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2025/0075

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2025 des Jobcenters Darmstadt gE

Magistratsvorlage 03.03.2025

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2025/0075

3748 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat II 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0075 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2025 des Jobcenters Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 03.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm (AMIP) 2025 des Jobcenters Darmstadt gE wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Jobcenter Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm (AMIP) 2025  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.  
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung der  Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint in 
jährlichem Rhythmus.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters Darmstadt wurde unter 
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung am 4. Februar 
2025 beschlossen.  
Der Fachbeirat des Jobcenters wird das vorliegende Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm voraussichtlich am 13. März 2025 erörtern und zur Kennt nis nehmen. 
 
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 2025.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt enthält auch im 
Jahr 2025 ein breites Spe ktrum an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und 
Projekten. 
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen 
Kompetenzen und Potentiale aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.  
 
 
Darmstadt, 04 .03.2025 
Dezernat II 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Bürgermeisterin

anlage 1

61246 Zeichen

Arbeitsmarkt-
und Integrations-
Programm

jobcenter

Darmstadt

Inhaltsverzeichnis AMIP 2025

I. RAHMENBEDINGUNGEN
l.|. Arbeitsmarkt
1.2. Ausbildungsmarkt......................2222sssssseesssssssennnneeneeensnnnnnnneeenneeeenennnnneeeennnnnenennneeneeenn nenne 6
1.3. Arbeitsmarktprognosen
l.4. Kundenstruktur on

.4.l. Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Merkmalen. ..................... 8

.4.2. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Merkmalen .....................eee 8

.4.3. Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) nach Merkmalen
.4.4. Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Merkmalen

1.5. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen.......................eeneeennnennnnnnnnnnn
5.1.  Verwaltungsbudget............ceeeeeneennennennennennnnnnnenennennnnennnnenneennennnnennnn IO
.5.2. Eingliederungsbudget

‚5.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm

2.ZIELE UND GESCHÄFTSPOLITISCHE HANDLUNGSFELDER
2.l. Gesetzlicher Auftrag
2.2. Zielsystem und Zielplanung 2025 .....................eennnenmennneeeeneeeneeeeneeeneee nennen 14
2.2.1. Zielsystem............eeeeeenneennenenneneenneenneneenennennnenennen nennen 15
2.2.2. Zielplanung 2025
2.2.3. Qualitätskennzahlen.. .

2.3. Erreichbarkeit...................ueesseneennnnessessnennennnesnne nennen onen ns
2.4. Beratung und Vermittlung ..................220422044sssssessnnneeseneeensnneesnnneensnneennnneeenensen nn nennen 7

2.4.1. Investition und Förderung.
2.4.2. Soziale Verantwortung
2.4.3. Jugendberufsagentur...............neeeeennnnneneeeeeeneneneneeeneneeenenenenenenenenenenennnn
2.4.4. Chancengleichheit
2.4.5. Migration und Flucht...
2.4.6. Bewerberorientierte Vermittlung...

3.RECHTSKREISÜBERGREIFENDE ZUSAMMENARBEIT...................eeenennnnn 22
3.1. Kooperationen ...............eeeeeceesssessnnennnnnnnnnssnnnneneeeeeneennnnnnnnnnnnnnnnnnnnneeeeeennnnnnnnnnnnnnnseneeneneeenenen
3.2. Bildungs- und Teilhabepaket ......................02200sessnseeesnneesseneessnnenseneenennnee nennen ernennen
3.3. Kommunale Eingliederungsleistungen

3.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung ...

3.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Darmstadt.............................eneeeennn
4. KOMMUNALE AUSBILDUNGS- UND BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG ..............: 26
5. SCHLUSSWORT UND AUSBLICK 2025 ...............essesseseneeneenensensenseeee nennen 27
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................2ceeseeseeesssssseeeeeeeneneenseeeee een nennen sense 28

IMPRESSUM ..................ssssessenneneneesssssenennnenennnnnnennennnnennnennenneennenennnnnnnnnnsn essen 32

EEE

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser*innen,

hinter dem Jobcenter Darmstadt liegt ein anstrengendes und herausforderndes Jahr 2024 -
und die Zeiten werden anstrengend und herausfordernd bleiben.

Durch die sich nach heutigem Kenntnisstand für das Frühjahr 2025 abzeichneten Neuwah-
len auf Bundesebene werden die ohnehin anspruchsvollen Herausforderungen noch einmal
erweitert.

Politische und geschäftspolitische Schwerpunktsetzungen, wie die nachhaltige Umsetzung
der Bürgergeldreform mit ihren vielfältigen gesetzlichen Änderungen und Erweiterungen
oder der „Job-Turbo für geflüchtete Menschen” werden sicherlich auch die Arbeit im Jahre
2025 bestimmen.

Hinzu kommen die perspektivisch unkalkulierbare Finanzausstattung der Jobcenter und der
zum Redaktionsschluss dieses Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms unvorherseh-
bare Ausgang laufender Gesetzgebungsverfahren mit bedeutenden Inhalten für die
Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Januar 2025 Vorwort

jobcen

Im Rahmen der „Wachstumsinitiative der Bundesregierung” sind - noch bevor die Bürger-
geldreform langfristig verfangen konnte - erneut vielfältige inhaltliche Änderungen
vorgesehen.

Eine deutliche Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen und Mitwirkungspflichten sind
ebenso Bestandteil der Initiative wie eine Intensivierung der „Kontaktdichte” mit Beziehen-
den von Bürgergeld oder die Ausweitung und Verstetigung des Job-Turbos.

Ob und mit welchen Änderungen diese Vorhaben das Gesetzgebungsverfahren passieren
werden, bleibt abzuwarten.

Für eine erfolgreiche Arbeit brauchen die Jobcenter eine langfristige und vom politischen
und gesellschaftlichen Konsens getragene strategische Ausrichtung.

Ständige gesetzliche Neuerungen und Anpassungen sowie fortwährende Diskussionen um
die inhaltliche Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende erschweren die Auf-
gabenerledigung und behindern die Leistungsfähigkeit.

Zudem ist eine verlässliche und auskömmliche Personal- und Finanzausstattung der Job-
center eine unverzichtbare Voraussetzung für die erfolgreiche Wahrnehmung der ihnen
übertragenen Aufgaben und für die Bewältigung auch unvorhersehbarer Herausforderun-
gen.

Nur so können die Jobcenter ein stabiler und verlässlicher Partner im sozialen Sicherungs-
system bleiben.

Dieses Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm richtet deshalb auch den Appell an alle
gesellschaftlichen und politischen Verantwortungsträger, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
auch weiterhin positiven Einfluss auf die Arbeits- und Rahmenbedingungen des Jobcenters
zu nehmen.

Mein besonderer Dank gilt insoweit vor allem den Mitgliedern der Trägerversammlung des
Jobcenters Darmstadt als gemeinsame Einrichtung der Wissenschaftsstadt und der örtli-
chen Agentur für Arbeit für die wertschätzende Begleitung und Unterstützung unserer
Arbeit - allen voran Frau Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Barbara Akdeniz sowie der
Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit, Birgit Förster.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Andreas Hoffmann (Geschäftsführer)

ter

Darmstadt

EEE TE

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

I. Rahmenbedingungen

l.l. Arbeitsmarkt

Das generelle Muster der Darmstädter Bevölkerungsentwicklung bleibt weiterhin bestehen, nach-
dem die Bevölkerung mit deutscher Staatsbürgerschaft eine negative Wanderungsbilanz (z.B. durch
Wegzug ins Umland) und einen Sterbeüberschuss und ausländische Mitbürger*innen eine positive
Wanderungsbilanz und einen Geburtenüberschuss haben.

Die positive Wanderungsbilanz ausländischer Mitbürger*innen sorgt dafür, dass Darmstadt gegen-
über dem Vorjahresquartal um 2.364 Einwohner*innen auf 168.752 Einwohner*innen gewachsen
ist (Stand 30.09.2024).

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt ist zwischen
März 2023 und März 2024 um 0,7 % auf Ill.227 gestiegen. Von dem Anstieg konnten insbesondere
Personen ab 55 Jahren (+3.5 %) und Ausländer*innen (+5,7 %) profitieren.

Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten gab es eine Verringerung um 2,5 % gegenüber dem
Vorjahr auf 18.056 Beschäftigte. ?

Von den IIl.227 Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt haben 40.200 einen akademischen
Abschluss, 50.lll einen anerkannten Berufsabschluss und 13.378 Personen sind ohne Berufsab-
schluss. 7.538 Personen haben den Status Ausbildung unbekannt.

In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wohnen 68.089 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
(Stand 31.03.2024). Die Differenz von Aus- und Einpendlern beläuft sich auf +43.138 (Pendlersal-
do).?

Das Jobcenter Darmstadt betreute im Oktober 2024 3.774 arbeitslose Personen. Der Bestand an
Arbeitslosen ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich angestiegen (+7,7 %).
Die Arbeitslosenquote im SGB Il* lag im Oktober 2024 bei 4,| % (Vorjahr 3,9 %).

Die Betriebe und Verwaltungen meldeten im Oktober 2024 1.416 zu besetzende sozialversiche-
rungspflichtige Stellen in der Stadt Darmstadt. Das waren 54 (-3,7 %) weniger als im
Vorjahresmonat. *

l.2. Ausbildungsmarkt

Im Berichtsjahr 2023/2024 wurden in der Stadt Darmstadt 1.309 Berufsausbildungsstellen gemel-
det (+12,4 % gegenüber dem Vorjahr).

Davon waren am 30. September 2024 noch II5 unbesetzt. Seit Beginn des neuen Berichtsjahres
2023/2024 haben sich 1.150 Bewerber*innen bei der Arbeitsagentur gemeldet.

Dies sind I2 (-1,O %) Bewerber*innen weniger als im Vorjahr. Am 30. September 2024 waren noch
58 Bewerber*innen um Ausbildungsstellen bei der Agentur für Arbeit gemeldet. °

Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Statistik aktuell, Bevölkerungszahlen zum 30.09.2024

n

Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Regionalreport über Beschäftigte, Nürnberg, Oktober 2024.

Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten
Merkmalen (Quartalszahlen), Deutschland und Jobcenter, Nürnberg, Datenstand September 2024

>

Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Oktober 2024.

Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Bewerber und Berufsausbildungsstellen, Nürnberg, Oktober 2024.

Januar 2025 Rahmenbedingungen, Arbeitsmarktprognosen

jobcen

l.3. Arbeitsmarktprognosen

Das IAB* geht in seiner Prognose für 2025 von einem Anstieg der Anzahl der sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigten im Agenturbezirk Darmstadt um 0,4 % (Mittelwert, Untergrenze -3,9 %,
Obergrenze 4,8 %) aus. Für Hessen wird ein Anstieg um 0,8 % und für Deutschland ein Anstieg um
0,5 % prognostiziert.

Bei der Anzahl an Arbeitslosen prognostiziert das IAB einen Anstieg um 3,9 % (Mittelwert, Unter-
grenze -4,3 %, Obergrenze |l,6 %) im Agenturbezirk Darmstadt. Für Hessen wird ein Anstieg um
2,6 % und für Deutschland ein Anstieg um 2,2 % erwartet. ®

Laut dem Konjunkturbericht der IHK* Darmstadt Rhein Main Neckar vom Herbst 2024 sind die
Zukunftserwartungen der Unternehmen in Südhessen stark durchwachsen.

Sorgen bereiten insbesondere die Wirtschaftspolitik, die niedrige Inlandsnachfrage, der Fachkräfte-
mangel sowie die Arbeits- und Energiekosten. IIY der Unternehmen suchen personelle Verstär-
kung, 26 % planen Personalabbau. 63 % der Unternehmen wollen den Personalbestand halten.

Personalabbau ist insbesondere in der Industrie sowie bei Dienstleistern aus Verkehr und Logistik
geplant. Einstellungen sind vor allem im Kreditgewerbe geplant.

Der Fachkräftemangel hält an. 48 % der Unternehmen berichten von Schwierigkeiten, offene Stel-
len mit geeignetem Personal zu besetzen.

Trotz Rezession sind dies IO Prozentpunkte weniger als vor einem Jahr.’

& Heining, Jörg; Jahn, Daniel; Rossen, Anja; Wapler, Rüdiger; Weyh, Antje (2024): Regionale Arbeitsmarktprognosen September 2024.

7 Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Konjunkturbericht 3/2024.

ter

Darmstadt

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

l.4. Kundenstruktur ®

I.4.l. Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Merkmalen

Der Bestand der ELB ist im Vorjahresvergleich um 3,0 Prozent gestiegen. Im September 2023 waren
9.276. Personen registriert; im September 2024 waren es 9.562. Der Bestand an ELB ist im Jahres-
vergleich angestiegen. Der Trend wird sich in 2025 voraussichtlich moderat fortsetzen.

Abbildungl ELBnach Merkmalen

9.276 9.562
5.549
ugor ugs Sl
2.050 2.45
1.456 1.424 N] 1334 1.341
ELB dar. Frauen dar. Ausländer dar. alleinerziehend dar. U25 dar. 055
2023 2024

l.4.2. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Merkmalen

Der Bestand an BG ist im Vorjahresvergleich um 2,6 Prozent gestiegen. Im September 2023 waren
6.770 Bedarfsgemeinschaften registriert; im September 2024 waren es 6.950. Der Bestand an BG
ist im Jahresvergleich angestiegen. Dieser Trend wird sich in 2025 voraussichtlich moderat fortset-
zen.

Abbildung2 BGnach Merkmalen
6.770 6.950

3.1498 3.644
1.235 1.254
891 900 586 572 560 580
| mu |
BG dar. mit dar. mit dar. mit dar. mit dar. mit

I Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen

und mehr

2023 2024

8 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB Il (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab
2005), Nürnberg, September 2024, Datenstand Dezember 2024

Januar 2025 Kundenstruktur

jobcenter

Darmstadt

1.4.3. Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) nach Merkmalen?

Der Bestand der LZB ist im Vorjahresvergleich um 7,0 Prozent angestiegen. Im September 2023
waren 5.607 Personen im Langzeitleistungsbezug registriert, im September 2024 waren es 6.030
Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern wird sich in im Jahr 2025 weiter erhöhen.

Abbildung3 LZBnach Merkmalen

6.030
5.607
3.363 3.470
3.024 29
1.026 1.120 1.479 1.531
u 897 1.019 5
LZB dar. Frauen dar. Ausländer dar. alleinerziehend dar. U25 dar. U55
2023 2024

1.4.4. Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Merkmalen'®

Die Zahlungsansprüche von BG sind gegenüber dem Vorjahr um Il,3 Prozent gestiegen. Im Septem-
ber 2023 wurden 9.319.281 Euro ausgezahlt; im September 2024 waren es 10.513.719 Euro. Diese
Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem Anstieg der Bürgergeldempfänger und den Wohn-

und Energiekosten.
Abbildung 4 Zahlungsansprüche von BG (in Tsd. Euro)

10.513
‚31
9.319 8.936
7.866
370, 4.179 4.564
3.146
330 44 20 228
1 —
Zahlungsan- Gesamtgeld- dar. ALG II dar. Sozialgeld dar. Mehr- dar. KDU
sprüche von BG leistung bedarfe
2023 2024

9 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Langzeitleistungsbezieher, Nürnberg, August 2023 und 2024, Datenstand
November 2024

'0 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB Il, (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab
2005), Nürnberg, September 2024, Datenstand Dezember 2024

Seite IO

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

1.5. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen

Die diesjährigen Zuteilungen des BMAS* für das Jobcenter für Verwaltungsausgaben und Einglie-
derungsleistungen betragen voraussichtlich insgesamt 21,7 Mio. Euro.

Vor dem Hintergrund des nicht verabschiedeten Haushaltsgesetzes für 2025, den für Februar 2025
angesetzten Neuwahlen zum Deutschen Bundestag und der damit verbundenen vorläufigen Haus-
haltsführung standen die finalen Zahlen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht fest.

1.5.1. Verwaltungsbudget

Für Verwaltungsausgaben stehen dem Jobcenter Darmstadt aus Bundesmitteln voraussichtlich 12,5
Mio. Euro zur Verfügung. Neben überwiegend Personal- und Infrastrukturkosten werden hieraus
operative Serviceleistungen wie ärztliche und psychologische Begutachtungen sowie Beratung, der
Technische Beratungsdienst, das Servicecenter, das Inkasso, Mieten und Sachkosten bestritten.

