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3693/2021

Fortführung der institutionellen Förderung für Internationale Photoszene Köln gUG und Temporary Gallery e.V. 2022-2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 10.25

Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 06.12.2021

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Ansehen

Anlage 1, Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 TOP 4.8 3693_2021 geänderter Beschluss

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 06.12.2021

1154 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 07.12.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll  der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 06.12.2021  
öffentlich 
10.37 Fortführung der institutionellen Förderung für Internationale Photosze-
ne Köln gUG und Temporary Gallery e.V. 2022-2024 
3693/2021 
 
 
Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
Der Rat beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2022ff. 
- die Fortführung der Institutionellen Forderung für die nachfolgenden Kulturbetriebe 
in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 wie folgt:  
 Temporary Gallery e.V. - Zentrum für zeitgenössische Kunst: 105.000 Euro  
 Internationale Photoszene Köln gUG                                       110.000 Euro  
Für die Aufstockung zugunsten der Temporary Gallery (um 15.000€ auf 105.000€) 
sollen Mittel aus dem Kulturentw icklungsplan verw endet w erden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1, Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 TOP 4.8 3693_2021 geänderter Beschluss

2039 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Weis 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE 
Datum: 01.12.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sitzung des Ausschusses Kunst 
und Kultur vom 30.11.2021  
öffentlich 
4.8 Fortführung der institutionellen Förderung für Internationale Photosze-
ne Köln gUG und Temporary Gallery e.V. 2022-2024 
3693/2021 
 Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage Rat 
3693/2021, unter TOP 4.8 Ausschuss Kunst und Kultur Fortführung der 
institutionellen Förderung für Internationale Photoszene Köln gUG und 
Temporary Gallery e.V. 2022-2024 
AN/2596/2021 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2022ff. 
- die Fortführung der Institutionellen Forderung für die nachfolgenden Kulturbetriebe 
in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 wie folgt:  
 Temporary Gallery e.V. - Zentrum für zeitgenössische Kunst: 105.000 Euro  
 Internationale Photoszene Köln gUG                                       110.000 Euro  
Für die Aufstockung zugunsten der Temporary Gallery (um 15.000€ auf 105.000€) 
sollen  Mittel aus dem Kulturentwicklungsplan verwendet werden. 
Abstimmung:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be-
schluss zu fassen: 
Beschluss:  
Der Rat beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2022ff. 
- die Fortf ührung der Institutionellen Forderung für die nachfolgenden Kulturbetriebe 
in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 wie folgt:  
 Temporary Gallery e.V. - Zentrum für zeitgenössische Kunst: 105.000 Euro  
 Internationale Photoszene Köln gUG                                       110.000 Euro  
Für die Aufstockung zugunsten der Temporary Gallery (u m 15.000€ auf 105.000€) 
sollen Mittel aus dem Kulturentw icklungsplan verw endet w erden. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

19029 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3693/2021 
Freigabedatum 
26.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung der institutionellen Förderung für Internationale Photoszene Köln gUG und 
Temporary Gallery e.V. 2022-2024 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2022ff - die Fortführung 
der Institutionellen Förderung für die nachfolgenden Kulturbetriebe in den Haushaltsjahren 2022 bis 
2024 wie folgt:  
 
- Temporary Gallery e.V. - Zentrum für zeitgenössische Kunst  105.000 Euro 
- Internationale Photoszene Köln gUG 62.000 Euro 
 
Der Rat beschließt die entsprechende haushaltsneutrale Umbuchung der Beträge innerhalb des Teil-
ergebnisplans 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, indem die Position 
Internationale Photoszene Köln gUG von 110.000 Euro auf 62.000 Euro abgesenkt und die Position 
Temporary Gallery um 15.000 Euro auf 105.000 Euro aufgestockt wird. Der Rat beschließt ferner, die 
verbleibenden Mittel in Höhe von 33.000 Euro dem Projektbudget des Fachreferates Bildende Kunst 
des Kulturamtes („Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen“) zuzuschlagen und damit weitere Pro-
jekte und Festivals strukturell zu stärken. 
 
