BKA 0800
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Neu_Niederschrift_165_BKA_komplett)
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Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Freitag, dem 25. November 2022, von 9:00 Uhr bis 12:20 Uhr, im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Vorsitz: Stefan Götz (CDU) Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 2 – Tagesordnung und Beschlüsse Vor Eintritt in die Tagesordnung 8 1 Feststellung der Tagesordnung 8 Der Braunkohlenausschuss stellt einvernehmlich die Tagesordnung fest. 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 164. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 24.06.2022 8 Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesent - liche Ergebnis seiner 164. Sitzung am 24.06.2022 einstimmig. 3 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss 9 3.1 Vorstellung des Gutachtens zur Überprüfung der Angaben der Bergbautreibenden in Bezug auf die Rheinwassertransportleitung und die Realisierbarkeit einer möglichen vierten Leitung innerhalb der Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung 9 Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ergebnisse des „Gutachtens zur Überprüfung der Angaben der Bergbautreibenden in Bezug auf die Rheinwassertransportleitung und die Realisierbarkeit einer möglichen vierten Leitung innerhalb der Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransport - leitung“ zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Verfahren so fortzuführen, wie es im aktuellen Vorentwurf vorgesehen ist. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 3 – 3.2 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss 10 Der Braunkohlenausschuss beschließt gegen die Stimme von Beate Hane - Knoll (DIE LINKE.) mit den Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder die Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf der Grund- lage des Planvorentwurfes Stand Oktober 2022 in der vom Arbeitskreis am 21.10.2022 beschlossenen Fassung und der zugehörigen zeichnerischen Festlegung. Der Braunkohlenausschuss beschließt, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzuführen. Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbehörde, erforderliche redaktionelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. 3.2.1 Gemeinsamer Antrag der Landwirtschaftskammer und des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes vom 14.11.2022 13 Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss zur Ergänzung des Tagesordnungspunktes 3.2: Für die beim Bau der RWTL laut Fachbeitrag Natur und Landschaft auszugleichenden Biotopwertpunkte sind zur Kompensation Ökokonten in Anspruch zu nehmen, wo immer es möglich ist. 3.2.2 Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnütgen-Weber vom 16.11.2022; Antrag zu TOP 3.2 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss 13 Der Braunkohlenausschuss fas st einstimmig folgenden Beschluss als ergänzenden Prüfungsauftrag:: 1. Es soll geprüft werden, ob die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse, die Stand 2022 mit Sümpfungswasser beliefert werden, auch perspektivisch mit Uferfiltrat erfolgen könnte. Sollte das der Fall sein, soll dem Ausschuss ein Konzept für diese Alternative anstelle einer ausschließlichen Nutzung von Rhein - wasser aus der fließenden Welle im Verfahren vorgelegt werden. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 4 – 2. Kommt die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse mit Uferfiltrat nicht in Frage, soll zusätzlich zu der Filtertechnik in dem geplanten Pump - und Verteilwerk eine Aufbereitungs - anlage für das Rheinwasser vom Planungsträger eingeplant werden. Dafür ist eine geeignete Fläche im Verfahren fest - zulegen. Diese Aufbereitungstechnik soll kapazitätsstark genug geplant werden, um ausreichend Ökowasser liefern zu können, sodass eine Verschlechterung der Wasserqualität in den Flüssen und Feuchtbiotopen nahe den Ta gebauen sicher ausge - schlossen werden kann. Besonders die Verunreinigung des Rheinwassers mit Mikroschadstoffen muss hier berücksichtigt werden. 3. Zusätzlich muss auch beim Befüllen der Tagebaurestlöcher die bestmöglichste Wasserqualität zur Verfügung gestellt werden. Das Wasser aus den zukünftigen Tagebauseen wird vielerorts das zukünftige Grundwasser der Region bis hinein in die Niederlande werden und auch zwangsweise in Kontakt mit unberührten Grundwasserleitern kommen. Um zukünftig die bestmögliche Trinkwasserqualität bereitstellen zu können und auch die zukünftigen Ökosysteme möglichst unbelastet zu entwickeln, ist auch hier durch die Planungsträger im Austausch mit den niederländischen Fachbehörden im Rahmen der europäischen WRRL zu prüfen, wie sich eine bestmögliche Wasserqualität für die Befüllung der Tagebauseen ermöglichen lässt. 3.3 Beteiligte, Beteiligungsfrist, Auslegungsfrist 15 Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Beteiligte im Braunkohlenplanänderungsverfahren des Sachlichen Teilplans: Sich erung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung sind die in der „Beteiligtenliste Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser - transportleitung“ aufgeführten öffentlichen Stellen und di e Öffentlichkeit. Die Regionalplanungsbehörde kann weitere öffentliche Stellen als Beteiligte zulassen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und soweit deren Aufgaben- bereich durch den geänderten Braunkohlenplan betroffen ist. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 5 – 2. Die Frist, innerhalb derer die Beteiligten Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung vorbringen können (Beteiligungs- frist), wird auf zwei Monate festgesetzt. 3. Die Frist für die öffentliche Auslegung wird auf zwei Monate festgesetzt. Parallel erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite. 4 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 16 1. Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung – Mündlicher Bericht der Landesplanungsbehörde 2. RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022 Der Braunkohlenausschuss fasst gegen die Stimme von Beate Hane - Knoll (DIE LINKE.) bei einer Enthaltung aus den Reihen der GRÜNEN - Fraktion mit den Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder folgenden Beschluss: 1. Das von RWE aufgrund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 angepasste Abbau- und Wiedernutzbarmachungskonzept gemäß Vor - habensbeschreibung, Stand: 24.10.2022, ist zusammen mit einer zeitnahen neuen Leitentscheidung zur Grundlage für die weiteren Planungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II zu machen und die bisherigen Vorbereitungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzw eiler II an die Leit - entscheidungen 2016 und 2021 sind einzustellen. 2. Die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung sollen in einem gemeinsamen Verfahren durchgeführt werden. 3. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, wie die sich auch für den räumlichen Bereich des Braunkohlen- planes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wieder - nutzbarmachung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. 4. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, welches Verfahren für die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs durchgeführt werden soll. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 6 – 5. Tagebau Inden: Aktualisiertes Wiedernutzbarmachungskonzept (Zielabweichungsverfahren) 23 Der Braunkohlenausschuss nimmt das veränderte Konzept zu r Wieder - nutzbarmachung des Tagebaus Inden einstimmig zur Kenntnis. 6. Vorstellung des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für das Rheinische Revier 24 Frau Eva Stork (MUNV NRW) Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beschlussfassung zu vertagen. 7. Sachstandsbericht der Bergbehörde zu Betriebsplänen 25 Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beschlussfassung zu vertagen. 8. Monitoring Garzweiler II, Bericht aus der Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft, Frau Michels (LANUV) 26 Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis. 9. Anträge 26 9.1 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz Der Braunkohlenausschuss kommt einvernehmlich überein, die Beschlussfassung zu vertagen. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 7 – 10. Anfragen 29 10.1 Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.11.2022 29 Anfragen zu den Auswirkungen der Grundwasserneubildung gemäß der derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Niederschlagsmengen auf die Seebefüllungszeiträume 10.2 Anfrage der LINKEN. im Braunkohlenausschuss vom 14.11.2022 30 Warum Lützerath nicht doch erhalten? 11. Mitteilungen 30 11.1 der Bezirksregierung 30 11.2 Transparenzinitiative 31 Siebter Bericht zum Umsetzungsstand 11.3 Rheinisches Savannenkonzept, Weidekonzept zur Zwischennutzung auf Tagebauflächen (aus AG Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNU) 31 11.4 Vorstellung Zwischenstand Arbeitskreis Grundwasser (Antrag aus der BKA-Sitzung vom 24.06.2022) 31 11.5 des Vorsitzenden 31 * * * Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 8 – Vor Eintritt in die Tagesordnung Vorsitzender Stefan Götz stellt die fristgerecht erfolgte Einladung des Ausschusses fest. Sodann informiert er den Ausschuss über den Tod des langjährigen Bürgermeisters der Stadt Erkelenz, Peter Jansen. (Die Anwesenden erheben sich zu Ehren des Verstorbenen von ihren Plätzen.) Schließlich stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest, da mehr als die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses anwesend seien. 1 Feststellung der Tagesordnung Vorsitzender Stefan Götz erläutert, die Tagesordnung datiere auf den 28. Oktober 2022; eine Aktualisierung sei am 17. November erfolgt. Sodann macht er darauf aufmerksam, dass Fragen zu Tagesordnungspunkt 8 sowie zum Bericht der Umsiedlungsbeauftragten, der seit dem 9. Juni 2022 vorliege, im Nachgang zu dieser Sit- zung schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden könnten. Diese gebe sie weiter, und die Beantwortung werde in der nächsten Sitzung erfolgen. Der Braunkohlenausschuss stellt einvernehmlich die Tagesordnung fest. 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 164. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 24.06.2022 (keine Wortmeldung) Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Er- gebnis seiner 164. Sitzung am 24.06.2022 einstimmig. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 9 – 3 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss 3.1 Vorstellung des Gutachtens zur Überprüfung der Angaben der Bergbautrei- benden in Bezug auf die Rheinwassertransportleitung und die Realisierbarkeit einer möglichen vierten Leitung innerhalb der Änderung des Braunkohlen- plans Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein- wassertransportleitung Joachim Figge (CDM Smith) stellt die Ergebnisse des Gutachtens zur Rheinwassertransport- leitung in der Präsentation „Rheinwassertransportleitung. Gutachten zur Überprüfung der An- gaben der Bergbautreibenden in Bezug auf die Rheinwassertransportleitung und die Realisier- barkeit einer möglichen viert en Leitung innerhalb der genehmigten Trasse im Rahmen der Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II“ vor, die diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist. Auf die Fragen von Hans Josef Dederichs (GRÜNE) antwortet Joachim Figge (CDM Smith), die Zahl der Überschreitungstage folge der im „Deutschen Gewässerkundlichen Jahrbuch“ ent- haltenen Dauerlinie, in der alle zur Verfügung stehenden Daten einflössen. In der Präsentation habe er den Datensatz von 2017 gewählt. Jeder wisse, dass die Wasserstände sänken. In den Trockenjahren habe es weniger Niederschläge gegeben, was auch zu Problemen beim Grund- wasser führe. Falls er die in der Präsentation erwähnten Zahlen in die Zukunft projizieren solle, gehe er davon aus, dass diese eher zu günstig seien. Laut der Vereinb arung könnten immer 1,8 m3 Wasser pro Sekunde bis zum Erreichen des GIW, also des nicht mehr schiffbaren Was- serstandes, entnommen werden. Die im Gutachten erwähnte Annahme zurückgehender Wasserstände sehe er im Widerspruch zu den in die Braunkohlenpläne au fgenommenen Informationen, so Peter Feron (CDU). Au- ßerdem weist er darauf hin, dass die Aussage, eine Ausweitung der Leitungskapazität würde nur an 56 Tagen (ab GIW + 301) auch tatsächlich eine höhere Entnahme ermöglichen im Wi- derspruch zu den Angaben im Gutachten steht. Danach (wie auch der Folie 14 zu entnehmen) ist die Entnahme bereits ab GIW + 250 auf 18 m 2/s begrenzt, sodass eine Ausweitung an 66 weiteren Tagen möglich wäre. Er fragt, ob die Aussage, dass „(…) nur 8 % mehr Wasservolumen pro Jahr gefördert werden könnte und das gesetzte Ziel weiterhin verfehlt würde.“ nicht korri- giert werden muss. Joachim Figge (CDM Smith) antwortet auf die Frage nach einer deutlich größeren Anzahl von Tagen mit möglicher Wasserentnahme, bei der Berechnung dieser Anzahl handele es sich um eine statistische Aussage. In jedem Jahr kämen neue Daten hinzu. Aufgrund der steigenden Anzahl von Entnahmeprojekten sehe er einen größeren Bedarf an Rheinwasser. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 10 – Ulrich Göbbels (FDP) weist auf die entsprechende Diskussion in der Arbeitsgruppe Rheinwas- sertransportleitung und ihrem einstimmigen Ergebnis hin, dass mit lediglich drei Leitungen das weitere Verfahren bestritten werden solle, da alle anderen Szenarien zu Verzögerungen führ- ten. Des Weiteren zeige er sich sehr froh, dass die Bezirksregierung eine weitaus größere Ent- nahmemenge als bei den Planungen zur ersten Rheinwassertransportleitung in der letzten Le- gislaturperiode erreicht habe. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ergebnisse des „Gutachtens zur Überprü- fung der Angaben der Be rgbautreibenden in Bezug auf die Rheinwassertrans- portleitung und die Realisierbarkeit einer möglichen vierten Leitung innerhalb der Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung ei- ner Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Verfahren so fortzuführen, wie es im aktuellen Vorentwurf vorgesehen ist. 3.2 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) trägt anhand einer Präsentation vor, die diesem Pro- tokoll als Anlage 2 beigegeben ist. Von Dieter Spalink (SPD) um Erläuterungen zum Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung und zu Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Unterlegen gebeten, legt ORBR Gerit Ulmen (Be- zirksregierung) dar, die Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung ergebe sich aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie aus dem Raumordnungsgesetz und dem Lan- desplanungsgesetz. Die Unterlagen würden in den Räumen der Bezirksregierung Köln öffent- lich ausgelegt; eine öffentliche Bekanntmachung erfolge im Amtsblatt. Zusätzlich werde in den Kommunen und den Kreisen ortsüblich bekanntgemacht. Darüber hinaus könne laut Planungs- sicherstellungsgesetz eine Online-Auslage vorgenommen werden. Dadurch könnten die Un- terlagen auf der Webseite heruntergeladen werden. Auch solle das Portal beteiligung.nrw zum Einsatz kommen, das sich bislang im Regionalplanprozess gut bewährt h abe. Dort stünden sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Auch könne direkt über das Portal Stellung genommen werden. Von Rainer Thiel (SPD) auf die Berücksichtigung der Dimensionierung und der Lage des Ver- teilbauwerks in Allrath aufmerksam gemacht, erläutert Vorsitzender Stefan Götz, heute solle der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Nach Vorliegen der Rückläufe aus den Beteiligun- gen könne diese Frage diskutiert werden. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 11 – Von Peter Feron (CDU) wird – auch im Hinblick auf die unter TOP 3.1 unbeantwortet gebl ie- bene Rückfrage - um eine genauere Betrachtung der Themen Erhöhung der Entnahmemenge, Trassenbreite, vierter Leitungsstrang, Entwicklung der Mengenverhältnisse im Zusammenhang mit der Entwicklung der Rheinwasserstände, Verlängerung der Befüllzeiten, faire und gerechte Aufteilung der Wassermenge auf die Tagebaue Hambach und Garzweiler sowie wasserwirt- schaftliche Auswirkungen gebeten. Vor diesem Hintergrund erfolge seine Zustimmung zum Beschlussentwurf im Hinblick auf die geänderte Formulierung des Ziel s 1 in Kapitel 3.6 Was- serwirtschaft nur um den weiteren zeitkritischen Verfahrensablauf hier nicht zu gefährden. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) sagt zu, die Themen Wasserentnahme und Befüllzeitraum nochmals aufzuarbeiten und diese dem Ausschuss bzw. d em zuständigen Arbeitskreis vorzu- stellen. Vonseiten der Bezirksregierung werde das gesamte Revier unter dem Aspekt annä- hernd gleicher Befüllzeiträume betrachtet; im Übrigen sehe die Leitentscheidung vor, die Be- füllung der Tagebaue innerhalb von 40 Jahren zu ermöglichen. Der Braunkohlenplan Garzweiler sehe vor, dass der Tagebau in 40 Jahren befüllt werden solle, was einen gewissen Interpretati- onsspielraum biete. Sollte das Beteiligungsverfahren sachliche Gründe für eine Änderung der jetzt gewählten Formulierung ergeben, sei eine entsprechende Anpassung möglich. Auch den Fragen von Rheinwasserentnahme und Klimawandel werde nachgegangen; die Gremien wür- den informiert, sobald Ergebnisse vorlägen. Von Ute Sickelmann (GRÜNE) um Informationen zu Planungen der Bauwerke zur Behandlung des Wassers und zur Einbindung des Ausschusses gebeten, weist ORBR Gerit Ulmen (Bezirks- regierung) auf den entsprechenden Antrag der Vertreter der Naturschutzverbände hin. Nach heutigem Stand sei nicht von der Behandlung der gesamten Wassermenge auszugehen. In Ökowasserwerken stünden Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, außerdem eröffne di e Trasse Spielräume zur Platzierung von Bauwerken. Die Leitungen endeten auf dem Betriebsge- lände von RWE. Nach ihm vorliegenden Informationen sei sowohl in Hambach als auch in Garz- weiler die Unterbringung dieser Anlagen auf den Betriebsgeländen möglich. Das wasserrecht- liche Verfahren werde voraussichtlich von der Bezirksregierung Arnsberg mit entsprechendem Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Bezirksregierung Köln werde die Durchführung des Braunkohlenplans überwachen; sie sei darüber hinaus bei den Betriebsplänen beteiligt. Manfred Waddey (GRÜNE) betont, heute erfolge lediglich der Beschluss über das Raumord- nungsverfahren, und bittet um die Prüfung verschiedener Szenarien der Entwicklung der Rhein- wasserstände und der Wasserqualität. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) merkt an, die genannten Aspekte müssten grundsätz- lich im wasserrechtlichen Verfahren geregelt werden. Der Antrag von RWE laute auf Entnahme einer gewissen Menge Rheinwassers. Ob diese dann später tatsächlich zur Verfügung stehe, spiele seiner Einschätzung nach für das Verfahren eine untergeordnete Rolle. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 12 – Im Übrigen fehlten die Optionen. Falls der Rhein zukünftig nicht genug Wasser führe, werde es vermutlich weder ein gutes Grundwasserdargebot noch ein gutes Dargebot von Wasser in der Rur geben, was in Summe gegebenenfalls zu einer längeren Befülldauer führen werde. Aus der Antwort des LANUV, Tagesordnungspunkt 10, könne man ersehen, dass das Wasser- mengendefizit der Grundwasserkörper im Rheinischen Revier 20 Milliarden m3 betrage, so Horst Lambertz (GRÜNE). Die Grundwasserneubildung habe sich in den Trockenjahren um ein Drittel verringert, was seiner Berechnung nach zu einer Steigerung von 40 Jahren auf 60 Jahren Befülldauer führe, falls sich die Entwicklung der letzten Jahre linear fortsetze. Auf Nachfrage von Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) erläutert ORBR Gerit Ulmen (Bezirksre- gierung), mit der in Rede stehenden Initiative solle die Trasse gesichert werden; in der Folge werde RWE eine Entnahme nach Wasserrecht beantragen, für die ein gesond ertes Verfahren mit weiteren Prüfungen etwa zu konkreten Entnahmen und zur Wasserqualität durchgeführt werde. Daraufhin signalisiert Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) Ablehnung, da sie die Zeit für einen Beschluss in dieser Sache für noch nicht gekommen halte , zumal nicht klar sei, ob aufgrund voraussichtlich sinkender Pegelstände überhaupt Wasser entnommen werden dürfe. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) verdeutlicht, man dürfe auf jeden Fall eine bestimmte Menge Wassers entnehmen. Heute gehe es um das raum ordnerische Verfahren, andere As- pekte wie Wasserqualität würden in einem wasserrechtlichen Verfahren geprüft. Hans Josef Dederichs (GRÜNE) hält die Rheinwassertransportleitung für den einzig gangba- ren Weg, die Seen in absehbarer Zeit zu füllen. Die Ausfüh rungen von Peter Feron zur Wirt- schaftlichkeit erachte er für wichtig und spreche sich dafür aus, auch die Folgekosten einer verlängerten Befüllung der Seen zu kalkulieren; diese könnten z. B. durch eine Vergrößerung der Leitungsdurchmesser verringert werden. Die finanzielle Wirtschaftlichkeit spiele im Planverfahren eine untergeordnete Rolle, so ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung). Eine wesentliche größere Rolle spielten hingegen die vorhandenen technischen Hindernisse, die größere Ausfallwahrscheinlichkeit sowie die größe- ren Eingriffe in Natur und Landschaft. Dies alles fließe in das Gesamtpaket sachlicher Gründe der Bezirksregierung ein, was Niederschlag in der Empfehlung finde. Ulrich Göbbels (FDP) spricht sich für eine so schnelle Verfahrensdurchführung aus, dass An- fang der 2030er-Jahre Wasser für die Befüllung der Tagebaue und zur Versickerung zur Verfü- Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 13 – gung stehe. Er könne vor dem Hintergrund der bestehenden Beschlusslage, die auf drei Lei- tungen laute, nicht verstehen, dass von Herrn Dederichs nochmals die Diskussion um eine vierte Leitung eröffnet werde. Der Braunkohlenausschuss beschließt gegen die Stimme von Beate Hane - Knoll (DIE LINKE.) mit den Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder die Aufstel- lung des Braunkohlenplans Garzweiler II Sachlicher Tei lplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf der Grundlage des Planvorent- wurfes Stand Oktober 2022 in der vom Arbeitskreis am 21.10.2022 beschlossenen Fassung und der zugehörigen zeichnerischen Festlegung. Der Braunkohlenaus- schuss beschließt, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzuführen. Der Braun- kohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbehörde, erforderliche redak- tionelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. 