2017/0060
Radverkehrsanlage in der Heidelberger Straße Abschnitt Hermannstraße bis Landskronstraße
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2017/0060
23513 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.04.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0060
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 09066-6092/08066-6090
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 09520140/0619010
Betreff: Radverkehrsanlage in der Heidelberger Straße
Abschnitt Hermannstraße bis Landskronstraße
Vorlage vom: 31 .03.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen in der Heidelberger Straße in den
Abschnitten zwischen Hermannstraße und Landskronstraße sowie den dazu erforderlichen
Anpassungen der Markierung der Beschilderung und de r Lichtsignalanlagen für den Kfz -
Verkehr mit einem Kostenaufwand von ca. 320 .000 Euro wird zugestimmt .
2. Der Finanzierung der Radverkehrsanlagen aus Haushaltsresten aus der Kostenstelle 066 -
100-1000, Investitionsnummer 09066 -6092 – Radverkehr-Netzergänzung und
Lückenschluss – wird zugestimmt.
3. Dem Aufstellen von Stellhilfen für 42 Fahrräd er mit Kosten in Höhe von ca. 10 .000 Euro
wird zugestimmt. Die Mittel sind aus Haushaltsresten der Kostenstelle 066 -100-1000,
Investitionsnummer 08066 -6090 – Errichtung von Fahrradabstellhilfen im Stadtgebiet –
zu entnehmen.
- 2 -
4. Der Bericht zum Zusammenwirken von Gleissanierung / Ausba u Haltestelle Bessunger
Straße mit Fußgängerschutzanlage, Kanalsanierung und Radverkehrsmaßnahmen wird zu
Kenntnis genommen.
Anlagen: Lageplan_Heidelberger_Straße
Kostenberechnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02. März 2017
1. Lückenschluss Hauptroute des Radverkehrs in der Heidelberger Straße im Bereich
zwischen Hermannstraße und Landskronstraße
Hintergrund
Die Heidelberger Straße in Darmstadt Bessungen, als Bundesstraße B3 klassifiziert, stellt für
alle Verkehrsarten eine w ichtige Verbindung da r. Sie verbindet sowohl das städtische und
regionale Netz, erschließt aber auch die angrenzenden Quartiere.
Während für die Straßenbahn und den Kfz -Verkehr durchgehende und ausreichende Flächen
zur Verfügung stehen, um den Verkehr stö rungsfrei abzuwickeln, gibt es für den Radverkehr
lediglich in Teilabschnitten Angebote. Selbst diese erfüllen nicht überall die erforderlichen
Standards der Richtlinien.
Ausgangslage für den Radverkehr
Im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Darmstadt von 200 6 ist die Heidelberger Straße als
Radhauptverbindung ausgewiesen und Bestandteil des ausgeschilderten regionalen
Radverkehrsnetzes sowie der Freizeitradroute „Die Bergstraß e“.
Zwischen der Her mannstraße bzw. Niederstraße und der Landskronstraße/Rüdesheim er
Straße besteht keine separate Radverkehrsanlage, der Radverkehr wird im Mischverkehr mit
den Kfz geführt. Angesichts einer Verkehrsbelastung von 18.000 bis 20.000 Kfz pro 24/h,
und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf einer heute überw iegend 4-
streifigen Hauptverkehrsstraße ist dies ein gravierender Mangel. Parken ist am Fahrbahnrand
bzw. auf dem Gehweg ausgewiesen. Parkende Fahrzeuge stellen für die im Mischverkehr mit
den Kfz geführten Radfahrenden aufgrund fehlender Sicherheitsabstände ein Risiko dar.
Von den Radfahrenden fahren heute 20 -30% auf den Gehwegen, die ohnehin für das
Fußgängeraufkommen (viele Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungen, Gastronomie,
Veranstaltungsstätten, wartende ÖPNV -Fahrgäste) stark unterdimensioniert sind . Dies führt
regelmäßig zu Konflikten zwischen Radfahrenden und Zu -Fuß-Gehenden. Für den hohen
Bedarf an parkenden Fahrrädern sind nur sehr wenige, meist private
Fahrradabstellmöglichkeiten vo rhanden, so dass viele auf dem Gehweg parkende Fahrräder
die Bewegungsflächen für Zu -Fuß-Gehende zusätzlich einengen. Die Konflikte konzentrieren
sich im Geschäftsbereich zw ischen Sandbergstraße und Niederstraße, sind aber auch in
allen anderen Abschnitten der Heidelberger Straße vorzufinden.
