3499/2020
Zweiter Sachbericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen
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Umsetzungsstand_ZMI_EPP_2020_Tabelle
32361 Zeichen
Anlage (Stand 02.2021)
1 https://bass.schul-welt.de/18767.htm
Handlungsfeld Handlungsempfehlung Umsetzung der Handlungsempfehlungen Mitwirkende
1. Sprachförder-
gruppen und
Übergang in
eine
Regelklasse
1.1. Neu zugewanderte Kinder und
Jugendliche ohne
Deutschkenntnisse werden
zunächst in Sprachfördergruppen
der Primarstufe, der Sekundarstufe I
oder der Sekundarstufe II vermittelt.
1.1.1. Eine Zuweisung an eine Schule erfolgt zeitnah durch
das Schulamt nach einer Beratung im KI.
1.1.2. Zugewanderte Schulneulinge (Primarstufe) erhalten
keine Zuweisung in eine Sprachfördergruppe. Ihnen
steht jedoch Sprachförderung nach Erlass BASS
(Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften
NRW) 14-21 Nr. 41 zu.
1.1.3. Allgemeine Sprachförderung steht jedem Kind mit
Sprachförderbedarf zur Verfügung (z.B. durch
Einzelförderung). Siehe Erlass BASS 14-21 Nr. 4.
Freie Träger
Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Schulamt für die Stadt
Köln
Schulaufsicht
1.2. Der Übergang der neu
zugewanderten Schülerinnen und
Schülern von den
Sprachfördergruppen in den
Regelunterricht ist zu allen
weiterführenden Schulen möglich.
1.2.1. Der Übergang in den Regelunterricht findet statt, die
Möglichkeit des Wechsels an andere Schulformen
besteht.
1.2.2. Es wurde Transparenz hergestellt zwischen den
Akteuren in den Übergängen innerhalb der Verwaltung.
1.2.3. Handreichung für Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen:
„Beschulung im Seiteneinstieg im Primar- und SEK I-
Bereich“ wurde veröffentlicht (https://ki-
koeln.de/assets/KI-Koeln-Handreichung-
Seiteneinstieg.pdf).
1.2.4. Handreichung für Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen:
„Beschulung im Seiteneinstieg in der Sekundarstufe II
– Berufskolleg“ (https://ki-koeln.de/assets/Kopie-
Handreichungen-fuer-die-Beschulung-im-
Seiteneinstieg-Sek-II-fuer-Homepage.pdf).
KI
Schulamt für die Stadt
Köln
Schulaufsicht
1.3. Schulplätze für die Teilnahme neu
zugewanderter Schülerinnen und
Schüler an Sprachfördergruppen
und am Regelunterricht sind an
allen allgemein bildenden Schulen
bereitzustellen.
1.3.1. Es werden ausreichend Plätze bereitgestellt.
1.3.2. Jahrgang 20/21:
Hauptschulen 31 Klassen mit je 18 Plätzen,
Realschulen 18 Klassen mit je 18 Plätzen, 2 Klassen
mit je 16 Plätzen,
Gesamtschulen 12 Klassen mit je 18 Plätzen,
Gymnasien 21 Klassen mit je 18 Plätzen.
1.3.3. Nach Erlass BASS 14-21 Nr. 4 ist lediglich eine
Anzeige der Schule notwendig, um (weitere)
Deutschförderung bereitzustellen.
Schulamt für die Stadt
Köln
Schulaufsicht
2. Alphabetisie-
rung in den
Sekundarstu-
fen I und II
2.1. Bestehende Konzepte zur
Alphabetisierung in Deutsch in den
Sekundarstufen I und II werden
gesammelt und systematisch auf
ihre Eignung für Schülerinnen und
Schüler mit geringen
schriftsprachlichen Kompetenzen
hin gesichtet.
2.1.1. Bereitstellung eines Pools an Links zu
Materialsammlungen ist in Arbeit. Die Pro Daz-
Plattform der Uni Duisburg-Essen wurde begutachtet
und ausgewertet. Eine weitere Zusammenarbeit für
eine nutzerorientierte Aufbereitung der Links und
Materialien ist geplant.
2.1.2. Jede Schule soll im nächsten Schuljahr Informationen
zu der Pro Daz-Plattform erhalten.
Die Homepage des ZMI soll als Orientierungshilfe
empfohlen werden, von der aus alle anderen Links
verschiedener Plattformen mit Kommentaren und
Hinweisen zu finden sind. Die Linkliste ist in Arbeit und
soll im Zuge der Neugestaltung der ZMI-Homepage
demnächst online gestellt werden.
2.1.3. Es erfolgte eine kommentierte Zusammenstellung von
Materialsammlungen zu Alphabetisierung, die
Fachkräften zur Verfügung gestellt werden soll. Die
Zusammenstellung wird in Kürze auf der KI-Homepage
veröffentlicht.
2.1.4. Ein unterjähriger Einstieg in Alphabetisierungsklassen
(Fit für Mehr-Klassen) ist zurzeit an 4 Kölner
Berufskollegs möglich. Danach erfolgt gezielte
Beschulung in Berufskollegs. Regulärer Einstieg in IFK-
Alpha-Klassen ist ebenfalls möglich.
