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0074/2022

Impfsituation geflüchteter Menschen in Kölner Unterkünften

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.01.2022

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 18.01.2022, TOP 7.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6835 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 0074/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 11.01.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 
Gesundheitsausschuss 18.01.2022 
 
Impfsituation geflüchteter Menschen in Kölner Unterkünften 
Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und die CDU bitten vor dem Hintergrund der sich ausbrei-
tenden Omikron-Variante mit der Anfrage AN/0018/2022 vom 06.01.2022 um Beantwortung der fol-
genden Fragen zur Impfsituation geflüchteter Menschen in Kölner Unterkünften: 
 
1.) Wie ist der aktuelle Stand bei den Impfungen von geflüchteten Menschen aus den Kölner Un-
terkünften (Zahlenlage)? 
2.) Welche Art und Menge der Impfstoffe wurde beschafft und bereits verimpft? 
3.) Wann und wie oft finden Impfungen für besonders vulnerable Gruppen der geflüchteten Men-
schen in Unterkünften statt? 
4.) Wie gehen Sie bei der Planung, Kommunikation und Durchführung dieser Impfaktionen vor? 
Wie wird die zukünftige Vorgehensweise sein? 
5.) Findet eine speziell niederschwellige Aufklärungskampagne statt? Falls ja, in welchen Spra-
chen und wie sind die niederschwelligen Kampagnen ausgestaltet? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) Von ca. 1.100 untergebrachten Geflüchteten ist bekannt, dass sie einen vollständigen Impf-
schutz haben. Darüber hinaus wurde eine unbekannte Zahl von untergebrachten Geflüchteten 
durch Haus- oder Betriebsärzte, bei einer Schwerpunkt-Impfaktion in ihrem Stadtteil oder im 
Impfzentrum geimpft. 
 
 Eine exakte Impfquote ist nicht bekannt. Da keine Impfpflicht besteht, besteht auch keine 
Pflicht der Geflüchteten, ihren Impfstatus mitzuteilen. Es gilt Art. 9 Abs.1 EU-
Datenschutzgrundverordnung, wonach personenbezogene Gesundheitsdaten, wie auch Imp-
fungen, nicht von der Verwaltung erfasst werden dürfen, es sei denn, die Betroffenen willigen 
ausdrücklich ein oder die Erfassung ist gesetzlich angeordnet, was derzeit nicht der Fall ist 
(Gesundheitsdatenschutz). 
 
zu 2.) Es wurde bis Mitte des Jahres 2021 der Impfstoff der Marke Johnson & Johnson verwendet, 
um einen schnellen Schutz mit einer einmaligen Impfaktion zu erreichen. Dieser Impfstoff 
wurde extra vom Land bereitgestellt (siehe auch 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Seite 
13 - Mitteilung 3069/2021). 
 
Für derzeitige Impfaktionen wird kein gesonderter Impfstoff mehr für Geflüchtete beschafft, 
sondern es wird der Impfstoff von Biontech und Moderna (je nach Alter und Empfehlung der

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Ständigen Impfkommission) verimpft. 
 
Die Menge der Impfdosen ergibt sich aus der Zahl der vorgenommenen Impfungen (siehe 
nächste Frage). 
 
zu 3.) Gesundheitlich vulnerable Geflüchtete, die etwa aufgrund einer Vorerkrankung eine einge-
schränkte Immunabwehr haben, befinden sich in ärztlicher Behandlung und werden nach indi-
vidueller Beratung von ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem Arzt geimpft. 
 
Geflüchtete, die auch als vulnerable Personen bezeichnet werden, also beispielsweise allein 
reisende Frauen, LGBTI, körperlich oder psychisch Beeinträchtigte sind nicht deswegen be-
sonders anfällig für eine Corona-Infektion oder besonders gefährdet, einen schweren Verlauf 
zu haben. Sie werden daher wie alle anderen Geflüchteten auf eigenen Wunsch nach Emp-
fehlung des RKI und der Ständigen Impfkommission geimpft. 
 
