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1073/2020

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW- Anregung zu kostenlosem ÖPNV an den Adventssamstagen (Az. 283/19 B)

Beschlussvorlage Ausschuss 08.06.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 23.06.2020, TOP 1.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

7213 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1073/2020 
Freigabedatum 08.06.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW- Anregung zu kostenlosem ÖPNV an den 
Adventssamstagen (Az. 283/19 B) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und erkennt auch grundsätzlich dessen 
Wunsch nach Freifahrten an den 4 Adventssamstagen im Jahr 2020 als Beitrag zur Verkehrswende 
an. 
 
Eine Umsetzung der vorgeschlagen Maßnahmen sollte aufgrund des fehlenden Verbundgedankens 
und den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Verkehrsunternehmen derzeit nicht weiter-
verfolgt werden. 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 23.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
In der dem Ausschuss vorliegenden Bürgereingabe schlägt der Antragsteller als Beitrag zur Ver-
kehrswende die Umsetzung von Freifahrten an den 4 Adventssamstagen im gesamten Kölner Stadt-
gebiet sowie auf den S-RE-RB Linien mit Halt am Kölner Hauptbahnhof vor. In diesem Zusammen-
hang regt der Petent an, den Fahrplan an den Adventssamstagen an das werktägliche Leistungsan-
gebot anzugleichen und das Kostenlos-Angebot ausreichend zu kommunizieren. 
 
Nach Abstimmung mit der VRS, dem NVR und der KVB vertritt die Verwaltung hierzu folgende Auf-
fassung: 
 
Grundsätzlich werden alle Vorschläge, die zur Umsetzung der Verkehrswende in Köln beitragen, be-
grüßt. Allerdings sind hier gewisse Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.  
 
So zeigen sowohl alle Erkenntnisse aus anderen Regionen, wie auch Befragungen zu diesem The-
ma, dass primär das Fahrplanangebot für die Nutzung des ÖPNV entscheidend ist und tarifliche 
Maßnahmen dagegen zweitranging sind. 
Daher steht derzeit der Ausbau der Angebote im Vordergrund, wozu eine auskömmliche Finanzierung 
des Systems ÖPNV wesentliche Voraussetzung ist. Auch wenn zwischenzeitlich die öffentlichen Gel-
der für den Infrastrukturausbau aufgestockt wurden, liegt die Finanzierung des Betriebes in der Ver-
antwortung der Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträger. Hier spielen Fahrgelderlöse eine zentra-
le Rolle. 
 
Bereits im November 2018 wurde eine vom Tenor ähnliche Bürgeranfrage im Ausschuss für 
Anregungen und Beschwerden vorgetragen („Einführung von fahrscheinlosen Tagen an allen 
Samstagen im Jahr 2019 auf allen ÖPNV- und SPNV-Linien im Kölner Stadtgebiet“).                                                 
Damals bestand innerhalb des Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der grundsätzliche 
Konsens darüber erst die erforderlichen Kapazitätausweitung durchzuführen und dann im Anschluss 
das Tarifsystem weiterzuentwicklen. Parallel wurde die Verwaltung gebeten die Eingabe des Bürgers 
im Verkehrsausschuss prüfen zu lassen. Aufgrund zwischenzeitlicher Anträge zu unterschiedlichen 
Formen der künftigen Ausgestaltung fahrscheinloser Tage im ÖPNV, hat der Verkehrsausschuss 
zwischenzeitlich am 29.01.2019 beschlossen, die Verwaltung und die KVB u.a.mit der Festlegung 
eines Aktionstages für das Jahr 2019 zu beauftragen. Der Aktionstag wurde am 23.06.2019 
erfolgreich durchgeführt.  
Darüber hinaus bat der Verkehrsausschuss in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg 
(VRS) und dem Aufgabenträger des SPNV, dem Nahverkehr-Rheinland (NVR), Aktionen zu 
erarbeiten, die langfristig zum Umstieg vom MIV auf den ÖPNV beitragen. Mit dem NRW Tag wurde 
solch ein Aktionstag für 2020 geplant. Aufgrund der Absage aller Großveranstaltungen im Zusam-
menhang mit der erhöhten Ansteckungsgefahr durch das Corona Virus wurde diese Veranstaltung 
zwischenzeitlich jedoch abgesagt. Derzeit ist auch nicht abzusehen, zu welchem Zeitpunkt vergleich-
bare Veranstaltungen wieder stattfinden können. Daher ist es schwierig bereits jetzt Planungen für 
zukünftige Aktionstage zu machen.