1.5.2. Eingliederungsbudget

Für das Eingliederungsbudget stehen dem Jobcenter Darmstadt voraussichtlich 9,2 Mio. Euro zur
Verfügung. Ausgehend von einem zu erwartenden Umschichtungsbetrag in Höhe von knapp 4 Mio.

Januar 2025 Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen

jobcen

Euro zur Deckung der Verwaltungskosten reduziert sich dieser Betrag ggf. auf 5,2 Mio. Euro.

Der Mitteleinsatz orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen unserer Bürger*innen unter
Begutachtung der Haushaltsgrundsätze von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und den geschäfts-
politischen Handlungsfeldern.

Auf dieser Basis sollen 9,5 % der Eintritts- und Budgetplanung auf die FDW* (Ausfinanzierung der
laufenden Förderfälle), 47,9 % auf den Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung, 9,9 % auf
die Eingliederung von LZA* und der Teilhabe am Arbeitsmarkt, 4,6 % auf AGH* sowie 28,1 % auf
sonstige Eingliederungsleistungen entfallen.

Unabhängig davon wird der Mitteleinsatz jederzeit aktualisiert und neuen Förderschwerpunkten
angepasst.

Das Jobcenter Darmstadt wird in 2025 seine erfolgreiche Vermittlungsarbeit fortsetzen. Die Stärken
liegen in der hohen Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, der JBA* und des vorhandenen
Stellenpotentials.

Das Teilhabechancengesetz zur Eingliederung von LZA* und zur Teilhabe am Arbeitsleben wird das
Jobcenter Darmstadt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten weiterhin nutzen, um auch
marktferneren Bürger*innen regionale Beschäftigungschancen zu eröffnen.

ter

Darmstadt

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 jobcenter

Darmstadt

1.5.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm

Trägerversammlung der Örtlicher Beirat

Organigramm Stand: Januar 2025 ä Wu
gemeinsamen Einrichtung (gE) der gE

Geschäftsführung
Datenschutz- Easamlet Beauftragte*r für Schwerbehinderten- Gleichstellungs
beauftragte*r Chancengleichheit beauftragte*r -beauftragte*r
Grundsatz / Grundsatz . Personal / . Presse- und
Rechtsbehelfs- Ginanzz Operatives Markt+ etündsatz Eürojdeg Kundenreaktions- Bersonalz Sachbearbeifung Infrastruktur Öffentlichkeitsarbeit
stelle controlling BfdH Controlling Integration Existenzsicherung Geschäftsführung management entwicklung Finanzen + Digitalisierung
. : Bereichsleitung
n Ra Existenzsicherung
arkt und Integration stellv. Geschäftsführung
Jugend- n n Team Team Ein- 1 1 A ‚cam Team Team Ei \ Außendienst
berufs- i un dt st En Netzwerk gliederungs- Y En Eb an ni ” N Innenstadt Innenstadt en Bildung + Teilhabe
agentur Innensta: adtteile A-B-C management 'ermittlung ersta ranichstein, Nord Süd ereicı Ordnungswidrigkeiten
Wixhausen Unterhalt
I I I I I
Zentral n Personen _
ale akt Jobcoaches ohne festen Poststelle EEE Vermittlerische Service
Geflüchtete vi I Wohnsitz Registratur E Erstberatung Point
Uk rstberatung
(Ofw)
Für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung im Dienstleistungsbereich sind qualifizierte, erfahrene Generell bestimmt sich die Personalstruktur durch
Mitarbeitende entscheidend. = die Besetzung vorhandener Kapazitäten,
= die Personalbewegung sowie
Dies gilt sowohl für eine kompetente, verbindliche Beratung zur Wiedereingliederung in die = die Personalqualität insbesondere in Bezug auf neu gewonnene Kräfte.
Erwerbstätigkeit und für eine professionelle Arbeitsvermittlung als auch für die verlässliche Bearbei-
tung der Grundsicherung entlang gesetzlicher Regelungen und Verwaltungsanweisungen. Die Gesamtbeschäftigtenzahl des Jobcenters Darmstadt lag zum 01.11.2024 bei 220 Mitarbeitenden
DasP Id bcentersD tadtwird Zei ktOLII.2024 anteili 69,7% seitensd (einschließlich Beschäftigte in Erziehungszeit, Befristete und Langzeiterkrankte). Zehn Stellen sind
as Personal des Jobcenters Darmstadt wird zum Zeitpunkt OL.I. anteilig zu 9,1 70 seitens der unbesetzt. Insgesamt sind 63,1 % der Beschäftigten weiblich und 36,9 % männlich.

Bundesagentur für Arbeit und anteilig zu 30,3 % seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt.

Zum maßgeblichen Zeitpunkt waren 58 Fallmanger*innen und 5l Leistungssachbearbeiter*innen
im Jobcenter tätig.

Januar 2025 Personalstrukturen / Organigramm

Seite 14

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

2.Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder

Die geschäftspolitischen Handlungsfelder bilden die Basis für die strategische Ausrichtung, die fach-
liche Arbeit und die Planung für das Jahr 2025.

2.l. Gesetzlicher Auftrag

Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Leistungsberechtigten eine
Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (8 I SGBIl).

Dabei sollen die Jobcenter die Eigenverantwortung von ELB und Personen stärken, die in einer BG
leben.

Zudem sollen sie dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt von der Grundsicherung für
Arbeitssuchende aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ELB bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer
Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere
Weise decken können.

2.2. Zielsystem und Zielplanung 2025

Seit 2012 wird in beiden Organisationsstrukturen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - sowohl
in gE* als auch in zkT* - ein einheitliches Zielsteuerungssystem für die Ziele nach 8 48b SGB Il nach
gleichen Grundsätzen angewendet, dass durch das BMAS*, die Länder, die BA* und die kSpV* ent-
wickelt worden ist. Die Grundsätze werden in den Gemeinsamen Planungsgrundlagen festgehalten.

Januar 2025 Ziele, Planung und Handlungsfelder

jobcen

Die Gemeinsamen Planungsgrundlagen beziehen sich auf die Umsetzung der gesetzlichen Ziele
= Verringerung der Hilfebedürftigkeit

= Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

= Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Die Zielsteuerung im SGB || soll den Jobcentern lokale Handlungsspielräume bei der Betreuung der
Leistungsberechtigten ermöglichen bzw. diese erweitern.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als durch-
gängiges Prinzip zu berücksichtigen.

Zur Erreichung der Ziele des SGB Il schließen die Vereinbarungspartner gemäß 8 48b SGB Il Zielver-
einbarungen über alle Leistungen des SGB Il ab.

Im Zielsystem werden Zielindikatoren und zusätzliche Ergänzungsgrößen abgebildet. Die Zielindi-
katoren bilden dabei die Grundlagen für die Zielwerte in den Zielvereinbarungen.

Die Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information und der Interpretation der Kennzahlen-
ergebnisse.

Die Zielplanung im SGB Il erfolgt in einem dezentralen, lokalen Verfahren. Durch die dezentrale Pla-
nung erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, ihre Zielwerte mit ihrer strategischen Planung zu
verknüpfen.

2.2.l. Zielsystem

Im Rechtskreis SGB Il umfasst das Zielsystem drei Steuerungsziele und zwei Qualitätskennzahlen.

Mit den Steuerungszielen werden drei Wirkungsrichtungen verfolgt.
= Verringerung der Hilfebedürftigkeit

= Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

= die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist das übergeordnete gesetzliche Ziel des SGB Il und wird
mit dem Indikator Summe der LLU* nachgehalten. Für diesen Indikator gibt es keine quantifizierten
Zielwerte, da es sich hierbei um eine bilanzierende und stark exogen bestimmte Größe handelt.

Die Zielnachhaltung erfolgt deshalb in Form eines Monitorings.

