2018/0172
Hessenkasse
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Punkt 3: Hessenkasse (V-Nr. 2018/0172) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion Die Linke. Stimmenthaltung: SPD-Fraktion
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.06.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0172
Magistratsbeschluss-Nr.
219
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Hessenkasse
Vorlage vom: 11.06.2018
Beschlussvorschlag:
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschul -
dung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE -Gesetzes an.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich, den Ergebnis - und Finanzhaushalt in
Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie
die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr
2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen
HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet
und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des
- 3 -
HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag v on 25 Euro je Einwohner an das Sonder -
vermögen HESSENKASSE zu leisten.
4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten
einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das
Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärungen unverzüg -
lich zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch
Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.
5. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung
der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts - und
Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ab lösung
vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmo -
dalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst - und Entschuldungshilfen beantragt und
gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlunge n festgelegt sind.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 14.06.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. Juni 2018
Mit Vorlage-Nr. 2018/0054 hat der Magistrat am 28. März 2018 und die
Stadtverordnetenversammlung am 17. Mai 2018 beschlossen, dass die Wissenschaftsstadt
Darmstadt den Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm HESSENKASSE stellt.
Zwischenzeitlich ist das HESSENKASSE -Gesetz vom 25. April 2018 in Kraft getreten.
Am 08. Juni 2018 hat das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) die Stadt darauf
hingewiesen, dass die vorgenannten Beschlussfassungen nach Prüfung d urch das HmdF und
des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS) nicht den Vorgaben des
Mustertextes von HMdF und HMdIuS und damit den vom HESSENKASSE -Gesetz
vorgesehenen Beschlüssen entsprechen. Die Beschlussfassungen sind zwingend fristgere cht
bis zum Ablauf der Antragsfrist nachzureichen.
Darmstadt, 11. Juni 2018
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Punkt 31: Hessenkasse (V-Nr. 2018/0172) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke. Stimmenthaltung: SPD und 1 Stimme aus AfD Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren 64 von 71 Stadtverordneten anwesend. Ja-Stimmen: 50 Nein-Stimmen: 4 Stimmenthaltung: 10
2018/0172
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.06.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0172
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Hessenkasse
Vorlage vom: 11.06.2018
Beschlussvorschlag:
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschul -
dung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE -Gesetzes an.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich, den Ergebnis - und Finanzhaushalt in
Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie
die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr
2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen
HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet
und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des
HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sonder -
vermögen HESSENKASSE zu leisten.
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4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten
einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das
Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärun gen unverzüg-
lich zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch
Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.
5. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur U msetzung
der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts - und
Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung
vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpun kte und die Ablösungsmo-
dalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst - und Entschuldungshilfen beantragt und
gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. Juni 2018
Mit Vorlage-Nr. 2018/0054 hat der Magistrat am 28. März 2018 und die Stadtverordnete n-
versammlung am 17. Mai 2018 beschlossen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt den
Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm HESSENKASSE stellt.
Zwischenzeitlich ist das HESSENKASSE -Gesetz vom 25. April 2018 in Kraft getreten.
Am 08. Juni 2018 hat das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) di e Stadt darauf hin-
gewiesen, dass die vorgenannten Beschlussfassungen nach Prüfung durch das HmdF und
des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS) nicht den Vorgaben des Mu s-
tertextes von HMdF und HMdIuS und damit den vom HESSENKASSE -Gesetz vorgesehenen
Beschlüssen entsprechen. Die Beschlussfassungen sind zwingend fristgerecht bis zum Ablauf
der Antragsfrist nachzureichen.
Darmstadt, 11. Juni 2018
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0172
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.06.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00