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2017/0060

Radverkehrsanlage in der Heidelberger Straße Abschnitt Hermannstraße bis Landskronstraße

Magistratsvorlage 31.03.2017

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2017/0060

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0060 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  09066-6092/08066-6090 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 09520140/0619010 
 
Betreff: Radverkehrsanlage in der Heidelberger Straße  
Abschnitt Hermannstraße bis Landskronstraße  
 
Vorlage vom: 31 .03.2017 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen in der Heidelberger Straße in den 
Abschnitten zwischen Hermannstraße und Landskronstraße sowie den dazu erforderlichen 
Anpassungen der Markierung der Beschilderung und de r Lichtsignalanlagen für den Kfz -
Verkehr mit einem Kostenaufwand von ca. 320 .000 Euro wird zugestimmt . 
 
2. Der Finanzierung der Radverkehrsanlagen aus Haushaltsresten aus der Kostenstelle 066 -
100-1000, Investitionsnummer 09066 -6092 – Radverkehr-Netzergänzung und 
Lückenschluss – wird zugestimmt.  
 
3. Dem Aufstellen von Stellhilfen für 42 Fahrräd er mit Kosten in Höhe von ca. 10 .000 Euro 
wird zugestimmt. Die Mittel sind aus Haushaltsresten der Kostenstelle 066 -100-1000, 
Investitionsnummer 08066 -6090 – Errichtung von Fahrradabstellhilfen im Stadtgebiet – 
zu entnehmen.

- 2 - 
4. Der Bericht zum Zusammenwirken von Gleissanierung / Ausba u Haltestelle Bessunger 
Straße mit Fußgängerschutzanlage, Kanalsanierung und Radverkehrsmaßnahmen wird zu 
Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Lageplan_Heidelberger_Straße  
Kostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02. März 2017 
 
1. Lückenschluss Hauptroute des Radverkehrs in der Heidelberger Straße im Bereich 
zwischen Hermannstraße und Landskronstraße 
Hintergrund 
Die Heidelberger Straße in Darmstadt Bessungen, als Bundesstraße B3 klassifiziert, stellt für 
alle Verkehrsarten eine w ichtige Verbindung da r. Sie verbindet sowohl das städtische und 
regionale Netz, erschließt aber auch die angrenzenden Quartiere.  
Während für die Straßenbahn und den Kfz -Verkehr durchgehende und ausreichende Flächen 
zur Verfügung stehen, um den Verkehr stö rungsfrei abzuwickeln, gibt es für den Radverkehr 
lediglich in Teilabschnitten Angebote. Selbst diese erfüllen nicht überall die erforderlichen 
Standards der Richtlinien.  
 
Ausgangslage für den Radverkehr 
Im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Darmstadt von 200 6 ist die Heidelberger Straße als 
Radhauptverbindung ausgewiesen und Bestandteil des ausgeschilderten regionalen 
Radverkehrsnetzes sowie der Freizeitradroute „Die Bergstraß e“.  
 
Zwischen der Her mannstraße bzw. Niederstraße und der Landskronstraße/Rüdesheim er 
Straße besteht keine separate Radverkehrsanlage, der Radverkehr wird im Mischverkehr mit  
den Kfz geführt. Angesichts einer Verkehrsbelastung von 18.000 bis 20.000 Kfz  pro 24/h, 
und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf einer heute überw iegend 4-
streifigen Hauptverkehrsstraße ist dies ein gravierender Mangel. Parken ist am Fahrbahnrand 
bzw. auf dem Gehweg ausgewiesen. Parkende Fahrzeuge stellen für die im Mischverkehr mit 
den Kfz geführten Radfahrenden aufgrund fehlender Sicherheitsabstände ein Risiko dar. 
Von den Radfahrenden fahren heute 20 -30% auf den Gehwegen, die ohnehin für das 
Fußgängeraufkommen (viele Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungen, Gastronomie, 
Veranstaltungsstätten, wartende ÖPNV -Fahrgäste) stark unterdimensioniert sind . Dies führt 
regelmäßig zu Konflikten zwischen Radfahrenden und Zu -Fuß-Gehenden. Für den hohen 
Bedarf an parkenden Fahrrädern sind nur sehr wenige, meist private 
Fahrradabstellmöglichkeiten vo rhanden, so dass viele auf dem Gehweg parkende Fahrräder 
die Bewegungsflächen für Zu -Fuß-Gehende zusätzlich einengen. Die Konflikte konzentrieren 
sich im Geschäftsbereich zw ischen Sandbergstraße und Niederstraße, sind aber auch in 
allen anderen Abschnitten der Heidelberger Straße vorzufinden.  
 
