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2014/0101

SSP Stadtteilschule Arheilgen - Gesamtsanierung Gebäude A, Grillparzerstraße 33, 64291 Darmstadt

Magistratsvorlage 24.03.2014

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2014/0101

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.04.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb Im- 
mobilienmanagement 
Darmstadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0101 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:  16-00022-01 Investitionsnummer:  INV00033 
Kostenträger:  201 Sachkonto:  0951010 
 
Betreff: SSP Stadtteilschule Arheilgen - Gesamtsanierung Gebäude A, 
Grillparzerstraße 33, 64291 Darmstadt 
 
Vorlage vom: 24.03.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1 . Der Magistrat stimmt der Gesamtsanierungsmaßnahme mit (einschließlich Abbruch des  
    Pavillons und Herrichten der Flächen) Schwerpunkt  
    des Bestandsgebäudes A in Höhe von 3.000.000,00 € zu 
 
2. Die Gesamtfinanzierung in Höhe von 3,0 Mio. € ist wie folgt dargestellt: 
 
    2014: Wirtschaftsplan IDA 1.500.000,00 € 
    2015: Wirtschaftsplan IDA 1.500.000,00 € 
 
3. Für die Möblierung der Verwaltung sind im Kernhaushalt im Wirtschaftsjahr 2015  
    30.000,00 € zu etatisieren.

- 2 - 
4. Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wird im Hinblick auf einen Baubeginn 2014 
    ermächtigt, sofort nach Magistratsbeschluss weitere Planungsschritte in Auftrag zu  
    geben.           
 
5. Der Magistrat beschließt die Etatisierung der Folgekosten gemäß Anlage in den folgen- 
   den Wirtschaftsplänen. 
 
 
 
Anlagen: Machbarkeitsstudie Voigt + Herzig 
Grundriss Gebäude A EG 
Folgekostenberechnung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.03.2014   
 
 
 
 
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis 
 
 
Gesamtsanierung der Stadtteilschule Arheilgen 
 
Energetische Sanierung Gebäude A mit Fertigstellung der Gesamtsanierung Gebäude A 
Abbruch der Pavillons zur Flächenbereinigung und Interimsbereitstellung 
 
Die Stadteilschule Arheilgen wurde in der heutigen Organisationsform als Kooperative Gesamt- 
schule im Jahr 1996 installiert und 2008 ff. um einen Neubau mit naturwissenschaftlichen 
Fachräumen mit Mensa, Bibliothek etc. konzeptionell und baulich erweitert. 
Der Altbaubestand wurde ursprünglich Anfang der 70er Jahre für die Thomas-Mann- Schule 
(Realschule) errichtet, die wie oben erwähnt 1996 in eine neue Organisationsform übergegangen 
ist. Die Pavillons waren als Grundschule (ehem. Brüder-Grimm-Schule) genutzt. 
Der Gebäudekomplex umfasste Verwaltungsgebäude A mit Fachklassen und die beiden Klassen- 
gebäude B und C sowie die Sporthalle D. Diese Gebäude von 1970-1974 konnten bis auf bauli- 
che Veränderungen an der Turnhalle zur Versammlungsstättennutzung bisher nicht saniert wer- 
den.  
 
Die Gebäude A, B und C hatten bzw. haben bisher keine 2. baulichen Rettungswege. Dies war 
als Bestandsnutzung geduldet.  
 
Da die Klassen-Pavillons aufgrund des unsanierbaren Bauzustandes ab Ende 2012 nicht mehr 
genutzt werden konnten, mussten im Gebäude A Nutzungsänderungen vollzogen werden, die 
baugenehmigungspflichtig sind. Aufgrund der Betreiberverantwortung war für das Gebäude A 
ein Brandschutzkonzept zu erstellen und Brandschutzmassnahmen umzusetzen. Dazu waren im 
Wirtschaftsplan von IDA- Nachtrag 2013 im Rahmen des SSP Mittel in Höhe 300.000 € vorgese- 
hen. 
  