Bezirksregierung
Bildungskoordination für
Neuzugewanderte (Biko)
KI
Regionales Bildungsbüro
(RBB)
Schulaufsicht
Zentrum für
Mehrsprachigkeit und
Integration (ZMI)
2.2. Bestehende konzeptionelle Lücken
werden mit Hilfe der vorhandenen
2.2.1. Qualitätszirkel mit Fach- und Lehrkräften verschiedener
Bildungseinrichtungen wurde initiiert. In einem ersten
Schritt wurden alle Angebote zur Alphabetisierung
Biko
KI
Ressourcen (VHS, Universität, u.a.)
geschlossen.
gesichtet: Schulische und außerschulische Angebote
für Schülerinnen und Schüler sowie
Qualifizierungsangebote für Lehr- und Fachkräfte. Im
zweiten Schritt werden Bedarfe zu Alphabetisierung
über Lehr- und Fachkräfte erhoben.
2.3. Geeignete Konzepte werden den
Lehrkräften mit entsprechenden
Fortbildungs-und
Weiterbildungsangeboten zur
Verfügung gestellt (VHS,
Universität)
2.3.1. Die Ergebnisse aus dem Qualitätszirkel werden den
Lehrkräften zur Verfügung gestellt. Siehe Punkt 2.1
und 2.2.
2.3.2. Das ZMI bietet in Kooperation auf dem Fortbildungstag
Deutsch 2020 einen Workshop zum Thema
Alphabetisierung an (https://www.fortbildungstag.uni-
bonn.de/flyer-fortbildungstag-deutsch-2020-1).
Biko
KI
ZMI
2.4. Im Rahmen des
Herkunftssprachlichen Unterrichts
(HSU) werden nicht alphabetisierte
Schülerinnen und Schüler auch in
der jeweiligen Herkunftssprache
alphabetisiert.
2.4.1. Findet statt und ist im Lehrplan so vorgeschrieben.
2.4.2. Siehe auch Handlungsfeld 3.
3. Unterricht in
den Herkunfts-
sprachen und
Feststellungs-
prüfung in der
Herkunfts-
sprache
3.1. Die Unterrichtsangebote in den
Bereichen des
Herkunftssprachlichen Unterrichts
(HSU), der Koordinierten
Alphabetisierung in Deutsch und in
der Herkunftssprache (KOALA) und
des bilingualen Lernens werden
weiter ausgebaut. Ein Kölner
Beispiel für die Arbeit mit diesen
Konzepten sind die Schulen des
Verbunds Kölner Europäischer
Grundschulen.
3.1.1.Es fand eine Fortbildung sowie ein Planungstreffen
zum „WeltABC“ statt, eine Sprachlernplattform, die nun
vom ZMI für Köln aufgebaut wird. Für den
Herkunftssprachlichen Unterricht werden vom ZMI
zusätzlich WeltABC-Seiten in (zunächst) 5 weiteren
Sprachen initiiert, die sukzessive erweitert werden
sollen.
3.1.2.Das Praxistreffen zum Thema HSU im KI wurde
aufgrund von Covid-19 abgesagt und wird nachgeholt,
sobald es wieder möglich ist.
3.1.3.Workshopreihe „Einbindung der Familiensprachen in
Bildungsprozesse – Eine Workshopreihe für
Regellehrkräfte und Lehrkräfte des
Herkunftssprachlichen Unterrichts“ mit insgesamt 6
Workshops á 3 Stunden. (November 2020 – März
2021) wird in Kooperation von Mercator-Institut, ZMI
und KI durchgeführt.
Schulaufsicht
ZMI
KI
3.2. Es werden weitere Schulen
identifiziert, die aufgrund der
Zusammensetzung der
Herkunftssprachen geeignet sind,
am Verbund Kölner Europäischer
Grundschulen oder an
vergleichbaren Projekten
teilzunehmen. Diese Schulen
werden zu einer Teilnahme
aufgefordert. Hierfür werden
entsprechende Anreize geschaffen.
3.2.1.Anreize zur Gewinnung von Schulen werden mit dem
Dezernat „Bildung, Jugend und Sport“ besprochen.
3.2.2.Bewerbung der Verbundschulen fand beispielsweise
auf dem ZMI Sprachfest mit dem Thema
„Herkunftssprachen in der Schule“ statt.
KI
Schulaufsicht
ZMI
3.3. Die Anzahl der Stellen für den
Herkunftssprachlichen Unterricht
(HSU) wird bedarfsgerecht erhöht.
Angesichts des verstärkten Zuzugs
von Kindern und Jugendlichen mit
bislang nicht unterrichteten
Herkunftssprachen werden
insbesondere Stellen für diese
Sprachen bereitgestellt.
3.3.1.Im Schuljahr 2020/2021 nutzen 120 Schulen in Köln
das Angebot des HSU in insgesamt 19 Sprachen.
120 Lehrkräfte sind dafür im Einsatz.
3.3.2.Folgende Sprachen werden angeboten: Albanisch,
Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Farsi, Griechisch,
Italienisch, Kroatisch, Kurdisch-Kurmanci, Kurdisch-
Sorani, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch,
Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Twi.
Bezirksregierung
3.4. An weiterführenden Schulen in Köln
sollen Herkunftssprachen anstelle
einer zweiten oder dritten
Fremdsprache in größerem Umfang
angeboten werden.
3.4.1.Siehe 3.5.3.
3.5. Die Schulen der Sekundarstufe sind
umfassend informiert über die
Bedingungen der Zulassung der
Schülerinnen und Schüler zur
Feststellungsprüfung bezüglich der
zweiten Fremdsprache.