Die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ist unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag
des SGB Il abgeleitet. Zielindikator ist die IQ*, also der Anteil der in Erwerbstätigkeit bzw. vollqualifi-
zierende Ausbildung integrierten erwerbsfähigen ELB an allen ELB. Das Ziel sichert die operative
Ausrichtung der Jobcenter auf die Integrationsarbeit. Die Integrationsquote wird seit 2022
geschlechterspezifisch geplant und nachgehalten.

Die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug soll der Entstehung verfestigter Strukturen von
Hilfebedürftigkeit entgegenwirken. Es setzt den Anreiz, die Integrationsarbeit auf die Vermeidung
von Verbleibsrisiken auszurichten. Indikator ist der Bestand an LZB*, also diejenigen ELB, die inner-
halb der letzten 24 Monate mindestens 2I Monate im Leistungsbezug waren.

Der Bestand an LZB wird seit 2023 geschlechterspezifisch geplant und nachgehalten.

Die drei Ziele stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern wirken wechselseitig aufeinander
ein. Auf diese Weise ist die Vermeidung von Fehlsteuerungsanreizen bereits im Zielsystem selbst
angelegt. Bei der Ermittlung der Zielwerte werden die zukünftigen ökonomischen, strukturellen,
regionalen sowie personellen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGB |l berücksichtigt.

ter

Darmstadt

Seite 16

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

Die Kennzahlen der drei Steuerungsziele werden durch Ergänzungsgrößen und Analysekennzahlen
flankiert. Diese Werte dienen der vertieften Analyse der Performance der Jobcenter. Darüber hinaus
werden als Qualitätskennzahlen der KZI* und Kennzahlen zur Prozessqualität betrachtet.

Der KZI wird im Schulnotensystem aus den Ergebnissen regelmäßiger, standardisierter Kundenbe-
fragungen ermittelt. Die Kennzahlen zur Prozessqualität umfassen die Bearbeitungsdauer, die
Erstberatung U25 und Ü25, die Beratungsaktivitäten, das Absolventenmanagement und verschie-
dene Kennzahlen zu Widersprüchen und Klagen.

2.2.2. Zielplanung 2025

Das Jobcenter Darmstadt hat sich für das Jahr 2025 folgende Ziele gesetzt:

I. Im Jahr 2025 soll eine IQ* von 22,0 % erreicht werden. Ausgehend vom prognostizierten Bestand
an ELB in 2025 (im Jahresdurchschnitt) von 9.357 und einer IQ von 22,0 % ergibt sich damit ein
Zielwert von ca. 2.060 Integrationen absolut für 2025. Das anvisierte Ziel in 2025 entspricht
damit ca. 2l Integrationen weniger als in 2024.

2. Der Bestand der LZB soll im Jahr 2025 im Jahresdurchschnitt 6.440 LZB nicht überschreiten, das
entspricht einer Steigerung von 9,8 %.

2.2.3. Qualitätskennzahlen

Als Qualitätskennzahlen werden der KZI und Kennzahlen zur Prozessqualität betrachtet. setzen sich
der Ergebnis- und Prozessqualität sowie dem „Index aus Kundenzufriedenheit” zusammen.

Die Befragungen der Kund*innen werden einmal im Halbjahr durchgeführt und deren Ergebnisse
über den „Index aus Kundenzufriedenheit” in der Schulnotensystematik abgebildet. Auf die Festle-
gung eines Zielwertes wird auch in diesem Bereich verzichtet.

Die Kennzahlen zur Prozessqualität umfassen (obwohl nicht alle im Zielsystem aufgeführt sind) die
Bearbeitungsdauer, die Erstberatung U25 und Ü25, die Beratungsaktivitäten und das Absolventen-
management sowie verschiedene Kennzahlen zu Widersprüchen und Klagen.

2.3. Erreichbarkeit

Für die Bürger*innen und eine zukunftsorientierte Gestaltung unserer Prozesse verwenden wir die
sich ständig weiterentwickelnden digitalen Möglichkeiten.

Unsere Kund*innen können aktuell bereits über jobcenter.digital viele Vorteile eines Online-
Angebots nutzen.

Die digitale Antragstellung und Kommunikation entlasten den papierbasierten Postverkehr und
tragen zur Verkürzung der Dauer der Antragstellung bei. Seit November 2024 läuft unsere elektro-
nische Kommunikation hauptsächlich über jobcenter.digital und nicht mehr per E-Mail, was zu
schnelleren Bearbeitungszeiten von Anträgen geführt hat.

Neben den Online-Services zur Erledigung von Leistungsanliegen (z. B. Neukundenservice / Haupt-
antrag Bürgergeld) rücken auch Angebote im Bereich Markt & Integration (z. B. Neukundenservice
Markt und Integration zur Vorbereitung des Erstgesprächs, Anträge auf Einstiegsgeld Sozialversi-
cherung und VB*) in den Fokus.

Zudem besteht die Möglichkeit Unterlagen auf diesem Weg an das Jobcenter zu übermitteln.

Januar 2025

Zielplanung, Qualität, Erreichbarkeit, Beratung und Vermittlung

jobcen

Orientiert am individuellen Bedarf, gewährleisten wir damit einen schnellen Zugang zu Leistungen
und Hilfen: Schnell, sicher und datenschutzkonform.

Das digitale Angebot wird weiter sukzessive ausgebaut. Ab Januar 2025 kann in den App-Stores die
Jobcenter-App heruntergeladen werden. Mit dieser können die Kund*innen bequem mit ihrem
Smartphone Unterlagen und Anträge im Jobcenter einreichen sowie Nachrichten versenden.

Durch unsere kundenorientierten Öffnungs- und Servicezeiten stellen wir eine hohe Erreichbarkeit
sicher.

So können zu den Öffnungszeiten am Servicepoint des Jobcenters Kurzanliegen geklärt werden.
Neben der persönlichen, telefonischen und schriftlichen Erreichbarkeit, ist es den Kund*innen eben-
falls möglich schnell und datenschutzkonform die digitale Postfachnachricht in Anspruch zu
nehmen.

Weiterhin ist es von montags bis donnerstags bis 18:00 Uhr und freitags bis I4 Uhr möglich einen
Anruf über das Servicecenter zu tätigen.

Hierbei wird intern darauf geachtet, dass ein Rückruf innerhalb von spätestens 48 Stunden erfolgt,
um Anliegen der Kund*innen angemessen zu bearbeiten.

2.4. Beratung und Vermittlung

Die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt wird auch im Jahr
2025 mit neuen / alten Herausforderungen konfrontiert sein.

Nach wie vor suchen viele Menschen aus der Ukraine und aus anderen Herkunftsstaaten Schutz in
Deutschland. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmerkt von zugewanderten Menschen wird
durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Eine wesentliche Voraussetzung ist der Aufbau allgemeiner
und berufsspezifischer Sprachkompetenzen.

Der wirtschaftliche und digitale Strukturwandel trägt zu einer zunehmenden Dynamik am Arbeits-
markt bei. Es entstehen neue Arbeitsplätze, gleichzeitig fallen Stellen weg.

Die Beschäftigung auf Helferniveau wird immer anfälliger für Nachfrageschwankungen. Der weiter-
hin bestehende Fachkräftemangel erfordert eine optimale Nutzung des bestehenden
Arbeitskräftepotenzials.

Die Bedeutung von Beratung hat einen hohen Stellenwert in den vergangenen Jahren eingenom-
men. Die komplexen und individuellen Bedarfe der ELB steigen stetig aufgrund der vielfältigen
Veränderungen.

Eine angemessene Beratung umfasst nicht nur den beruflichen Kontext, sondern auch das Umfeld
der Leistungsbeziehenden.

Dabei müssen stetig ändernde Situationen berücksichtigt werden, die Entscheidungen innerhalb
der Beratung beeinflussen. Sowohl langfristige Ziele als auch kurzfristige Ziele müssen vereinbart
werden um wechselnden Umständen gerecht zu werden.

Die Vermittlung von arbeitsfähigen Bewerber*innen als auch der Arbeitgeber*innen rückt in den
Vordergrund.