Beschlussalternative  
Der Rat beschließt die beiden Förderungen nicht zu verlängern und die Haushaltsmittel in Gesamthö-
he von 200.000 Euro gemäß dem Förderkonzept Bildende Kunst als Strukturförderung neu auszu-
schreiben. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2022: 200.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023-2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    200.000   € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Temporary Gallery e.V. – Zentrum für zeitgenössische Kunst 
 
Die Kulturverwaltung hat 2013 den Ideenwettbewerb für ein Zentrum für zeitgenössische Kunst in 
Köln ausgeschrieben. Ziel dieses Wettbewerbs war die Etablierung eines Zentrums für zeitgenössi-
sche Kunst in Köln, das als Identifikationsort für Kölner Künstler*innen, Kurator*innen, Kritiker*innen, 
Kunstprojekte, Hochschulen sowie Vermittler*innen fungiert. Nach Auswertung des Ideenwettbewerbs 
wurde dem Temporary Gallery e.V. eine institutionelle Förderung in Höhe von 80.000 Euro für die 
Jahre 2014 bis 2018 gewährt. Mit Beschluss vom 06.02.2018 (3959/2017) und auf Grundlage des 
Votums des Fachbeirates erhielt die Temporary Gallery eine erneute Förderung und eine erstmalige 
Erhöhung um 10.000 Euro für die Förderjahre 2019 bis 2021. Diese Mittelerhöhung wurde im Zuge 
des Leitprojektes „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ gedeckt. 
 
Votum des Fachbeirates Bildende Kunst  
Zur Vergabe von jahresübergreifenden Förderungen holt die Verwaltung - laut Förderkonzept Bilden-
de Kunst - ein Votum des Fachbeirats Bildende Kunst ein.

3 
Die Temporary Gallery hat zur Bewertung einen Rück- und Ausblick, eine Evaluation, eine Budget-
planung und eine Dokumentation in Wort und Bild vorgelegt. 
 
Der Fachbeirat Bildende Kunst der Stadt Köln hat in einer gemeinsamen Sitzung am 28.10.2021 ein-
stimmig für eine Fortsetzung der institutionellen Förderung der Temporary Gallery e.V. - Zentrum für 
zeitgenössische Kunst für drei Jahre und eine Aufstockung der städtischen Förderung um 15.000 
Euro auf jährlich 105.000 Euro votiert. 
 
Der Fachbeirat begründet dies in seinem schriftlichen Votum wie folgt: 
„Die inhaltliche und strukturelle Ausrichtung, die im Rahmen des Antrags beschrieben wird, 
erachten wir als Fachbeirat für gut und sinnvoll. Insgesamt sind die Kosten realistisch kalku-
liert und nicht zu hoch gegriffen, ebenso der Mehrbedarf. Eine weitere Förderung sollte unbe-
dingt erfolgen, sogar eine weitere Aufstockung über die 15.000 Euro hinaus perspektivisch 
angedacht werden. Der Fachbeirat spricht sich lobend aus für das engagierte Eintreten des 
neuen Teams für Themen und Programm, die gute Vernetzung (in osteuropäische, aber auch 
verschiedene europäische und arabische Länder), sowie das umfangreiche Veranstaltungs-
programm (in Präsenz und digital). Mit dem vorhandenen Budget wird aus Sicht des Fachbei-
rates erstaunlich viel geleistet, ein klares Profil der Temporary Gallery als Zentrum für zeitge-
nössische Kunst ist sichtbar. Das Publikum ist zahlreich und divers. Die Temporary Gallery ist 
gut vernetzt, auch in lokalen Strukturen und mit zahlreichen Kooperationspartnern. Die Tem-
porary Gallery setzte im Jahr 2021 fast wieder vier eigene Ausstellungen und zahlreiche Ver-
anstaltungen um, außerdem engagiert sie sich bereits zum dritten Mal aktiv bei der Vergabe 
der Kölner Arbeits- und Recherchestipendien. Insgesamt ist die derzeitige Leiterin ein Glücks-
fall für Köln. Als Fachbeirat setzen wir uns dafür ein, dass durch eine verstärkte Bezuschus-
sung (der bisher niedrig kalkulierten Personalkosten) die Leiterin hier in Köln gehalten werden 
kann.“ 
 
