Mandari Insight

2022/0077

Einführung von Live-Übertragungen der öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung

Magistratsvorlage 10.05.2022

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2082 Zeichen

Anlage 1 
 
  N e u  
 
      
 
§ 7a Film-, Ton- und Fotoaufnahmen in Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sowie 
Live-Übertragungen der Sitzungen 
 
(1) Das Anfertigen von Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung  
ist in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zulässig. Dies schließt  
die Zulässigkeit der Live-Übertragung der Tonaufnahmen ein. 
 
(2) Das Anfertigen von Filmaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der 
Veröffentlichung, einschließlich der Live-Übertragung von Filmaufnahmen, ist in 
öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zulässig, soweit dem zuvor  
die Stadtverordnetenversammlung für die betreffende Sitzung mit der Mehrheit der  
gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zugestimmt hat. 
 
(2a) Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können mit dem Ziel der 
Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt (www.darmstadt.de) in Film und Ton live 
übertragen, aufgenommen und später dort auch zum Abruf bereitgehalten werden.  
 
(3) Aufnahmen und Live-Übertragungen nach den Absätzen 1 bis 3 sind nur zu öffentlich 
behandelten Tagesordnungspunkten zulässig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist zu 
berücksichtigen. Ein ungestörter Sitzungsverlauf darf nicht gefährdet werden. 
 
(4) Medien, die beabsichtigen Aufnahmen und Live-Übertragungen nach den Absätzen 1 
und 2 vorzunehmen, haben dies rechtzeitig vor der jeweiligen Sitzung der/dem 
Stadtverordnetenvorsteher/-in schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die/der 
Stadtverordnetenvorsteher/-in kann die Anzahl der Medienvertreter im Sitzungssaal 
beschränken und ihnen gegenüber Anordnungen treffen, soweit dies notwendig ist, um  
die ungestörte Arbeit der Stadtverordnetensammlung zu gewährleisten. 
 
(5) Das weitere Verfahren regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.  
Diese regelt auch die Zulässigkeit von Fotoaufnahmen. 
 
(6) Die Regelungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für 
Tonaufzeichnungen als Hilfsmittel der Schrift- und Protokollführung bleiben unberührt.

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278 Zeichen

Punkt 3: Einführung von Live-Übertragungen der öffentlichen Sitzungen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 (V-Nr. 2022/0077) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und 
Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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1945 Zeichen

Anlage 3 
 
Alt 
 
§ 7a der Hauptsatzung 
in der bisher geltenden Fassung 
 
 
§ 7 a Film-, Ton- und Fotoaufnahmen in Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung 
 
(1) Das Anfertigen von Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der 
Veröffentlichung ist in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung 
zulässig. Dies schließt die Zulässigkeit der Live-Übertragung der Tonaufnahmen ein. 
 
(2) Das Anfertigen von Filmaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der 
Veröffentlichung, einschließlich der Live-Übertragung von Filmaufnahmen, ist in 
öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zulässig, soweit dem zuvor 
die Stadtverordnetenversammlung für die betreffende Sitzung mit der Mehrheit der 
gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zugestimmt hat. 
 
(3) Aufnahmen und Live-Übertragungen nach den Absätzen 1 und 2 sind nur zu 
öffentlich behandelten Tagesordnungspunkten zulässig und nur soweit, als nicht 
überwiegende schutzwürdige Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsinteressen Dritter 
einem öffentlichen Interesse zur Berichterstattung durch die Aufnahmen und 
Übertragungen entgegenstehen, und soweit nicht ein ungestörter Sitzungsverlauf 
gefährdet erscheint. 
 
(4) Medien, die beabsichtigen Aufnahmen und Live-Übertragungen nach den Absätzen 1 
und 2 vorzunehmen, haben dies rechtzeitig vor der jeweiligen Sitzung der/dem 
Stadtverordnetenvorsteher/-in schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die/der 
Stadtverordnetenvorsteher/-in kann die Anzahl der Medienvertreter im Sitzungssaal 
beschränken und ihnen gegenüber Anordnungen treffen, soweit dies notwendig ist, um 
die ungestörte Arbeit der Stadtverordnetensammlung zu gewährleisten. 
 
