Mandari Insight

3499/2020

Zweiter Sachbericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen

Mitteilung Ausschuss 01.03.2021

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Umsetzungsstand_ZMI_EPP_2020_Tabelle

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Mitteilung Ausschuss

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Umsetzungsstand_ZMI_EPP_2020_Tabelle

32361 Zeichen

Anlage (Stand 02.2021)  
 
                                                
1 https://bass.schul-welt.de/18767.htm 
Handlungsfeld Handlungsempfehlung Umsetzung der Handlungsempfehlungen  Mitwirkende  
1. Sprachförder-
gruppen und 
Übergang in 
eine 
Regelklasse 
1.1. Neu zugewanderte Kinder und 
Jugendliche ohne 
Deutschkenntnisse werden 
zunächst in Sprachfördergruppen 
der Primarstufe, der Sekundarstufe I 
oder der Sekundarstufe II vermittelt. 
1.1.1. Eine Zuweisung an eine Schule erfolgt zeitnah durch 
das Schulamt nach einer Beratung im KI. 
1.1.2. Zugewanderte Schulneulinge (Primarstufe) erhalten 
keine Zuweisung in eine Sprachfördergruppe. Ihnen 
steht jedoch Sprachförderung nach Erlass BASS 
(Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften 
NRW) 14-21 Nr. 41 zu.  
1.1.3. Allgemeine Sprachförderung steht jedem Kind mit 
Sprachförderbedarf zur Verfügung (z.B. durch 
Einzelförderung).  Siehe Erlass BASS 14-21 Nr. 4. 
Freie Träger  
Kommunales 
Integrationszentrum (KI) 
Schulamt für die Stadt 
Köln 
Schulaufsicht 
 
1.2. Der Übergang der neu 
zugewanderten Schülerinnen und 
Schülern von den 
Sprachfördergruppen in den 
Regelunterricht ist zu allen 
weiterführenden Schulen möglich. 
1.2.1. Der Übergang in den Regelunterricht findet statt, die 
Möglichkeit des Wechsels an andere Schulformen 
besteht. 
1.2.2. Es wurde Transparenz hergestellt zwischen den 
Akteuren in den Übergängen innerhalb der Verwaltung. 
1.2.3. Handreichung für Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen: 
„Beschulung im Seiteneinstieg im Primar- und SEK I-
Bereich“ wurde veröffentlicht (https://ki-
koeln.de/assets/KI-Koeln-Handreichung-
Seiteneinstieg.pdf). 
1.2.4. Handreichung für Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen: 
„Beschulung im Seiteneinstieg in der Sekundarstufe II 
– Berufskolleg“ (https://ki-koeln.de/assets/Kopie-
Handreichungen-fuer-die-Beschulung-im-
Seiteneinstieg-Sek-II-fuer-Homepage.pdf).  
KI 
Schulamt für die Stadt 
Köln  
Schulaufsicht

1.3. Schulplätze für die Teilnahme neu 
zugewanderter Schülerinnen und 
Schüler an Sprachfördergruppen 
und am Regelunterricht sind an 
allen allgemein bildenden Schulen 
bereitzustellen. 
1.3.1. Es werden ausreichend Plätze bereitgestellt.  
1.3.2. Jahrgang 20/21:  
Hauptschulen 31 Klassen mit je 18 Plätzen, 
Realschulen 18 Klassen mit je 18 Plätzen, 2 Klassen 
mit je 16 Plätzen, 
Gesamtschulen 12 Klassen mit je 18 Plätzen, 
Gymnasien 21 Klassen mit je 18 Plätzen. 
1.3.3. Nach Erlass BASS 14-21 Nr. 4 ist lediglich eine 
Anzeige der Schule notwendig, um (weitere) 
Deutschförderung bereitzustellen.  
Schulamt für die Stadt 
Köln 
Schulaufsicht 
 
2. Alphabetisie-
rung in den 
Sekundarstu-
fen I und II 
2.1. Bestehende Konzepte zur 
Alphabetisierung in Deutsch in den 
Sekundarstufen I und II werden 
gesammelt und systematisch auf 
ihre Eignung für Schülerinnen und 
Schüler mit geringen 
schriftsprachlichen Kompetenzen 
hin gesichtet. 
2.1.1. Bereitstellung eines Pools an Links zu 
Materialsammlungen ist in Arbeit. Die Pro Daz-
Plattform der Uni Duisburg-Essen wurde begutachtet 
und ausgewertet. Eine weitere Zusammenarbeit für 
eine nutzerorientierte Aufbereitung der Links und 
Materialien ist geplant.  
2.1.2. Jede Schule soll im nächsten Schuljahr Informationen 
zu der Pro Daz-Plattform erhalten.  
Die Homepage des ZMI soll als Orientierungshilfe 
empfohlen werden, von der aus alle anderen Links 
verschiedener Plattformen mit Kommentaren und 
Hinweisen zu finden sind. Die Linkliste ist in Arbeit und 
soll im Zuge der Neugestaltung der ZMI-Homepage 
demnächst online gestellt werden. 
2.1.3. Es erfolgte eine kommentierte Zusammenstellung von 
Materialsammlungen zu Alphabetisierung, die 
Fachkräften zur Verfügung gestellt werden soll. Die 
Zusammenstellung wird in Kürze auf der KI-Homepage 
veröffentlicht. 
2.1.4. Ein unterjähriger Einstieg in Alphabetisierungsklassen 
(Fit für Mehr-Klassen) ist zurzeit an 4 Kölner 
Berufskollegs möglich. Danach erfolgt gezielte 
Beschulung in Berufskollegs. Regulärer Einstieg in IFK-
Alpha-Klassen ist ebenfalls möglich. 
Bezirksregierung  
Bildungskoordination für 
Neuzugewanderte (Biko) 
KI 
Regionales Bildungsbüro 
(RBB) 
Schulaufsicht 
Zentrum für 
Mehrsprachigkeit und 
Integration (ZMI)  
 