Die Verwaltung schließt sich nach gründlicher Abwägung dem Votum des Fachbeirats an und schlägt 
dem Rat der Stadt Köln nun die Fortsetzung der Institutionellen Förderung für weitere drei Jahre so-
wie eine Aufstockung des Betriebskostenzuschusses um 15.000 Euro vor. 
Die Verwaltung begründet ihren Vorschlag wie folgt: Die Temporary Gallery hat sich zu einem Aus-
stellungsort und etablierten Zentrum für zeitgenössische Kunst mit einem besonderen kuratorischen 
Profil zwischen den freien Projekträumen und dem Kölnischen Kunstverein entwickelt. Besonders 
bemerkenswert ist der Umfang des Programms, die verstärkt inklusive Arbeit, Internationalität und 
zugleich stärkere Kooperation mit der Kölner Szene, sei es mit freien Strukturen, städtischen Museen 
oder auch spartenübergreifenden Orten. Auch die Ausstellungsszenografie (Ausstellungsgestaltung), 
die sehr aufwändig und für fast jede Ausstellung individuell entworfen und umgesetzt wird, macht die 
Temporary Gallery zu einem bemerkenswerten Kunstort mit Professionalität und überregionaler Aus-
strahlung.  
Im Hinblick auf das Programm ist eine Budgetaufstockung auch für die geplanten Projekte einer Ein-
zelausstellung eines Kölner Künstlers/Kölner Künstlerin sowie das Kurator*innen-Residenzprogramm 
in Kooperation mit dem Kunsthaus KAT 18 förderwürdig und wünschenswert. 
Die Mittelerhöhung um 15.000 Euro wird aus den verfügbaren Mitteln für Strukturförderung in der Bil-
denden Kunst durch Umschichtung gedeckt, die aufgrund der Programmreduzierung der Internationa-
len Photoszene und deren Wechsel in einen zweijährigen Rhythmus möglich wird. 
 
Internationale Photoszene Köln gUG 
Die Stadt Köln fördert das Internationale „Photoszene Festival Köln“ seit vielen Jahren. Die monetäre 
Förderung stieg 2018 von 20.000 Euro auf jährlich 40.000 Euro, dank der Zusetzung aus den Leitpro-
jektmitteln. Durch Zusetzungen im Haushalt 2019 und anschließendem Ratsbeschluss (Vorlagen-
Nummer 3248/2018) im Herbst 2018 erhöhte sich der Zuschuss 2019 bis 2021 auf jährlich 110.000 
Euro, so dass eine ganzjährige Struktur und ein jährliches Festival 2019, 2020 und 2021 finanziert 
werden konnten. Diese Summe wurde 2019 nochmals ergänzt um 25.000 Euro aus der Kulturförder-
abgabe zur Vorbereitung des Festivals 2020, sowie um 3.500 Euro aus dem Budget des Büros für 
Internationales. Einen weiteren finanziellen Zuschuss in Höhe von etwa 33.000 Euro leisteten 2019