Eine bewerberorientierte Vermittlung und individuelle Ansprache sowohl der Bewerber als auch der
Arbeitgeber ersetzt alte standardisierte Vermittlungsverfahren.

ter

Darmstadt

Seite 18

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

Das Jobcenter Darmstadt wird insbesondere durch Beratung nah an Bürger*innen und bewerbero-

rientierte Vermittlung seinen Beitrag zur Steigerung der Arbeits- und Fachkräftesicherung und

sozialen Verantwortung leisten. Dazu zählen verschiedene Ansätze und Maßnahmen, unter ande-

ren:

= Konsequente Umsetzung des Neukundenprozesses

= Stärkung der Beratungsaktivität. Hierzu wählen wir die passende Kontaktform (persönlich, Video,
Telefonie). Wir bleiben nah an Bürger*innenund die Beratung ist an individuellen Bedarfen ausge-
richtet

= Wir gehen bedarfsgerecht und gendersensibel vor. Wir gestalten gemeinsam mit den erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten den Weg in Arbeit / Ausbildung. Dabei gilt es, die erforderlichen
Aktivitäten einzuleiten und den Integrationsprozess konsequent voranzubringen. Zur Transparenz
über den Prozess und die erforderlichen nächsten Integrationsschritte nutzen wird das Instrument
des Kooperationsplans

= Bei Zugewanderten nutzen wir den Spracherwerb und die Anerkennung von ausländischen (Bil-

dungs-) Abschlüssen

Beim Einsatz von Eingliederungsinstrumenten - insbesondere bei Identifizierung von Fortbil-

dung- und Qualifikationsbedarfen - fokussieren wir noch stärker die individuellen Förderbedarfe

= Für eine erfolgreiche Integration ist das Absolventenmanagement sowie die aktive Integrations-

arbeit von großer Bedeutung. Wir stellen das Absolventenmanagement sicher und richten es auf

Aufnahme einer Beschäftigung aus

Aktive Nutzung der assistierten Vermittlung und Umsetzung der bewerberorientierten Vermitt-

lung

2.4.|. Investition und Förderung

Trotz einer geringeren Mittelausstattung im Vergleich zum Jahr 2024 hält das Jobcenter Darmstadt
auch in 2025 ein umfassendes Portfolio an Förderleistungen zur Aktivierung und beruflichen Inte-
gration in den Arbeitsmarkt bereit.

Welche Förderleistung unter Beachtung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit in Betracht kommt,
hängt von der zielgerichteten Eingliederungsstrategie und dem individuellen Unterstützungsbedarf
der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ab.

Hierbei finden, je nach individuellen Förderbedarf, die Eingliederungsleistungen im Bereich Heran-
führung an den Arbeitsmarkt (z.B. AGH*, 8 I6i SGB Il), im Bereich Aktivierung (z.B. MAG*, MAT*,
AVGS*, Coaching im Rahmen 8I6K), im Bereich Qualifizierung (z.B. FbDW*, im Bereich Vermittlung in
Arbeit / Ausbildung (z.B. Vermittlungscoaching, Joblinge) oder im Bereich Unterstützung der
Beschäftigungsaufnahme (z.B. VB*, EGZ*, ESG*) oder im Bereich der kommunalen Leistungen
(z.B. Schuldnerberatung) Anwendung.

Bei Rehabilitanden des SGB Il, bei denen die Bundesagentur der zuständige Rehabilitationsträger ist
und bei Förderung der beruflichen Weiterbildung gilt ab dem 01.01.2025 eine geteilte Verantwor-
tung. Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde die Zuständigkeit für die Beratung,
Bewilligung und Finanzierung der Leistungen auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen.

SGB Il erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit identifizierten Weiterbildungsbedarfen oder Rehabi-
litationsbedarfen werden zur weiteren Beratung und Bewilligung einer Maßnahme an die Agentur
für Arbeit überstellt. Die Kosten der Maßnahme werden von der Agentur für Arbeit finanziert.

Die Leistungsberechtigten bleiben in der Integrationsverantwortung des Jobcenters und werden hier
auch während der Weiterbildungsmaßnahme für die sonstige aktive Betreuung durch ergänzende

Januar 2025 Investition und Förderung, Verantwortung

jobcen

Beratung und Eingliederungsleistungen (z. B. kommunale Eingliederungsleistungen) ganzheitlich
betreut.

Zum Ende der Weiterbildungsmaßnahme ist das Jobcenter für das Absolventenmanagement und
die Vermittlung in Arbeit verantwortlich.

Wichtig dabei ist, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Partner im Förderprozess sind und
Hand in Hand zusammenarbeiten.

Die Förderintensität stellt alle Jobcenter vor eine große Herausforderung, auch im Jahr 2025 wird das
Jobcenter Darmstadt durch bürgernahe Beratung seinen Auftrag umsetzen und Menschen optimal
ihren Bedürfnissen entsprechend fördern.

2.4.2. Soziale Verantwortung

Das Jobcenter Darmstadt nimmt seine soziale Verantwortung unter anderem dadurch wahr, dass es
eine korrekte und schnelle Leistungsgewährung sicherstellt.

Die BGs werden ganzheitlich begleitet, um den existenzsichernden Lebensunterhalt zu gewährleis-
ten. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, Menschen dabei zu helfen, dass sie eine nachhaltige
Beschäftigung finden und ihren Lebensunterhalt perspektivisch wieder aus eigenen Mitteln und-
räften möglichst dauerhaft bestreiten können.

Für viele Bürger*innen stellt der Leistungsbezug nicht lediglich eine vorübergehende Hilfe dar, die
sie in einer Notlage beanspruchen.

Die Anzahl der Leistungsbeziehenden in komplexen persönlichen Situationen und höheren Unter-
stützungsbedarfen ist erheblich. Dies hat verschiedene Gründe.

Zum einen haben sich die Arbeitswelt und die Berufsbilder in den letzten Jahren stark gewandelt
zunehmende Digitalisierung, Abschwächung der Wirtschaft).

Zum anderen stehen Langzeitarbeitslosigkeit und fehlende Qualifikationen, schwierige persönliche
Rahmenbedingungen, gesundheitliche Einschränkungen im engen Zusammenhang.

Die Hebel, um die Leistungsbeziehenden bei ihrer beruflichen und sozialen Integration zu unterstüt-
zen, sind genauso unterschiedlich wie die Problemlagen, die der Hilfebedürftigkeit zugrunde liegen.

Neben der intensiven Beratung und begleitenden Angeboten wird auch das Instrument der berufli-
chen Weiterbildung und Qualifizierung weiterhin intensiv angeboten.

Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können durch
professionelles Coaching unterstützt werden. Dabei ist die ganzheitliche Begleitung von BGs ein
zentraler Hebel.

Konkrete Situationen erfordern auch die Einbeziehung relevanter Netzwerkpartner*innen.

Eine langfristige und nachhaltige Integration ist oftmals nur durch längerfristige Integrationsstrate-
gien erreichbar.

Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt” ermöglicht besonders arbeitsmarktfernen Menschen
soziale Teilhabe und eine Annäherung an den Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte, sozialversi-
cherungspflichtige Beschäftigung.

ter

Darmstadt

Seite 20

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

2.4.3. Jugendberufsagentur

Im Jahr 2025 bleibt weiterhin die Unterstützung junger Menschen im Fokus des Handelns.
Hierbei soll der Heterogenität der Zielgruppe U25 durch unterschiedliche Herangehensweisen nach
wie vor Rechnung getragen werden.

Zur Gestaltung eines gelungenen Übergangs von der Schule in den Beruf werden, ergänzend zu
regulären Beratungsaktivitäten, Schüler*innen frühzeitige Beratungsangebote hinsichtlich deren
beruflichen Perspektivplanung angeboten, die idealerweise in eine Berufsausbildung führen.

Bei jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife bzw. Berufseignung ist in desem Zusammen-
hang oftmals die Unterbreitung eines vorgeschalteten Hilfsangebotes erforderlich.

Deshalb setzen unsere Beratungserfolge funktionierende Arbeitsbündnisse mit den jungen Men-
schen voraus, welche durch Kontakte und Gespräche initiiert, erhalten und manchmal auch
eingefordert werden müssen.

Umso wichtiger ist ein vertrauensvolles Verhältnis zur Integrationsfachkraft, damit nach dem Ende
oder Abbruch von Schule, Ausbildung oder Maßnahme ein unmittelbarer Anschluss gefunden
werden kann.