2.2. Bestehende konzeptionelle Lücken 
werden mit Hilfe der vorhandenen 
2.2.1. Qualitätszirkel mit Fach- und Lehrkräften verschiedener 
Bildungseinrichtungen wurde initiiert. In einem ersten 
Schritt wurden alle Angebote zur Alphabetisierung 
Biko  
KI

Ressourcen (VHS, Universität, u.a.) 
geschlossen.  
gesichtet: Schulische und außerschulische Angebote 
für Schülerinnen und Schüler sowie 
Qualifizierungsangebote für Lehr- und Fachkräfte. Im 
zweiten Schritt werden Bedarfe zu Alphabetisierung 
über Lehr- und Fachkräfte erhoben. 
2.3. Geeignete Konzepte werden den 
Lehrkräften mit entsprechenden 
Fortbildungs-und 
Weiterbildungsangeboten zur 
Verfügung gestellt (VHS, 
Universität) 
2.3.1. Die Ergebnisse aus dem Qualitätszirkel werden den 
Lehrkräften zur Verfügung gestellt. Siehe Punkt 2.1 
und 2.2. 
2.3.2. Das ZMI bietet in Kooperation auf dem Fortbildungstag 
Deutsch 2020 einen Workshop zum Thema 
Alphabetisierung an (https://www.fortbildungstag.uni-
bonn.de/flyer-fortbildungstag-deutsch-2020-1). 
Biko 
KI 
ZMI  
 
2.4. Im Rahmen des 
Herkunftssprachlichen Unterrichts 
(HSU) werden nicht alphabetisierte 
Schülerinnen und Schüler auch in 
der jeweiligen Herkunftssprache 
alphabetisiert. 
2.4.1. Findet statt und ist im Lehrplan so vorgeschrieben. 
2.4.2. Siehe auch Handlungsfeld 3. 
 
  
3. Unterricht in 
den Herkunfts-
sprachen und 
Feststellungs-
prüfung in der 
Herkunfts-
sprache 
3.1. Die Unterrichtsangebote in den 
Bereichen des 
Herkunftssprachlichen Unterrichts 
(HSU), der Koordinierten 
Alphabetisierung in Deutsch und in 
der Herkunftssprache (KOALA) und 
des bilingualen Lernens werden 
weiter ausgebaut. Ein Kölner 
Beispiel für die Arbeit mit diesen 
Konzepten sind die Schulen des 
Verbunds Kölner Europäischer 
Grundschulen. 
3.1.1.Es fand eine Fortbildung sowie ein Planungstreffen 
zum „WeltABC“ statt, eine Sprachlernplattform, die nun 
vom ZMI für Köln aufgebaut wird. Für den 
Herkunftssprachlichen Unterricht werden vom ZMI 
zusätzlich WeltABC-Seiten in (zunächst) 5 weiteren 
Sprachen initiiert, die sukzessive erweitert werden 
sollen. 
3.1.2.Das Praxistreffen zum Thema HSU im KI wurde 
aufgrund von Covid-19 abgesagt und wird nachgeholt, 
sobald es wieder möglich ist. 
3.1.3.Workshopreihe „Einbindung der Familiensprachen in 
Bildungsprozesse – Eine Workshopreihe für 
Regellehrkräfte und Lehrkräfte des 
Herkunftssprachlichen Unterrichts“ mit insgesamt 6 
Workshops á 3 Stunden. (November 2020 – März 
2021) wird in Kooperation von Mercator-Institut, ZMI 
und KI durchgeführt. 
Schulaufsicht 
ZMI  
KI

3.2. Es werden weitere Schulen 
identifiziert, die aufgrund der 
Zusammensetzung der 
Herkunftssprachen geeignet sind, 
am Verbund Kölner Europäischer 
Grundschulen oder an 
vergleichbaren Projekten 
teilzunehmen. Diese Schulen 
werden zu einer Teilnahme 
aufgefordert. Hierfür werden 
entsprechende Anreize geschaffen. 
3.2.1.Anreize zur Gewinnung von Schulen werden mit dem 
Dezernat „Bildung, Jugend und Sport“ besprochen.  
3.2.2.Bewerbung der Verbundschulen fand beispielsweise 
auf dem ZMI Sprachfest mit dem Thema 
„Herkunftssprachen in der Schule“ statt. 
KI  
Schulaufsicht  
ZMI  
 
3.3. Die Anzahl der Stellen für den 
Herkunftssprachlichen Unterricht 
(HSU) wird bedarfsgerecht erhöht. 
Angesichts des verstärkten Zuzugs 
von Kindern und Jugendlichen mit 
bislang nicht unterrichteten 
Herkunftssprachen werden 
insbesondere Stellen für diese 
Sprachen bereitgestellt. 
3.3.1.Im Schuljahr 2020/2021 nutzen 120 Schulen in Köln 
das Angebot des HSU in insgesamt 19 Sprachen.  
120 Lehrkräfte sind dafür im Einsatz.  
3.3.2.Folgende Sprachen werden angeboten: Albanisch, 
Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Farsi, Griechisch, 
Italienisch, Kroatisch, Kurdisch-Kurmanci, Kurdisch-
Sorani, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, 
Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Twi. 
Bezirksregierung   
3.4. An weiterführenden Schulen in Köln 
sollen Herkunftssprachen anstelle 
einer zweiten oder dritten 
Fremdsprache in größerem Umfang 
angeboten werden. 
3.4.1.Siehe 3.5.3.   
3.5. Die Schulen der Sekundarstufe sind 
umfassend informiert über die 
Bedingungen der Zulassung der 
Schülerinnen und Schüler zur 
Feststellungsprüfung bezüglich der 
zweiten Fremdsprache. 
3.5.1.Zusammenstellung und Weitergabe von vorhandenen 
Informationen zur Feststellungsprüfung und dessen 
Möglichkeiten an Schulleitungen und Lehrkräfte durch 
die Schulaufsicht.  
3.5.2.Informationen des Schulamts zu HSU sind online auf 
stadt-koeln.de zu finden (https://www.stadt-
koeln.de/service/produkte/20166/index.html). 
3.5.3.Erstellung einer Information für Eltern über 
herkunftssprachlichen Unterricht an Kölner Schulen 
und Übersetzung in acht Sprachen. Der Flyer wird in 
der Beratung im KI verteilt sowie in Interkulturellen 
Zentren und weiteren Beratungsstellen. Die 
Biko 
Schulamt für die Stadt 
Köln  
Schulaufsicht  
ZMI