(5) Die Zulässigkeit von Fotoaufnahmen regelt die Geschäftsordnung der 
Stadtverordnetenversammlung. 
 
(6) Die Regelungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für 
Tonaufzeichnungen als Hilfsmittel der Schrift- und Protokollführung bleiben unberührt.

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166 Zeichen

Punkt 10: Einführung von Live-Übertragungen der öffentlichen Sitzungen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 (V-Nr. 2022/0077) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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1776 Zeichen

Anlage 2 
 
Satzung zur Änderung der  
Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04.12.1968 
 
vom …………… 
 
Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 
…………… folgende Satzung erlassen: 
Art. I 
 
Die Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 04.12.1968, zuletzt geändert durch 
Satzung vom 26.02.2020, öffentlich bekanntgemacht im Darmstädter Echo am 29.02.2020, 
wird wie folgt geändert: 
 
1. In der Überschrift des § 7a werden nach dem Wort „Stadtverordnetenversammlung“ die 
Wörter „sowie Live-Übertragungen der Sitzungen“ eingefügt. 
 
2. In § 7a wird nach Absatz 2 folgender neuer Absatz 2a eingefügt: 
 
„(2a) Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können mit dem 
Ziel der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt (www.darmstadt.de) in Film 
und Ton live übertragen, aufgenommen und später dort auch zum Abruf bereitgehalten 
werden.“  
3. § 7a Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: 
„(3) Aufnahmen und Live-Übertragungen nach den Absätzen 1 bis 3 sind nur zu 
öffentlich behandelten Tagesordnungspunkten zulässig. Das allgemeine 
Persönlichkeitsrecht ist zu berücksichtigen. Ein ungestörter Sitzungsverlauf darf nicht 
gefährdet werden.“ 
4. § 7a Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst: 
 
„Das weitere Verfahren regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. 
Diese regelt auch die Zulässigkeit von Fotoaufnahmen.“ 
 
Art. II 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
Darmstadt, den ……………   
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

2022/0077

7479 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat V 
Rechtsamt 
Datenschutzbeauftragte  
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0077 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 1110-10 
Kostenstelle:  771-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1110-10 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Einführung von Live -Übertragungen der öffentlichen Sitzungen der 
Stadtverordnetenversammlung  
 
Vorlage vom: 10.05.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Einführung von Live -Übertragungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung 
wird beschlossen.  
2. Die hierfür unter o.g. Kostenstelle bereitstehenden Mittel in Höhe von 30.000 Euro per 
Anno werden auf 40.000 Euro erhöht.  
3. Die als Anlage beigefügte Satzu ng zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.  
4. Die als Anlage beigefügte Änderung der Geschäftsordnung der 
Stadtverordnetenversammlung wird beschlossen.  
5. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat mit der zeitnahen Umsetzung 
der Vorlage.

- 2 - 
 
Anlagen: 1. Anlage 1 - § 7a Hauptsatzung neu2022 2  
2. Anlage 2 - Änderungssatzung_Hauptsatzung 2  
3. Anlage 3 - § 7a Hauptsatzung alt  
4. Anlage 4 - Änderung § 27a GO -StVV neu2022 
5. Anlage 5 - GO-StVV alt (Auszug)  
6. Anlage 6 - Einverständniserklärung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.05.2022 
 
Erklärtes Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es, politische Teilhabe zu stärken.  
 
