Zweiter Sachbericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen
Mitteilung Ausschuss 3499/2020 vom 01.03.2021
Stand: Am 28.05.2021 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 01.03.2021 3499/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 13.04.2021 Wirtschaftsausschuss 15.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 Zweiter Sachbericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen Am 04.12.2017 wurde in der Sitzung des Integrationsrates das unter der Federführung des ZMI - Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration entwickelte ‚Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen‘ vorgestellt. Das ZMI-Eckpunktepapier (1 https://zmi-koeln.de/wp-content/uploads/2018/11/eckpunkte_zmi.pdf) gibt einen Überblick über neun zentrale Handlungsfelder der Integration mit Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung. Entsprechend des Beschlusses des Integrationsrates vom 11.06.2018 soll jährlich ein Bericht zum Umsetzungsstand dieser Handlungsempfehlungen des ZMI- Eckpunktepapiers vorgelegt werden. Die erste Mitteilung zum Umsetzungsstand erfolgte im Herbst 2019 unter der Vorlagen-Nr. 2484/2019 sowie die Beantwortung der Rückfragen unter den Vorlagen- Nummern 4450/2019 sowie 2329/2020. Zur Bearbeitung und Umsetzung des ZMI-Eckpunktepapiers wurde eine Steuerungsgruppe gebildet. 2 Mitglieder sind das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration, das Kommunale Integrationszent- rum (Amt für Integration und Vielfalt), das Regionale Bildungsbüro (Amt für Schulentwicklung) und die Bildungskoordination für Neuzugewanderte. Diese Steuerungsgruppe wurde Ende 2019 um die Unte- re Schulaufsicht ergänzt. Die Steuerungsgruppe hat die Bearbeitung der Handlungsempfehlungen des ZMI-Eckpunktepapiers den Mitarbeitenden des Projektes „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ übertragen. Dieses wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Das Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ läuft nach 4-jähriger Förderung am 30.06.2021 aus. Ein weiterer Sachbericht wird daher nicht verfasst. Ob, durch wen und in welchen Umfängen die künftige Umsetzung der Handlungsfelder koordiniert bzw. begleitet werden kann, ist derzeit noch in der Klärung. Seit 2018 hat die o.g. Steuerungsgruppe 13-mal getagt, jährlich die Handlungsfelder priorisiert und deren Bearbeitung beschlossen. Folgende Themen wurden im Jahr 2020 bearbeitet: Sprachfördergruppen und Übergang in eine Regelklasse Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II Unterricht in den Herkunftssprachen und Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen Bildungsangebote am Berufskolleg für 16-25-Jährige Interkulturelles Lernen in der Schule Elternarbeit Ehrenamt In der folgenden Tabelle sind die Handlungsfelder mit ihren Handlungsempfehlungen und den aktuel- len Umsetzungsständen dargestellt. Acht von neun Handlungsfeldern wurden somit bislang bearbei- tet. Aktuelle Informationen zu laufenden Projekten und Programmen finden Sie auf der Homepage des Kommunalen Integrationszentrums, des ZMI und des Regionalen Bildungsbüros (Adressen im An- hang). Gez. Reker -
Umsetzungsstand_ZMI_EPP_2020_Tabelle
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Anlage (Stand 02.2021) 1 https://bass.schul-welt.de/18767.htm Handlungsfeld Handlungsempfehlung Umsetzung der Handlungsempfehlungen Mitwirkende 1. Sprachförder- gruppen und Übergang in eine Regelklasse 1.1. Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse werden zunächst in Sprachfördergruppen der Primarstufe, der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II vermittelt. 1.1.1. Eine Zuweisung an eine Schule erfolgt zeitnah durch das Schulamt nach einer Beratung im KI. 1.1.2. Zugewanderte Schulneulinge (Primarstufe) erhalten keine Zuweisung in eine Sprachfördergruppe. Ihnen steht jedoch Sprachförderung nach Erlass BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW) 14-21 Nr. 41 zu. 1.1.3. Allgemeine Sprachförderung steht jedem Kind mit Sprachförderbedarf zur Verfügung (z.B. durch Einzelförderung). Siehe Erlass BASS 14-21 Nr. 4. Freie Träger Kommunales Integrationszentrum (KI) Schulamt für die Stadt Köln Schulaufsicht 1.2. Der Übergang der neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern von den Sprachfördergruppen in den Regelunterricht ist zu allen weiterführenden Schulen möglich. 1.2.1. Der Übergang in den Regelunterricht findet statt, die Möglichkeit des Wechsels an andere Schulformen besteht. 