In der Notaufnahme in der Herkulesstraße sind drei größere Impfaktionen für alle von der 
Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten mit insgesamt 605 durchgeführten Impfungen er-
folgt: 
 
25.05.2021 (253 Impfungen), 08.06.2021 (178 Impfungen) und 22.06.2021 (174 Impfungen)  
 
Weitere Impfaktionen fanden am 23.10.2021 und am 14.12.2021 an den Standorten Schlag-
baumsweg und Neusser Landstraße mit jeweils 38 Impfungen statt.  
 
Ein spezielles Impfangebot für die Bewohner*innen der Herkulesstraße erfolgte am 
10.11.2021, es wurden 77 Bewohner*innen geimpft. Dies Impfangebot wird am 13.01.2022 
wiederholt, weil dort insgesamt eine hohe Fluktuation bei der Belegung der Unterbringungs-
plätze durch unerlaubt Eingereiste besteht und die hier lebenden Bewohner*innen noch nicht 
in das in Köln bestehende Regelsystem eingebunden sind. 
 
In allen Unterbringungseinrichtungen werden die Bewohner*innen weiterhin vom Sozialen 
Dienst zum Thema Corona informiert, auf Impfungen angesprochen und motiviert, die nied-
rigschwelligen Impfangebote in den Stadtteilen anzunehmen oder sich bei ihren Haus-
ärzt*innen weiter zu informieren.  
 
zu 4.) Hier wird auch auf den 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Seite 13 - Mitteilung 3069/2021 
und Mitteilung 2461/2021 verwiesen. 
 
Im Vorfeld jeder Impfaktion erfolgt eine persönliche Ansprache der einzelnen Geflüchteten 
durch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit des Sozialen Dienstes und der sozialen Trä-
ger*innen. Es wird Aufklärungsmaterial in ihrer jeweiligen Landessprache und einfacher Spra-
che ausgehändigt, die vom Landesgesundheitsministerium und dem RKI bereitgestellt wer-
den. 
 
Es werden persönliche Beratungsgespräche geführt und die umfangreichen Impf-Formulare 
zusammen mit den Geflüchteten ausgefüllt. Geflüchtete werden in der Unterkunft nach Prü-
fung der Formalien ärztlich aufgeklärt, geimpft und erhalten eine Impfbescheinigung. 
 
Die Planung und Durchführung der Impfaktionen erfolgt in Zusammenarbeit von Feuerwehr 
(Bestellung und Transport des Impfstoffs, Organisation des Personals), kassenärztlicher Ver-
einigung (Impfärzt*innen, Dokumentation, Aufklärung) und Amt für Wohnungswesen bzw. Be-
treuungsträger (Information der Bewohner*innen, Unterstützung bei der Erstellung der not-
wendigen Unterlagen, Sprachmittlung). Sie unterscheidet sich nur insoweit von den Impfaktio-
nen außerhalb der Unterkünfte, dass der Soziale Dienst und die sozialen Träger*innen vor Ort 
u.a. mit Hilfe von Sprachmittler*innen letzte Fragen beantworten und mögliche Befürchtungen 
ausräumen. Diese Vorgehensweise wird aufgrund der bisher positiven Erfahrungen auch zu-
künftig fortgeführt.

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zu 5.) Hier wird ebenfalls auf den 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Seite 13 - Mitteilung 
3069/2021 und Mitteilung 2461/2021 verwiesen. 
 
Ja, niederschwellige Aufklärungen finden durch persönliche Ansprache durch die Fachkräfte 
der Sozialen Arbeit und sozialer Träger*innen sowie dem Team Flüchtlingsmedizin des Ge-
sundheitsamtes statt. Bei Bedarf werden Sprachmittler*innen hinzugezogen. 
 
Die Aufklärungs- und Anamnesebögen des RKI zur Impfung sind in 23 Sprachen auf den In-
ternetseiten des RKI vorhanden (darunter u.a. Albanisch, Arabisch, Dari [afghanisch Per-
sisch], Farsi, Englisch, Französisch, Russisch, Serbisch, Türkisch). Vergleiche auch: 
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-
Tab.html

Beratungsverlauf (3)

11.01.2022 Integrationsrat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.01.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0074/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.01.2022
Erstellt
07.01.2022 08:07