Hinsichtlich der Vielschichtigkeit der Ausgangs- und Bedarfslagen ist die rechtskreisübergreifende
Zusammenarbeit mit unseren Partnerinnen, der Berufsberatung SGBill und der Jugendberufshilfe
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, im Rahmen der Jugendberufsagentur ein wichtiger Faktor.

2.4.4. Chancengleichheit

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt stellt ein durchgehendes Ziel in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Dieses ergibt sich für die Jobcenter unmittelbar aus dem
gesetzlichen Auftrag, die „Gleichstellung von Frauen und Männern [...] als durchgängiges Prinzip zu
verfolgen” ($I Abs. 2 Satz 3 SGBIll).

Januar 2025

Jugendberufsagentur, Chancengleichheit, Migration

jobcen

Die BCA* leistet hier einen wichtigen Beitrag bei der Unterstützung und Beratung der Geschäftsfüh-
rung und der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters in Fragen der Gleichstellung, der Förderung
von Frauen sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Im Sinne des
Gender Mainstreaming soll dabei jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und
Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen.

Um die Integrationschancen von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern, haben das BMAS und die
BA die Einführung einer geschlechterspezifischen Zielplanung vereinbart.

Die IQ von Männern und Frauen werden seit dem Jahr 2022 getrennt erhoben und nachgehalten.
In diesem Zusammenhang wurde durch die BCA ein Konzept für die Verbesserung der Integrations-
chancen von Frauen vorgelegt, das aus fünf Bausteinen besteht:

Beratung durch das Fallmanagement

Frühaktivierung

Qualifizierung

Arbeitgeber-Sensibilisierung unter Einbindung des Team Vermittlung
Kooperationen / Netzwerkarbeit

nFunn

Das Ineinandergreifen der einzelnen Bausteine spielt hierbei eine wesentliche Rolle.

Die Einbindung aller relevanten Akteure, sei es auf Führungsebene, im Fallmanagement, in der
Arbeitgeberansprache oder in den Netzwerken, wird auch für das Jahr 2025 einen inhaltlichen
Schwerpunkt in der Arbeit zum Thema Chancengleichheit am Arbeitsmarkt haben.

2.4.5. Migration und Flucht

Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters fördern den Prozess des Ankommens in einer eigens dafür
eingerichteten operativen Einheit und für unter 25-Jährige in der JBA*. Hier werden die ersten wich-
tigen Weichen gestellt.

Alle Bürger*innen erhalten hier eine qualifizierte Beratung und Förderung. Die Mitarbeitenden ana-
Iysieren die individuellen Bedarfe und persönlichen Perspektiven, identifizieren Potentiale und
unterstützen bei den ersten Schritten, z.B. bei der Einmündung in Sprach- und Integrationskurse,
sowie bei der Anerkennung von vorhandenen Bildungsabschlüssen, aber auch bei der gesellschaft-
lichen Integration.

Für die Beseitigung möglicher Hemmnisse stehen zahlreiche Instrumente der aktiven Arbeitsförde-
rung im Sinne eines chancenorientierten Mitteleinsatzes flankierend zur Verfügung.

Die Vermittlung in Arbeit erfolgt durch das Team Vermittlung und in enger Zusammenarbeit mit der
Arbeitsagentur Darmstadt.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im vergangenen Jahr einen starken Zustrom von Geflüchte-
ten Menschen festgestellt. Wir unterstützen die Bürger*innen bei den entstehenden
Herausforderungen wie z.B. der Suche nach einem Kindergartenplatz, im Bereich der beruflichen
Orientierung.

Der Job-Turbo gab hier entscheidende Impulse. Wir bringen Arbeitgeber*innen und zukünftige
Arbeitnehmer*innen zusammen. Wir werben bei den Arbeitgeber*innen um Ausbildungs- und
Arbeitsplätze für Geflüchtete und fördern die berufliche Integration mit den geeigneten Förderin-
strumenten.

Ein enger Kontakt mit Arbeitgeber*innen aus der Umgebung ist entscheidend für den Integrations-
erfolg. Wir nutzen alle verfügbaren Ressourcen und Angebote von Kooperationspartner*innen,
Trägern und der Stadt Darmstadt um hier individuelle Angebote unterbreiten zu können.

ter

Darmstadt

Seite 22

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

Die gleiche Bedeutung kommt der Ausweitung der Angebote von Sprachkursen in verschiedenen
Sprachniveaus sowie mit Kinderbetreuung zu. Geeignete Formate wurden etabliert um mit allen
Akteuren am Markt im Austausch zu bleiben.

Unser Ziel ist es, die geflüchteten Menschen dabei zu unterstützen, möglichst rasch in der eigenen
Wohnung zu wohnen und ein auskömmliches Einkommen zu erwerben, um ihren Lebensunterhalt
für sich und ihre Familien wieder selbst bestreiten zu können.

2.4.6. Bewerberorientierte Vermittlung

Die stetig steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und die individuellen Herausforderun-
gen der Bewerber*in machen eine intensive und sorgfältige Unterstützung notwendig.

Bei der Selbstvermarktung und der Aufnahme einer Beschäftigung bedarf es häufig einer zusätzli-
chen Unterstützung, um das Ziel zu erreichen. Nicht nur die Fallmanager*innen müssen die
Potentiale der Bewerber*innen sehen, sondern auch die Arbeitgeber*innen sollen auf diese hinge-
wiesen werden.

Die bewerberorientierte Vermittlung stützt sich auf die Potentiale de / der Kund*in, um einen ent-
sprechende Arbeitgeber*in zu ermitteln. Die Jobcoaches aus dem Team Vermittlung des Jobcenters
dienen als Bindeglied zwischen Bewerber*in und Arbeitgeber*in.

In enger und regelmäßiger Zusammenarbeit ermitteln die Jobcoaches gemeinsam mit den Bewer-
ber*innen eine Strategie zur Aufnahme einer angemessenen Beschäftigung.

Dabei können Tätigkeiten und Branchen in weiteren Gesprächen mit dem / der Bewerber*in ange-
passt und verändert werden, um die Vermittlungschancen zu erhöhen.

Abgesehen von der Identifizierung von passenden Arbeitgeber*innen, stehen die Jobcoaches den
Bewerber*innen unterstützend zur Seite um das gemeinsame Ziel, eine Beschäftigungsaufnahme
zu realisieren.

Dies stellt sich in Form von begleitenden Gesprächen, Anfragen bei Arbeitgeber*innen, aktive Arbeit-
geberförderung (EGZ, Wechselprämie, Einstiegsqualifizierung, MAG*) zum Ausgleich von
Minderleistung dar.

Auch im Rahmen von Absolventenmanagement, unterstützen die Jobcoaches im Nachgang einer
neu erworbenen Qualifikation zur Aufnahme einer Beschäftigung.

Der Ausgangspunkt in der bewerberorientierten Vermittlung ist der/die Bewerber*in und seine/ihre
Stärken. Dies erhöhten insgesamt die Integrationschancen von Bürgergeldbeziehenden auf dem
Weg zur Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit.

3.Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit

Die Arbeit des Jobcenters zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, dass mit den unterschied-
lichsten Stellen und Kooperationspartner*innen rechtskreisübergreifend zusammengearbeitet wird.

Die Grundlage hierfür bilden über die Jahre hinweg gewachsene Strukturen und Abläufe sowie die
mit zahlreichen Partner*innen bestehenden Kooperationsvereinbarungen.

Dadurch wird sichergestellt, dass eine Zusammenarbeit „Hand in Hand” erfolgt und damit die best-
mögliche Betreuung der Bürger*innen erreicht werden kann.

Januar 2025

Bewerberorientierte Vermittlung, Zusammenarbeit

jobcen

3.l. Kooperationen

Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass soziale und berufliche Teilhabe untrennbar miteinan-
der verbunden sind und nur zusammen gesichert werden können, sind die unterschiedlichen
Kooperationen zwischen dem Jobcenter Darmstadt, der BA, den kommunalen Trägern der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt sowie weiteren Netzwerkpartner*innen wichtig und notwendig.

Neben den kommunalen Eingliederungsleistungen nach 816a SGB II stehen den Bürgergeldbezie-
henden verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Die Kooperationsvereinbarung für die Ausfüllhilfe mit dem Deutschen Roten Kreuz wird in den
Räumen des Bewerbercenters des Jobcenters Darmstadt in der Hilpertstraße 24 fortgesetzt.