Im Detail stehen für Radf ahrende in der Heidelberger  Straße folgende eingeschränkte  
Angebote zur Verfügung:  
• Stadteinwärts gibt es nördlich der Niederstraße bis zur Hermannstraße einen 
Radfahrstreifen, stadtauswärts ist der Gehweg bis zur Ahastraße für den Radverkehr 
freigegeben. Nördlich der Hermannstraße gibt es auf beiden Straßenseiten separate 
Radwege. Die Ausführung (Breite) des Radfahrstreifens genügt nicht den technischen 
Regelwerken.  
• Südlich der Moosbergstraße (östliche Straßenseite) kann die Nebenfahrbahn in beide 
Richtungen bis nach Eberstadt genutzt werden.

- 4 - 
 
Die vorliegende Entwurfsplanung stützt sich auf das Konzept einer 
Machbarkeitsunters uchung aus den Jahren 2012 – 2015 in der die Ausgangssituation für alle 
Verkehrsmittel an alysiert wurde. Weiterhin war es Aufgabe der Machbarkeitsuntersuchung 
Möglichkeiten aufz uzeigen, wie die Lücke im Bereich der Heidelberger Straße im städtischen 
Hauptradroutennetz geschlossen werden kann. Schon im VEP wurde deutlich, dass eine alle 
Anforderungen des Radverkehrs erfüllende Lösung entweder Eingriffe in angrenzende Flächen 
erfordert oder nur über eine Reduzierung des Angebots im Kfz -Verkehr (fließend und ruhend) 
möglich ist.  
Im Laufe der im Herbst 2012 begonnene n Bearbeitung ergaben sich immer wieder neue 
Gesichtspunkte, die sukzess ive in die Konzepte zur Umgestaltung eingeflossen sind . Ein 
Eingriff in die angrenzenden Flächen war nicht erwünscht und das bestehende Grün sollte 
erhalten bleiben. Damit wurde für den Planungsbereich festgelegt, die Bordsteine in Ihrer 
jetzigen Lage zu e rhalten. Zur Planung stand somit der bestehende Straßenraum zur 
Verfügung, wobei auch hier wiederrum die Gleislage in ihrer jetzigen Form berücksichtigt 
werden musste.  
Als Ergebnis der Abwägung aller Vor - und Nachteile aller Alternativen  wurden zwei Varian ten 
weiter betrachtet, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeitsprüfungen das höchste 
Verbesserungsp otential für den Radverkehr aufweisen. Neben diesen beiden Aspekten sollten 
in den Varianten: 
• die Verkehrsflächen und –anlagen ausreichend dimensioniert werden, 
• die Stellplätze weitgehend erhalten bleiben, 
• eine gute Orientierbarkeit und Begreifbarkeit der Verkehrsführung für alle 
Verkehrsarten gewährleistet werden und 
• gegenseitige Konflikte und Beeinträchtigungen vermieden werden. 
 
Entwurfsgrundsätze 
Für beide Varianten wurden folgende Entwurfsgrundsätze für die einzelnen Verkehrsträger 
definiert. 
 
Ruhender Kfz-Verkehr 
Überall dort, wo Parken im Straßenraum angeboten wird, erhalten die Parkstände eine Breite 
von 2 m. Zu den Radverkehrsanlagen wie Radfahrstreifen und Schutzstreifen wird ein 
Sicherheitsstreifen von mindestens 0,5 m markiert.  
 
Radverkehr 
Die neuen Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) sollen an die bestehenden 
Radverkehrsanlagen anschließen und so ein durchgängiges Angebot herstellen. Die 
Radverkehrsanlagen werden in Abhängigkeit der Flächenverfügbarkeit stadtauswärts als 
Schutzstreifen oder Radfahrstreifen, stadteinwärts als durchgehender Radfahrstreifen 
hergestellt. Gegenüber dem Prinz-Emil-Garten kann es durch den Autohändler/Tankstelle zu 
Halten von Lastzügen im Bereich des Schutzstreifens kommen.  
In den Knotenpunktzufahrten wird die Fahrrad-Haltlinie um 3 m vor die Haltlinie des Kfz-
Verkehrs vorgezogen.  
 