Übersetzung des Flyers ist online auf der KI-
Homepage zu finden (https://www.ki-
koeln.de/aufgaben/bildung/primar-und-sekundarstufe-
1/hsu/). 
3.5.4.Das ZMI fügte dem ZMI-Magazin 2019 ein Sonderheft 
zum HSU hinzu, inkl. Faktencheck und Informationen 
zur Sprachprüfung (https://zmi-koeln.de/wp-
content/uploads/2020/01/zmi-beilage-2019-
hsu_web.pdf). 
 
4. Deutschlernen 
in mehr-
sprachigen 
Klassen 
4.1. Schulen, die neu zugewanderte 
Kinder und Jugendliche 
unterrichten, erhalten unmittelbar 
die Möglichkeit zur Teilnahme am 
Programm „DemeK – Deutschlernen 
in mehrsprachigen Klassen“. 
4.1.1.Teilnahmebedingungen für das „DemeK – Programm“ 
wurden für ein Pilotprojekt geöffnet. Für das Schuljahr 
19/20 wurden 16 Plätze in zwei DemeK-Kursen für die 
Sekundarstufe organisiert. 
4.1.2.Das ZMI hat für die Lehrkräfte der Sek.I in Schulen mit 
vielen neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern 
einen Workshop zur DemeK-Konzeption mit dem Titel 
„Das geht ins Ohr! Chunklernen! Zur Verbesserung der 
mündlichen Sprachkompetenzen in mehrsprachigen 
Klassen der Sekundarstufe I“ organisiert. Dieser 
Workshop wird im Januar 2021 stattfinden.  
Bezirksregierung  
ZMI 
 
4.2. Die Lehrkräfte erhalten Fortbildung 
zu sprachsensiblem Unterricht.  
4.2.1.Das RBB veranstaltet eine "Route zur durchgängigen 
Sprachbildung": Kofinanziert über den schulischen 
Inklusionsfonds NRW werden im Rahmen mehrerer 
Veranstaltungen im Laufe der Jahre 2020-2021 die 
unterschiedlichen Aspekte der Sprachförderung 
aufgegriffen und für die multiprofessionellen 
Kooperationen aufbereitet 
(https://padlet.com/400regionalesbildungsbuero/5tpx4e
d8actpt99l). 
4.2.2.Das ZMI bietet in Kooperation auf dem Fortbildungstag 
Deutsch 2020 einen Workshop zum Thema 
Sprachsensibler Unterricht an 
(https://www.fortbildungstag.uni-bonn.de/flyer-
fortbildungstag-deutsch-2020-1). 
Schulaufsicht  
RBB

4.3. Eine stärkere Einbindung der 
Herkunftssprache in das Programm 
„DemeK – Deutschlernen in 
mehrsprachigen Klassen“ wird 
fortgesetzt. 
4.3.1.Das Fortbildungsmodul „Gelebte Mehrsprachigkeit“, 
das im Rahmen von DemeK entstanden ist, wird an 
Kölner Grundschulen angeboten. Allen Kölner 
Grundschulen, die die Basis-DemeK-Fortbildung 
durchgeführt haben (um die 60), steht die Möglichkeit 
offen diese Fortbildung zu erhalten. Die 
Durchführbarkeit der Fortbildung wird aufgrund der 
aktuellen Situation geprüft. 
4.3.2.Die Broschüre „Gelebte Mehrsprachigkeit“ wird 
erweitert um die Sprache Hebräisch. 
Bezirksregierung 
ZMI  
 
5. Bildungs-
angebote am 
Berufskolleg 
für 16-25 
Jährige 
5.1. Neu zugewanderte Schülerinnen 
und Schüler, die mehr als ein Jahr 
die deutsche Sekundarstufe I 
besuchten, aber keine Aussicht auf 
einen Schulabschluss haben, 
erhalten Zugang zur Internationalen 
Förderklasse. 
 
5.1.1. Aktuell erhalten die Schülerinnen und Schüler, die 
mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I 
besucht haben, keinen Zugang zu IFK. Dieses ist auf 
Landesebene (APO-BK Anlage A § 22 Abs. 3) 
geregelt. 
 
