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BKA 0800

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 17.03.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 17.03.2023, TOP 2.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Neu_Niederschrift_165_BKA_komplett)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022)

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Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der  
165. Sitzung des Braunkohlenausschusses 
 
am Freitag, dem 25. November 2022, 
von 9:00 Uhr bis 12:20 Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln 
Vorsitz: Stefan Götz (CDU)

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 2 – 
Tagesordnung und Beschlüsse 
Vor Eintritt in die Tagesordnung 8 
1 Feststellung der Tagesordnung 8 
Der Braunkohlenausschuss stellt einvernehmlich die Tagesordnung fest. 
2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis  
der 164. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 24.06.2022 8 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesent -
liche Ergebnis seiner 164. Sitzung am 24.06.2022 einstimmig. 
3  Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung  
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss 9 
3.1  Vorstellung des Gutachtens zur Überprüfung der Angaben der 
Bergbautreibenden in Bezug auf die Rheinwassertransportleitung und die 
Realisierbarkeit einer möglichen vierten Leitung innerhalb der Änderung  
des Braunkohlenplans Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung 9 
Der Braunkohlenausschuss nimmt  die Ergebnisse des „Gutachtens zur 
Überprüfung der Angaben der Bergbautreibenden in Bezug auf die 
Rheinwassertransportleitung und die Realisierbarkeit einer möglichen 
vierten Leitung innerhalb der Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II: 
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransport -
leitung“ zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das 
Verfahren so fortzuführen, wie es im aktuellen Vorentwurf vorgesehen ist.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 3 – 
3.2  Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan:  
Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: 
Aufstellungsbeschluss 10 
Der Braunkohlenausschuss beschließt gegen die Stimme von Beate Hane -
Knoll (DIE LINKE.) mit den Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder die 
Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler  II Sachlicher Teilplan: 
Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf der Grund-
lage des Planvorentwurfes Stand Oktober 2022 in der vom Arbeitskreis am 
21.10.2022 beschlossenen Fassung und der zugehörigen zeichnerischen 
Festlegung. Der Braunkohlenausschuss beschließt, die Umweltprüfung und 
die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. §  27 Abs.  1 Satz  1 LPlG NRW in 
einem Verfahren durchzuführen. Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die 
Regionalplanungsbehörde, erforderliche redaktionelle Änderungen am 
Planentwurf vorzunehmen. 
3.2.1 Gemeinsamer Antrag der Landwirtschaftskammer und des 
Rheinischen Landwirtschaftsverbandes vom 14.11.2022 13 
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss zur 
Ergänzung des Tagesordnungspunktes 3.2: 
Für die beim Bau der RWTL laut Fachbeitrag Natur und Landschaft 
auszugleichenden Biotopwertpunkte sind zur Kompensation Ökokonten in 
Anspruch zu nehmen, wo immer es möglich ist. 
3.2.2 Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta 
Schnütgen-Weber vom 16.11.2022; Antrag zu TOP 3.2 Änderung  
des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan:  
Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: 
Aufstellungsbeschluss 13 
Der Braunkohlenausschuss fas st einstimmig folgenden Beschluss  als 
ergänzenden Prüfungsauftrag:: 
1.  Es soll geprüft werden, ob die Versorgung der Feuchtbiotope 
und Flüsse, die Stand 2022 mit Sümpfungswasser beliefert 
werden, auch perspektivisch mit Uferfiltrat erfolgen könnte. 
Sollte das der Fall sein, soll dem Ausschuss ein Konzept für diese 
Alternative anstelle einer ausschließlichen Nutzung von Rhein -
wasser aus der fließenden Welle im Verfahren vorgelegt 
werden.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 4 – 
2.  Kommt die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse mit 
Uferfiltrat nicht in Frage, soll zusätzlich zu der Filtertechnik in 
dem geplanten Pump - und Verteilwerk eine Aufbereitungs -
anlage für das Rheinwasser vom Planungsträger eingeplant 
werden. Dafür ist eine geeignete Fläche im Verfahren fest -
zulegen. Diese Aufbereitungstechnik soll kapazitätsstark genug 
geplant werden, um ausreichend Ökowasser liefern zu können, 
sodass eine Verschlechterung der Wasserqualität in den Flüssen 
und Feuchtbiotopen nahe den Ta gebauen sicher ausge -
schlossen werden kann. Besonders die Verunreinigung des 
Rheinwassers mit Mikroschadstoffen muss hier berücksichtigt 
werden. 
3.  Zusätzlich muss auch beim Befüllen der Tagebaurestlöcher die 
bestmöglichste Wasserqualität zur Verfügung gestellt werden. 
Das Wasser aus den zukünftigen Tagebauseen wird vielerorts 
das zukünftige Grundwasser der Region bis hinein in die 
Niederlande werden und auch zwangsweise in Kontakt mit 
unberührten Grundwasserleitern kommen.  Um zukünftig die 
bestmögliche Trinkwasserqualität bereitstellen zu können und 
auch die zukünftigen Ökosysteme möglichst unbelastet zu 
entwickeln, ist auch hier durch die Planungsträger im Austausch 
mit den niederländischen Fachbehörden im Rahmen der 
europäischen WRRL zu prüfen, wie sich eine bestmögliche 
Wasserqualität für die Befüllung der Tagebauseen ermöglichen 
lässt. 
3.3  Beteiligte, Beteiligungsfrist, Auslegungsfrist 15 
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 
1.  Beteiligte im Braunkohlenplanänderungsverfahren des 
Sachlichen Teilplans: Sich erung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung sind die in der „Beteiligtenliste 
Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher 
Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser -
transportleitung“ aufgeführten öffentlichen Stellen und di e 
Öffentlichkeit. Die Regionalplanungsbehörde kann weitere 
öffentliche Stellen als Beteiligte zulassen, wenn deren 
Mitwirkung zweckmäßig erscheint und soweit deren Aufgaben-
bereich durch den geänderten Braunkohlenplan betroffen ist.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 5 – 
2.  Die Frist, innerhalb derer die Beteiligten Stellungnahmen zum 
Entwurf des Sachlichen Teilplans Sicherung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung vorbringen können (Beteiligungs-
frist), wird auf zwei Monate festgesetzt. 
3.  Die Frist für die öffentliche Auslegung wird auf zwei Monate 
festgesetzt. Parallel erfolgt eine Veröffentlichung auf der 
Internetseite. 
4  Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 16 
1.  Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung –  
Mündlicher Bericht der Landesplanungsbehörde 
2.  RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 
24.10.2022 
Der Braunkohlenausschuss fasst gegen die Stimme von Beate Hane -
Knoll (DIE LINKE.) bei einer Enthaltung aus den Reihen der GRÜNEN -
Fraktion mit den Stimmen der übrigen  Ausschussmitglieder folgenden 
Beschluss: 
1.  Das von RWE aufgrund der politischen Verständigung vom 
4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 angepasste 
Abbau- und Wiedernutzbarmachungskonzept gemäß Vor -
habensbeschreibung, Stand: 24.10.2022, ist zusammen mit 
einer zeitnahen neuen Leitentscheidung zur Grundlage für die 
weiteren Planungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes 
Garzweiler II zu machen und die bisherigen Vorbereitungen zur 
Anpassung des Braunkohlenplanes Garzw eiler II an die Leit -
entscheidungen 2016 und 2021 sind einzustellen. 
2.  Die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung sollen 
in einem gemeinsamen Verfahren durchgeführt werden. 
3.  Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, 
wie die sich auch für den räumlichen Bereich des Braunkohlen-
planes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wieder -
nutzbarmachung planerisch und möglichst in einem Verfahren 
bearbeitet werden können. 
4.  Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, 
welches Verfahren für die landesplanerische Sicherung des 
Seeablaufs durchgeführt werden soll.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 6 – 
5.  Tagebau Inden: Aktualisiertes Wiedernutzbarmachungskonzept 
(Zielabweichungsverfahren) 23 
Der Braunkohlenausschuss nimmt das veränderte Konzept zu r Wieder -
nutzbarmachung des Tagebaus Inden einstimmig zur Kenntnis. 
6.  Vorstellung des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für  
das Rheinische Revier 24 
Frau Eva Stork (MUNV NRW) 
Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beschlussfassung zu 
vertagen.  
7.  Sachstandsbericht der Bergbehörde zu Betriebsplänen 25 
Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beschlussfassung zu 
vertagen.  
8.  Monitoring Garzweiler II, Bericht aus der Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und 
Landschaft, Frau Michels (LANUV) 26 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.  
9.  Anträge 26 
9.1  Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 
Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz 
Der Braunkohlenausschuss kommt einvernehmlich überein, die 
Beschlussfassung zu vertagen.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 7 – 
10.  Anfragen 29 
10.1  Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.11.2022 29 
Anfragen zu den Auswirkungen der Grundwasserneubildung 
gemäß der derzeitigen und zukünftig zu erwartenden 
Niederschlagsmengen auf die Seebefüllungszeiträume 
10.2  Anfrage der LINKEN. im Braunkohlenausschuss vom 14.11.2022 30 
Warum Lützerath nicht doch erhalten? 
11.  Mitteilungen 30 
11.1  der Bezirksregierung 30 
11.2  Transparenzinitiative 31 
Siebter Bericht zum Umsetzungsstand 
11.3  Rheinisches Savannenkonzept, Weidekonzept zur Zwischennutzung auf 
Tagebauflächen (aus AG Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNU) 31 
11.4  Vorstellung Zwischenstand Arbeitskreis Grundwasser (Antrag aus der  
BKA-Sitzung vom 24.06.2022) 31 
11.5  des Vorsitzenden 31 
 