Fußverkehr  
Die Gehwege bleiben in ihrer heutigen Breite bestehen, die Herstellung einer angesichts der 
Geschäftsnutzung wünschenswerten Breite zwischen 4 – 5 m wird nach Abwägung aufgrund 
der bestehenden Nutzungsüberlagerungen (Radverkehr, ruhender und fließender Kfz -Verkehr 
und ÖPNV) nicht verfolgt.

- 5 - 
Grün 
Die bestehenden Bäume im Straßenraum bleiben erhalten. 
 
Variantenauswahl 
In beiden Varianten wurden die Anforderungen aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer 
weitestgehend berücksichtigt, auch wenn die Flächenverfügbarkeit begrenzt ist. Die 
Auswirkungen der beiden Varianten wurden zusammengefasst und vergleichend bewertet. Die 
Bewertung orientiert sich dabei am Ist-Zustand, d.h. an den Veränderungen gegenüber heute. 
Zur Bewertung wurden die Kriterien Orientierbarkeit, Gestaltungsspielräume, 
Radverkehrsangebot, Verkehrsabwicklung, Leistungsfähigkeit und Stellplatzangebot 
herangezogen. 
Unterschiede ergeben sich hauptsächlich hinsichtlich des verbleibenden Angebots an Parken 
für den Kfz-Verkehr und der teilweisen Reduzierung der Fahrstreifen für den fließenden Kfz-
Verkehr1. 
Für die vorliegende Entwurfsplanung wurde schlussendlich die Variante ausgewählt, die 
möglichst viele der vorhandenen Parkmöglichkeiten erhält. Die bestehende Lücke im 
Radverkehrsnetz der Stadt Darmstadt kann in der Heidelberger Straße im Abschnitt zwischen 
Hermannstraße und Landskronstraße geschlossen werden und ein durchgängiges und 
attraktives Angebot für diese Verbindung geschaffen werden. Am Knotenpunkt Bessunger 
Straße werden in den Spitzenstunden aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit 
Engpässe in der Leistungsfähigkeit in Kauf genommen. Auch bedingt durch den geplanten 
barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Bessunger Straße wird dem Kfz-Verkehr ein 
Fahrstreifen in Richtung Innenstadt entzogen. 
 
Planungsergebnisse 
Grundsätze der Planung 
Basierend auf der Variantenauswahl wurde eine Planung mit folgenden Grundsätzen erarbeitet:  
 Durchgehende Radverkehrsanlagen als Radfahrstreifen zwischen den Einmündungen 
Moosbergstraße und Herrmannstraße. 
 Breite der Radfahrstreifen nach dem technischen Regelwerk. 
 Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen oder Taxiständen von 0,50 m. 
 Rotmarkierung der Radfahrstreifen in sicherheitsrelevanten Bereichen (Radfahrerfurten 
außerhalb der lichtsignalgeregelten Knotenpunkte, Radfahrstreifen in den Zufahrten zu 
lichtsignalgeregelten Knotenpunkten sowie an stark frequentierten Grundstückszufahrten 
wie z.B. Tankstellen oder größeren Parkplätzen). 
 Stellhilfen für 42 Fahrräder, dezentral angeordnet. 
 Weitestgehender Erhalt der auf den Gehwegen und am Fahrbahnrand markierten 
Parkmöglichkeiten für den KFZ-Verkehr auf beiden Seiten der Heidelberger Straße. 
 Verzicht auf die zeitlich eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten in 
zweiter Reihe auf der Fahrbahn stadtauswärts. 
 Stadtauswärts wird der Kfz-Verkehr wie heute auf einem separaten Fahrstreifen - 
unabhängig vom Gleiskörper der Straßenbahn - geführt. An den Knotenpunkten werden 
eigene Abbiegefahrstreifen ergänzt. 
 Stadteinwärts wird der Kfz-Verkehr gemeinsam mit der Straßenbahn auf deren Gleiskörper 
geführt. An Einmündungen wird der durchgehende stadteinwärtige Fahrstreifen verschwenkt 
und dem linksabbiegenden Kfz-Verkehr eine Aufstellfläche im Gleisbereich gegeben. 
                                                
1 Die Unterschiede zwischen den beiden Varianten sind nur gering ausgefallen. Die Einstreifigkeit in der einen Variante 
führt zu deutlich mehr Rückstau stadteinwärts. Die Leistungsfähigkeit am Knotenunkt sinkt. Dagegen fällt in der 
anderen Variante die Stellplatzbilanz negativer aus: die Zweistreifigkeit für den Kfz-Verkehr zwischen Sandbergstraße 
und Niederstraße würde die Aufgabe des Längsparkens erfordern.