Bezirksregierung 
Schulaufsicht  
KI 
 
5.2. Über 18-Jährige haben den 
Anspruch auf den Besuch einer 
Internationalen Förderklasse, weil 
hiermit die Chance auf einen 
Schulabschluss verbunden ist. 
5.2.1. Das Land NRW hat entschieden, dass kein Anspruch 
für über 18-Jährige auf den Besuch einer 
Internationalen Förderklasse besteht. In Köln wird an 
zwei Berufskollegs (BK Porz und Erzbischöfliches 
Berufskolleg) das Pilotprojekt FFM 18/25 erprobt. Das 
Klassenformat richtet sich an neu nach Deutschland 
zugewanderte junge Menschen zwischen 17 und 25 
Jahre, die ihre Sprachkompetenz erweitern und / oder 
einen Hauptschulabschluss erreichen möchten. 
5.2.2. Kölner Bedarfe werden in der Landesinitiative 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit /Gemeinsam 
klappt’s“ eingebracht (u.a. Thema: Zugang zum 
Spracherwerb oder Ausbildung und Arbeit), um 
Angebote zu entwickeln (Eine Übersicht über die 
Angebote ist hier zu finden https://www.ki-
koeln.de/projekte/durchstarten/). Der Start der 
Maßnahmen ist im September erfolgt. 
Bezirksregierung  
KI  
 
 
 
 
 
Land NRW/MSB

5.3. Zur Verbesserung der Ausbildungs- 
und Studierfähigkeit der 
Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen werden 
Alphabetisierungs- und 
Sprachförderangebote in der 
deutschen Sprache sowie 
Berufsorientierungsangebote an 
Berufs-und Weiterbildungskollegs 
bedarfsgerecht auf- bzw. 
ausgebaut. 
5.3.1. Fit-für-Mehr-Klassen (FFM) mit Alphabetisierung sind 
auch unterjährig bis zur Einschulung möglich.  
5.3.2. Berufsfachschul-Klassen mit Sprachförderung werden 
vermehrt an Kölner Berufskollegs angeboten. Die 
Vernetzung der Schulen für eine abgestimmte 
Ausweitung der Angebote ist in Arbeit. Zusätzliche 
Lernförderung: Schülerinnen und Schüler im 
Sozialleistungsbezug (nur Sek II) können auf Wunsch 
direkt bei der Erstberatung im KI zur zusätzlichen 
Lernförderung im Bereich Deutsch als Zweit- bzw. 
Fremdsprache in einer Sprachschule angemeldet 
werden. Die zusätzliche Lernförderung wird über das 
Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. 
5.3.3. Im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s“ sind 
Bausteine zur Berufsorientierung sowie 
Sprachförderangebote feste Bestandteile.  
5.3.4. Das Standardelement zur Beruflichen Orientierung 
„KAoA kompakt“ ist im Rahmen der Landesinitiative 
„Kein Abschluss ohne Anschluss“ des Landes NRW ab 
dem Schuljahr 2019/2020 für neu zugewanderte 
Jugendliche in den 10 Jahrgangsstufen der 
allgemeinbildenden Schulen und für die Schüler*innen 
der Internationalen Förderklassen an Berufskollegs von 
den Schulen verpflichtend durchzuführen. 
5.3.5. Eine Kooperation zur Förderung der digitalen 
Grundqualifizierung von Jugendlichen unter Einbindung 
der Herkunftssprache aus dem SEK II Bereich mit dem 
KI und SK Stiftung ist gestartet.  
5.3.6. Erstellung eines mehrsprachigen Imagefilms über 
Angebote im Berufskolleg. Die Erstellung des Films 
wird in Kooperation mit dem Adolf-Kolping Berufskolleg 
(Horrem) realisiert. Erstellung der deutsch arabischen 
Broschüre „Berufsausbildung im Handwerk“. Die 
Broschüre kann zugleich in der interkulturellen 
Elternarbeit angeboten werden. 
Bezirksregierung  
Bundesagentur für Arbeit  
Kein Abschluss ohne 
Anschluss (KAoA)  
KI  
Schulaufsicht 
ZMI  
 
 
 
5.4. Die verschiedenen Angebote 
werden im Sinne einer Integrations- 
5.4.1. Systematische Erfassung der Jugendlichen: Seit dem 
01.08.2019 werden alle 16-18 Jährigen 
KAoA

und Förderkette transparent 
gemacht und optimal vernetzt. 
 
neuzugewanderten berufsschulpflichtigen 
Jugendlichen, die sich neu in Köln gemeldet haben, zu 
einem verpflichtenden Beratungstermin ins Kommunale 
Integrationszentrum eingeladen und über den Zugang 
ins Bildungssystem informiert. 
5.4.2. Die Bildungsangebote für 16-27 jährige 
Neuzugewanderte wurden in einer Angebotsübersicht 
erfasst und werden kontinuierlich aktualisiert.  
KI  
Schulaufsicht  
5.5. Für schulpflichtige neu 
zugewanderte Jugendliche bis zum 
Alter von 17 Jahren werden auch 
unterjährige Bildungsangebote 
vorgehalten. 
5.5.1. Ein unterjähriges Bildungsangebot wird in Köln 
vorgehalten durch die Vorklasse „Fit für Mehr“ bis zum 
Ende des jeweiligen Schuljahres. Noch schulpflichtige 
und während des Besuchs der Vorklasse das 18. 
Lebensjahr vollendende Jugendliche können im 
Anschluss die Internationale Förderklasse besuchen 
(siehe auch 5.2.1). 
KI  
5.6. Durch zielgerichtete Kooperationen 
auch mit außerschulischen Akteuren 
der Bildungslandschaft wie z.B. 
Jobcenter, Agentur für Arbeit oder 
freie Träger und auch mit den 
Kammern können Schulerfolge und 
damit auch die Perspektiven im 
Übergang Schule/Beruf verbessert 
werden. 
5.6.1. Systematische Kooperation in den Bereichen 
Übergang Schule Beruf mit Integration Point, 
Bundesagentur für Arbeit, Industrie- und 
Handelskammern sowie Handwerkskammer und 
Jugendmigrationsdiensten wurde ausgeweitet. 
5.6.2. Durchstarten in Ausbildung und Arbeit /Gemeinsam 
klappt‘s ist der passende Rahmen, um eine 
Verbesserung der Angebotslage zu erzielen. Dafür 
wurden Gespräche zu Förderlücken bei 
Ausbildungsangeboten bei einzelnen Gruppen wie 
Jugendlichen mit fehlendem Zugang zu Maßnahmen 
der beruflichen Rehabilitation (der Bundesagentur für 
Arbeit) geführt.  
Handwerkskammer 
(HWK) 
Industrie- und 
Handelskammer (IHK)  
Jugendmigrationsdienst 
(JMD)  
KAoA  
KI  
Schulaufsicht 
 