4 
die kooperierenden städtischen Museen und Strukturen, die zudem in personeller Hinsicht beteiligt 
waren und 2021 wieder sind. In 2021 lag der monetäre Betrag bei 22.000 Euro. Leider musste die 
Festivalausgabe 2020 Corona-bedingt kurzfristig abgesagt werden und wurde – soweit möglich – in 
alternative Online-Formate überführt.  
2021 fanden zum zweiten Mal die Ausstellungen des „Artist meets Archive“ (AMA)-Residenzprojektes 
in Kooperation mit verschiedenen Fotografie-Sammlungen und städtischen Museen statt, ergänzt um 
ein hybrides Vermittlungs- und Fachprogramm und das Teilnehmerfestival, zu dem sich rund 90 Orte 
in Köln angemeldet hatten. Die selbst kuratierte Ausstellung während des Festivals („You are here“, 
vorfinanziert aus 2020) konnte aufgrund eines fehlenden Präsentationsortes 2021 noch nicht umge-
setzt werden. Bezogen auf das Gesamtbudget des Internationale Photoszene-Festivals von rund 
218.000€ im Jahr 2021 wurde ein Großteil durch städtische und weitere öffentliche Mittel abgedeckt 
(vgl. Beantwortung der Anfrage, Vorlagen-Nummer 0386/2021). 
Die Internationale Photoszene Köln gUG hat zur Bewertung einen Rück- und Ausblick, eine Evaluati-
on, eine Budgetplanung 2022 bis 2024 und eine Dokumentation in Wort und Bild vorgelegt. In der 
Neuausrichtung für die zweite Förderperiode von drei Jahren (2022 bis 2024) hat die Photoszene 
zudem ein Festivalprogramm 2023 geplant und dem Ausblick beigelegt. Die Unterlagen wurden vom 
Fachbeirat gesichtet und mit einem Votum bewertet. 
 
Votum des Fachbeirates Bildende Kunst  
Der Fachbeirat, zuständig für mehrjährige Förderungen und per Beschluss dem Fachreferat Bildende 
Kunst zugeordnet, hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 für eine Fortsetzung der institutionellen För-
derung der „Internationalen Photoszene Köln“ um drei Jahre, den Wechsel des Festivals in einen bi-
ennalen Rhythmus und für eine Struktursicherung durch eine jährliche städtische Förderung in Höhe 
von 62.000 Euro votiert.  
 
Der Fachbeirat begründet dies wie folgt und formuliert folgende programmatische Anregungen: 
„Als Fachbeirat befürworten wir den Wechsel vom jährlichen in einen zweijährigen Festival-
rhythmus. Auch befürworten wir eine stärkere F okussierung auf das biennale -
Festivalprogramm (Kernprogramm). Hier soll eine Profilschärfung stattfinden. Mit dem AMA -
Kooperationsprojekt ist dies bereits in der Vergangenheit erfolgreich gelungen. Als Fachbeirat 
schließen wir uns der Mehrheitsmeinung der Szene an, dass auch für das Teilnehmerfestival 
eine Bewerbung nötig sein sollte (vgl. 20 % der TN aus diesem Jahr fanden gut, dass man 
ohne Bewerbung teilnehmen konnte). Der Beirat befürwortet eine künstlerische Schärfung. Die 
Idee eines Open Calls, der von einer Jury oder einem Beirat begleitet wird, halten wir für sinn-
voll. Ebenso die Zusammensetzung aus freier Szene Expert*innen (AIC aber auch Ausbil-
dungsstätten der Fotografie aus ganz NRW einzubinden). 
  
Das Festival der Photoszene auch in den Zwischenj ahren sichtbar zu machen, halten wir für 
wichtig. Hier schließen wir uns dem Ausblick an, Kooperationen mit den Partnerstädten Düs-
seldorf und Essen einzugehen, um zu einer starken NRW-Region zusammenzuwachsen. Ko-
operationen mit Düsseldorf photo +, Symposienprogramm wie bereits in der Vergangenheit er-
folgreich durchgeführt, weiter auszubauen (KHM, Universitätskooperationen). Wir befürworten 
die Etablierung des AMA -Programms sowie eines biennalen Festivals. Hier sollte nochmals 
das Ziel vor Augen geführt sein , die vorhandenen Sammlungsbestände sichtbar zu machen. 
Mit dem AMA -Projekt werden die Kölner Fotografie-Archive regelmäßig durch internationale 
Künstler*innen gesichtet, bearbeitet und der Öffentlichkeit präsentiert.  
 