1.2.2. Es wurde Transparenz hergestellt zwischen den Akteuren in den Übergängen innerhalb der Verwaltung. 1.2.3. Handreichung für Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen: „Beschulung im Seiteneinstieg im Primar- und SEK I- Bereich“ wurde veröffentlicht (https://ki- koeln.de/assets/KI-Koeln-Handreichung- Seiteneinstieg.pdf). 1.2.4. Handreichung für Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen: „Beschulung im Seiteneinstieg in der Sekundarstufe II – Berufskolleg“ (https://ki-koeln.de/assets/Kopie- Handreichungen-fuer-die-Beschulung-im- Seiteneinstieg-Sek-II-fuer-Homepage.pdf). KI Schulamt für die Stadt Köln Schulaufsicht 1.3. Schulplätze für die Teilnahme neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an Sprachfördergruppen und am Regelunterricht sind an allen allgemein bildenden Schulen bereitzustellen. 1.3.1. Es werden ausreichend Plätze bereitgestellt. 1.3.2. Jahrgang 20/21: Hauptschulen 31 Klassen mit je 18 Plätzen, Realschulen 18 Klassen mit je 18 Plätzen, 2 Klassen mit je 16 Plätzen, Gesamtschulen 12 Klassen mit je 18 Plätzen, Gymnasien 21 Klassen mit je 18 Plätzen. 1.3.3. Nach Erlass BASS 14-21 Nr. 4 ist lediglich eine Anzeige der Schule notwendig, um (weitere) Deutschförderung bereitzustellen. Schulamt für die Stadt Köln Schulaufsicht 2. Alphabetisie- rung in den Sekundarstu- fen I und II 2.1. Bestehende Konzepte zur Alphabetisierung in Deutsch in den Sekundarstufen I und II werden gesammelt und systematisch auf ihre Eignung für Schülerinnen und Schüler mit geringen schriftsprachlichen Kompetenzen hin gesichtet. 2.1.1. Bereitstellung eines Pools an Links zu Materialsammlungen ist in Arbeit. Die Pro Daz- Plattform der Uni Duisburg-Essen wurde begutachtet und ausgewertet. Eine weitere Zusammenarbeit für eine nutzerorientierte Aufbereitung der Links und Materialien ist geplant. 2.1.2. Jede Schule soll im nächsten Schuljahr Informationen zu der Pro Daz-Plattform erhalten. Die Homepage des ZMI soll als Orientierungshilfe empfohlen werden, von der aus alle anderen Links verschiedener Plattformen mit Kommentaren und Hinweisen zu finden sind. Die Linkliste ist in Arbeit und soll im Zuge der Neugestaltung der ZMI-Homepage demnächst online gestellt werden. 2.1.3. Es erfolgte eine kommentierte Zusammenstellung von Materialsammlungen zu Alphabetisierung, die Fachkräften zur Verfügung gestellt werden soll. Die Zusammenstellung wird in Kürze auf der KI-Homepage veröffentlicht. 2.1.4. Ein unterjähriger Einstieg in Alphabetisierungsklassen (Fit für Mehr-Klassen) ist zurzeit an 4 Kölner Berufskollegs möglich. Danach erfolgt gezielte Beschulung in Berufskollegs. Regulärer Einstieg in IFK- Alpha-Klassen ist ebenfalls möglich. Bezirksregierung Bildungskoordination für Neuzugewanderte (Biko) KI Regionales Bildungsbüro (RBB) Schulaufsicht Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) 2.2. Bestehende konzeptionelle Lücken werden mit Hilfe der vorhandenen 2.2.1. Qualitätszirkel mit Fach- und Lehrkräften verschiedener Bildungseinrichtungen wurde initiiert. In einem ersten Schritt wurden alle Angebote zur Alphabetisierung Biko KI Ressourcen (VHS, Universität, u.a.) geschlossen. gesichtet: Schulische und außerschulische Angebote für Schülerinnen und Schüler sowie Qualifizierungsangebote für Lehr- und Fachkräfte. Im zweiten Schritt werden Bedarfe zu Alphabetisierung über Lehr- und Fachkräfte erhoben. 2.3. Geeignete Konzepte werden den Lehrkräften mit entsprechenden Fortbildungs-und Weiterbildungsangeboten zur Verfügung gestellt (VHS, Universität) 2.3.1. Die Ergebnisse aus dem Qualitätszirkel werden den Lehrkräften zur Verfügung gestellt. Siehe Punkt 2.1 und 2.2. 2.3.2. Das ZMI bietet in Kooperation auf dem Fortbildungstag Deutsch 2020 einen Workshop zum Thema Alphabetisierung an (https://www.fortbildungstag.uni- bonn.de/flyer-fortbildungstag-deutsch-2020-1). Biko KI ZMI 2.4. Im Rahmen des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) werden nicht alphabetisierte Schülerinnen und Schüler auch in der jeweiligen Herkunftssprache alphabetisiert. 2.4.1. Findet statt und ist im Lehrplan so vorgeschrieben. 2.4.2. Siehe auch Handlungsfeld 3. 3. Unterricht in den Herkunfts- sprachen und Feststellungs- prüfung in der Herkunfts- sprache 3.1. Die Unterrichtsangebote in den Bereichen des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU), der Koordinierten Alphabetisierung in Deutsch und in der Herkunftssprache (KOALA) und des bilingualen Lernens werden weiter ausgebaut. Ein Kölner Beispiel für die Arbeit mit diesen Konzepten sind die Schulen des Verbunds Kölner Europäischer Grundschulen. 