vollständig entkernt.
Alle nichttragenden Wände werden rückgebaut. Im Bereich des Einganges entsteht ein
Lichthof, welcher alle Geschosse miteinander verbindet.
Brandschutztechnisch wird dieser Lichthof als Halle ausgebildet, an den sich 3 Cluster
anschließen. Jedes Cluster erhält einen baugleichen Treppenhauskern mit Evakuierungsaufzug
und angegliedertem WC- und Hygiene-Bereich
Im Erdgeschoss befindet sich die Turnhalle mit Psychomotorikraum, das Schwimmbad,
die Fachräume sowie die Mensa mit Lehrküche und eine Regenerierküche.
In den beiden Obergeschossen sind die Klassenräume sowie die Schulleitung und der
pädagogische Stützpunkt untergebracht.
Die räumliche Konzeption, die ein lichtdurchflutetes Gebäude mit einer Wiederholung der
Clusterstrukturen bietet, wird zu Zweidrittel = 67% mit dem vorhandenen Stahlbetonskelett
realisiert. Da ein weitgehender Rückbau erfolgt, betragen die ermittelnden Herstellungskosten
für die Kostengruppe 300+400 ca. 90 % der Neubaukosten. Da die Terrassen weitgehend
überbaut werden, ist der Anteil an Bestandsquadratmetern höher als in der 2019
beschlossenen Vorlage.
Der Anbau wird voraussichtlich in Ortbeton errichtet werden, die Aufstockungen auf Grund
der Struktur des Bestandsbaues in Holzrahmenbauweise.
Die Dokumentation der Prüfung der unterschiedlichen Bauweisen unter Berücksichtigung
der Tragfähigkeit, des Brandschutzes, der energetischen und nachhaltigen Aspekte ist
abgeschlossen.
- 6 -
Die ursprünglich im Wettbewerb geplante Fassade bestand aus einer vorgemauerten
Klinkerschale. Hier wurde nicht realisiert, in wie weit die bestehenden Fassadenelemente das
Gewicht einer vorgemauerten Klinkerverkleidung in Abhängigkeit mit den erforderlichen
Dämmstärken
tragen können. Im jetzigen Entwurf ist eine Keramikfassade geplant, mit der sich das Ziel der
CO2 -Einsparung durch Verwendung größerer Dämmstärken und durch die in der CO2-Bilanz
günstigere Außenhaut besser realisieren lässt. Das neben den statischen Vorzügen.
Der eingeschossige Bereich des Bewegungs- und Psychomotorikraumes im Westen erhält eine
Fassadenbegrünung über einer Fassadenschalung.
Nach einer Untersuchung der Betonüberdeckung an den bestehenden Bauteilen durch das
Statik-Büro Fast & Epp (Bericht vom 03.06.2020) wurde mittels einem zerstörungsfreien
Messverfahren festgestellt, dass die angestrebte Feuerwiderstandsklasse F90 mehrheitlich
nicht erreicht wird. Beim größten Teil der Messungen kann allerdings eine
Feuerwiderstandsklasse von F60 erreicht werden. Da die Rippen der Pi-Platten im 2.
Bauabschnitt nur eine Feuerwiderstandsklasse von F30 besitzen, sind hier
Ertüchtigungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Brandschutz erforderlich!
Wie bereits berichtet, wird bei der Planung des Gebäudes auf eine zentrale Be- und
Entlüftungsanlage verzichtet. Die Bau- und Betriebskosten dieser Lösung Fensterlüftung mit
automatisierter CO2-Überwachung wurden mit zentralen Lüftungsanlagen in Bezug auf
Primärenergiebedarf und Kosten verglichen. Die im Vorentwurf getroffenen Überlegungen
wurden durch den Vergleich bestätigt.
Dies bietet auch den Vorteil einer Nachtauskühlung. Dabei handelt es sich um eine
wartungsarme und energiesparende Low-Tech-Variante, die in den Übergangszeiten ohne
Energiezufuhr auskommt. Innenliegende Sanitär- und Funktions-Räume erhalten eine
dezentrale Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung, welche über Dach geführt wird.
Das Warmwasser wird zentral aufbereitet, da auf Grund des hohen Hygienestandards und des
Schwimmbades mit einem vergleichsweise hohen Verbrauch an Warmwasser zu rechnen ist.