Im Detail stehen für Radf ahrende in der Heidelberger Straße folgende eingeschränkte
Angebote zur Verfügung:
• Stadteinwärts gibt es nördlich der Niederstraße bis zur Hermannstraße einen
Radfahrstreifen, stadtauswärts ist der Gehweg bis zur Ahastraße für den Radverkehr
freigegeben. Nördlich der Hermannstraße gibt es auf beiden Straßenseiten separate
Radwege. Die Ausführung (Breite) des Radfahrstreifens genügt nicht den technischen
Regelwerken.
• Südlich der Moosbergstraße (östliche Straßenseite) kann die Nebenfahrbahn in beide
Richtungen bis nach Eberstadt genutzt werden.
- 4 -
Die vorliegende Entwurfsplanung stützt sich auf das Konzept einer
Machbarkeitsunters uchung aus den Jahren 2012 – 2015 in der die Ausgangssituation für alle
Verkehrsmittel an alysiert wurde. Weiterhin war es Aufgabe der Machbarkeitsuntersuchung
Möglichkeiten aufz uzeigen, wie die Lücke im Bereich der Heidelberger Straße im städtischen
Hauptradroutennetz geschlossen werden kann. Schon im VEP wurde deutlich, dass eine alle
Anforderungen des Radverkehrs erfüllende Lösung entweder Eingriffe in angrenzende Flächen
erfordert oder nur über eine Reduzierung des Angebots im Kfz -Verkehr (fließend und ruhend)
möglich ist.
Im Laufe der im Herbst 2012 begonnene n Bearbeitung ergaben sich immer wieder neue
Gesichtspunkte, die sukzess ive in die Konzepte zur Umgestaltung eingeflossen sind . Ein
Eingriff in die angrenzenden Flächen war nicht erwünscht und das bestehende Grün sollte
erhalten bleiben. Damit wurde für den Planungsbereich festgelegt, die Bordsteine in Ihrer
jetzigen Lage zu e rhalten. Zur Planung stand somit der bestehende Straßenraum zur
Verfügung, wobei auch hier wiederrum die Gleislage in ihrer jetzigen Form berücksichtigt
werden musste.
Als Ergebnis der Abwägung aller Vor - und Nachteile aller Alternativen wurden zwei Varian ten
weiter betrachtet, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeitsprüfungen das höchste
Verbesserungsp otential für den Radverkehr aufweisen. Neben diesen beiden Aspekten sollten
in den Varianten:
• die Verkehrsflächen und –anlagen ausreichend dimensioniert werden,
• die Stellplätze weitgehend erhalten bleiben,
• eine gute Orientierbarkeit und Begreifbarkeit der Verkehrsführung für alle
Verkehrsarten gewährleistet werden und
• gegenseitige Konflikte und Beeinträchtigungen vermieden werden.
Entwurfsgrundsätze
Für beide Varianten wurden folgende Entwurfsgrundsätze für die einzelnen Verkehrsträger
definiert.
Ruhender Kfz-Verkehr
Überall dort, wo Parken im Straßenraum angeboten wird, erhalten die Parkstände eine Breite
von 2 m. Zu den Radverkehrsanlagen wie Radfahrstreifen und Schutzstreifen wird ein
Sicherheitsstreifen von mindestens 0,5 m markiert.
Radverkehr
Die neuen Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) sollen an die bestehenden
Radverkehrsanlagen anschließen und so ein durchgängiges Angebot herstellen. Die
Radverkehrsanlagen werden in Abhängigkeit der Flächenverfügbarkeit stadtauswärts als
Schutzstreifen oder Radfahrstreifen, stadteinwärts als durchgehender Radfahrstreifen
hergestellt. Gegenüber dem Prinz-Emil-Garten kann es durch den Autohändler/Tankstelle zu
Halten von Lastzügen im Bereich des Schutzstreifens kommen.