3.2.1 Gemeinsamer Antrag der Landwirtschaftskammer und des Rheini- schen Landwirtschaftsverbandes vom 14.11.2022 Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) führt aus, die beim Bau der Leitung erforderlichen Eingriffe müssten durch Biotopwertpunkte ausg eglichen werden. Die entsprechenden Forde- rungen der Kammer würden einerseits aus der Leitentscheidung und andererseits aus dem Fachbeitrag Natur und Landschaft abgeleitet. Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss zur Ergänzung des Tagesordnungspunktes 3.2: Für die beim Bau der RWTL laut Fachbeitrag Natur und Landschaft auszugleichen- den Biotopwertpunkte sind zur Kompensation Ökokonten in Anspruch zu neh- men, wo immer es möglich ist. 3.2.2 Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnüt- gen-Weber vom 16.11.2022; Antrag zu TOP 3.2 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) führt in den Antrag ein und weist auf die vom NABU initiierte und koordinierte Arbeitsgruppe aller Naturschutzverbände zur Beschäfti- gung mit Fragen des Naturschutzes im Rheinischen Revier hin. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 14 – Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Es soll geprüft werden, ob die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse, die Stand 2022 mit Sümpfungswasser beliefert werden, auch perspektivisch mit Uferfiltrat erfolgen könnte. Sollte das der Fall sein, soll dem Ausschuss ein Konzept für diese Altern ative anstelle einer ausschließlichen Nutzung von Rheinwasser aus der fließenden Welle im Verfahren vorgelegt werden. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 15 – 2. Kommt die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse mit Uferfiltrat nicht in Frage, soll zusätzlich zu der Filtertechnik in dem gepla nten Pump- und Ver- teilwerk eine Aufbereitungsanlage für das Rheinwasser vom Planungsträger eingeplant werden. Dafür ist eine geeignete Fläche im Verfahren festzulegen. Diese Aufbereitungstechnik soll kapazitätsstark genug geplant werden, um ausreichend Ökowasser liefern zu können, sodass eine Verschlechterung der Wasserqualität in den Flüssen und Feuchtbiotopen nahe den Tagebauen si- cher ausgeschlossen werden kann. Besonders die Verunreinigung des Rhein- wassers mit Mikroschadstoffen muss hier berücksichtigt werden. 3. Zusätzlich muss auch beim Befüllen der Tagebaurestlöcher die bestmög- lichste Wasserqualität zur Verfügung gestellt werden. Das Wasser aus den zukünftigen Tagebauseen wird vielerorts das zukünftige Grundwasser der Region bis hinein in die Niederlande werden und auch zwangsweise in Kon- takt mit unberührten Grundwasserleitern kommen. Um zukünftig die best- mögliche Trinkwasserqualität bereitstellen zu können und auch die zukünfti- gen Ökosysteme möglichst unbelastet zu entwickeln, ist auch hier durch die Planungsträger im Austausch mit den niederländischen Fachbehörden im Rahmen der europäischen WRRL zu prüfen, wie sich eine bestmögliche Was- serqualität für die Befüllung der Tagebauseen ermöglichen lässt. 3.3 Beteiligte, Beteiligungsfrist, Auslegungsfrist (keine Wortmeldung) Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Beteiligte im Braunkohlenplanänderungsverfahren des Sachlichen Teilplans: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung sind die in der „Beteiligtenliste Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ aufge- führten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit. Die Regionalplanungsbe- hörde kann weitere öffentliche Stellen als Beteil igte zulassen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und soweit deren Aufgabenbereich durch den geänderten Braunkohlenplan betroffen ist. 2. Die Frist, innerhalb derer die Beteiligten Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportlei- tung vorbringen können (Beteiligungsfrist), wird auf zwei Monate festgesetzt. 3. Die Frist für die öffentliche Auslegung wird auf zwei Monate festgesetzt. Pa- rallel erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 16 – 4 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 1. Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung – Mündlicher Bericht der Landespla- nungsbehörde RD Sascha Wisniewski (MWIKE) trägt anhand einer Präsentation vor, die diesem Protokoll als Anlage 3 beigefügt ist. Andreas Heller (CDU) merkt an, die Region werde die Leitentscheidung in der vorliegenden Form nicht mittragen. Ein Weihnachtsbaum glänze zunächst wundervoll, wenn man ihn jedoch Anfang Januar schüttle, rieselten die Nadeln. Ähnlich verhalte es sich bei de r neuen Leitent- scheidung, bei der das wegfalle, was man verbindlich in ein Planverfahren überführen könne. So könne „Morschenich als ‚Ort der Zukunft‘“ weder rechtlich im Rahmen der Braunkohlenpla- nung eingeklagt werden, noch sei Morschenich Regelungsgegens tand des Braunkohlenplans Hambach, sodass dies nichts mit der Leitentscheidung zu tun habe. Er sage in aller Deutlichkeit und Freundlichkeit, dass er eine räumliche Entscheidung des Landes erwarte. Die Art und Weise des Strukturwandels werde in einer vertraglichen Nebenvereinbarung zur Leitentscheidung ge- regelt – und damit auch Näheres zu den ‚Orten der Zukunft‘. Daher freue er sich auf das Betei- ligungsverfahren, zu dem bereits viele Vorstellungen vorlägen. Auf die Bitte von Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) sagt RD Sascha Wisniewski (MWIKE) zu, nähere Ausführungen zu seinem Vortrag an die Geschäftsstelle zur weiteren Verteilung zu sen- den. Sodann stellt er klar, dass eine klassische Offenlage im vorliegenden Fall mit Blick auf die knappe Zeit nicht erfolgen werde, stattdessen seien moderierte Dialogveranstaltungen vorge- sehen, um konkrete Aspekte zu diskutieren. Auch werde es ein Zeitfenster nach diesen Dialog- veranstaltungen geben, um weitere Anregungen einreichen zu können. Manfred Waddey (GRÜNE) macht darauf aufmerksam, dass für Leitentscheidungen keine ge- setzliche Grundlage existiere und es sich bei diesen aus seiner Sicht um „Brauchtum“ handele, sodass von einer Offenlage abgesehen werden könne. Aufgrund der Anerkennung von Leiten- tscheidungen in Urteilen des Bundes- und Landesverfassungsgerichts könnten diese – auch ohne gesetzliche Grundlage – weitergeführt werden. Er wolle wissen, ob die aufgrund der Leitentscheidung wegfallenden weißen Flecken im Regi- onalplan in das laufende Regionalplanverfahren einbezogen werden könnten. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) antwortet, er werde eine mögliche Integration in das bestehende Regionalplanverfahren prüfen lassen, gebe aber zu bedenken, dass der Prozess sehr schnell voranschreite und die Beteiligung abgeschlossen sei. Gegebenenfalls könne je- doch zu gegebener Zeit eine Regionalplanänderung erfolgen. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 17 – Dieter Spalink (SPD) hebt hervor, dass gerade in den Leitentscheidung 2021 insbesondere im Hinblick auf Garzweiler II wichtige grundsätzliche Aspekte, etwa zum Abraumv erschub nach Hambach, vorgesehen seien. Seiner Fraktion liege daran, dass diese übernommen würden. Da diese nicht in den Eckpunkten enthalten seien, spreche er sich dafür aus, den Blickwinkel der betroffenen Anrainerkommunen bei der Übernahme aus der Leitentscheidung 2021 zu berück- sichtigen. Der Kabinettsbeschluss stelle eine verbindende Selbstverpflichtung nach innen dar und entfalte Bindungswirkung gegenüber den einzelnen Ressorts der Landesregierung. Er wolle erfahren, ob eine parlamentarische Beteiligung vorgesehen sei. Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) hält fest, die Naturschutzverbände kritisier- ten das gewählte Vorgehen, das viele Beteiligungsmöglichkeiten ausschließe. Sie interessiere, ob erstens der Raum Hambach bei der neuen Leitentscheidung keine Rolle spiele, zumal Konkretisierungen in diesem Zusammenhang mehr als wünschenswert seien. Zweitens wolle sie wissen, ob der Naturschutz bei der Leitentscheidung ebenfalls k eine Rolle spiele. Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit, so Josef Johann Schmitz (SPD). Er erinnere an negative Auswirkungen der letzten Leitentscheidung auf die betroffene Bevölkerung. Bei der Erarbei- tung einer neuen Leitentscheidung müsse zumindest eine minimale Beteiligung sichergestellt werden, die aus seiner Perspektive nur auf Basis eines Entwurfes erfolgen könne. Landesregie- rung und RWE hätten am 24. Oktober 2022 eine Vorhabenbeschreibung dargestellt; auf der Homepage der Landesregierung finde man die Information, dass mit einem Entwurf Mitte 2023 gerechnet werden könne. In einer Sitzung des Landtags am 3. November 2022 habe Ministerin Neubaur ausgeführt, es gehe um eine zeitnahe Leitentscheidung, damit man Klarheit für die Region habe. Auch weise er auf die diesbezügliche Pressemitteilung des MWIKE vom 9. No- vember hin. Wenn die Ministerin von „Regionen“ spreche, dürfe nicht nur Garzweiler berück- sichtigt werden, sondern auch Hambach und Inden müssten in die Leitentscheidung einbezo- gen werden. Das gesamte Verfahren richte sich nach der Leitentscheidung, weswegen sie dem Braunkoh- lenausschuss so schnell wie möglich vorliegen solle, weshalb er anrege, einen Entwurf der Lei- tentscheidung zur Diskussion in der Region zu erstellen und vorzulegen. Falls es keinen Entwurf gebe, werde sich der Ausschuss überlegen müssen, wie er sich dazu deutlich positioniere. Man könne es seines Erachtens nicht so laufen lassen, wie es sich die Verantwortlichen in Düsseldorf vorstellten. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 18 – RD Sascha Wisniewski (MWIKE) führt aus, er nehme die Kritik von Herrn Schmitz mit. Er, Wisniewski, habe erläutert, warum das vorgestellte Prozessdesign gewählt worden sei. Außer- dem habe er die Erwartung geweckt, dass der Braunkohleausschuss und alle anderen Beteilig- ten erwarten dürften, dass vonseiten der Landesregierung mehr als nur ein Blumenstrauß mit in die moderierten Dialogveranstaltungen gebracht werde; vielmehr werde angestrebt, eine Diskussion über konkrete Inhalte zu den wesentlichen Aussagen zu führen. Auch solle der Aus- schuss in die F achgespräche eingebunden werden, zumal die Antworten aus diesen Gesprä- chen in die Klärung der Frage der Regelungsbedürftigkeit einflössen. Das alles biete – auch in der Kürze der Zeit – aus seiner Sicht gute Beteiligungsmöglichkeiten. Auch würden Vertreter des Ministeriums in die Sitzungen des Ausschusses bzw. in den AK Garzweiler oder in den Ältestenrat kommen. Ferner könne ein Sondertermin mit dem Ausschuss vereinbart werden. Die Naturschutzverbände würden ebenfalls zu den Fachgesprächen eingeladen. Nach heutiger Auffassung habe die Leitentscheidung 2021 alles Wesentliche zu Hambach ent- halten. Beim Aufkommen anderer Erkenntnisse müsse dies überdacht werden. Es gehe nicht darum, die Eckpunkte -Vereinbarung in eine Leitentscheidung zu kopieren. Na- türlich seien die Punkte mit Raumbezug dringend gesetzt. Man müsse prüfen, was übernom- men werden könne, was konkretisiert und was ergänzt werden müsse. Er bitte darum, die ge- nannten Punkte mit in die Fachgespräche zu bringen. Natürlich werde das Ministerium den zuständigen Fachausschuss des Landtags über den Lei- tentscheidungsprozess auf dem Laufenden halten. Auch werde es eine Unterrichtung des Land- tags über die Leitentscheidung geben. Rainer Thiel (SPD) merkt an, er könne verstehen, dass Verfahren der Beteiligung und Trans- parenz, die den Grünen früher sehr wichtig gewesen seien, vor dem Hintergrund der Prozess- beschleunigung nun als sehr lästig empfunden würden. Dass man das verniedliche und zum rheinischen Brauchtum erkläre, was man jahrzehntelang im Ausschuss für die Grundlage ernst- haften Arbeitens angesehen habe – die Leitentscheidung als durch das Kabinett und das Par- lament gegangene Vorgaben –, wundere ihn sehr. Er vermisse beim geplanten Verfahren eine ordentliche Arbeitsgrundlage und halte das Vorgehen für ei ne Zumutung des Landes dem Ausschuss gegenüber. Ein großes Thema der Arbeit des Ausschusses habe die Energiesicherheit gebildet. Er bitte um Ausführungen, wie dieses Thema in der neuen Leitentscheidung dargestellt und wie die Ver- sorgungssicherheit gewährleistet werde, wenn das Rheinische Revier dazu nicht mehr beitrage. Er habe beim Vortrag einen Hinweis vermisst, dass der Braunkohlenbetrieb bis 2033 verlängert werden könne, falls das energiepolitisch notwendig werde, so Ulrich Göbbels (FDP). Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 19 – Hans Josef Dederichs (GRÜNE) begrüßt den Braunkohlenausstieg 2030 aus vollem Herzen. Er halte die Arbeit des Wirtschaftsministeriums und der Landesregierung im Hinblick darauf für sehr konsequent und gut. Sein Haus und das Haus seiner Eltern könnten stehenbleiben und anderen Menschen eine Heimat bieten. Er freue sich, dass die ehemaligen Besitzer der Häuser über die Zukunft dieser Orte mitbestimmen könnten. Insofern begrüße er die Initiative der ‚Orte der Zukunft‘. Er erwarte, dass es sich bei den Dialogveranstaltunge n um ergebnisoffene und verbindliche Gespräche handele. Dieter Spalink (SPD) möchte erfahren, ob analog zum Verfahren bei der letzten Leitentschei- dung auch eine öffentliche Expertenanhörung geplant sei. Er schließe sich dem Beitrag seines Vorredners vollinhaltlich an. Er halte mit Blick auf die Tage- bauranddörfer und insbesondere auf Erkelenz ein klares Bekenntnis des Landes in der Leitent- scheidung für wichtig, die Kommunen und insbesondere Erkelenz im weiteren Prozess der Zu- kunftsdörferentwicklung finanziell vorbehaltlos und planerisch eindeutig sowie langfristig zu unterstützen. RD Sascha Wisniewski (MWIKE) erläutert Rainer Thiel, die Leitentscheidung werde wie üblich ein Kapitel zur energiewirtschaftlichen Betrachtung enthalten. Nordrhein -Westfalen stei ge nicht nur aus der Kohleverstromung aus, sondern massiv in den Ausbau der Nutzung erneuer- barer Energien ein, was zwei Seiten derselben Medaille darstelle. Ihm sei der Reservebetrieb bekannt; er existiere nicht nur für die BoA -Kraftwerke. Bis 2026 müsse entschieden werden, ob diese Option verwirklicht werde. Vonseiten des Ministeriums würden die erwähnten Fachgespräche geplant und durchgeführt. Dem Landtag stehe es jedoch offen, Experten zu bestimmten Themen zu hören. 2. RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022 Michael Hildemann (SPD) fragt die Landesregierung, ob sie und wann sie in die kommunalen Räte kommen würde und den Entwurf der Leitentscheidung darstellen würde. Darauf wird ver- sichert, dies im Februar / März zu machen, da dann die erste Wasserstandsmeldung abgegeben werden könne. Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) führt anhand der Präsentation „Braunkohlenplanände- rungsverfahren Garzweiler II – Vorhaben gemäß politischer Verständigung vom 04.10.2022“ (Anlage 4) in die angepasste Vorhabenbeschreibung ein. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 20 – Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk weist auf den seit gestern vorliegenden gemeinsamen Erlass aus dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium bezüglich der Räumung der Ortslage Lützerath hin, die erfolgen solle, um die dringend notwendige Förderung der dort lagernden Braunkohlevorkommen zu ermöglichen und die Kohlebedarfe für die kommenden Jahre zu decken. Die Bezirksregierung Köln sei um die umgehende Veranlassung der Maßnahmen ge- beten worden. Zur Zeitplanung teile er mit, dass die Rodungsperiode am 28. Februar 2023 ende. Das eng e Zeitfenster werde im Blick behalten. Er zeige sich guten Mutes, die Dinge in dieser sehr sensib- len Situation mit den beteiligten Akteurinnen und Akteure hinzubekommen. Er sage zu, den Ausschuss und die weiteren beteiligten Gremien auf dem Laufenden zu halten. Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) wünscht sich einen Vergleich der Flächenbilanz zwi- schen der alten und der neuen Planung. Mit Blick auf die als minderwertig rekultiviert ausge- wiesenen Flächen interessiere ihn die Gesamtbilanz der Rekultivierung. Mit Blick auf die Entscheidung 2026 über die Inanspruchnahme in Sachen Versorgungssicher- heit fragt Dieter Spalink (SPD), ob bei Nichtinanspruchnahme die Dispositionsfläche aus- schließlich zur Gewinnung von Löss und Frostkies diene. Harald Zillikens (CDU) bittet um aktive Einbindung des Zweckverbands Tagebaufolge(n)land- schaft Garzweiler. Horst Lambertz (GRÜNE) bittet darum, die Karten über die Kohleflöze des Geologischen Dienstes zur Niederschrift zu nehmen (Anlage 7). Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) verweist auf die auf Folie 6 seiner Präsentation aufge- führten Kennzahlen. Eine Bilanz liege noch nicht vor. Allerdings würden noch 1.000 ha land- wirtschaftlicher Fläche hergestellt. Der Bereich im Einschnitt der Trasse wäre nach bisheriger Planung landwirtschaftlich nutzbar gemacht worden; im Gegenzug für den Wegfall werde im westlichen Bereich sehr viel landwirtschaftliche Fläche mit großen Lössmächtigkeiten nicht mehr in Anspruch genommen. Eine verfeinerte Darlegung stelle er für das Braunkohlenplan- verfahren in Aussicht. Die ‚minderwertige Fläche‘ erstrecke sich auf einen Bereich, in dem landwirtschaftliche Nutzung etwa durch Grünland möglich werde und der Entwicklungsraum darstelle. Dies müsse konkret ausgestaltet werden. Sollte man dort in Teilbereichen bei einer Lössschicht von 2 m bleiben wollen und den dort zusätzlich verwendeten Löss anderswo einsparen, wäre dies ebenfalls zu berücksichtigen. Die Terrassierung ergebe sich aus dem zur Verfügung stehenden Ab- raum- und Lössangebot. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 21 – Die auf Folie 6 dargestellte Form der Dispositionsmassen ergebe sich zum einen aus dem Koh- lebedarf und zum anderen aus dem Abraumangebot. Nirgendwo werde allein des Abraums wegen gebaggert, vielmehr handele es sich um Wechsellagerungen von Kohle und Abraum. Alles werde aus der Kohlemenge abgeleitet. 280 Millionen t Kohle seien noch im Tagebau vor- handen. 280 Millionen t Kohle verblieben gemäß der Verständigung in der Erde. In diesem Zusammenhang reichten die Abraummassen gerade aus, um die bezeichnete Form herzustel- len. Falls 30 bis 50 Millionen t Kohle doch noch gebraucht würden, könne man davon ausgehen, dass diese sich unter der Wasseroberfläche befänden – ohne Einfluss auf Wiedernutzbarma- chung und Inanspruchnahme. Bei Entnahme der Kohle müsse diese durch eine adäquate Was- sermenge ersetzt werden. RD Sascha Wisniewski (MWIKE) beantwortet an dieser Stelle auch die von der Fraktion DIE LINKE./Volt gestellte Anfrage, welche auf der Tagesordnung unter TOP 10.2 geführt wird. Herr Wisniewski erläutert, dass die Studie der CoalExit aus August 2022 von MWIKE berücksichtigt wurde, und führt wie folgt aus: Mit Verweis auf den Ergebnisbericht des Ministeriums zur Eck- punktevereinbarung (es hat 3 unabhängige Gutachten gegeben) hat die Auswertung im Er- gebnis ergeben, dass es mehrere Gründe g ab, weshalb Lützerath nicht zu erhalten war. Dies sind bergbauplanerische, tagebautechnische, wasser- sowie energiewirtschaftliche Gründe. Das Ministerium hat die CoalExit Studie in die Auswertung einfließen lassen, was jedoch am Ergebnis nichts geändert habe. Nachzulesen ist dies auch im Ergebnisbericht auf der Website und dort ab S. 27 ff. Auch der Tagebau Inden war hier keine Lösungsmöglichkeit. Der Tagebau Inden befinde sich bereits im veränderten Abbaubetrieb, sprich im Übergang zur Rekultivierung, was bedeutet, dass die Bereitstellung der Kohle, die bis 2030 benötigt wird, der Tagebau Inden nicht mehr wird liefern können. Zuletzt geht Herr Wisniewski auf die Frage des Defizits von 30 Millionen Tonnen ein. Die Au- toren der CoalExit Studie seien von anderen Annahmen ausgegangen bzw. habe der Geologi- sche Dienst herausgefunden, dass die verfügbare Kohlemenge, die in der Studie angenommen wurde, zu hoch gegriffen sei. Der Braunkohlenausschuss fasst gegen die Stimme von Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) bei einer Enthaltung aus den Reihen der GRÜNEN-Fraktion mit den Stimmen der übrigen Ausschussmit- glieder folgenden Beschluss: 1. Das von RWE aufgrund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 angepasste Abbau- und Wiedernutzbar- Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 22 – machungskonzept gemäß Vorhabensbeschreibung, Stand: 24.10.2022, ist zu- sammen mit einer zeitnahen neuen Leitentscheidung zur Grundlage für die weiteren Planungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II zu machen und die bisherigen Vorbereitu ngen zur Anpassung des Braunkoh- lenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 sind einzu- stellen. 2. Die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung sollen in einem ge- meinsamen Verfahren durchgeführt werden. 3. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, wie die sich auch für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf erge- benden Änderungen für die Wiedernutzbarmachung planerisch und mög- lichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. 4. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, welches Ver- fahren für die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs durchgeführt wer- den soll. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 23 – 5. Tagebau Inden: Aktualisiertes Wiedernutzbarmachungskonzept (Zielabweichungs- verfahren) Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) stellt die Kernpunkte des Wiedernutzbarmachungskon- zepts im Rahmen einer Präsentation vor, die diesem Protokoll als Anlage 5 beigefügt ist. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) erläutert zum weiteren Verfahren, RWE habe die Ziel- abweichung bereits beantragt. Die Bezirksregierung plane, in der nächsten Woche das Beteili- gungsverfahren einzuleiten. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sei vorgesehen, mit denen das Benehmen hergestellt werden müsse. Regionalplanungsbehörde und Braun- kohlenausschuss müssten dann im Einvernehmen über das Zielabweichungsverfahren ent- scheiden; das werde für das nächste Jahr geplant. Von Andreas Heller (CDU) nach den Antragsberechtigten für das Zielabweichungsverfahren befragt, erläutert ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung), neben den Kommunen sei gemäß § 30 Abs. 3 Landesplanungsgesetz auch die Bergbautreibende für die Abweichung von Be- triebsplänen vom Braunkohlenplan antragsberechtigt. Auf die Frage von Harald Zillikens (CDU) antwortet ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung), in Frimmersdorf greife das Zielabweichungsverfahren aufgrund der dortigen viel größeren räumlichen Dimension nicht. Das Verfahren müsse den Grundzügen der Planungen entspre- chen und raumordnerisch vertretbar sein. Während es hier um 3 % der Ges amtfläche gehe, betrage dieser Wert in Frimmersdorf 12 % und 700 ha. RDin Susanne Brüggemann (Bezirksregierung) ergänzt, wie unter Tagesordnungspunkt 4 aufgeführt, sei vorstellbar, das in einem gemeinsamen Braunkohlenplanverfahren mit Garzwei- ler II abzuarbeiten. Der eben gefasste Beschluss beinhalte einen entsprechenden Prüfauftrag. Der Braunkohlenausschuss nimmt das veränderte Konzept zur Wiedernutzbarma- chung des Tagebaus Inden einstimmig zur Kenntnis. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 24 – 6. Vorstellung des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für das Rheinische Revier Frau Eva Stork (MUNV NRW) Eva Stork (MUNV) führt anhand der Präsentation „Rheinisches Revier: Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept“ (Anlage 6) in die Thematik ein. Peter Feron (CDU) informiert, dem Ausschuss sei eine Reihe inhaltlicher Fragen und Anregun- gen etwa von der Monitoringgruppe oder vom Erftverband vorgetragen worden, z. B. in Sachen wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept. Dabei sei ein Konzept gemeint gewesen, das inhaltliche Fragen beantworte, nicht jedoch ein Kommunikationskonzept. Insofern bleibe der Vortrag hin- ter den Erwartungen zurück. Der Wasserhaushalt hänge von der zukünftigen Entwicklung der Niederschläge ab, so Manfred Waddey (GRÜNE). Er sehe die Notwendigkeit der Prüfung verschiedener Szenarien, um adä- quat reagieren zu können. Josef Johann Schmitz (SPD) weist darauf hin, dass der Braunkohlenausschuss das in Rede stehende Thema aufgegriffen habe, bevor es im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen niedergelegt worden sei. Der Ausschuss habe auf Antrag von CDU, SPD und FDP am 13. De- zember 2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst, dem sich auch die Grünen angeschlos- sen hätten. In der Sitzung am 7. März 2022 habe Frau Dr. Renz diesen Beschluss ausdrücklich begrüßt, den die Landesregierung aufgegriffen habe. Diese habe zum Ausdruck gebracht, mit den Akteurinnen und Akteure ein Konzept entwickeln zu wollen. Er gehe davon aus, dass die Beschlüsse des Ausschusses dem Ministerium bekannt seien, weswegen ihn wundere, dass diese nicht aufgeführt würden und stattdessen der Eindruck erweckt werde, hierbei handele es sich um eine Idee der neu gebildeten Koalition. Aufgrund der Betroffenheit der Landwirtschaft von den Maßnahmen hält Erich Gussen (Land- wirtschaftskammer) eine Integration von Vertretern der Landwirtschaftskammer in die Steu- erungsgruppe für angebracht. Andreas Heller (CDU) fragt vor dem Hintergrund der Aufzählung der Aspekte, die gemonitort würden, ob die Landesregierung etwas gefunden habe, das noch nicht gemonitort werde. Wei- terhin wolle er wissen, welche Rechtsverbindlichkeit dem Monitoring zukomme. Wenn man ein Monitoring durchführe, solle man auch die Frage nach der Finanzierung etwaiger Defizite be- antworten. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 25 – Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) regt an, die Steuerungsgruppe solle Felder mit besonderem Handlungsbedarf identifizieren, zumal Fachwissen, Fachkompetenz und Er- gebnisse etwa aus dem Monitoring Garzweiler vorlägen. Die Steuerungsgruppe solle sich die- ser Knackpunkte gezielt und schnell annehmen. Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, Vertreterinnen oder Vertreter des Ministeriums in den Ältestenrat einzuladen, um die Details zu besprechen. Eva Stork (MUNV) stimmt diesem Vorschlag zu. Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beschlussfassung zu vertagen. 7. Sachstandsbericht der Bergbehörde zu Betriebsplänen Vorsitzender Stefan Götz merkt an, der vorliegende Bericht falle sehr übersichtlich aus; er habe im Vorfeld andere Erwartungen an diesen Bericht wahrgenommen. Peter Feron (CDU) ruft in Erinnerung, seit 2015/2016 würden politische Entscheidungen über den Raum schneller gefasst, als man planerisch bzw. planungsrechtlich mithalten könne. Die Landesregierung habe deswegen Verfahrensbeschleunigungen ins Auge gefasst. Aus seiner Sicht müsse es daher möglich sein, die Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans parallel zu den Betriebsplanverfahren laufen zu lassen. Es solle möglich sein, dass sich der Ausschuss zu den Festlegungen in Betriebsplänen austauscht und gegebenenfalls Abwägungen trifft. Er wünsche sich einen Überblick, welche Betriebspläne sich in Bearbeitung befänden und welche Festlegungen getroffen werden sollten. Er stimme dem Vorsitzenden zu, dass der Bericht hinter den Erwartungen seiner Fraktion zurückgeblieben sei. Josef Johann Schmitz (SPD) findet, die vor liegende Aufzählung helfe nicht weiter. Da kein Betriebsplankataster mehr existiere, liege seiner Fraktion daran, zu erfahren, welche Betriebs- pläne derzeit rechtskräftig seien, welche sich im Verfahren befänden und wo man dies einsehen könne. Er bitte darum, die Fragen in einer der nächsten Sitzungen etwas detaillierter zu beant- worten. Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) legt dar, er habe die aus seiner Sicht rele- vanten Betriebspläne aufgeführt. Einen (Sonder -)Betriebsplan, der z. B. technische Details für ein Abbaugerät umfasse, halte für den Ausschuss für nicht relevant. Für jeden Tagebau existiere Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 26 – ein Hauptbetriebsplan, der nach bestimmten Zeiten erneuert werden müsse. In den Hauptbe- triebsplanzulassungen und in den Anträgen von RWE seien alle rel evanten Sonderbetriebs- pläne und sonstigen Genehmigungen aufgelistet. Die Hauptbetriebspläne würden nach Veröf- fentlichung regelmäßig im Internet zur Verfügung gestellt – zumindest für eine gewisse Zeit. Diese könnten beim Unternehmen jederzeit angefragt werden. Zur Frage von Peter Feron teile er Folgendes mit: Der Hauptbetriebsplan des Tagebaus Garz- weiler laufe zum Jahresende aus und befinde sich derzeit in Bearbeitung. Dabei würden As- pekte aus den Leitentscheidungen von 2016 und 2021 sowie aus dem Eckpunktepapier einflie- ßen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung könnten Gesetze und andere, noch nicht abgeschlossene Planverfahren nicht bindend in den Zulassungen sein. Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, offene Fragen an die Geschäftsstelle zu senden, damit diese gesammelt an RWE weitergeleitet werden könnten. Er bitte RWE, zu prüfen, ob die Infor- mationen im Internet eingesehen werden könnten. Ansonsten zeige er sich zuversichtlich, eine Möglichkeit zu finden, diese Informationen den Gremienmitgliedern zugänglich zu machen. Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beschlussfassung zu vertagen. 8. Monitoring Garzweiler II, Bericht aus der Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft, Frau Michels (LANUV) Vorsitzender Stefan Götz wie bereits am Anfang der Sitzung von mir mitgeteilt, wurde auch der Umsiedlungsbericht von Frau Kranz vom 09.06.2022 versendet (aktualisierte Zahlen, Anlage ..). Diesen stelle ich gleichzeitig hier mit zur Abstimmung. Auf den Hinweis des Vorsitzender Stefan Götz, offene Fragen könnten zu Protokoll genom- men und in einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden, ergeben sich keine Meldungen. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Berichte einstimmig zur Kenntnis. 9. Anträge 9.1 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 27 – Hans Josef Dederichs (GRÜNE) erläutert, die L 12 bilde die letzte bestehende Nord-Süd-Ver- bindung im Erkelenzer Osten; nach ihrem Wegfall gebe es keine entsprechende Verbindung mehr. Die Ersatzstraße L 277n sei aufgrund der seit 2014 bestehenden Grundlage angedacht. Der zweite Planungsabschnitt befinde sich kurz vor der Vollendung; die Umweltprüfung für die Trasse sei abgeschlossen. Die geplante Trasse habe mit dem Tagebau nichts mehr zu tun, wes- halb vor Ort erhebliche Bedenken bestünden, diese Trasse weiterzuführen. Zur von Herrn Eyll -Vetter genannten Alternative der Nutzung zweier Wirtschaftswege merke er an, diese hätten die normale Breite von 2,50 m, sodass sich das Ausweichen bei Gegenver- kehr schwierig bis unmöglich gestalte, weshalb er erheblichen Umbaubedarf sehe, um diese Verkehre zu ermöglichen. Die Ortschaft Berverath sei für den Durchgangsverkehr aufgrund der geringen Straßenbreite nicht geeignet. Bürgersteige bestünden teilweise lediglich aus Randsteinen. Der kurvige Wirtschaftsweg an der Oberwestricher Mühle bestehe aus im Laufe der Jahre ka- puttgefahrenem Pflaster; auch sei die Ortschaft Oberwestrich nicht für den Durchgangsverkehr geeignet. Daher würde er begrüßen, den südlich von Keyenberg gelegenen Bereich der L 12 bis zur Schaffung einer Ersatzverbindung bestehen zu las sen. Das Anbieten von vernünftigen Verkehrsverbindungen für die Menschen in Holzweiler und den Dörfern trage zur Sozialver- träglichkeit bei, die durch den Wegfall der L 12 erheblich gestört werde. Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) führt aus, die Straße werde so lange wie möglich auf- rechterhalten. Im Sinne der – stark eingeschränkten – Kohleversorgung werde die Inanspruch- nahme erforderlich. Der Termin 1. Juni 2023 sei bereits verschoben; dabei sei man bereits an Grenzen gegangen. Mit dem Ausbau der Ersatzve rbindung werde zügig begonnen; dazu be- finde sich RWE im Austausch mit der Stadt Erkelenz. Wo die Straße zu schmal sei, würden Ausweichbuchten vorgesehen. Auch notwendige Ausbesserungsarbeiten würden durchge- führt. Josef Johann Schmitz (SPD) macht darauf aufmerksam, dass mit dem Antrag der Braunkoh- lenausschuss die Bundesregierung, die nordrhein-westfälische Landesregierung und RWE auf- fordern solle, etwas zu tun. Als Vertreter der kommunalen Selbstverwaltung sehe er die Stadt Erkelenz gefordert, Vereinbarunge n mit den zuständigen Stellen zu treffen. Der Ausschuss könne die Situation im Übrigen gar nicht beurteilen. Stefan Götz (CDU) teilt die Einschätzung seines Vorredners, dass sich die Zuständigkeit als schwierig gestalte. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 28 – Hans Josef Dederichs (GRÜNE) hält die Zuständigkeit für in der Tat schwierig, jedoch bringe es nichts, diese immer weiter zu schieben. Es handele sich um ein Tagebaugelände, und die Zuständigkeiten sollten geklärt werden. Das gelte auch zukünftig beim Erhalt der Dörfer. Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) legt dar, er wolle kurz berichten, da der Bürgermeister der Stadt Erkelenz eben den Sitzungssaal verlassen habe. Die Stadt begrüße den Plan; die Maß- nahmen würden als geeignet angesehen. Welchen Weg man wählen wolle, werde derzeit be- sprochen, unter anderem mit dem Bürgermeister als auch mit dem Technischen Beigeordne- ten. Eine Lösung werde zeitnah gefunden. Volker Mielchen (Landfolge Garzweiler) macht darauf aufmerksam, dass sich der Braunkoh- lenplan 1995 aufgrund der Leitentscheidung bei de n Verkehrsverbindungen als nicht mehr zeitgemäß darstelle. Der Plan sei damals aus seiner Sicht bei den Verkehrsverbindungen nicht optimal gewesen, weil er die Nord -Süd-Verbindung über Erkelenz geführt und einen großen Umweg vorgesehen habe. Er müsse jetzt etwa mit Blick auf den Ortsteil Holzweiler anders als in den 1990er-Jahren bewertet werden. Er sehe darüber hinaus Bedarf für eine gute Zwischen- lösung, bis eine Nord-Süd-Verbindung wiederhergestellt worden sei. Der vorliegende Antrag solle die Nord -Süd-Verbindung sicherstellen, so Hans Josef De- derichs (GRÜNE), um den Menschen vor Ort weiterzuhelfen, denn es könne sein, dass sich die Planungen länger hinzögen, als im guten Glauben angenommen worden sei. Ein entsprechen- des Signal des Ausschusses in Richtung Düsseldorf hielte er für ein gutes Zeichen für Sozial- verträglichkeit. Als Bewohnerin von Holzweiler teilt Petra Büschgens (Gleichstellungsstelle) zur L 12 mit, erst nach Protesten aus Holzweiler seien die Stadt Erkelenz und der Stadtrat wachgeworden und hätten sich für eine Verschiebung eingesetzt. Die Bewohner hätten sich selbst organisieren müssen, um die L 12 länger zu erhalten. Noch sehe der Braunkohlenplan Regelungen vor, allerdings werde der neue Plan dies nicht mehr regeln, so Andreas Heller (CDU). Bis dahin überlagere die Braunkohlenplanung das kommunale Planungsrecht. Für die Übergangszeit müsse man auch dafür Lösungen finden. Peter Feron (CDU) findet, die letzte Leitentscheidung habe große Hoffnungen auf Verfahrens- beschleunigungen gemacht. Allerdings erachte er es als Aufgabe der Landesregierung, hierfür Instrumente bereitzustellen und Probleme zu lösen. Josef Johann Schmitz (SPD) regt an, der Ausschuss möge die Bitte äußern, dass sich die Be- teiligten möglichst bald an einen Tisch setzten, um zu einer Lösung zu gelangen. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 29 – Bürgermeister Stephan Muckel (Stadt Erkelenz) berichtet aus der Diskussion vor Ort, eine temporäre Ersatzverbindung für die L 12 solle durch ausgebaute Wirtschaftswege mit Über- holstellen für den lokalen Binnenverkehr geschaffen w erden. Neben der in der Präsentation von Herrn Eyll -Vetter beinhalteten Variante existiere eine weitere, die über die Westricher Mühle führe und die er dem Ausschuss im Nachgang zu dieser Sitzung zur Verfügung stellen werde. Zur dauerhaften Ersatzverbindu ng solle eine weitere Variante im Braunkohlenplanverfahren untersucht werden. Hierzu fänden gute Gespräche statt. Er werde dem Ausschuss ebenfalls eine Stellungnahme übermitteln. Vorsitzender Stefan Götz regt an, die Beschlussfassung zu vertagen. In der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses solle dieser Punkt wieder auf die Tagesordnung genommen wer- den, um Bürgermeister Muckel zu den weiteren Entwicklungen zu hören. Auf der Grundlage dieser Diskussion solle dann entschieden werden, ob die Notwendigke it bestehe, dass der Braunkohlenausschuss in irgendeiner Form eine Entscheidung treffen müsse. Hans Josef Dederichs (GRÜNE) merkt an, auch im Stadtrat sei die Beratung zurückgestellt worden. Er begrüße, dass das Problem anhand des Antrags habe deutlichgemacht werden kön- nen. Er zeige sich mit dem vom Vorsitzenden skizzierten Verfahren einverstanden. Der Braunkohlenausschuss kommt einvernehmlich überein, die Beschlussfassung zu vertagen. Vorsitzender Stefan Götz bittet Herrn Wisniewski, im Nachgang zur Sit zung zu klären, wie Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in den Bereichen ausfielen, die bisher dem Braun- kohlenplan unterlägen, in denen aber aufgrund der zu erwartenden Leitentscheidung alles an- ders werde. Dies werde helfen, die Übergangsphase, die du rchaus fünf bis zehn Jahre dauern könne, zu regeln. 10. Anfragen 10.1 Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.11.2022 Anfragen zu den Auswirkungen der Grundwasserneubildung gemäß der derzeiti- gen und zukünftig zu erwartenden Niederschlagsmengen auf die Se ebefüllungs- zeiträume Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 30 – Horst Lambertz (GRÜNE) dankt sowohl für die aufschlussreiche Antwort des LANUV als auch für die hervorragende Kooperation mit Herrn Ulmen. Er zeige sich zur Antwort auf Frage 1 verblüfft, dass sich der Trichter der Entwässerung nach unten erweitere. Bei geringerer zur Verfügung stehender Versickerungsmenge würden sich längere Zeiträume als 40 Jahre für die Befüllung ergeben. Diese werde voraussichtlich eine Zeit zwischen 40 und 60 Jahren dauern. Dorothee Levacher (LANUV) bekräftigt, die Zahlen zur Antwort auf Frage 1 seien richtig und nicht verdreht. Im oberen Leiter gehe es um eine tatsächliche Absenkung des Grundwasser- spiegels; in den tieferen Leitern gehe es um eine Druckentspannung, die sich weiter ausbreite als die tatsächliche Absenkung im obersten Leiter. Die 40 Jahre für die Seebefüllung stellten nicht die Zeit dar, um den Grundwasserkörper kom- plett aufzufüllen. Ersteres werde früher als Zweiteres geschehen. Dies sei auch von der tatsäch- lichen Entnahmemenge von Rheinwasser abhängig. Diese sei für die Überschlagsberechnung maßgeblich, nicht die Grundwasserneubildung oder der Anstrom aus dem Grundwasserkörper. Letzterer werde sogar noch unterbunden, da man aus Gründen der Standsicherheit die Grund- wasserstände um den Restsee tieferhalten müsse. Auf die Frage von Manfred Krause (GRÜNE) nach dem Einfluss der Trockenjahre erläutert Dorothee Levacher (LANUV), nach den Klimamodellen zur Entwicklung der Grundwasserneu- bildung werde diese in Zukunft im Mittel ähnlich wie heute ausfallen. So werde es einerseits trockenere Sommer, andererseits aber auch feuchtere Winter geben. Ob und gegebenenfalls wann es weitere Trockenjahre gebe oder nicht, wisse man nicht. 10.2 Anfrage der LINKEN. im Braunkohlenausschuss vom 14.11.2022 Warum Lützerath nicht doch erhalten? Vorsitzender Stefan Götz macht darauf aufmerksam, dass dieser Punkt bereits im Rahmen von Tagesordnungspunkt 4 besprochen worden sei. 11. Mitteilungen 11.1 der Bezirksregierung (keine Wortmeldung) Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 25.11.2022 – 31 – 11.2 Transparenzinitiative Siebter Bericht zum Umsetzungsstand Von Manfred Krause (GRÜNE) befragt, legt Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) dar, zwei Staubniederschlagsmessstellen befänden sich bereits im Bereich des dritten Umsiedlungsab- schnitts. Im Zuge des Abbaufortschritts sei es immer üblich, auch Messstellennetze zu verla- gern bzw. zu verdichten. Dies würde zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg geprüft bzw. vorgenommen. 11.3 Rheinisches Savannenkonzept, Weidekonzept zur Zwischennutzung auf Ta- gebauflächen (aus AG Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNU) Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) weist auf die aus zwei Biologischen Statio- nen, dem Landesbüro und den Naturschutzverbänden bestehende Arbeitsgruppe hin, die ein Konzept zur Zwischennutzung der Flächen des Tagebaus Hambach entwickelt habe. Im Übri- gen handele es sich beim „Savannenkonzept“ um einen Arbeitstitel, damit seien nicht Savannen im biologisch-botanischen Sinn gemeint. Vorsitzender Stefan Götz sagt angesichts der fortgeschrittenen Zeit zu, die Vorstellung des Konzepts in einer der nächsten Ausschusssitzungen nachzuholen. 11.4 Vorstellung Zwischenstand Arbeitskreis Grundwasser (Antrag aus der BKA-Sitzung vom 24.06.2022) (keine Wortmeldung) 11.5 des Vorsitzenden (keine Wortmeldung) Vorsitzender Stefan Götz schließt die Sitzung und wünscht ein gutes Wochenende sowie schöne Feiertage. gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz (Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) (stellv. Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) Ingenieurunternehmen für integrierte Planungs- und Bauleistungen rund um Umwelt und Infrastruktur 25.11.2022 Rheinwassertransportleitung Gutachten zur Überprüfung der Angaben der Bergbautreibenden in Bezug auf die Rheinwassertransportleitung und die Realisierbarkeit einer möglichen vierten Leitung innerhalb der genehmigten Trasse im Rahmen der Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II Joachim Figge Sicherung von Trassen für die RWTL 23.11.2022 3 18,5 km 15,5 km 4. Leitung ? 3. Leitung ? Entnahmemenge ? Agenda 23.11.2022 4 1. Realisierbarkeit einer vierten Leitung (Bündelungsleitung) und Konsequenzen für die Bauwerke 2. Wasserentnahme aus dem Rhein 3. Ergebnisse Agenda 23.11.2022 5 1. Realisierbarkeit einer vierten Leitung (Bündelungsleitung) und Konsequenzen für die Bauwerke 2. Wasserentnahme aus dem Rhein 3. Ergebnisse Durchmesser und Material der Bündelungsleitung 23.11.2022 6 Stahlrohre DA DI Q [m³/s] A [m²] v [m/s] Anzahl Leitungen Max Q 2220 2180 6 3,7306 1,61 3 18 2220 2180 7,5 3,7306 2,01 3 22,5 2220 2180 6 3,7306 1,61 4 24 2220 2180 7,5 3,7306 2,01 4 30 DA DI Q [m³/s] A [m²] v [m/s] Anzahl Leitungen Max Q GFK 2555 2500 10 4,9063 2,04 3 30 2555 2500 8 4,9063 1,63 3 24 Verlegeplan Bündelungsleitung 4x DN 2200 23.11.2022 7 § Kolonne 1 § Kolonne 2 § Kolonne 3 § Kolonne 4 Regelquerschnitt für 4 x DN 2200 § Oberbodenlager § Getrennte Lagerung des Aushubs (Lös und Kies) § Rohre werden nacheinander verlegt § Baustraße am Rand des Baufeldes § Lastfreier Streifen neben dem Rohrgraben § Achsabstand Rohrtr. 6 m § Baugrunduntersuchung § Randbaugrube 1:2 § Längere Sonderbaustellen § Baufortschritt langsamer § Arbeitsschutz 23.11.2022 8 DB /A57 /Baggersee/ 380 kV 23.11.2022 9 Entnahme- und Pumpbauwerk 4 x Druckrohr DN2200 23.11.2022 10 Agenda 23.11.2022 11 1. Realisierbarkeit einer vierten Leitung (Bündelungsleitung) und Konsequenzen für die Bauwerke 2. Wasserentnahme aus dem Rhein 3. Ergebnisse Wasserentnahme aus dem Rhein 23.11.2022 12 § Garzweiler 107 Mio m³ /a § Hambach 300 Mio m³ /a § Feuchtgeb. 10 Mio m³ /a § Bedarf ca. 420 Mio m³ /a Wasserspiegel-bereich Entnahme, Garzweiler [m³/s] Entnahme, Hambach [m³/s] Entnahme, gesamt [m³/s] Absenkung, gesamt [cm] Absenkung, zusätzlich zum ZKR- Beschluss 2019 [cm] bis GlW* 1,5 0,3 1,8 0,4 0,0 GlW + 1 cm GlW + 50 cm 2,0 3,0 5,0 1,0 0,0 GlW + 51 cm bis GlW + 100 cm 2,5 3,0 5,5 1,0 0,0 GlW + 101 cm bis GlW + 160 cm 3,4 3,0 6,4 1,0 0,0 GlW + 161 cm bis GlW + 180 cm 4,0 6,1 10,1 1,5 0,5 GlW + 181 cm bis GlW + 210 cm 4,2 10,4 14,6 2,0 1,0 GlW + 211 cm bis GlW + 250 cm 4,2 13,8 18,0 2,4 1,4 GlW + 251 cm bis GlW + 300 cm 4,2 13,8 18,0 2,3 1,3 ab GlW + 301 cm 4,2 13,8 18,0 2,2 1,2 resultierende Entnahmemenge [Mio. m³/a] 107 234 341 Dauerlinie des Rheinwasserstands am Pegel Düsseldorf (GIW = 1 m) 23.11.2022 13 Fördervolumen pro Jahr 23.11.2022 14 § 341 Mio. m³ / a werden mit max. 18 m³ /s nicht erreicht § Erhöhung der Wassermenge ab GIW+301 § Zeitraum: 56 Tage Maximale Entnahmemenge pro Jahr 23.11.2022 15 Agenda 23.11.2022 16 1. Realisierbarkeit einer vierten Leitung (Bündelungsleitung) und Konsequenzen für die Bauwerke 2. Wasserentnahme aus dem Rhein 3. Ergebnisse Ergebnis 23.11.2022 17 § Angestrebte Entnahmemenge aus dem Rhein = 420 Mio m³ /a ist nicht zu erreichen § Realisierbare Entnahmemenge mit 3 Leitungen DN 2200 = 339 Mio m³ /a § Maximale Entnahmemenge mit 4 Leitungen DN 2200 = 368 Mio m³ /a § Die erhöhte Entnahme aus dem Rhein ist im Durchschnitt an 56 Tagen/a möglich § Bei der Verlegung von 4 Leitungen steigen die Investitionskosten um mindestens 25 – 35 % und die Bauzeit verlängert sich § An einigen Engstellen muss das Baufeld erweitert werden, damit die Kreuzung genehmigungsfähig wird (Bahn, Autobahn) § Die Verwendung von Materialien mit größeren Durchmessern sind nicht erprobt. § Das Risiko im Material GFK wirkt sich auf den Betrieb, Reparaturkosten und Schäden entlang der Leitungstrasse aus. Empfehlung 23.11.2022 18 § Die Rheinwasserentnahme kann nicht genügend Wasser zur Verfügung stellen, damit die Tagebauseen Hambach und Garzweiler innerhalb von 40 Jahren gefüllt werden könnten. Die mit Herausforderungen und hohen Kosten verbundene mögliche Erweiterung der Förderkapazitäten ist nicht ausreichend, da sie nur an wenigen Tagen im Jahr genutzt werden kann. Die Bündelungstrasse sollte mit 3 x DN 2200 und die Hambachtrasse mit 2x DN 2200 realisiert werden. Vielen Dank! 25. November 2022 Braunkohlenausschuss 165. Sitzung TOP 3.2 Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung Aufstellungsbeschluss Bisheriger Verfahrensablauf • Beschlüsse des Braunkohlenausschusses – wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ wurde mit Beschluss des BKAs am 28.05.2021 festgestellt. – Auftrag an Regionalplanungsbehörde: Erstellung eines Vorentwurfs. • Frühzeitige Unterrichtung: 23.07.2021 • Scopingtermin; 20.08.2021 • Arbeitskreis RWTL am 21.10.2022: – Empfehlung Aufstellungsbeschluss – Empfehlung Fortführung gem. Vorentwurf 2 3 Trassenverlauf & aktuelle Leitungsdimensionierung Leitungen Bündelungs- leitung Garzweiler- leitung Hambach- leitung Leitungsdimensio- nierung 3x DN2200 2x DN1400 2x DN2000 Wasserführung 18m³/s 4,2m³/s 13,8 m³/s Trassenlänge 22,4 km 4,2km 18,5 km Abbildung 1: Trassenverlauf. Bisheriger Verfahrensablauf Rheinwasserentnahme konstruktive Gespräche mit der WSV von September 2021 bis Juni 2022: gestaffeltes Entnahmekonzept für die Befüllung der Tagebauseen. 