- 6 - 
 
 Vorziehen des Gehwegbereichs am Knotenpunkt Bessunger Straße östliche Straßenseite in 
Vorbereitung auf den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bessunger Straße in 
Fahrtrichtung Norden. Mit dem für die Sommerferien 2018 geplantem Haltestellenumbau 
geht zukünftig die Schaffung von Lademöglichkeiten und Haltemöglichkeiten für die 
anliegenden Geschäfte im Bereich der jetzigen Haltestelle einher. Darüber wird in einer 
gesonderten Magistratsvorlage berichtet. 
 
Verkehrsführung Fahrtrichtung Nord-Süd (stadtauswärts) für den Kfz- und Radverkehr: 
Von Norden kommend wird der Kfz-Verkehr in Höhe Hermannstraße auf einem 
Geradeausfahrstreifen - unabhängig vom Gleiskörper der Straßenbahn – geführt.  
Für den Radverkehr wird am Knotenpunkt Hermannstraße/Heidelberger Straße der vorhandene 
Radfahrstreifen auf ein regelgerechtes Maß verbreitert und hinter dem Knotenpunkt 
weitergeführt. In Höhe der Tankstelle wird der Radfahrstreifen auf einer Länge von ca. 40 m in 
einen gleichbreiten Schutzstreifen überführt, um dem hier 1-2 mal pro Woche haltenden 
Autotransporter den Ladevorgang weiterhin zu ermöglichen. Am Knotenpunkt Heidelberger 
Straße/Bessunger Straße wird der Radfahrstreifen zwischen Geradeausfahrstreifen und 
Rechtsabbiegestreifen geführt. Danach liegt er wieder am Fahrbahnrand, bis er gegenüber der 
Moosbergstraße in ein „duales Prinzip“ überführt wird. Das „duale Prinzip“ wird dort 
angewendet, wo es für den Radweg keine Benutzungspflicht gibt und auch eine 
Radverkehrsführung auf der Straße erfolgt. Radfahrende haben die Wahl zwischen dem rot 
gepflasterten Radweg oder dem Rechtsabbiegestreifen. Beide Führungen werden mit Fahrrad-
Piktogrammen verdeutlicht. Der auf der Straße Radfahrende wird wie auch der auf dem 
anderen Radweg Radfahrende in den getrennten Geh- und Radweg auf der anderen 
Straßenseite geführt.  
 
Verkehrsführung Fahrtrichtung Süd-Nord (stadteinwärts) für den Kfz- und Radverkehr: 
Ab der Landskronstraße wird der Radverkehr heute von der südlich gelegenen Nebenfahrbahn 
mittels einer Radfahrerfurt auf die (Haupt-)Fahrbahn der Heidelberger Straße geführt. Die 
Parkmöglichkeiten und die Bedarfs-Bushaltestelle am Fahrbahnrand bleiben erhalten und für 
den Radverkehr wird ein Schutzstreifen markiert. Zwischen Landskronstraße und 
Moosbergstraße werden die beiden von Süden kommenden Kfz-Fahrstreifen zusammengeführt, 
so dass nördlich der Moosbergstraße wieder das Prinzip Kfz-Fahrstreifen, Radfahrstreifen, 
Sicherheitstrennstreifen, Parken am Fahrbahnrand umgesetzt werden kann. Das gilt bis zur 
Niederstraße, wo der Radfahrstreifen in den vorhandenen Radfahrstreifen entlang des Prinz -
Emil-Gartens mündet. 
 