In den Knotenpunktzufahrten wird die Fahrrad-Haltlinie um 3 m vor die Haltlinie des Kfz-
Verkehrs vorgezogen.
Fußverkehr
Die Gehwege bleiben in ihrer heutigen Breite bestehen, die Herstellung einer angesichts der
Geschäftsnutzung wünschenswerten Breite zwischen 4 – 5 m wird nach Abwägung aufgrund
der bestehenden Nutzungsüberlagerungen (Radverkehr, ruhender und fließender Kfz -Verkehr
und ÖPNV) nicht verfolgt.
- 5 -
Grün
Die bestehenden Bäume im Straßenraum bleiben erhalten.
Variantenauswahl
In beiden Varianten wurden die Anforderungen aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer
weitestgehend berücksichtigt, auch wenn die Flächenverfügbarkeit begrenzt ist. Die
Auswirkungen der beiden Varianten wurden zusammengefasst und vergleichend bewertet. Die
Bewertung orientiert sich dabei am Ist-Zustand, d.h. an den Veränderungen gegenüber heute.
Zur Bewertung wurden die Kriterien Orientierbarkeit, Gestaltungsspielräume,
Radverkehrsangebot, Verkehrsabwicklung, Leistungsfähigkeit und Stellplatzangebot
herangezogen.
Unterschiede ergeben sich hauptsächlich hinsichtlich des verbleibenden Angebots an Parken
für den Kfz-Verkehr und der teilweisen Reduzierung der Fahrstreifen für den fließenden Kfz-
Verkehr1.
Für die vorliegende Entwurfsplanung wurde schlussendlich die Variante ausgewählt, die
möglichst viele der vorhandenen Parkmöglichkeiten erhält. Die bestehende Lücke im
Radverkehrsnetz der Stadt Darmstadt kann in der Heidelberger Straße im Abschnitt zwischen
Hermannstraße und Landskronstraße geschlossen werden und ein durchgängiges und
attraktives Angebot für diese Verbindung geschaffen werden. Am Knotenpunkt Bessunger
Straße werden in den Spitzenstunden aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit
Engpässe in der Leistungsfähigkeit in Kauf genommen. Auch bedingt durch den geplanten
barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Bessunger Straße wird dem Kfz-Verkehr ein
Fahrstreifen in Richtung Innenstadt entzogen.
Planungsergebnisse
Grundsätze der Planung
Basierend auf der Variantenauswahl wurde eine Planung mit folgenden Grundsätzen erarbeitet:
Durchgehende Radverkehrsanlagen als Radfahrstreifen zwischen den Einmündungen
Moosbergstraße und Herrmannstraße.
Breite der Radfahrstreifen nach dem technischen Regelwerk.
Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen oder Taxiständen von 0,50 m.
Rotmarkierung der Radfahrstreifen in sicherheitsrelevanten Bereichen (Radfahrerfurten
außerhalb der lichtsignalgeregelten Knotenpunkte, Radfahrstreifen in den Zufahrten zu
lichtsignalgeregelten Knotenpunkten sowie an stark frequentierten Grundstückszufahrten
wie z.B. Tankstellen oder größeren Parkplätzen).
Stellhilfen für 42 Fahrräder, dezentral angeordnet.
Weitestgehender Erhalt der auf den Gehwegen und am Fahrbahnrand markierten
Parkmöglichkeiten für den KFZ-Verkehr auf beiden Seiten der Heidelberger Straße.
Verzicht auf die zeitlich eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten in
zweiter Reihe auf der Fahrbahn stadtauswärts.
Stadtauswärts wird der Kfz-Verkehr wie heute auf einem separaten Fahrstreifen -
unabhängig vom Gleiskörper der Straßenbahn - geführt. An den Knotenpunkten werden
eigene Abbiegefahrstreifen ergänzt.
Stadteinwärts wird der Kfz-Verkehr gemeinsam mit der Straßenbahn auf deren Gleiskörper
geführt. An Einmündungen wird der durchgehende stadteinwärtige Fahrstreifen verschwenkt
und dem linksabbiegenden Kfz-Verkehr eine Aufstellfläche im Gleisbereich gegeben.
