0241/2018
Neufassung der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gem. § 37 GO
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Richtlinie Finanzmittel Neu
4913 Zeichen
Anlage 1, Neufassung: Richtlinie über Ziele und Verfahren der Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld I. Grundsätze und Ziele: Ziel der bezirklichen Förderung ist grundsätzlich die Anschub- oder Ergänzungsfinanzierung von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht verwirklicht werden könnten. Die Förderung soll im Stadtbezirk Ehrenfeld (Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Ossendorf und Vogelsang) schwerpunktmäßig dazu beitragen, nachhaltige soziale Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Jugend und Familie, Heimatpflege/Brauchtum, Integration, Leben im öffentlichen Raum, Ökologie, Seniorinnen und Senioren, Sportpflege/Sportförderung sowie Stadtgestaltung zu ermöglichen. Gefördert werden nur Maßnahmen für den Stadtbezirk Ehrenfeld. Allein die Bezirksvertretung ist entscheidungsbefugt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus bezirksbezogenen Haushaltsmitteln besteht nicht. II. Verfahren: A. Antrag 1. Als Antrag ist das Antragsformular der Bezirksve rtretung Köln-Ehrenfeld zu verwenden. Die Anträge sind an den Bezirksbürgermeister zu richten. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Bürgeramt Köln-Ehrenfeld weitergeleitet. 2. Zusätzliche Erläuterungen zur Beschreibung, zu d en geplanten Kosten und zur Finanzierung der Maßnahme können auf einem weiteren Blatt beigefügt werden 3. Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt und un terschrieben sind, werden nicht in die Beratung aufgenommen. B. Bezuschussung 1. Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Pro jekte, Maßnahmen oder Beschaffungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung sofern hierzu ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 2. Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der R egel nicht möglich. Ein angemessener Eigenanteil sollte gewährleistet und ausgewiesen sein. 3. Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Z wecke sowie gewinnorientierte oder gewerbliche Maßnahmen. 4. Der Arbeitskreis Finanzen (bestehend aus den gem eldeten Mitgliedern der Fraktionen) unter der Leitung des Bezirksbürgermeisters berät die Zuschussanträge vor. Auf Grundlage dieser Vorberatung fertigt die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung. Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Köln die bezirksorientierten Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt. Auch Ablehnungen müssen in den Beschluss aufgenommen werden. 5. Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschu ss in Teilbeträgen beziehungsweise auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ausgezahlt werden. 6. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 7. Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Übersch uss entstanden sein sollte, ist der Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des ausgewiesenen Überschusses, zurückzuzahlen. C. Abrechnung 1. Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger ha t innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, die Endabrechnung mit einem genauen Verwendungsnachweis aller Ausgaben, sowie eine Aufstellung der Einnahmen in Fotokopie vorzulegen. 2. Dem Verwendungsnachweis ist ein kurzer Erfahrung sbericht (maximal eine Seite) beizufügen. 3. Das Bürgeramt prüft den Verwendungsnachweis sach lich/fachlich und rechnerisch. Das Prüfungsergebnis ist dem Zuschussnehmer mitzuteilen. 4. Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht voll ständig innerhalb der unter Ziffer C 1 genannten Frist vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden. D. Sonstiges 1. Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Zusamme nhang mit den bewilligten bezirksorientierten Mitteln stehen, ist vorher eine Einladung an die Bezirksvertretung Ehrenfeld (vertreten durch den Bezirksbürgermeister) zu senden. 2. Im Rahmen der Veranstaltung (Ziffer D 1), in all en Druckschriften und bei Veröffentlichungen in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt beziehungsweise der geförderten Maßnahme ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Ehrenfeld ausdrücklich mit Beachflags sowie der Formulierung „gefördert mit Mitteln des Stadtbezirks Ehrenfeld“ und /oder mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. Das Logo und die Beachflags können beim Bürgeramt angefordert werden. 3. Unberührt von den vorstehenden bezirklichen Rich tlinien gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2044 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 0241/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neufassung der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gem. § 37 GO Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gemäß § 37 GO. Alternative: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich gegen die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientieren Finanzmittel gemäß § 37 GO aus. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 2 Begründung: Der Arbeitskreis Finanzen der Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Verwaltung mit der Überarbeitung der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gemäß § 37 GO beauftragt. Nach Abstimmung mit den Mitgliedern des AK Finanzen schlägt die Verwaltung daher die beigefügte Neufassung der Richtlinie für die Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel vor (vgl. Anlage 1). Die Richtlinie wurde neu strukturiert und in folgenden Punkten geändert: -Die Ziele und Grundsätze unter I. wurden aktualisiert und konkretisiert. -Unter B Ziffer 4 wurde das Verfahren angepasst (statt Antrag wird eine Beschlussvorlage einge- bracht) und festgehalten, dass der AK Finanzen die Anträge vor berät. Die Entscheidung obliegt der Bezirksvertretung. In der alten Fassung der Richtlinie war festgeschrieben, dass der AK Finanzen über die Anträge entscheidet. -Aus rechtlichen Gründen wurde der Passus gestrichen, dass bei einer Änderung des Projektes der Antragsteller einen Änderungsantrag für ein anderes Projekt beantragen kann. Grundsätzlich muss hier ein neuer Zuschussantrag gestellt werden, über welchen die Bezirksvertretung wiederum ent- scheidet. -Unter D 2 wurden die Beachflags als Hinweis auf die Förderung durch die Bezirksvertretung aufge- nommen. Anlagen
Anlage 2 Richtlinie Finanzmittel Alt
3204 Zeichen
Anlage 2, Altfassung: Richtlinie über Ziele und Verfahren der Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Ehrenfeld Ziele: Ziel der bezirklichen Förderung ist die Anschub- oder Ergänzungsfinanzierung von bezirklichen Projekten und Maßnahmen, die ohne diese Förderung nicht verwirklicht werden könnten. Die Förderung soll schwerpunktmäßig dazu beitragen, die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der sozialen Stadt im Sinne der Agenda 21 im Stadtbezirk Ehrenfeld zu ermöglichen. Sozialpräventive Projekte, insbesondere im Kinder-, Jugend-, Familien-, Sport- und Seniorenbereich haben Vorrang. Als förderungswürdig werden sozialraumorientierte und gemeinwesenbezogene sowie zielgruppenorientierte Projekte und Maßnahmen berücksichtigt, die einen direkten Bezug zum Stadtbezirk Ehrenfeld haben. Besondere Förderung sollen Projekte und Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen und Migranten erhalten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung bezirksbezogener Haushaltsmittel besteht nicht. Allein die Bezirksvertretung ist entscheidungsbefugt. Verfahren: Voraussetzung für eine Förderung mit bezirksbezogenen Mitteln (Zuschuss an Dritte) ist ein konkreter formloser Antrag mit einer Beschreibung des Projektes oder der Maßnahme sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem der Zuschussbedarf ersichtlich ist. Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Projekte, Maßnahmen oder Beschaffungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Anträge sind an den Bezirksbürgermeister zu richten. Das Bezirksbürgeramt erhält eine Durchschrift. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung. Der AK Finanzen (bestehend aus den gemeldeten Mitgliedern der Fraktionen) unter der Leitung des Bezirksbürgermeisters entscheidet über die Anträge und bringt diese als Antrag in die nächste Sitzung der BV ein. Auch Ablehnungen müssen in den Beschluss aufgenommen werden. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bezirksbürgeramt einen Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. Bewilligungen erfolgen unter der Bedingung der ordnungsgemäßen Verwendung der bezirksbezogenen Mittel. Sollte ein geplantes Projekt nicht durchgeführt werden, so kann der Antragsteller einen Änderungsantrag für ein anderes Projekt beantragen. Dies wird im AK Finanzen dann neu entschieden, muss jedoch nicht erneut beschlossen werden. Die antragsgemäße Verwendung ist durch einen fristgerechten Verwendungsnachweis vom Zuschussnehmer nachzuweisen. Der Zuschussnehmer ist gehalten, in geeigneter Form (z.B. in den jeweiligen Publikationen/Einladungen o.ä.) darauf hinzuweisen, dass das jeweilige Projekt oder die Maßnahme aus bezirksorientierten Mitteln durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld gefördert wird. Die Verwaltung prüft den Verwendungsnachweis sachlich/fachlich und rechnerisch. Das Prüfungsergebnis ist dem Zuschussnehmer mitzuteilen. Das Bürgeramt unterrichtet die Bezirksvertretung regelmäßig über die Mittelbewirtschaftung. Unberührt von den vorstehenden bezirklichen Richtlinien gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0241/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.01.2018
- Erstellt
- 18.01.2018 10:50