Der Bauantrag wurde vom EB Immobilienmanagement Darmstadt gestellt. Zur Vorbereitung 
dieser Baumaßnahme wurden vom Immobilienmanagement für die Rückbauarbeiten im Bauteil 
A und zur Realisierung weiterer Sanierungsmaßnahmen die Aktualisierung des Asbestkatasters 
und stichprobenbezogene Schadstoffuntersuchungen für alle Gebäude veranlasst.  
 
Die Rückbauarbeiten wurden mit der erforderlichen Schadstoffentsorgung ausgeschrieben und 
ausgeführt, sodass in der zweiten Sommerferienwoche 2013 die eigentlichen Bauarbeiten be- 
gannen.  
 
Bei den Beprobungen in den Sommerferien traten an anderen Stellen in Gebäude A und in den 
Gebäuden B und C PCB-Materialbefunde auf, die weitere Untersuchungen veranlassten und di- 
rekt an die politisch Verantwortlichen berichtet wurden.

- 4 - 
 
 
 
Gleichzeitig wurden Raumluftuntersuchungen unter Worst-Case Bedingungen durchgeführt und 
nach dem Vorliegen erster Ergebnisse wurden Perspektiven für Sanierung und weitere Nutzung 
mit Magistrats-Vertretern und der Schulgemeinde besprochen. Dazu wurden Probesanierungen 
an den PCB-beschichteten Deckenplatten und anschließende Raumluftmessungen durchgeführt. 
Da dies Ergebnisse unter dem Sanierungszielwert brachte, wurde dieses Verfahren flächen-
deckend für Gebäude B und C für die Herbstferien geplant. 
 
Mit Lüftungskonzepten wurde die weitere Nutzung der Klassenräume in B und C zwischen 
Sommer und Herbstferien unter Einhaltung von Sanierungszielwerten möglich.  
 
In den Herbstferien erfolgten in allen Klassen der Gebäude B und C Sanierungsmaßnahmen, die 
die weitere Nutzung bis zur Gesamtsanierung ermöglichen. Die Raumluftqualität in den Klassen 
wird bis dahin mit Messungen überprüft und dokumentiert. 
 
Im Erdgeschoss Gebäude A sind die Aula und Bühne derzeit aufgrund des Schadstoffvorkom- 
mens unter konditionierten Bedingungen zu nutzen. Sie sind bei der Sanierung aber bis auf die 
Rohbaustruktur zu entkernen. 
In Gebäude A wurde die Brandschutzsanierung und die Sanierung der Klassen im 1. OG bis zu 
den Herbstferien 2013 fertig gestellt. Weitere Brandschutzmaßnahmen und Schadstoffsanie- 
rungsmaßnahmen sind im EG erforderlich. 
 
Aufgrund der Schadstoffvorkommen hatte sich der Umfang der ursprünglich geplanten Rück- 
baumaßnahmen ausgeweitet und aufgrund der Dringlichkeit der Bereitstellung von Klassenräu- 
men wurden durch Umplanungen innerhalb des IDA-Wirtschaftsplanes 300.000 € bereit gestellt. 
Um die Sanierungsdringlichkeit in den Gebäuden A, B und C bearbeiten zu können wurden im 
den Wirtschaftsplan 2014 im MIP für die Jahre 2014 ff. weitere Mittel eingeplant.  
 
Erläuterungsbericht 
 
 
Im Herbst 2013 wurde das Architekturbüro Voigt und Herzig, das an der Schule nach einem 
VOF-Verfahren bereits tätig war, mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Ziel war die Wirt- 
schaftlichkeitsanalyse für eine Sanierung der Gebäude B und C und eine Kostenberechnung zur 
Gesamtsanierung des Gebäude A mit energetischer Sanierung. 
 
In der Kostenberechnung wurden für die Gebäude B und C Vergleichswerte gebildet:  
Verglichen wurden Neubaukosten für Klassengebäude mit gleicher Kubatur mit der Sanierung 
der Bestandsgebäude unter Berücksichtigung des erforderlichen 2. baulichen Rettungsweges, 
der derzeit nicht gegeben ist. 
 
Der Kostenvergleich zeigt bei diesen Gebäuden, dass ein Rückbau auf den Rohbau mit anschlie- 
ßender Sanierung wesentlich günstiger ist. 
 