* * *

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 8 – 
Vor Eintritt in die Tagesordnung 
Vorsitzender Stefan Götz stellt die fristgerecht erfolgte Einladung des Ausschusses fest. 
Sodann informiert er den Ausschuss über den Tod des langjährigen Bürgermeisters der Stadt 
Erkelenz, Peter Jansen. 
(Die Anwesenden erheben sich zu Ehren des Verstorbenen von ihren Plätzen.) 
Schließlich stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest, da mehr als die 
Hälfte der Mitglieder des Ausschusses anwesend seien. 
1 Feststellung der Tagesordnung 
Vorsitzender Stefan Götz erläutert, die Tagesordnung datiere auf den 28. Oktober 2022; eine 
Aktualisierung sei am 17. November erfolgt.  
Sodann macht er darauf aufmerksam, dass Fragen zu Tagesordnungspunkt 8 sowie zum Bericht 
der Umsiedlungsbeauftragten, der seit dem 9. Juni 2022 vorliege, im Nachgang zu dieser Sit-
zung schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden könnten. Diese gebe sie weiter, und die 
Beantwortung werde in der nächsten Sitzung erfolgen.  
Der Braunkohlenausschuss stellt einvernehmlich die Tagesordnung fest.  
2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 164. Sitzung des 
Braunkohlenausschusses vom 24.06.2022  
(keine Wortmeldung)  
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Er-
gebnis seiner 164. Sitzung am 24.06.2022 einstimmig.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 9 – 
3  Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss  
3.1  Vorstellung des Gutachtens zur Überprüfung der Angaben der Bergbautrei-
benden in Bezug auf die Rheinwassertransportleitung und die Realisierbarkeit 
einer möglichen vierten Leitung innerhalb der Änderung des Braunkohlen-
plans Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein-
wassertransportleitung 
Joachim Figge (CDM Smith) stellt die Ergebnisse des Gutachtens zur Rheinwassertransport-
leitung in der Präsentation „Rheinwassertransportleitung. Gutachten zur Überprüfung der An-
gaben der Bergbautreibenden in Bezug auf die Rheinwassertransportleitung und die Realisier-
barkeit einer möglichen viert en Leitung innerhalb der genehmigten Trasse im Rahmen der 
Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II“ vor, die diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt 
ist. 
Auf die Fragen von Hans Josef Dederichs (GRÜNE) antwortet Joachim Figge (CDM Smith), 
die Zahl der Überschreitungstage folge der im „Deutschen Gewässerkundlichen Jahrbuch“ ent-
haltenen Dauerlinie, in der alle zur Verfügung stehenden Daten einflössen. In der Präsentation 
habe er den Datensatz von 2017 gewählt. Jeder wisse, dass die Wasserstände sänken. In den 
Trockenjahren habe es weniger Niederschläge gegeben, was auch zu Problemen beim Grund-
wasser führe. Falls er die in der Präsentation erwähnten Zahlen in die Zukunft projizieren solle, 
gehe er davon aus, dass diese eher zu günstig seien. Laut der Vereinb arung könnten immer 
1,8 m3 Wasser pro Sekunde bis zum Erreichen des GIW, also des nicht mehr schiffbaren Was-
serstandes, entnommen werden. 
Die im Gutachten erwähnte Annahme zurückgehender Wasserstände sehe er im Widerspruch 
zu den in die Braunkohlenpläne au fgenommenen Informationen, so Peter Feron (CDU). Au-
ßerdem weist er darauf hin, dass die Aussage, eine Ausweitung der Leitungskapazität würde 
nur an 56 Tagen (ab GIW + 301) auch tatsächlich eine höhere Entnahme ermöglichen im Wi-
derspruch zu den Angaben im Gutachten steht. Danach (wie auch der Folie 14 zu entnehmen) 
ist die Entnahme bereits ab GIW + 250 auf 18 m 2/s begrenzt, sodass eine Ausweitung an 66 
weiteren Tagen möglich wäre. Er fragt, ob die Aussage, dass „(…) nur 8 % mehr Wasservolumen 
pro Jahr gefördert werden könnte und das gesetzte Ziel weiterhin verfehlt würde.“ nicht korri-
giert werden muss. 
Joachim Figge (CDM Smith) antwortet auf die Frage nach einer deutlich größeren Anzahl von 
Tagen mit möglicher Wasserentnahme, bei der Berechnung dieser Anzahl handele es sich um 
eine statistische Aussage. In jedem Jahr kämen neue Daten hinzu. Aufgrund der steigenden 
Anzahl von Entnahmeprojekten sehe er einen größeren Bedarf an Rheinwasser.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 10 – 
Ulrich Göbbels (FDP) weist auf die entsprechende Diskussion in der Arbeitsgruppe Rheinwas-
sertransportleitung und ihrem einstimmigen Ergebnis hin, dass mit lediglich drei Leitungen das 
weitere Verfahren bestritten werden solle, da alle anderen Szenarien zu Verzögerungen führ-
ten. Des Weiteren zeige er sich sehr froh, dass die Bezirksregierung eine weitaus größere Ent-
nahmemenge als bei den Planungen zur ersten Rheinwassertransportleitung in der letzten Le-
gislaturperiode erreicht habe.  
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ergebnisse des „Gutachtens zur Überprü-
fung der Angaben der Be rgbautreibenden in Bezug auf die Rheinwassertrans-
portleitung und die Realisierbarkeit einer möglichen vierten Leitung innerhalb der 
Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung ei-
ner Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ zur Kenntnis und beauftragt die 
Regionalplanungsbehörde, das Verfahren so fortzuführen, wie es im aktuellen 
Vorentwurf vorgesehen ist. 
3.2  Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung 
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss  
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) trägt anhand einer Präsentation vor, die diesem Pro-
tokoll als Anlage 2 beigegeben ist.  
Von Dieter Spalink (SPD) um Erläuterungen zum Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung und 
zu Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Unterlegen gebeten, legt ORBR Gerit Ulmen (Be-
zirksregierung) dar, die Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung ergebe sich aus dem Gesetz 
über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie aus dem Raumordnungsgesetz und dem Lan-
desplanungsgesetz. Die Unterlagen würden in den Räumen der Bezirksregierung Köln öffent-
lich ausgelegt; eine öffentliche Bekanntmachung erfolge im Amtsblatt. Zusätzlich werde in den 
Kommunen und den Kreisen ortsüblich bekanntgemacht. Darüber hinaus könne laut Planungs-
sicherstellungsgesetz eine Online-Auslage vorgenommen werden. Dadurch könnten die Un-
terlagen auf der Webseite heruntergeladen werden. Auch solle das Portal beteiligung.nrw zum 
Einsatz kommen, das sich bislang im Regionalplanprozess gut bewährt h abe. Dort stünden 
sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Auch könne direkt über das Portal Stellung genommen 
werden.  
Von Rainer Thiel (SPD) auf die Berücksichtigung der Dimensionierung und der Lage des Ver-
teilbauwerks in Allrath aufmerksam gemacht, erläutert Vorsitzender Stefan Götz, heute solle 
der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Nach Vorliegen der Rückläufe aus den Beteiligun-
gen könne diese Frage diskutiert werden.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 11 – 
Von Peter Feron (CDU) wird – auch im Hinblick auf die unter TOP 3.1 unbeantwortet gebl ie-
bene Rückfrage - um eine genauere Betrachtung der Themen Erhöhung der Entnahmemenge, 
Trassenbreite, vierter Leitungsstrang, Entwicklung der Mengenverhältnisse im Zusammenhang 
mit der Entwicklung der Rheinwasserstände, Verlängerung der Befüllzeiten, faire und gerechte 
Aufteilung der Wassermenge auf die Tagebaue Hambach und Garzweiler sowie wasserwirt-
schaftliche Auswirkungen gebeten. Vor diesem Hintergrund erfolge seine Zustimmung zum 
Beschlussentwurf im Hinblick auf die geänderte Formulierung des Ziel s 1 in Kapitel 3.6 Was-
serwirtschaft nur um den weiteren zeitkritischen Verfahrensablauf hier nicht zu gefährden. 
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) sagt zu, die Themen Wasserentnahme und Befüllzeitraum 
nochmals aufzuarbeiten und diese dem Ausschuss bzw. d em zuständigen Arbeitskreis vorzu-
stellen. Vonseiten der Bezirksregierung werde das gesamte Revier unter dem Aspekt annä-
hernd gleicher Befüllzeiträume betrachtet; im Übrigen sehe die Leitentscheidung vor, die Be-
füllung der Tagebaue innerhalb von 40 Jahren zu ermöglichen. Der Braunkohlenplan Garzweiler 
sehe vor, dass der Tagebau in 40 Jahren befüllt werden solle, was einen gewissen Interpretati-
onsspielraum biete. Sollte das Beteiligungsverfahren sachliche Gründe für eine Änderung der 
jetzt gewählten Formulierung ergeben, sei eine entsprechende Anpassung möglich. Auch den 
Fragen von Rheinwasserentnahme und Klimawandel werde nachgegangen; die Gremien wür-
den informiert, sobald Ergebnisse vorlägen.  
Von Ute Sickelmann (GRÜNE) um Informationen zu Planungen der Bauwerke zur Behandlung 
des Wassers und zur Einbindung des Ausschusses gebeten, weist ORBR Gerit Ulmen (Bezirks-
regierung) auf den entsprechenden Antrag der Vertreter der Naturschutzverbände hin. Nach 
heutigem Stand sei nicht von der Behandlung der gesamten Wassermenge auszugehen. In 
Ökowasserwerken stünden Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, außerdem eröffne di e 
Trasse Spielräume zur Platzierung von Bauwerken. Die Leitungen endeten auf dem Betriebsge-
lände von RWE. Nach ihm vorliegenden Informationen sei sowohl in Hambach als auch in Garz-
weiler die Unterbringung dieser Anlagen auf den Betriebsgeländen möglich. Das wasserrecht-
liche Verfahren werde voraussichtlich von der Bezirksregierung Arnsberg mit entsprechendem 
Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Bezirksregierung Köln werde die Durchführung des 
Braunkohlenplans überwachen; sie sei darüber hinaus bei den Betriebsplänen beteiligt.  
Manfred Waddey (GRÜNE) betont, heute erfolge lediglich der Beschluss über das Raumord-
nungsverfahren, und bittet um die Prüfung verschiedener Szenarien der Entwicklung der Rhein-
wasserstände und der Wasserqualität.  
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) merkt an, die genannten Aspekte müssten grundsätz-
lich im wasserrechtlichen Verfahren geregelt werden. Der Antrag von RWE laute auf Entnahme 
einer gewissen Menge Rheinwassers. Ob diese dann später tatsächlich zur Verfügung stehe, 
spiele seiner Einschätzung nach für das Verfahren eine untergeordnete Rolle.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 12 – 
Im Übrigen fehlten die Optionen. Falls der Rhein zukünftig nicht genug Wasser führe, werde 
es vermutlich weder ein gutes Grundwasserdargebot noch ein gutes Dargebot von Wasser in 
der Rur geben, was in Summe gegebenenfalls zu einer längeren Befülldauer führen werde.  
Aus der Antwort des LANUV, Tagesordnungspunkt 10, könne man ersehen, dass das Wasser-
mengendefizit der Grundwasserkörper im Rheinischen Revier 20  Milliarden m3 betrage, so 
Horst Lambertz (GRÜNE). Die Grundwasserneubildung habe sich in den Trockenjahren um 
ein Drittel verringert, was seiner Berechnung nach zu einer Steigerung von 40 Jahren auf 
60 Jahren Befülldauer führe, falls sich die Entwicklung der letzten Jahre linear fortsetze.  
Auf Nachfrage von Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) erläutert ORBR Gerit Ulmen (Bezirksre-
gierung), mit der in Rede stehenden Initiative solle die Trasse gesichert werden; in der Folge 
werde RWE eine Entnahme nach Wasserrecht beantragen, für die ein gesond ertes Verfahren 
mit weiteren Prüfungen etwa zu konkreten Entnahmen und zur Wasserqualität durchgeführt 
werde.  
Daraufhin signalisiert Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.)  Ablehnung, da sie die Zeit für einen 
Beschluss in dieser Sache für noch nicht gekommen halte , zumal nicht klar sei, ob aufgrund 
voraussichtlich sinkender Pegelstände überhaupt Wasser entnommen werden dürfe.  
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) verdeutlicht, man dürfe auf jeden Fall eine bestimmte 
Menge Wassers entnehmen. Heute gehe es um das raum ordnerische Verfahren, andere As-
pekte wie Wasserqualität würden in einem wasserrechtlichen Verfahren geprüft.  
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) hält die Rheinwassertransportleitung für den einzig gangba-
ren Weg, die Seen in absehbarer Zeit zu füllen. Die Ausfüh rungen von Peter Feron zur Wirt-
schaftlichkeit erachte er für wichtig und spreche sich dafür aus, auch die Folgekosten einer 
verlängerten Befüllung der Seen zu kalkulieren; diese könnten z.  B. durch eine Vergrößerung 
der Leitungsdurchmesser verringert werden.  
Die finanzielle Wirtschaftlichkeit spiele im Planverfahren eine untergeordnete Rolle, so 
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung). Eine wesentliche größere Rolle spielten hingegen die 
vorhandenen technischen Hindernisse, die größere Ausfallwahrscheinlichkeit sowie die größe-
ren Eingriffe in Natur und Landschaft. Dies alles fließe in das Gesamtpaket sachlicher Gründe 
der Bezirksregierung ein, was Niederschlag in der Empfehlung finde.  
Ulrich Göbbels (FDP) spricht sich für eine so schnelle Verfahrensdurchführung aus, dass An-
fang der 2030er-Jahre Wasser für die Befüllung der Tagebaue und zur Versickerung zur Verfü-

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 13 – 
gung stehe. Er könne vor dem Hintergrund der bestehenden Beschlusslage, die auf drei Lei-
tungen laute, nicht verstehen, dass von Herrn Dederichs nochmals  die Diskussion um eine 
vierte Leitung eröffnet werde.  
Der Braunkohlenausschuss beschließt gegen die Stimme von Beate Hane -
Knoll (DIE LINKE.) mit den Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder die Aufstel-
lung des Braunkohlenplans Garzweiler  II Sachlicher Tei lplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf der Grundlage des Planvorent-
wurfes Stand Oktober 2022 in der vom Arbeitskreis am 21.10.2022 beschlossenen 
Fassung und der zugehörigen zeichnerischen Festlegung. Der Braunkohlenaus-
schuss beschließt, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung 
gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzuführen. Der Braun-
kohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbehörde, erforderliche redak-
tionelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. 
3.2.1 Gemeinsamer Antrag der Landwirtschaftskammer und des Rheini-
schen Landwirtschaftsverbandes vom 14.11.2022 
Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) führt aus, die beim Bau der Leitung erforderlichen 
Eingriffe müssten durch Biotopwertpunkte ausg eglichen werden. Die entsprechenden Forde-
rungen der Kammer würden einerseits aus der Leitentscheidung und andererseits aus dem 
Fachbeitrag Natur und Landschaft abgeleitet.  
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss zur Ergänzung 
des Tagesordnungspunktes 3.2:  
Für die beim Bau der RWTL laut Fachbeitrag Natur und Landschaft auszugleichen-
den Biotopwertpunkte sind zur Kompensation Ökokonten in Anspruch zu neh-
men, wo immer es möglich ist. 
3.2.2 Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnüt-
gen-Weber vom 16.11.2022; Antrag zu TOP 3.2 Änderung des 
Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss  
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) führt in den Antrag ein und weist auf die 
vom NABU initiierte und koordinierte Arbeitsgruppe aller Naturschutzverbände zur Beschäfti-
gung mit Fragen des Naturschutzes im Rheinischen Revier hin.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 14 – 
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 
1.  Es soll geprüft werden, ob die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse, die 
Stand 2022 mit Sümpfungswasser beliefert werden, auch perspektivisch mit 
Uferfiltrat erfolgen könnte. Sollte das der Fall sein, soll dem Ausschuss ein 
Konzept für diese Altern ative anstelle einer ausschließlichen Nutzung von 
Rheinwasser aus der fließenden Welle im Verfahren vorgelegt werden.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 15 – 
2.  Kommt die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse mit Uferfiltrat nicht in 
Frage, soll zusätzlich zu der Filtertechnik in dem gepla nten Pump- und Ver-
teilwerk eine Aufbereitungsanlage für das Rheinwasser vom Planungsträger 
eingeplant werden. Dafür ist eine geeignete Fläche im Verfahren festzulegen. 
Diese Aufbereitungstechnik soll kapazitätsstark genug geplant werden, um 
ausreichend Ökowasser liefern zu können, sodass eine Verschlechterung der 
Wasserqualität in den Flüssen und Feuchtbiotopen nahe den Tagebauen si-
cher ausgeschlossen werden kann. Besonders die Verunreinigung des Rhein-
wassers mit Mikroschadstoffen muss hier berücksichtigt werden.  
3.  Zusätzlich muss auch beim Befüllen der Tagebaurestlöcher die bestmög-
lichste Wasserqualität zur Verfügung gestellt werden. Das Wasser aus den 
zukünftigen Tagebauseen wird vielerorts das zukünftige Grundwasser der 
Region bis hinein in die Niederlande werden und auch zwangsweise in Kon-
takt mit unberührten Grundwasserleitern kommen. Um zukünftig die best-
mögliche Trinkwasserqualität bereitstellen zu können und auch die zukünfti-
gen Ökosysteme möglichst unbelastet zu entwickeln, ist auch hier durch die 
Planungsträger im Austausch mit den niederländischen Fachbehörden im 
Rahmen der europäischen WRRL zu prüfen, wie sich eine bestmögliche Was-
serqualität für die Befüllung der Tagebauseen ermöglichen lässt.  
3.3  Beteiligte, Beteiligungsfrist, Auslegungsfrist 
(keine Wortmeldung)  
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 
1.  Beteiligte im Braunkohlenplanänderungsverfahren des Sachlichen Teilplans: 
Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung sind die in der 
„Beteiligtenliste Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher 
Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ aufge-
führten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit. Die Regionalplanungsbe-
hörde kann weitere öffentliche Stellen als Beteil igte zulassen, wenn deren 
Mitwirkung zweckmäßig erscheint und soweit deren Aufgabenbereich durch 
den geänderten Braunkohlenplan betroffen ist.  
2.  Die Frist, innerhalb derer die Beteiligten Stellungnahmen zum Entwurf des 
Sachlichen Teilplans Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportlei-
tung vorbringen können (Beteiligungsfrist), wird auf zwei Monate festgesetzt.  
3.  Die Frist für die öffentliche Auslegung wird auf zwei Monate festgesetzt. Pa-
rallel erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite.