1 Die Unterschiede zwischen den beiden Varianten sind nur gering ausgefallen. Die Einstreifigkeit in der einen Variante
führt zu deutlich mehr Rückstau stadteinwärts. Die Leistungsfähigkeit am Knotenunkt sinkt. Dagegen fällt in der
anderen Variante die Stellplatzbilanz negativer aus: die Zweistreifigkeit für den Kfz-Verkehr zwischen Sandbergstraße
und Niederstraße würde die Aufgabe des Längsparkens erfordern.
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Vorziehen des Gehwegbereichs am Knotenpunkt Bessunger Straße östliche Straßenseite in
Vorbereitung auf den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bessunger Straße in
Fahrtrichtung Norden. Mit dem für die Sommerferien 2018 geplantem Haltestellenumbau
geht zukünftig die Schaffung von Lademöglichkeiten und Haltemöglichkeiten für die
anliegenden Geschäfte im Bereich der jetzigen Haltestelle einher. Darüber wird in einer
gesonderten Magistratsvorlage berichtet.
Verkehrsführung Fahrtrichtung Nord-Süd (stadtauswärts) für den Kfz- und Radverkehr:
Von Norden kommend wird der Kfz-Verkehr in Höhe Hermannstraße auf einem
Geradeausfahrstreifen - unabhängig vom Gleiskörper der Straßenbahn – geführt.
Für den Radverkehr wird am Knotenpunkt Hermannstraße/Heidelberger Straße der vorhandene
Radfahrstreifen auf ein regelgerechtes Maß verbreitert und hinter dem Knotenpunkt
weitergeführt. In Höhe der Tankstelle wird der Radfahrstreifen auf einer Länge von ca. 40 m in
einen gleichbreiten Schutzstreifen überführt, um dem hier 1-2 mal pro Woche haltenden
Autotransporter den Ladevorgang weiterhin zu ermöglichen. Am Knotenpunkt Heidelberger
Straße/Bessunger Straße wird der Radfahrstreifen zwischen Geradeausfahrstreifen und
Rechtsabbiegestreifen geführt. Danach liegt er wieder am Fahrbahnrand, bis er gegenüber der
Moosbergstraße in ein „duales Prinzip“ überführt wird. Das „duale Prinzip“ wird dort
angewendet, wo es für den Radweg keine Benutzungspflicht gibt und auch eine
Radverkehrsführung auf der Straße erfolgt. Radfahrende haben die Wahl zwischen dem rot
gepflasterten Radweg oder dem Rechtsabbiegestreifen. Beide Führungen werden mit Fahrrad-
Piktogrammen verdeutlicht. Der auf der Straße Radfahrende wird wie auch der auf dem
anderen Radweg Radfahrende in den getrennten Geh- und Radweg auf der anderen
Straßenseite geführt.
Verkehrsführung Fahrtrichtung Süd-Nord (stadteinwärts) für den Kfz- und Radverkehr:
Ab der Landskronstraße wird der Radverkehr heute von der südlich gelegenen Nebenfahrbahn
mittels einer Radfahrerfurt auf die (Haupt-)Fahrbahn der Heidelberger Straße geführt. Die
Parkmöglichkeiten und die Bedarfs-Bushaltestelle am Fahrbahnrand bleiben erhalten und für
den Radverkehr wird ein Schutzstreifen markiert. Zwischen Landskronstraße und
Moosbergstraße werden die beiden von Süden kommenden Kfz-Fahrstreifen zusammengeführt,
so dass nördlich der Moosbergstraße wieder das Prinzip Kfz-Fahrstreifen, Radfahrstreifen,
Sicherheitstrennstreifen, Parken am Fahrbahnrand umgesetzt werden kann. Das gilt bis zur
Niederstraße, wo der Radfahrstreifen in den vorhandenen Radfahrstreifen entlang des Prinz -
Emil-Gartens mündet.