Die Machbarkeitsstudie ist in der Anlage beigefügt.

- 5 - 
 
 
 
 
Im Gebäude A, in dem sich sowohl die Verwaltung und Mehrzweckräume im EG als auch Klas- 
sen und Lehrerstützpunkte im OG befinden, sind bereits umfangreiche Brandschutzmaßnahmen 
durchgeführt worden. Durch erfolgte Nutzungsänderung (ehemals Nawi-Fachräume) sind in den 
Klassen alle Bekleidungsflächen erneuert worden. Deshalb wurde für das Gebäude A keine Ge- 
genüberstellung der Neubaukosten zu Sanierungskosten erstellt. 
 
Für dieses Gebäude stehen die Energetische Sanierung aller Umfassungsflächen sowie weit rei- 
chende Erneuerungen im Bereich der Haustechnik an. Dabei sind nach Abschluss der Sanierung 
Primärenergieeinsparungen von 28,55 kW/h (m²/a) prognostiziert. 
Die Verringerung der CO2-Emissionen ist mit 8 kg (m²/a) prognostiziert. 
 
Die Aufwendungen für die Energetische Sanierung sind mit förderfähigen Kosten von 
722.495,73 € beziffert, wozu unter der Antragsnummer T/411/71095946 bei der Wirtschafts- 
und Infrastrukturbank Hessen ein Förderantrag auf Bezuschussung von 60 % gestellt wurde.  
Der Förderantrag ist noch nicht beschieden. Etwaige Zuwendungen fließen als Einnahmen in 
den IDA-Wirtschaftsplan. 
 
Da der Neubau der Stadtteilschule Arheilgen nur Fachräume und Ganztagsbereiche abbildet, 
müssen Verwaltungsfunktionen und Klassenräume nach aktuellem Bedarf in den übrigen Be- 
standsgebäuden Erledigung finden.  
Bei den anstehenden Sanierungsarbeiten im Erdgeschoss des Gebäudes A wird der Verwal- 
tungstrakt nach den heutigen Anforderungen innerhalb der Gebäudegrundfläche erweitert, er- 
gänzt um eigenständige Büros für Zweigstufenleiter, Stundenplanerstellung, Schulsozialarbeit. 
Der Raumbedarf und die funktionellen Änderungen sind mit dem Schulamt abgestimmt. 
 
Die im Gebäude A vorhandene Aula mit Bühne und angrenzenden Räumen wird in einen akus- 
tisch (u.a. für den Musikunterricht) aufgerüsteten Mehrzweckraum umgestaltet, der durch eine 
Faltwand in mehrere Bereiche getrennt werden kann.  
 
Die Sanitäranlagen im Gebäude A (Lehrertoiletten) werden komplett umgestaltet, so dass auf 
gleicher Grundfläche zusätzlich eine barrierefreie Toilette errichtet werden kann.  
 
Weitere Innenraumergänzungen schaffen zusätzliche Lagerflächen, die dringend benötigt wer- 
den. 
 
Nach interner Bewertung der Machbarkeitsstudie wurden für den Bereich der Haustechnik zu- 
sätzliche Maßnahmen aufgenommen, die teilweise der Infrastruktur der gesamten Liegenschaft 
zunutze sind, zum Beispiel die Erneuerung der  
Trinkwasserzentrale, der Fernwärmezentrale sowie die Trennung der Heizleitungen von Trink- 
wasserleitungen nach neuer Trinkwasserverordnung.

- 6 - 
 
 
 
 
Gegenüber der Studie gibt es somit zusätzliche Kosten von  
 
220.000,00 € in der Kostengruppe 300 und 
350.000,00 € in der Kostengruppe 400 und 
  80.000,00 € in der Kostengruppe 700 
____ 
650.000,00 € 
 
Die Kosten für die Gesamtsanierung des Gebäudes A betragen 2,75 Mio. €. 
Die Baumaßnahmen im Gebäude A sollen im Sommer 2014 begonnen und 2015 abgeschlossen 
werden. 
 
