0074/2022
Impfsituation geflüchteter Menschen in Kölner Unterkünften
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 0074/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 11.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Gesundheitsausschuss 18.01.2022 Impfsituation geflüchteter Menschen in Kölner Unterkünften Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und die CDU bitten vor dem Hintergrund der sich ausbrei- tenden Omikron-Variante mit der Anfrage AN/0018/2022 vom 06.01.2022 um Beantwortung der fol- genden Fragen zur Impfsituation geflüchteter Menschen in Kölner Unterkünften: 1.) Wie ist der aktuelle Stand bei den Impfungen von geflüchteten Menschen aus den Kölner Un- terkünften (Zahlenlage)? 2.) Welche Art und Menge der Impfstoffe wurde beschafft und bereits verimpft? 3.) Wann und wie oft finden Impfungen für besonders vulnerable Gruppen der geflüchteten Men- schen in Unterkünften statt? 4.) Wie gehen Sie bei der Planung, Kommunikation und Durchführung dieser Impfaktionen vor? Wie wird die zukünftige Vorgehensweise sein? 5.) Findet eine speziell niederschwellige Aufklärungskampagne statt? Falls ja, in welchen Spra- chen und wie sind die niederschwelligen Kampagnen ausgestaltet? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Von ca. 1.100 untergebrachten Geflüchteten ist bekannt, dass sie einen vollständigen Impf- schutz haben. Darüber hinaus wurde eine unbekannte Zahl von untergebrachten Geflüchteten durch Haus- oder Betriebsärzte, bei einer Schwerpunkt-Impfaktion in ihrem Stadtteil oder im Impfzentrum geimpft. Eine exakte Impfquote ist nicht bekannt. Da keine Impfpflicht besteht, besteht auch keine Pflicht der Geflüchteten, ihren Impfstatus mitzuteilen. Es gilt Art. 9 Abs.1 EU- Datenschutzgrundverordnung, wonach personenbezogene Gesundheitsdaten, wie auch Imp- fungen, nicht von der Verwaltung erfasst werden dürfen, es sei denn, die Betroffenen willigen ausdrücklich ein oder die Erfassung ist gesetzlich angeordnet, was derzeit nicht der Fall ist (Gesundheitsdatenschutz). zu 2.) Es wurde bis Mitte des Jahres 2021 der Impfstoff der Marke Johnson & Johnson verwendet, um einen schnellen Schutz mit einer einmaligen Impfaktion zu erreichen. Dieser Impfstoff wurde extra vom Land bereitgestellt (siehe auch 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Seite 13 - Mitteilung 3069/2021). Für derzeitige Impfaktionen wird kein gesonderter Impfstoff mehr für Geflüchtete beschafft, sondern es wird der Impfstoff von Biontech und Moderna (je nach Alter und Empfehlung der 2 Ständigen Impfkommission) verimpft. Die Menge der Impfdosen ergibt sich aus der Zahl der vorgenommenen Impfungen (siehe nächste Frage). zu 3.) Gesundheitlich vulnerable Geflüchtete, die etwa aufgrund einer Vorerkrankung eine einge- schränkte Immunabwehr haben, befinden sich in ärztlicher Behandlung und werden nach indi- vidueller Beratung von ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem Arzt geimpft. Geflüchtete, die auch als vulnerable Personen bezeichnet werden, also beispielsweise allein reisende Frauen, LGBTI, körperlich oder psychisch Beeinträchtigte sind nicht deswegen be- sonders anfällig für eine Corona-Infektion oder besonders gefährdet, einen schweren Verlauf zu haben. Sie werden daher wie alle anderen Geflüchteten auf eigenen Wunsch nach Emp- fehlung des RKI und der Ständigen Impfkommission geimpft. In der Notaufnahme in der Herkulesstraße sind drei größere Impfaktionen für alle von der Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten mit insgesamt 605 durchgeführten Impfungen er- folgt: 25.05.2021 (253 Impfungen), 08.06.2021 (178 Impfungen) und 22.06.2021 (174 Impfungen) Weitere Impfaktionen fanden am 23.10.2021 und am 14.12.2021 an den Standorten Schlag- baumsweg und Neusser Landstraße mit jeweils 38 Impfungen statt. Ein spezielles Impfangebot für die Bewohner*innen der Herkulesstraße erfolgte am 10.11.2021, es wurden 77 Bewohner*innen geimpft. Dies Impfangebot wird am 13.01.2022 wiederholt, weil dort insgesamt eine hohe Fluktuation bei der Belegung der Unterbringungs- plätze durch unerlaubt Eingereiste besteht und die hier lebenden Bewohner*innen noch nicht in das in Köln bestehende Regelsystem eingebunden sind. In allen Unterbringungseinrichtungen werden die Bewohner*innen weiterhin vom Sozialen Dienst zum Thema Corona informiert, auf Impfungen angesprochen und motiviert, die nied- rigschwelligen Impfangebote in den Stadtteilen anzunehmen oder sich bei ihren Haus- ärzt*innen weiter zu informieren. zu 4.) Hier wird auch auf den 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Seite 13 - Mitteilung 3069/2021 und Mitteilung 2461/2021 verwiesen. Im Vorfeld jeder Impfaktion erfolgt eine persönliche Ansprache der einzelnen Geflüchteten durch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit des Sozialen Dienstes und der sozialen Trä- ger*innen. Es wird Aufklärungsmaterial in ihrer jeweiligen Landessprache und einfacher Spra- che ausgehändigt, die vom Landesgesundheitsministerium und dem RKI bereitgestellt wer- den. Es werden persönliche Beratungsgespräche geführt und die umfangreichen Impf-Formulare zusammen mit den Geflüchteten ausgefüllt. Geflüchtete werden in der Unterkunft nach Prü- fung der Formalien ärztlich aufgeklärt, geimpft und erhalten eine Impfbescheinigung. Die Planung und Durchführung der Impfaktionen erfolgt in Zusammenarbeit von Feuerwehr (Bestellung und Transport des Impfstoffs, Organisation des Personals), kassenärztlicher Ver- einigung (Impfärzt*innen, Dokumentation, Aufklärung) und Amt für Wohnungswesen bzw. Be- treuungsträger (Information der Bewohner*innen, Unterstützung bei der Erstellung der not- wendigen Unterlagen, Sprachmittlung). Sie unterscheidet sich nur insoweit von den Impfaktio- nen außerhalb der Unterkünfte, dass der Soziale Dienst und die sozialen Träger*innen vor Ort u.a. mit Hilfe von Sprachmittler*innen letzte Fragen beantworten und mögliche Befürchtungen ausräumen. Diese Vorgehensweise wird aufgrund der bisher positiven Erfahrungen auch zu- künftig fortgeführt. 3 zu 5.) Hier wird ebenfalls auf den 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Seite 13 - Mitteilung 3069/2021 und Mitteilung 2461/2021 verwiesen. Ja, niederschwellige Aufklärungen finden durch persönliche Ansprache durch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit und sozialer Träger*innen sowie dem Team Flüchtlingsmedizin des Ge- sundheitsamtes statt. Bei Bedarf werden Sprachmittler*innen hinzugezogen. Die Aufklärungs- und Anamnesebögen des RKI zur Impfung sind in 23 Sprachen auf den In- ternetseiten des RKI vorhanden (darunter u.a. Albanisch, Arabisch, Dari [afghanisch Per- sisch], Farsi, Englisch, Französisch, Russisch, Serbisch, Türkisch). Vergleiche auch: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen- Tab.html
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0074/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.01.2022
- Erstellt
- 07.01.2022 08:07