3.5.1.Zusammenstellung und Weitergabe von vorhandenen
Informationen zur Feststellungsprüfung und dessen
Möglichkeiten an Schulleitungen und Lehrkräfte durch
die Schulaufsicht.
3.5.2.Informationen des Schulamts zu HSU sind online auf
stadt-koeln.de zu finden (https://www.stadt-
koeln.de/service/produkte/20166/index.html).
3.5.3.Erstellung einer Information für Eltern über
herkunftssprachlichen Unterricht an Kölner Schulen
und Übersetzung in acht Sprachen. Der Flyer wird in
der Beratung im KI verteilt sowie in Interkulturellen
Zentren und weiteren Beratungsstellen. Die
Biko
Schulamt für die Stadt
Köln
Schulaufsicht
ZMI
Übersetzung des Flyers ist online auf der KI-
Homepage zu finden (https://www.ki-
koeln.de/aufgaben/bildung/primar-und-sekundarstufe-
1/hsu/).
3.5.4.Das ZMI fügte dem ZMI-Magazin 2019 ein Sonderheft
zum HSU hinzu, inkl. Faktencheck und Informationen
zur Sprachprüfung (https://zmi-koeln.de/wp-
content/uploads/2020/01/zmi-beilage-2019-
hsu_web.pdf).
4. Deutschlernen
in mehr-
sprachigen
Klassen
4.1. Schulen, die neu zugewanderte
Kinder und Jugendliche
unterrichten, erhalten unmittelbar
die Möglichkeit zur Teilnahme am
Programm „DemeK – Deutschlernen
in mehrsprachigen Klassen“.
4.1.1.Teilnahmebedingungen für das „DemeK – Programm“
wurden für ein Pilotprojekt geöffnet. Für das Schuljahr
19/20 wurden 16 Plätze in zwei DemeK-Kursen für die
Sekundarstufe organisiert.
4.1.2.Das ZMI hat für die Lehrkräfte der Sek.I in Schulen mit
vielen neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern
einen Workshop zur DemeK-Konzeption mit dem Titel
„Das geht ins Ohr! Chunklernen! Zur Verbesserung der
mündlichen Sprachkompetenzen in mehrsprachigen
Klassen der Sekundarstufe I“ organisiert. Dieser
Workshop wird im Januar 2021 stattfinden.
Bezirksregierung
ZMI
4.2. Die Lehrkräfte erhalten Fortbildung
zu sprachsensiblem Unterricht.
4.2.1.Das RBB veranstaltet eine "Route zur durchgängigen
Sprachbildung": Kofinanziert über den schulischen
Inklusionsfonds NRW werden im Rahmen mehrerer
Veranstaltungen im Laufe der Jahre 2020-2021 die
unterschiedlichen Aspekte der Sprachförderung
aufgegriffen und für die multiprofessionellen
Kooperationen aufbereitet
(https://padlet.com/400regionalesbildungsbuero/5tpx4e
d8actpt99l).
4.2.2.Das ZMI bietet in Kooperation auf dem Fortbildungstag
Deutsch 2020 einen Workshop zum Thema
Sprachsensibler Unterricht an
(https://www.fortbildungstag.uni-bonn.de/flyer-
fortbildungstag-deutsch-2020-1).
Schulaufsicht
RBB
4.3. Eine stärkere Einbindung der
Herkunftssprache in das Programm
„DemeK – Deutschlernen in
mehrsprachigen Klassen“ wird
fortgesetzt.
4.3.1.Das Fortbildungsmodul „Gelebte Mehrsprachigkeit“,
das im Rahmen von DemeK entstanden ist, wird an
Kölner Grundschulen angeboten. Allen Kölner
Grundschulen, die die Basis-DemeK-Fortbildung
durchgeführt haben (um die 60), steht die Möglichkeit
offen diese Fortbildung zu erhalten. Die
Durchführbarkeit der Fortbildung wird aufgrund der
aktuellen Situation geprüft.
4.3.2.Die Broschüre „Gelebte Mehrsprachigkeit“ wird
erweitert um die Sprache Hebräisch.
Bezirksregierung
ZMI
5. Bildungs-
angebote am
Berufskolleg
für 16-25
Jährige
5.1. Neu zugewanderte Schülerinnen
und Schüler, die mehr als ein Jahr
die deutsche Sekundarstufe I
besuchten, aber keine Aussicht auf
einen Schulabschluss haben,
erhalten Zugang zur Internationalen
Förderklasse.
5.1.1. Aktuell erhalten die Schülerinnen und Schüler, die
mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I
besucht haben, keinen Zugang zu IFK. Dieses ist auf
Landesebene (APO-BK Anlage A § 22 Abs. 3)
geregelt.
Bezirksregierung
Schulaufsicht
KI
5.2. Über 18-Jährige haben den
Anspruch auf den Besuch einer
Internationalen Förderklasse, weil
hiermit die Chance auf einen
Schulabschluss verbunden ist.
5.2.1. Das Land NRW hat entschieden, dass kein Anspruch
für über 18-Jährige auf den Besuch einer
Internationalen Förderklasse besteht. In Köln wird an
zwei Berufskollegs (BK Porz und Erzbischöfliches
Berufskolleg) das Pilotprojekt FFM 18/25 erprobt. Das
Klassenformat richtet sich an neu nach Deutschland
zugewanderte junge Menschen zwischen 17 und 25
Jahre, die ihre Sprachkompetenz erweitern und / oder
einen Hauptschulabschluss erreichen möchten.