Auf dem Gelände der Stadtteilschule befinden sich drei Pavillonklassenbauten, deren Nutzung 
bereits seit 2012 untersagt ist. Diese Pavillons sollen in den Sommerferien 2014 zurückgebaut 
werden, um Platz für Interimslösungen bei den weiteren Sanierungsmaßnahmen zu schaffen. 
 
Auch wenn die Ferienzeiten verstärkt für die Bautätigkeit genutzt werden, ist für den Umbau der 
Verwaltung und der sanitären Anlagen eine anzumietende Interimslösung für einige Monate er- 
forderlich. 
Die Baumaßnahmen im Gebäude A sollen Ende 2015 abgeschlossen sein. 
 
Für die Sanierung der Klassengebäude B und C ist zunächst das vorhandene Raumprogramm 
vom Städtischen Schulamt auf seine Funktionalität und die perspektivischen Anforderungen aus 
der Schulentwicklungsplanung zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Bisher wird davon 
ausgegangen, dass kein zusätzliches Neubauvolumen erforderlich wird und alle notwendigen 
räumlichen Bedarfe im Bestand darstellbar sind.  
Im MIP 2016 sind derzeit 1.000.0000 Millionen eingestellt, um die Weiterführung der Gesamt- 
sanierung zu ermöglichen. 
 
Für die jetzt erläuterten Maßnahmen ergibt sich ein Gesamtfinanzierungsbedarf von: 
 
Machbarkeitsstudie und Ingenieurleistungen 
und Grundlagenermittlung (bereits beauftragt)    100.000,00 € 
Sanierung Gebäude A 
Kostengruppe 200          35.000,00 € 
Kostengruppe 300     1.290.000,00 € 
Kostengruppe 400        720.000,00 € 
Kostengruppe 500        105.000,00 € 
Kostengruppe 600        100.000,00 € 
Kostengruppe 700        400.000,00 € 
Gesamtkosten:     2.750.000,00 € 
Abbruch Pavillons und Interimsnutzung     250.000,00 € 
 
Gesamtfinanzierungssumme    3.000.000,00 €

- 7 - 
 
 
 
Die Vorlage wurde in der Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement am  
7. März 2014 beschlossen. 
 
 
 
Anlagen 
Machbarkeitsstudie Voigt + Herzig 
Grundriss Gebäude A EG 
Folgekostenberechnung 
 
 
 
 
 
 
 
Der Dezernent II:                           Der Dezernent IV: 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer                                André Schellenberg 
Bürgermeister                               Stadtkämmerer

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voigt und herzig architekten und ingenieure gmbh

Stadtteilschule Arheilgen
Machbarkeitsstudie

1 Aufgabenstellung

Die Stadtteilschule in Arheilgen besteht aus drei Schulgebäuden und einer
Sporthalle aus den 1970er Jahren. Im Zuge von Sanierungsarbeiten und
der Umsetzung von Brandschutzauflagen wurden Schadstoffunter-
suchungen vorgenommen. Diese Untersuchungen haben eine
Kuntamination ergeben. Die Aufgabenstellung lautet folglich:

Bauteil A ist bereits teilsaniert, hier werden auf jeden Fall nur die Kosten für
die restliche Sanierung ermittelt. Für Bauteil B und C werden jeweils die
Sanierungskosten den Neubaukosten gegenübergestellt.

2 Kostenbetrachtung
2.1 Allgemeines zur Vorgehensweise

Die nachfolgende Kostenbetrachtung geht von folgenden Überlegungen
aus:
Ein Kostenvergleich zwischen

a) sanierten Altbauten B und C und
b) Komplettabbruch und Neubau der Bauteile B und C,

ist ohne Vorlage eines Gesamt-Neubauentwurfes nur möglich, wenn man
annimmt, dass bei der Neubauvariante zwei Gebäude in der gleichen Art
und Weise erstellt werden wie die jetzigen Bestandsgebäude. Würde man
ein ganz neues Gesamt-Neubaukonzept erstellen wäre zu beachten, dass
nach heutiger Sicht ein modifiziertes Raumprogramm zu erstellen wäre,
welches dann sehr wahrscheinlich mehr Nutz- und Verkehrsfläche
ausweisen würde. Außerdem wäre zu berücksichtigen, dass die für Bauteil
A bereits begonnene Sanierung in jedem Fall weitergeführt wird, und ein
Neubaukonzept für B und C die jetzt in Bauteil A befindlichen Nutzungen
ohnehin nicht integrieren könnte.