Ruhender Kfz-Verkehr: 
Auf der Ostseite der Heidelberger Straße (stadteinwärts) entfallen durch die Umgestaltung 8 
Kfz-Stellplätze. Durch Fahrbahnverschwenkungen des Geradeausfahrstreifens wird den 
Linksabbiegern eine separate Aufstellfläche im Gleisbereich angeboten, und der sich am 
Fahrbahnrand befindliche Parkstreifen entfällt. Im Bereich der Bessunger Straße 90 und 92 
werden die bestehenden Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe bis zu 1 Std. Dauer 
im Zeitraum von 9 bis 18 Uhr ausgewiesen und somit in das Parkraumkonzept auf der 
östlichen Seite der Heidelberger Straße mit eingebunden. Im Bereich der jetzigen Haltestelle 
Bessunger Straße werden nach dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle eine Ladezone und 
Parkmöglichkeiten zur besseren Andienung der Bäckerei und der Fleischerei entstehen. Zum 
barrierefreien Ausbau der Haltestelle wird in einer gesonderten Magistratsvorlage berichtet.  
Auf der Westseite (stadtauswärts) entfallen die 29 tageszeitlich begrenzt zugelassenen 
Abstellmöglichkeiten auf dem rechten Fahrstreifen.

- 7 - 
Ruhender Radverkehr: 
An Stellen mit erkennbarem Bedarf werden Fahrradparkmöglichkeiten geschaffen, 
beispielsweise vor dem Biergarten „Heusers Eichbaumtresen“, vor der Comedy Hall und vor 
vielen Geschäften, bei denen heute die Fahrräder auf dem Gehweg abgestellt werden. 
Insgesamt entstehen Fahrradstellhilfen für 42 Fahrräder außerhalb des Bewegungsraums der 
Fußgänger. 
 
Fahrbahndeckenerneuerung: 
In zwei Bereichen ist im Planungsabschnitt der Heidelberger Straße aufgrund notwendiger 
Demarkierungen eine Erneuerung der Fahrbahndecke notwendig, um eine sogenannte 
Phantommarkierung zu vermeiden. Insbesondere bei nasser Fahrbahn oder Dunkelheit 
könnten ohne Erneuerung der Fahrbahndecke die alten Markierungen sichtbar sein und so zur 
Verwirrung und Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer führen. 
Es handelt sich hierbei um folgende Bereiche:  
 in Fahrtrichtung Süden die Knotenpunktzufahrt vor der Hermannstraße  
 in Fahrtrichtung Norden die Fahrstreifen zwischen Landskronstraße und 
Moosbergstraße 
 
Lichtsignalanlagen: 
An den Knotenpunkten der Heidelberger Straße mit der Hermannstraße (A 21) und mit der 
Bessunger Straße (A 14) sind Anpassungen im Signalprogramm erforderlich, da sich 
Änderungen in der Fahrstreifenaufteilung ergeben, wie auch Verschiebungen der Haltlinien. 
Durch die neue Fahrstreifenaufteilung müssen die Induktionsschleifen auch neu geschnitten 
werden. Weiterhin muss der Haltestellenmast zur Sicherung der Zeitinsel an der Haltestelle 
Bessunger Straße Fahrtrichtung Innenstadt nach Süden verschoben werden. Da die Sicherung 
nur bis zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bessunger Straße notwendig ist, wird ein 
Baustellenmast installiert.  
 
Kosten  
Die Kosten für die beschriebenen Maßnahmen betragen (gerundet): 
Vermessung, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung und -sicherung 10.000  Euro 
Partielle Deckschichterneuerung der Fahrbahn 103.000  Euro 
Demarkierungsarbeiten 8.000  Euro 
Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen 42.000  Euro 
Anpassung der Markierung für den Kfz-Verkehr 14.000  Euro 
Verkehrsschilder und sonstige Ausstattung 3.000  Euro 
Fahrradabstellanlagen 8.000  Euro 
Anpassung der Lichtsignalanlagen 16.000  Euro 
Planung und Bauleitung 36.000  Euro 
Voraussichtliche Preissteigerung bis zur Ausführung (5%) 10.000  Euro 
Mehrwertsteuer (19%) 47.000  Euro 
Unvorhersehbares (ca. 10%) und Rundung 33.000  Euro 
Summe (brutto gerundet) 330.000  Euro 
 
Die Maßnahme ist eingebettet in den Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ des 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit „Lincoln by bike“ für 
den Fördermittel beantragt worden sind. Der Förderbescheid liegt bereits vor mit einer 
Förderquote von 90% der reinen Infrastrukturkosten. Über die weiteren Maßnahmen des 
Wettbewerbs wird in einer anderen Magistratsvorlage gesondert berichtet.