5.2.2. Kölner Bedarfe werden in der Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit /Gemeinsam
klappt’s“ eingebracht (u.a. Thema: Zugang zum
Spracherwerb oder Ausbildung und Arbeit), um
Angebote zu entwickeln (Eine Übersicht über die
Angebote ist hier zu finden https://www.ki-
koeln.de/projekte/durchstarten/). Der Start der
Maßnahmen ist im September erfolgt.
Bezirksregierung
KI
Land NRW/MSB
5.3. Zur Verbesserung der Ausbildungs-
und Studierfähigkeit der
Jugendlichen und jungen
Erwachsenen werden
Alphabetisierungs- und
Sprachförderangebote in der
deutschen Sprache sowie
Berufsorientierungsangebote an
Berufs-und Weiterbildungskollegs
bedarfsgerecht auf- bzw.
ausgebaut.
5.3.1. Fit-für-Mehr-Klassen (FFM) mit Alphabetisierung sind
auch unterjährig bis zur Einschulung möglich.
5.3.2. Berufsfachschul-Klassen mit Sprachförderung werden
vermehrt an Kölner Berufskollegs angeboten. Die
Vernetzung der Schulen für eine abgestimmte
Ausweitung der Angebote ist in Arbeit. Zusätzliche
Lernförderung: Schülerinnen und Schüler im
Sozialleistungsbezug (nur Sek II) können auf Wunsch
direkt bei der Erstberatung im KI zur zusätzlichen
Lernförderung im Bereich Deutsch als Zweit- bzw.
Fremdsprache in einer Sprachschule angemeldet
werden. Die zusätzliche Lernförderung wird über das
Bildungs- und Teilhabepaket finanziert.
5.3.3. Im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s“ sind
Bausteine zur Berufsorientierung sowie
Sprachförderangebote feste Bestandteile.
5.3.4. Das Standardelement zur Beruflichen Orientierung
„KAoA kompakt“ ist im Rahmen der Landesinitiative
„Kein Abschluss ohne Anschluss“ des Landes NRW ab
dem Schuljahr 2019/2020 für neu zugewanderte
Jugendliche in den 10 Jahrgangsstufen der
allgemeinbildenden Schulen und für die Schüler*innen
der Internationalen Förderklassen an Berufskollegs von
den Schulen verpflichtend durchzuführen.
5.3.5. Eine Kooperation zur Förderung der digitalen
Grundqualifizierung von Jugendlichen unter Einbindung
der Herkunftssprache aus dem SEK II Bereich mit dem
KI und SK Stiftung ist gestartet.
5.3.6. Erstellung eines mehrsprachigen Imagefilms über
Angebote im Berufskolleg. Die Erstellung des Films
wird in Kooperation mit dem Adolf-Kolping Berufskolleg
(Horrem) realisiert. Erstellung der deutsch arabischen
Broschüre „Berufsausbildung im Handwerk“. Die
Broschüre kann zugleich in der interkulturellen
Elternarbeit angeboten werden.
Bezirksregierung
Bundesagentur für Arbeit
Kein Abschluss ohne
Anschluss (KAoA)
KI
Schulaufsicht
ZMI
5.4. Die verschiedenen Angebote
werden im Sinne einer Integrations-
5.4.1. Systematische Erfassung der Jugendlichen: Seit dem
01.08.2019 werden alle 16-18 Jährigen
KAoA
und Förderkette transparent
gemacht und optimal vernetzt.
neuzugewanderten berufsschulpflichtigen
Jugendlichen, die sich neu in Köln gemeldet haben, zu
einem verpflichtenden Beratungstermin ins Kommunale
Integrationszentrum eingeladen und über den Zugang
ins Bildungssystem informiert.
5.4.2. Die Bildungsangebote für 16-27 jährige
Neuzugewanderte wurden in einer Angebotsübersicht
erfasst und werden kontinuierlich aktualisiert.
KI
Schulaufsicht
5.5. Für schulpflichtige neu
zugewanderte Jugendliche bis zum
Alter von 17 Jahren werden auch
unterjährige Bildungsangebote
vorgehalten.
5.5.1. Ein unterjähriges Bildungsangebot wird in Köln
vorgehalten durch die Vorklasse „Fit für Mehr“ bis zum
Ende des jeweiligen Schuljahres. Noch schulpflichtige
und während des Besuchs der Vorklasse das 18.
Lebensjahr vollendende Jugendliche können im
Anschluss die Internationale Förderklasse besuchen
(siehe auch 5.2.1).
KI
5.6. Durch zielgerichtete Kooperationen
auch mit außerschulischen Akteuren
der Bildungslandschaft wie z.B.
Jobcenter, Agentur für Arbeit oder
freie Träger und auch mit den
Kammern können Schulerfolge und
damit auch die Perspektiven im
Übergang Schule/Beruf verbessert
werden.
5.6.1. Systematische Kooperation in den Bereichen
Übergang Schule Beruf mit Integration Point,
Bundesagentur für Arbeit, Industrie- und
Handelskammern sowie Handwerkskammer und
Jugendmigrationsdiensten wurde ausgeweitet.
