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Zielabweichungsverfahren gem. §16 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) im Bereich der Stadt Werne hier: Abweichung von der Zweckbindung „Möbelverteilzentrum“ eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) westlich der L 518 n

Beschlussvorlage 0818/11_VL vom 17.10.2011

Stand: Am 17.10.2011 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 17.10.2011 zuletzt

    Haupt- und Finanzausschuss

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