5.7. Eine systematische und 
passgenaue Versorgung mit 
Angeboten, die einen Übergang in 
die Ausbildung ermöglichen, ist 
dringend geboten. Hierfür ist es 
erforderlich, Angebote für die 
Planung der individuellen 
Bildungsbiographien zu machen. 
5.7.1. Als erstes Angebot für die Planung der individuellen 
Bildungsbiografie ist der im Schuljahr 2019/2020 durch 
das KI eingeführte strukturierte Zugang für 
neuzugewanderte berufsschulpflichtige 16-18 jährige in 
das Bildungssystem ein erster wichtiger Baustein in der 
Bildungskette Richtung Ausbildung und Arbeit.  
5.7.2. Im KI wurde ein Projekt initiiert, bei dem 
neuzugewanderte SuS, die Anspruch auf Leistungen 
KI 
Projektkoordination 
Einwanderung gestalten 
Schulaufsicht

Hierzu gehören die systematische 
Feststellung der Bedarfe und 
geeignete Angebote, um diese 
Bedarfe zu decken. 
nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, seit 
dem Schuljahr 20/21 von einer Sprach und 
Lernförderung schon vor Besuch einer Förderklasse 
um Umfang von bis zu 93 Stunden profitieren können. 
5.7.3. Durch das Landesprogramm Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s können 
weitere passgenaue und geeignete Angebote zur 
Berufsorientierung oder Vermittlung in Ausbildung und 
Arbeit initiiert und umgesetzt werden. Weiterhin können 
individuelle Bedarfe festgestellt und gedeckt werden.  
5.7.4. In den letzten drei Jahren wurde durch das Programm 
des Landes NRW „Einwanderung gestalten“ intensiv an 
der passgenauen Versorgung mit Angeboten zum 
Übergang in Ausbildung und Arbeit gearbeitet (siehe 
auch Drucksache 5.6 aus der Sitzung des 
Integrationsrats vom 21.01.2019). Daraus resultierend 
soll 2021 das „Kommunale Integrationsmanagement 
(KIM) in Köln eingeführt werden, was u.a. durch eine 
angedachten Hauptzielgruppen (18-27 Jährigen) enge 
Anknüpfungspunkte zum Übergang Schule Beruf 
haben soll. 
5.7.5. Das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der 
Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ist seit Mitte 
2017 fest mit drei Stellen in der Stadt installiert. Jene 
Mitarbeitenden beschäftigen sich u.a. auch im Bereich 
des Übergangs Schule – Beruf mit der systematischen 
Erfassung von Angeboten, dem Feststellen von Lücken 
in Zugängen und Angeboten sowie der Initiierung von 
Projekten um die Lücken zu schließen. Das Programm 
hat eine Laufzeit bis Juli 2021. 
6. Interkulturell
es Lernen in 
der Schule  
6.1. Interkulturelles Lernen ist eine 
wichtige Leitlinie für die inhaltliche, 
pädagogische und didaktische 
Gestaltung der alltäglichen 
Unterrichtsarbeit. 
6.1.1. Durch regelmäßige Vernetzungstreffen der Lehrkräfte 
in der Deutschförderung erfolgt ein fachlicher 
Austausch. 
6.1.2. Das Themenfeld HSU trägt zum interkulturellen 
Lernen bei (Handlungsfeld 3), ebenso die Bereiche 
Alphabetisierung und DemeK (Handlungsfelder 2 und 
4). 
KI 
SchulPsychD 
ZMI

2 https://www.ki-koeln.de/projekte/sor-smc/ 
6.2. Fachlicher und überfachlicher 
Kompetenzerwerb berücksichtigt 
interkulturelles Lernen. 
6.2.1. Durch die Praxistreffen (z.B. zum Thema Religionen) 
im Kommunalen Integrationszentrum wird fachlicher 
Kompetenzerwerb zwischen verschiedenen 
Professionen ermöglicht.  
6.2.2. Das KI bietet regelmäßig themenspezifische Angebote 
zur interkulturellen Schulentwicklung für die Lehrkräfte 
im Seiteneinstieg an. 
 
6.3. Schule als offene Bildungsinstitution 
bezieht Träger und Akteure der 
interkulturellen Bildung in das 
Schulleben ein. 
6.3.1. Durch das vielfältige Angebot der Interkulturellen, 
Zentren, der freien Jugendhilfeträger, der VHS, der 
Stadtbibliothek, des ZMI (z.B. Gedichte, dichten) und 
der OGTS-Träger werden interkulturelle Angebote den 
Schulen zugänglich gemacht.  
6.3.2.  Mentoring- und Ferienprogramme (z.B.  
Talentcampus und FIT-Maßnahmen) werden 
angeboten. Das ZMI hat in den Ferien die FIT-
Maßnahme für den SEKII Bereich angeboten. 
 