5.6.2. Durchstarten in Ausbildung und Arbeit /Gemeinsam
klappt‘s ist der passende Rahmen, um eine
Verbesserung der Angebotslage zu erzielen. Dafür
wurden Gespräche zu Förderlücken bei
Ausbildungsangeboten bei einzelnen Gruppen wie
Jugendlichen mit fehlendem Zugang zu Maßnahmen
der beruflichen Rehabilitation (der Bundesagentur für
Arbeit) geführt.
Handwerkskammer
(HWK)
Industrie- und
Handelskammer (IHK)
Jugendmigrationsdienst
(JMD)
KAoA
KI
Schulaufsicht
5.7. Eine systematische und
passgenaue Versorgung mit
Angeboten, die einen Übergang in
die Ausbildung ermöglichen, ist
dringend geboten. Hierfür ist es
erforderlich, Angebote für die
Planung der individuellen
Bildungsbiographien zu machen.
5.7.1. Als erstes Angebot für die Planung der individuellen
Bildungsbiografie ist der im Schuljahr 2019/2020 durch
das KI eingeführte strukturierte Zugang für
neuzugewanderte berufsschulpflichtige 16-18 jährige in
das Bildungssystem ein erster wichtiger Baustein in der
Bildungskette Richtung Ausbildung und Arbeit.
5.7.2. Im KI wurde ein Projekt initiiert, bei dem
neuzugewanderte SuS, die Anspruch auf Leistungen
KI
Projektkoordination
Einwanderung gestalten
Schulaufsicht
Hierzu gehören die systematische
Feststellung der Bedarfe und
geeignete Angebote, um diese
Bedarfe zu decken.
nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, seit
dem Schuljahr 20/21 von einer Sprach und
Lernförderung schon vor Besuch einer Förderklasse
um Umfang von bis zu 93 Stunden profitieren können.
5.7.3. Durch das Landesprogramm Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s können
weitere passgenaue und geeignete Angebote zur
Berufsorientierung oder Vermittlung in Ausbildung und
Arbeit initiiert und umgesetzt werden. Weiterhin können
individuelle Bedarfe festgestellt und gedeckt werden.
5.7.4. In den letzten drei Jahren wurde durch das Programm
des Landes NRW „Einwanderung gestalten“ intensiv an
der passgenauen Versorgung mit Angeboten zum
Übergang in Ausbildung und Arbeit gearbeitet (siehe
auch Drucksache 5.6 aus der Sitzung des
Integrationsrats vom 21.01.2019). Daraus resultierend
soll 2021 das „Kommunale Integrationsmanagement
(KIM) in Köln eingeführt werden, was u.a. durch eine
angedachten Hauptzielgruppen (18-27 Jährigen) enge
Anknüpfungspunkte zum Übergang Schule Beruf
haben soll.
5.7.5. Das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der
Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ist seit Mitte
2017 fest mit drei Stellen in der Stadt installiert. Jene
Mitarbeitenden beschäftigen sich u.a. auch im Bereich
des Übergangs Schule – Beruf mit der systematischen
Erfassung von Angeboten, dem Feststellen von Lücken
in Zugängen und Angeboten sowie der Initiierung von
Projekten um die Lücken zu schließen. Das Programm
hat eine Laufzeit bis Juli 2021.
6. Interkulturell
es Lernen in
der Schule
6.1. Interkulturelles Lernen ist eine
wichtige Leitlinie für die inhaltliche,
pädagogische und didaktische
Gestaltung der alltäglichen
Unterrichtsarbeit.
6.1.1. Durch regelmäßige Vernetzungstreffen der Lehrkräfte
in der Deutschförderung erfolgt ein fachlicher
Austausch.
6.1.2. Das Themenfeld HSU trägt zum interkulturellen
Lernen bei (Handlungsfeld 3), ebenso die Bereiche
Alphabetisierung und DemeK (Handlungsfelder 2 und
4).
KI
SchulPsychD
ZMI
2 https://www.ki-koeln.de/projekte/sor-smc/
6.2. Fachlicher und überfachlicher
Kompetenzerwerb berücksichtigt
interkulturelles Lernen.
6.2.1. Durch die Praxistreffen (z.B. zum Thema Religionen)
im Kommunalen Integrationszentrum wird fachlicher
Kompetenzerwerb zwischen verschiedenen
Professionen ermöglicht.
6.2.2. Das KI bietet regelmäßig themenspezifische Angebote
zur interkulturellen Schulentwicklung für die Lehrkräfte
im Seiteneinstieg an.
6.3. Schule als offene Bildungsinstitution
bezieht Träger und Akteure der
interkulturellen Bildung in das
Schulleben ein.
6.3.1. Durch das vielfältige Angebot der Interkulturellen,
Zentren, der freien Jugendhilfeträger, der VHS, der
Stadtbibliothek, des ZMI (z.B. Gedichte, dichten) und
der OGTS-Träger werden interkulturelle Angebote den
Schulen zugänglich gemacht.
6.3.2. Mentoring- und Ferienprogramme (z.B.
Talentcampus und FIT-Maßnahmen) werden
angeboten. Das ZMI hat in den Ferien die FIT-
Maßnahme für den SEKII Bereich angeboten.
6.4. Im Zeichen globaler
Migrationsbewegungen und der
Internationalisierung bereichert
interkulturelles Lernen die
Bildungsprozesse aller Schülerinnen
und Schüler und aller Lehrkräfte. Die
Neuzuwanderung schafft
Gelegenheit, um sich in der Schule
verstärkt mit interkulturellen
Fragestellungen
auseinanderzusetzen. Selbst- und
Fremdbilder wahrzunehmen und zu
reflektieren sowie respektvoll und
konfliktfähig miteinander umzugehen,
sind Schlüsselqualifikationen der
heutigen Gesellschaft.