Ruhender Kfz-Verkehr:
Auf der Ostseite der Heidelberger Straße (stadteinwärts) entfallen durch die Umgestaltung 8
Kfz-Stellplätze. Durch Fahrbahnverschwenkungen des Geradeausfahrstreifens wird den
Linksabbiegern eine separate Aufstellfläche im Gleisbereich angeboten, und der sich am
Fahrbahnrand befindliche Parkstreifen entfällt. Im Bereich der Bessunger Straße 90 und 92
werden die bestehenden Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe bis zu 1 Std. Dauer
im Zeitraum von 9 bis 18 Uhr ausgewiesen und somit in das Parkraumkonzept auf der
östlichen Seite der Heidelberger Straße mit eingebunden. Im Bereich der jetzigen Haltestelle
Bessunger Straße werden nach dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle eine Ladezone und
Parkmöglichkeiten zur besseren Andienung der Bäckerei und der Fleischerei entstehen. Zum
barrierefreien Ausbau der Haltestelle wird in einer gesonderten Magistratsvorlage berichtet.
Auf der Westseite (stadtauswärts) entfallen die 29 tageszeitlich begrenzt zugelassenen
Abstellmöglichkeiten auf dem rechten Fahrstreifen.
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Ruhender Radverkehr:
An Stellen mit erkennbarem Bedarf werden Fahrradparkmöglichkeiten geschaffen,
beispielsweise vor dem Biergarten „Heusers Eichbaumtresen“, vor der Comedy Hall und vor
vielen Geschäften, bei denen heute die Fahrräder auf dem Gehweg abgestellt werden.
Insgesamt entstehen Fahrradstellhilfen für 42 Fahrräder außerhalb des Bewegungsraums der
Fußgänger.
Fahrbahndeckenerneuerung:
In zwei Bereichen ist im Planungsabschnitt der Heidelberger Straße aufgrund notwendiger
Demarkierungen eine Erneuerung der Fahrbahndecke notwendig, um eine sogenannte
Phantommarkierung zu vermeiden. Insbesondere bei nasser Fahrbahn oder Dunkelheit
könnten ohne Erneuerung der Fahrbahndecke die alten Markierungen sichtbar sein und so zur
Verwirrung und Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer führen.
Es handelt sich hierbei um folgende Bereiche:
in Fahrtrichtung Süden die Knotenpunktzufahrt vor der Hermannstraße
in Fahrtrichtung Norden die Fahrstreifen zwischen Landskronstraße und
Moosbergstraße
Lichtsignalanlagen:
An den Knotenpunkten der Heidelberger Straße mit der Hermannstraße (A 21) und mit der
Bessunger Straße (A 14) sind Anpassungen im Signalprogramm erforderlich, da sich
Änderungen in der Fahrstreifenaufteilung ergeben, wie auch Verschiebungen der Haltlinien.
Durch die neue Fahrstreifenaufteilung müssen die Induktionsschleifen auch neu geschnitten
werden. Weiterhin muss der Haltestellenmast zur Sicherung der Zeitinsel an der Haltestelle
Bessunger Straße Fahrtrichtung Innenstadt nach Süden verschoben werden. Da die Sicherung
nur bis zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bessunger Straße notwendig ist, wird ein
Baustellenmast installiert.
Kosten
Die Kosten für die beschriebenen Maßnahmen betragen (gerundet):
Vermessung, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung und -sicherung 10.000 Euro
Partielle Deckschichterneuerung der Fahrbahn 103.000 Euro
Demarkierungsarbeiten 8.000 Euro
Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen 42.000 Euro
Anpassung der Markierung für den Kfz-Verkehr 14.000 Euro
Verkehrsschilder und sonstige Ausstattung 3.000 Euro
Fahrradabstellanlagen 8.000 Euro
Anpassung der Lichtsignalanlagen 16.000 Euro
Planung und Bauleitung 36.000 Euro
Voraussichtliche Preissteigerung bis zur Ausführung (5%) 10.000 Euro
Mehrwertsteuer (19%) 47.000 Euro
Unvorhersehbares (ca. 10%) und Rundung 33.000 Euro
Summe (brutto gerundet) 330.000 Euro
Die Maßnahme ist eingebettet in den Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit „Lincoln by bike“ für
den Fördermittel beantragt worden sind. Der Förderbescheid liegt bereits vor mit einer
Förderquote von 90% der reinen Infrastrukturkosten. Über die weiteren Maßnahmen des
Wettbewerbs wird in einer anderen Magistratsvorlage gesondert berichtet.