Die Beheizung wird über klassische Heizkörper vorgesehen. Die Kinder und Jugendlichen
benötigen hier auch in offenen Clusterbereichen gut temperierte Räume. Eine Ausnahme bildet
die Psychomotorikhalle. Die Beheizung erfolgt hier mittels Deckenheizung.
Bezüglich der Sanierung des Schwimmbades wurde die 1. Variante – Bestand verkleinern -
gewählt.
Grundlage war die Betrachtung und der Vergleich der anfallenden baulichen Herstellungs-
/Sanierungskosten sowie der jährlichen Betriebskosten für Wärme, Strom Schwimmbadtechnik
und Transmissionswärmeverluste hochgerechnet auf 20 Jahre.
Ausführung unter Beachtung der Klimaschutzziele:
Bei der Vorentwurfsplanung wurden bereits wesentliche Möglichkeiten zur Co 2 -Einsparung
abgestimmt. Die Verwendung der Bestandskonstruktion erlaubt eine hohe Einsparung an
grauer Energie, die bei diesem Projekt in der Entwurfsphase berechnet wird.
Die Verkleinerung des Schwimmbades ist ein Baustein zur Reduzierung der Verbrauchskosten
und damit auch zur Senkung des CO²-Verbrauches des Gebäudes.
- 7 -
Grundsätzlich wird auf eine Mischung aus Low-Tech und energiesparender Haustechnik
geachtet. Auf dem Dach ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage vorgesehen.
Zudem wird bei der Auswahl der Baustoffe das Prinzip Cradle to Cradle zu Grunde gelegt und
nach Möglichkeit auf Verbundbaustoffe verzichtet, um die Wiederverwendbarkeit und den
Rücklauf der Materialien in einen Kreislauf zu führen.
Kosten:
Die berechneten Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus den umfänglicheren Eingriffen
in die Bestandsstruktur.
Die Einsparungen durch Nutzung der Stahlbetonkonstruktion finden durch notwendige
Ertüchtigungen und erhöhte Planungs- und Ausführungsaufwendungen keinen finanziellen
Niederschlag, unterstützen aber aufgrund der Verwendung der grauen Energie wesentlich die
Zielsetzung der CO2-Neutralität.
Die Entscheidung CO2-neutral zu planen, führt zu einer Kostensteigerung, die sich außer in
den aufgelisteten Kosten durch die Konzeption der Ertüchtigung des Altbaus ergibt.
Die Außenanlagenplanung im Entwurf berücksichtigt die notwendige Rigolenplanung, die
Eingangssituation und die Bearbeitung der durch den Bau beeinträchtigten Flächen sowie die
Positionierung von Ersatzpflanzungen. Da einige sehr dicht am Bestandsgebäude stehende
Bäume eine Sanierung nicht erlauben, wird für diese 8 Bäume nach
Sachverständigengutachten und in Abstimmung mit dem Umweltamt die Fällgenehmigung
beantragt. Ersatzpflanzungen sind unter Berücksichtigung des Bestandes auf benachbarten
städtischen Grundstücken (Schulcampus Bürgerpark) zu realisieren.
Die Erschließung und Parkierungssituation mit den Andienungsplätzen für die
Transportfahrzeuge der Schüler*innen wurde mit dem Mobilitätsamt abgestimmt. Für einen
geteilten Verkehrsraum in der Vogelsbergstraße sind vertragliche Regelungen zu treffen, die
Stellplatznutzung für Lehrkräfte und Anwohner abgestimmt im Sinne der
Parkraumbewirtschaftung erlauben. Die Realisierung von E-Ladestationen kann in diesem
Kontext vom Mobilitätsamt verfolgt werden.
Ein weiterer Faktor, welcher zu einer Erhöhung der tatsächlichen Baukosten aber auch zu
Terminverschiebungen führen kann, ist die aktuelle Corona-Pandemie.
Der Vorlage wurde in der Sitzung der Betriebskommission am 17.02.2021 zugestimmt.
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 8
249 Zeichen
Punkt 12: Gesamtsanierung Christoph-Graupner Schule (V-Nr. 2021/0116) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Vogelsbergstraße
- Donnersbergring 69
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0116
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.05.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00