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V/0136/2008

Investitionskostenzuschuss der Stiftung Magdalenenhospital für den Umbau und die Erweiterung des Hospizes lebensHaus

Vorlagen 13.02.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.03.2008, TOP 6.1

Anlage 2

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Anlage 2

2119 Zeichen

RATS FRAKTION
20. August 2007
Antrag
Die Stiftungskommission möge beschließen:
A. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob dem Antrag auf Förderung der Ausbaumaßnahme
am Hospiz lebensHaus Münster durch die Stiftung Magdalenen-Hospital mit den folgenden Rah­
menbedingungen entsprochen werden kann:
1. Eine grundsätzliche Förderung durch die Stiftung Magdalenen-Hospital wird anerkannt.
2. Der Träger erhält einen verlorenen Zuschuss in Höhe von max. 40 Prozent der Antrag­
summe; jedoch nicht mehr als 150.000 Euro.
3. Die Restsumme wird als zinsgünstiges Darlehn gewährt.
4. Mit dem AntragssteIler ist über eine Reduzierung der Gesamtkosten durch Standardsen­
kungen zu sprechen
B. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept mit grundsätzlichen Aussagen über die zukünftige För­
derpolitik der Stiftung Magdalenen-Hospital und legt es den Gremien zur Beschlussfassung vor.
Begründung:
Die Hospizarbeit in Münster ist ein wichtiger Beitrag für einen menschenwürdigen Umgang mit
Sterbenden in unserer Stadt. Die Stiftungen haben dieser Grundüberzeugung im Rahmen ihrer
Fördermöglichkeiten bereits mehrfach Rechnung getragen. Das Hospiz lebensHaus hat in diesem
Zusammenhang Mittel von den kommunalen Stiftungen erhalten.
Der Ausbau-Antrag der Hospiz lebensHAUS Münster gGmbH sieht sowohl eine Erweiterung der
Kapazitäten um 25 Prozent als auch eine Verbesserung der Wohnsituation der Gäste und der Ar­
beitsbedingungen der weitestgehend ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Die
CDU möchte diesem Antrag unter den oben genannten Bedingungen Rechnung tragen.
Die beantragte Fördersumme würde jedoch die Handlungsfähigkeit der Stiftung Magdalenen­
Hospital in einem nicht verträglichen Maße einschränken und liegt weit über den bisher durch die
kommunalen Stiftungen gezahlten Investitionskostenzuschüssen an Dritte. Um das Vorhaben
trotzdem zu unterstützen, schlägt die CDU eine Aufteilung in Zuschuss und zinsgünstigem Darlehn
vor. Darüber hinaus ist es grundsätzlich wünschenswert, Einsparpotentiale durch Überprüfung der
Standards zu heben.
gez. Markus Funk
CDU-Fraktion
gez. Hartmut Viehoff
FDP-Fraktion

Beschlussvorlage

5644 Zeichen

V/0136/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Investitionskostenzuschuss der Stiftung Magdalenenhospital für den Umbau und die Erweiterung 
des Hospizes lebensHaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.03.2008 Stiftungskommission Vorberatung 
12.03.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Auszahlung des im Wirtschaftsplan der Stiftung Magdalenenhospital für das Jahr 2008 unter 
Vorbehalt veranschlagten Investitionskostenzuschusses in Höhe von 150.000 Euro für den Umbau 
und die Erweiterung des Hospizes lebensHaus wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Kosten für den städt. Haushalt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die Mittelbereitstellung erfolgt durch die Stiftung Magdalenenhospital. 
 
Begründung: 
Der Förderantrag der Hospiz lebensHaus gGmbH Münster an die Stiftung Magdalenenhospital 
vom 24.07.2007 (Anlage 1) beinhaltete bei Gesamtbaukosten in Höhe von 1.360.695,00 Euro die 
Finanzierung des An- und Umbaus durch öffentliche Zuschüsse und Eigenmittel wie folgt: 
 
Beantragter Zuschuss Stiftung Wohlfahrtspflege 678.695,00 Euro 
Stiftung Magdalenenhospital 400.000,00 Euro 
Eigenmittel lebensHaus gGmbH 150.000,00 Euro 
Eigenmittel Förderverein Hospiz lebensHaus e.V. 132.000,00 Euro
 
Gesamt 1.360.695,00 Euro 
 
Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich erhöhten Stiftungsaktivitäten (Neu- und Umbauten am 
Klarastift, an der Grünen Gasse sowie auch im Programm- und Projektbereich) erlaubt die wirt-
schaftliche Situation der Stiftung Magdalenenhospital mittelfristig und zusätzlich keinen „verlorenen 
Zuschuss“ in der beantragten Höhe von 400.000 Euro. 
 