6.4.1.Das KI hat die Regionalkoordination für das
bundesweite Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus –
Schule mit Courage“2 (SoR-SmC). In Köln gibt es zurzeit
38 zertifizierte Courage-Schulen, die Aktivitäten
durchführen. Das KI führt regelmäßige
Vernetzungstreffen für die Courage-Schulen durch.
6.4.2.Der Schulpsychologische Dienst bietet eine
Systemberatung Extremismusprävention (Kurz:
SystEx) an, die sich mit dem Thema
„rassismuskritische Bildungsarbeit“ beschäftigt.
Die Kooperation mit dem KI ist im Aufbau und es
werden u.a. Fortbildungen für Lehrkräfte
angeboten.
6.4.3.Fortbildung zum Thema Sprachbarrieren und
Machthierarchien für die Sprachberater und
Schulleitung der Verbundschulen
europäischer Grundschulen hat
stattgefunden.
KI
SchulPsychD
ZMI
8. Elternarbeit 8.1. Um partizipieren zu können,
benötigen die Eltern der neu
zugewanderten Kinder und
Jugendlichen ein bedarfsgerechtes
und niederschwelliges Beratungs-
und Informationsangebot über die
aktive Beteiligung am Schulleben,
über weitere Beratungsstellen und
schulische und außerschulische
Unterstützungsmöglichkeiten.
Dieses Angebot erhalten sie in der
Schule, durch Ehrenamtliche und
bei Trägern, möglichst in ihrer
Herkunftssprache.
8.1.1. Es steht mehrsprachiges Infomaterial zur
Verfügung, z.B. zu den Themen Schule, HSU
Bildungssystem.
8.1.2. Die Infoveranstaltung für Eltern 4 jähriger Kinder zum
Thema Schule wird überarbeitet hinsichtlich einfacher
Sprache und Bildersprache. Es ist geplant, dass die
Infoveranstaltung nicht nur an Schulen stattfinden soll,
sondern auch an Orten, wo die Zielgruppen erreichbar
ist, z.B. in Interkulturellen Zentren. Dort können ggf.
auch Übersetzungen ermöglicht werden.
8.1.3. Abbau von sprachlichen Barrieren der
(neuzugewanderten) Eltern in AOSF-Verfahren in
Schule wird in Kooperation mit Bikup im Projekt
„Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AOSF-
Verfahren) ermöglicht. Projektzeitraum ist von
01.02.2020 bis 31.01.2021.
Das KI bietet Informationsveranstaltungen für Eltern
zum Schulsystem im Übergang Primarstufe zu
Sekundarstufe I auf Anfrage an (s.u. im Rahmen von
8.1.5 finden jährlich Informationsabende in der Anne
Frank Schule statt. Diese sind auf Anfrage auch in
anderen Schulen möglich s. auch u. 8.2.2).
8.1.4.Der Schulpsychologische Dienst informiert Eltern in
unterschiedlichen Formen (Elternberatung,
Informationsveranstaltungen, etc.). Die Beratung
im Einzelfall erfolgt durch die/den zuständige/n
Schulpsychologin/Schulpsychologen (jede Schule
hat eine/einen Ansprechpartner/in).
Sprach-und KulturmittlerInnen (Bikup) werden bei
Bedarf hinzugezogen.
KI
RBB
ZMI
Stadtteileltern
SchulPsychD
SchulSozA/
Familiengrundschul-
zentren
Schulaufsicht
8.2. Die Schulen erhalten Informationen
zu Unterstützungsangeboten für ihre
interkulturelle Elternarbeit.
8.2.1. Bedarfsgerechte Veranstaltungen bzw. Praxistreffen für
Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen in der
Deutschförderung zum Thema Einbindung der Eltern im
Rahmen einer gleichberechtigten Bildungspartnerschaft
und Diversitätssensibler Umgang mit Eltern im
schulischen Kontext finden im KI statt ( siehe 3.1.2).
8.2.2. Der Schulpsychologische Dienst informiert Schulen zu
interkultureller Elternarbeit in unterschiedlichen Formen
KI
SchulPsychD
3 https://www.ki-koeln.de/projekte/stark-netzwerke-elternbegleitung-fuer-gefluechtete-familien/
(Informationsveranstaltungen, Fortbildungen,
Fallberatung etc.).
8.3. Interkulturelle Elternarbeit
wird dort gestärkt, wo die
Eltern erreicht werden,
zum Beispiel in
interkulturellen Zentren,
Migrantenorganisationen
und bei anderen
geeigneten Trägern.
8.3.1. Elternarbeit in Interkulturellen Zentren und
Migrantenselbstorganisationen findet z.B. über Väter-
und Müttergruppen und Thematische Angebote statt.
8.3.2. Das Programm Rucksack ist ein weiteres Angebot
(Siehe 8.4).
8.3.3. Es gibt den Arbeitskreis IK.EA (Interkulturelle
Elternarbeit).
8.3.4. Der Runde Tisch Interkulturelle Elternarbeit mit den IKZ
pausiert zurzeit. Das KI bietet im Rahmen der
Umsetzung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne
Anschluss“ auf Anfrage im Übergang Schule-Beruf
Informationsveranstaltung für Eltern zum Schulsystem
an (Ressourcenpool).