Die Aufgabe besteht weder darin, ein neues Raumprogramm zu entwerfen,
noch darin, ein hierauf basierendes Gesamt-Gebäudekonzept für B und C
zu entwickeln. Somit lässt sich zu diesem Zeitpunkt auch nicht abschätzen,
ob ein Gesamt-Neubau auf der Fläche eines der beiden Altbauten realisiert
werden kann, und ob für die Bauzeit der verbleibende Altbau in Betrieb
bleibt, oder ob Provisorien als Ersatz für beide Gebäude benötigt werden.

Bei Variante b) (Komplettabbruch und Neubau der Bauteile B und C) wird
davon ausgegangen, dass beide Gebäude nacheinander erneuert werden.
Die Umsetzung für jedes einzelne Gebäudes erfolgt in einem Zug, ohne
Unterbrechung. Um eine Vergleichbarkeit zur Sanierung (Variante a))
herstellen zu können, muss auch hier die Umsetzung in einem Zuge
angenommen werden.

1.\TEXT\000-199\009 - Beratungen und Kleinprojekte\009-32-STS Arheilgen Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\g009-32-01 -Erläuterung-— 2014-01-28 doc

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Machbarkeitsstudie

2.2

Auch für die restliche Sanierung des Bauteiles A wird die Umsetzung in
einem Zuge angenommen. Kosten für eine schrittweise Sanierung bei
laufendem Betrieb (komprimierte Ferienarbeit) sind nicht berücksichtigt
worden.

Grundlage für diese Betrachtungen sind die Pläne, wie sie am 16.04.2013
an die Architekten übergeben worden sind (CAD-Daten vom 23.04.2013).

Für die Ermittlung einer Sanierung wie im vorliegenden Fall stehen keine
Kostenkennwerte aus Kostendatenbanken zur Verfügung, da deren
Vergleichbarkeit mit den Anforderungen der Stadtteilschule reiner Zufall
wäre. Folglich ist es erforderlich, eine überschlägliche Massenermittlung für
die einzelnen Teilleistungen wie Abbruch und Entsorgung, Neuerstellung
ader Oherflächenbehandlungen vorzunehmen und diese ann mit
Einheitspreisen zu versehen. Die so gewonnenen Kostenangaben
resultieren noch nicht auf einer abgestimmten Vorplanung und besitzen
daher eine deutlich reduzierte Genauigkeit.

Alle Kostenangaben sind Bruttowerte (inkl. 19% MwSt.). Die Ausführung ist
ohne Unterbrechung für 2014 vorgesehen. Es ist anzunehmen, dass die
Sanierung der Bauteile B und C einige Jahre später erfolgen wird. Ein
genauer Zeitplan ist nicht abzusehen, insofern kann auch keine Indizierung
voraus betrachtet werden. Eine Erhöhung der Kosten für die Sanierung der
Bauteile B und C ist anzunehmen; dies dürfte dann aber auch für die
Alternative Abbruch und Neubau gelten, sodass das Kostenverhältnis
zwischen Sanierung und Neubau aus heutiger Sicht unverändert bleiben
sollte.

Aus den Unterlagen der Fachplaner gehen zahlreiche Maßnahmen hervor,
die wir in der Kostenprognose berücksichtigt haben. Sie werden an dieser
Stelle nicht erneut beschrieben.

Zuarbeiten der Planungsbeteiligten

04.11.2013

Angaben von CDM Smith Consult zur Schadstoffentsorgung
21.11.2013

Angaben des Ingenieurbüros Weber zur Betonsanierung
13.12.2013 und 14.01.2014

Angaben des Ingenieurbüros ITG zur Haustechnik
30.12.2013

Angaben des Ingenieurbüros Schmidt zum Wärmeschutz

IATEXT\000-199\9009 - Beratungen und Kleinprojekte\009-32-STS Arheilgen Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\g009-32-01-Erläuterung—2014-01-28.doc

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Machbarkeitsstudie

2.3 Angaben zu den Kostengruppen
100 Grundstück

Für die Kostengruppe 100 wurde angenommen, dass keine Kosten
entstehen werden.