- 8 - 
Die Finanzierung der Radverkehrsanlagen erfolgt aus Haushaltsresten aus der Kostenstelle 
066-100-1000, Investitionsnummer 09066-6092 Radverkehr - Netzergänzung und 
Lückenschluss. 
Zur Finanzierung der Stellhilfen sind die Mittel der Kostenstelle 066-100-1000, 
Investitionsnummer 08066-6090 - Errichtung von Fahrradabstellhilfen im Stadtgebiet - aus 
Haushaltsresten zu entnehmen. 
 
Die Maßnahmen sind nicht beitragspflichtig. 
 
Nach Beschluss des Magistrats wird die Planung der Öffentlichkeit über die Medien und den 
städtischen Internetauftritt vorgestellt. Weiterhin erfolgt eine Anwohner- und 
Anliegerinformation vor Umsetzung der Maßnahme über Informationsblätter. Die Originalpläne 
sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
2. Zusammenwirken der Radverkehrsmaßnahme mit Gleiserneuerung und Kanalerneuerung  
Gleiserneuerung Heidelberger Straße in Bessungen/barrierefreier Ausbau der Haltestelle 
Bessunger Straße mit Fahrtrichtung Innenstadt 
Die Gleise in der Heidelberger Straße zwischen Heinrichstraße und Landskronstraße weisen in 
beiden Fahrtrichtungen extremen Verschleiß auf und müssen daher dringend kurzfristig 
erneuert werden, um eine sonst drohende Betriebsstilllegung zu vermeiden. Die Planungen der 
HEAG mobilo sehen Erneuerungen auf der gesamten Länge in unveränderter Gleislage vor. 
 
Die Gleiserneuerungen sind nur ohne Straßenbahnbetrieb möglich. Auf dieser sehr hoch 
belasteten ÖPNV-Strecke können die Straßenbahnen nur innerhalb von Schulferien durch 
Schienenersatzverkehr mit Bussen ersetzt werden, so dass ein Bauen außerhalb der 
Schulferien nicht möglich ist. 
 
Die HEAG mobilo hat als Maßnahmenträger folgende grundsätzlichen Realisierungsabschnitte 
vorgesehen, wobei sich auf kleineren Abschnitten noch Abweichungen ergeben könn en. Die 
langen Vorlaufzeiten für einen Schienenersatzverkehr sind dabei berücksichtigt: 
 
 Sommerferien 2017: 
Gleiserneuerung zwischen Sandbergstraße und Landskronstraße 
Gleiserneuerung zwischen Bessunger Straße und Hermannstraße 
Gleiserneuerung auf ca. 50 m südlich Heinrichstraße 
 
 Sommerferien 2018: 
Gleiserneuerung zwischen südlich Heinrichstraße und Hermannstraße 
Haltestellenausbau Bessunger Straße stadteinwärts 
Bau einer Fußgängerschutzanlage zur sicheren Querung zur und von der neuen 
Straßenbahnhaltestelle Bessunger Straße stadteinwärts 
Gleiserneuerung zwischen Sandbergstraße und Bessunger Straße 
 
Während des Baus in den Sommerferien 2017 müssen die jeweils neben den Gleisen 
verlaufenden Fahrstreifen für die Baustellenandienung zur Verfügung stehen, so dass nur die 
jeweils rechten Fahrstreifen für den Autoverkehr verbleiben. Ein Parken wird in den 
Fahrbahnbereichen nicht mehr möglich sein. Auch die Gleise querender Autoverkehr kann nur 
stellenweise zugelassen werden.

- 9 - 
Voraussetzungen für die Baumaßnahmen in den Sommerferien 2018 sind der Abschluss von 
wesentlichen Kanalbaumaßnahmen (s.u.) sowie der zu erwirkende Planfeststellungsbeschluss 
zum Haltestellenausbau Bessunger Straße Fahrtrichtung Innenstadt.  
 
Zum Haltestellenausbau Bessunger Straße wie auch zur Fußgängerschutzanlage wird in einer 
gesonderten Magistratsvorlage berichtet. 
 
Kanalerneuerung Heidelberger Straße 
Vor der Gleiserneuerung müssen umfangreiche Kanalerneuerungsmaßnahmen durchgeführt 
werden. 
 