6.4. Im Zeichen globaler 
Migrationsbewegungen und der 
Internationalisierung bereichert 
interkulturelles Lernen die 
Bildungsprozesse aller Schülerinnen 
und Schüler und aller Lehrkräfte. Die 
Neuzuwanderung schafft 
Gelegenheit, um sich in der Schule 
verstärkt mit interkulturellen 
Fragestellungen 
auseinanderzusetzen. Selbst- und 
Fremdbilder wahrzunehmen und zu 
reflektieren sowie respektvoll und 
konfliktfähig miteinander umzugehen, 
sind Schlüsselqualifikationen der 
heutigen Gesellschaft. 
6.4.1.Das KI hat die Regionalkoordination für das 
bundesweite Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – 
Schule mit Courage“2 (SoR-SmC). In Köln gibt es zurzeit 
38 zertifizierte Courage-Schulen, die Aktivitäten 
durchführen. Das KI führt regelmäßige 
Vernetzungstreffen für die Courage-Schulen durch. 
6.4.2.Der Schulpsychologische Dienst bietet eine 
Systemberatung Extremismusprävention (Kurz:               
SystEx) an, die sich mit dem Thema 
„rassismuskritische Bildungsarbeit“ beschäftigt. 
Die Kooperation mit dem KI ist im Aufbau und es 
werden u.a. Fortbildungen für Lehrkräfte 
angeboten. 
6.4.3.Fortbildung zum Thema Sprachbarrieren und 
Machthierarchien für die Sprachberater und 
Schulleitung der Verbundschulen 
europäischer Grundschulen hat 
stattgefunden.  
KI  
SchulPsychD 
ZMI

8. Elternarbeit 8.1. Um partizipieren zu können, 
benötigen die Eltern der neu 
zugewanderten Kinder und 
Jugendlichen ein bedarfsgerechtes 
und niederschwelliges Beratungs- 
und Informationsangebot über die 
aktive Beteiligung am Schulleben, 
über weitere Beratungsstellen und 
schulische und außerschulische 
Unterstützungsmöglichkeiten. 
Dieses Angebot erhalten sie in der 
Schule, durch Ehrenamtliche und 
bei Trägern, möglichst in ihrer 
Herkunftssprache. 
8.1.1. Es steht mehrsprachiges Infomaterial zur 
Verfügung, z.B. zu den Themen Schule, HSU 
Bildungssystem. 
8.1.2. Die Infoveranstaltung für Eltern 4 jähriger Kinder zum 
Thema Schule wird überarbeitet hinsichtlich einfacher 
Sprache und Bildersprache. Es ist geplant, dass die 
Infoveranstaltung nicht nur an Schulen stattfinden soll, 
sondern auch an Orten, wo die Zielgruppen erreichbar 
ist, z.B. in Interkulturellen Zentren. Dort können ggf. 
auch Übersetzungen ermöglicht werden. 
8.1.3. Abbau von sprachlichen Barrieren der 
(neuzugewanderten) Eltern in AOSF-Verfahren in 
Schule wird in Kooperation mit Bikup im Projekt 
„Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AOSF-
Verfahren) ermöglicht. Projektzeitraum ist von 
01.02.2020 bis 31.01.2021. 
Das KI bietet Informationsveranstaltungen für Eltern 
zum Schulsystem im Übergang Primarstufe zu 
Sekundarstufe I auf Anfrage an (s.u. im Rahmen von 
8.1.5 finden jährlich Informationsabende in der Anne 
Frank Schule statt. Diese sind auf Anfrage auch in 
anderen Schulen möglich s. auch u. 8.2.2). 
8.1.4.Der Schulpsychologische Dienst informiert Eltern in   
unterschiedlichen Formen (Elternberatung, 
Informationsveranstaltungen, etc.). Die Beratung 
im Einzelfall erfolgt durch die/den zuständige/n 
Schulpsychologin/Schulpsychologen (jede Schule 
hat eine/einen Ansprechpartner/in). 
Sprach-und KulturmittlerInnen (Bikup) werden bei 
Bedarf hinzugezogen. 
KI  
RBB 
ZMI 
Stadtteileltern  
SchulPsychD 
SchulSozA/ 
Familiengrundschul-
zentren 
Schulaufsicht 
8.2. Die Schulen erhalten Informationen 
zu Unterstützungsangeboten für ihre 
interkulturelle Elternarbeit.  
8.2.1. Bedarfsgerechte Veranstaltungen bzw. Praxistreffen für 
Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen in der 
Deutschförderung zum Thema Einbindung der Eltern im 
Rahmen einer gleichberechtigten Bildungspartnerschaft 
und Diversitätssensibler Umgang mit Eltern im 
schulischen Kontext finden im KI statt ( siehe 3.1.2). 
8.2.2. Der Schulpsychologische Dienst informiert Schulen zu 
interkultureller Elternarbeit in unterschiedlichen Formen 
KI 
 SchulPsychD

3 https://www.ki-koeln.de/projekte/stark-netzwerke-elternbegleitung-fuer-gefluechtete-familien/ 
(Informationsveranstaltungen, Fortbildungen, 
Fallberatung etc.).  
8.3. Interkulturelle Elternarbeit 
wird dort gestärkt, wo die 
Eltern erreicht werden, 
zum Beispiel in 
interkulturellen Zentren, 
Migrantenorganisationen 
und bei anderen 
geeigneten Trägern. 
8.3.1. Elternarbeit in Interkulturellen Zentren und 
Migrantenselbstorganisationen findet z.B. über Väter- 
und Müttergruppen und Thematische Angebote statt.  
8.3.2. Das Programm Rucksack ist ein weiteres Angebot 
(Siehe 8.4). 
8.3.3. Es gibt den Arbeitskreis IK.EA (Interkulturelle 
Elternarbeit). 
8.3.4. Der Runde Tisch Interkulturelle Elternarbeit mit den IKZ 
pausiert zurzeit. Das KI bietet im Rahmen der 
Umsetzung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne 
Anschluss“ auf Anfrage im Übergang Schule-Beruf 
Informationsveranstaltung für Eltern zum Schulsystem 
an (Ressourcenpool). 
 