3 
Der Prüfauftrag des Verkehrsausschusses, regelmäßige längere Zeiträume als Anreiz für den Wech-
sel vom MIV zum ÖPNV zu gewähren, wird derzeit noch bearbeitet  
Bereits jetzt lässt sich jedoch sagen, dass werktags und an den Samstagen regelmäßig die Kapazi-
tätsgrenzen des ÖPNV erreicht werden und daher zwingend vorher ein Ausbau erforderlich ist. Aus 
diesem Grund wurde zum Fahrplanwechsel 2020 eine gezielte Taktverdichtung an den Samstagen 
als Beitrag zur Kapazitätserweiterung beschlossen.  
Für dieses Jahr wird jedoch geraten auf eine mehrtägige fahrscheinlose Testphase, unter die bei-
spielweise auch die Adventsamstage fallen würden, zu verzichten. Einleitend ist darauf hinzuweisen, 
dass sich jeder zusätzliche Aktionstag alleine bei der KVB in einer Größenordnung von 100.000,- 
Euro (für einen Sonntag) bzw. 200.000,- Euro (für einen Samstag) auf das Ergebnis auswirkt und 
damit über entsprechende Minderausschüttungen der SWK GmbH die bereits Corona-Pandemie be-
lastete städtische Haushaltlage weiter verschärft und damit die Spielräume für den Ausbau tendenzi-
ell eher verengt. Jenseits dieser Grundproblematik ist folgendes zu berücksichtigen: 
Als Mitglied des Verkehrsverbundes-Rhein-Sieg (VRS) wendet die Stadt Köln den Verbundtarif (VRS 
Tarif) an und garantiert den Kunden dadurch ein einheitliches Preis- und Ticketsystem im VRS Ge-
biet. Eine einseitige Umsetzung des kostenlosen ÖPNV an den Adventsamstagen für den Kölner Be-
reich (Stadtgebiet sowie SPNV mit Halt am Kölner Hbf) würde diesem Verbundgedanken mit der en-
gen Vernetzung der Räume entgegenstehen.  
Insbesondere die Umsetzung der Freifahrten im SPNV Bereich mit Halt am Kölner Hbf. erfordert auf-
grund der beschränkten territorialen Entscheidungsbefugnis der Stadt Köln einen hohen verwaltungs-
technischen Koordinationsbedarf, der über den Zweckverband VRS erfolgen müsste. 
 
Auch der vom Antragsteller genannte Vorschlag zur generellen Anwendung des Werktagfahrplanes 
auf die Adventssamstage wird von der Verwaltung und den Verkehrsunternehmen losgelöst von den 
damit verbundenen Mehrkosten als unpraktikabel angesehen. So besteht werktags eine gänzlich an-
dere Nachfragestruktur als an starken Einkaufssamstagen. Daher ist es zielführender, die Linien zu 
verstärken, die im vorweihnachtlichen Einkaufs- und Freizeitverkehr von großer Bedeutung sind.  
 
Die Verwaltung teilt daher die Auffassung der Verkehrsunternehmen und des VRS/NVR, den Vor-
schlag des Petenten nicht weiter zu verfolgen und bis zum Abschluss des Prüfauftrages sich auf ei-
nen fahrscheinfreien Tag verbundweit zu konzentrieren. 
 
 
 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die bisherigen Erfahrungen legen nahe, dass nur wenige Bürger durch die Umsetzung der vom Pe-
tenten vorgeschlagenen Maßnahmen dauerhaft vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV 
umsteigen. Demensprechend würde die Reduktion der CO2 Emissionen durch Umsteiger vom MIV 
voraussichtlich nur in einem geringen Umfang positiv zum Klimaschutz beitragen. Entscheidend dafür 
ist vielmehr der Ausbau der Angebotsinfrastruktur durch Taktverdichtungen und Angebotsausweitung.

Anlage 1 Bürgereingabe

1324 Zeichen

Von:  
Gesendet:  Montag, 2. Dezember 2019 14:08 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden < geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de > 
Betreff:  Anregung nach §24 GO NRW - freie Fahrt mit Bus und Bahn an den 
Adventssamstagen 2020  
 
Sehr geehrter Herr Thelen, 
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 
die Umsetzung der Verkehrswende in Köln ist ein Sammelsurium an vielen einzelnen 
Massnahmen. 
In diesem Kontext bieten andere Städte und Regionen in Deutschland bereits seit, 
teilweise mehreren, Jahren an den 4 Adventssamstagen ein "Kostenloses Bus & 
Bahn fahren" an. (Siehe z.B. Beispiel Karlsruhe: 
https://www.kvv.de/service/angebote-
aktionen/freifahrt-an-den-adventssamstagen.html)  
Damit wird an diesen 4 sehr verkehrsreichen Tagen der Kfz-Verkehr stark minimiert 
und die Attraktivität Kölns für auswärtige Besucher*innen deutlich gestärkt. 
 
Daher möchte ich an dieser Stelle vergleichbares anregen: 
* Freifahrt an den 4 Adventssamstagen 2020 im gesamten Stadtgebiet Köln 
(Preisstufe 1b) sowie auf den S-, RE- und RB-Linien, welche einen Halt am 
Hauptbahnhof Köln besitzen. 
* ÖPNV- und SPNV-Leistungsangebot an den 4 Adventssamstagen wie werktags 
* Ausreichende Kommunikation eines solchen Kostenlos-Angebotes 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

23.06.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1073/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.06.2020
Erstellt
07.04.2020 11:35