V/0538/2025
Einbahnstraßenregelung Sebastianstraße
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Anlage A
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Anlage A zur V/0538/2025 Kurzüberblick Die Vorlage sieht die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Sebastianstraße im Ab- schnitt zwischen „Nienberger Kirchplatz“ und „Am Haus Nienberge“ in Richtung Osten vor. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Verkehrssicherheit“ verfolgt. Die „Verkehrssichere Stadt“ ist eines der Oberziele des „Masterplan Mobilität Münster 2035+“. Darüber hinaus zahlt die Vorlage auf das Handlungsfeld C „Ressourcen fair teilen“ des Master- plan Mobilität ein. Im Besonderen betrifft dies die Handlungsfelder C5 „Verkehrsberuhigte autoarme Quartiere“ C8 „Attraktivierung von Straßenräumen“ Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen- und Anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca.2.000,00 € zu kalkulieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Antrags A-W 0031/2024. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Anlage 1_Sebastianstraße_vereinfachte Darstellung
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1 3 7 4 4 4 4 4 4 8 8 8 8 8 8 2 2 2 2 2 2 12 12 12 12 12 12 10 10 10 10 10 10 6 6 6 6 6 6 11 13 5 1 11 a 5 9 9 23 23 7 11 1 1 1 1 13 15 9 3 1 1 1 a 1 a 13 a 17 14 14 14 18 18 18 16 16 16 19 3 a 3 a 3 3 15 17 2 3 2 2 4 4 5 5 22 22 20 a 6 6 4 4 6 18 16 7 5 a 5 b 5 c 11 11 1 1 22 a22 a 4 14 12 10 12 11 19 8 17 9 7 30 13 11 3 30 a 15 5 5 a 5 3 2 12 1 10 21 24 8 c 8 b 8 a 12 a 3 3 1 b 1 b 1 b 1 a 1 a 1 a 1 1 1 13 Am Haus Nienberge Sebastianstraße Zur Gräfte Kirmstraße Kurneystraße 584 597 585 587 146 647 391 377 459 460 492 364 372 386 511 376 484 519 383 471 588 508 581 24 1335 207 352 340 1416 1393 353 376 381 1438 1439 1509 1510 1529 1131 1218 589 374 382 351 1540 1554 1555 22 387 1598 1607 707 1605 1620 1621 1591 1593 601 590 Parken Parken P P Nienberger Kirchplatz Sebastianstraße Plettendorfstraße Einbahnstraße Anlage 1 G Sebastianstraße Einbahnstraßenregelung - vereinfachte Darstellung - 567 369 494 396 626 566 374 375 685 537 385 382 384 573 373 572 520 586 706 284 592 593 1508 578 565 474 594 489 1528 577 490 1232 589 576 1600 1599 1601 14 1597 1604 1611 1217 590 591 Datum Name Bearbeitet Okt. 2025 Kappler Strothteicher Gezeichnet Okt. 2 02 5 Blatt Nr. 1 (1) Maßstab 1 : - Plotdatum 13.10.2025 579 1570 1539 1571 164 342
Anlage 2_A_W_0031_2024
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A-W 1003~1 ioJ4 CDU FRAKTION IN DER BV WEST Münster, 21.06.2024 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER 2 4. JUNI 2024 ]s Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West Sukzessiver Prozess der Ortskerngestaltung in Nienberge Erste Phase mit.einer kurzfristigen Umsetzung in 2024 - Minimierung der Gefahrenmomente in der Sebastianstraße 1. Antrag: Verkehrsversuch -Temporäre Einbahnstraßenregelung in einem Streckenabschnitt der Sebastianstraße 1. Die Verwaltung möge mittels eines Verkehrsversuchs prüfen, inwieweit mit einer Einbahnstraßenregelung immer wieder auftretende Gefahrenmomente minimiert werden können. 2. Streckenabschnitt: Der Abschnitt beginnt hinter der Einmündung „Nienberger Kirchplatz" auf die „Sebastianstraße" in Richtung des neuen .Lydia-Areals" bis vor der Einmündung „Am Haus Nienberge" auf die „Sebastianstraße". 3. Die Einbahnstraßenregelung soll für PKW, LKW, Fahrräder und alle motorisierten Zweiräder gelten. · Begr·ündung Die Sebastianstraße führt mitten durch den Ortskern und wird dementsprechend von den Verkehrsteilnehmern stark frequentiert. Auf dem oben genannten Straßenabschnitt befinden sich links und rechts Parkbereiche, Ausweichbuchten und Baumscheiben. · Auf der engen bzw. bewusst verengten Straße müssen PKW im Begegnungsverkehr falls möglich in die Ausweichbuchten ausweichen bzw. rückwärtsfahren und eine Parklücke suchen. · · Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von den PKW zu Fahrradfahrenden kann grundsätzlich nicht eingehalten werden. Besonders kritisch wird es, wenn Fahrradfahrende um die Baumscheiben herumfahren mit gleichzeitigem PKW-Begegnungsverkehr. Der Verkehr wird im beschriebenen Streckenabschnitt besonders beeinträchtigt und führt zu Gefahrensituationen. · · · · Im ersten Teilstück der Sebastianstraße um die Sebastiankirche soll die Zu- und Abfahrt für PKW aus beiden Richtungen (von Kirmstraße und Altenberqer Straße) erhalten bleiben. Im Teilstück bis zur Einmündung „Am Haus Nienberge" auf die Sebastianstraße sollte auch weiterhin der gegenläufige Verkehr erlaubt sein. Hier sollte bei einem Verkehrsversuch Mauritzstraße 4-6 • 48143 Monster Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDIMST • Sparkasse Mllnsterland Ost Anlage 2 darauf geachtet werden, dass auch die Zufahrt von der Sebastianstraße zum neuen „Lydia Areal" nicht von der Einbahnstraßenregelung berührt wird. 2. Antrag: Messung des Verkehrsaufkommens mit dem·seitenradargerät vor und während des Einbahnstraßenversuchs in der Kirmstraße (Standorte: Schule und Kindergarten) und der Kurneystraße (Fuß- und Fahrradweg für die