- 8 -
Die Finanzierung der Radverkehrsanlagen erfolgt aus Haushaltsresten aus der Kostenstelle
066-100-1000, Investitionsnummer 09066-6092 Radverkehr - Netzergänzung und
Lückenschluss.
Zur Finanzierung der Stellhilfen sind die Mittel der Kostenstelle 066-100-1000,
Investitionsnummer 08066-6090 - Errichtung von Fahrradabstellhilfen im Stadtgebiet - aus
Haushaltsresten zu entnehmen.
Die Maßnahmen sind nicht beitragspflichtig.
Nach Beschluss des Magistrats wird die Planung der Öffentlichkeit über die Medien und den
städtischen Internetauftritt vorgestellt. Weiterhin erfolgt eine Anwohner- und
Anliegerinformation vor Umsetzung der Maßnahme über Informationsblätter. Die Originalpläne
sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen.
2. Zusammenwirken der Radverkehrsmaßnahme mit Gleiserneuerung und Kanalerneuerung
Gleiserneuerung Heidelberger Straße in Bessungen/barrierefreier Ausbau der Haltestelle
Bessunger Straße mit Fahrtrichtung Innenstadt
Die Gleise in der Heidelberger Straße zwischen Heinrichstraße und Landskronstraße weisen in
beiden Fahrtrichtungen extremen Verschleiß auf und müssen daher dringend kurzfristig
erneuert werden, um eine sonst drohende Betriebsstilllegung zu vermeiden. Die Planungen der
HEAG mobilo sehen Erneuerungen auf der gesamten Länge in unveränderter Gleislage vor.
Die Gleiserneuerungen sind nur ohne Straßenbahnbetrieb möglich. Auf dieser sehr hoch
belasteten ÖPNV-Strecke können die Straßenbahnen nur innerhalb von Schulferien durch
Schienenersatzverkehr mit Bussen ersetzt werden, so dass ein Bauen außerhalb der
Schulferien nicht möglich ist.
Die HEAG mobilo hat als Maßnahmenträger folgende grundsätzlichen Realisierungsabschnitte
vorgesehen, wobei sich auf kleineren Abschnitten noch Abweichungen ergeben könn en. Die
langen Vorlaufzeiten für einen Schienenersatzverkehr sind dabei berücksichtigt:
Sommerferien 2017:
Gleiserneuerung zwischen Sandbergstraße und Landskronstraße
Gleiserneuerung zwischen Bessunger Straße und Hermannstraße
Gleiserneuerung auf ca. 50 m südlich Heinrichstraße
Sommerferien 2018:
Gleiserneuerung zwischen südlich Heinrichstraße und Hermannstraße
Haltestellenausbau Bessunger Straße stadteinwärts
Bau einer Fußgängerschutzanlage zur sicheren Querung zur und von der neuen
Straßenbahnhaltestelle Bessunger Straße stadteinwärts
Gleiserneuerung zwischen Sandbergstraße und Bessunger Straße
Während des Baus in den Sommerferien 2017 müssen die jeweils neben den Gleisen
verlaufenden Fahrstreifen für die Baustellenandienung zur Verfügung stehen, so dass nur die
jeweils rechten Fahrstreifen für den Autoverkehr verbleiben. Ein Parken wird in den
Fahrbahnbereichen nicht mehr möglich sein. Auch die Gleise querender Autoverkehr kann nur
stellenweise zugelassen werden.
- 9 -
Voraussetzungen für die Baumaßnahmen in den Sommerferien 2018 sind der Abschluss von
wesentlichen Kanalbaumaßnahmen (s.u.) sowie der zu erwirkende Planfeststellungsbeschluss
zum Haltestellenausbau Bessunger Straße Fahrtrichtung Innenstadt.
Zum Haltestellenausbau Bessunger Straße wie auch zur Fußgängerschutzanlage wird in einer
gesonderten Magistratsvorlage berichtet.
Kanalerneuerung Heidelberger Straße
Vor der Gleiserneuerung müssen umfangreiche Kanalerneuerungsmaßnahmen durchgeführt
werden.