8.4. Die Bildung von 
Elternnetzwerken wird 
gefördert. 
8.4.1. Im Programm Rucksack werden Mütter, die sowohl ihre 
Herkunftssprache als auch die deutsche Sprache gut 
beherrschen in der Familienbildungsstätte zu 
Elternbegleiterinnen ausgebildet. Sie leiten im 
Anschluss wöchentlich eine Müttergruppe in der Kita 
oder Grundschule zu spezifischen Themen an. Ziel des 
Programms ist die Vernetzung der Mütter und 
Anbindung an die Institution, die Stärkung der 
Erziehungskompetenz und die Förderung der 
Sprachkompetenz in der Herkunftssprache und im 
Deutschen. Es gibt derzeit 11 Grundschulen und 21 
Kitas die an dem Programm teilnehmen. 
8.4.2. Das Modellprogramm Starke Netzwerke – 
Elternbegleitung für geflüchtete Familien 3 hat das Ziel, 
Netzwerke von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern 
verschiedener Träger und Flüchtlingsfamilien zu 
stärken. Das Programm wurde von 2017-2020 
gefördert. Das Projekt findet bis Ende 2020 in der Anne 
Frank Grundschule statt. Die neuzugewanderten Eltern 
der Schule werden mit bedarfsgerechten Angeboten am 
Schulleben partizipiert. Um die Nachhaltigkeit des

Programmes zu gewährleisten ist der Ausbau eines 
Netzwerkes von Kölner Schulen im Süden in Planung. 
8.4.3. Eltern mischen mit: Das KI kooperiert im Projekt „Eltern 
mischen mit“ mit dem Elternnetzwerk NRW zur 
Ermöglichung der Mitwirkung der (neuzugewanderten) 
Eltern im schulischen Leben. 
8.4.4. Der Start von 3 Griffbereitgruppen war für dieses 
Frühjahr vorgesehen, hat aber Corona bedingt nicht 
stattgefunden. 
8.5. Im Rahmen der Erstberatung im 
Kommunalen Integrationszentrum 
(KI) werden neu zugewanderte 
Familien nicht nur über das 
Schulsystem in NRW und über 
Beschulungskonzepte im 
Seiteneinstieg informiert und 
beraten, sondern auch zu den für 
die Partizipation relevanten 
Themen. Allerdings geschieht dies 
überwiegend in einer Phase der 
ersten Orientierung in Deutschland, 
in der Partizipation noch vielfach 
keine Rolle spielt. Informationen 
müssen zu einem späteren 
Zeitpunkt zugänglich gemacht 
werden. Insbesondere den 
Einrichtungen, die die Eltern in ihrer 
Herkunftssprache zur 
Unterstützung des Lernens ihrer 
Kinder und der Mitarbeit in den 
schulischen Gremien aktivieren, 
kommt große Bedeutung zu. 
Entscheidend ist die 
zielgruppenspezifische Ansprache 
der Eltern mit 
Migrationshintergrund. 
Unabdingbar ist eine 
8.5.1. Die Erstberatung zur Schule findet im KI im Rahmen der 
Bildungsberatung statt, der Interkulturelle Dienst und die 
Migrantenselbstorganisationen bieten ebenfalls 
Informationen und bezirkliche Unterstützungsangebote 
zu den Themen HSU, Inklusion, Mehrsprachigkeit, 
Übergang Schule/Beruf, Sport und Kultur, 
außerschulische Angebote, Finanzierungsmöglichkeiten 
(z.B. Bildung und Teilhabe [BuT]), KiTa-Einstieg, 
Elternarbeit.

4 https://www.ki-koeln.de/projekte/patenprojekt/ 
Zusammenarbeit aller Akteurinnen 
und Akteure auf Augenhöhe. 
9. Ehrenamt 9.1. Zur weiteren Unterstützung der neu 
zugewanderten Kinder und 
Jugendlichen und ihrer Eltern 
nutzen die Schulen vermehrt die 
ehrenamtlichen Initiativen und 
Projekte der Interkulturellen 
Zentren, 
Migrantenselbstorganisationen, 
Freiwilligenagenturen, des Kölner 
Flüchtlingsrats u.a. 
9.1.1. In Köln gibt es ein großes Netzwerk an Ehrenamtlichen, 
die Stadt Köln hat dafür die Ehrenamtskoordination in 
den Bürgerämtern und bei Trägern eingerichtet.  
9.1.2. Über die Freiwilligenagentur vernetzen sich Initiativen 
und engagierte Ehrenamtliche, ein regelmäßiger 
Newsletter informiert ausführlich über die vorhandenen 
Angebote. 
9.1.3. In Zusammenarbeit der Projektpartner Flüchtlingsrat 
Köln, Kölner Freiwilligen Agentur und Kommunales 
Integrationszentrum Köln wird seit Mai 2014 das 
Projekt „Patinnen und Paten für Flüchtlingskinder" 
durchgeführt.4 
KI 
FaBE  
9.2. Die Zusammenarbeit zwischen 
Schule und Ehrenamtlichen ist 
bestimmt durch eine enge 
Abstimmung, u.a. bezüglich der 
Lerninhalte für eine individuelle 
Förderung der neu zugewanderten 
Kinder und Jugendlichen und durch 
die Einbindung der Eltern im Rahmen 
einer gleichberechtigten 
Bildungspartnerschaft in schulische 
und außerschulische Aktivitäten. 
9.2.1. Siehe Patenprojekte (siehe 9.1.3). 
9.3. Die professionelle Qualifizierung und 
regelmäßige Begleitung der 
Ehrenamtlichen durch die Träger ist 
im Rahmen der Projekte gesichert. 
9.3.1. Die Ehrenamtskoordination bietet in regelmäßigen 
Abständen Qualifizierungen für die Ehrenamtlichen an. 
Ebenso stellen die Freiwilligenagentur und weitere 
Träger (Caritas, Diakonie, Melanchthon-Akademie und 
weitere) entsprechende Angebote zur Verfügung. Das 
KI schult die Ehrenamtlichen des Projektes Babellos 
der Freiwilligenagentur im Bereich der ehrenamtlichen 
Sprachmittlung im Kontext Schule im Rahmen des 
Kölner Ansatzes die sprachliche Unterstützung auf

