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V/0615/2024

Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz

Vorlagen 01.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2024, TOP 35

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1656 Zeichen

Anlage A zur V/0615/2024 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 auf Vorschlag der Landesge- 
meinschaft Naturschutz und Umwelt NRW Prof. Dr. Bernhard Surholt als ordentliches Mitglied 
in den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz entsandt. Herr Prof. Dr. Bernhard Surholt ist  
verstorben. Es ist die Nachfolge zu regeln. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Verband hat zwei Vorschläge zur Nachfolge von Prof. Dr. Bernhard Surholt eingereicht. 
Mit der Wahl einer Nachfolge durch den Rat ist das Ziel der Nachbesetzung erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale 
Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

2796 Zeichen

V/0615/2024 
V/0615/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf Vorschlag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. wird als 
Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Bernhard Surholt als ordentliches Mitglied in den Beirat nach dem 
Landesnaturschutzgesetz 
 
 
…………………………………………………… 
 
gewählt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz 
– LnatSchG NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NW S. 568), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 156) besteht der Beirat u. a. aus Vertretern 
der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Das bisherige ordentliche Mitglied Prof. Dr. Bernhard Surholt ist verstorben. 
 
Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) 
ist eine Nachfolge zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter/in vorzeitig aus dem Beirat aus-
scheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern/innen des Verbandes zu-
grunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen/die Ausgeschiedene benannt hat. 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
07.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Zeip 
Telefon: 492-3363 
Zeip@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0615/2024 
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. schlägt mit E-Mail vom 
30.09.2024 folgende Personen vor: 
 
1. Martina Benneweg 
2. Prof. Dr. Rüdiger Wittig 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden“. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

09.10.2024 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0615/2024
Typ
Vorlagen
Datum
01.10.2024
Erstellt
01.10.2024 16:11