4Tabelle 1: Entnahmekonzept. Wasserspiegel- bereich Rechn. Fahrrinnen- tiefe [cm]* max. Absenkung [cm] Ca. zus. Absenkung im Vergl. zu 2019 Abladetiefe [cm] Wert Pegel Düsseldorf [cm] bis GlW+160 cm bis 410 1,0 0 bis 380 bis 257 GlW+161 cm bis GlW+180 cm 411 bis 430 1,5 0,5 381 bis 400 258 bis 277 GlW+181 cm bis GlW+210 cm 431 bis 460 2,0 1 401 bis 430 278 bis 307 > GlW+210 cm >460 >2,5 >1,4 >430 >307 Bisheriger Verfahrensablauf Rheinwasserentnahme • Derzeitiger Stand bei der Zentralkommission Rheinschifffahrt (ZKR) Das Entnahmekonzept wurde am 13. und 14. September 2022 in der Arbeitsgruppe Infrastruktur und Umwelt (IENG) vorgestellt. Der Ausschuss (IEN) kam am 10. und 11. Oktober 2022 zusammen. Eine Entscheidung über das Entnahmekonzept wird in der Plenarsitzung der ZKR am 08. Dezember 2022 erwartet. • Festlegung der Entnahmemengen im wasserrechtlichen Verfahren 5 Ablauf Braunkohlenplanänderung 6 Änderung Grund- annahmen Einstieg Änderungs- verfahren Vorentwurfs- beschluss Aufstellungs- beschluss Feststellungs- beschluss Frühzeitige Unterrichtung + Scoping Erstellung UVP/UP überschlägige UVP/UP Beteiligung TÖB + ÖFF Erörterung Ausgleichs- vorschläge Genehmigung durch Landesplanungs- behörde BKA BRK Änderung Grund- annahmen Einstieg Änderungs- verfahren Vorentwurfs- beschluss Aufstellungs- beschluss Vorhaben- beschreibungBRK Heutiger BKA Beschluss Nächster Verfahrensschritt Entwurf Zeitplanung 7 Verfahrensschritt Quartal: 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 Leitentscheidung BKA-Beschluss: Prüfen, ob Änderungsverfahren erforderlich ist X Anforderungsschreiben an RWE bzgl. Vorhabensbeschreibung BKA-Beschluss zum Einstieg ins Änderungsverfahren X Erstellung der Unterlagen für die überschlägige UVP/UP vorbereitender AK-Beschluss bzgl. Vorentwurf BKA-Beschluss: Erarbeitung des Vorentwurfs X Frühzeitige Unterrichtung Scoping Unterrichtung über Untersuchungsrahmen (§ 15 UVPG) Erstellung der Unterlagen für die UVP/UP Vorlage der UVP/UP-Unterlagen durch RWE (inkl. GW-Modell 2022 für GII) vorbereitender AK-Beschluss für Erarbeitungsbeschluss BKA-Beschluss: Aufstellung des Braunkohlenplans X Beteiligungsverfahren Erarbeiten der Ausgleichsvorschläge Erörterung der Anregungen BKA-Beschlüsse: Ausgleichsvorschläge; Feststellung des Plans X Genehmigung des Braunkohlenplans durch MWIDE 2022 2023 20242016 2017 2018 2019 2020 2021 Gerit Ulmen -- Bezirksregierung Köln Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2 – 10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2397 Telefax: + 49 (0) 221 - 147 - 2905 eMail: gerit.ulmen@bezreg-koeln.nrw.de Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de Regional denken. Praktisch entscheiden. 8 Neue Leitentscheidung Der Weg zu einer neuen Leitentscheidung Bericht der Landesplanungsbehörde für den Braunkohlenausschuss am 25. November 2022 1 Neue Leitentscheidung Vorgezogener Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier Ergebnis der politischen Eckpunkte-Verständigung von MWIKE, BMWK und RWE vom 04.10.2022 Energie-, klima- und sozialpolitischer Kern: Versorgungssicherheit: längerer Betrieb zweier 600 MW-Blöcke Klimaschutz: alle rheinischen Braunkohlekraftwerke bereits 2030 vom Netz = Abbauende in Garzweiler = 280 Mio. t. CO2 eingespart Menschen: Erhalt der Dörfer im 3. UA und Holzweiler Feldhöfe Weiteres: u. a. Zubau H2-ready-Kraftwerke, starker EE-Ausbau „Mit den vereinbarten Eckpunkten zum Kohleausstieg 2030 setzen wir einen Meilenstein unseres Koalitionsvertrages in puncto Klimaschutz verantwortungsvoll um.“ – Energie- & Klimaschutzministerin Mona Neubaur 2 Neue Leitentscheidung Aufgabe der neuen Leitentscheidung Koalitionsvertrag umsetzen und räumliche Aspekte der Eckpunktevereinbarung für Raumordnung übersetzen. Beschleunigter Kohleausstieg erhöht Anforderungen deutlich: wenig Zeit, aber zahlreiche Verfahren und Planungen! Erkennbare Schwerpunkte: Ein neues Konzept für Garzweiler II Orte der Zukunft in Erkelenz und Merzenich weitere Themenfelder? Leitentscheidung 2021? 3 „Das vorgezogene Ende des Braunkohleabbaus muss geordnet ablaufen und im Interesse der Menschen gestaltet werden. Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass aus den Tagebaulöchern, zerschnittenen Landschaften und Dörfern eine Modellregion für die Zukunft entwickelt werden kann.“ – Energie- & Klimaschutzministerin Mona Neubaur Neue Leitentscheidung Roadmap Erarbeitungsprozess 4 November Dezember Januar Frühjahr Juni 2022 2023 Kabinett- beschluss Anregungen für die Leitentscheidung? Schreiben Sie uns: leitentscheidung@mwike.nrw.de Oktober Eckpunkte verständigung Startschuss im AWIKE Gespräche mit Anrainer- Kommunen Garzweiler II & Menschen der Umsiedlungsdörfer Fachgespräche zu den räumlichen Folgen des Kohleausstiegs moderierte Dialog-Veranstaltung Neue Leitentscheidung Einbindung Braunkohlenausschuss Teilnahmemöglichkeit an Fachgesprächen Regelmäßiger Bericht im AK Garzweiler II und in BKA-Sitzungen Jour fixe mit Geschäftsstelle Einladung zu Dialog-Veranstaltung 5 Neue Leitentscheidung Vielen Dank! RD Sascha Wisniewski Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein Westfalen Referat 724 | Landes- & Regionalentwicklung, Freiraum, Flächenvorsorge Energiewende, Rohstoffe Telefon: +49 211 61772 - 526 E-Mail: sascha.wisniewski@mwike.nrw.de Bildmaterial: Eigene. 6 Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II Vorhaben gemäß politischer Verständigung vom 04.10.2022 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 25.11.2022 Michael Eyll-Vetter Tagebau Garzweiler Luftbild (Stand 06/2022) Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 2 Änderung Braunkohlenplan Vorhaben gemäß politischer Verständigung zw. Bund/Land NRW/RWE aus Oktober 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 3 3.Umsiedlungsabschnitt Feldhöfe • Skizzierung Vorhaben: − Keine Inanspruchnahme des 3. Umsiedlungsabschnitts und der drei Feldhöfe − Abstand zu Ortschaften des 3. Umsiedlungsabschnitts und zu Feldhöfen rd. 400m, zu Holzweiler rd. 500m − Anlage einer rd. 100 ha großen Grünlandfläche am nord-östlichen Uferbereich − Erhalt des Bereichs der Verbindungsbandanlage und des Kohlebunkers/der T agesanlagen als Sonderfläche für Strukturwandelprojekte („sonstige Flächen“) Vergleich Seekontur Vorhaben LE 2021 mit Vorhaben gem. Verständigung 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 4 Kommunalgebietsgrenzen Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Mönchengladbach Erkelenz Jüchen Titz Bedburg Grevenbroich Seite 5 Geplante Wiedernutzbarmachung (der aktuell noch nicht wiedernutzbar gemachten Fläche) Flächenangaben (überschlägig) Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 6 • Seefläche rd. 2.260 ha • Landwirtschaftliche Fläche rd. 1.000 ha • Forstwirtschaftliche Fläche (Seeböschung und östl. Restloch) rd. 310 ha • Grün- und Weideflächen (Böschung Kohlebunker/T agesanlagen usw. und T errassenfläche und landschaftsgestaltender Anlagen im Bereich östliches Restloch) rd. 270 ha • Sonderfläche für Strukturwandelprojekte (Kohlebunker/T agesanlagen/ Bandtrasse) rd. 200 ha Wiedernutzbarmachung Garzweiler I und II Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 7 Geplante Wiedernutzbarmachung Besonderheiten Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 8 • Für eine knapp ausgeglichene Lössbilanz ist − die Anlage einer rd. 100 ha großen Grünlandfläche mit rd. 1 m Lössauftrag sowie − die Nichtverfüllung des Bereichs der Verbindungsbandanlage und des Kohlebunkers/der T agesanlagen (rd. 200 ha Sonderfläche für Strukturwandelprojekte + 100 ha Böschungen) notwendig. • Die Grünlandfläche bildet T errasse auf etwa 85 m NHN, damit etwa 20m oberhalb des Sees (65 m NHN); östlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche bei etwa 95-100 m NHN. „Vorhaben gem. Verständigung 2022“: Zeitablauf mit Kohleausstieg 3/2030 und „Sicherheitsbereitschaft 3.0“ 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 Depotwirtschaft Kohlegewinnungsbetrieb T ätigkeit Seebefüllung „Sicherheitsbereitschaft 3.0“ 01.04.2030 - 31.12.2033 Abraumgewinnung (Sohle) Restraumgestaltung/ abschließende Wiedernutzbarmachung (inkl. Alt-T agebaue (Fortuna, etc.)) Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 925. November 2022 Übersicht Tagebau Garzweiler (Luftbild Stand 10/2022) Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 10 L354n, Bau 2023 L277n, Linienfindung L12 mögliche Seekontur Kohleausstieg 2030 Abbaufeld gem. Vorhaben Verständigung 2022 Geltungsbereich HBP 2023-2025 Abbaustand Ende 2025 gem. HBP 2023-2025 Geltungsbereich HBP 2020-2022 Abbaustand Ende 2022 gem. HBP 2020-2022 Ersatzverbindung zwischenörtlicher Verkehr Seeablauf Garzweiler Machbarkeitsprüfung für BKPl-Änderung GRZ II neu und eigenes BKPl-Verfahren • Aktuell erfolgt Machbarkeitsprüfung für die Herstellung des späteren Seeablaufs • Machbarkeitsprüfung ist Grundlage für Umweltprüfung im Rahmen eines landesplanerischen Verfahrens (BKPl) • Konkrete Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt im späteren wasserwirtschaftlichen Verfahren, rechtzeitig vor „Inbetriebnahme“ um 2070 • Eigenes BKPl-Verfahren mit Beginn 2024 zur landesplanerische Sicherung der T rasse (wie Ablauf T agebausee Hambach) Niers 25. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 11 Seeablauf Garzweiler Gestaltung und Dimensionierung Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 12 rd. 80-100m (am Seeanschluss) rd. 20m rd. 14-20m (am Seeanschluss) Bandanlage – späterer potentieller Seezugang Schnittdarstellung Vorhaben gemäß Verständigung 202225. November 2022 Seite 13 A B Raster: 1.000mx1.000m (65m NHN) (85m NHN) D C (85m NHN) (95m NHN)(100m NHN) T op 5. Tagebau Inden: Aktualisiertes Wiedernutzbar- machungskonzept (Zielabweichungsverfahren) 165. Sitzung Braunkohlenausschuss 25.11.2022 Seite 2Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022 Tagebau Inden – Luftbild Stand Jan. 2020 Bildflug vom 08.11.2022 Schophoven Merken Lucherberg/ Goltsteinkuppe Seite 3Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022 Tagebau Inden – Zielbild Rahmenplanung Indesee 2.0 vom 31.08.2022 Seite 4Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022 Tagebau Inden – Übersicht Abschlussbetriebsplan/Wiedernutzbarmachungskonzept Seite 5Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022 Tagebau Inden – Ortslage Schophoven Seite 6Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022 Tagebau Inden – Ortslage Merken • Das Einleitbauwerk ist nicht Bestandteil des ABP ,sondern wird im PFV behandelt • Die Rurwasserentnahme erfolgt voraussichtlich auf Indener Gemeindegebiet • Die Rohrleitung liegt sowohl auf dem Gemeindegebiet von Inden als auch der Stadt Düren • Die Einleitstelle im T agebautiefstenist auf Indener Gemeindegebiet Seite 7Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022 Tagebau Inden – Ortslage Lucherberg/Lamersdorf Die Ersatzstraßen sind nur nachrichtlich dargestellt; die Festlegung der T rassen erfolgt in einem eigenen PFV Seite 8Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022 Tagebau Inden – Zielabweichungsverfahren • Feststellung des BKA vom 28.05.2021: keine Änderung BKP Inden I notwendig. Diese Einschätzung gilt weiterhin. • Aber erstmalige Darstellung größerer Wasserflächen im Bereich des BKP Inden I. Daher Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens • Antrag für Änderungen im Bereich BKP Inden I am 24.10.2022 bei der BR Köln eingereicht. • Berücksichtigung der Planung für Kanal und Westaufweitung, in Übereinstimmung mit dem überarbeiteten ABP Inden Seite 9Tagebau Inden - Wiedernutzbarmachungskonzept25.11.2022 Tagebau Inden – Fazit • Der Der Braunkohlenausschuss der zuständigen Bezirksregierung Köln hat in seiner Sitzung vom 28.05.2021 festgestellt, dass sich die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Grundannahmen der beiden Braunkohlenpläne Inden I und II nicht wesentlich geändert haben. Daher hält der Braunkohlenausschuss keine Planänderung der Braunkohlenpläne für erforderlich. Dies gilt auch für den Rahmenbetriebsplan. • Durch die Änderungen der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung werden allerdings Anpassungen der Abschlussbetriebspläne Inden I und II für die sachlichen T eile1 und 2 notwendig. Dies geschieht in diesem nun vorgelegten Abschlussbetriebsplan sachlicher T eil 1, der beide räumlichen T eilabschnittedes T agebausInden berücksichtigt. • Da die Anpassungen der vorliegenden Planung im Bereich des Braunkohlenplans Inden I hinsichtlich der Rekultivierungsziele 1.3. (See statt Verfüllung) und 4.1 sowie 4.2 (Rekultivierung) abweichen, ist parallel ein Zielabweichungsverfahren nach § 30 Abs. 2, 3 LPlG NRW bei der zuständigen Bezirksregierung Köln eingeleitet worden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rheinisches Revier: Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept Braunkohlenausschuss 25. November 2022 Eva Stork, MUNV IV-5 Inhalt 1 • Anlass und Ziel 2 • Aufgaben jetzt und in Zukunft 3 • Struktur und Akteure 4 • Aufbau: Steuerung- und Koordinierungsgruppe 5 • Fragen und Anmerkungen Anlass und Ziel „Die Tagebaue haben zu Eingriffen in Verkehrsinfrastruktur, Wasserhaushalt und Umwelt geführt. Im Zuge der Beendigung der Tagebaue gilt es daher, Umwelt- und Naturschutz zu stärken, die Eingriffe auf das mögliche Minimum zu reduzieren und revierweite Planungen für diese Bereiche voranzutreiben. Dazu zählen ein Reviermobilitätskonzept, ein gesamträumliches Wasserkonzept und die Sicherung eines Ökosystemverbunds.“ (S. 16) Anlass und Ziel Wasser- wirtschaftliche Akteure Politik Region Kommunikation und Informationsfluss Rheinisches Revier Anlass und Ziel - Etablierte Strukturen erhalten - Kommunikationsstränge optimieren - Prozesse anregen - ggf. Strukturen ergänzen - Entscheidungen beschleunigen MUNV Aufgaben jetzt und in Zukunft Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier Grundwasser Feuchtbioto pe Oberflächenwasser Gesamtbe- trachtung Tiefe GW- Leiter Flurabstands- prognose Erhalt Erhalt Hochwasser- schutz Umbau Minimale Sümpfung GW- Stände Ökologie Abfluss Gesamtbe- trachtung Wasserführung Erhalt der GW- Stände in den Feuchtgebiete Maßnahmen WRRL Maßnahmen Flächenbedarf Überwachung der Auswirkungen Verwendung Sümpfungs- wasser Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser GW- Wiederanstieg Fachthemen Monitoring Ziele des BK-Plans Themen des Monitorings Themen in anderen Konzepten/Projekten Weitere fachliche Themen Aufgaben jetzt und in Zukunft Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier Oberflächenwasser Wasserver- sorgung Abraumkipp e Restsee Abwasser Kommuni- kation Erhalt Hochwasserschutz Umbau Sicherstellung Minimierung Kippenaustrag Wasserwirt- schaftliche Aspekte Niederschlags- und Abwasser- behandlung Informations- austausch und Beteiligungs- verfahrenAbfluss Gesamtbetrachtun g Wasserführun g GW-Entnehmer Wirksamkeits- kontrollen Planungsstan d WRRL Maßnahmen Flächenbedarf Einzugsgebiete Qualität GW-Qualität Stand der Wissenschaft Wasserversorg- ungskonzept Rheinwasser und Rurwasser Fachthemen Monitoring Ziele des BK-Plans Themen des Monitorings Themen in anderen Konzepten/Projekten Weitere fachliche Themen Ministerien Kreise und Kommunen Sonstige Bezirksregierungen Fachbehörden Wirtschaftspartner Jahresberichte Berichtswünsche / Fachfragen Vorträge / ggf. Jahresberichte Rückkopplung Rückkopplung Einrichtung / Initiative Wasserverbände Weitere Verbände Bestehende ggf. neue Projekt- und Facharbeitsgruppen Flurabstandsprognose Wasserversorgungskonzepte Thema XYZ Thema XYZ Mitarbeit / Austausch Struktur und Akteure Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier Leitung: MUNV Mitglieder: bis zu 10 Personen - Überblick über revierweite Zusammenhänge - Unterstützungen zur Beschleunigung - Koordinierung laufender Prozesse - Anregung fehlender Prozesse - Untersuchungen durchführen / beauftragen - Entscheidungen treffen Facharbeitsgruppen Entscheidungsgruppe(n) Beschlussvorlagen Monitoring Garzweiler Monitoring Inden Monitoring Hambach Braunkohlenausschuss Austausch / Zusammenarbeit Aufbau: Steuerung- und Koordinierungsgruppe EVBezReg Köln MUNV MWIKE LANUV BezReg Düsseldorf BezReg Arnsberg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen oder Anregungen? Anl. 7 Karte 1 001 0038 1963 6.81/1 (40m O) 104,6 þÿLö Ki T sd Sd So Hgst 001 5616 1949 1649WH5 (-) 98,7 þÿLö T T-Ki Gki Gki schw t Mki Mki schw t Sd K st sd 52,9/51,8 K schw sd 51,8/41,9 K m Sd 41,9/41,1 Sd T sd Sd K schw sd -19,3/-31,6 K u Sd -31,6/-31,9 K m Sd -31,9/-32,8 Sd K m Sd -62,3/-63,5 K sd -63,5/-65,7 K -65,7/-69,8 K u Sd -69,8/-70,1 K schw sd -70,1/-73,8 Sd 001 5417 1949 1749WH4 (-) 90,3 þÿLö Fsd-Mki Gki-Mki m Tlg Fsd m Tlg Msd-Mki m Klg T sd Fki-Mki msd K sd 42,3/37,3 K 37,3/28,0 Fsd Fsd-Msd m Tlg Fsd Fsd schw t T sd Fsd K schw sd -37,9/-44,7 K -44,7/-50,7 K schw sd -50,7/-52,9 K m Sd -52,9/-53,5 Sd m K Fsd Sd k K schw sd -84,0/-94,7 K sd -94,7/-102,0 T Fsd 001 5418 1949 1849 (-) 97,0 þÿLö þÿLöle Gki Gki m Tlg T-Sd Sd K sd 41,2/40,7 K schw sd 40,7/33,7 Sd K sd 27,2/25,0 Sd Sd-T Sd Sd schw t Sd Sd schw t Sd Sd t T zun sd Sd K schw sd -37,4/-38,7 K -38,7/-49,7 K st sd -49,7/-50,4 Sd Sd schw t Sd K -80,6/-81,8 K m T -81,8/-82,2 K schw sd -82,2/-86,0 K -86,0/-88,5 K u Sd -88,5/-89,0 K -89,0/-97,4 Sd k T sd Sd 001 5419 1949 1949WH4 (-) 95,7 þÿLö Mki Gki T Mki T sd Sd K schw sd 41,2/31,9 K m Sd 31,9/31,0 Sd K 23,5/22,4 Sd Sd m Tlg Sd Sd m Tlg Sd T sd Sd K -36,6/-46,8 K u Sd -46,8/-47,3 K -47,3/-49,9 Sd Sd schw t Sd K -80,6/-96,1 Sd T Sd 001 5420 1949 2049WH4 (-) 93,2 þÿLö Mki T-Ki Gki Mki m Tlg Sd-Ki K m T 41,9/39,4 K 39,4/31,2 K m Sd 31,2/31,0 Sd Sd t T zun sd Sd K -38,1/-49,2 K m Sd -49,2/-50,6 K sd -50,6/-51,6 Sd K -82,1/-98,8 Sd Schl 001 5421 1949 2149WH4 (-) 91,3 þÿLö Mki Gki Sd-Ki K m T 41,1/38,3 K schw sd 38,3/28,8 Sd Sd m Tlg Sd Sd zun t T zun sd Sd K -38,7/-47,9 T m K K -48,3/-51,7 Sd Sd schw t Sd K -82,9/-100,7 T Sd 001 5612 1949 1249WH5 (16m O) 104,2 þÿLö Mki Gki T st sd Sd T sd K schw sd 40,4/28,8 K u Sd 28,8/28,0 Sd K m Sd 1,7/-1,8 K -1,8/-6,8 K u Sd -6,8/-8,0 K schw sd -8,0/-13,3 Sd 001 5613 1949 1349WH5 (-) 101,8 þÿLö Gsd Gki Sd-Mki Sd T sd Sd T sd K schw sd 41,0/35,3 K u Sd 35,3/34,6 K schw sd 34,6/33,8 Sd K schw sd 32,6/30,6 Sd K schw sd 4,2/-0,9 K m Sd -0,9/-1,5 Sd T sd Sd 001 5309 1949 0949WH3 (-) 85,8 þÿLö Gsd Ki-Gsd Gsd T sd Sd K schw sd 44,3/37,3 K m Sd 37,3/36,8 Sd K schw sd 30,8/27,6 Sd Sd m Tlg Sd Sd t T sd Sd K -36,0/-44,2 K t -44,2/-45,7 K -45,7/-48,2 Sd Sd m Tlg Sd K -81,7/-90,9 K u T -90,9/-92,0 Sd 001 5310 1949 1049WH3 (-) 85,4 þÿLö Gsd Gsd-Ki Fki Sd K schw sd 45,4/37,8 Sd T Sd Sd t T sd Sd K schw sd -36,9/-45,9 K -45,9/-50,6 Sd Sd k K -84,2/-89,8 K m Sd -89,8/-90,4 K -90,4/-96,0 Sd K t -97,4/-100,6 K m T -100,6/-101,1 K t -101,1/-103,6 Sd 001 5311 1949 1149WH3 (11m O) 84,7 þÿLö Gsd Ki-Gsd Gsd Gsd-Fki Sd m K K 37,0/34,7 Sd Sd m Tlg Sd Sd t T sd Sd K sd -36,3/-37,6 Sd K -37,9/-47,1 Sd m K Sd Sd m K K sd -80,1/-87,3 K m Sd -87,3/-88,9 Sd T Sd 001 5308 1949 U849WH3 (-) 86,8 þÿLö Gsd T Gsd Fki Sd Sd t Sd K m T sd 40,4/38,8 K 38,8/26,6 Sd Sd m Tlg Sd Sd m Tlg Sd Sd zun t T sd Sd K schw sd -37,8/-39,5 K -39,5/-47,6 K sd -47,6/-49,1 K -49,1/-51,8 Sd K -83,5/-99,7 Sd Sd schw t Sd 001 0288 1995 WWU 37 (42m O) 107,6 Mb þÿLö Ki m Sdlg Schl Ki m Sdlg Msd glbgr-glb schl T hgr stell fsd stell schl Fsd-Msd hgr m Tlg m Pflr m Schllg Schl-Fsd hgr t Fsd-Msd hgr glbl fki gsd Fsd-Msd hgr Fsd-Msd dgr st schl schw gli m Schllg Schl-Fsd dgr stell msd stell t Fsd-Msd gr-dgr schl Schl-Fsd gr stell msd t Fsd-Msd gr m wechs Schl--Ant K 46,2/38,2 Msd gr brl st hum Msd grbr Msd br-dbr schw hum Msd grbr stell m hum Lgn K 18,8/16,6 Fsd schwz hum K schw verunr 13,5/11,0 Sd K st sd 0,9/0,5 Sd Nachf m Tlg 001 5615 1949 1549WH5 (-) 100,2 þÿLö Sd Gki Mki T sd K 35,2/26,7 Sd K schw sd 26,4/23,4 Sd K schw sd -1,8/-5,5 K u Sd -5,5/-6,2 K -6,2/-8,1 Sd Sd m Tlg Sd Sd m Tlg Sd 001 5614 1949 1449WH5 (-) 100,1 þÿLö Gsd Gki T Gki T Sd T sd K 27,1/21,6 K u Sd 21,6/18,8 K 18,8/15,4 Sd Sd m Tlg Sd K -11,9/-19,8 Sd T sd Sd t Sd T sd Sd R 25 29500,00 H 56 55000,00 R 25 29500,00 H 56 62500,00 N.N.N.N. S N Braunkohlenbergwerk Garzweiler II Schnitt þÿM.d.1:10000 þÿM.d.1:2000 Bearbeitet: ...................... Zeichn.-Nr.: 1 RWE Power AG þÿPBT-M Marksch Markscheider ........................................................... þÿZeichen Bohrzweck U-Bohrung Pegel Brunnen Bohrverfahren Trockenbohrung þÿSpühlke þÿSpühl þÿSpühlbo þÿSchuß Saug-, Strahl- oder Lufthebebohrung Bohrverfahren unbekannt Bohrloch zusatz Bohrloch unsicher (Lage, Bohrergebnis) Besondere Vorkomm- nisse beim Bohren Bohrloch zusatz Auswertung þÿmikropal chemisch-technolog. gesteinsphysikalisch geophysikalisch þÿSignatur für den Aschegeh Kohle und Sand Kohle sandig Kohle þÿSchnittspur 02.01.2007 16:26:52 A3 A5 C2 Wegberger_Sprung_1 C3 Wegberger_Sprung_2 Holzweiler_Sprung C6 D3 þÿL þÿund L Kies sandig Kies sandig tonig Kies sandig kohlig/humos Kies sandig tonig kohlig/humos Sand Sand kiesig Sand kiesig tonig Sand tonig schluffig Sand kohlig/humos Sand kiesig kohlig/humos Sand tonig schluffig kohlig/humos Schluff tonig Schluff tonig sandig Schluff tonig sandig kohlig/humos Schluff tonig kohlig/humos Ton schluffig Ton sandig schluffig Ton sandig schluffig kohlig/humos Ton schluffig kohlig/humos Kohle Abgebaut Verkippt Sonstiges Nord-Sued Schneider 01.2007 Jackerather Horst 16 8 6 D 6 C 6 B 6 A 5 5 6 A 6 B 6 C 6 D 6 E 8 16 11 C Anl. 7 Karte 2
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0800 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 17.03.2023 2. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braun- kohlenausschusses vom 25.11.2022 Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Neu_Niederschrift_165_BKA_komplett
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- BKA 0800
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 17.03.2023
- Erstellt
- 17.02.2023 10:12