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4  Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 
1.  Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung  – Mündlicher Bericht der Landespla-
nungsbehörde 
RD Sascha Wisniewski (MWIKE) trägt anhand einer Präsentation vor, die diesem Protokoll als 
Anlage 3 beigefügt ist.  
Andreas Heller (CDU) merkt an, die Region werde die Leitentscheidung in der vorliegenden 
Form nicht mittragen. Ein Weihnachtsbaum glänze zunächst wundervoll, wenn man ihn jedoch 
Anfang Januar schüttle, rieselten die Nadeln. Ähnlich verhalte es sich bei de r neuen Leitent-
scheidung, bei der das wegfalle, was man verbindlich in ein Planverfahren überführen könne. 
So könne „Morschenich als ‚Ort der Zukunft‘“ weder rechtlich im Rahmen der Braunkohlenpla-
nung eingeklagt werden, noch sei Morschenich Regelungsgegens tand des Braunkohlenplans 
Hambach, sodass dies nichts mit der Leitentscheidung zu tun habe. Er sage in aller Deutlichkeit 
und Freundlichkeit, dass er eine räumliche Entscheidung des Landes erwarte. Die Art und Weise 
des Strukturwandels werde in einer vertraglichen Nebenvereinbarung zur Leitentscheidung ge-
regelt – und damit auch Näheres zu den ‚Orten der Zukunft‘. Daher freue er sich auf das Betei-
ligungsverfahren, zu dem bereits viele Vorstellungen vorlägen.  
Auf die Bitte von Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) sagt RD Sascha Wisniewski (MWIKE) zu, 
nähere Ausführungen zu seinem Vortrag an die Geschäftsstelle zur weiteren Verteilung zu sen-
den. Sodann stellt er klar, dass eine klassische Offenlage im vorliegenden Fall mit Blick auf die 
knappe Zeit nicht erfolgen werde, stattdessen seien moderierte Dialogveranstaltungen vorge-
sehen, um konkrete Aspekte zu diskutieren. Auch werde es ein Zeitfenster nach diesen Dialog-
veranstaltungen geben, um weitere Anregungen einreichen zu können.  
Manfred Waddey (GRÜNE) macht darauf aufmerksam, dass für Leitentscheidungen keine ge-
setzliche Grundlage existiere und es sich bei diesen aus seiner Sicht um „Brauchtum“ handele, 
sodass von einer Offenlage abgesehen werden könne. Aufgrund der Anerkennung von Leiten-
tscheidungen in Urteilen des Bundes- und Landesverfassungsgerichts könnten diese  – auch 
ohne gesetzliche Grundlage – weitergeführt werden.  
Er wolle wissen, ob die aufgrund der Leitentscheidung wegfallenden weißen Flecken im Regi-
onalplan in das laufende Regionalplanverfahren einbezogen werden könnten.  
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) antwortet, er werde eine mögliche Integration in das 
bestehende Regionalplanverfahren prüfen lassen, gebe aber zu bedenken, dass der Prozess 
sehr schnell voranschreite und die Beteiligung abgeschlossen  sei. Gegebenenfalls könne je-
doch zu gegebener Zeit eine Regionalplanänderung erfolgen.

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  25.11.2022 
 
 
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Dieter Spalink (SPD) hebt hervor, dass gerade in den Leitentscheidung 2021 insbesondere im 
Hinblick auf Garzweiler  II wichtige grundsätzliche Aspekte, etwa zum Abraumv erschub nach 
Hambach, vorgesehen seien. Seiner Fraktion liege daran, dass diese übernommen würden. Da 
diese nicht in den Eckpunkten enthalten seien, spreche er sich dafür aus, den Blickwinkel der 
betroffenen Anrainerkommunen bei der Übernahme aus der Leitentscheidung 2021 zu berück-
sichtigen.  
Der Kabinettsbeschluss stelle eine verbindende Selbstverpflichtung nach innen dar und entfalte 
Bindungswirkung gegenüber den einzelnen Ressorts der Landesregierung. Er wolle erfahren, 
ob eine parlamentarische Beteiligung vorgesehen sei.  
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) hält fest, die Naturschutzverbände kritisier-
ten das gewählte Vorgehen, das viele Beteiligungsmöglichkeiten ausschließe.  
Sie interessiere, ob erstens der Raum Hambach bei der neuen Leitentscheidung keine Rolle 
spiele, zumal Konkretisierungen in diesem Zusammenhang mehr als wünschenswert seien. 
Zweitens wolle sie wissen, ob der Naturschutz bei der Leitentscheidung ebenfalls k eine Rolle 
spiele.  
Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit, so Josef Johann Schmitz (SPD). Er erinnere an negative 
Auswirkungen der letzten Leitentscheidung auf die betroffene Bevölkerung. Bei der Erarbei-
tung einer neuen Leitentscheidung müsse zumindest eine minimale Beteiligung sichergestellt 
werden, die aus seiner Perspektive nur auf Basis eines Entwurfes erfolgen könne. Landesregie-
rung und RWE hätten am 24.  Oktober 2022 eine Vorhabenbeschreibung dargestellt; auf der 
Homepage der Landesregierung finde man die Information, dass mit einem Entwurf Mitte 2023 
gerechnet werden könne. In einer Sitzung des Landtags am 3. November 2022 habe Ministerin 
Neubaur ausgeführt, es gehe um eine zeitnahe Leitentscheidung, damit man Klarheit für die 
Region habe. Auch weise er  auf die diesbezügliche Pressemitteilung des MWIKE vom 9. No-
vember hin. Wenn die Ministerin von „Regionen“ spreche, dürfe nicht nur Garzweiler berück-
sichtigt werden, sondern auch Hambach und Inden müssten in die Leitentscheidung einbezo-
gen werden.  
Das gesamte Verfahren richte sich nach der Leitentscheidung, weswegen sie dem Braunkoh-
lenausschuss so schnell wie möglich vorliegen solle, weshalb er anrege, einen Entwurf der Lei-
tentscheidung zur Diskussion in der Region zu erstellen und vorzulegen. Falls es keinen Entwurf 
gebe, werde sich der Ausschuss überlegen müssen, wie er sich dazu deutlich positioniere. Man 
könne es seines Erachtens nicht so laufen lassen, wie es sich die Verantwortlichen in Düsseldorf 
vorstellten.

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RD Sascha Wisniewski (MWIKE)  führt aus, er nehme die Kritik von Herrn Schmitz mit. Er, 
Wisniewski, habe erläutert, warum das vorgestellte Prozessdesign gewählt worden sei. Außer-
dem habe er die Erwartung geweckt, dass der Braunkohleausschuss und alle anderen Beteilig-
ten erwarten dürften, dass vonseiten der Landesregierung mehr als nur ein Blumenstrauß mit 
in die moderierten Dialogveranstaltungen gebracht werde; vielmehr werde angestrebt, eine 
Diskussion über konkrete Inhalte zu den wesentlichen Aussagen zu führen. Auch solle der Aus-
schuss in die F achgespräche eingebunden werden, zumal die Antworten aus diesen Gesprä-
chen in die Klärung der Frage der Regelungsbedürftigkeit einflössen. Das alles biete – auch in 
der Kürze der Zeit  – aus seiner Sicht gute Beteiligungsmöglichkeiten. Auch würden Vertreter  
des Ministeriums in die Sitzungen des Ausschusses bzw. in den AK Garzweiler oder in den 
Ältestenrat kommen. Ferner könne ein Sondertermin mit dem Ausschuss vereinbart werden.  
Die Naturschutzverbände würden ebenfalls zu den Fachgesprächen eingeladen.  
Nach heutiger Auffassung habe die Leitentscheidung 2021 alles Wesentliche zu Hambach ent-
halten. Beim Aufkommen anderer Erkenntnisse müsse dies überdacht werden.  
Es gehe nicht darum, die Eckpunkte -Vereinbarung in eine Leitentscheidung zu kopieren. Na-
türlich seien die Punkte mit Raumbezug dringend gesetzt. Man müsse prüfen, was übernom-
men werden könne, was konkretisiert und was ergänzt werden müsse. Er bitte darum, die ge-
nannten Punkte mit in die Fachgespräche zu bringen.  
Natürlich werde das Ministerium den zuständigen Fachausschuss des Landtags über den Lei-
tentscheidungsprozess auf dem Laufenden halten. Auch werde es eine Unterrichtung des Land-
tags über die Leitentscheidung geben.  
Rainer Thiel (SPD) merkt an, er könne verstehen, dass Verfahren der Beteiligung  und Trans-
parenz, die den Grünen früher sehr wichtig gewesen seien, vor dem Hintergrund der Prozess-
beschleunigung nun als sehr lästig empfunden würden. Dass man das verniedliche und zum 
rheinischen Brauchtum erkläre, was man jahrzehntelang im Ausschuss für die Grundlage ernst-
haften Arbeitens angesehen habe – die Leitentscheidung als durch das Kabinett und das Par-
lament gegangene Vorgaben –, wundere ihn sehr. Er vermisse beim geplanten Verfahren eine 
ordentliche Arbeitsgrundlage und halte das Vorgehen für ei ne Zumutung des Landes dem 
Ausschuss gegenüber.  
Ein großes Thema der Arbeit des Ausschusses habe die Energiesicherheit gebildet. Er bitte um 
Ausführungen, wie dieses Thema in der neuen Leitentscheidung dargestellt und wie die Ver-
sorgungssicherheit gewährleistet werde, wenn das Rheinische Revier dazu nicht mehr beitrage.  
Er habe beim Vortrag einen Hinweis vermisst, dass der Braunkohlenbetrieb bis 2033 verlängert 
werden könne, falls das energiepolitisch notwendig werde, so Ulrich Göbbels (FDP).

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Hans Josef Dederichs (GRÜNE) begrüßt den Braunkohlenausstieg 2030 aus vollem Herzen. 
Er halte die Arbeit des Wirtschaftsministeriums und der Landesregierung im Hinblick darauf für 
sehr konsequent und gut. Sein Haus und das Haus seiner Eltern könnten stehenbleiben und  
anderen Menschen eine Heimat bieten. Er freue sich, dass die ehemaligen Besitzer der Häuser 
über die Zukunft dieser Orte mitbestimmen könnten. Insofern begrüße er die Initiative der ‚Orte 
der Zukunft‘. Er erwarte, dass es sich bei den Dialogveranstaltunge n um ergebnisoffene und 
verbindliche Gespräche handele.  
Dieter Spalink (SPD) möchte erfahren, ob analog zum Verfahren bei der letzten Leitentschei-
dung auch eine öffentliche Expertenanhörung geplant sei.  
Er schließe sich dem Beitrag seines Vorredners vollinhaltlich an. Er halte mit Blick auf die Tage-
bauranddörfer und insbesondere auf Erkelenz ein klares Bekenntnis des Landes in der Leitent-
scheidung für wichtig, die Kommunen und insbesondere Erkelenz im weiteren Prozess der Zu-
kunftsdörferentwicklung finanziell vorbehaltlos und planerisch eindeutig sowie langfristig zu 
unterstützen.  
RD Sascha Wisniewski (MWIKE) erläutert Rainer Thiel, die Leitentscheidung werde wie üblich 
ein Kapitel zur energiewirtschaftlichen Betrachtung enthalten. Nordrhein -Westfalen stei ge 
nicht nur aus der Kohleverstromung aus, sondern massiv in den Ausbau der Nutzung erneuer-
barer Energien ein, was zwei Seiten derselben Medaille darstelle.  
Ihm sei der Reservebetrieb bekannt; er existiere nicht nur für die BoA -Kraftwerke. Bis 2026 
müsse entschieden werden, ob diese Option verwirklicht werde.  
Vonseiten des Ministeriums würden die erwähnten Fachgespräche geplant und durchgeführt. 
Dem Landtag stehe es jedoch offen, Experten zu bestimmten Themen zu hören.  
 
2.  RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022 
 
Michael Hildemann (SPD) fragt die Landesregierung, ob sie und wann sie in die kommunalen 
Räte kommen würde und den Entwurf der Leitentscheidung darstellen würde. Darauf wird ver-
sichert, dies im Februar / März zu machen, da dann die erste Wasserstandsmeldung abgegeben 
werden könne. 
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) führt anhand der Präsentation „Braunkohlenplanände-
rungsverfahren Garzweiler II  – Vorhaben gemäß politischer Verständigung vom 04.10.2022“ 
(Anlage 4) in die angepasste Vorhabenbeschreibung ein.

