Beantwortung der Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GrünenUmrüstung des Ascheplatzes des Vereins FC Germania Mülheim zu einem Kunstrasenplatz / AN 1226/2017
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2886/2017 vom 11.10.2017
Stand: Am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2886/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 Beantwortung der Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hier: Umrüstung des Ascheplatzes des Vereins FC Germania Mülheim zu einem Kunstrasenplatz (AN 1226/2017) Beantwortung der Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen hier: Umrüstung des Ascheplatzes des Vereins FC Germania Mülheim zu einem Kunstrasenplatz (AN 1226/2017) Text der Anfrage: 1. Wann soll nach aktueller Planung der Verwaltung der Ascheplatz des FC Germania Mülheim in einen Kunstrasenplatz umgerüstet werden? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Verfahren angemessen zu beschleunigen? 3. Gibt es Überlegungen, die besonderen Belastungen, die dem Verein FC Germania Mülheim durch die Verzögerung entstehen, abzumildern? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Die Platzanlage soll nach Erteilung der Baugenehmigung durch das Bauaufsichtsamt in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden. Diese Genehmigung liegt noch nicht vor. Zwischenzeitlich hat die Sportverwaltung am 27.09.2017 im Bürgeramt Mülheim mit dem Verein FC Germania Mülheim ein Informationsgespräch geführt und auf die noch ausstehende Baugenehmigung verwiesen. Zu 2. Das Verfahren kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschleunigt werden. Die Unterlagen liegen der Bauaufsicht zur Prüfung vor. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung können die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet werden. Zu 3. Es sind keine Maßnahmen vorgesehen. Die entstandenen Verzögerungen sind den differenzierten Anforderungen des Bauantragsverfahrens geschuldet.
Beratungsverlauf
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04.12.2017
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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