3.1.1.Es fand eine Fortbildung sowie ein Planungstreffen zum „WeltABC“ statt, eine Sprachlernplattform, die nun vom ZMI für Köln aufgebaut wird. Für den Herkunftssprachlichen Unterricht werden vom ZMI zusätzlich WeltABC-Seiten in (zunächst) 5 weiteren Sprachen initiiert, die sukzessive erweitert werden sollen. 3.1.2.Das Praxistreffen zum Thema HSU im KI wurde aufgrund von Covid-19 abgesagt und wird nachgeholt, sobald es wieder möglich ist. 3.1.3.Workshopreihe „Einbindung der Familiensprachen in Bildungsprozesse – Eine Workshopreihe für Regellehrkräfte und Lehrkräfte des Herkunftssprachlichen Unterrichts“ mit insgesamt 6 Workshops á 3 Stunden. (November 2020 – März 2021) wird in Kooperation von Mercator-Institut, ZMI und KI durchgeführt. Schulaufsicht ZMI KI 3.2. Es werden weitere Schulen identifiziert, die aufgrund der Zusammensetzung der Herkunftssprachen geeignet sind, am Verbund Kölner Europäischer Grundschulen oder an vergleichbaren Projekten teilzunehmen. Diese Schulen werden zu einer Teilnahme aufgefordert. Hierfür werden entsprechende Anreize geschaffen. 3.2.1.Anreize zur Gewinnung von Schulen werden mit dem Dezernat „Bildung, Jugend und Sport“ besprochen. 3.2.2.Bewerbung der Verbundschulen fand beispielsweise auf dem ZMI Sprachfest mit dem Thema „Herkunftssprachen in der Schule“ statt. KI Schulaufsicht ZMI 3.3. Die Anzahl der Stellen für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) wird bedarfsgerecht erhöht. Angesichts des verstärkten Zuzugs von Kindern und Jugendlichen mit bislang nicht unterrichteten Herkunftssprachen werden insbesondere Stellen für diese Sprachen bereitgestellt. 3.3.1.Im Schuljahr 2020/2021 nutzen 120 Schulen in Köln das Angebot des HSU in insgesamt 19 Sprachen. 120 Lehrkräfte sind dafür im Einsatz. 3.3.2.Folgende Sprachen werden angeboten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch-Kurmanci, Kurdisch- Sorani, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Twi. Bezirksregierung 3.4. An weiterführenden Schulen in Köln sollen Herkunftssprachen anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache in größerem Umfang angeboten werden. 3.4.1.Siehe 3.5.3. 3.5. Die Schulen der Sekundarstufe sind umfassend informiert über die Bedingungen der Zulassung der Schülerinnen und Schüler zur Feststellungsprüfung bezüglich der zweiten Fremdsprache. 3.5.1.Zusammenstellung und Weitergabe von vorhandenen Informationen zur Feststellungsprüfung und dessen Möglichkeiten an Schulleitungen und Lehrkräfte durch die Schulaufsicht. 3.5.2.Informationen des Schulamts zu HSU sind online auf stadt-koeln.de zu finden (https://www.stadt- koeln.de/service/produkte/20166/index.html). 3.5.3.Erstellung einer Information für Eltern über herkunftssprachlichen Unterricht an Kölner Schulen und Übersetzung in acht Sprachen. Der Flyer wird in der Beratung im KI verteilt sowie in Interkulturellen Zentren und weiteren Beratungsstellen. Die Biko Schulamt für die Stadt Köln Schulaufsicht ZMI Übersetzung des Flyers ist online auf der KI- Homepage zu finden (https://www.ki- koeln.de/aufgaben/bildung/primar-und-sekundarstufe- 1/hsu/). 3.5.4.Das ZMI fügte dem ZMI-Magazin 2019 ein Sonderheft zum HSU hinzu, inkl. Faktencheck und Informationen zur Sprachprüfung (https://zmi-koeln.de/wp- content/uploads/2020/01/zmi-beilage-2019- hsu_web.pdf). 4. Deutschlernen in mehr- sprachigen Klassen 4.1. Schulen, die neu zugewanderte Kinder und Jugendliche unterrichten, erhalten unmittelbar die Möglichkeit zur Teilnahme am Programm „DemeK – Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen“. 4.1.1.Teilnahmebedingungen für das „DemeK – Programm“ wurden für ein Pilotprojekt geöffnet. Für das Schuljahr 19/20 wurden 16 Plätze in zwei DemeK-Kursen für die Sekundarstufe organisiert. 4.1.2.Das ZMI hat für die Lehrkräfte der Sek.I in Schulen mit vielen neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern einen Workshop zur DemeK-Konzeption mit dem Titel „Das geht ins Ohr! Chunklernen! Zur Verbesserung der mündlichen Sprachkompetenzen in mehrsprachigen Klassen der Sekundarstufe I“ organisiert. Dieser Workshop wird im Januar 2021 stattfinden. Bezirksregierung ZMI 4.2. Die Lehrkräfte erhalten Fortbildung zu sprachsensiblem Unterricht. 