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0241/2018

Neufassung der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gem. § 37 GO

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2018, TOP 9.3

Anlage 1 Richtlinie Finanzmittel Neu

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Richtlinie Finanzmittel Alt

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Anlage 1 Richtlinie Finanzmittel Neu

4913 Zeichen

Anlage 1, Neufassung: 
 
Richtlinie über Ziele und Verfahren der Vergabe bezirksorientierter 
Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW  
im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld 
 
 
I. Grundsätze und Ziele: 
 
Ziel der bezirklichen Förderung ist grundsätzlich die Anschub- oder 
Ergänzungsfinanzierung von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht 
verwirklicht werden könnten. 
 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Ehrenfeld (Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich, 
Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Ossendorf und Vogelsang) schwerpunktmäßig dazu 
beitragen, nachhaltige soziale Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen 
Kultur, Jugend und Familie, Heimatpflege/Brauchtum, Integration, Leben im 
öffentlichen Raum, Ökologie, Seniorinnen und Senioren, Sportpflege/Sportförderung 
sowie Stadtgestaltung zu ermöglichen. 
 
Gefördert werden nur Maßnahmen für den Stadtbezirk Ehrenfeld. Allein die 
Bezirksvertretung ist entscheidungsbefugt. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus bezirksbezogenen Haushaltsmitteln besteht 
nicht. 
 
II. Verfahren: 
 
A. Antrag 
 
1. Als Antrag ist das Antragsformular der Bezirksve rtretung Köln-Ehrenfeld zu 
verwenden. Die Anträge sind an den Bezirksbürgermeister zu richten. Der 
Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Bürgeramt Köln-Ehrenfeld 
weitergeleitet.  
 
2. Zusätzliche Erläuterungen zur Beschreibung, zu d en geplanten Kosten und 
zur Finanzierung der Maßnahme können auf einem weiteren Blatt beigefügt 
werden 
 
3. Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt und un terschrieben sind, werden nicht 
in die Beratung aufgenommen. 
 
B. Bezuschussung 
 
1. Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Pro jekte, Maßnahmen oder 
Beschaffungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen 
entscheidet die Bezirksvertretung sofern hierzu ein besonderes öffentliches 
Interesse vorliegt.

2. Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der R egel nicht möglich. Ein 
angemessener Eigenanteil sollte gewährleistet und ausgewiesen sein. 
 
3. Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Z wecke sowie 
gewinnorientierte oder gewerbliche Maßnahmen. 
 
4. Der Arbeitskreis Finanzen (bestehend aus den gem eldeten Mitgliedern der 
Fraktionen) unter der Leitung des Bezirksbürgermeisters berät die 
Zuschussanträge vor. Auf Grundlage dieser Vorberatung fertigt die Verwaltung 
eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung. Der 
Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld gewährt. Der 
Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Köln die 
bezirksorientierten Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt. Auch 
Ablehnungen müssen in den Beschluss aufgenommen werden. 
 
5. Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschu ss in Teilbeträgen 
beziehungsweise auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 
ausgezahlt werden. 
 
6. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
 
7. Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Übersch uss entstanden sein 
sollte, ist der Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in 
Höhe des ausgewiesenen Überschusses, zurückzuzahlen. 
 
C. Abrechnung 
 
1. Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger ha t innerhalb von drei 
Monaten nach Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, 
sofern die Auszahlung aus haushaltsrechtlichen Gründen erst nach 
Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, die Endabrechnung mit einem 
genauen Verwendungsnachweis aller  Ausgaben, sowie eine Aufstellung der 
Einnahmen in Fotokopie vorzulegen. 
 
2. Dem Verwendungsnachweis ist ein kurzer Erfahrung sbericht (maximal eine 
Seite) beizufügen. 
 
3. Das Bürgeramt prüft den Verwendungsnachweis sach lich/fachlich und 
rechnerisch. Das Prüfungsergebnis ist dem Zuschussnehmer mitzuteilen. 
 
4. Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht voll ständig innerhalb der unter 
Ziffer C 1 genannten Frist vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss 
zurückgefordert werden.  
 
D. Sonstiges 
 
1. Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Zusamme nhang mit den bewilligten 
bezirksorientierten Mitteln stehen, ist vorher eine Einladung an die 
Bezirksvertretung Ehrenfeld (vertreten durch den Bezirksbürgermeister) zu 
senden.

2. Im Rahmen der Veranstaltung (Ziffer D 1), in all en Druckschriften und bei 
Veröffentlichungen in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem 
geförderten Projekt beziehungsweise der geförderten Maßnahme ist auf die 
Unterstützung der Bezirksvertretung Ehrenfeld ausdrücklich mit Beachflags 
sowie der Formulierung „gefördert mit Mitteln des Stadtbezirks Ehrenfeld“ und 
/oder mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. Das Logo und die 
Beachflags können beim Bürgeramt angefordert werden. 
 
