Gehwegsituation Mathildenstraße in Deutz
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1506/2018 vom 04.06.2018
Stand: Am 21.06.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/7 Vorlagen-Nummer 1506/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Gehwegsituation Mathildenstraße in Deutz hier: Mündliche Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 19.04.2018, TOP 8.4 „Frau von Netzer kritisiert, dass bei den Straßen-Bauarbeiten in der Mathildenstraße in Deutz ein ext- rem hoher Bordstein eingesetzt wurde, insbesondere im Bereich des Gemeindezentrums. Dies könn- te insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen eine Barriere darstellen. Sie bittet die Verwal- tung um Stellungnahme.“ Antwort der Verwaltung: Bei der Sanierung der Mathildenstraße nach Kanalbau wurde die gesamte Straße angehoben, damit die starken Querneigungen auf den Gehwegen gemäß Ersetzungsantrag AN/0582/2017 der Bezirks- vertretung Innenstadt gezielt verringert werden konnten. Hierbei wurden dieselben Bordsteinhöhen verwendet, die auch im Altbestand vorlagen. Bei Hochborden beträgt die Auftrittshöhe 12 cm, bei abgesenkten Einfahrten 3 cm und bei Querungen 1-3 cm. Aufgrund der geringeren Querneigung der Gehwege existiert nun eine deutliche verbesserte Situation für mobilitätseingeschränkte Personen.
Beratungsverlauf
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21.06.2018
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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