4.2.1.Das RBB veranstaltet eine "Route zur durchgängigen Sprachbildung": Kofinanziert über den schulischen Inklusionsfonds NRW werden im Rahmen mehrerer Veranstaltungen im Laufe der Jahre 2020-2021 die unterschiedlichen Aspekte der Sprachförderung aufgegriffen und für die multiprofessionellen Kooperationen aufbereitet (https://padlet.com/400regionalesbildungsbuero/5tpx4e d8actpt99l). 4.2.2.Das ZMI bietet in Kooperation auf dem Fortbildungstag Deutsch 2020 einen Workshop zum Thema Sprachsensibler Unterricht an (https://www.fortbildungstag.uni-bonn.de/flyer- fortbildungstag-deutsch-2020-1). Schulaufsicht RBB 4.3. Eine stärkere Einbindung der Herkunftssprache in das Programm „DemeK – Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen“ wird fortgesetzt. 4.3.1.Das Fortbildungsmodul „Gelebte Mehrsprachigkeit“, das im Rahmen von DemeK entstanden ist, wird an Kölner Grundschulen angeboten. Allen Kölner Grundschulen, die die Basis-DemeK-Fortbildung durchgeführt haben (um die 60), steht die Möglichkeit offen diese Fortbildung zu erhalten. Die Durchführbarkeit der Fortbildung wird aufgrund der aktuellen Situation geprüft. 4.3.2.Die Broschüre „Gelebte Mehrsprachigkeit“ wird erweitert um die Sprache Hebräisch. Bezirksregierung ZMI 5. Bildungs- angebote am Berufskolleg für 16-25 Jährige 5.1. Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I besuchten, aber keine Aussicht auf einen Schulabschluss haben, erhalten Zugang zur Internationalen Förderklasse. 5.1.1. Aktuell erhalten die Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I besucht haben, keinen Zugang zu IFK. Dieses ist auf Landesebene (APO-BK Anlage A § 22 Abs. 3) geregelt. Bezirksregierung Schulaufsicht KI 5.2. Über 18-Jährige haben den Anspruch auf den Besuch einer Internationalen Förderklasse, weil hiermit die Chance auf einen Schulabschluss verbunden ist. 5.2.1. Das Land NRW hat entschieden, dass kein Anspruch für über 18-Jährige auf den Besuch einer Internationalen Förderklasse besteht. In Köln wird an zwei Berufskollegs (BK Porz und Erzbischöfliches Berufskolleg) das Pilotprojekt FFM 18/25 erprobt. Das Klassenformat richtet sich an neu nach Deutschland zugewanderte junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahre, die ihre Sprachkompetenz erweitern und / oder einen Hauptschulabschluss erreichen möchten. 5.2.2. Kölner Bedarfe werden in der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit /Gemeinsam klappt’s“ eingebracht (u.a. Thema: Zugang zum Spracherwerb oder Ausbildung und Arbeit), um Angebote zu entwickeln (Eine Übersicht über die Angebote ist hier zu finden https://www.ki- koeln.de/projekte/durchstarten/). Der Start der Maßnahmen ist im September erfolgt. Bezirksregierung KI Land NRW/MSB 5.3. Zur Verbesserung der Ausbildungs- und Studierfähigkeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden Alphabetisierungs- und Sprachförderangebote in der deutschen Sprache sowie Berufsorientierungsangebote an Berufs-und Weiterbildungskollegs bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut. 5.3.1. Fit-für-Mehr-Klassen (FFM) mit Alphabetisierung sind auch unterjährig bis zur Einschulung möglich. 5.3.2. Berufsfachschul-Klassen mit Sprachförderung werden vermehrt an Kölner Berufskollegs angeboten. Die Vernetzung der Schulen für eine abgestimmte Ausweitung der Angebote ist in Arbeit. Zusätzliche Lernförderung: Schülerinnen und Schüler im Sozialleistungsbezug (nur Sek II) können auf Wunsch direkt bei der Erstberatung im KI zur zusätzlichen Lernförderung im Bereich Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache in einer Sprachschule angemeldet werden. Die zusätzliche Lernförderung wird über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. 5.3.3. Im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s“ sind Bausteine zur Berufsorientierung sowie Sprachförderangebote feste Bestandteile. 5.3.4. Das Standardelement zur Beruflichen Orientierung „KAoA kompakt“ ist im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ des Landes NRW ab dem Schuljahr 2019/2020 für neu zugewanderte Jugendliche in den 10 Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen und für die Schüler*innen der Internationalen Förderklassen an Berufskollegs von den Schulen verpflichtend durchzuführen. 5.3.5. Eine Kooperation zur Förderung der digitalen Grundqualifizierung von Jugendlichen unter Einbindung der Herkunftssprache aus dem SEK II Bereich mit dem KI und SK Stiftung ist gestartet. 