Auf der Basis des gemeinsamen Antrags von CDU- und FDP-Fraktion vom 20.08.2007 (Anlage 2), 
der in der Stiftungskommissionssitzung am 23.08.2007 mehrheitlich beschlossen wurde, hat die 
Vorlagen-Nr.: 
V/0136/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Westphal 
Ruf: 
492 59 06 
E-Mail: 
Westphal@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0136/2008 
Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen die verschiedenen, dort unter Buchstabe A genannten 
Modalitäten geprüft, die eine stiftungsseitige Mitfinanzierung der Erweiterungsmaßnahme dennoch 
ermöglichen. 
 
Zu A 1.  Die Förderung durch die Stiftung Magdalenenhospital wird grundsätzlich anerkannt. 
Zu A 2.  In den Wirtschaftsplan der Stiftung für das Jahr 2008 wurde ein Investitionskostenzu-
schuss in Höhe von 150.000 Euro eingestellt, der in Abhängigkeit vom Gesamtfinanzie-
rungsgefüge der Baumaßnahme nur auf der Basis einer separaten politischen Beschluss-
fassung zur Auszahlung gelangen kann. 
Zu A 3. Zusätzlich wurde geprüft, ob für die Differenz zur beantragten Fördersumme in Höhe von 
250.000 Euro  eine darlehensweise Gewährung seitens der Stiftung an den Träger des 
Hospizes in Betracht kommen kann. Dazu führt die Hospiz lebensHaus gGmbH in ihrer 
Stellungnahme vom 15.10.2007 aus, dass die Kosten eines Kapitaldienstes nicht über die 
Kranken- und Pflegekassen refinanzierbar sind. Eine Darlehensrückzahlung würde somit 
das ohnehin schon hohe strukturelle Defizit des Trägers weiter erhöhen. Dieses wird sich 
nach der Erweiterung bereits auf jährlich bis zu 210.000 Euro belaufen und kann nur über 
eine engagierte Akquise von Fundraising-Mitteln (Spenden, Sponsoring, Benefizaktivitä-
ten, Förderverein) ausgeglichen werden. 
Zu A 4. Auch die Möglichkeiten einer Reduzierung der Gesamtkosten durch Standardsenkungen 
in der Bauausführung wurden von einem externen Dritten fachlich geprüft. Die 
Wohn+Stadtbau GmbH kam zu dem Ergebnis, dass ein Einsparpotenzial in Höhe von 
57.500 Euro (rd. 4 % der Bausumme) gegeben ist. Diese Einsparmöglichkeiten wurden al-
lerdings nicht umgesetzt, da die Stiftung W ohlfahrtspflege als Hauptzuschussgeber (50% 
der Investitionssumme) ihre hohen Qualitätsanforderungen als Förderungsvoraussetzung 
formuliert hat und die Kosten reduzierenden Maßnahmen nicht aufgreifen wird. 
 
Auf Vermittlung der Stiftung Wohlfahrtspflege konnte die zunächst weiterhin bestehende Finanzie-
rungslücke in Höhe von 250.000 Euro zwischenzeitlich geschlossen werden; die Stiftung Deut-
sches Hilfswerk (ARD-Fernsehlotterie) hat signalisiert, die Finanzierung des Betrages zu über-
nehmen. 
Nach Informationen der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen wird die formale Beschluss-
fassung der Stiftung Wohlfahrtspflege in der Sitzung ihres Stiftungsrates Anfang März erfolgen; 
das entsprechende Beschlussgremium des Deutschen Hilfswerks tagt dazu Anfang April. Die An-
träge des Hospizträgers an beide Institutionen sind dieser Vorlage als Anlage 3 und 4 beigefügt. 
 
Da mit der Baumaßnahme spätestens im Mai 2008 begonnen werden soll, ist eine „Entsperrung“ 
des Wirtschaftsplanansatzes der Stiftung Magdal enenhospital notwendig, um die Fördermittel in 
Höhe von 150.000 Euro dem Bauverlauf angemessen auszahlen zu können. 
 
Das unter Buchstabe B des o. g. Beschlusses der Stiftungskommission vom 23.08.2007 erbetene 
Konzept der Verwaltung mit grundsätzlichen Aussagen über die zukünftige Förderpolitik der Stif-
tung Magdalenenhospital, wird die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen der Stiftungskom-
mission auf der Basis des Jahresabschlusses 2007 im III. Quartal 2008 vorlegen. 
 
I. V 
  
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Förderantrag der Hospiz lebensHaus Münster gGmbH vom 24.07.2007 (Anlage 1) 
Antrag CDU- und FDP-Fraktion vom 20.08.2007 (Anlage 2) 
Antrag an die Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege vom 25.10.2007 (Anlage 3)  
Antrag an die Stiftung Deutsches Hilfswerk vom 22.11.2007 (Anlage 4)

Beratungsverlauf (2)

06.03.2008 Stiftungskommission
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0136/2008
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37