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3377/2018

Schwerbehindertenrecht

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 19.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.11.2018, TOP 11.1.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3279 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 19.10.2018 
 3377/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 
 
Schwerbehindertenrecht 
In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 06.09.2018 wurden folgende Nachfragen 
zur Arbeit der Schwerbehindertenstelle gestellt: 
Fragen: 
„SE Herr Dr. Dr. Mück sagt, dass nicht beantwortet wurde, wie der aktuelle Stand sei. Damit sei auch 
unklar, was es heißt, dass bereits viertausend Rückstände bearbeitet werden. 
Menschlich sei die Antwort zum Ende natürlich völlig unbefriedigend und habe ihn sehr traurig ge-
stimmt. 
RM Frau Heuser teilt mit, dass sie einen Wortbeitrag von SB Herrn Ladenberger gerne zu Protokoll 
geben würde. Er halte es für einen Missstand zum Nachteil der Behinderten und man solle hier auf 
mehr Kulanz setzen. Zudem sei er der Meinung, dass es natürlich scharf anzuprangern sei, dass die 
Bearbeitungszeit vier bis sechs Monate dauere. Des Weiteren sagt er, dass Stellen zugesetzt werden 
sollten und er fragt, ob diese bereits zugesetzt wurden und wie die aktuellen Krankenzahlen seien.“ 
 
Antwort: 
Die Zahl der rückständigen Fälle wurde auf Basis der Bearbeitungsstatistik ermittelt.  
In Nordrhein-Westfalen liegt die Bearbeitungsdauer von Schwerbehindertenanträgen im Landes-
durchschnitt bei 3,3 Monaten. Die Bearbeitungsdauer resultiert aus den aufwändigen, gesetzlich vor-
geschriebenen Recherchen. Hintergrund dafür ist das Ziel, die Beeinträchtigungen und den Grad der 
Schwerbehinderung objektiv und umfassend zu beurteilen, so dass den Interessen der behinderten 
Menschen in hohem Maß entsprochen wird. Bei der Sachverhaltsaufklärung werden beispielsweise 
die behandelnden Ärzte der Antragstellenden, die Kliniken und /oder Reha-Einrichtungen angeschrie-
ben und aufgefordert, aussagekräftige Befundberichte vorzulegen. Aufgrund der starken Belastung 
der Ärzte durch das hohe Patientenaufkommen, müssen Befundberichte oft mehrfach angemahnt 
werden. Dadurch verlängert sich das jeweilige Verfahren entsprechend. 
In Köln werden pro Monat rund 2.000 Schwerbehindertenanträge gestellt. Geht man von einer 3,3 
monatigen Bearbeitungszeit aus, dürften maximal 6.600 Vorgänge in der Bearbeitung sein. Im No-
vember 2017 gab es bei der Schwerbehindertenstelle Köln jedoch rund 12.700 laufende Verfahren. 
Davon waren statistisch 6.100 als rückständige Verfahren zu betrachten (12.700 – 6.600).  
Die Zahl der laufenden Verfahren konnte – gem. Monatsabschluss September 2018 – auf rund 8.100 
reduziert werden. Somit bestehen derzeit noch 1.500 rückständige Verfahren (8.100 – 6.600). Durch 
die zahlreichen organisatorischen Verbesserungen und das Engagement der Mitarbeitenden wurden 
die rückständigen Verfahren von November 2017 bis Ende September 2018 parallel zum Tagesge-
schäft von 6.100 auf 1.500 vermindert. Das sind im Ergebnis inzwischen 4.600 abgebaute Rückstän-
de.

2 
 
In den vergangenen Monaten wurden 2,5 Stellen zugesetzt, um den Rückstandsabbau weiter zu for-
cieren. Darüber hinaus wurden zur Kompensation der krankheitsbedingten Ausfälle (u. a. Langzeiter-
krankungen) zwei Vertretungsstellen eingerichtet. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

06.11.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3377/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
19.10.2018
Erstellt
17.10.2018 09:18