5.3.6. Erstellung eines mehrsprachigen Imagefilms über Angebote im Berufskolleg. Die Erstellung des Films wird in Kooperation mit dem Adolf-Kolping Berufskolleg (Horrem) realisiert. Erstellung der deutsch arabischen Broschüre „Berufsausbildung im Handwerk“. Die Broschüre kann zugleich in der interkulturellen Elternarbeit angeboten werden. Bezirksregierung Bundesagentur für Arbeit Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) KI Schulaufsicht ZMI 5.4. Die verschiedenen Angebote werden im Sinne einer Integrations- 5.4.1. Systematische Erfassung der Jugendlichen: Seit dem 01.08.2019 werden alle 16-18 Jährigen KAoA und Förderkette transparent gemacht und optimal vernetzt. neuzugewanderten berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die sich neu in Köln gemeldet haben, zu einem verpflichtenden Beratungstermin ins Kommunale Integrationszentrum eingeladen und über den Zugang ins Bildungssystem informiert. 5.4.2. Die Bildungsangebote für 16-27 jährige Neuzugewanderte wurden in einer Angebotsübersicht erfasst und werden kontinuierlich aktualisiert. KI Schulaufsicht 5.5. Für schulpflichtige neu zugewanderte Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren werden auch unterjährige Bildungsangebote vorgehalten. 5.5.1. Ein unterjähriges Bildungsangebot wird in Köln vorgehalten durch die Vorklasse „Fit für Mehr“ bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Noch schulpflichtige und während des Besuchs der Vorklasse das 18. Lebensjahr vollendende Jugendliche können im Anschluss die Internationale Förderklasse besuchen (siehe auch 5.2.1). KI 5.6. Durch zielgerichtete Kooperationen auch mit außerschulischen Akteuren der Bildungslandschaft wie z.B. Jobcenter, Agentur für Arbeit oder freie Träger und auch mit den Kammern können Schulerfolge und damit auch die Perspektiven im Übergang Schule/Beruf verbessert werden. 5.6.1. Systematische Kooperation in den Bereichen Übergang Schule Beruf mit Integration Point, Bundesagentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammer und Jugendmigrationsdiensten wurde ausgeweitet. 5.6.2. Durchstarten in Ausbildung und Arbeit /Gemeinsam klappt‘s ist der passende Rahmen, um eine Verbesserung der Angebotslage zu erzielen. Dafür wurden Gespräche zu Förderlücken bei Ausbildungsangeboten bei einzelnen Gruppen wie Jugendlichen mit fehlendem Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (der Bundesagentur für Arbeit) geführt. Handwerkskammer (HWK) Industrie- und Handelskammer (IHK) Jugendmigrationsdienst (JMD) KAoA KI Schulaufsicht 5.7. Eine systematische und passgenaue Versorgung mit Angeboten, die einen Übergang in die Ausbildung ermöglichen, ist dringend geboten. Hierfür ist es erforderlich, Angebote für die Planung der individuellen Bildungsbiographien zu machen. 5.7.1. Als erstes Angebot für die Planung der individuellen Bildungsbiografie ist der im Schuljahr 2019/2020 durch das KI eingeführte strukturierte Zugang für neuzugewanderte berufsschulpflichtige 16-18 jährige in das Bildungssystem ein erster wichtiger Baustein in der Bildungskette Richtung Ausbildung und Arbeit. 5.7.2. Im KI wurde ein Projekt initiiert, bei dem neuzugewanderte SuS, die Anspruch auf Leistungen KI Projektkoordination Einwanderung gestalten Schulaufsicht Hierzu gehören die systematische Feststellung der Bedarfe und geeignete Angebote, um diese Bedarfe zu decken. nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, seit dem Schuljahr 20/21 von einer Sprach und Lernförderung schon vor Besuch einer Förderklasse um Umfang von bis zu 93 Stunden profitieren können. 5.7.3. Durch das Landesprogramm Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s können weitere passgenaue und geeignete Angebote zur Berufsorientierung oder Vermittlung in Ausbildung und Arbeit initiiert und umgesetzt werden. Weiterhin können individuelle Bedarfe festgestellt und gedeckt werden. 5.7.4. In den letzten drei Jahren wurde durch das Programm des Landes NRW „Einwanderung gestalten“ intensiv an der passgenauen Versorgung mit Angeboten zum Übergang in Ausbildung und Arbeit gearbeitet (siehe auch Drucksache 5.6 aus der Sitzung des Integrationsrats vom 21.01.2019). Daraus resultierend soll 2021 das „Kommunale Integrationsmanagement (KIM) in Köln eingeführt werden, was u.a. durch eine angedachten Hauptzielgruppen (18-27 Jährigen) enge Anknüpfungspunkte zum Übergang Schule Beruf haben soll. 5.7.5. Das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ist seit Mitte 2017 fest mit drei Stellen in der Stadt installiert. Jene Mitarbeitenden beschäftigen sich u.a. auch im Bereich des Übergangs Schule – Beruf mit der systematischen Erfassung von Angeboten, dem Feststellen von Lücken in Zugängen und Angeboten sowie der Initiierung von Projekten um die Lücken zu schließen. Das Programm hat eine Laufzeit bis Juli 2021. 