2236/2025
KölnBäder GmbH: Entsendung der Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2236/2025 Freigabedatum 13.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnBäder GmbH: Entsendung der Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a GO NRW - Arbeitnehmermitbestim- mung in fakultativen Aufsichtsräten Herr Heiko Seifert als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH. II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert eine vom Rat bestellte Arbeitnehmervertreterin bzw. ein bestellter Arbeitnehmervertreter, die als Ar- beitnehmerin bzw. der als Arbeitnehmer im Unternehmen oder in der Einrichtung be- schäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Einrichtung, muss der Rat sie bzw. ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus ih- rem*seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Alternativer Beschlussvorschlag: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a GO NRW - Arbeitnehmermitbestim- mung in fakultativen Aufsichtsräten Herr René Voss als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH. II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert eine vom Rat bestellte Arbeitnehmervertreterin bzw. ein bestellter Arbeitnehmervertreter, die als Ar- beitnehmerin bzw. der als Arbeitnehmer im Unternehmen oder in der Einrichtung be- schäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Einrichtung, Rat 20.11.2025 2 muss der Rat sie bzw. ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus ihrem bzw. seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist am Stammkapital der KölnBäder GmbH unmittelbar mit 26,0 % und über die Stadtwerke Köln GmbH mittelbar mit 74,0 % beteiligt. Die KölnBäder GmbH verfügt über ei- nen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil- lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge- sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri- vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit- bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese- hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit- nehmervertretung in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften um. In § 9 des Gesellschaftsvertrages der KölnBäder GmbH ist die Zusammensetzung des Auf- sichtsrates wie folgt geregelt: „(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden wie folgt entsandt: a) von der Gesellschafterin Stadt Köln 13 Mitglieder. Darunter muss sich die Oberbür- germeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. von ihm vorgeschlagene Dienstkraft der Stadt Köln befinden; b) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fa- kultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird; c) von dem Stadtsportbund Köln e.V. 1 Mitglied (3) Der Rat der Stadt Köln kann den von ihm entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrates - ein- schließlich des Arbeitnehmervertreters - Weisungen erteilen.“ Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftig- ten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeit- nehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter / Arbeitnehmervertreterinnen enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge 4 durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterinnen vor- gesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. Der Betriebswahlvorstand der KölnBäder GmbH hat mit Schreiben vom 18.09.2025 das Er- gebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmer- vertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäf- tigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern bzw. Arbeitnehmervertreterinnen in fakul- tativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Vorgeschlagen werden: Heiko Seifert (83 Stimmen) René Voss (63 Stimmen) Der Gesellschaftsvertrag der KölnBäder GmbH sieht keine Entsendung einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter vor. Da laut Gesellschaftsvertrag der KölnBäder GmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Arbeitneh- mern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 1 GO NRW nur entsandt werden, wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bei der KölnBäder GmbH beschäftigt ist. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglie- der durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach Beendigung einer Amtszeit führen die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung ei- nes Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter. Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat ent- sandter Arbeitnehmervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW aus seinem bzw. ihrem Amt im fakultativen Auf- sichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt- schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre- 5 chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs- wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre- terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. Anlagen Vorschlag für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters / der Arbeitnehmervertreterin der KölnBäder vom 18.09.2025
KölnBäder_Gremienneubesetzung 2025_Wahlniederschrift Wahl AN-Vertreter AR_2025
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Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns zZ KÖLNBÄDER == Wahlvorstand AvArWahl Wahlniederschrift über die Wahl einer Vorschla sliste für den Vertreter/die Vertreterin 18.09.2025 1. Anzahl der abgegebenen Stimmen: 166 2. Anzahl der gültigen Stimmen: 146 3. Anzahl der ungültigen Stimmen: 20 4. Auf die Bewerber und Bewerberinnen sind folgende Stimmen entfallen: Seifert, Heiko 83 Voss, Rene 63 5. Auf die Vorschlagsliste wurden demnach folgende Personen gewählt: 1. Seifert, Heiko 2. Voss, Rene 6. Während der Wahl sind keine Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse eingetreten. Ge i. A. C. Sahler 1. Ar. Brito (Vorsitzende) (Protokollführer) Vorsitzender des Aufsichtsrates: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 - 50676 Köln Ralf Klemm Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101 Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzt IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111 USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kämmergasse 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2236/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 09.07.2025 09:43