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Städtische Hilfe für obdachlose Menschen – akute Winterhilfe und Ausblick (zu AN/0005/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0041/2021 vom 14.01.2021

Stand: Am 14.01.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 11.01.2021 0041/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.01.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 Städtische Hilfe für obdachlose Menschen – akute Winterhilfe und Ausblick (zu AN/0005/2021) Die Fragen, die sich aus der Anfrage AN/0005/2021 der SPD-Fraktion ergeben, beantwortet die Verwaltung wie folgt: Frage 1: Gibt es bereits eine Analyse über die Entwicklung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Köln für das Jahr 2021 und darüber hinaus, und welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dieser Analyse? Antwort der Verwaltung: Eine abschließende Analyse der Entwicklung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit für das Jahr 2021 liegt noch nicht vor. Alles deutet aber darauf hin, dass auch im Jahr 2020 die Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen weiterhin leicht angestiegen ist. Eine vergleichbare Entwicklung ist ange- sichts Wohnungsmarktlage auch für das Jahr 2021 zu erwarten. Frage 2: Sind weitere zeitnahe Maßnahmen für die akute Winterhilfe geplant, z. B. die Anschaffung von Shelter-Suits oder die Förderung weiterer „Little Homes“1, und reicht das jetzige Angebot aus Sicht der Verwaltung auch für das rechtsrheinische Köln aus? Antwort der Verwaltung: Der Shelter Suit, ein wasserabweisender Schlafsack mit integrierten Ärmeln und Schal, wurde laut Medienberichten durch einen niederländischen Modedesigner entwickelt. Auslöser für den Designer war, dass der Vater zweier Freunde obdachlos auf der Straße erfror, weil die Notschlafstelle keinen freien Schlafplatz mehr hatte. In Köln wurde noch nie ein Mensch abgewiesen, weil es keinen freien Schlafplatz gab. Das Kölner Hilfesystem ist darauf ausgerichtet, obdachlosen Menschen menschenwürdige und angemessene (trockene und beheizte) Schlafmöglichkeiten und Tagesaufenthalte zu bieten. Weder Shelter Suits 1 https://little -home.eu/ 2 noch Little Homes erfüllen diese Kriterien und stellen somit keine Lösung für diesen und zukünftige Winter dar. Zum aktuellen Zeitpunkt reicht das Angebot aus Sicht der Verwaltung beiderseits des Rheins aus. Bezüglich möglicher Veränderungen der Bedarfslage ist die Verwaltung zum einen im ständigen Aus- tausch mit den Trägern der Wohnungshilfe, zum anderen durch die täglichen Rückmeldungen der Kölner Streetworker informiert. Eine zeitnahe Anpassung der Angebote ist bei akuten Veränderungen sofort möglich. Beispiel dafür ist die Einrichtung eines Bus-Shuttle vom Heumarkt zu den Unterkünf- ten, die außerhalb der Innenstadt liegen. Frage 3: Können die wegen der Corona-Pandemie geschaffenen zusätzlichen Angebote auch in Zukunft angeboten oder sogar verstetigt werden? Antwort der Verwaltung: Die zusätzlich bereitgestellten Hotelplätze – allein im Jahr 2020 = 238 Plätze – stehen langfristig zur Verfügung. Sie und die weiterhin zu akquirierenden Plätze können langfristig zur Unterbringung von obdachlosen Menschen genutzt werden und dienen zudem der weiteren Entzerrung der Mehrbettbe- legung; mit dem Ziel mittelfristig zu einer Einzelbelegung zu kommen. Die zusätzlich geschaffenen Plätze zur Unterbringung in der Winterhilfe sind für Männer in der Ost- merheimer Straße 220 in Köln Merheim mit zur Zeit 60 Betten und für Frauen in der Regentenstraße 2a in Köln Mülheim mit 14 Plätzen und werden Ende 2021 voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Entsprechend der zu erwartenden Bedarfslage werden ggfs. neue Objekte gesucht werden müssen. Das sogenannte Clearingwohnen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder soll nach Vorstellung der Verwaltung beibehalten und verstetigt werden, da es eine sinnvolle Ergänzung zu den Kölner Frauenhäusern darstellt. Für dieses Projekt wurden durch die Stadt Köln fünf Wohnungen zur Verfügung gestellt, diese dienen der Erstaufnahme und dem so genannten "Clearing", einer Intervention, um zunächst Klarheit über eine eventuell bestehende Covid19-Infektion zu erhalten und den Hilfebedarf und Unterstützungsbe- darf der Betroffenen zu ermitteln. Diese Erstversorgung und Beratung übernehmen Mitarbeiterinnen der beiden Kölner Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt, das sind das Gewaltschutzzentrum des Sozialdienstes katholischer Frauen Köln (SkF) und "Der Wendepunkt", Frauenberatung und Ge- waltschutzzentrum der Diakonie Michaelshoven e.V.. Nach der Klärung des Hilfebedarfes wird bei Frauen und Kindern, die akut bedroht sind, innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme in ein autonomes Frauenhaus außerhalb Kölns, im Einzelfall auch in Köln, sichergestellt. Frage 4: Mit welchem Ergebnis hat die Stadtverwaltung die Forderungen und Vorschläge