200 Herrichten und Erschließen

Bei der Kostengruppe 200 sind wir bzgl. der Altlastenentsorgung davon
ausgegangen, dass die Kostenangaben von CDM vom 04.11.2013 über
245.000 € brutto zu gleichen Teilen auf die Gebäude B und C zu verteilen
sind. Hier wurden jeweils 122.500 € brutto für den Sanierungsfall angesetzt.
Wir nehmen an, dass auch für Gebäude A noch weitere Kosten entstehen
können, für die Entsorgung von Baustoffen, die bis dato noch nicht
angetastet wurden (Bodenbeläge EG und Dichtungen bei Fenster und
Türen etc.). Hierfür haben wir eine Pauschale angesetzt.

Bei der Kostenbetrachtung für die Variante Neubau haben wir diesen
Betrag gem. Einschätzung von CDM auf 115.000 € brutto herabgesetzt, da
der Ausbau von Schadstoffen nicht „zerstörungsfrei" erfolgen muss bzw.
durch Vergabe eines Leistungspaketes Abbruch inkl. Schadstoffentsorgung
ein Einsparpotential vorliegt. Kosten für Provisorien und Auslagerungen
wurden generell nicht berücksichtigt, da dies im Zuständigkeitsbereich des
IDA gesehen wird. Generell wird angenommen, dass die Zugänglichkeit zu
den Baubereichen gegeben ist und diesbezüglich keine Kosten entstehen.

300 Bauwerk Baukonstruktionen

Für den Fall „Sanierung“ der Bauteile A, B und C wurden die einzeinen
Teilleistungen gesondert erfasst, während für den Fall „Abbruch und
Neubau“ der Bauteile B und C Kostenkennwerte für die Grobelemente der
2. Ebene nach DIN 276 verwendet wurden.

Für das Bauteil A wurden die einzelnen Teilleistungen, die bereits im Zuge
der brandschutztechnischen Sanierung erbracht wurden nicht mehr
angesetzt.

Für die Kostengruppe 300 wurden für die Bauteile B und © die gleichen
Kostenkennwerte gewählt. Lediglich für die Kosten des Sonnenschutzes
wurde die unterschiedliche Gebäudeausrichtung zwischen Bauteil B und C
berücksichtigt. Da bei Gebäude B sowohl die Ost- als auch die
Westfassade verschattet werden muss, liegen für dieses Bauteil die Kosten
etwas über den Werten für Bauteil C. Dieses Vorgehen gilt für die
Sanierung wie für die Neubauvariante.

Für die Außenhülle wurde ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
angenommen. Diese Dämmung wird im Bereich des Sockels nur etwa
einen halben Meter im Bereich der Fundamente heruntergeführt. Der Keller
bei Gebäude A wild ru leilweise yeddrmıl, wu dies die Teilunlerkulleiung
zulässt.

I.\TEXT\000-199\8009 - Beratungen und Kleinprojekte\009-32-STS Arheilgen Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\g009-32-01-Erläuterung— 2014-01-28 doc

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In die Fensterbänder werden dezentrale Lüftungsgeräte integriert. Der
Lichteinfall wird somit etwas reduziert.

In den Klassenräumen werden die vorhandenen Dachoberlichtkuppeln
demontiert. Die Öffnungen werden durch eine Leichtbaukonstruktion
verschlossen. Die Unterhangdecken werden in diesem Bereich nicht
ergänzt. Die geschlossen Dachöffnungen bleiben als eingesetzte Platten
sichtbar, sie eıhälten lediglich einen Anstrich.

Die Bodenplatte im EG wird, soweit dies möglich ist oberseitig gedämmt.
Hierfür werden die Beläge entfernt. Durch die zusätzlichen Dämmstärken
können leichte Höhenversätze nicht ausgeschlossen werden.

Für die Bauteile B und C werden zur Herstellung der notwendigen
Rettungswege zweigeschossige Fluchterker vorgesehen. Diese bieten die
beste Möglichkeit den Rettungsweg nachträglich sicher zu stellen und
gleichzeitig allen Erfordernissen der Zugangskontrolle zu genügen.