„Die heutige Gesellschaft wird wesentlich von modernen Medien beeinflusst. Der 
zunehmende dynamischere Wandel der Bevölkerung erfordert angemessene Antworten der 
Politik. Öffentlichkeit formal herzustellen und sich auf den Sitzungssaal der 
Gemeindevertretu ng zu beschränken wird nicht genügen, um zukünftig den gesellschaftlichen 
Dialog zu führen. Im Wettkampf gegen das breite mediale Angebot um die Aufmerksamkeit 
und das Interesse der Menschen sind weitgehende und beherzte Schritte erforderlich.“  
(Zitat nach Bennemann/Teschke in Bennemann u. a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, 
Stand Januar 2022, HGO, § 52 Rn 39)  
 
Immer weniger Menschen beziehen ihre Informationen aus den örtlichen Printmedien. 
Stattdessen ist das Internet einschließlich der digitalen sozial en Medien heute Quelle der 
Informationen, deren Wahrheitsgehalt für den Nutzer bzw. die Nutzerin nicht immer 
nachvollziehbar ist.  
 
Um den Zugang zu authentischen Informationen aus der Stadtverordnetenversammlung für 
möglichst alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von persönlicher Präsenz  vor Ort 
während der Sitzungen – zu ermöglichen, wird die Stadtverordnetenversammlung  künftig ihre 
Sitzungen über das Internet live übertragen und dort anschließend zum Abruf bereitgehalten. 
Hierzu soll ein Dienstleister  beauftragt werden, der die Sitzungen digital begleitet und über 
das Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht.  
Die Übertragung der Sitzungen im Internet und deren Speicherung zum Abruf auf der 
Internetseite der Stadt muss den geltenden rechtlichen Anf orderungen, insbesondere auch 
des Kommunal-, Datenschutz- und Medienrechts entsprechen. So sind nicht -öffentliche 
Sitzungen bzw. nicht -öffentlich behandelte Tagesordnungspunkte von der Übertragung und 
dem späteren Abruf ausgenommen. Unter datenschutzrechtl ichen Gesichtspunkten, 
maßgeblich auch unter Berücksichtigung der eingeholten Empfehlungen des Hessischen 
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), ist sicherzustellen, dass es 
der grundsätzlichen Einwilligungsbefugnis jedes Mitglieds d er Stadtverordnetenversammlung 
vorbehalten bleibt, ob seine Redebeiträge übertragen und zum späteren Abruf über das 
Internet bereitgestellt werden. Medienrechtlich muss zudem dafür Sorge getragen werden, 
dass sich die Übertragungen nicht als journalistisch -redaktionelles Angebot, mithin nicht als 
Rundfunk oder rundfunkähnliches Angebot, darstellen.  
Diesen Vorgaben wird mit der Änderung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung für 
die Stadtverordnetenversammlung Rechnung getragen.  
So wird nach § 27a Abs. 4 der Geschäftsordnung (neu) von jedem Mitglied der 
Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats sowie von den redeberechtigten 
Vertreter/innen des Ausländerbeirats die Entscheidung über seine Einwilligung in die 
Übertragung und Speicherung seiner Redeb eiträge eingeholt. Die Einwilligung erfolgt mittels 
einer formularmäßigen Datenschutzerklärung (siehe Anlage 6). Sie kann für die Zukunft 
jederzeit geändert oder widerrufen werden.  
Weiterhin werden folgende Rahmenbedingungen zur Art und Weise der Aufnahme der Sitzung 
in § 27a Abs. 5 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung (neu) festgelegt :

