2016/0412
Änderung des Gesellschaftervertrags der IVM GmbH
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2016/0412
3102 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.09.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Rechtsamt
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0412
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung des Gesellschaftervertrags der ivm GmbH
Vorlage vom: 28.09.2016
Beschlussvorschlag :
1. Die Änderung des Gesellschaftervertrages wird zur Kenntnis genommen .
2. Der Magistrat bevollmächtigt die Geschäftsführerin der ivm GmbH, Frau Heike Mühlhans,
den Beschluss des Magistrats vor dem Notar zu bestätigen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anl age:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.09.2016
In der 33. Gesellschafterversammlung der ivm GmbH vom 28.06.2016 wurde einstimmig
folgender Beschluss gefasst.
Beschluss:
1. Die Gesellschafterversammlung stimmt der Änderung der Anlage 1 z um Gesellschaftervertrag
mit Wirkung zum 01. Januar 2017 hinsichtlich der Änderung der Gesellschafterumlage der Stadt
Mainz mit einer einwohnerbezogenen Umlage in Höhe von 24.088,09 Euro (0,13 Cent /
Einwohner, Stand 2001) zu.
2. Die Geschäftsführung wird beauftragt, einen Termin zur notariellen Beurkundung der Änderung
des Gesellschaftervertrags zu veranlassen.
Bislang war im Gesellschaftervertrag festgelegt, dass die Finanzierung der ivm GmbH sich
aus den Beiträgen der Gesellschafterkommunen (jeweils 0, 13 Cent/Einwohner) und aus
unmittelbarer Finanzierung von Projekten, vor allem durch die RMV GmbH, dem Land
Rheinland-Pfalz sowie die Stadt Mainz zusammensetzt.
Mit o. g. Beschluss fällt der zusätzlich durch die Stadt Mainz beigesteuerte projektbezogene
Finanzierungsanteil weg. Die Stadt Mainz beteiligt sich zukünftig in gleicher Weise wie die
anderen Gesellschafterkommunen. Mit Ausnahme von Frankfurt (644.545,94 € - im Vergleich
Darmstadt 17.948,19 €). Gleichzeitig erhöht sich der Finanzierungsanteil des Landes Hessen
von 440 T€ auf 490 T€.
Die Änderung des Gesellschaftervertrags hat auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt keinen
Einfluss.
Für die Beurkundung biet et die ivm an, dass wir alternativ zu einer/einem Vertreter/in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Geschäftsführerin der ivm GmbH, Frau Heike Mühlhans,
per Vollmacht mit der Wahrung der Interessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
beauftragen. Angesichts des Anfahrtsweges nach Bad Homburg, ist das eine Option die wir
nutzen sollten.
Darmstadt, 28.09.2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0412
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.09.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00