V/0615/2024
Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz
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Anlage A
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Anlage A zur V/0615/2024 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 auf Vorschlag der Landesge- meinschaft Naturschutz und Umwelt NRW Prof. Dr. Bernhard Surholt als ordentliches Mitglied in den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz entsandt. Herr Prof. Dr. Bernhard Surholt ist verstorben. Es ist die Nachfolge zu regeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Verband hat zwei Vorschläge zur Nachfolge von Prof. Dr. Bernhard Surholt eingereicht. Mit der Wahl einer Nachfolge durch den Rat ist das Ziel der Nachbesetzung erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0615/2024 V/0615/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz Beratungsfolge 09.10.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf Vorschlag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. wird als Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Bernhard Surholt als ordentliches Mitglied in den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz …………………………………………………… gewählt. Begründung: Gemäß § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 156) besteht der Beirat u. a. aus Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. Das bisherige ordentliche Mitglied Prof. Dr. Bernhard Surholt ist verstorben. Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) ist eine Nachfolge zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter/in vorzeitig aus dem Beirat aus- scheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern/innen des Verbandes zu- grunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen/die Ausgeschiedene benannt hat. Amt für Bürger - und Ratsservice 07.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Zeip Telefon: 492-3363 Zeip@stadt-muenster.de - 2 - V/0615/2024 Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. schlägt mit E-Mail vom 30.09.2024 folgende Personen vor: 1. Martina Benneweg 2. Prof. Dr. Rüdiger Wittig Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0615/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.10.2024
- Erstellt
- 01.10.2024 16:11