- 4 - 
 
1. Die Kamera wird nur auf das Redepult gerichtet. 
2. Schwenks über die Sitzreihen des Magistrats und des Präsidiums sind gestattet.  
3. Soweit eine der in Absatz 4 genannten Personen  eine Einwilligung nach Absatz 4 
nicht abgegeben hat, sind die Übertragung und die Speicherung zum 
nachträglichen Abruf so zu gestalten, dass die Rechte der Person gewahrt sind.  
4. Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt dürfen nicht aufgenommen werden. Verliest bei Wahlen oder 
namentlichen Abstimmungen ein/eine Beschäftige/r des Büros der 
Stadtverordnetenversammlung die Namen am Redepult, ist seine/ihre Einwilligung 
zu Aufnahme, Übertragung und Speicherung  vorab einzuholen. 
5. Die Sitzung wird direkt via Internet übertragen. Zum Bild soll zusätzlich der Name 
des Redners bzw. der Rednerin und die Fraktionszugehörigkeit eingeblendet 
werden. 
6. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit wird durch den Dienstleister eine 
Untertitelung zur Übertragung der Rede bereitgestellt.  
7. Der Stream wird nur über die Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
veröffentlicht. 
8. Die Aufnahme wird im Anschluss an die Sitzung nur insoweit durch den 
Dienstleister nachbearbeitet, dass ein Navigationsmenü eingefügt wird, über das 
die Nutzerin bzw. der Nutzer direkt in einzelne Tagesordnungspunkte springen 
kann.  
9. Der Stream soll maximal 12 Monate verfügbar sein und wird dann gelöscht. 
 
Gleichzeitig ist § 26 Abs. 8 der Geschäftsordnung, der die Tonaufzeichnungen als Hilfsmittel 
der Schriftführung regelt, redaktionell anzupassen.  
 
Die beschlossene Änderung der Geschäftsordnung soll in Kraf t gesetzt werden, sobald die 
administrativen und technischen Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Vorlage geschaffen 
sind. 
 
Die Einführung von Live-Übertragungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung  soll 
nicht in Form eines Pilotprojektes zeitlich  begrenzt werden, sondern unbegrenzt erfolgen. 12 
Monate nach der Einführung und z um Ende der jetzigen Wahlperiode soll eine Evaluation 
erfolgen. 
 
 
Darmstadt, 10.05.2022  
772/da 
 
 
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg Holger Klötzner 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer Stadtrat

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6204 Zeichen

Anlage 4 
– 1 – 
 
Änderung 
der 
Geschäftsordnung  
für die Stadtverordnetenversammlung  der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
vom 07.November 2017  
 
vom …. 
 
Aufgrund des § 60 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der 
Bekanntmachung  vom 07.03.2005 (GVBl. I  S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des 
Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 
…………… folgende Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 07.11.2017 beschlossen:   
 
 
Art. I 
 
1. § 26 Absatz 8 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung vom 
07.11.2017 wird wie folgt neu gefasst:  
 
„(8) Tonaufzeichnungen im Sitzungsraum sind grundsätzlich nur als Hilfsmittel der 
Schriftführung für die Anfertigung der Sitzungsniederschrift erlaubt. Die Bestimmungen 
der Hauptsatzung sowie des § 27a bleiben unberührt.“  
 
2. § 27a der Geschäftsordnung für di e Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 07.11.2017 wird wie folgt neu gefasst:  
 
 „§ 27a Film-, Bild- und Tonaufnahmen sowie Live -Übertragungen  
 
(1) Die Zulässigkeit von Film -und Tonaufnahmen sowie Live-Übertragungen durch 
Medien in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit dem Ziel der 
Veröffentlichung bestimmt sich nach der Hauptsatzung. Soweit hierfür nach der 
Hauptsatzung eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich 
ist, wird hierüber zu Beginn der S itzung abgestimmt.  
 
(2) Medienvertreter/innen, die beabsichtigen Aufnahmen und Live -Übertragungen im 
Sinne des Absatzes 1 vorzunehmen, haben dies möglichst spätestens 3 Werktage 
vor der jeweiligen Sitzung der/dem Stadtverordnetenvorsteher/in schriftlich od er 
elektronisch anzuzeigen.  
 
(3) Jede öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird mit dem Ziel der 
Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt (www.darmstadt.de ) in Film und Ton 
live übertragen, aufgenommen und zum nachträglichen Abruf auf der Internetseite  
zur Verfügung gestellt . 
 
