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V/0538/2025

Einbahnstraßenregelung Sebastianstraße

Vorlagen 13.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 04.12.2025, TOP 6.4

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_Sebastianstraße_vereinfachte Darstellung

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Ansehen

Anlage 2_A_W_0031_2024

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1460 Zeichen

Anlage A zur V/0538/2025 
Kurzüberblick 
Die Vorlage sieht die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Sebastianstraße im Ab-
schnitt zwischen „Nienberger Kirchplatz“ und „Am Haus Nienberge“ in Richtung Osten vor. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Verkehrssicherheit“ verfolgt. Die „Verkehrssichere 
Stadt“ ist eines der Oberziele des „Masterplan Mobilität Münster 2035+“. 
Darüber hinaus zahlt die Vorlage auf das Handlungsfeld C „Ressourcen fair teilen“ des Master-
plan Mobilität ein.  
Im Besonderen betrifft dies die Handlungsfelder  
C5 „Verkehrsberuhigte autoarme Quartiere“ 
C8 „Attraktivierung von Straßenräumen“  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen- und Anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca.2.000,00 € zu kalkulieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Antrags A-W 0031/2024. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Anlage 1_Sebastianstraße_vereinfachte Darstellung

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Am Haus Nienberge
Sebastianstraße
Zur Gräfte
Kirmstraße
Kurneystraße
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Parken
Parken
P
P
Nienberger
Kirchplatz
Sebastianstraße
Plettendorfstraße
Einbahnstraße
Anlage 1
G
Sebastianstraße
Einbahnstraßenregelung
- vereinfachte Darstellung -
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1611
1217
590
591
Datum
Name
Bearbeitet
Okt. 2025 Kappler
Strothteicher
Gezeichnet Okt. 2
02 5
Blatt  Nr.
1 (1)
Maßstab
1 : -
Plotdatum 13.10.2025
579
1570
1539
1571
164
342

Anlage 2_A_W_0031_2024

3639 Zeichen

A-W 1003~1 ioJ4 
CDU 
FRAKTION IN DER BV WEST 
Münster, 21.06.2024 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
STADT MÜNSTER 
2 4. JUNI 2024 ]s 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
Sukzessiver Prozess der Ortskerngestaltung in Nienberge 
Erste Phase mit.einer kurzfristigen Umsetzung in 2024 - Minimierung der 
Gefahrenmomente in der Sebastianstraße 
1. Antrag: Verkehrsversuch -Temporäre Einbahnstraßenregelung in einem 
Streckenabschnitt der Sebastianstraße 
1. Die Verwaltung möge mittels eines Verkehrsversuchs prüfen, inwieweit mit einer 
Einbahnstraßenregelung immer wieder auftretende Gefahrenmomente minimiert 
werden können. 
2. Streckenabschnitt: Der Abschnitt beginnt hinter der Einmündung „Nienberger 
Kirchplatz" auf die „Sebastianstraße" in Richtung des neuen .Lydia-Areals" bis vor der 
Einmündung „Am Haus Nienberge" auf die „Sebastianstraße". 
3. Die Einbahnstraßenregelung soll für PKW, LKW, Fahrräder und alle motorisierten 
Zweiräder gelten. · 
Begr·ündung 
Die Sebastianstraße führt mitten durch den Ortskern und wird dementsprechend von den 
Verkehrsteilnehmern stark frequentiert. 
Auf dem oben genannten Straßenabschnitt befinden sich links und rechts Parkbereiche, 
Ausweichbuchten und Baumscheiben. · 
Auf der engen bzw. bewusst verengten Straße müssen PKW im Begegnungsverkehr falls 
möglich in die Ausweichbuchten ausweichen bzw. rückwärtsfahren und eine Parklücke 
suchen. · · 
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von den PKW zu Fahrradfahrenden kann 
grundsätzlich nicht eingehalten werden. Besonders kritisch wird es, wenn Fahrradfahrende 
um die Baumscheiben herumfahren mit gleichzeitigem PKW-Begegnungsverkehr. 
Der Verkehr wird im beschriebenen Streckenabschnitt besonders beeinträchtigt und führt zu 
Gefahrensituationen. · · · · 
Im ersten Teilstück der Sebastianstraße um die Sebastiankirche soll die Zu- und Abfahrt für 
PKW aus beiden Richtungen (von Kirmstraße und Altenberqer Straße) erhalten bleiben. 
Im Teilstück bis zur Einmündung „Am Haus Nienberge" auf die Sebastianstraße sollte auch 
weiterhin der gegenläufige Verkehr erlaubt sein. Hier sollte bei einem Verkehrsversuch 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Monster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDIMST • Sparkasse Mllnsterland Ost 
Anlage 2

darauf geachtet werden, dass auch die Zufahrt von der Sebastianstraße zum neuen „Lydia­ 
Areal" nicht von der Einbahnstraßenregelung berührt wird. 
2. Antrag: Messung des Verkehrsaufkommens mit dem·seitenradargerät vor und 
während des Einbahnstraßenversuchs in der Kirmstraße (Standorte: Schule und 
Kindergarten) und der Kurneystraße (Fuß- und Fahrradweg für die Grundschulkinder 
zur Kirmstraße / Treffpunkt der Schul- und Kindergartenkinder ist morgens auf dem 
Vorplatz der Feuerwehr) 
Begründung 
Aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist davon auszugehen, dass die Kurneystraße und 
Kirmstraße stärker als vorher frequentiert werden. 
· Größeres Verkehrsaufkommen bringt auch dle Fertigstellung der Häuser auf dem 
ehemaligen „Lydia-Areal" mit sich (Zugänge über die Sebastianstraße und Kurneystraße zu 
den Ärzten, Apotheke, Tagespflege etc.). 
Auch stellt sich die Frage, ob seitens der Verwaltung ein Konzept zur Verkehrslenkung 
während der Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule in Planung ist. 
( \.

