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2016/0412

Änderung des Gesellschaftervertrags der IVM GmbH

Magistratsvorlage 28.09.2016

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2016/0412

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2016/0412

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.09.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Rechtsamt 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0412 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftervertrags der ivm GmbH 
 
Vorlage vom: 28.09.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Änderung des Gesellschaftervertrages wird zur Kenntnis genommen . 
 
2. Der Magistrat bevollmächtigt die Geschäftsführerin der ivm GmbH, Frau Heike Mühlhans, 
den Beschluss des Magistrats vor dem Notar zu bestätigen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anl age:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.09.2016 
 
In der 33. Gesellschafterversammlung der ivm GmbH vom 28.06.2016 wurde einstimmig 
folgender Beschluss gefasst.  
 
Beschluss: 
1. Die Gesellschafterversammlung stimmt der Änderung der Anlage 1 z um Gesellschaftervertrag 
mit Wirkung zum 01. Januar 2017 hinsichtlich der Änderung der Gesellschafterumlage der Stadt 
Mainz mit einer einwohnerbezogenen Umlage in Höhe von 24.088,09 Euro (0,13 Cent / 
Einwohner, Stand 2001) zu.  
 
2. Die Geschäftsführung wird  beauftragt, einen Termin zur notariellen Beurkundung der Änderung 
des Gesellschaftervertrags zu veranlassen.  
 
Bislang war im Gesellschaftervertrag festgelegt, dass die Finanzierung der ivm GmbH sich 
aus den Beiträgen der Gesellschafterkommunen (jeweils 0, 13 Cent/Einwohner) und aus 
unmittelbarer Finanzierung von Projekten, vor allem durch die RMV GmbH, dem Land 
Rheinland-Pfalz sowie die Stadt Mainz  zusammensetzt.  
 
Mit o. g. Beschluss fällt der zusätzlich durch die Stadt Mainz beigesteuerte projektbezogene 
Finanzierungsanteil weg. Die Stadt Mainz beteiligt sich zukünftig in gleicher Weise wie die 
anderen Gesellschafterkommunen. Mit Ausnahme von Frankfurt (644.545,94  € - im Vergleich 
Darmstadt 17.948,19 €). Gleichzeitig erhöht sich der Finanzierungsanteil des Landes Hessen 
von 440 T€ auf 490 T€.  
 
Die Änderung des Gesellschaftervertrags hat auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt keinen 
Einfluss. 
 
Für die Beurkundung biet et die ivm an, dass wir alternativ zu einer/einem Vertreter/in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Geschäftsführerin der ivm GmbH, Frau Heike Mühlhans, 
per Vollmacht mit der Wahrung der Interessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
beauftragen. Angesichts des Anfahrtsweges nach Bad Homburg, ist das eine Option die wir 
nutzen sollten.  
 
 
Darmstadt, 28.09.2016  
772/da 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0412
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.09.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00