6. Interkulturell es Lernen in der Schule 6.1. Interkulturelles Lernen ist eine wichtige Leitlinie für die inhaltliche, pädagogische und didaktische Gestaltung der alltäglichen Unterrichtsarbeit. 6.1.1. Durch regelmäßige Vernetzungstreffen der Lehrkräfte in der Deutschförderung erfolgt ein fachlicher Austausch. 6.1.2. Das Themenfeld HSU trägt zum interkulturellen Lernen bei (Handlungsfeld 3), ebenso die Bereiche Alphabetisierung und DemeK (Handlungsfelder 2 und 4). KI SchulPsychD ZMI 2 https://www.ki-koeln.de/projekte/sor-smc/ 6.2. Fachlicher und überfachlicher Kompetenzerwerb berücksichtigt interkulturelles Lernen. 6.2.1. Durch die Praxistreffen (z.B. zum Thema Religionen) im Kommunalen Integrationszentrum wird fachlicher Kompetenzerwerb zwischen verschiedenen Professionen ermöglicht. 6.2.2. Das KI bietet regelmäßig themenspezifische Angebote zur interkulturellen Schulentwicklung für die Lehrkräfte im Seiteneinstieg an. 6.3. Schule als offene Bildungsinstitution bezieht Träger und Akteure der interkulturellen Bildung in das Schulleben ein. 6.3.1. Durch das vielfältige Angebot der Interkulturellen, Zentren, der freien Jugendhilfeträger, der VHS, der Stadtbibliothek, des ZMI (z.B. Gedichte, dichten) und der OGTS-Träger werden interkulturelle Angebote den Schulen zugänglich gemacht. 6.3.2. Mentoring- und Ferienprogramme (z.B. Talentcampus und FIT-Maßnahmen) werden angeboten. Das ZMI hat in den Ferien die FIT- Maßnahme für den SEKII Bereich angeboten. 6.4. Im Zeichen globaler Migrationsbewegungen und der Internationalisierung bereichert interkulturelles Lernen die Bildungsprozesse aller Schülerinnen und Schüler und aller Lehrkräfte. Die Neuzuwanderung schafft Gelegenheit, um sich in der Schule verstärkt mit interkulturellen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Selbst- und Fremdbilder wahrzunehmen und zu reflektieren sowie respektvoll und konfliktfähig miteinander umzugehen, sind Schlüsselqualifikationen der heutigen Gesellschaft. 6.4.1.Das KI hat die Regionalkoordination für das bundesweite Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“2 (SoR-SmC). In Köln gibt es zurzeit 38 zertifizierte Courage-Schulen, die Aktivitäten durchführen. Das KI führt regelmäßige Vernetzungstreffen für die Courage-Schulen durch. 6.4.2.Der Schulpsychologische Dienst bietet eine Systemberatung Extremismusprävention (Kurz: SystEx) an, die sich mit dem Thema „rassismuskritische Bildungsarbeit“ beschäftigt. Die Kooperation mit dem KI ist im Aufbau und es werden u.a. Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten. 6.4.3.Fortbildung zum Thema Sprachbarrieren und Machthierarchien für die Sprachberater und Schulleitung der Verbundschulen europäischer Grundschulen hat stattgefunden. KI SchulPsychD ZMI 8. Elternarbeit 8.1. Um partizipieren zu können, benötigen die Eltern der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen ein bedarfsgerechtes und niederschwelliges Beratungs- und Informationsangebot über die aktive Beteiligung am Schulleben, über weitere Beratungsstellen und schulische und außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten. Dieses Angebot erhalten sie in der Schule, durch Ehrenamtliche und bei Trägern, möglichst in ihrer Herkunftssprache. 8.1.1. Es steht mehrsprachiges Infomaterial zur Verfügung, z.B. zu den Themen Schule, HSU Bildungssystem. 8.1.2. Die Infoveranstaltung für Eltern 4 jähriger Kinder zum Thema Schule wird überarbeitet hinsichtlich einfacher Sprache und Bildersprache. Es ist geplant, dass die Infoveranstaltung nicht nur an Schulen stattfinden soll, sondern auch an Orten, wo die Zielgruppen erreichbar ist, z.B. in Interkulturellen Zentren. Dort können ggf. auch Übersetzungen ermöglicht werden. 8.1.3. Abbau von sprachlichen Barrieren der (neuzugewanderten) Eltern in AOSF-Verfahren in Schule wird in Kooperation mit Bikup im Projekt „Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AOSF- Verfahren) ermöglicht. Projektzeitraum ist von 01.02.2020 bis 31.01.2021. Das KI bietet Informationsveranstaltungen für Eltern zum Schulsystem im Übergang Primarstufe zu Sekundarstufe I auf Anfrage an (s.u. im Rahmen von 8.1.5 finden jährlich Informationsabende in der Anne Frank Schule statt. Diese sind auf Anfrage auch in anderen Schulen möglich s. auch u. 8.2.2). 