Mit Magistratsvorlage 2016/0480 vom 06.12.2016 wurden bereits erste Schachtneu- und
-umbaumaßnahmen vorgestellt und beschlossen:
Neues Einstiegsbauwerk Bessunger Straße nebst Umbau von Schachtabdeckungen
Umbau Einstiegsbauwerk an der Sandbergstraße
Weiterhin sind für die Sommerferien 2018 Kanalneubaumaßnahmen vorgesehen, wobei evtl.
auch einzelne Maßnahmen bereits in den Osterferien oder im Vorlauf oder Nachlauf zu den
Sommerferien umgesetzt werden:
Schwierige neue Kanalkreuzungsbauwerke südlich der Heinrichstraße sowie
südlich der Hermannstraße
Neuverlegung eines zusätzlichen Kanals zwischen Heinrichstraße und südlich der
Hermannstraße
Weitere Schachtneu- und –umbauten im Bereich Moosbergstraße, Ahastraße und
Niederstraße
Zu den für das Jahr 2018 geplanten Kanalbaumaßnahmen wird in einer gesonderten
Magistratsvorlage berichtet.
Umsetzungszeitraum für die Radverkehrsmaßnahmen
Alle Radverkehrsmaßnahmen sind nur von den Gleiserneuerungen und Kanalerneuerungen in
den Sommerferien 2017 betroffen. Somit können und sollen alle Radverkehrsmaßnahmen im
Anschluss an die Sommerferien 2017 umgesetzt werden.
Im Folgejahr müssen lediglich zwei Abschnitte noch einmal angepasst werden:
Der Abschnitt zwischen Sandbergstraße und Bessunger Straße (Fahrtrichtung
Innenstadt) ist im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle
Bessunger Straße auf Basis des bis dahin von HEAG mobilo angestrebten
Planfeststellungsbeschlusses in den Sommerferien 2018 anzupassen.
Ein kleiner Teil der Deckschichtsanierung im Einmündungsbereich der
Moosbergstraße wird für die Kanalschachtsanierung im Sommer 2018 noch einmal
geöffnet.
Darmstadt, 31.03.2017
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
i. V.
Dr. Barbara Boczek Dr. Barbara Boczek
Stadträtin Stadträtin
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KOSTENBERECHNUNG Neuordnung der Verkehrsflächen in der Heidelberger Str. zugunsten von Radfahrstreifen Abschnitt Herrmannstraße bis Rüdesheimer Straße / Landskronstraße Pos. Art der Arbeit Menge Einheit E.P. Gesamt (Euro) (Euro) 1. Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung und -sich erung 1.1 Baustelleneinrichtung (5% der Bauskosten + 50% Aufschlag wg. Straßenbahnb ereich) psch 5.500 1.2 Maßnahmen zur Verkehrsregelung und -sicherung (3% der Bauskosten + 50% Aufschlag wg. Straßenbahnb ereich) psch 3.300 Summe Baustelleneinrichung 8.800 2. Deckschichterneuerung 2.1 Asphalt schneiden 365 m 5,20 1.898 2.2 vorhandene Deckschicht abfräsen 0 m² 5,00 0 2.3 Material (PAK) entsorgen 0 psch 3.000,00 0 2.4 Deckschicht incl. Decke Fräsen, entsorgen und Ne uaufbau 1507 m² 65,00 97.955 2.6 Fugenband 365 m 7,50 2.738 Summe Deckschichterneuerung 102.591 3. Markierung 3.1 Markierung Schutzstreifen Schmalstrich 12cm 242 m 5 ,00 1.210 3.2 Markierung Radfahrstreifen / Furt Breitstrich 25 cm 2333 m 9,00 20.997 3.3 Rotmarkierung 623 m ² 26,50 16.512 3.4 Piktogramm Fahrradsymbol ca. 1,00 x 1,30 m 9 St. 58 ,00 522 3.5 Piktogramm Fahrradsymbol ca. 0,80 x 0,90 m 50 