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  25.11.2022 
 
 
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Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk weist auf den seit gestern vorliegenden gemeinsamen 
Erlass aus dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium bezüglich der Räumung der Ortslage 
Lützerath hin, die erfolgen solle, um die dringend notwendige Förderung der dort lagernden 
Braunkohlevorkommen zu ermöglichen und die Kohlebedarfe für die kommenden Jahre zu 
decken. Die Bezirksregierung Köln sei um die umgehende Veranlassung der Maßnahmen ge-
beten worden.  
Zur Zeitplanung teile er mit, dass die Rodungsperiode am 28. Februar 2023 ende. Das eng e 
Zeitfenster werde im Blick behalten. Er zeige sich guten Mutes, die Dinge in dieser sehr sensib-
len Situation mit den beteiligten Akteurinnen und Akteure hinzubekommen. Er sage zu, den 
Ausschuss und die weiteren beteiligten Gremien auf dem Laufenden zu halten.  
Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) wünscht sich einen Vergleich der Flächenbilanz zwi-
schen der alten und der neuen Planung. Mit Blick auf die als minderwertig rekultiviert ausge-
wiesenen Flächen interessiere ihn die Gesamtbilanz der Rekultivierung.  
Mit Blick auf die Entscheidung 2026 über die Inanspruchnahme in Sachen Versorgungssicher-
heit fragt Dieter Spalink (SPD),  ob bei Nichtinanspruchnahme die Dispositionsfläche aus-
schließlich zur Gewinnung von Löss und Frostkies diene.  
Harald Zillikens (CDU) bittet um aktive Einbindung des Zweckverbands Tagebaufolge(n)land-
schaft Garzweiler.  
Horst Lambertz (GRÜNE) bittet darum, die Karten über die Kohleflöze des Geologischen 
Dienstes zur Niederschrift zu nehmen (Anlage 7).  
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) verweist auf die auf Folie 6 seiner Präsentation aufge-
führten Kennzahlen. Eine Bilanz liege noch nicht vor. Allerdings würden noch 1.000 ha land-
wirtschaftlicher Fläche hergestellt. Der Bereich im Einschnitt der Trasse wäre nach bisheriger 
Planung landwirtschaftlich nutzbar gemacht worden; im Gegenzug für den Wegfall werde im 
westlichen Bereich sehr viel landwirtschaftliche Fläche mit großen Lössmächtigkeiten nicht 
mehr in Anspruch genommen. Eine verfeinerte Darlegung stelle er für das Braunkohlenplan-
verfahren in Aussicht.  
Die ‚minderwertige Fläche‘ erstrecke sich auf einen Bereich, in dem landwirtschaftliche Nutzung 
etwa durch Grünland möglich werde und der Entwicklungsraum darstelle. Dies müsse konkret 
ausgestaltet werden. Sollte man dort in Teilbereichen bei einer Lössschicht von 2  m bleiben 
wollen und den dort zusätzlich verwendeten Löss anderswo einsparen, wäre dies ebenfalls zu 
berücksichtigen. Die Terrassierung ergebe sich aus dem zur Verfügung stehenden Ab-
raum- und Lössangebot.

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Die auf Folie 6 dargestellte Form der Dispositionsmassen ergebe sich zum einen aus dem Koh-
lebedarf und zum anderen aus dem Abraumangebot. Nirgendwo werde allein des Abraums 
wegen gebaggert, vielmehr handele es sich um Wechsellagerungen von Kohle und Abraum. 
Alles werde aus der Kohlemenge abgeleitet. 280 Millionen t Kohle seien noch im Tagebau vor-
handen. 280 Millionen  t Kohle verblieben gemäß der Verständigung in der Erde. In diesem 
Zusammenhang reichten die Abraummassen gerade aus, um die bezeichnete Form herzustel-
len.  
Falls 30 bis 50 Millionen t Kohle doch noch gebraucht würden, könne man davon ausgehen, 
dass diese sich unter der Wasseroberfläche befänden  – ohne Einfluss auf Wiedernutzbarma-
chung und Inanspruchnahme. Bei Entnahme der Kohle müsse diese durch eine adäquate Was-
sermenge ersetzt werden.  
 
RD Sascha Wisniewski (MWIKE) beantwortet an dieser Stelle auch die von der Fraktion DIE 
LINKE./Volt gestellte Anfrage, welche auf der Tagesordnung unter TOP 10.2 geführt wird. Herr 
Wisniewski erläutert, dass die Studie der CoalExit aus August 2022 von MWIKE berücksichtigt 
wurde, und führt wie folgt aus: Mit Verweis auf den Ergebnisbericht des Ministeriums zur Eck-
punktevereinbarung (es hat 3 unabhängige Gutachten gegeben) hat die Auswertung im Er-
gebnis ergeben, dass es mehrere Gründe g ab, weshalb Lützerath nicht zu erhalten war. Dies 
sind bergbauplanerische, tagebautechnische, wasser- sowie energiewirtschaftliche Gründe.  
 
Das Ministerium hat die CoalExit Studie in die Auswertung einfließen lassen, was jedoch am 
Ergebnis nichts geändert habe. Nachzulesen ist dies auch im Ergebnisbericht auf der Website 
und dort ab S. 27 ff. 
 
Auch der Tagebau Inden war hier keine Lösungsmöglichkeit. Der Tagebau Inden befinde sich 
bereits im veränderten Abbaubetrieb, sprich im Übergang zur Rekultivierung, was bedeutet, 
dass die Bereitstellung der Kohle, die bis 2030 benötigt wird, der Tagebau Inden nicht mehr 
wird liefern können.  
 
Zuletzt geht Herr Wisniewski auf die Frage des Defizits von 30 Millionen Tonnen ein. Die Au-
toren der CoalExit Studie seien von anderen Annahmen ausgegangen bzw. habe der Geologi-
sche Dienst herausgefunden, dass die verfügbare Kohlemenge, die in der Studie angenommen 
wurde, zu hoch gegriffen sei. 
 
Der Braunkohlenausschuss fasst gegen die Stimme von Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) bei einer 
Enthaltung aus den Reihen der GRÜNEN-Fraktion mit den Stimmen der übrigen Ausschussmit-
glieder folgenden Beschluss:  
1.  Das von RWE aufgrund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum 
vorgezogenen Kohleausstieg 2030 angepasste Abbau- und Wiedernutzbar-

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machungskonzept gemäß Vorhabensbeschreibung, Stand: 24.10.2022, ist zu-
sammen mit einer zeitnahen neuen Leitentscheidung zur Grundlage für die 
weiteren Planungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II zu 
machen und die bisherigen Vorbereitu ngen zur Anpassung des Braunkoh-
lenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 sind einzu-
stellen. 
2.  Die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung sollen in einem ge-
meinsamen Verfahren durchgeführt werden. 
3.  Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, wie die sich 
auch für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf erge-
benden Änderungen für die Wiedernutzbarmachung planerisch und mög-
lichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. 
4.  Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, welches Ver-
fahren für die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs durchgeführt wer-
den soll.

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5.  Tagebau Inden: Aktualisiertes Wiedernutzbarmachungskonzept (Zielabweichungs-
verfahren) 
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) stellt die Kernpunkte des Wiedernutzbarmachungskon-
zepts im Rahmen einer Präsentation vor, die diesem Protokoll als Anlage 5 beigefügt ist.  
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) erläutert zum weiteren Verfahren, RWE habe die Ziel-
abweichung bereits beantragt. Die Bezirksregierung plane, in der nächsten Woche das Beteili-
gungsverfahren einzuleiten. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sei vorgesehen, 
mit denen das Benehmen hergestellt werden müsse. Regionalplanungsbehörde und Braun-
kohlenausschuss müssten dann im Einvernehmen über das Zielabweichungsverfahren ent-
scheiden; das werde für das nächste Jahr geplant.  
Von Andreas Heller (CDU) nach den Antragsberechtigten für das Zielabweichungsverfahren 
befragt, erläutert ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung), neben den Kommunen sei gemäß 
§ 30 Abs.  3 Landesplanungsgesetz auch die Bergbautreibende für die Abweichung von Be-
triebsplänen vom Braunkohlenplan antragsberechtigt.  
Auf die Frage von Harald Zillikens (CDU) antwortet ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung), 
in Frimmersdorf greife das Zielabweichungsverfahren aufgrund der dortigen viel größeren 
räumlichen Dimension nicht. Das Verfahren müsse den Grundzügen der Planungen entspre-
chen und raumordnerisch vertretbar sein. Während es hier um 3 % der Ges amtfläche gehe, 
betrage dieser Wert in Frimmersdorf 12 % und 700 ha.   
RDin Susanne Brüggemann (Bezirksregierung)  ergänzt, wie unter Tagesordnungspunkt  4 
aufgeführt, sei vorstellbar, das in einem gemeinsamen Braunkohlenplanverfahren mit Garzwei-
ler II abzuarbeiten. Der eben gefasste Beschluss beinhalte einen entsprechenden Prüfauftrag.  
Der Braunkohlenausschuss nimmt das veränderte Konzept zur Wiedernutzbarma-
chung des Tagebaus Inden einstimmig zur Kenntnis.

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6.  Vorstellung des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für das Rheinische Revier 
Frau Eva Stork (MUNV NRW) 
Eva Stork (MUNV) führt anhand der Präsentation „Rheinisches Revier: Wasserwirtschaftliches 
Gesamtkonzept“ (Anlage 6) in die Thematik ein.  
Peter Feron (CDU) informiert, dem Ausschuss sei eine Reihe inhaltlicher Fragen und Anregun-
gen etwa von der Monitoringgruppe oder vom Erftverband vorgetragen worden, z. B. in Sachen 
wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept. Dabei sei ein Konzept gemeint gewesen, das inhaltliche 
Fragen beantworte, nicht jedoch ein Kommunikationskonzept. Insofern bleibe der Vortrag hin-
ter den Erwartungen zurück.   
Der Wasserhaushalt hänge von der zukünftigen Entwicklung der Niederschläge ab, so Manfred 
Waddey (GRÜNE). Er sehe die Notwendigkeit der Prüfung verschiedener Szenarien, um adä-
quat reagieren zu können. 
Josef Johann Schmitz (SPD)  weist darauf hin, dass der Braunkohlenausschuss das in Rede 
stehende Thema aufgegriffen habe, bevor es im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen 
niedergelegt worden sei. Der Ausschuss habe auf  Antrag von CDU, SPD und FDP am 13.  De-
zember 2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst, dem sich auch die Grünen angeschlos-
sen hätten. In der Sitzung am 7. März 2022 habe Frau Dr. Renz diesen Beschluss ausdrücklich 
begrüßt, den die Landesregierung aufgegriffen habe. Diese habe zum Ausdruck gebracht, mit 
den Akteurinnen und Akteure ein Konzept entwickeln zu wollen. Er gehe davon aus, dass die 
Beschlüsse des Ausschusses dem Ministerium bekannt seien, weswegen ihn wundere, dass 
diese nicht aufgeführt würden und stattdessen der Eindruck erweckt werde, hierbei handele es 
sich um eine Idee der neu gebildeten Koalition.  
Aufgrund der Betroffenheit der Landwirtschaft von den Maßnahmen hält Erich Gussen (Land-
wirtschaftskammer) eine Integration von Vertretern der Landwirtschaftskammer in die Steu-
erungsgruppe für angebracht.  
Andreas Heller (CDU) fragt vor dem Hintergrund der Aufzählung der Aspekte, die gemonitort 
würden, ob die Landesregierung etwas gefunden habe, das noch nicht gemonitort werde. Wei-
terhin wolle er wissen, welche Rechtsverbindlichkeit dem Monitoring zukomme. Wenn man ein 
Monitoring durchführe, solle man auch die Frage nach der Finanzierung etwaiger Defizite be-
antworten.

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Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) regt an, die Steuerungsgruppe solle Felder 
mit besonderem Handlungsbedarf identifizieren, zumal Fachwissen, Fachkompetenz und Er-
gebnisse etwa aus dem Monitoring Garzweiler vorlägen. Die Steuerungsgruppe solle sich die-
ser Knackpunkte gezielt und schnell annehmen.  
Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, Vertreterinnen oder Vertreter des Ministeriums in den 
Ältestenrat einzuladen, um die Details zu besprechen.  
Eva Stork (MUNV) stimmt diesem Vorschlag zu.  
Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beschlussfassung zu vertagen.  
7.  Sachstandsbericht der Bergbehörde zu Betriebsplänen 
Vorsitzender Stefan Götz merkt an, der vorliegende Bericht falle sehr übersichtlich aus; er 
habe im Vorfeld andere Erwartungen an diesen Bericht wahrgenommen.  
Peter Feron (CDU) ruft in Erinnerung, seit 2015/2016 würden politische Entscheidungen über 
den Raum schneller gefasst, als man planerisch bzw. planungsrechtlich mithalten könne. Die 
Landesregierung habe deswegen Verfahrensbeschleunigungen ins Auge gefasst. Aus seiner 
Sicht müsse es daher möglich sein, die Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans parallel 
zu den Betriebsplanverfahren laufen zu lassen. Es solle möglich sein, dass sich der Ausschuss 
zu den Festlegungen in Betriebsplänen austauscht und gegebenenfalls Abwägungen trifft. Er 
wünsche sich einen Überblick, welche Betriebspläne sich in Bearbeitung befänden und welche 
Festlegungen getroffen werden sollten. Er stimme dem Vorsitzenden zu, dass der Bericht hinter 
den Erwartungen seiner Fraktion zurückgeblieben sei.  
Josef Johann Schmitz (SPD)  findet, die vor liegende Aufzählung helfe nicht weiter. Da kein 
Betriebsplankataster mehr existiere, liege seiner Fraktion daran, zu erfahren, welche Betriebs-
pläne derzeit rechtskräftig seien, welche sich im Verfahren befänden und wo man dies einsehen 
könne. Er bitte darum, die Fragen in einer der nächsten Sitzungen etwas detaillierter zu beant-
worten.  
Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) legt dar, er habe die aus seiner Sicht rele-
vanten Betriebspläne aufgeführt. Einen (Sonder -)Betriebsplan, der z. B. technische Details für 
ein Abbaugerät umfasse, halte für den Ausschuss für nicht relevant. Für jeden Tagebau existiere