8.1.4.Der Schulpsychologische Dienst informiert Eltern in unterschiedlichen Formen (Elternberatung, Informationsveranstaltungen, etc.). Die Beratung im Einzelfall erfolgt durch die/den zuständige/n Schulpsychologin/Schulpsychologen (jede Schule hat eine/einen Ansprechpartner/in). Sprach-und KulturmittlerInnen (Bikup) werden bei Bedarf hinzugezogen. KI RBB ZMI Stadtteileltern SchulPsychD SchulSozA/ Familiengrundschul- zentren Schulaufsicht 8.2. Die Schulen erhalten Informationen zu Unterstützungsangeboten für ihre interkulturelle Elternarbeit. 8.2.1. Bedarfsgerechte Veranstaltungen bzw. Praxistreffen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen in der Deutschförderung zum Thema Einbindung der Eltern im Rahmen einer gleichberechtigten Bildungspartnerschaft und Diversitätssensibler Umgang mit Eltern im schulischen Kontext finden im KI statt ( siehe 3.1.2). 8.2.2. Der Schulpsychologische Dienst informiert Schulen zu interkultureller Elternarbeit in unterschiedlichen Formen KI SchulPsychD 3 https://www.ki-koeln.de/projekte/stark-netzwerke-elternbegleitung-fuer-gefluechtete-familien/ (Informationsveranstaltungen, Fortbildungen, Fallberatung etc.). 8.3. Interkulturelle Elternarbeit wird dort gestärkt, wo die Eltern erreicht werden, zum Beispiel in interkulturellen Zentren, Migrantenorganisationen und bei anderen geeigneten Trägern. 8.3.1. Elternarbeit in Interkulturellen Zentren und Migrantenselbstorganisationen findet z.B. über Väter- und Müttergruppen und Thematische Angebote statt. 8.3.2. Das Programm Rucksack ist ein weiteres Angebot (Siehe 8.4). 8.3.3. Es gibt den Arbeitskreis IK.EA (Interkulturelle Elternarbeit). 8.3.4. Der Runde Tisch Interkulturelle Elternarbeit mit den IKZ pausiert zurzeit. Das KI bietet im Rahmen der Umsetzung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ auf Anfrage im Übergang Schule-Beruf Informationsveranstaltung für Eltern zum Schulsystem an (Ressourcenpool). 8.4. Die Bildung von Elternnetzwerken wird gefördert. 8.4.1. Im Programm Rucksack werden Mütter, die sowohl ihre Herkunftssprache als auch die deutsche Sprache gut beherrschen in der Familienbildungsstätte zu Elternbegleiterinnen ausgebildet. Sie leiten im Anschluss wöchentlich eine Müttergruppe in der Kita oder Grundschule zu spezifischen Themen an. Ziel des Programms ist die Vernetzung der Mütter und Anbindung an die Institution, die Stärkung der Erziehungskompetenz und die Förderung der Sprachkompetenz in der Herkunftssprache und im Deutschen. Es gibt derzeit 11 Grundschulen und 21 Kitas die an dem Programm teilnehmen. 8.4.2. Das Modellprogramm Starke Netzwerke – Elternbegleitung für geflüchtete Familien 3 hat das Ziel, Netzwerke von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern verschiedener Träger und Flüchtlingsfamilien zu stärken. Das Programm wurde von 2017-2020 gefördert. Das Projekt findet bis Ende 2020 in der Anne Frank Grundschule statt. Die neuzugewanderten Eltern der Schule werden mit bedarfsgerechten Angeboten am Schulleben partizipiert. Um die Nachhaltigkeit des Programmes zu gewährleisten ist der Ausbau eines Netzwerkes von Kölner Schulen im Süden in Planung. 8.4.3. Eltern mischen mit: Das KI kooperiert im Projekt „Eltern mischen mit“ mit dem Elternnetzwerk NRW zur Ermöglichung der Mitwirkung der (neuzugewanderten) Eltern im schulischen Leben. 8.4.4. Der Start von 3 Griffbereitgruppen war für dieses Frühjahr vorgesehen, hat aber Corona bedingt nicht stattgefunden. 8.5. Im Rahmen der Erstberatung im Kommunalen Integrationszentrum (KI) werden neu zugewanderte Familien nicht nur über das Schulsystem in NRW und über Beschulungskonzepte im Seiteneinstieg informiert und beraten, sondern auch zu den für die Partizipation relevanten Themen. Allerdings geschieht dies überwiegend in einer Phase der ersten Orientierung in Deutschland, in der Partizipation noch vielfach keine Rolle spielt. Informationen müssen zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich gemacht werden. Insbesondere den Einrichtungen, die die Eltern in ihrer Herkunftssprache zur Unterstützung des Lernens ihrer Kinder und der Mitarbeit in den schulischen Gremien aktivieren, kommt große Bedeutung zu. Entscheidend ist die zielgruppenspezifische Ansprache der Eltern mit Migrationshintergrund. Unabdingbar ist eine 8.5.1. Die Erstberatung zur Schule findet im KI im Rahmen der Bildungsberatung statt, der Interkulturelle Dienst und die Migrantenselbstorganisationen bieten ebenfalls Informationen und bezirkliche Unterstützungsangebote zu den Themen HSU, Inklusion, Mehrsprachigkeit, Übergang Schule/Beruf, Sport und Kultur, außerschulische Angebote, Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Bildung und Teilhabe [BuT]), KiTa-Einstieg, Elternarbeit. 