zur Verbesse- rung der Situation von Obdachlosen in Köln, die ehrenamtliche Unterstützer*innen u. a. an den Sozialausschuss gerichtet haben, geprüft; bzw. was fehlt, damit sie zeitnah umgesetzt wer- den? Antwort der Verwaltung: 3 Die Forderungen müssen im Einzelnen betrachtet werden. Saubere und bewachte Toiletten im öffentlichen Raum fehlen tatsächlich verstärkt aufgrund der Pan- demie. Für obdachlose Menschen bedeutet dies, dass das ohnehin knappe Angebot an öffentlichen Toiletten für sie ausfällt. Während des ersten Lockdowns wurden nach Schließung der Kontakt- und Beratungsstellen und der Überlebensstation Gulliver deshalb zwei Toiletten/Duschcontainer linksrhei- nisch am Hauptbahnhof und rechtsrheinisch beim Bürgerzentrum Mütze aufgestellt. Nach Beendigung dieses Lockdowns öffneten die Kontakt- und Beratungsstellen wieder, wenn auch mit coronabedingten Einschränkungen, so dass den obdachlosen Menschen wieder die dortigen Toi- letten zur Verfügung standen und weiterhin stehen. Zusätzlich wurde am Wärmezelt auf dem Stoll- werk-Parkplatz ein Toilettenwagen aufgestellt. Eine Ausweitung des Angebots an öffentlichen Toiletten, die auch von obdachlosen Menschen ge- nutzt werden können, erscheint aus Sicht der Sozialverwaltung notwendig und sollte im Rahmen ei- ner Toilettenkonzeption bewertet werden. Ob ungeteilte Bänke mit erhöhtem Liegekomfort eine tatsächliche Unterstützung für obdachlose Men- schen darstellen, ist gerade im Winter eher zu bezweifeln. Die bessere Alternative bieten die Unter- künfte der Winterhilfe und die weiteren regulär von der Stadt Köln bereitgestellten Unterbringungsan- gebote im Rahmen der Wohnungslosenhilfe und ordnungsrechtlichen Unterbringung. Das Gesundheitsamt ist mit der Ausweitung des Angebots an Drogenkonsumräumen beauftragt. Bis zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes im Gebäude des Gesundheitsamtes steht ein mobiles Drogenkonsumangebot in Neumarktnähe zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Räumlichkeiten im Gesundheitsamt wird das mobile Angebot im Rechtsrheinischen eingesetzt werden (s. dazu Mittei- lung 2373/2020). Jeder obdachlose Mensch, der eine Unterbringung wünscht, kann eine Unterkunft erhalten, die so- wohl die Möglichkeit der Übernachtung wie auch des Tagesaufenthalts bietet. Für diejenigen Men- schen, die in ihrer aktuellen Lebenssituation nicht bereit oder in der Lage sind eine städtische Unter- kunft anzunehmen, stehen im Winter die zusätzlichen Angebote der Winterhilfe zur Verfügung. Um die Corona-bedingte Reduzierung an wärmenden Aufenthaltsmöglichkeiten während des Tages aus- zugleichen, haben die Kontakt- und Beratungsstellen ihr Aufenthaltsangebot ausgeweitet (Gulliver, SKM, Vision u.a.). Seit Dezember 2020 bietet zusätzlich das Wärmezelt auf dem Stollwerk-Parkplatz ganztägig die Möglichkeit an, sich aufzuwärmen, eine Mittagsmahlzeit einzunehmen, und wenn ge- wünscht, ab 18:00Uhr mit dem Shuttle-Bus von dort aus in die Notschlafstelle in Merheim zu fahren. Frage 5.: Hält die Stadtverwaltung es für möglich, dass Obdachlose und Wohnungslose in Beherbungs- betrieben untergebracht werden, mit denen immer noch Verträge zur Unterbringung von Ge- flüchteten laufen, und sieht die Verwaltung die Möglichkeit, kurzfristig leerstehende Gebäude zur Unterbringung von obdachlosen Menschen herzurichten? Antwort der Verwaltung: Das Amt für Wohnungswesen hat dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren eine größere leerste- hende Unterkunft für Geflüchtete zur vorübergehenden Nutzung durch die Winterhilfe zur Verfügung 4 gestellt. Diese wird für die Winterhilfe genutzt. Ansonsten werden Beherbergungsbetriebe, die nicht mehr zur Unterbringung von Geflüchteten benötigt werden, vom Amt für Wohnungswesen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren angeboten, das sich sodann mit dem Eigentümer des Beherber- gungsbetriebes über die vertraglichen Konditionen einigen muss. Allerdings wurde in den letzten Jah- ren die Unterbringung in Beherbergungsbetrieben von Geflüchteten aus Kostengründen bis auf zehn Beherbergungsbetriebe stark abgebaut. Eine gleichzeitige Nutzung für obdach- und wohnungslose Menschen und Menschen mit Fluchthintergrund in belegten Hotels wird vermieden, da aufgrund un- terschiedlicher Problemlagen der Untergebrachten Konfliktpotential bestehen würde. Die dem Amt für Wohnungswesen zur Verfügung stehenden freien Liegenschaften können zudem derzeit zur Unterbringung von Personen genutzt werden, die sich aufgrund einer Corona-Infizierung in Quarantäne begeben müssen, aber über keine abgeschlossene Wohnung mit eigener Küche und Sanitärbereich verfügen, in der sie sich selbst isolieren können. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 11.01.2021

    Hauptausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.01.2021 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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