3377/2018
Schwerbehindertenrecht
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3279 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 19.10.2018 3377/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 Schwerbehindertenrecht In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 06.09.2018 wurden folgende Nachfragen zur Arbeit der Schwerbehindertenstelle gestellt: Fragen: „SE Herr Dr. Dr. Mück sagt, dass nicht beantwortet wurde, wie der aktuelle Stand sei. Damit sei auch unklar, was es heißt, dass bereits viertausend Rückstände bearbeitet werden. Menschlich sei die Antwort zum Ende natürlich völlig unbefriedigend und habe ihn sehr traurig ge- stimmt. RM Frau Heuser teilt mit, dass sie einen Wortbeitrag von SB Herrn Ladenberger gerne zu Protokoll geben würde. Er halte es für einen Missstand zum Nachteil der Behinderten und man solle hier auf mehr Kulanz setzen. Zudem sei er der Meinung, dass es natürlich scharf anzuprangern sei, dass die Bearbeitungszeit vier bis sechs Monate dauere. Des Weiteren sagt er, dass Stellen zugesetzt werden sollten und er fragt, ob diese bereits zugesetzt wurden und wie die aktuellen Krankenzahlen seien.“ Antwort: Die Zahl der rückständigen Fälle wurde auf Basis der Bearbeitungsstatistik ermittelt. In Nordrhein-Westfalen liegt die Bearbeitungsdauer von Schwerbehindertenanträgen im Landes- durchschnitt bei 3,3 Monaten. Die Bearbeitungsdauer resultiert aus den aufwändigen, gesetzlich vor- geschriebenen Recherchen. Hintergrund dafür ist das Ziel, die Beeinträchtigungen und den Grad der Schwerbehinderung objektiv und umfassend zu beurteilen, so dass den Interessen der behinderten Menschen in hohem Maß entsprochen wird. Bei der Sachverhaltsaufklärung werden beispielsweise die behandelnden Ärzte der Antragstellenden, die Kliniken und /oder Reha-Einrichtungen angeschrie- ben und aufgefordert, aussagekräftige Befundberichte vorzulegen. Aufgrund der starken Belastung der Ärzte durch das hohe Patientenaufkommen, müssen Befundberichte oft mehrfach angemahnt werden. Dadurch verlängert sich das jeweilige Verfahren entsprechend. In Köln werden pro Monat rund 2.000 Schwerbehindertenanträge gestellt. Geht man von einer 3,3 monatigen Bearbeitungszeit aus, dürften maximal 6.600 Vorgänge in der Bearbeitung sein. Im No- vember 2017 gab es bei der Schwerbehindertenstelle Köln jedoch rund 12.700 laufende Verfahren. Davon waren statistisch 6.100 als rückständige Verfahren zu betrachten (12.700 – 6.600). Die Zahl der laufenden Verfahren konnte – gem. Monatsabschluss September 2018 – auf rund 8.100 reduziert werden. Somit bestehen derzeit noch 1.500 rückständige Verfahren (8.100 – 6.600). Durch die zahlreichen organisatorischen Verbesserungen und das Engagement der Mitarbeitenden wurden die rückständigen Verfahren von November 2017 bis Ende September 2018 parallel zum Tagesge- schäft von 6.100 auf 1.500 vermindert. Das sind im Ergebnis inzwischen 4.600 abgebaute Rückstän- de. 2 In den vergangenen Monaten wurden 2,5 Stellen zugesetzt, um den Rückstandsabbau weiter zu for- cieren. Darüber hinaus wurden zur Kompensation der krankheitsbedingten Ausfälle (u. a. Langzeiter- krankungen) zwei Vertretungsstellen eingerichtet. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3377/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 17.10.2018 09:18