Wünschenswert, jedoch wenig realistisch, halten wir die Etablierung einer eigenen Kunsthalle 
für Fotografie über die Festivaltätigkeit hinaus. Stärken würden wir zunächst die koopera tive 
Zusammenarbeit mit den Akteur*innen aus Essen und Düsseldorf in den Zwischenjahren des 
Festivals und mögliche gemeinschaftliche Zusammenschlüsse, auch hinsichtlich einer stärker 
überregionalen Wahrnehmung. Die mögliche Nutzung des Rheinischen Bildarchives als weite-
re Präsentationsfläche wäre wünschenswert. Eine etwaige Kunsthalle für Fotografie wäre ein 
zu diskutierender Punkt für einen wie in der Kulturentwicklungsplanung vorgesehenen Reflexi-
onstermin mit der freien Szene, auch unter Einbezug der best ehenden Institutionen (DGPh),

5 
Fotosammlungen der Stadt Köln, KHM. Der Fachbeirat befürwortet die Organisation eines 
Runden Tisches zum Thema Fotografie. 
 
In Bezug auf die Finanzplanung eines biennalen Festivalprogramms befürworten wir gemäß 
den bisherigen Förderungen die Beibehaltung der strukturellen Förderung, unter Berücksich-
tigung der wegfallenden Büromiete durch die vom Rheinischen Bildarchiv angebotene miet-
freie Nutzung eines Büros in den neuen Räumlichkeiten am Eifelwall. Eine Förderung in Höhe 
der belegten Strukturkosten im Festivaljahr 2021 minus 6000€ sowohl für die Zwischenjahre 
2022/2024 als auch das eigentliche Festivaljahr 2023 wird als adäquater städtischer Beitrag 
erachtet. Projektbezogen sollte die Photoszene sich mit starken Partnern an ein en Runden 
Tisch setzen, um Synergien herzustellen und Drittmittel zu akquirieren für mehr Strahlkraft 
über Köln und das Umland hinaus. Darauf sollten sich ihre Bemühungen im Zwischenjahr fo-
kussieren.“  
 
Die Kulturverwaltung schließt sich nach weiterer fachlicher Abwägung dem Votum des Fachbeirates 
an und schlägt dem Rat daher die jährliche Förderung der Photoszene in Form eines Betriebskosten-
zuschuss in Höhe von 62.000 Euro vor. Als geldwerte städtische Leistung addiert sich zum geplanten 
Betriebskostenzuschuss die Bereitstellung von ganzjährlichen Büroräumlichkeiten in den neuen 
Räumen des Rheinischen Bildarchivs am Eifelwall (bisherige Büromietkosten inklusive Nebenkosten 
betrugen 6000 Euro/pro Jahr) sowie die kostenfreie Bereitstellung der Ausstellungsräumlichkeiten am 
Eifelwall (Mietkosten abhängig von jeweiliger Ausstellungsplanung bisher bis zu 6000 Euro im Festi-
valjahr). 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist die Fortsetzung einer jährlichen Förderung trotz Wechsel in einen zwei-
jährigen Rhythmus mitsamt der Finanzierung einer professionellen Geschäftsführer*innenstelle und 
der Vollfinanzierung von ganzjährigen Büroräumlichkeiten in der Summe der Förderhöhe der geplan-
ten Festivalstruktur angemessen und vergleichbar mit weiteren institutionellen Förderung für biennale 
Festivalstrukturen in Köln. 
Zu den nicht förderfähigen Kosten in der Finanzplanung 2022 bis 2024 zählen die Ausgaben für das 
ab 2022 jährlich geplante NEXT-Festival für Kinder- und Jugendliche. 
Die im Votum des Fachbeirates formulierte Bedeutung eines Runden Tisch zum Thema Fotografie 
und deren Organisation, um Perspektiven der Fotografie gemeinsam mit allen Akteur*innen der Stadt 
zu diskutieren, wird die Kulturverwaltung gerne weiterverfolgen und mit der DGPh das Thema be-
sprechen. Die dafür finanziell nötigen Mittel stünden zur Verfügung. 
 