(4) Alle Stadtverordnete n, Magistratsmitglieder und redeberechtigten Vertreter/innen 
des Ausländerbeirates  soll zu Beginn seiner /ihrer Mandats - bzw. Amtstätigkeit 
gegenüber dem  Büro der Stadtverordnetenversammlung eine schriftliche Erklärung 
abgeben, ob e r/sie in die zeitgleiche  Übertragung der eigenen Redebeiträge auf der 
Internetseite der Stadt  und deren Speicherung zum nachträglichen Abruf einwilligt.

Anlage 4 
– 2 – 
 
Die Einwilligung kann auf die zeitgleiche Übertragung beschränkt werden. Wird 
keine Erklärung abgegeben, gilt die Einwilligung als verweigert. Die Einwilligung 
kann jederzeit schriftlich gegenüber de m Büro der Stadtverordnetenversammlung 
abgegeben, geändert oder wide rrufen werden. Die Änderung und der Widerruf gelten 
immer nur für zukünftige Sitzungen.  
 
(5)  Für die zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt bestimmten Aufnahmen 
gelten folgende Rahmenbeding ungen: 
 
1. Die Kamera wird nur auf das Red epult gerichtet. 
2. Schwenks über die Sitzreihen des Magistrats  und des Präsidiums sind gestattet.  
3. Soweit eine der in Absatz 4 genannten Personen  eine Einwilligung nach Absatz 4 
nicht abgegeben hat, sind die Übertragung und die Speicherung zum 
nachträglichen Abru f so zu gestalten, dass die Rechte der Person gewahrt sind. 
4. Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt dürfen nicht aufgenommen werden. Verliest bei Wahlen oder 
namentlichen Abstimmungen ein/eine Beschäftige/r des Büros der 
Stadtverordnetenversammlung die Namen am Redepult , ist seine/ihre  
Einwilligung zu Aufnahme, Übertragung und Speicherung  vorab einzuholen.  
5. Die Sitzung wird direkt via Internet übertragen. Zum  Bild soll zusätzlich der 
Name des Redners  bzw. der Rednerin  und die Fraktionszugehörigkeit 
eingeblendet werden.  
6. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit wird durch den Dienstleister eine 
Untertitelung zur Übertragung der Rede bereitgestellt.  
7. Der Stream wird nur über die Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
veröffentlicht. 
8. Die Aufnahme wird im Anschluss an die Sitzung nur insoweit durch den 
Dienstleister nachbearbeitet, dass ein Navigationsmenü eingefügt wird, über das 
die Nutzerin bzw. der Nutzer direkt in einzelne Tagesordnungspunkte springen 
kann.  
9. Der Stream soll maximal 12 Monate  verfügbar sein und wird dann gelöscht.  
 
(6) Der/die Stadtverordnetenvorsteher/in weist zu Beginn der Sitzung auf beabsichtigte  
Film- und Bildaufnahmen , Live-Übertragungen und Aufzeichnungen hin.  
 
(7)  Die Aufzeichnungen und Übertragungen, einschließlich der hierfür erforderlichen 
technischen Aufbauten, dürfen keinen störenden Einfluss auf Stadtverordnete, 
Magistratsmitglieder oder sonstige nach dieser Geschäftsordnung zu ladende 
Personen sowie auf den o rdnungsgemäßen Sitzungsverlauf ausüben. Spätestens 
eine Stunde vor Sitzungsbeginn sollen die technischen Aufbauarbeiten beendet sein.   
 
(8) Die/der Stadtverordnetenvorsteher/in trifft gegenüber den Medien vertreter/innen  
sowie den Personen, die mit den Aufn ahmen und Übertragungen zwecks 
Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt beauftragt sind, die notwendigen 
Anordnungen, die erforderlich sind, um einen ordnungsgemäßen und störungsfreien 
Sitzungsverlauf zu gewährleisten. Soweit dies erforderlich ist,  kann sie/er die Anzahl

Anlage 4 
– 3 – 
 
der Medienvertreter/innen  im Sitzungssaal beschränken und ihnen im Sitzungssaal 
bestimmte Bereiche, auch für Technikaufbauten, zuweisen. Die/der 
Stadtverordnetenvorsteher/in kann bei Störungen durch die Aufzeichnungen und 
Übertragungen deren Fortsetzung für die jeweilige Sitzung zeitweilig oder völlig 
untersagen, soweit dies erforderlich erscheint.  
 