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ein Hauptbetriebsplan, der nach bestimmten Zeiten erneuert werden müsse. In den Hauptbe-
triebsplanzulassungen und in den Anträgen von RWE seien alle rel evanten Sonderbetriebs-
pläne und sonstigen Genehmigungen aufgelistet. Die Hauptbetriebspläne würden nach Veröf-
fentlichung regelmäßig im Internet zur Verfügung gestellt  – zumindest für eine gewisse Zeit. 
Diese könnten beim Unternehmen jederzeit angefragt werden.  
Zur Frage von Peter Feron teile er Folgendes mit: Der Hauptbetriebsplan des Tagebaus Garz-
weiler laufe zum Jahresende aus und befinde sich derzeit in Bearbeitung. Dabei würden As-
pekte aus den Leitentscheidungen von 2016 und 2021 sowie aus dem Eckpunktepapier einflie-
ßen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung könnten Gesetze und andere, noch nicht 
abgeschlossene Planverfahren nicht bindend in den Zulassungen sein.  
Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, offene Fragen an die Geschäftsstelle zu senden, damit 
diese gesammelt an RWE weitergeleitet werden könnten. Er bitte RWE, zu prüfen, ob die Infor-
mationen im Internet eingesehen werden könnten. Ansonsten zeige er sich zuversichtlich, eine 
Möglichkeit zu finden, diese Informationen den Gremienmitgliedern zugänglich zu machen.   
Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beschlussfassung zu vertagen.  
8.  Monitoring Garzweiler II, Bericht aus der Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und 
Landschaft, Frau Michels (LANUV) 
Vorsitzender Stefan Götz wie bereits am Anfang der Sitzung von mir mitgeteilt, wurde auch 
der Umsiedlungsbericht von Frau Kranz vom 09.06.2022 versendet (aktualisierte Zahlen, Anlage 
..). Diesen stelle ich gleichzeitig hier mit zur Abstimmung. 
Auf den Hinweis des Vorsitzender Stefan Götz, offene Fragen könnten zu Protokoll genom-
men und in einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden, ergeben sich keine Meldungen.  
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Berichte einstimmig zur Kenntnis.  
9.  Anträge 
9.1  Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 
Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz

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Hans Josef Dederichs (GRÜNE) erläutert, die L 12 bilde die letzte bestehende Nord-Süd-Ver-
bindung im Erkelenzer Osten; nach ihrem Wegfall gebe es keine entsprechende Verbindung 
mehr. Die Ersatzstraße L 277n sei aufgrund der seit 2014 bestehenden Grundlage angedacht. 
Der zweite Planungsabschnitt befinde sich kurz vor der Vollendung; die Umweltprüfung für die 
Trasse sei abgeschlossen. Die geplante Trasse habe mit dem Tagebau nichts mehr zu tun, wes-
halb vor Ort erhebliche Bedenken bestünden, diese Trasse weiterzuführen.  
Zur von Herrn Eyll -Vetter genannten Alternative der Nutzung zweier Wirtschaftswege merke 
er an, diese hätten die normale Breite von 2,50 m, sodass sich das Ausweichen bei Gegenver-
kehr schwierig bis unmöglich gestalte, weshalb er erheblichen Umbaubedarf sehe, um diese 
Verkehre zu ermöglichen.  
Die Ortschaft Berverath sei für den Durchgangsverkehr aufgrund der geringen Straßenbreite 
nicht geeignet. Bürgersteige bestünden teilweise lediglich aus Randsteinen.  
Der kurvige Wirtschaftsweg an der Oberwestricher Mühle bestehe aus im  Laufe der Jahre ka-
puttgefahrenem Pflaster; auch sei die Ortschaft Oberwestrich nicht für den Durchgangsverkehr 
geeignet. Daher würde er begrüßen, den südlich von Keyenberg gelegenen Bereich der L  12 
bis zur Schaffung einer Ersatzverbindung bestehen zu las sen. Das Anbieten von vernünftigen 
Verkehrsverbindungen für die Menschen in Holzweiler und den Dörfern trage zur Sozialver-
träglichkeit bei, die durch den Wegfall der L 12 erheblich gestört werde.  
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) führt aus, die Straße werde so lange wie möglich auf-
rechterhalten. Im Sinne der – stark eingeschränkten – Kohleversorgung werde die Inanspruch-
nahme erforderlich. Der Termin 1. Juni 2023 sei bereits verschoben; dabei sei man bereits an 
Grenzen gegangen. Mit dem Ausbau der Ersatzve rbindung werde zügig begonnen; dazu be-
finde sich RWE im Austausch mit der Stadt Erkelenz. Wo die Straße zu schmal sei, würden 
Ausweichbuchten vorgesehen. Auch notwendige Ausbesserungsarbeiten würden durchge-
führt.  
Josef Johann Schmitz (SPD) macht darauf aufmerksam, dass mit dem Antrag der Braunkoh-
lenausschuss die Bundesregierung, die nordrhein-westfälische Landesregierung und RWE auf-
fordern solle, etwas zu tun. Als Vertreter der kommunalen Selbstverwaltung sehe er die Stadt 
Erkelenz gefordert, Vereinbarunge n mit den zuständigen Stellen zu treffen. Der Ausschuss 
könne die Situation im Übrigen gar nicht beurteilen.  
Stefan Götz (CDU) teilt die Einschätzung seines Vorredners, dass sich die Zuständigkeit als 
schwierig gestalte.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
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Hans Josef Dederichs (GRÜNE) hält die Zuständigkeit für in der Tat schwierig, jedoch bringe 
es nichts, diese immer weiter zu schieben. Es handele sich um ein Tagebaugelände, und die 
Zuständigkeiten sollten geklärt werden. Das gelte auch zukünftig beim Erhalt der Dörfer.  
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) legt dar, er wolle kurz berichten, da der Bürgermeister 
der Stadt Erkelenz eben den Sitzungssaal verlassen habe. Die Stadt begrüße den Plan; die Maß-
nahmen würden als geeignet angesehen. Welchen Weg man wählen wolle, werde derzeit be-
sprochen, unter anderem mit dem Bürgermeister als auch mit dem Technischen Beigeordne-
ten. Eine Lösung werde zeitnah gefunden.  
Volker Mielchen (Landfolge Garzweiler) macht darauf aufmerksam, dass sich der Braunkoh-
lenplan 1995 aufgrund der Leitentscheidung bei de n Verkehrsverbindungen als nicht mehr 
zeitgemäß darstelle. Der Plan sei damals aus seiner Sicht bei den Verkehrsverbindungen nicht 
optimal gewesen, weil er die Nord -Süd-Verbindung über Erkelenz geführt und einen großen 
Umweg vorgesehen habe. Er müsse jetzt etwa mit Blick auf den Ortsteil Holzweiler anders als 
in den 1990er-Jahren bewertet werden. Er sehe darüber hinaus Bedarf für eine gute Zwischen-
lösung, bis eine Nord-Süd-Verbindung wiederhergestellt worden sei.  
Der vorliegende Antrag solle die Nord -Süd-Verbindung sicherstellen, so Hans Josef De-
derichs (GRÜNE), um den Menschen vor Ort weiterzuhelfen, denn es könne sein, dass sich die 
Planungen länger hinzögen, als im guten Glauben angenommen worden sei. Ein entsprechen-
des Signal des Ausschusses in Richtung  Düsseldorf hielte er für ein gutes Zeichen für Sozial-
verträglichkeit. 
Als Bewohnerin von Holzweiler teilt Petra Büschgens (Gleichstellungsstelle) zur L 12 mit, erst 
nach Protesten aus Holzweiler seien die Stadt Erkelenz und der Stadtrat wachgeworden und 
hätten sich für eine Verschiebung eingesetzt. Die Bewohner hätten sich selbst organisieren 
müssen, um die L 12 länger zu erhalten.  
Noch sehe der Braunkohlenplan Regelungen vor, allerdings werde der neue Plan dies nicht 
mehr regeln, so Andreas Heller (CDU).  Bis dahin überlagere die Braunkohlenplanung das 
kommunale Planungsrecht. Für die Übergangszeit müsse man auch dafür Lösungen finden.  
Peter Feron (CDU) findet, die letzte Leitentscheidung habe große Hoffnungen auf Verfahrens-
beschleunigungen gemacht. Allerdings erachte er es als Aufgabe der Landesregierung, hierfür 
Instrumente bereitzustellen und Probleme zu lösen. 
Josef Johann Schmitz (SPD) regt an, der Ausschuss möge die Bitte äußern, dass sich die Be-
teiligten möglichst bald an einen Tisch setzten, um zu einer Lösung zu gelangen.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 29 – 
Bürgermeister Stephan Muckel (Stadt Erkelenz) berichtet aus der Diskussion vor Ort, eine 
temporäre Ersatzverbindung für die L  12 solle durch ausgebaute Wirtschaftswege mit Über-
holstellen für den lokalen Binnenverkehr geschaffen w erden. Neben der in der Präsentation 
von Herrn Eyll -Vetter beinhalteten Variante existiere eine weitere, die über die Westricher 
Mühle führe und die er dem Ausschuss im Nachgang zu dieser Sitzung zur Verfügung stellen 
werde.  
Zur dauerhaften Ersatzverbindu ng solle eine weitere Variante im Braunkohlenplanverfahren 
untersucht werden. Hierzu fänden gute Gespräche statt. Er werde dem Ausschuss ebenfalls 
eine Stellungnahme übermitteln.  
Vorsitzender Stefan Götz regt an, die Beschlussfassung zu vertagen. In der nächsten Sitzung 
des Braunkohlenausschusses solle dieser Punkt wieder auf die Tagesordnung genommen wer-
den, um Bürgermeister Muckel zu den weiteren Entwicklungen zu hören. Auf der Grundlage 
dieser Diskussion solle dann entschieden werden, ob die Notwendigke it bestehe, dass der 
Braunkohlenausschuss in irgendeiner Form eine Entscheidung treffen müsse.  
Hans Josef Dederichs (GRÜNE)  merkt an, auch im Stadtrat sei die Beratung zurückgestellt 
worden. Er begrüße, dass das Problem anhand des Antrags habe deutlichgemacht werden kön-
nen. Er zeige sich mit dem vom Vorsitzenden skizzierten Verfahren einverstanden.  
Der Braunkohlenausschuss kommt einvernehmlich überein, die Beschlussfassung 
zu vertagen.  
Vorsitzender Stefan Götz bittet Herrn Wisniewski, im Nachgang zur Sit zung zu klären, wie 
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in den Bereichen ausfielen, die bisher dem Braun-
kohlenplan unterlägen, in denen aber aufgrund der zu erwartenden Leitentscheidung alles an-
ders werde. Dies werde helfen, die Übergangsphase, die du rchaus fünf bis zehn Jahre dauern 
könne, zu regeln.  
10.  Anfragen 
10.1  Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.11.2022 
Anfragen zu den Auswirkungen der Grundwasserneubildung gemäß der derzeiti-
gen und zukünftig zu erwartenden Niederschlagsmengen auf die Se ebefüllungs-
zeiträume

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 30 – 
Horst Lambertz (GRÜNE) dankt sowohl für die aufschlussreiche Antwort des LANUV als auch 
für die hervorragende Kooperation mit Herrn Ulmen.  
Er zeige sich zur Antwort auf Frage 1 verblüfft, dass sich der Trichter der Entwässerung nach 
unten erweitere.  
Bei geringerer zur Verfügung stehender Versickerungsmenge würden sich längere Zeiträume 
als 40 Jahre für die Befüllung ergeben. Diese werde voraussichtlich eine Zeit zwischen 40 und 
60 Jahren dauern.  
Dorothee Levacher (LANUV) bekräftigt, die Zahlen zur Antwort auf Frage 1 seien richtig und 
nicht verdreht. Im oberen Leiter gehe es um eine tatsächliche Absenkung des Grundwasser-
spiegels; in den tieferen Leitern gehe es um eine Druckentspannung, die sich weiter ausbreite 
als die tatsächliche Absenkung im obersten Leiter.  
Die 40 Jahre für die Seebefüllung stellten nicht die Zeit dar, um den Grundwasserkörper kom-
plett aufzufüllen. Ersteres werde früher als Zweiteres geschehen. Dies sei auch von der tatsäch-
lichen Entnahmemenge von Rheinwasser abhängig. Diese sei für die Überschlagsberechnung 
maßgeblich, nicht die Grundwasserneubildung oder der Anstrom aus dem Grundwasserkörper. 
Letzterer werde sogar noch unterbunden, da man aus Gründen der Standsicherheit die Grund-
wasserstände um den Restsee tieferhalten müsse.  
Auf die Frage von Manfred Krause (GRÜNE) nach dem Einfluss der Trockenjahre erläutert 
Dorothee Levacher (LANUV), nach den Klimamodellen zur Entwicklung der Grundwasserneu-
bildung werde diese in Zukunft im Mittel ähnlich wie heute ausfallen. So werde es einerseits 
trockenere Sommer, andererseits aber auch feuchtere Winter geben. Ob und gegebenenfalls 
wann es weitere Trockenjahre gebe oder nicht, wisse man nicht.  
10.2  Anfrage der LINKEN. im Braunkohlenausschuss vom 14.11.2022 
Warum Lützerath nicht doch erhalten? 
Vorsitzender Stefan Götz macht darauf aufmerksam, dass dieser Punkt bereits im Rahmen 
von Tagesordnungspunkt 4 besprochen worden sei. 
11.  Mitteilungen 
11.1  der Bezirksregierung 
(keine Wortmeldung)

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  25.11.2022 
 
 
– 31 – 
11.2  Transparenzinitiative 
Siebter Bericht zum Umsetzungsstand 
Von Manfred Krause (GRÜNE) befragt, legt Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) dar, zwei 
Staubniederschlagsmessstellen befänden sich bereits im Bereich des dritten Umsiedlungsab-
schnitts. Im Zuge des Abbaufortschritts sei es immer üblich, auch Messstellennetze zu verla-
gern bzw. zu verdichten. Dies würde zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg geprüft 
bzw. vorgenommen.  
11.3  Rheinisches Savannenkonzept, Weidekonzept zur Zwischennutzung auf Ta-
gebauflächen (aus AG Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNU) 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) weist auf die aus zwei Biologischen Statio-
nen, dem Landesbüro und den Naturschutzverbänden bestehende Arbeitsgruppe hin, die ein 
Konzept zur Zwischennutzung der Flächen des Tagebaus Hambach entwickelt habe. Im Übri-
gen handele es sich beim „Savannenkonzept“ um einen Arbeitstitel, damit seien nicht Savannen 
im biologisch-botanischen Sinn gemeint.  
Vorsitzender Stefan Götz sagt angesichts der fortgeschrittenen Zeit zu, die Vorstellung des 
Konzepts in einer der nächsten Ausschusssitzungen nachzuholen.  
11.4  Vorstellung Zwischenstand Arbeitskreis Grundwasser (Antrag aus der  
BKA-Sitzung vom 24.06.2022) 
(keine Wortmeldung) 
11.5  des Vorsitzenden 
(keine Wortmeldung) 
Vorsitzender Stefan Götz schließt die Sitzung und wünscht ein gutes Wochenende sowie 
schöne Feiertage.  
 
 
gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz 
(Vorsitzender des Braunkohlenausschusses)  (stellv. Vorsitzender des Braunkohlenausschusses)

Ingenieurunternehmen für integrierte Planungs-
und Bauleistungen rund um Umwelt und Infrastruktur

25.11.2022
Rheinwassertransportleitung
Gutachten zur Überprüfung der Angaben der Bergbautreibenden in Bezug auf die 
Rheinwassertransportleitung und die Realisierbarkeit einer möglichen vierten Leitung 
innerhalb der genehmigten Trasse im Rahmen der Änderung des Braunkohlenplans 
Garzweiler II
Joachim Figge

Sicherung von Trassen für die RWTL
23.11.2022 3
18,5 km
15,5 km
4. Leitung ?
3. Leitung ?
Entnahmemenge ?