8.4. Die Bildung von
Elternnetzwerken wird
gefördert.
8.4.1. Im Programm Rucksack werden Mütter, die sowohl ihre
Herkunftssprache als auch die deutsche Sprache gut
beherrschen in der Familienbildungsstätte zu
Elternbegleiterinnen ausgebildet. Sie leiten im
Anschluss wöchentlich eine Müttergruppe in der Kita
oder Grundschule zu spezifischen Themen an. Ziel des
Programms ist die Vernetzung der Mütter und
Anbindung an die Institution, die Stärkung der
Erziehungskompetenz und die Förderung der
Sprachkompetenz in der Herkunftssprache und im
Deutschen. Es gibt derzeit 11 Grundschulen und 21
Kitas die an dem Programm teilnehmen.
8.4.2. Das Modellprogramm Starke Netzwerke –
Elternbegleitung für geflüchtete Familien 3 hat das Ziel,
Netzwerke von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern
verschiedener Träger und Flüchtlingsfamilien zu
stärken. Das Programm wurde von 2017-2020
gefördert. Das Projekt findet bis Ende 2020 in der Anne
Frank Grundschule statt. Die neuzugewanderten Eltern
der Schule werden mit bedarfsgerechten Angeboten am
Schulleben partizipiert. Um die Nachhaltigkeit des
Programmes zu gewährleisten ist der Ausbau eines
Netzwerkes von Kölner Schulen im Süden in Planung.
8.4.3. Eltern mischen mit: Das KI kooperiert im Projekt „Eltern
mischen mit“ mit dem Elternnetzwerk NRW zur
Ermöglichung der Mitwirkung der (neuzugewanderten)
Eltern im schulischen Leben.
8.4.4. Der Start von 3 Griffbereitgruppen war für dieses
Frühjahr vorgesehen, hat aber Corona bedingt nicht
stattgefunden.
8.5. Im Rahmen der Erstberatung im
Kommunalen Integrationszentrum
(KI) werden neu zugewanderte
Familien nicht nur über das
Schulsystem in NRW und über
Beschulungskonzepte im
Seiteneinstieg informiert und
beraten, sondern auch zu den für
die Partizipation relevanten
Themen. Allerdings geschieht dies
überwiegend in einer Phase der
ersten Orientierung in Deutschland,
in der Partizipation noch vielfach
keine Rolle spielt. Informationen
müssen zu einem späteren
Zeitpunkt zugänglich gemacht
werden. Insbesondere den
Einrichtungen, die die Eltern in ihrer
Herkunftssprache zur
Unterstützung des Lernens ihrer
Kinder und der Mitarbeit in den
schulischen Gremien aktivieren,
kommt große Bedeutung zu.
Entscheidend ist die
zielgruppenspezifische Ansprache
der Eltern mit
Migrationshintergrund.
Unabdingbar ist eine
8.5.1. Die Erstberatung zur Schule findet im KI im Rahmen der
Bildungsberatung statt, der Interkulturelle Dienst und die
Migrantenselbstorganisationen bieten ebenfalls
Informationen und bezirkliche Unterstützungsangebote
zu den Themen HSU, Inklusion, Mehrsprachigkeit,
Übergang Schule/Beruf, Sport und Kultur,
außerschulische Angebote, Finanzierungsmöglichkeiten
(z.B. Bildung und Teilhabe [BuT]), KiTa-Einstieg,
Elternarbeit.
4 https://www.ki-koeln.de/projekte/patenprojekt/
Zusammenarbeit aller Akteurinnen
und Akteure auf Augenhöhe.
9. Ehrenamt 9.1. Zur weiteren Unterstützung der neu
zugewanderten Kinder und
Jugendlichen und ihrer Eltern
nutzen die Schulen vermehrt die
ehrenamtlichen Initiativen und
Projekte der Interkulturellen
Zentren,
Migrantenselbstorganisationen,
Freiwilligenagenturen, des Kölner
Flüchtlingsrats u.a.
9.1.1. In Köln gibt es ein großes Netzwerk an Ehrenamtlichen,
die Stadt Köln hat dafür die Ehrenamtskoordination in
den Bürgerämtern und bei Trägern eingerichtet.
9.1.2. Über die Freiwilligenagentur vernetzen sich Initiativen
und engagierte Ehrenamtliche, ein regelmäßiger
Newsletter informiert ausführlich über die vorhandenen
Angebote.
9.1.3. In Zusammenarbeit der Projektpartner Flüchtlingsrat
Köln, Kölner Freiwilligen Agentur und Kommunales
Integrationszentrum Köln wird seit Mai 2014 das
Projekt „Patinnen und Paten für Flüchtlingskinder"
durchgeführt.4
KI
FaBE
9.2. Die Zusammenarbeit zwischen
Schule und Ehrenamtlichen ist
bestimmt durch eine enge
Abstimmung, u.a. bezüglich der
Lerninhalte für eine individuelle
Förderung der neu zugewanderten
Kinder und Jugendlichen und durch
die Einbindung der Eltern im Rahmen
einer gleichberechtigten
Bildungspartnerschaft in schulische
und außerschulische Aktivitäten.
9.2.1. Siehe Patenprojekte (siehe 9.1.3).
9.3. Die professionelle Qualifizierung und
regelmäßige Begleitung der
Ehrenamtlichen durch die Träger ist
im Rahmen der Projekte gesichert.