(9) Film- und Bildaufnahmen durch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bzw. 
Fraktionsassistent /innen sind nur mit Einwilligung der  aufgenommenen Personen 
zulässig. Die §§ 22 und 23 des Kunsturheberrechtsgesetzes gelten insoweit 
entsprechend. “ 
 
Art. II 
 
Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt mit ihrer Ausfertigung  in Kraft. 
 
 
Darmstadt, den …………… 
 
 
 
Yücel Akdeniz  
Stadtverordnetenvorsteher

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3316 Zeichen

Anlage 6 
Zu senden an  
Büro der Stadtverordnetenversammlung  
und Gremiendienste  
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
 
 
Einwilligung 
Gemäß Art. 6 Nr. 1 Buchstabe A) in Verbindung mit Art. 7 der EU-DSGVO 
 
 
 
Familienname, Vorname  
Übertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt via Livestream im Internet sowie deren 
Speicherung und zeitversetzten Abrufen 
Anlass der Aufnahmen / Zeitraum: 
Öffentliche Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung in der laufenden Wahlzeit 2021 bis 
2026 
 
Zweck der Aufnahme: 
Übertragung öffentlicher Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung in Bild und Ton sowie 
deren Speicherung zum Abruf auf der Internetseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Ich erkläre mich  
1. einverstanden, dass meine Redebeiträge während der Sitzung der 
Stadtverordnetenversammlung live im Internet übertragen und auf der Internetseite der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt www.darmstadt.de übertragen werden. 
 
  einverstanden nicht einverstanden (Punkt 2. entfällt) 
 
 
2. außerdem bin ich damit einverstanden, dass meine Redebeiträge auch bis zur 
Löschung der betreffenden Sitzung gespeichert und zum Abruf auf der Internetseite 
www.darmstadt.de
 bereitgehalten werden. Ich erkläre mich nicht einverstanden, dass 
meine Redebeiträge während der Ratssitzungen live im Internet übertragen werden.  
einverstanden nicht einverstanden 
 
Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und ist gegenüber der/dem Stadtverordnetenvorsteher/in 
hinsichtlich der Anfertigung und Speicherung der Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die 
Zukunft widerrufbar. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund 
der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Aus der Nichterteilung 
oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile. Aus der Zustimmung zur 
Veröffentlichung leite ich keine Rechte (z.B. Entgelt) ab. 
 
 
 
Darmstadt, den   Unterschrift

Anlage 6
Informationen zum Datenschutz 
 
 
1.  Verantwortlicher für die Datenerhebung 
Der/die Leiter/in des Büros der Stadtverordnetenversammlung im Auftrag des 
Stadtverordnetenvorstehers bzw. der Stadtverordnetenvorsteherin 
 
 
2.  Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten 
Der/die Datenschutzbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt Tel: 06151 13- 2401 
oder per mail an datenschutz@darmstadt.de
 
 
 
3.  Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage 
Die erhobenen Daten dienen dem in der Einwilligungserklärung dargelegten Zwecken. 
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO 
 
 
4. Angaben zu Lösch- und Speicherfristen 
Die Redebeiträge sind maximal 12 Monate auf der Internetseite www.darmstadt.de 
abrufbar und werden sodann gelöscht. 
 
 
5.  Rechte der Betroffenen 
Die Betroffenen haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit schriftlich gegenüber dem 
Büro der Stadtverordnetenversammlung zu ändern oder zu widerrufen. Die Änderung und 
der Widerruf gelten immer nur für zukünftige Sitzungen. 
 