Mit Magistratsvorlage 2016/0480 vom 06.12.2016 wurden bereits erste Schachtneu- und 
-umbaumaßnahmen vorgestellt und beschlossen:  
 Neues Einstiegsbauwerk Bessunger Straße nebst Umbau von Schachtabdeckungen  
 Umbau Einstiegsbauwerk an der Sandbergstraße 
 
Weiterhin sind für die Sommerferien 2018 Kanalneubaumaßnahmen vorgesehen, wobei evtl. 
auch einzelne Maßnahmen bereits in den Osterferien oder im Vorlauf oder Nachlauf zu den 
Sommerferien umgesetzt werden: 
 Schwierige neue Kanalkreuzungsbauwerke südlich der Heinrichstraße sowie 
südlich der Hermannstraße 
 Neuverlegung eines zusätzlichen Kanals zwischen Heinrichstraße und südlich der 
Hermannstraße 
 Weitere Schachtneu- und –umbauten im Bereich Moosbergstraße, Ahastraße und 
Niederstraße  
 
Zu den für das Jahr 2018 geplanten Kanalbaumaßnahmen wird in einer gesonderten 
Magistratsvorlage berichtet. 
 
Umsetzungszeitraum für die Radverkehrsmaßnahmen 
Alle Radverkehrsmaßnahmen sind nur von den Gleiserneuerungen und Kanalerneuerungen in 
den Sommerferien 2017 betroffen. Somit können und sollen alle Radverkehrsmaßnahmen im 
Anschluss an die Sommerferien 2017 umgesetzt werden.  
 
Im Folgejahr müssen lediglich zwei Abschnitte noch einmal angepasst werden: 
 Der Abschnitt zwischen Sandbergstraße und Bessunger Straße (Fahrtrichtung 
Innenstadt) ist im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle 
Bessunger Straße auf Basis des bis dahin von HEAG mobilo angestrebten 
Planfeststellungsbeschlusses in den Sommerferien 2018 anzupassen. 
 Ein kleiner Teil der Deckschichtsanierung im Einmündungsbereich der 
Moosbergstraße wird für die Kanalschachtsanierung im Sommer 2018 noch einmal 
geöffnet. 
 
Darmstadt, 31.03.2017 
 
Die Dezernentin III   Der Dezernent IV  
   i. V. 
 
Dr. Barbara Boczek   Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin   Stadträtin

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anlage 2

3866 Zeichen

KOSTENBERECHNUNG 
Neuordnung der Verkehrsflächen in der Heidelberger Str. zugunsten von Radfahrstreifen 
Abschnitt  Herrmannstraße bis Rüdesheimer Straße / Landskronstraße 
Pos. Art der Arbeit Menge Einheit E.P. Gesamt 
(Euro) (Euro) 
1. Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung und -sich erung 
1.1 Baustelleneinrichtung 
(5% der Bauskosten + 50% Aufschlag wg. Straßenbahnb ereich) psch 5.500 
1.2 Maßnahmen zur Verkehrsregelung und -sicherung 
(3% der Bauskosten + 50% Aufschlag wg. Straßenbahnb ereich) psch 3.300 
Summe Baustelleneinrichung 8.800 
2. Deckschichterneuerung 
2.1 Asphalt schneiden 365 m 5,20 1.898 
2.2 vorhandene Deckschicht abfräsen 0 m² 5,00 0 
2.3 Material (PAK) entsorgen 0 psch 3.000,00 0 
2.4 Deckschicht incl. Decke Fräsen, entsorgen und Ne uaufbau 1507 m² 65,00 97.955 
2.6 Fugenband 365 m 7,50 2.738 
Summe Deckschichterneuerung 102.591 
3. Markierung 
3.1 Markierung Schutzstreifen Schmalstrich 12cm 242 m 5 ,00 1.210 
3.2 Markierung Radfahrstreifen / Furt Breitstrich 25  cm 2333 m 9,00 20.997 
3.3 Rotmarkierung 623 m ² 26,50 16.512 
3.4 Piktogramm Fahrradsymbol ca. 1,00 x 1,30 m 9 St. 58 ,00 522 
3.5 Piktogramm Fahrradsymbol ca. 0,80 x 0,90 m 50 St. 4 8,00 2.400 
3.6 Markierung Pfeil 1,50m (Radfahrer) 4 St. 27,00 108 
3.7 Markierung Parken Schmalstrich 12cm 87 m 5,00 433 
3.8 Markierung Schmalstrich 12cm 716 m 5,00 3.580 
3.9 Markierung Breitstrich 25 cm 26 m 9,00 234 
3.10 Markierung Haltlinie 50cm 33 m 21,00 693 
3.11 Markierung Wartelinie 50cm 25 m 22,00 550 
3.12 Markierung Fußgängerfurt 0 m 7,00 0 
3.13 Markierung Sperrfläche 25cm 142 m 9,00 1.278 
3,14 Markierung Pfeil 5,00m geradeaus 6 St. 68,00 408 
3.15 Markierung Pfeil 5,00m geradeaus und re/li 4 St. 9 0,00 360 
3.16 Markierung Pfeil 5,00m re/li 14 St. 84,00 1.176 
3.17 Erneuerung vorhandener, stark beschädigter Mark ierung psch. 5.000 
Summe Markierung 55.461 
1 von 2