Migrant*innen erhalten hier durch Sprachmittler*innen Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge.

Ebenso besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter Darmstadt und den Migra-
tionsberatungsstellen.

Auch die Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Darmstadt bleibt für das Jahr 2025 weiterhin
bestehen.

Das Mehrgenerationenhaus kann in diesem Rahmen als Veranstaltungsort für Informationsange-
bote für Personen mit Familienpflichten genutzt werden.

Weitere Hilfestellungen bei der Bewältigung des beruflichen (Wieder-) Einstiegs finden Leistungs-
berechtigte im Rahmen von Bundes- und Landesprogrammen.

Diese werden vom zentralen Förderwesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit
ortsansässigen Bildungsträgern, der JBA und dem Jobcenter Darmstadt in unterschiedlichen Forma-
ten umgesetzt.

3.2. Bildungs- und Teilhabepaket

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets stellen die gleichberechtigte Teilnahme von Kin-
dern und Jugendlichen am Kita- und Schulalltag sicher.

Die Kosten für Kita- und Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen. Schulische Defi-
zite können durch die Bewilligung von Lernförderungen ausgeglichen werden.

Hier sind steigende Bedarfe zu verzeichnen. Immer häufiger gehen Anfragen schon zu Beginn eines
Schuljahres ein.

Große Bedeutung hat weiterhin die Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen inKita oder
Schule.

Die Übernahme von Beförderungskosten erfolgt aufgrund der städtischen Strukturen nur in einem
geringeren Maße.

In Verbindung mit der Teilhabecard der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird darüber hinaus die
Wahrnehmung von sportlichen, musischen oder kulturellen Angeboten, z.B. von Vereinen oder Bil-
dungseinrichtungen unterstützt.

Dies ermöglicht nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, sondern auch
von Erwachsenen.

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Darmstadt

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 jobcenter

Darmstadt

3.3. Kommunale Eingliederungsleistungen denen die BA der zuständige Rehabilitationsträger ist, erfolgt ebenfalls die vollständige Beratung,
Begleitung und Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für

Zu „Kommunale Leistungen” im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zählen: Arbeit.

I. Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen Die Integrationsverantwortung verbleibt während des gesamten Prozesses bei den Jobcentern.

2. Schuldnerberatung .

3. psychosoziale Betreuung Daher werden in den neu zu gestaltenden bzw. anzupassenden Prozessen Jobcenter und Agenturen

4. Suchtberatung für Arbeit im Sinne der Kund*innen eng miteinander arbeiten.

Die Zusammenarbeit von Agenturen und Jobcentern ist dabei ein wesentlicher Gelingensfaktor.

Diese Leistungen werden abschließend in 8 I6a SGB Il geregelt und stellen originäre Leistungen des
kommunalen Trägers dar.

Die Mitarbeitenden den Jobcenters nutzen in Bedarfsfällen das Angebot dieser sozialintegrativen
Leistungen begleitend zu ihren Beratungs- und Vermittlungsbemühungen, um das Grundziel des
Bürgergeldgesetzes, der Heranführung und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Ausbil-
dungs- und Arbeitsmarkt durch eine ganzheitliche und umfassende Unterstützung der Bürgerinnen
und Bürgern mit multiplen und individuellen Vermittlungshindernissen i.S.d. Gesetzes, zu erreichen.

3.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeits-
marktförderung

Im Rahmen der hessischen Arbeitsmarktförderung, deren Ziel es ist, jungen Menschen mit und ohne
Schulabschluss den Weg in eine berufliche Zukunft zu ebnen, Menschen nach längerer Erwerbslo-
sigkeit wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die Integration von Menschen mit
Behinderungen in den Arbeitsmarkt sowie die Förderung der Gleichstellung von Geschlechtern zu
ermöglichen, arbeitet das Jobcenter Darmstadt eng mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt zusam-
men.

Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesetzbüchern werden bei der Zusammenarbeit somit
zum Wohle einer ganzheitlichen, zielgerichteten und umfassenden Unterstützung der betroffenen
Bürger*innen überwunden.

Das Jobcenter Darmstadt und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben trotz einer schwierigen
Haushaltssituation die Absicht, auch im Jahr 2025 ihre bisherige gute Zusammenarbeit weiter fort-
zuführen, d.h. Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Frauen können mit gemeinsamen Angeboten des
Jobcenters und der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch weiterhin unterstützt und gefördert werden.

3.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Darmstadt

Mit dem neuen Team Vermittlung übernimmt das Jobcenter die bewerberorientierte Vermittlungsar-
beit in eigener Verantwortung.

Die langjährige, gute und bewährte Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für
Arbeit Darmstadt wird weiter fortgesetzt. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und ist eine
wertvolle Ergänzung.

Eine Kooperation wird auch bei den Themen JBA und Übergabemanagement SGB III/SGB Il gelebt.
Hier bestehen etablierte Vereinbarungen und Prozesse.

Die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von FbW für SGB Il Kund*innen erfolgt ab 01.01.2025 in
der Zuständigkeit der Arbeitsagenturen. Für Rehabilitand*innen im Leistungsbezug des SGB Il, bei

Januar 2025 Kommunale Maßnahmen und Zusammenarbeit

Seite 26

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

4. Kommunale Ausbildungs- und Beschäftigungs-
förderung

Die kommunale Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird
vom Dezernat Il entwickelt und umgesetzt.

Das zentrale Ziel besteht darin, Zugänge für eine chancengleiche und nachhaltige Integration in den
ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies basiert auf einer Kultur der Vielfalt und der Wertschätzung
individueller Potenziale von Menschen mit und ohne Behinderung.

Die Hauptzielgruppe sind benachteiligte Personen, die vom Regelinstrumentarium nach den Sozial-
gesetzbüchern nicht ausreichend aufgefangen werden können und zusätzliche Hilfen benötigen.
Zu den integrierten Bestandteilen zählen die kommunale Jugendberufshilfe, die kommunale
Beschäftigungsförderung sowie frauen- und integrationspolitische Maßnahmen. Zur Umsetzung
dieser Ziele werden Mittel aus dem ESF Plus* sowie von Bund und Land eingesetzt, ergänzt durch
kommunale Kofinanzierung, um Fördermaßnahmen in Darmstadt zu ermöglichen.

Im Rahmen der OloV*-Koordination entwickelt die Jugendberufshilfe gemeinsam mit relevanten
Akteuren aus Schule und Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine eigenständige Strategie, um benach-
teiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bedarfs- und geschlechtergerechte Angebote im
Übergang von Schule zu Beruf bereitzustellen.

Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Jugendberufshilfe mit dem Jobcenter und der Agen-
tur für Arbeit findet u. a. in der JBA Darmstadt statt.

Diese gemeinsame Anlaufstelle bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen umfassende Bera-
tung und Unterstützung bei der Ausbildungs-, Arbeits- und Praktikumssuche. Neben dem Hauptsitz
in der Agentur für Arbeit wurde 2023 eine zusätzliche, niedrigschwellige Anlaufstelle in der Stadt-
mitte eingerichtet, die jungen Menschen durch Fachkräfte sozialpädagogische Begleitung bietet.

Im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung und der Jugendberufshilfe können in
Abstimmung mit dem Jobcenter zahlreiche Maßnahmen gemäß der Hessischen Arbeitsmarktförde-
rung gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden.

Dabei werden Aspekte wie Sozialraum- und Zielgruppenorientierung sowie aufsuchende Arbeit
berücksichtigt, um den Zugang zu Fördermaßnahmen zu erleichtern und die Teilhabechancen vor
Ort zu stärken. Regionale Bildungsträger, die in den verschiedenen Stadtquartieren gut vernetzt sind,
spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Das Projekt NALA* wird im Rahmen des Programms BIWAQ* durch das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie den ESF Plus gefördert. Durch die kommunale
Beschäftigungsförderung konnte das Projekt nach Darmstadt geholt werden und wird dort koordi-
niert. Umgesetzt wird es von einem regionalen Bildungsträger in den Quartieren Pallaswiesen-/
Morneweoviertel, Kranichstein und Eberstadt-Süd.