Der Fokussierung der Kräfte und Ressourcen der Internationalen Photoszene auf das eigentliche 
Festivalprogramm der „Internationalen Photoszene“ mit den bereits genannten integralen Veranstal-
tungen, auf eine stärkere Besucherdiversifizierung sowie Kooperationsbemühungen mit den Städten 
Düsseldorf, Essen sowie den aktiven und anerkannten Fotografie-Strukturen/-Orten hält die Kultur-
verwaltung ebenfalls für die richtige und zukunftsweisende Ausrichtung.  
Gerade aus der Kooperation der drei Städte Düsseldorf, Essen und Köln und ihrer hochkarätiger und 
auf Fotografie spezialisierter Orte, könnte eine internationale Strahlkraft entstehen. Die kuratorische 
Schärfung des Teilnehmerfestivals kann in Kooperation mit den geförderten AIC – Art Initiatives Co-
logne und den in Köln ansässigen Kurator*innen erfolgen. 
Neben dem Festivalprogramm noch ein unterjähriges Veranstaltungsprogramm - mit entsprechend 
zusätzlichen Finanzbedarfen – zu initiieren, bewertet die Kulturverwaltung hingegen als kritisch, da 
bereits zahlreiche Galerien und Off-Räume in Köln sich dem Thema Fotografie in ihren unterjährigen 
Ausstellungsprogrammen qualitätsvoll und erfolgreich widmen und sich aus dem Konzept der Photo-
szene nicht zwingend ein neuer inhaltlicher Fokus ergibt. 
 
Die Resonanz auf die erste Photoszene-Ausgabe in ihrer neuen Form war 2019 sehr positiv. Zwar 
war 2019 die Absage der Photokina bereits bedauerlich, aber das Photoszene-Festival wurde trotz-
dem sehr gut wahrgenommen und hat dank der Kooperation mit den städtischen Museen und Samm-
lungen eine große Qualitätssteigerung, Professionalisierung und stärkere Sichtbarkeit erhalten. Die 
Festivalausgabe 2021 unter dem Titel „Photoszene United“ mit einem längeren Durchführungszeit-
raum von Mai bis August war Corona-bedingt sinnvoll, aber auch hier teilt die Kulturverwaltung die 
Sichtweise der Photoszene und des Fachbeirates, im Sinne der stärkeren Außenwirkung und media-

6 
len Wahrnehmung zu einem enger gefassten/komprimierten Festivalzeitraum zurückzukehren. 
Für 2023 ist nun eine weitere Festivalausgabe geplant. Die Kooperation zwischen freier Szene und 
städtischen Strukturen im Rahmen des Photoszene Festivals sowie die ganzjährige mietfreie Unter-
bringung der Photoszene in Räumen des Rheinischen Bildarchives und deren intensiver Zusammen-
arbeit ist eine sehr erfreuliche Verbesserung und beispielhaft. 
 
Finanzierung: 
Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von insgesamt 90.000 Euro für die Temporary Gallery – Zent-
rum für zeitgenössische Kunst und 110.000 Euro für das Internationale Photoszene Festival Köln im 
Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen analog der Vorjahre berücksichtigt. Bedingt durch die geänderte Mittelver-
wendung soll durch haushaltsneutrale Umbuchung innerhalb des vorgenannten Teilergebnisplans die 
Position Internationale Photoszene Köln gUG von 110.000 Euro auf 62.000 Euro abgesenkt und die 
Position Temporary Gallery um 15.000 Euro auf 105.000 Euro aufgestockt werden. Die verbleibenden 
Mittel in Höhe von 33.000 Euro sollen der Position „Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen“ zuge-
schlagen werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltsatzung 
2022. 
Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023-2024 
innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel unter Berücksichtigung von Priori-
tätensetzungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine zeitnahe Entscheidung zur Bewilligung der institutionellen Förderung ist zur Schaffung der Pla-
nungs- und Betriebsgrundlage zum Jahresanfang 2022 für beide Kulturbetriebe notwendig.

Beratungsverlauf (3)

30.11.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.37 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eifelwall

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Details

Aktenzeichen
3693/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.12.2021
Erstellt
20.10.2021 09:16