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1403/2020

Anfrage der Fraktion der AfD bezüglich "Demokratieförder- bzw. Extremismuspräventionsprogramme"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 17.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

4909 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 14.05.2020 
 1403/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 14.05.2020 
 
Anfrage der Fraktion der AfD bezüglich "Demokratieförder- bzw. 
Extremismuspräventionsprogramme" 
Die Kinder- und Jugendverwaltung antwortet wie folgt: 
  
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird seit 2015 in der Stadt Köln durchgeführt. 
Zuvor förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2007 bis 2010 
Projekte zur nachhaltigen Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemi-
tismus im Rahmen des Bundesprogramms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und 
Demokratie“. 
Das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ des Bundesministeriums 
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat von 2011 bis 2014 deutschlandweit Projekte für Tole-
ranz und Demokratie sowie gegen Rechtsradikalismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ge-
fördert.  
Daher unterstützt das Bundesfamilienministerium mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" seit 
2015 bis 2019 deutschlandweit Projekte, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Menschenfeind-
lichkeit einsetzen. 
 
1. Wie viele Demokratieförder- bzw. Extremismuspräventionsprogramme (zum Beispiel „De-
mokratie Leben“) werden durch städtische Zuwendungen, Zuwendungen von Land und vom 
Bund finanziert? Bitte schlüsseln Sie nach Organisationen auf, Zuwendung von Land, Bund 
und Stadt auf. 
 
Neben „Demokratie leben!“ werden in Köln weitere Demokratieförder- und Extremismuspräventions-
programme durchgeführt, darunter u. a. das Landesprogramm „NRWeltoffen“ und das kommunale 
Projekt „Gender Fair Play – Stärkung der geschlechtersensiblen sexualpädagogischen Arbeit / sexu-
elle Bildungsarbeit“ im Rahmen des Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und 
Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“. 
 
2. Welche Vereine, freie Gruppierungen, städtische Einrichtungen erhalten staatliche Gelder 
aus sogenannten Demokratieförder- bzw. Extremismuspräventionsprogrammen (z.B. „Demo-
kratie Leben“) des Bundes, des Landes oder der Stadt? 
 
Grundsätzlich kann jede rechtsfähige, nichtstaatliche Organisation, die ihren Wirkungskreis in der 
Stadt Köln hat, Projekte im Rahmen von „Demokratie leben!“ beantragen.  
Im Rahmen von „NRWeltoffen“ sind zivilgesellschaftliche Organisationen antragsberechtigt. 
Antragsberechtigt im Rahmen von „Gender Fair Play“ sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. 
Insgesamt spiegelt hier die Träger- und Projektlandschaft die Vielfältigkeit der engagierten Kölner 
Stadtgesellschaft wider.  
 
3. Liegen Verwendungsnachweise der Verein, freien Gruppierungen, städtischen Einrichtun-
gen zu diesen in Demokratieförder- bzw. Extremismuspräventionsprogrammen (zum Beispiel

2 
 
„Demokratie Leben“) des Bundes, des Landes oder der Stadt vor? 
 
Die Träger sind grundsätzlich nach Beendigung der Projekte verpflichtet einen Verwendungsnach-
weis (Sachstandsbericht und zahlenmäßiger Nachweis) zu erbringen, um den Projekterfolg und die 
Ausgaben zu belegen.  
Die Verwendungsnachweise werden je nach Programm durch die Stadt Köln geprüft und in einem 
Gesamtverwendungsnachweis beim entsprechenden Mittelgeber verantwortet.  
 
4. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um ein Empfänger des Demokratieförder- bzw. Extre-
mismuspräventionsprogramms (zum Beispiel „Demokratie Leben“) zu sein? 
 
Siehe hierzu Antwort zu Frage 2. Selbstverständlich ist ein programmgemäßes Projektkonzept von 
Seiten des Antragstellers vorzulegen. Nach programmspezifischer, fachlicher Prüfung und Bewertung 
und in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel werden die Projekte beschieden.  
 
5. Wie viele Empfänger gibt es seit 2010 diverser Demokratieförder – bzw. Extremis-
muspräventionsprogrammen (zum Beispiel „Demokratie Leben“)? Bitte schlüsseln Sie nach 
Gruppierung/ Verein/ städtischer Einrichtung auf, nach der Art der Zuwendung, eventuellem 
Rechenschaftsbericht (falls vorliegend bitte anfügen und falls nicht vorliegend bitte um Be-
antwortung, wieso dieser nicht vorliegt) und nach Datum.  
 
„Demokratie leben!“:  
2015: 13 Einzelprojekte von 12 Trägern 
2016: 9 Einzelprojekte von 9 Trägern 
2017: 12 Einzelprojekte von 12 Trägern 
2018: 27 Einzelprojekte von 24 Trägern 
2019: 30 Einzelprojekte von 26 Trägern 
2020: bisher 25 Einzelprojekte von 25 Trägern, weitere folgen 
 
„NRWeltoffen“: 
2017: 9 Einzelprojekte von 6 Trägern 
2018: 9 Einzelprojekte von 8 Trägern 
2019: 8 Einzelprojekte von 7 Trägern 
2020: 8 Einzelprojekte von 7 Trägern 
 
„Gender Fair Play“: 
2018: 3 Projekte von 3 Trägern 
2019: 3 Projekte von 3 Trägern 
2020/2021: 6 Projekte von 6 Trägern 
 
Die umfänglichen Verwendungsnachweise können in den entsprechenden Fachabteilungen der Stadt 
Köln eigesehen werden.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1403/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
17.06.2020
Erstellt
12.05.2020 11:33