Grundschulkinder zur Kirmstraße / Treffpunkt der Schul- und Kindergartenkinder ist morgens auf dem Vorplatz der Feuerwehr) Begründung Aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist davon auszugehen, dass die Kurneystraße und Kirmstraße stärker als vorher frequentiert werden. · Größeres Verkehrsaufkommen bringt auch dle Fertigstellung der Häuser auf dem ehemaligen „Lydia-Areal" mit sich (Zugänge über die Sebastianstraße und Kurneystraße zu den Ärzten, Apotheke, Tagespflege etc.). Auch stellt sich die Frage, ob seitens der Verwaltung ein Konzept zur Verkehrslenkung während der Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule in Planung ist. ( \. gezeichnet · Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, Nils Schappler, Peter Wolf garten
Beschlussvorlage
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V/0538/2025 V/0538/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Einbahnstraßenregelung Sebastianstraße im Abschnitt zwischen "Nienberger Kirchplatz" und "Am Haus Nienberge" (Antrag A-W/0031/2024) Beratungsfolge 04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bezirksvertretung beschließt die Einführung einer Einbahnstraßenregelung auf der Sebastian- straße im Abschnitt zwischen „Nienberger Kirchplatz“ und „Am Haus Nienberge“ in Fahrtrichtung Westen. 2. Die Bezirksvertretung nimmt zur Kenntnis, dass mit Umsetzung der Maßnahme der Antrag A- W/0031/2024 als erledigt gilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von circa 2.000 € entste- hen. Einnahmen aus Fördermitteln werden nicht erwartet. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs - flächen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistunge n 2026 2.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 18.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bentler Telefon: 492-6504 Bentler@stadt -muenster.de - 2 - V/0538/2025 Begründung: Mit der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Sebastianstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen „Nienberger Kirchplatz“ und „Am Haus Nienberge“ greift die Verwaltung eine Forde- rung des in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West vom 29.08.2024 eingebrachten Antrags A-W/0031/2024 auf. Die Maßnahme soll für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Die Fahrbahn ist in weiten Teilen zu eng für den Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen. Der Straßenraum ist beidseitig durch Baumscheiben eingegrenzt, so dass die durchgehende Fahrbahn einstreifig ist. Die Abschnitte zwischen den Baum- scheiben dienen als Ausweichfläche bei Gegenverkehr und werden zum Fahrbahnrandparken ge- nutzt. Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen ist nur an den aufgeweiteten Stellen zwischen den Baumscheiben möglich. Daher kommt es regelmäßig zu Konflikt- und Gefahrensituationen durch zu- rücksetzende Fahrzeuge. Durch die Einbahnstraßenregelung werden solche Konflikt- und Gefahren- momente zukünftig vermieden. Die Einrichtung einer Einbahnstraße in diesem Abschnitt ist aus verkehrsplanerischer Sicht umsetz- bar. Eine Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2023 ermittelte eine Verkehrsbelastung von weniger als 2.500 Kraftfahrzeugen täglich. Für Zielverkehre besteht über die Kurneystraße eine Alternativroute im unmittelbaren Umfeld. Eine Umfahrung ist auch über die Hülshoffstraße und Altenberger Straße möglich. Die Umsetzung erfolgt durch eine Beschilderung der Einbahnstraßenregelung. Die Regelung gilt für Kraftfahrzeuge. Radfahrende sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Erreichbarkeit des Stadt- teilzentrums mit dem Rad soll nicht eingeschränkt werden. Fahrräder dürfen die Fahrbahn weiterhin in beiden Richtungen nutzen. Die vorhandene Fahrbahnbreite mit einem nutzbaren Fahrbahnquer- schnitt zwischen 3,50 m und 4,00 m lässt eine regelkonforme Freigabe des Radverkehrs in Gegen- richtung zu. Um die Auswirkungen der neuen Regelung auf das umliegende Straßennetz - insbesondere mit Blick auf die Wege zu Schulen und Kindertageseinrichtungen - beurteilen zu können, führt die Verwaltung im Vorfeld der Maßnahme eine Verkehrszählung auf der Sebastianstraße und am Knotenpunkt Kurneystraße/Kirmstraße durch. Nach Umsetzung bewertet die Verwaltung die Auswirkungen der neuen Regelung. Hierzu werden die Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten beobachtet sowie eine vergleichende Verkehrszählung nach Umsetzung der Maßnahme durchgeführt. Sollten sich die Maßnahmen bewähren, wird die neue Regelung dauerhaft beibehalten. Anwohnende und anliegende Gewerbetreibende werden im Vorfeld durch Flyer über das Vorhaben informiert. in Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: - Anlage A - Anlage 1: Übersichtsplan - Anlage 2: A-W/0031/2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Sebastianstraße 1
- Mauritzstraße 4
- Kirmstraße
- Kurneystraße 584
- Nienberger Kirchplatz
- Kirchplatz
- Am Haus Nienberge
- Plettendorfstraße
- Altenberger Straße
- Hülshoffstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0538/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 24.09.2025 09:38