Pos. Art der Arbeit Menge Einheit E.P. Gesamt 
(Euro) (Euro) 
4. Demarkierung 
4.1 Schmalstrich entfernen und Fläche schließen 310 m 8 ,00 2.480 
4.2 Schmalstrich entfernen (feinfräsen) 138 m 4,00 552 
4.3 Breitstrich entfernen und Fläche schließen 113 m 15 ,00 1.695 
4.4 Breitstrich entfernen (feinfräsen) 207 m 8,00 1.656 
4.5 Strich 50 cm entfernen und Fläche schließen 6 m 26, 00 156 
4.6 Pfeil 5,00m geradeaus entfernen und Fläche schli eßen 3 St. 75,00 225 
4.7 Pfeil 5,00m geradeau+(re/li) entfernen und Fläch e schließen 5 St. 144,00 720 
4.8 Pfeil 5,00m re/li entfernen und Fläche schließen 0 St. 111,00 0 
Summe Demarkierung 7.484 
5. Verkehrsschilder 
5.1 Rohrpfosten liefern und einbauen incl. Fundament 8 St. 150,00 1.200 
5.2 Verkehrsschild liefern und montieren 9 St. 50,00 450 
5.3 Verkehrsschild (Zusatzzeichen) liefern und monti eren 8 St. 40,00 320 
5.4 Verkehrsschild demontieren 16 St. 25,00 400 
5.5 Rohrpfosten  abbauen 4 St. 53,00 212 
Summe Verkehrsschilder 2.582 
6. Sonstiges 
6.1 Fahrradstände Betaparker incl. Einbau 20 St. 150,00 3.000 
6.2 Fahrradstände Anlehnbügel incl. Einbau 11 St. 450,00 4.950 
7.950 
7. Lichtsignalanlagen 
7.1 Anpassung der Induktionsschleifen/Mastausleger 3.000 
7.2 Anpassung Signalprogramme 2 psch. 4.000,00 8.000 
7.3 Bau und Installation Signalgeber 1 psch. 5.000,00 5.000 
16.000 
Summe Herstellungskosten (netto) 200.867 
Planung, Stundenhonorar, Lph 1-5 22.000 
Planung und Oberbauleitung lt. HOAI 2013 § 48 Zone III, Lph 6-9 8.063 
Örtliche Bauleitung 3% 6.026 
Voraussichtliche Preissteigerungen der Herstellungskosten bis zum 
Baubeginn, ca. 5% 10.043 
Vermessung + Luftbilder 1.232 
Summe Bau- und Planungskosten (netto) 248.231 
Mehrwertsteuer 19 % 47.164 
Summe (brutto) 295.395 
Unvorhersehbares (ca.10%) und Rundung 34.605 
Gesamtsumme 330.000 
Darmstadt, den 11.07.2016 Aufgestellt: Dipl.-Ing. K.Weber 
Darmstadt, den 31.03.2017 Aufgestellt: 
Summe Sonstiges 
Dipl.-Ing. A. Bachem 
Summe Lichtsignalanlagen 
2 von 2

Beratungsverlauf (4)

TOP 14
TOP 7
TOP 135 beschließend
TOP 13

Orte (10)

  • Heidelberger Straße
  • Landskronstraße
  • Niederstraße
  • Hermannstraße
  • Ahastraße
  • Sandbergstraße
  • Moosbergstraße
  • Bessunger Straße 90
  • Heinrichstraße
  • Rüdesheimer Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0060
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.03.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00