9.3.1. Die Ehrenamtskoordination bietet in regelmäßigen
Abständen Qualifizierungen für die Ehrenamtlichen an.
Ebenso stellen die Freiwilligenagentur und weitere
Träger (Caritas, Diakonie, Melanchthon-Akademie und
weitere) entsprechende Angebote zur Verfügung. Das
KI schult die Ehrenamtlichen des Projektes Babellos
der Freiwilligenagentur im Bereich der ehrenamtlichen
Sprachmittlung im Kontext Schule im Rahmen des
Kölner Ansatzes die sprachliche Unterstützung auf
Links:
ZMI-Eckpunktepapier
https://zmi-koeln.de/wp-content/uploads/2019/01/eckpunkte_zmi_fa_web.pdf
Homepage ZMI Köln
https://zmi-koeln.de/
Homepage KI Köln
https://www.ki-koeln.de
Homepage RBB Köln
https://www.regionale.bildungsnetzwerke.nrw.de/Regionale-Bildungsnetzwerke/RegBez-K/Stadt-K%C3%B6ln/Handlungsfelder/
unterschiedlichen Ebenen – von ehrenamtlicher
Sprachmittlung bis hin zum Einsatz professioneller
Sprach- und Integrationsmittler*innen zu stärken.
9.4. Auf Grund der hohen Anzahl der neu
zugewanderten Schülerinnen und
Schüler und der Breite der
Bedarfslagen, Vorkenntnisse und
Herkunftssprachen ist es den
Lehrkräften nicht immer möglich, die
Schülerinnen und Schüler sowie ihre
Eltern umfangreich zu unterstützen,
so dass dem Ehrenamt eine
tragende Bedeutung zukommt. Durch
den niederschwelligen Zugang, die
Flexibilität und die Begleitung durch
Ehrenamtliche, erhalten die Schulen
so die Möglichkeit, schnell auf die
neuen Herausforderungen reagieren
zu können.
9.4.1 Das In-Haus hat in Kooperation mit dem Kommunalen
Integrationszentrum eine Handreichung
herausgebracht, um Ehrenamtliche, die sich in der
Sprachvermittlung für und mit geflüchtete(n) Menschen
engagieren, zu unterstützen
(https://ki-koeln.de/downloads/ehrenamtliche-sprachfoerderung/)
Mitteilung Ausschuss
3668 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 01.03.2021 3499/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 13.04.2021 Wirtschaftsausschuss 15.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 Zweiter Sachbericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen Am 04.12.2017 wurde in der Sitzung des Integrationsrates das unter der Federführung des ZMI - Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration entwickelte ‚Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen‘ vorgestellt. Das ZMI-Eckpunktepapier (1 https://zmi-koeln.de/wp-content/uploads/2018/11/eckpunkte_zmi.pdf) gibt einen Überblick über neun zentrale Handlungsfelder der Integration mit Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung. Entsprechend des Beschlusses des Integrationsrates vom 11.06.2018 soll jährlich ein Bericht zum Umsetzungsstand dieser Handlungsempfehlungen des ZMI- Eckpunktepapiers vorgelegt werden. Die erste Mitteilung zum Umsetzungsstand erfolgte im Herbst 2019 unter der Vorlagen-Nr. 2484/2019 sowie die Beantwortung der Rückfragen unter den Vorlagen- Nummern 4450/2019 sowie 2329/2020. Zur Bearbeitung und Umsetzung des ZMI-Eckpunktepapiers wurde eine Steuerungsgruppe gebildet. 2 Mitglieder sind das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration, das Kommunale Integrationszent- rum (Amt für Integration und Vielfalt), das Regionale Bildungsbüro (Amt für Schulentwicklung) und die Bildungskoordination für Neuzugewanderte. Diese Steuerungsgruppe wurde Ende 2019 um die Unte- re Schulaufsicht ergänzt. Die Steuerungsgruppe hat die Bearbeitung der Handlungsempfehlungen des ZMI-Eckpunktepapiers den Mitarbeitenden des Projektes „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ übertragen. Dieses wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Das Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ läuft nach 4-jähriger Förderung am 30.06.2021 aus. Ein weiterer Sachbericht wird daher nicht verfasst. Ob, durch wen und in welchen Umfängen die künftige Umsetzung der Handlungsfelder koordiniert bzw. begleitet werden kann, ist derzeit noch in der Klärung. Seit 2018 hat die o.g. Steuerungsgruppe 13-mal getagt, jährlich die Handlungsfelder priorisiert und deren Bearbeitung beschlossen. Folgende Themen wurden im Jahr 2020 bearbeitet: Sprachfördergruppen und Übergang in eine Regelklasse Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II Unterricht in den Herkunftssprachen und Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen Bildungsangebote am Berufskolleg für 16-25-Jährige Interkulturelles Lernen in der Schule Elternarbeit Ehrenamt In der folgenden Tabelle sind die Handlungsfelder mit ihren Handlungsempfehlungen und den aktuel- len Umsetzungsständen dargestellt. Acht von neun Handlungsfeldern wurden somit bislang bearbei- tet. Aktuelle Informationen zu laufenden Projekten und Programmen finden Sie auf der Homepage des Kommunalen Integrationszentrums, des ZMI und des Regionalen Bildungsbüros (Adressen im An- hang). Gez. Reker
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3499/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.03.2021
- Erstellt
- 02.12.2020 10:05