Agenda
23.11.2022 4
1. Realisierbarkeit einer vierten Leitung (Bündelungsleitung) und Konsequenzen für die 
Bauwerke
2. Wasserentnahme aus dem Rhein
3. Ergebnisse

Agenda
23.11.2022 5
1. Realisierbarkeit einer vierten Leitung (Bündelungsleitung) und Konsequenzen für die 
Bauwerke
2. Wasserentnahme aus dem Rhein
3. Ergebnisse

Durchmesser und Material der Bündelungsleitung
23.11.2022 6
Stahlrohre 
 
 
 
 
 
DA
 
DI 
Q [m³/s] 
A [m²] 
v [m/s] 
Anzahl Leitungen 
Max Q 
2220 
2180 
6 
3,7306 
1,61 
3 
18 
2220 
2180 
7,5 
3,7306 
2,01 
3 
22,5 
2220
 
2180 
6 
3,7306 
1,61 
4 
24 
2220 
2180 
7,5 
3,7306 
2,01 
4 
30 
 
DA 
DI 
Q [m³/s] 
A [m²] 
v [m/s] 
Anzahl Leitungen 
Max Q 
GFK
 
 
 
 
 
 
 
2555
 
2500 
10 
4,9063 
2,04 
3 
30 
2555
 
2500 
8 
4,9063 
1,63 
3 
24

Verlegeplan Bündelungsleitung 4x DN 2200
23.11.2022 7
§ Kolonne 1
§ Kolonne 2
§ Kolonne 3
§ Kolonne 4

Regelquerschnitt für 
4 x DN 2200
§ Oberbodenlager
§ Getrennte Lagerung des 
Aushubs (Lös und Kies)
§ Rohre werden
nacheinander verlegt
§ Baustraße am Rand des 
Baufeldes
§ Lastfreier Streifen neben
dem Rohrgraben
§ Achsabstand Rohrtr. 6 m
§ Baugrunduntersuchung
§ Randbaugrube 1:2
§ Längere Sonderbaustellen
§ Baufortschritt langsamer
§ Arbeitsschutz
23.11.2022 8

DB /A57 /Baggersee/ 380 kV
23.11.2022 9

Entnahme- und Pumpbauwerk 4 x Druckrohr DN2200 
23.11.2022 10

Agenda
23.11.2022 11
1. Realisierbarkeit einer vierten Leitung (Bündelungsleitung) und Konsequenzen für die 
Bauwerke
2. Wasserentnahme aus dem Rhein
3. Ergebnisse

Wasserentnahme aus dem Rhein
23.11.2022 12
§ Garzweiler 107 Mio m³ /a
§ Hambach   300 Mio m³ /a
§ Feuchtgeb.   10 Mio m³ /a
§ Bedarf ca. 420 Mio m³ /a 
Wasserspiegel-bereich 
Entnahme, 
 
Garzweiler 
[m³/s] 
Entnahme, 
Hambach 
[m³/s] 
Entnahme, 
gesamt 
[m³/s] 
Absenkung,
 
gesamt 
[cm] 
Absenkung, 
zusätzlich zum ZKR-
Beschluss 2019 [cm]
 
bis GlW*
 
1,5
 
0,3
 
1,8
 
0,4
 
0,0
 
GlW + 1 cm 
GlW + 50 cm 
2,0 
3,0 
5,0 
1,0 
0,0 
GlW + 51 cm bis 
GlW + 100 cm 
2,5 
3,0 
5,5 
1,0 
0,0 
GlW + 101 cm bis 
GlW + 160 cm 
3,4 
3,0 
6,4 
1,0 
0,0 
GlW + 161 cm bis 
GlW + 180 cm 
4,0 
6,1 
10,1 
1,5 
0,5 
GlW + 181 cm bis 
GlW + 210 cm
 
4,2 
10,4 
14,6 
2,0 
1,0 
GlW + 211 cm bis 
GlW + 250 cm
 
4,2 
13,8 
18,0 
2,4 
1,4 
GlW + 251 cm bis 
GlW + 300 cm
 
4,2 
13,8 
18,0 
2,3 
1,3 
ab GlW + 301 cm 
4,2 
13,8 
18,0 
2,2 
1,2 
resultierende 
Entnahmemenge 
[Mio. m³/a] 
107 
234 
341

Dauerlinie des Rheinwasserstands
am Pegel Düsseldorf  (GIW = 1 m)
23.11.2022 13

Fördervolumen pro Jahr
23.11.2022 14
§ 341 Mio. m³ / a werden mit 
max. 18 m³ /s nicht erreicht
§ Erhöhung der
Wassermenge ab
GIW+301
§ Zeitraum: 56 Tage

Maximale Entnahmemenge pro Jahr  
23.11.2022 15

Agenda
23.11.2022 16
1. Realisierbarkeit einer vierten Leitung (Bündelungsleitung) und Konsequenzen für die 
Bauwerke
2. Wasserentnahme aus dem Rhein
3. Ergebnisse

Ergebnis
23.11.2022 17
§ Angestrebte Entnahmemenge aus dem Rhein  = 420 Mio m³ /a ist nicht zu 
erreichen
§ Realisierbare Entnahmemenge mit 3 Leitungen DN 2200   = 339 Mio m³ /a
§ Maximale Entnahmemenge mit 4 Leitungen DN 2200  =  368 Mio m³ /a
§ Die erhöhte Entnahme aus dem Rhein ist im Durchschnitt an 56 Tagen/a möglich
§ Bei der Verlegung von 4 Leitungen steigen die Investitionskosten um mindestens 
25 – 35 % und die Bauzeit verlängert sich
§ An einigen Engstellen muss das Baufeld erweitert werden, damit die Kreuzung 
genehmigungsfähig wird (Bahn, Autobahn)
§ Die Verwendung von Materialien mit größeren Durchmessern sind nicht erprobt.
§ Das Risiko im Material GFK wirkt sich auf den Betrieb, Reparaturkosten und 
Schäden entlang der Leitungstrasse aus.

Empfehlung
23.11.2022 18
§ Die Rheinwasserentnahme kann nicht genügend Wasser zur Verfügung stellen, 
damit die Tagebauseen Hambach und Garzweiler innerhalb von 40 Jahren gefüllt 
werden könnten. Die mit Herausforderungen und hohen Kosten verbundene 
mögliche Erweiterung der Förderkapazitäten ist nicht ausreichend, da sie nur an 
wenigen Tagen im Jahr genutzt werden kann. Die Bündelungstrasse sollte mit 3 x 
DN 2200 und die Hambachtrasse mit 2x DN 2200 realisiert werden.

Vielen Dank!

25. November 2022
Braunkohlenausschuss
165. Sitzung 
TOP 3.2 Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans 
Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für 
die  Rheinwassertransportleitung
Aufstellungsbeschluss

Bisheriger Verfahrensablauf
• Beschlüsse des Braunkohlenausschusses
– wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das 
Erfordernis einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Garzweiler 
II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung“ wurde mit Beschluss des BKAs am 
28.05.2021 festgestellt.
– Auftrag an Regionalplanungsbehörde: Erstellung eines Vorentwurfs.
• Frühzeitige Unterrichtung: 23.07.2021 
• Scopingtermin; 20.08.2021
• Arbeitskreis RWTL am 21.10.2022:
– Empfehlung Aufstellungsbeschluss
– Empfehlung Fortführung gem. Vorentwurf
2

3
Trassenverlauf & aktuelle Leitungsdimensionierung
Leitungen Bündelungs-
leitung
Garzweiler-
leitung
Hambach-
leitung
Leitungsdimensio-
nierung
3x DN2200 2x DN1400 2x DN2000 
Wasserführung 18m³/s 4,2m³/s 13,8 m³/s
Trassenlänge 22,4 km 4,2km 18,5 km
Abbildung 1: Trassenverlauf.

Bisheriger Verfahrensablauf Rheinwasserentnahme
konstruktive Gespräche mit der WSV von September 2021 bis Juni 2022: 
gestaffeltes Entnahmekonzept für die Befüllung der Tagebauseen. 
4Tabelle 1: Entnahmekonzept.
Wasserspiegel-
bereich 
Rechn. 
Fahrrinnen-
tiefe [cm]* 
max. 
Absenkung 
[cm] 
Ca. zus. 
Absenkung 
im Vergl.  
zu 2019 
Abladetiefe 
[cm] 
Wert 
Pegel 
Düsseldorf 
[cm] 
bis GlW+160 
cm 
bis 410 1,0 0 bis 380 bis 257 
GlW+161 cm 
bis GlW+180 
cm 
411 bis 430 1,5 0,5 
381 bis 
400 
258 bis 
277 
GlW+181 cm 
bis GlW+210 
cm 
431 bis 460 2,0 1 
401 bis 
430 
278 bis 
307 
> GlW+210 cm >460 >2,5  >1,4 >430 >307

Bisheriger Verfahrensablauf Rheinwasserentnahme
• Derzeitiger Stand bei der Zentralkommission Rheinschifffahrt (ZKR)
 Das Entnahmekonzept wurde am 13. und 14. September 2022 in der 
Arbeitsgruppe Infrastruktur und Umwelt (IENG) vorgestellt.
 Der Ausschuss (IEN) kam am 10. und 11. Oktober 2022 zusammen.
 Eine Entscheidung über das Entnahmekonzept wird in der Plenarsitzung der 
ZKR am 08. Dezember 2022 erwartet.
• Festlegung der Entnahmemengen im wasserrechtlichen Verfahren
5

Ablauf Braunkohlenplanänderung
6
Änderung 
Grund-
annahmen
Einstieg 
Änderungs-
verfahren
Vorentwurfs-
beschluss 
Aufstellungs-
beschluss
Feststellungs-
beschluss
Frühzeitige 
Unterrichtung +
Scoping
Erstellung 
UVP/UP
überschlägige 
UVP/UP
Beteiligung 
TÖB + ÖFF
Erörterung
Ausgleichs-
vorschläge
Genehmigung 
durch 
Landesplanungs-
behörde
BKA
BRK
Änderung 
Grund-
annahmen
Einstieg 
Änderungs-
verfahren
Vorentwurfs-
beschluss 
Aufstellungs-
beschluss
Vorhaben-
beschreibungBRK
Heutiger BKA Beschluss
Nächster Verfahrensschritt

Entwurf Zeitplanung
7
Verfahrensschritt  
Quartal: 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4
Leitentscheidung
BKA-Beschluss: Prüfen, ob Änderungsverfahren erforderlich ist X
Anforderungsschreiben an RWE bzgl. Vorhabensbeschreibung
BKA-Beschluss zum Einstieg ins Änderungsverfahren X
Erstellung der Unterlagen für die überschlägige UVP/UP
vorbereitender AK-Beschluss bzgl. Vorentwurf
BKA-Beschluss: Erarbeitung des Vorentwurfs X
Frühzeitige Unterrichtung
Scoping
Unterrichtung über Untersuchungsrahmen (§ 15 UVPG)
Erstellung der Unterlagen für die UVP/UP
Vorlage der UVP/UP-Unterlagen durch RWE (inkl. GW-Modell 2022 für GII)
vorbereitender AK-Beschluss für Erarbeitungsbeschluss
BKA-Beschluss: Aufstellung des Braunkohlenplans X
Beteiligungsverfahren
Erarbeiten der Ausgleichsvorschläge
Erörterung der Anregungen
BKA-Beschlüsse: Ausgleichsvorschläge; Feststellung des Plans X
Genehmigung des Braunkohlenplans durch MWIDE
2022 2023 20242016 2017 2018 2019 2020 2021

Gerit Ulmen
--
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2 – 10, 50667 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2397
Telefax: + 49 (0) 221 - 147 - 2905
eMail: gerit.ulmen@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de
Regional denken. Praktisch entscheiden.
8