Links: 
 
ZMI-Eckpunktepapier 
https://zmi-koeln.de/wp-content/uploads/2019/01/eckpunkte_zmi_fa_web.pdf 
 
Homepage ZMI Köln 
https://zmi-koeln.de/ 
 
Homepage KI Köln 
https://www.ki-koeln.de 
 
Homepage RBB Köln 
https://www.regionale.bildungsnetzwerke.nrw.de/Regionale-Bildungsnetzwerke/RegBez-K/Stadt-K%C3%B6ln/Handlungsfelder/ 
unterschiedlichen Ebenen – von ehrenamtlicher 
Sprachmittlung bis hin zum Einsatz professioneller 
Sprach- und Integrationsmittler*innen zu stärken. 
9.4. Auf Grund der hohen Anzahl der neu 
zugewanderten Schülerinnen und 
Schüler und der Breite der 
Bedarfslagen, Vorkenntnisse und 
Herkunftssprachen ist es den 
Lehrkräften nicht immer möglich, die 
Schülerinnen und Schüler sowie ihre 
Eltern umfangreich zu unterstützen, 
so dass dem Ehrenamt eine 
tragende Bedeutung zukommt. Durch 
den niederschwelligen Zugang, die 
Flexibilität und die Begleitung durch 
Ehrenamtliche, erhalten die Schulen 
so die Möglichkeit, schnell auf die 
neuen Herausforderungen reagieren 
zu können. 
9.4.1 Das In-Haus hat in Kooperation mit dem Kommunalen  
         Integrationszentrum eine Handreichung  
         herausgebracht, um Ehrenamtliche, die sich in der  
         Sprachvermittlung für und mit geflüchtete(n) Menschen 
         engagieren, zu unterstützen  
(https://ki-koeln.de/downloads/ehrenamtliche-sprachfoerderung/)

Mitteilung Ausschuss

3668 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 01.03.2021 
 3499/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 13.04.2021 
Wirtschaftsausschuss 15.04.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 
Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 
 
 
Zweiter Sachbericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers zur Integration von neu 
zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen  
 
Am 04.12.2017 wurde in der Sitzung des Integrationsrates das unter der Federführung des ZMI - 
Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration entwickelte ‚Eckpunktepapier zur Integration von neu 
zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen‘ vorgestellt. Das ZMI-Eckpunktepapier  
(1 https://zmi-koeln.de/wp-content/uploads/2018/11/eckpunkte_zmi.pdf) 
gibt einen Überblick über neun zentrale Handlungsfelder der Integration mit Handlungsempfehlungen 
zur Weiterentwicklung. Entsprechend des Beschlusses des Integrationsrates vom 11.06.2018 soll 
jährlich ein Bericht zum Umsetzungsstand dieser Handlungsempfehlungen des ZMI-
Eckpunktepapiers vorgelegt werden. Die erste Mitteilung zum Umsetzungsstand erfolgte im Herbst 
2019 unter der Vorlagen-Nr. 2484/2019 sowie die Beantwortung der Rückfragen unter den Vorlagen-
Nummern 4450/2019 sowie 2329/2020. 
 
Zur Bearbeitung und Umsetzung des ZMI-Eckpunktepapiers wurde eine Steuerungsgruppe gebildet.

2 
 
Mitglieder sind das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration, das Kommunale Integrationszent-
rum (Amt für Integration und Vielfalt), das Regionale Bildungsbüro (Amt für Schulentwicklung) und die 
Bildungskoordination für Neuzugewanderte. Diese Steuerungsgruppe wurde Ende 2019 um die Unte-
re Schulaufsicht ergänzt.  
 
Die Steuerungsgruppe hat die Bearbeitung der Handlungsempfehlungen des ZMI-Eckpunktepapiers 
den Mitarbeitenden des Projektes „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ übertragen. Dieses 
wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.  
 
Das Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ läuft nach 4-jähriger Förderung am 
30.06.2021 aus. Ein weiterer Sachbericht wird daher nicht verfasst. Ob, durch wen und in welchen 
Umfängen die künftige Umsetzung der Handlungsfelder koordiniert bzw. begleitet werden kann, ist 
derzeit noch in der Klärung.  
 
Seit 2018 hat die o.g. Steuerungsgruppe 13-mal getagt, jährlich die Handlungsfelder priorisiert und 
deren Bearbeitung beschlossen.  
Folgende Themen wurden im Jahr 2020 bearbeitet:  
 
 Sprachfördergruppen und Übergang in eine Regelklasse 
 Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II  
 Unterricht in den Herkunftssprachen und Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache 
 Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen 
 Bildungsangebote am Berufskolleg für 16-25-Jährige 
 Interkulturelles Lernen in der Schule 
 Elternarbeit 
 Ehrenamt 
 
In der folgenden Tabelle sind die Handlungsfelder mit ihren Handlungsempfehlungen und den aktuel-
len Umsetzungsständen dargestellt. Acht von neun Handlungsfeldern wurden somit bislang bearbei-
tet. 
 
Aktuelle Informationen zu laufenden Projekten und Programmen finden Sie auf der Homepage des 
Kommunalen Integrationszentrums, des ZMI und des Regionalen Bildungsbüros (Adressen im An-
hang). 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (14)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.22 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.25 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.04.2021 Integrationsrat
TOP 5.26 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3499/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.03.2021
Erstellt
02.12.2020 10:05