1403/2020
Anfrage der Fraktion der AfD bezüglich "Demokratieförder- bzw. Extremismuspräventionsprogramme"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
4909 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 14.05.2020 1403/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 14.05.2020 Anfrage der Fraktion der AfD bezüglich "Demokratieförder- bzw. Extremismuspräventionsprogramme" Die Kinder- und Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird seit 2015 in der Stadt Köln durchgeführt. Zuvor förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2007 bis 2010 Projekte zur nachhaltigen Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemi- tismus im Rahmen des Bundesprogramms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“. Das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat von 2011 bis 2014 deutschlandweit Projekte für Tole- ranz und Demokratie sowie gegen Rechtsradikalismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ge- fördert. Daher unterstützt das Bundesfamilienministerium mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" seit 2015 bis 2019 deutschlandweit Projekte, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Menschenfeind- lichkeit einsetzen. 1. Wie viele Demokratieförder- bzw. Extremismuspräventionsprogramme (zum Beispiel „De- mokratie Leben“) werden durch städtische Zuwendungen, Zuwendungen von Land und vom Bund finanziert? Bitte schlüsseln Sie nach Organisationen auf, Zuwendung von Land, Bund und Stadt auf. Neben „Demokratie leben!“ werden in Köln weitere Demokratieförder- und Extremismuspräventions- programme durchgeführt, darunter u. a. das Landesprogramm „NRWeltoffen“ und das kommunale Projekt „Gender Fair Play – Stärkung der geschlechtersensiblen sexualpädagogischen Arbeit / sexu- elle Bildungsarbeit“ im Rahmen des Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“. 2. Welche Vereine, freie Gruppierungen, städtische Einrichtungen erhalten staatliche Gelder aus sogenannten Demokratieförder- bzw. Extremismuspräventionsprogrammen (z.B. „Demo- kratie Leben“) des Bundes, des Landes oder der Stadt? Grundsätzlich kann jede rechtsfähige, nichtstaatliche Organisation, die ihren Wirkungskreis in der Stadt Köln hat, Projekte im Rahmen von „Demokratie leben!“ beantragen. Im Rahmen von „NRWeltoffen“ sind zivilgesellschaftliche Organisationen antragsberechtigt. Antragsberechtigt im Rahmen von „Gender Fair Play“ sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Insgesamt spiegelt hier die Träger- und Projektlandschaft die Vielfältigkeit der engagierten Kölner Stadtgesellschaft wider. 3. Liegen Verwendungsnachweise der Verein, freien Gruppierungen, städtischen Einrichtun- gen zu diesen in Demokratieförder- bzw. Extremismuspräventionsprogrammen (zum Beispiel 2 „Demokratie Leben“) des Bundes, des Landes oder der Stadt vor? Die Träger sind grundsätzlich nach Beendigung der Projekte verpflichtet einen Verwendungsnach- weis (Sachstandsbericht und zahlenmäßiger Nachweis) zu erbringen, um den Projekterfolg und die Ausgaben zu belegen. Die Verwendungsnachweise werden je nach Programm durch die Stadt Köln geprüft und in einem Gesamtverwendungsnachweis beim entsprechenden Mittelgeber verantwortet. 4. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um ein Empfänger des Demokratieförder- bzw. Extre- mismuspräventionsprogramms (zum Beispiel „Demokratie Leben“) zu sein? Siehe hierzu Antwort zu Frage 2. Selbstverständlich ist ein programmgemäßes Projektkonzept von Seiten des Antragstellers vorzulegen. Nach programmspezifischer, fachlicher Prüfung und Bewertung und in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel werden die Projekte beschieden. 5. Wie viele Empfänger gibt es seit 2010 diverser Demokratieförder – bzw. Extremis- muspräventionsprogrammen (zum Beispiel „Demokratie Leben“)? Bitte schlüsseln Sie nach Gruppierung/ Verein/ städtischer Einrichtung auf, nach der Art der Zuwendung, eventuellem Rechenschaftsbericht (falls vorliegend bitte anfügen und falls nicht vorliegend bitte um Be- antwortung, wieso dieser nicht vorliegt) und nach Datum. „Demokratie leben!“: 2015: 13 Einzelprojekte von 12 Trägern 2016: 9 Einzelprojekte von 9 Trägern 2017: 12 Einzelprojekte von 12 Trägern 2018: 27 Einzelprojekte von 24 Trägern 2019: 30 Einzelprojekte von 26 Trägern 2020: bisher 25 Einzelprojekte von 25 Trägern, weitere folgen „NRWeltoffen“: 2017: 9 Einzelprojekte von 6 Trägern 2018: 9 Einzelprojekte von 8 Trägern 2019: 8 Einzelprojekte von 7 Trägern 2020: 8 Einzelprojekte von 7 Trägern „Gender Fair Play“: 2018: 3 Projekte von 3 Trägern 2019: 3 Projekte von 3 Trägern 2020/2021: 6 Projekte von 6 Trägern Die umfänglichen Verwendungsnachweise können in den entsprechenden Fachabteilungen der Stadt Köln eigesehen werden. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1403/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 17.06.2020
- Erstellt
- 12.05.2020 11:33