Neue Leitentscheidung
Der Weg zu einer neuen Leitentscheidung
Bericht der Landesplanungsbehörde für den
Braunkohlenausschuss am 25. November 2022
1

Neue Leitentscheidung
Vorgezogener Kohleausstieg 2030
im Rheinischen Revier
 Ergebnis der politischen Eckpunkte-Verständigung von MWIKE, 
BMWK und RWE vom 04.10.2022
 Energie-, klima- und sozialpolitischer Kern: 
 Versorgungssicherheit: längerer Betrieb zweier 600 MW-Blöcke 
 Klimaschutz: alle rheinischen Braunkohlekraftwerke bereits 2030 
vom Netz = Abbauende in Garzweiler = 280 Mio. t. CO2 eingespart
 Menschen: Erhalt der Dörfer im 3. UA und Holzweiler Feldhöfe 
 Weiteres: u. a. Zubau H2-ready-Kraftwerke, starker EE-Ausbau
„Mit den vereinbarten 
Eckpunkten zum Kohleausstieg 
2030 setzen wir einen 
Meilenstein unseres 
Koalitionsvertrages in 
puncto Klimaschutz 
verantwortungsvoll um.“
– Energie- & Klimaschutzministerin 
Mona Neubaur
2

Neue Leitentscheidung
Aufgabe der neuen Leitentscheidung
 Koalitionsvertrag umsetzen und räumliche Aspekte der 
Eckpunktevereinbarung für Raumordnung übersetzen.
 Beschleunigter Kohleausstieg erhöht Anforderungen deutlich:  
wenig Zeit, aber zahlreiche Verfahren und Planungen! 
 Erkennbare Schwerpunkte: 
 Ein neues Konzept für Garzweiler II
 Orte der Zukunft in Erkelenz und Merzenich
 weitere Themenfelder? Leitentscheidung 2021?
3
„Das vorgezogene Ende des 
Braunkohleabbaus muss 
geordnet ablaufen und im 
Interesse der Menschen 
gestaltet werden. Wir müssen 
die Voraussetzungen dafür 
schaffen, dass aus den 
Tagebaulöchern, zerschnittenen 
Landschaften und Dörfern eine 
Modellregion für die Zukunft 
entwickelt werden kann.“
– Energie- & Klimaschutzministerin 
Mona Neubaur

Neue Leitentscheidung
Roadmap Erarbeitungsprozess
4
November Dezember Januar Frühjahr Juni
2022 2023
Kabinett-
beschluss
 Anregungen für die Leitentscheidung? Schreiben Sie uns: leitentscheidung@mwike.nrw.de
Oktober
Eckpunkte
verständigung 
Startschuss
im AWIKE
Gespräche mit Anrainer-
Kommunen Garzweiler II 
& Menschen der 
Umsiedlungsdörfer
Fachgespräche
zu den räumlichen Folgen 
des Kohleausstiegs 
moderierte
Dialog-Veranstaltung

Neue Leitentscheidung
Einbindung Braunkohlenausschuss 
 Teilnahmemöglichkeit an Fachgesprächen
 Regelmäßiger Bericht im AK Garzweiler II und in BKA-Sitzungen
 Jour fixe mit Geschäftsstelle
 Einladung zu Dialog-Veranstaltung
5

Neue Leitentscheidung
Vielen Dank!
RD Sascha Wisniewski
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie 
des Landes Nordrhein Westfalen 
Referat 724 | Landes- & Regionalentwicklung, Freiraum, Flächenvorsorge Energiewende, Rohstoffe
Telefon: +49 211 61772 - 526
E-Mail: sascha.wisniewski@mwike.nrw.de
Bildmaterial: Eigene.
6

Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II
Vorhaben gemäß politischer Verständigung vom 04.10.2022
165. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 25.11.2022
Michael Eyll-Vetter

Tagebau Garzweiler
Luftbild (Stand 06/2022)
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 2

Änderung Braunkohlenplan
Vorhaben gemäß politischer Verständigung zw. Bund/Land NRW/RWE aus Oktober 2022
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 3
3.Umsiedlungsabschnitt
Feldhöfe
• Skizzierung Vorhaben:
− Keine Inanspruchnahme des 
3. Umsiedlungsabschnitts und der 
drei Feldhöfe
− Abstand zu Ortschaften des 3. 
Umsiedlungsabschnitts und zu 
Feldhöfen rd. 400m, zu Holzweiler 
rd. 500m
− Anlage einer rd. 100 ha großen 
Grünlandfläche am nord-östlichen 
Uferbereich
− Erhalt des Bereichs der 
Verbindungsbandanlage und des 
Kohlebunkers/der T agesanlagen als 
Sonderfläche für 
Strukturwandelprojekte („sonstige 
Flächen“)

Vergleich Seekontur Vorhaben LE 2021 mit Vorhaben gem. 
Verständigung 2022
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 4

Kommunalgebietsgrenzen
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022
Mönchengladbach
Erkelenz
Jüchen
Titz
Bedburg
Grevenbroich
Seite 5

Geplante Wiedernutzbarmachung (der aktuell noch nicht wiedernutzbar gemachten Fläche)
Flächenangaben (überschlägig)
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 6
• Seefläche rd. 2.260 ha
• Landwirtschaftliche Fläche 
rd. 1.000 ha
• Forstwirtschaftliche Fläche 
(Seeböschung und östl. Restloch) 
rd. 310 ha
• Grün- und Weideflächen (Böschung 
Kohlebunker/T agesanlagen usw. und 
T errassenfläche und 
landschaftsgestaltender Anlagen im 
Bereich östliches Restloch) 
rd. 270 ha
• Sonderfläche für 
Strukturwandelprojekte 
(Kohlebunker/T agesanlagen/ 
Bandtrasse) rd. 200 ha

Wiedernutzbarmachung Garzweiler I und II
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 7

Geplante Wiedernutzbarmachung
Besonderheiten
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 8
• Für eine knapp ausgeglichene Lössbilanz ist
− die Anlage einer rd. 100 ha großen 
Grünlandfläche mit rd. 1 m Lössauftrag 
sowie
− die Nichtverfüllung des Bereichs der 
Verbindungsbandanlage und des 
Kohlebunkers/der T agesanlagen (rd. 
200 ha Sonderfläche für 
Strukturwandelprojekte + 100 ha 
Böschungen)
notwendig.
• Die Grünlandfläche bildet T errasse auf etwa 
85 m NHN, damit etwa 20m oberhalb des 
Sees (65 m NHN); östlich angrenzende 
landwirtschaftliche Fläche bei etwa 
95-100 m NHN.

„Vorhaben gem. Verständigung 2022“: Zeitablauf mit 
Kohleausstieg 3/2030 und „Sicherheitsbereitschaft 3.0“
2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Depotwirtschaft
Kohlegewinnungsbetrieb
T ätigkeit
Seebefüllung
„Sicherheitsbereitschaft 3.0“ 
01.04.2030 - 31.12.2033
Abraumgewinnung (Sohle)
Restraumgestaltung/
abschließende Wiedernutzbarmachung
(inkl. Alt-T agebaue (Fortuna, etc.))
Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 925. November 2022

Übersicht Tagebau Garzweiler (Luftbild Stand 10/2022)
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 10
L354n, 
Bau 2023
L277n, 
Linienfindung
L12
mögliche Seekontur 
Kohleausstieg 2030
Abbaufeld gem. Vorhaben Verständigung 2022
Geltungsbereich HBP 2023-2025
Abbaustand Ende 2025 gem. HBP 2023-2025
Geltungsbereich HBP 2020-2022
Abbaustand Ende 2022 gem. HBP 2020-2022
Ersatzverbindung zwischenörtlicher Verkehr

Seeablauf Garzweiler
Machbarkeitsprüfung für BKPl-Änderung GRZ II neu und eigenes BKPl-Verfahren
• Aktuell erfolgt Machbarkeitsprüfung für die Herstellung des späteren Seeablaufs
• Machbarkeitsprüfung ist Grundlage für Umweltprüfung im Rahmen eines 
landesplanerischen Verfahrens (BKPl)
• Konkrete Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt im späteren 
wasserwirtschaftlichen Verfahren, rechtzeitig vor „Inbetriebnahme“ um 2070
• Eigenes BKPl-Verfahren mit Beginn 2024 zur landesplanerische Sicherung der 
T rasse (wie Ablauf T agebausee Hambach)
Niers
25. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 11

Seeablauf Garzweiler
Gestaltung und Dimensionierung
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 12
rd. 80-100m (am Seeanschluss)
rd. 20m
rd. 14-20m (am Seeanschluss)

Bandanlage – späterer potentieller 
Seezugang
Schnittdarstellung
Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 13
A B
Raster: 1.000mx1.000m
(65m NHN)
(85m NHN)
D
C
(85m NHN)
(95m NHN)(100m NHN)

T op 5. Tagebau Inden: Aktualisiertes Wiedernutzbar-
machungskonzept (Zielabweichungsverfahren)
165. Sitzung Braunkohlenausschuss
25.11.2022

Seite 2Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022
Tagebau Inden – Luftbild
Stand Jan. 2020
Bildflug vom 08.11.2022
Schophoven
Merken
Lucherberg/
Goltsteinkuppe

Seite 3Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022
Tagebau Inden – Zielbild Rahmenplanung Indesee 2.0 vom 31.08.2022

Seite 4Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022
Tagebau Inden – Übersicht Abschlussbetriebsplan/Wiedernutzbarmachungskonzept

Seite 5Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022
Tagebau Inden – Ortslage Schophoven

Seite 6Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022
Tagebau Inden – Ortslage Merken
• Das Einleitbauwerk ist nicht Bestandteil des ABP ,sondern wird im PFV behandelt
• Die Rurwasserentnahme erfolgt voraussichtlich auf Indener Gemeindegebiet
• Die Rohrleitung liegt sowohl auf dem Gemeindegebiet von Inden als auch der Stadt Düren
• Die Einleitstelle im T agebautiefstenist auf Indener Gemeindegebiet

Seite 7Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022
Tagebau Inden – Ortslage Lucherberg/Lamersdorf
Die Ersatzstraßen sind nur nachrichtlich dargestellt; die Festlegung der T rassen erfolgt in einem eigenen PFV

Seite 8Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022
Tagebau Inden – Zielabweichungsverfahren
• Feststellung des BKA vom 
28.05.2021: keine Änderung 
BKP Inden I notwendig. Diese 
Einschätzung gilt weiterhin.
• Aber erstmalige Darstellung 
größerer Wasserflächen im 
Bereich des BKP Inden I. 
Daher Durchführung eines 
Zielabweichungsverfahrens
• Antrag für Änderungen im 
Bereich BKP Inden I am 
24.10.2022 bei der BR Köln 
eingereicht.
• Berücksichtigung der 
Planung für Kanal und 
Westaufweitung, in 
Übereinstimmung mit dem 
überarbeiteten ABP Inden

Seite 9Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022
Tagebau Inden – Fazit
• Der Der Braunkohlenausschuss der zuständigen Bezirksregierung Köln hat in seiner Sitzung vom
28.05.2021 festgestellt, dass sich die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen
Grundannahmen der beiden Braunkohlenpläne Inden I und II nicht wesentlich geändert haben.
Daher hält der Braunkohlenausschuss keine Planänderung der Braunkohlenpläne für erforderlich.
Dies gilt auch für den Rahmenbetriebsplan.
• Durch die Änderungen der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung werden allerdings
Anpassungen der Abschlussbetriebspläne Inden I und II für die sachlichen T eile1 und 2 notwendig.
Dies geschieht in diesem nun vorgelegten Abschlussbetriebsplan sachlicher T eil 1, der beide
räumlichen T eilabschnittedes T agebausInden berücksichtigt.
• Da die Anpassungen der vorliegenden Planung im Bereich des Braunkohlenplans Inden I
hinsichtlich der Rekultivierungsziele 1.3. (See statt Verfüllung) und 4.1 sowie 4.2 (Rekultivierung)
abweichen, ist parallel ein Zielabweichungsverfahren nach § 30 Abs. 2, 3 LPlG NRW bei der
zuständigen Bezirksregierung Köln eingeleitet worden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Rheinisches Revier:
Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept
Braunkohlenausschuss
25. November 2022
Eva Stork, MUNV IV-5

Inhalt
1 • Anlass und Ziel
2 • Aufgaben jetzt und in Zukunft
3 • Struktur und Akteure
4 • Aufbau: Steuerung- und Koordinierungsgruppe
5 • Fragen und Anmerkungen

Anlass und Ziel
„Die Tagebaue haben zu Eingriffen in 
Verkehrsinfrastruktur, Wasserhaushalt 
und Umwelt geführt. Im Zuge der 
Beendigung der Tagebaue gilt es 
daher, Umwelt- und Naturschutz zu 
stärken, die Eingriffe auf das mögliche 
Minimum zu reduzieren und revierweite 
Planungen für diese Bereiche 
voranzutreiben. Dazu zählen ein 
Reviermobilitätskonzept, ein 
gesamträumliches Wasserkonzept 
und die Sicherung eines 
Ökosystemverbunds.“ (S. 16)

Anlass und Ziel
Wasser-
wirtschaftliche 
Akteure
Politik Region
Kommunikation und Informationsfluss
Rheinisches Revier

Anlass und Ziel
- Etablierte Strukturen erhalten
- Kommunikationsstränge optimieren
- Prozesse anregen
- ggf. Strukturen ergänzen
- Entscheidungen beschleunigen
MUNV