3. Unberührt von den vorstehenden bezirklichen Rich tlinien gelten im Übrigen die 
städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0241/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neufassung der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gem. § 37 GO 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinie für die 
Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gemäß § 37 GO. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich gegen die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinie für 
die Vergabe der bezirksorientieren Finanzmittel gemäß § 37 GO aus. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018

2 
Begründung: 
Der Arbeitskreis Finanzen der Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Verwaltung mit der Überarbeitung 
der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gemäß § 37 GO beauftragt. 
Nach Abstimmung mit den Mitgliedern des AK Finanzen schlägt die Verwaltung daher die beigefügte 
Neufassung der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel vor (vgl. Anlage 1).  
Die Richtlinie wurde neu strukturiert und in folgenden Punkten geändert: 
 
-Die Ziele und Grundsätze unter I. wurden aktualisiert und konkretisiert.  
 
-Unter B Ziffer 4 wurde das Verfahren angepasst (statt Antrag wird eine Beschlussvorlage einge-
bracht) und festgehalten, dass der AK Finanzen die Anträge vor berät. Die Entscheidung obliegt der 
Bezirksvertretung. In der alten Fassung der Richtlinie war festgeschrieben, dass der AK Finanzen 
über die Anträge entscheidet. 
 
-Aus rechtlichen Gründen wurde der Passus gestrichen, dass bei einer Änderung des Projektes der 
Antragsteller einen Änderungsantrag für ein anderes Projekt beantragen kann. Grundsätzlich muss 
hier ein neuer Zuschussantrag gestellt werden, über welchen die Bezirksvertretung wiederum ent-
scheidet. 
 
-Unter D 2 wurden die Beachflags als Hinweis auf die Förderung durch die Bezirksvertretung aufge-
nommen. 
Anlagen

Anlage 2 Richtlinie Finanzmittel Alt

3204 Zeichen

Anlage 2, Altfassung: 
 
Richtlinie über Ziele und Verfahren der Vergabe bezirksorientierter 
Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 
Ziele: 
 
Ziel der bezirklichen Förderung ist die Anschub- oder Ergänzungsfinanzierung von 
bezirklichen Projekten und Maßnahmen, die ohne diese Förderung nicht verwirklicht 
werden könnten. 
 
Die Förderung soll schwerpunktmäßig dazu beitragen, die nachhaltige Sicherung und 
Entwicklung der sozialen Stadt im Sinne der Agenda 21 im Stadtbezirk Ehrenfeld zu 
ermöglichen. 
Sozialpräventive Projekte, insbesondere im Kinder-, Jugend-, Familien-, Sport- und 
Seniorenbereich haben Vorrang. 
Als förderungswürdig werden sozialraumorientierte und gemeinwesenbezogene 
sowie zielgruppenorientierte Projekte und Maßnahmen berücksichtigt, die einen 
direkten Bezug zum Stadtbezirk Ehrenfeld haben. 
Besondere Förderung sollen Projekte und Maßnahmen zur Integration von 
Migrantinnen und Migranten erhalten. 
 
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung bezirksbezogener Haushaltsmittel besteht 
nicht. 
 
Allein die Bezirksvertretung ist entscheidungsbefugt. 
 
 
Verfahren: 
 
Voraussetzung für eine Förderung mit bezirksbezogenen Mitteln (Zuschuss an Dritte) 
ist ein konkreter formloser Antrag mit einer Beschreibung des Projektes oder der 
Maßnahme sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem der 
Zuschussbedarf ersichtlich ist. 
 
Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Projekte, Maßnahmen oder 
Beschaffungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. 
 
Anträge sind an den Bezirksbürgermeister zu richten. 
Das Bezirksbürgeramt erhält eine Durchschrift. 
Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung. 
 
Der AK Finanzen (bestehend aus den gemeldeten Mitgliedern der Fraktionen) unter 
der Leitung des Bezirksbürgermeisters entscheidet über die Anträge und bringt diese 
als Antrag in die nächste Sitzung der BV ein. Auch Ablehnungen müssen in den 
Beschluss aufgenommen werden. 
 
Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bezirksbürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel.

Bewilligungen erfolgen unter der Bedingung der ordnungsgemäßen Verwendung der 
bezirksbezogenen Mittel. 
Sollte ein geplantes Projekt nicht durchgeführt werden, so kann der Antragsteller 
einen Änderungsantrag für ein anderes Projekt beantragen. Dies wird im AK 
Finanzen dann neu entschieden, muss jedoch nicht erneut beschlossen werden. 
 
Die antragsgemäße Verwendung ist durch einen fristgerechten 
Verwendungsnachweis vom Zuschussnehmer nachzuweisen. Der Zuschussnehmer 
ist gehalten, in geeigneter Form (z.B. in den jeweiligen Publikationen/Einladungen 
o.ä.) darauf hinzuweisen, dass das jeweilige Projekt oder die Maßnahme aus 
bezirksorientierten Mitteln durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld gefördert wird. 
 
Die Verwaltung prüft den Verwendungsnachweis sachlich/fachlich und rechnerisch. 
Das Prüfungsergebnis ist dem Zuschussnehmer mitzuteilen. 
 
Das Bürgeramt unterrichtet die Bezirksvertretung regelmäßig über die 
Mittelbewirtschaftung. 
 
Unberührt von den vorstehenden bezirklichen Richtlinien gelten im Übrigen die 
städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0241/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.01.2018
Erstellt
18.01.2018 10:50