4 https://www.ki-koeln.de/projekte/patenprojekt/ Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure auf Augenhöhe. 9. Ehrenamt 9.1. Zur weiteren Unterstützung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern nutzen die Schulen vermehrt die ehrenamtlichen Initiativen und Projekte der Interkulturellen Zentren, Migrantenselbstorganisationen, Freiwilligenagenturen, des Kölner Flüchtlingsrats u.a. 9.1.1. In Köln gibt es ein großes Netzwerk an Ehrenamtlichen, die Stadt Köln hat dafür die Ehrenamtskoordination in den Bürgerämtern und bei Trägern eingerichtet. 9.1.2. Über die Freiwilligenagentur vernetzen sich Initiativen und engagierte Ehrenamtliche, ein regelmäßiger Newsletter informiert ausführlich über die vorhandenen Angebote. 9.1.3. In Zusammenarbeit der Projektpartner Flüchtlingsrat Köln, Kölner Freiwilligen Agentur und Kommunales Integrationszentrum Köln wird seit Mai 2014 das Projekt „Patinnen und Paten für Flüchtlingskinder" durchgeführt.4 KI FaBE 9.2. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Ehrenamtlichen ist bestimmt durch eine enge Abstimmung, u.a. bezüglich der Lerninhalte für eine individuelle Förderung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen und durch die Einbindung der Eltern im Rahmen einer gleichberechtigten Bildungspartnerschaft in schulische und außerschulische Aktivitäten. 9.2.1. Siehe Patenprojekte (siehe 9.1.3). 9.3. Die professionelle Qualifizierung und regelmäßige Begleitung der Ehrenamtlichen durch die Träger ist im Rahmen der Projekte gesichert. 9.3.1. Die Ehrenamtskoordination bietet in regelmäßigen Abständen Qualifizierungen für die Ehrenamtlichen an. Ebenso stellen die Freiwilligenagentur und weitere Träger (Caritas, Diakonie, Melanchthon-Akademie und weitere) entsprechende Angebote zur Verfügung. Das KI schult die Ehrenamtlichen des Projektes Babellos der Freiwilligenagentur im Bereich der ehrenamtlichen Sprachmittlung im Kontext Schule im Rahmen des Kölner Ansatzes die sprachliche Unterstützung auf Links: ZMI-Eckpunktepapier https://zmi-koeln.de/wp-content/uploads/2019/01/eckpunkte_zmi_fa_web.pdf Homepage ZMI Köln https://zmi-koeln.de/ Homepage KI Köln https://www.ki-koeln.de Homepage RBB Köln https://www.regionale.bildungsnetzwerke.nrw.de/Regionale-Bildungsnetzwerke/RegBez-K/Stadt-K%C3%B6ln/Handlungsfelder/ unterschiedlichen Ebenen – von ehrenamtlicher Sprachmittlung bis hin zum Einsatz professioneller Sprach- und Integrationsmittler*innen zu stärken. 9.4. Auf Grund der hohen Anzahl der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler und der Breite der Bedarfslagen, Vorkenntnisse und Herkunftssprachen ist es den Lehrkräften nicht immer möglich, die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern umfangreich zu unterstützen, so dass dem Ehrenamt eine tragende Bedeutung zukommt. Durch den niederschwelligen Zugang, die Flexibilität und die Begleitung durch Ehrenamtliche, erhalten die Schulen so die Möglichkeit, schnell auf die neuen Herausforderungen reagieren zu können. 9.4.1 Das In-Haus hat in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum eine Handreichung herausgebracht, um Ehrenamtliche, die sich in der Sprachvermittlung für und mit geflüchtete(n) Menschen engagieren, zu unterstützen (https://ki-koeln.de/downloads/ehrenamtliche-sprachfoerderung/)
Beratungsverlauf
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01.03.2021
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
04.03.2021
TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
04.03.2021
TOP 10.2.22, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
11.03.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.25, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
15.03.2021
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
15.03.2021
TOP 10.2.20, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
15.03.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
15.03.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.20, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
18.03.2021
TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
15.04.2021
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.19, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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