St. 4 8,00 2.400 3.6 Markierung Pfeil 1,50m (Radfahrer) 4 St. 27,00 108 3.7 Markierung Parken Schmalstrich 12cm 87 m 5,00 433 3.8 Markierung Schmalstrich 12cm 716 m 5,00 3.580 3.9 Markierung Breitstrich 25 cm 26 m 9,00 234 3.10 Markierung Haltlinie 50cm 33 m 21,00 693 3.11 Markierung Wartelinie 50cm 25 m 22,00 550 3.12 Markierung Fußgängerfurt 0 m 7,00 0 3.13 Markierung Sperrfläche 25cm 142 m 9,00 1.278 3,14 Markierung Pfeil 5,00m geradeaus 6 St. 68,00 408 3.15 Markierung Pfeil 5,00m geradeaus und re/li 4 St. 9 0,00 360 3.16 Markierung Pfeil 5,00m re/li 14 St. 84,00 1.176 3.17 Erneuerung vorhandener, stark beschädigter Mark ierung psch. 5.000 Summe Markierung 55.461 1 von 2 Pos. Art der Arbeit Menge Einheit E.P. Gesamt (Euro) (Euro) 4. Demarkierung 4.1 Schmalstrich entfernen und Fläche schließen 310 m 8 ,00 2.480 4.2 Schmalstrich entfernen (feinfräsen) 138 m 4,00 552 4.3 Breitstrich entfernen und Fläche schließen 113 m 15 ,00 1.695 4.4 Breitstrich entfernen (feinfräsen) 207 m 8,00 1.656 4.5 Strich 50 cm entfernen und Fläche schließen 6 m 26, 00 156 4.6 Pfeil 5,00m geradeaus entfernen und Fläche schli eßen 3 St. 75,00 225 4.7 Pfeil 5,00m geradeau+(re/li) entfernen und Fläch e schließen 5 St. 144,00 720 4.8 Pfeil 5,00m re/li entfernen und Fläche schließen 0 St. 111,00 0 Summe Demarkierung 7.484 5. Verkehrsschilder 5.1 Rohrpfosten liefern und einbauen incl. Fundament 8 St. 150,00 1.200 5.2 Verkehrsschild liefern und montieren 9 St. 50,00 450 5.3 Verkehrsschild (Zusatzzeichen) liefern und monti eren 8 St. 40,00 320 5.4 Verkehrsschild demontieren 16 St. 25,00 400 5.5 Rohrpfosten abbauen 4 St. 53,00 212 Summe Verkehrsschilder 2.582 6. Sonstiges 6.1 Fahrradstände Betaparker incl. Einbau 20 St. 150,00 3.000 6.2 Fahrradstände Anlehnbügel incl. Einbau 11 St. 450,00 4.950 7.950 7. Lichtsignalanlagen 7.1 Anpassung der Induktionsschleifen/Mastausleger 3.000 7.2 Anpassung Signalprogramme 2 psch. 4.000,00 8.000 7.3 Bau und Installation Signalgeber 1 psch. 5.000,00 5.000 16.000 Summe Herstellungskosten (netto) 200.867 Planung, Stundenhonorar, Lph 1-5 22.000 Planung und Oberbauleitung lt. HOAI 2013 § 48 Zone III, Lph 6-9 8.063 Örtliche Bauleitung 3% 6.026 Voraussichtliche Preissteigerungen der Herstellungskosten bis zum Baubeginn, ca. 5% 10.043 Vermessung + Luftbilder 1.232 Summe Bau- und Planungskosten (netto) 248.231 Mehrwertsteuer 19 % 47.164 Summe (brutto) 295.395 Unvorhersehbares (ca.10%) und Rundung 34.605 Gesamtsumme 330.000 Darmstadt, den 11.07.2016 Aufgestellt: Dipl.-Ing. K.Weber Darmstadt, den 31.03.2017 Aufgestellt: Summe Sonstiges Dipl.-Ing. A. Bachem Summe Lichtsignalanlagen 2 von 2
Beratungsverlauf (4)
Orte (10)
- Heidelberger Straße
- Landskronstraße
- Niederstraße
- Hermannstraße
- Ahastraße
- Sandbergstraße
- Moosbergstraße
- Bessunger Straße 90
- Heinrichstraße
- Rüdesheimer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0060
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.03.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00