400 Bauwerk technische Anlagen

Die Kosten der Kostengruppe 400 wurden wurden vom Ingenieurbüro ITG
ermittelt (13.12.2013 und 14.01.2014).

500 Außenanlagen

Bei der Kostengruppe 500 haben wir für die Variante Sanierung
angenommen, dass die Verbindungsbauten (Vordächer) im Bereich der
Gebäudeanbindung nur angearbeitet und teilerneuert werden müssen, im
Prinzip aber größtenteils erhalten werden können. Bei der Neubauvariante
nehmen wir an, dass die Verbindungsbauten komplett demontiert und neu
errichtet werden müssen, da sie insbesondere für die Gründungsarbeiten
im Weg sind und keine ausreichende Baufreiheit zulassen.

Für das Dach zwischen Bauteil A und der Turnhalle wurde Abbruch und
Neuerrichtung angenommen.

Die Flächen für die Herrichtung der Außenanlagen beschränken sich nur
auf einen sehr eng begrenzten Umfang um die Gebäude.

Weitere Kosten für technische Anlagen in Außenanlagen wurden vom
Ingenieurbüro ITG ermittelt (13.12.2013 und 14.01.2014).

600 Ausstattung und Kunstwerke

Die Kosten der Kostengruppe 600 wurden für den Fall Sanierung für alle
Bauteile mit einer Pauschale von 100.000 € brutto angegeben.

Für den Fall Abbruch und Neubau wurden konsequenterweise die
Kostenkennwerte aus BKI herangezogen, die sich auf die Bezugseinheit m?
BGF beziehen.

INTEXT\000-199\g009 - Beratungen und Kleinprojekte\009-32-STS Arheilgen Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\g009-32-01-Erläuterung-—2014-01-28 doc

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Machbarkeitsstudie

700 Baunebenkosten

Die Ermittlung der Baunebenkosten erfolgte durch das IDA für die nun
anstehende energetische Sanierung für Bauteil A.

2.4 Gebäudedaten

Bauteil A B c

Gebäudelänge (m) 52,60 48,60 48,60
Gebäudetiefe (m) 24,60 8,60 8,60
Gehäudegrundfläche (Asınd R m?) 129R,AR 41796 417,96
Anzahl der Geschosse 2 3 3
BGF (m?) 2.587,92 1.253,88 1.253,88
NF (m?) 1.880,00 930,00 930,00
VF (m?) 532,00 180,00 180,00
KF (m?) 17592 143,88 143,88
Geschosshöhe (m) 3,40 3,40 3,40
Gebäudehöhe (m) 7,40 10,80 10,80
Kubatur, BRI (m?) 9.575,30 4.513,97 4.513,97
Raumhöhe bis Rohdecke (m) 3,20 3,2 3,2
Raumhöhe bis Unerdecke (m) 3,00 3,00 3,00

INTEXT\00-199\g009 - Beratungen und Kleinprojekte\009-32-STS Arheilgen Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\g009-32-01-Erläutering— 2014-01-28 doc

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Machbarkeitsstudie
2.5 Kostenzusammenstellung
Sanierung Bauteil A brutto
KG 100
KG 200 35.000,00 €
KG 300 1.070.000,00 €
KG 400 370.000,00 €
KG 500 105.000,00 €
KG 600 100.000,00 €
KG 700 320.000,00 €
Zwischensumme 2.000.000,00 €
Gerundet brutto 2.000.000,00 €
Sanierung Bauteil B brutto
KG 100
KG 200 125.00,00 €
KG 300 950.000,00 €
KG 400 480.000,00 €
KG 500 70.000,00 €
KG 600 100.000,00 €
KG 700
Zwischensumme 0 1.725.000,00 €
Gerundet brutto 1.730.000,00 €
Sanierung Bauteil C brutto
KG 100
KG 200 125.000,00 €
KG 300 935.000,00 €
KG 400 480.000,00 €
KG 500 70.000,00 €
KG 600 100.000,00 €
KG 700
Zwischensumme 1.710.000,00 €