Eine enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, der Gemeinwesenarbeit und der Agentur für Arbeit
ist dabei vereinbart.

Das Ziel der kommunalen Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ist es, ein umfassendes Maßnahmenportfolio zur Erhöhung der Chancengleichheit auf
dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bereitzustellen. Dieses Portfolio ist auf unterschiedliche
Lebenslagen und Zielgruppen ausgerichtet und soll eine lückenlose, bedarfsorientierte Förderung
gewährleisten, wobei Maßnahmen ineinandergreifen und Doppelstrukturen vermieden werden.

Januar 2025

Kommunale Förderung, Schlußwort und Ausblick 2025

jobcen

5. Schlusswort und Ausblick 2025

Die Jobcenter im Allgemeinen und so auch das Jobcenter Darmstadt als gemeinsame Einrichtung
der Wissenschaftsstadt und der örtlichen Agentur für Arbeit befinden sich schon seit langem in
einem ununterbrochenen Krisenmodus.

Die Herausforderungen der letzten Jahre - angefangen bei der Bewältigung der großen Fluchtbewe-
gungen in 2015/2016, über die Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 bis hin zu den Auswirkungen
des immer noch andauernden Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine - zehren an den Kräften
der Organisation und ihrer Mitarbeitenden.

Und dennoch - das Jobcenter Darmstadt hat trotz aller Widrigkeiten stets seine Verantwortung in
den sozialen Sicherungssystemen der Wissenschaftsstadt verlässlich wahrgenommen.

Viele weitere Entwicklungen, die die Arbeit des Jobcenters mittelbar oder unmittelbar beeinflussen
sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar.

Die zum Redaktionsschluss der Erstellung dieses Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms zu
beklagende Regierungskrise mit der Ankündigung von Neuwahlen auf Bundesebene macht Vorher-
sagen zu den zukünftigen Rahmenbedingungen der Arbeit des Jobcenters zum sprichwörtlichen
„Blick in die Glaskugel”.

Weder die strategische Ausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre inhaltliche Aus-
gestaltung noch die finanziellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung sind zum jetzigen Zeitpunkt
abzuschätzen.

Der Blick über die Grenzen unseres Landes hinaus lässt die Verstetigung bestehender und das Hin-
zukommen neuer Herausforderungen erwarten.

Viele Krisenherde, ob in der Ukraine, im Nahen Osten oder anderswo auf der Welt, zeigen ihre Aus-
wirkungen ganz konkret auch in unseren sozialen Sicherungssystemen vor Ort - durch die Einflüsse
auf die konjunkturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die Menschen in unserem Land in
finanzielle und existenzielle Notlagen bringen oder die vor Krieg und Verfolgung fliehen und Schutz
in unserem Lande suchen.

Wie auch immer - das Jobcenter Darmstadt will auch weiterhin eine verlässliche Anlaufstelle für alle
Darmstädter Bürger*innen bleiben, die von besonderen Notlagen betroffen sind.

Dafür braucht es stabile Rahmenbedingungen für die in erster Linie die Politik und der Gesetzgeber
sorgen müssen.

ter

Darmstadt

Seite 28

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024

Abkürzungsverzeichnis

abH
AGH
AVGS
BA
BCA
BG
BIWAQ
BMAS
EGZ
ELB
ESF Plus
ESG
FbW
FM
gAGS
gE

IAB

ausbildungsbegleitende Hilfen
Arbeitsgelegenheiten

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Bundesagentur für Arbeit

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Bedarfsgemeinschaft

Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Eingliederungszuschuss

erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Europäischer Sozialfond Plus
Einstiegsgeld

Förderung der beruflichen Weiterbildung
Fallmanager*innen

gemeinsamer Arbeitgeberservice

gemeinsame Einrichtung

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

IHK

JBA
kSpV
KZI
LZA
LZB
MAG
MAT
NALA
OloV
Reha
SGB
SGB II
VB
zkT

jobcenter

Darmstadt

ndustrie- und Handelskammer
ntegrationsquote
ugendberufsagentur
kommunale Spitzenverbände
Kundenzufriedenheitsindex

Langzeitarbeitslose

Langzeitleistungsbezieher*innen

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Arbeitgeber*innen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
Nachhaltig Leben und Arbeiten

Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit am Übergang Schule - Beruf
(berufliche) Rehabilitation

Sozialgesetzbuch

Sozialgesetzbuch - Zweites Buch

Vermittlungsbudget

zugelassener kommunaler Träger

Seite 30

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

Glossar

Arbeitslose

Arbeitslose sind Personen, die

= vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,

= eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der
Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen,

sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Teilnehmer*innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.

Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach 8 53a (I) SGB II die Arbeitslosendefinition des
8 16 SGB Ill (Meldung bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende) Anwendung.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)

AlsELB gelten Personen, die

= das I5. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach 8 7a SGB Il noch nicht vollendet haben,
= erwerbsfähig sind,

= hilfebedürftig sind und

= ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande
ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täg-
lich erwerbstätig zu sein.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksich-
tigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen,
insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Bis zum 31.03.201l wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet.

Bedarfsgemeinschaft (BG)

Eine BG bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine BG

hat mindestens einen ELB, außerdem zählen dazu:

= weitereELB,

= die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten
erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die/der im
Haushalt lebende Partner*in dieses Elternteils,

= als Partner*in desELB,

der nicht dauernd getrenntlebenden Ehegattin/Ehegatte/Lebenspartner*in,

eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach ver-

ständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu

tragen und füreinander einzustehen,

= die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genann-
ten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen
zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen
können.

Januar 2025 Glossar

jobcen

Langzeitleistungsbezieher*innen (LZB)

Als LZB werden, analog zur Darstellung der Kennzahlen nach 8 48a SGB Il, erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte ELB bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 2| Monate ELB
waren.

Integrationsquote (IQ)
Die IQ beschreibt das Verhältnis der Anzahl Integrationen im Betrachtungszeitraum zum durch-
schnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in %.

Personen im Kontext von Fluchtmigration
„Personen im Kontext von Fluchtmigration” werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
seit Juni 2016 auf Basis der Dimensionen ”Aufenthaltsstatus” abgegrenzt.

Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flüchtlingen“ (z.B.
juristische Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug
zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend.

"Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthalts-
gestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (88 22-26, Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung.

Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemla-
gen. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (8829ff AufenthG) zu geflüchteten
Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu „Personen im Kontext
von Fluchtmigration”, sondern zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus”.

Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen
aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu "Personen
im Kontext von Fluchtmigration".

ter

Darmstadt

jobcenter

Darmstadt

Impressum

Herausgeber:
Jobcenter Darmstadt - Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung

Hilpertstraße 24 - 64295 Darmstadt - jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de +» www.jobcenter-darmstadt.de

Bitte beachten Sie, dass zur Berücksichtigung der geschlechtergerechten Formulierung die Bezeichnung Mitarbeiter*innen (zum Beispiel) gewählt wurde.
Die Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis näher erläutert und bei erstmaliger Nennung mit einem * gekennzeichnet.

anlage 3

189 Zeichen

Punkt 4: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2025 des Jobcenters 
Darmstadt gE 
 (V-Nr. 2025/0075) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 2

3827 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat II  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0075 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
93 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2025 des Jobcenters Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 03.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm (AMIP) 2025 des Jobcenters Darmstadt gE wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Jobcenter Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm (AMIP) 2025  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.03.2025 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerver sammlung abgestimmt.  
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst . Es erscheint in 
jährlichem Rhythmus.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters Darmstadt wurde unter 
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung am 4. Februar 
2025 beschlossen.  
Der Fachbeirat des Jobcent ers wird das vorliegende Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm voraussichtlich am 13. März 2025 erörtern und zur Kenntnis nehmen.  
 
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Ja hr 2025. 
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt enthält auch im 
Jahr 2025 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und 
Projekten. 
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen 
Kompetenzen und Potentiale aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arb eitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.  
 
 
Darmstadt, 04 .03.2025 
Dezernat II 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Bürgermeisterin

Beratungsverlauf (2)

TOP 93
TOP 4

Orte (1)

  • Hilpertstraße 24

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0075
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.03.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00