Aufgaben jetzt und in Zukunft
Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier
Grundwasser Feuchtbioto
pe Oberflächenwasser
Gesamtbe-
trachtung
Tiefe GW-
Leiter
Flurabstands-
prognose
Erhalt Erhalt Hochwasser-
schutz
Umbau
Minimale 
Sümpfung
GW- Stände Ökologie Abfluss Gesamtbe-
trachtung 
Wasserführung
Erhalt der GW-
Stände in den 
Feuchtgebiete
Maßnahmen WRRL Maßnahmen Flächenbedarf
Überwachung 
der 
Auswirkungen
Verwendung 
Sümpfungs-
wasser
Bereitstellung 
von Ersatz-, 
Ausgleichs-
und Ökowasser
GW-
Wiederanstieg
Fachthemen 
Monitoring
Ziele des 
BK-Plans
Themen des 
Monitorings
Themen in anderen 
Konzepten/Projekten
Weitere fachliche 
Themen

Aufgaben jetzt und in Zukunft
Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier
Oberflächenwasser Wasserver-
sorgung
Abraumkipp
e Restsee Abwasser Kommuni-
kation
Erhalt Hochwasserschutz Umbau Sicherstellung Minimierung 
Kippenaustrag
Wasserwirt-
schaftliche
Aspekte
Niederschlags-
und Abwasser-
behandlung
Informations-
austausch
und
Beteiligungs-
verfahrenAbfluss Gesamtbetrachtun
g 
Wasserführun
g
GW-Entnehmer Wirksamkeits-
kontrollen
Planungsstan
d
WRRL Maßnahmen Flächenbedarf Einzugsgebiete Qualität
GW-Qualität Stand der 
Wissenschaft
Wasserversorg-
ungskonzept
Rheinwasser
und
Rurwasser
Fachthemen 
Monitoring
Ziele des 
BK-Plans
Themen des 
Monitorings
Themen in anderen 
Konzepten/Projekten
Weitere fachliche 
Themen

Ministerien
Kreise und 
Kommunen
Sonstige
Bezirksregierungen
Fachbehörden
Wirtschaftspartner
Jahresberichte
Berichtswünsche / 
Fachfragen
Vorträge / 
ggf. Jahresberichte
Rückkopplung
Rückkopplung
Einrichtung 
/ Initiative
Wasserverbände
Weitere Verbände
Bestehende ggf. neue Projekt-
und Facharbeitsgruppen
Flurabstandsprognose
Wasserversorgungskonzepte
Thema XYZ Thema XYZ
Mitarbeit / Austausch
Struktur und Akteure
Steuerungs- und Koordinierungsgruppe 
Rheinisches Revier
Leitung: MUNV
Mitglieder: bis zu 10 Personen
- Überblick über revierweite 
Zusammenhänge
- Unterstützungen zur Beschleunigung
- Koordinierung laufender Prozesse 
- Anregung fehlender Prozesse
- Untersuchungen durchführen / 
beauftragen
- Entscheidungen treffen
Facharbeitsgruppen
Entscheidungsgruppe(n)
Beschlussvorlagen
Monitoring Garzweiler Monitoring Inden Monitoring Hambach Braunkohlenausschuss
Austausch /
Zusammenarbeit

Aufbau: Steuerung- und Koordinierungsgruppe
EVBezReg
Köln MUNV
MWIKE
LANUV
BezReg
Düsseldorf
BezReg
Arnsberg

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Fragen 
oder 
Anregungen?

Anl. 7 Karte 1

001 0038 1963
6.81/1
(40m O)
104,6
þÿLö
Ki  
T sd  
Sd  
So Hgst  
001 5616 1949
1649WH5
(-)
98,7
þÿLö
T  
T-Ki  
Gki  
Gki schw t  
Mki  
Mki schw t  
Sd  
K st sd 52,9/51,8 
K schw sd 51,8/41,9 
K m Sd 41,9/41,1 
Sd  
T sd  
Sd  
K schw sd -19,3/-31,6 
K u Sd -31,6/-31,9 
K m Sd -31,9/-32,8 
Sd  
K m Sd -62,3/-63,5 
K sd -63,5/-65,7 
K -65,7/-69,8 
K u Sd -69,8/-70,1 K schw sd  -70,1/-73,8
Sd  
001 5417 1949
1749WH4
(-)
90,3
þÿLö
Fsd-Mki  
Gki-Mki m Tlg  
Fsd m Tlg  
Msd-Mki m Klg  
T sd  
Fki-Mki msd  
K sd 42,3/37,3 
K 37,3/28,0 
Fsd  
Fsd-Msd m Tlg  
Fsd  
Fsd schw t  
T sd  
Fsd  
K schw sd -37,9/-44,7 
K -44,7/-50,7 
K schw sd -50,7/-52,9 
K m Sd -52,9/-53,5 
Sd m K  
Fsd  
Sd k  
K schw sd -84,0/-94,7 
K sd -94,7/-102,0 
T  
Fsd  
001 5418 1949
1849
(-)
97,0
þÿLö
þÿLöle
Gki  
Gki m Tlg  
T-Sd  
Sd  
K sd 41,2/40,7 
K schw sd 40,7/33,7 
Sd  
K sd 27,2/25,0 
Sd  
Sd-T  
Sd  
Sd schw t  
Sd  
Sd schw t  
Sd  Sd t  
T zun sd  
Sd  
K schw sd -37,4/-38,7 
K -38,7/-49,7 
K st sd -49,7/-50,4 
Sd  
Sd schw t  
Sd  
K -80,6/-81,8 
K m T -81,8/-82,2 
K schw sd -82,2/-86,0 
K  -86,0/-88,5
K u Sd  -88,5/-89,0
K -89,0/-97,4 
Sd k  
T sd  
Sd  
001 5419 1949
1949WH4
(-)
95,7
þÿLö
Mki  
Gki  
T  
Mki  
T sd  
Sd  
K schw sd 41,2/31,9 
K m Sd 31,9/31,0 
Sd  
K 23,5/22,4 
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
T sd  
Sd  
K -36,6/-46,8 
K u Sd -46,8/-47,3 
K -47,3/-49,9 
Sd  
Sd schw t  
Sd  
K -80,6/-96,1 
Sd  
T  
Sd  
001 5420 1949
2049WH4
(-)
93,2
þÿLö
Mki  
T-Ki  
Gki  
Mki m Tlg  
Sd-Ki  
K m T 41,9/39,4 
K 39,4/31,2 
K m Sd 31,2/31,0 
Sd  
Sd t  
T zun sd  
Sd  
K -38,1/-49,2 
K m Sd -49,2/-50,6 
K sd -50,6/-51,6 
Sd  
K -82,1/-98,8 
Sd  
Schl  
001 5421 1949
2149WH4
(-)
91,3
þÿLö
Mki  
Gki  
Sd-Ki  
K m T 41,1/38,3 
K schw sd 38,3/28,8 
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
Sd zun t  
T zun sd  
Sd  
K -38,7/-47,9 
T m K  
K -48,3/-51,7 
Sd  
Sd schw t  
Sd  
K -82,9/-100,7 
T  
Sd  
001 5612 1949
1249WH5
(16m O)
104,2
þÿLö
Mki  
Gki  
T st sd  
Sd  
T sd  
K schw sd 40,4/28,8 
K u Sd 28,8/28,0 
Sd  
K m Sd 1,7/-1,8 
K -1,8/-6,8 
K u Sd -6,8/-8,0 
K schw sd -8,0/-13,3 
Sd  
001 5613 1949
1349WH5
(-)
101,8
þÿLö
Gsd  
Gki  
Sd-Mki  
Sd  
T sd  
Sd  
T sd  
K schw sd 41,0/35,3 
K u Sd 35,3/34,6 
K schw sd 34,6/33,8 
Sd  
K schw sd  32,6/30,6
Sd  
K schw sd 4,2/-0,9 
K m Sd -0,9/-1,5 
Sd  
T sd  
Sd  
001 5309 1949
0949WH3
(-)
85,8
þÿLö
Gsd  
Ki-Gsd  
Gsd  
T sd  
Sd  
K schw sd 44,3/37,3 
K m Sd 37,3/36,8 
Sd  
K schw sd 30,8/27,6 
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
Sd t  
T sd  
Sd  
K -36,0/-44,2 
K t -44,2/-45,7 
K -45,7/-48,2 
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
K -81,7/-90,9 
K u T -90,9/-92,0 
Sd  
001 5310 1949
1049WH3
(-)
85,4
þÿLö
Gsd  
Gsd-Ki  
Fki  
Sd  
K schw sd 45,4/37,8 
Sd  
T  
Sd  
Sd t  
T sd  
Sd  
K schw sd -36,9/-45,9 
K -45,9/-50,6 
Sd  
Sd k  
K -84,2/-89,8 
K m Sd -89,8/-90,4 
K -90,4/-96,0 
Sd  
K t -97,4/-100,6 
K m T -100,6/-101,1 
K t  -101,1/-103,6
Sd  
001 5311 1949
1149WH3
(11m O)
84,7
þÿLö
Gsd  
Ki-Gsd  
Gsd  
Gsd-Fki  
Sd m K  
K 37,0/34,7 
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
Sd t  
T sd  
Sd  
K sd -36,3/-37,6 
Sd  
K -37,9/-47,1 
Sd m K  
Sd  
Sd m K  
K sd -80,1/-87,3 
K m Sd -87,3/-88,9 
Sd  
T  
Sd  
001 5308 1949
U849WH3
(-)
86,8
þÿLö
Gsd  
T  
Gsd  
Fki  
Sd  
Sd t  
Sd  
K m T sd 40,4/38,8 
K 38,8/26,6 
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
Sd zun t  
T sd  
Sd  
K schw sd -37,8/-39,5 
K -39,5/-47,6 
K sd -47,6/-49,1 
K -49,1/-51,8 
Sd  
K -83,5/-99,7 
Sd  
Sd schw t  
Sd  
001 0288 1995
WWU  37
(42m O)
107,6
Mb  
þÿLö
Ki m Sdlg  
Schl  
Ki m Sdlg  
Msd glbgr-glb schl  T hgr stell fsd stell schl  
Fsd-Msd hgr m Tlg m Pflr m Schllg  
Schl-Fsd hgr t  Fsd-Msd hgr glbl fki gsd  
Fsd-Msd hgr  
Fsd-Msd dgr st schl schw gli m Schllg  
Schl-Fsd dgr stell msd stell t  
Fsd-Msd gr-dgr schl  
Schl-Fsd gr stell msd t  
Fsd-Msd gr m wechs Schl--Ant  K  46,2/38,2
Msd gr brl st hum  
Msd grbr  
Msd br-dbr schw hum  
Msd grbr stell m hum Lgn  
K 18,8/16,6 
Fsd schwz hum  
K schw verunr 13,5/11,0 
Sd  
K st sd 0,9/0,5 
Sd  
Nachf  
m Tlg
001 5615 1949
1549WH5
(-)
100,2
þÿLö
Sd  
Gki  
Mki  
T sd  
K  35,2/26,7
Sd  
K schw sd  26,4/23,4
Sd  
K schw sd  -1,8/-5,5
K u Sd  -5,5/-6,2
K  -6,2/-8,1
Sd  Sd m Tlg  
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
001 5614 1949
1449WH5
(-)
100,1
þÿLö
Gsd  
Gki  
T  
Gki  
T  
Sd  
T sd  
K 27,1/21,6 
K u Sd 21,6/18,8 
K 18,8/15,4 
Sd  
Sd m Tlg  
Sd  
K -11,9/-19,8 
Sd  
T sd  
Sd t  
Sd  T sd  
Sd  
R 25 29500,00
H 56 55000,00
R 25 29500,00
H 56 62500,00
 N.N.N.N.
S   N   
Braunkohlenbergwerk
Garzweiler II
Schnitt
þÿM.d.1:10000
þÿM.d.1:2000
Bearbeitet:
......................
Zeichn.-Nr.:
1 RWE Power AG
þÿPBT-M Marksch
Markscheider ...........................................................
þÿZeichen
Bohrzweck
U-Bohrung
Pegel
Brunnen
Bohrverfahren
Trockenbohrung
þÿSpühlke
þÿSpühl
þÿSpühlbo
þÿSchuß
Saug-, Strahl- oder
Lufthebebohrung
Bohrverfahren
unbekannt
Bohrloch zusatz
Bohrloch unsicher
(Lage, Bohrergebnis)
Besondere Vorkomm-
nisse beim Bohren
Bohrloch zusatz
Auswertung
þÿmikropal
chemisch-technolog.
gesteinsphysikalisch
geophysikalisch
þÿSignatur für den Aschegeh
Kohle und Sand
Kohle sandig
Kohle
þÿSchnittspur 
02.01.2007 16:26:52
A3
A5
C2
Wegberger_Sprung_1
C3
Wegberger_Sprung_2
Holzweiler_Sprung
C6
D3
þÿL
þÿund L
Kies
sandig
Kies
sandig tonig
Kies
sandig
kohlig/humos
Kies
sandig tonig
kohlig/humos
Sand
Sand
kiesig
Sand
kiesig tonig
Sand
tonig schluffig
Sand
kohlig/humos
Sand
kiesig
kohlig/humos
Sand
tonig schluffig
kohlig/humos
Schluff
tonig
Schluff
tonig sandig
Schluff
tonig sandig
kohlig/humos
Schluff
tonig
kohlig/humos
Ton
schluffig
Ton
sandig schluffig
Ton
sandig schluffig
kohlig/humos
Ton
schluffig
kohlig/humos
Kohle
Abgebaut
Verkippt
Sonstiges
Nord-Sued
Schneider
01.2007
Jackerather Horst
16
8
6 D
6 C
6 B
6 A
5
5
6 A
6 B
6 C
6 D
6 E
8
16
11 C
Anl. 7 Karte 2

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022)

595 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0800 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 17.03.2023 2. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braun-
kohlenausschusses vom 25.11.2022 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Neu_Niederschrift_165_BKA_komplett

Beratungsverlauf (1)

17.03.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 2.
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
BKA 0800
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
17.03.2023
Erstellt
17.02.2023 10:12