Gerundet brutto 1.710.000,00 €

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voigt und herzig architekten und ingenieure gmbh

Stadtteilschule Arheilgen

Machbarkeitsstudie
Neubau Bauteil B brutto
KG 100
KG 200 380.000,00 €
KG 300 1.710.000,00 €
KG 400 480.000,00 €
KG 500 170.000,00 €
KG 600 160.000,00 €
KG 700
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Gerundet brutto 2.900.000,00 €
Neubau Bauteil C brutto
KG 100
KG 200 380.000,00 €
KG 300 1.700.000,00 €
KG 400 480.000,00 €
KG 500 170.000,00 €
KG 600 160.000,00 €
KG 700
Zwischensumme 2.890.000,00 €

Gerundet brutto 2.900.000,00 €

INTEXT\000-199\8009 - Beratungen und Kleinprojekte\009-32-STS Arheilgen Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\g009-32-01-Erläuterung— 2014-01-28 doc

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Stadtteilschule Arheilgen
Machbarkeitsstudie

Fazit

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass der Bestand durchaus für eine
Sanierung geeignet ist. Die Kosten, die aus der Schadstoffbelastung
resultieren, würden sowohl bei Abbruch und Neubau als auch bei einer
Sanierung anfallen; insofern ergibt sich hieraus kein wesentlicher
Unterschied. Aus bautechnischer Sicht entstehen lediglich aus der
notwendigen Betonsanierung zusätzliche Kosten, die bei einer
Neubauvariante nicht anfallen würden. Alle anderen Kosten wie Demontage
und Entsorgung fallen bei beiden Varianten an, sie liegen bei der Sanierung
sicher etwas höher, da gegenüber dem Totalabriss umsichtiger gearbeitet
werden muss.

Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei einer Neubauvariante
für B und C die bereits in Bauteil A vorhandenen Nutzungen ohnehin nicht
optimal integriert werden könnten; erscheint die Sanierung insbesondere
vor dem Hinblick auf die finanzielle und terminliche Situation als sinnvollste
Lösung.

Aufgestellt
H. Neumann
28.01.2014

TATEXT\000-199\6009 - Beratungen und Kleinprojekte\009-32-STS Arheilgen Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\Machbarkeitsstudie Gesamtsanierung\g009-32-01-Erläuterung— 2014-01-28 doc

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Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Folgekostenberechnung für:

Bezeichnung: SSP Stadtteilschule Arheilgen | Gesamtsanierung
Kostenstelle: 16-00022-01, MN_000032
Kostenschätzung: 2.750.000,00

Geplante Inbetriebnahme: 12/2015

Zuweisung [DJ] Bund € [Ü] Kernhaushalt € [J Landkreis, etc. €
[U] Land € [J Sonstige: €

Bemerkung: Für die Möblierung der Verwaltung sind im Kernhaushalt
im Wirtschaftsjahr 2015 30.000,00 € zu etatisieren.

Finanzierungsbetrag 3.000.000 €

Zinsaufwand 90.000 € (Realverzinsung 3 %)
Tilgungssatz %

Nutzungsdauer 30 Jahre

Abschreibungssatz linear 3.33%

Notwendiges Grundstück vorhanden:

DR ja
[_ nein/Folgekosten €
BGF geplant 2.588 m?

Anwendung Vermieter-Mieter-Modell

R Ja [J] Nein

Nutzer:Schulamt 100%

Folgekostenberechnung nach Kostenwerten des BKI

1. Verwaltungskosten KG 200 8,-€/ BGF
2. Betriebskosten KG 300 26,-€ / BGF Etatisierung im WP 67.288,00 €
3. Erhaltungsaufwand KG 400 11,-€ /BGF Etatisierung im WP 28.468,00 €

Sonstige Erläuterungen: Die Summe der zu etatisierenden Folgekosten liegt somit bei gerundet
96.000,- € / Jahr

Aufgestellt: 18.02.2014, Bernd Neis

=

Beratungsverlauf (5)

TOP 155
TOP 3
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TOP 9
TOP 15

Orte (1)

  • Grillparzerstraße 33

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0101
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.03.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00