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2018/0172

Hessenkasse

Magistratsvorlage 11.06.2018

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2018/0172

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193 Zeichen

Punkt 3: Hessenkasse 
 (V-Nr. 2018/0172) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion Die Linke. 
Stimmenthaltung: SPD-Fraktion

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3830 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.06.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
 
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0172 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
219 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Hessenkasse 
 
Vorlage vom: 11.06.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschul -
 dung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE -Gesetzes an. 
 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich, den Ergebnis - und Finanzhaushalt in  
 Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie 
 die  Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 
 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen 
 HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet 
 und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.  
 
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des

- 3 - 
 HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag v on 25 Euro je Einwohner an das Sonder - 
 vermögen HESSENKASSE zu leisten.  
 
4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten 
 einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das         
 Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärungen unverzüg -
 lich  zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch 
 Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.  
 
5. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung 
 der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts - und 
 Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ab lösung      
 vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmo -
 dalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst - und Entschuldungshilfen beantragt und 
 gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlunge n festgelegt sind. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.06.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. Juni 2018  
 
 
Mit Vorlage-Nr. 2018/0054 hat der Magistrat am 28. März 2018 und die 
Stadtverordnetenversammlung am 17. Mai 2018 beschlossen, dass die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt den Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm HESSENKASSE stellt. 
 
Zwischenzeitlich ist das HESSENKASSE -Gesetz vom 25. April 2018 in Kraft getreten.  
 
Am 08. Juni 2018 hat das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) die Stadt darauf 
hingewiesen, dass die vorgenannten Beschlussfassungen nach Prüfung d urch das HmdF und 
des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS) nicht den Vorgaben des 
Mustertextes von HMdF und HMdIuS und damit den vom HESSENKASSE -Gesetz 
vorgesehenen Beschlüssen entsprechen. Die Beschlussfassungen sind zwingend fristgere cht 
bis zum Ablauf der Antragsfrist nachzureichen.  
 
 
Darmstadt, 11. Juni 2018 
 
 
Der Dezernent I     Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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281 Zeichen

Punkt 31: Hessenkasse 
 (V-Nr. 2018/0172) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: Die Linke.  
Stimmenthaltung: SPD und 1 Stimme aus AfD  
 
Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren 64 von 71 Stadtverordneten anwesend. 
 
Ja-Stimmen:  50 
Nein-Stimmen:  4 
Stimmenthaltung:  10

2018/0172

3777 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.06.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
 
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0172 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Hessenkasse 
 
Vorlage vom: 11.06.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschul -
 dung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE -Gesetzes an. 
 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich, den Ergebnis - und Finanzhaushalt in  
 Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie 
 die  Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 
 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen 
 HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet 
 und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.  
 
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des 
 HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sonder - 
 vermögen HESSENKASSE zu leisten.

- 2 - 
 
4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten 
 einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das         
 Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärun gen unverzüg-
 lich  zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch 
 Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.  
 
5. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur U msetzung 
 der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts - und 
 Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung      
 vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpun kte und die Ablösungsmo-
 dalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst - und Entschuldungshilfen beantragt und 
 gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind.  
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. Juni 2018 
 
 
Mit Vorlage-Nr. 2018/0054 hat der Magistrat am 28. März 2018 und die Stadtverordnete n-
versammlung am 17. Mai 2018 beschlossen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt den 
Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm HESSENKASSE stellt.  
 
Zwischenzeitlich ist das HESSENKASSE -Gesetz vom 25. April 2018 in Kraft getreten.  
 
Am 08. Juni 2018 hat das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) di e Stadt darauf hin-
gewiesen, dass die vorgenannten Beschlussfassungen nach Prüfung durch das HmdF und 
des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS) nicht den Vorgaben des Mu s-
tertextes von HMdF und HMdIuS und damit den vom HESSENKASSE -Gesetz vorgesehenen 
Beschlüssen entsprechen. Die Beschlussfassungen sind zwingend fristgerecht bis zum Ablauf 
der Antragsfrist nachzureichen.  
 
 
Darmstadt, 11. Juni 2018 
 
 
Der Dezernent I     Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 3
TOP 31
TOP 219 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0172
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00