gezeichnet 
· Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, 
Nils Schappler, Peter Wolf garten

Beschlussvorlage

4238 Zeichen

V/0538/2025 
V/0538/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einbahnstraßenregelung Sebastianstraße im Abschnitt zwischen "Nienberger Kirchplatz" und "Am 
Haus Nienberge" 
(Antrag A-W/0031/2024) 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung beschließt die Einführung einer Einbahnstraßenregelung auf der Sebastian-
straße im Abschnitt zwischen „Nienberger Kirchplatz“ und „Am Haus Nienberge“ in Fahrtrichtung 
Westen. 
2. Die Bezirksvertretung nimmt zur Kenntnis, dass mit Umsetzung der Maßnahme der Antrag A-
W/0031/2024 als erledigt gilt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von circa 2.000 € entste-
hen. Einnahmen aus Fördermitteln werden nicht erwartet.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  1201 Bereitstellung von Verkehrs - 
flächen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistunge n 
2026 2.000 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
18.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bentler 
Telefon: 492-6504 
Bentler@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0538/2025 
Begründung: 
 
Mit der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Sebastianstraße im Abschnitt zwischen den 
Einmündungen „Nienberger Kirchplatz“ und „Am Haus Nienberge“ greift die Verwaltung eine Forde-
rung des in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West vom 29.08.2024 eingebrachten Antrags 
A-W/0031/2024 auf. 
 
Die Maßnahme soll für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Die Fahrbahn ist in weiten Teilen zu eng für 
den Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen. Der Straßenraum ist beidseitig durch Baumscheiben 
eingegrenzt, so dass die durchgehende Fahrbahn einstreifig ist. Die Abschnitte zwischen den Baum-
scheiben dienen als Ausweichfläche bei Gegenverkehr und werden zum Fahrbahnrandparken ge-
nutzt. Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen ist nur an den aufgeweiteten Stellen zwischen den 
Baumscheiben möglich. Daher kommt es regelmäßig zu Konflikt- und Gefahrensituationen durch zu-
rücksetzende Fahrzeuge. Durch die Einbahnstraßenregelung werden solche Konflikt- und Gefahren-
momente zukünftig vermieden. 
 
Die Einrichtung einer Einbahnstraße in diesem Abschnitt ist aus verkehrsplanerischer Sicht umsetz-
bar. Eine Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2023 ermittelte eine Verkehrsbelastung von weniger 
als 2.500 Kraftfahrzeugen täglich. Für Zielverkehre besteht über die Kurneystraße eine Alternativroute 
im unmittelbaren Umfeld. Eine Umfahrung ist auch über die Hülshoffstraße und Altenberger Straße 
möglich. 
 
Die Umsetzung erfolgt durch eine Beschilderung der Einbahnstraßenregelung. Die Regelung gilt für 
Kraftfahrzeuge. Radfahrende sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Erreichbarkeit des Stadt-
teilzentrums mit dem Rad soll nicht eingeschränkt werden. Fahrräder dürfen die Fahrbahn weiterhin 
in beiden Richtungen nutzen. Die vorhandene Fahrbahnbreite mit einem nutzbaren Fahrbahnquer-
schnitt zwischen 3,50 m und 4,00 m lässt eine regelkonforme Freigabe des Radverkehrs in Gegen-
richtung zu. 
 
Um die Auswirkungen der neuen Regelung auf das umliegende Straßennetz - insbesondere mit Blick 
auf die Wege zu Schulen und Kindertageseinrichtungen - beurteilen zu können, führt die Verwaltung 
im Vorfeld der Maßnahme eine Verkehrszählung auf der Sebastianstraße und am Knotenpunkt 
Kurneystraße/Kirmstraße durch. 
 
Nach Umsetzung bewertet die Verwaltung die Auswirkungen der neuen Regelung. Hierzu werden die 
Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten beobachtet sowie eine vergleichende Verkehrszählung 
nach Umsetzung der Maßnahme durchgeführt. Sollten sich die Maßnahmen bewähren, wird die neue 
Regelung dauerhaft beibehalten. 
 
Anwohnende und anliegende Gewerbetreibende werden im Vorfeld durch Flyer über das Vorhaben 
informiert. 
 
 
 
in Vertretung 
 
 
 
gez. Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
- Anlage A 
- Anlage 1: Übersichtsplan 
- Anlage 2: A-W/0031/2024

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Sebastianstraße 1
  • Mauritzstraße 4
  • Kirmstraße
  • Kurneystraße 584
  • Nienberger Kirchplatz
  • Kirchplatz
  • Am Haus Nienberge
  • Plettendorfstraße
  • Altenberger Straße
  • Hülshoffstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0538/2025
Typ
Vorlagen
Datum
13.11.2025
Erstellt
24.09.2025 09:38