 
6.  Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde 
Aufsichtsbehörde im Sinne der EU-DSGVO ist der Hessische Datenschutzbeauftragte. 
Die postalische Anschrift lautet: 
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Postfach 3163 
65021 Wiesbaden 
Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

anlage 6

2927 Zeichen

Anlage 5 
Alt 
 
 
Auszug aus der 
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung 
in der bisher geltenden Fassung 
 
§ 26 Einberufung 
 
[…] 
 
(8) Tonaufzeichnungen im Sitzungsraum sind grundsätzlich nur als Hilfsmittel der Schriftführung für 
die Anfertigung der Sitzungsniederschrift erlaubt. Andere Tonaufzeichnungen sowie Foto-, Film- 
und Fernsehaufnahmen und Live-Streaming sind nur dann zulässig, wenn dies die Hauptsatzung 
bestimmt. 
 
[…] 
 
§ 27 a Film-, Bild und Tonaufnahmen 
 
(1) Die Zulässigkeit von Film-, Bild- und Tonaufnahmen sowie Live-Übertragungen durch Medien in 
der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit dem Ziel der Veröffentlichung bestimmt sich 
nach der Hauptsatzung. Soweit hierfür nach der Hauptsatzung eine Beschlussfassung der 
Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist, wird hierfür zu Beginn der Sitzung abgestimmt. 
 
(2) Medien, die beabsichtigen Aufnahmen und Live-Übertragungen im Sinne des Absatzes 1 
vorzunehmen, haben dies möglichst spätestens 3 Werktage vor der jeweiligen Sitzung der/dem 
Stadtverordnetenvorsteher/in schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. 
 
(3) Die Aufzeichnungen und Übertragungen, einschließlich der hierfür erforderlichen technischen 
Aufbauten, dürfen keinen störenden Einfluss auf Stadtverordnete, Magistratsmitglieder oder 
sonstige nach dieser Geschäftsordnung zu ladende Personen sowie auf den ordnungsgemäßen 
Sitzungsverlauf ausüben. Spätestens eine Stunde vor Sitzungsbeginn müssen die technischen 
Aufbauarbeiten beendet sein. 
 
(4) Die/der Stadtverordnetenvorsteher/in trifft gegenüber den Medienvertretern die notwendigen 
Anordnungen, die erforderlich sind, um einen ordnungsgemäßen und störungsfreien 
Sitzungsverlauf zu gewährleisten. Soweit dies erforderlich ist, kann sie/er die Anzahl der 
Medienvertreter im Sitzungssaal beschränken und ihnen im Sitzungssaal bestimmte Bereiche, 
auch für Technikaufbauten, zuweisen. Die/der Stadtverordnetenvorsteher/in kann bei Störungen 
durch die Aufzeichnungen und Übertragungen deren Fortsetzung für die jeweilige Sitzung 
zeitweilig oder völlig untersagen, soweit dies erforderlich erscheint. 
 
(5) Der/die Stadtverordnetenvorsteher/in weist zu Beginn der Sitzung auf die beabsichtigten Film- 
bzw. Bildaufnahmen und ggf. Live-Übertragungen hin. Außerdem weist er/sie auf die Möglichkeit 
hin, dass jedes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Aufzeichnung der Aufnahme und 
Übertragung seiner Person widersprechen und insoweit jederzeit das Abschalten der Aufnahme 
und Übertragungsgeräte verlangen kann. In diesem Fall sind die Aufnahmen und Übertragungen 
so zu gestalten, dass die Rechte des/der Widersprechenden gewahrt werden.  
 
(6) Film- und Bildaufnahmen durch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bzw. 
Fraktionsassistenten sind nur mit Einwilligung der aufgenommenen Personen zulässig. 
Die §§ 22 und 23 des Kunsturheberrechtsgesetzes gelten entsprechend.

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 10
TOP 167
TOP 3

Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0077
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00