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A-H/0005/2020

Verkehrssicherheit auf der Straße "Am Dornbusch" kurzfristig erhöhen

Antrag an die BV Hiltrup 07.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 03.12.2020, TOP 6.2

Stellungnahme zum Antrag A-H/0005/2020 (nicht barrierefrei)

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Antrag A-H-0005-2020

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Stellungnahme zum Antrag A-H/0005/2020 (nicht barrierefrei)

3446 Zeichen

32.23.0012 26.10.2020
Frau Krieger 3211

Sladı Mönster
Bezirksverwaltung Hiltrup

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3, Nov. 2020 Mr

An die Bezirksvertretung in
Münster-Hiltrup a
©. 29, OKT. 2020

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über
Herrn Stadtrat Heuer

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33.23 - Herrn Tüns

Verkehrssicherheit auf der Straße Am Dornbusch kurzfristig erhöhen

« Antrag Ifd. Nr. A-H/0005/2020 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung
Münster-Hiltrup vom 09.03.2020

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup bittet die Verwaltung um Prüfung,
inwieweit die Verkehrssicherheit auf der Straße „Am Dornbusch“ erhöht werden kann. Hierzu
werden Maßnahmen wie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h, die Unterbindung des Radverkehrs auf dem gemeinsamen Geh-/Radweg und die Auf-
stellung von Freiburger Kegeln vorgeschlagen.

Einrichtung Tempo 30 km/h

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kommt für Wohngebiete mit hoher Fußgänger- und
Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf in Betracht. Tempo-30-Zonen dürfen
nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht auf klassifizierten Straßen eingerichtet wer-
den. Bei der Straße „Am Dornbusch“ handelt es sich um eine Kreisstraße, so dass die Ein-
richtung einer Tempo-30-Zone rechtlich nicht möglich ist.

Tempo 30 km/h auf Strecke kann eingerichtet werden, wenn eine schützenswerte Einrich-
tung oder eine Unfalllage vorliegt. Am Dornbusch befindet sich keine schützenswerte Ein-
richtung nach der StVO mit direktem Zugang zur Straße und eine Unfalllage liegt nach Mittei-
lung der Polizei für den betreffenden Streckenabschnitt ebenfalls nicht vor. Eine Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist daher rechtlich nicht möglich.

Verkehrssituation auf dem nördlichen gemeinsamen Geh-/Radweg

Aktuell ist der nördliche Hochbord als gemeinsamer Geh-/Radweg beschildert und für den
Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, Es wird angeregt, diesen gemeinsamen Geh-
/Radweg ausschließlich als Gehweg zu beschildern. In diesem Fall wären alle Radfahrer/-
innen gezwungen, auf der Fahrbahn zu fahren. Radfahrer/-innen, die sich aufgrund der Kur-
venlage, der parkenden Kraftfahrzeuge und des Buslinienverkehrs unsicher fühlen, haben

nicht mehr die Möglichkeit, die Nebenanlage zu nutzen. Aus diesem Grund wird vorgeschla-
gen, den nördlichen Geh-/Radweg als „Gehweg - Radfahrer frei“ für beide Richtungen zu
beschildern. Somit hätten Radfahrer/-innen künftig die Wahl zwischen der Fahrbahn und der
Nebenanlage. Mit dieser Verkehrsregelung haben unsichere Radfahrer/-innen nach wie vor
[ '- die.Mögliehkeit; ‚den Gehweg zu nutzen. Dennoch werden die Fußgänger/-innen durch diese
|® Regelung geschützt, da der Radverkehr untergeordnet wird und sich dem Fußgängerverkehr
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\ 1’Sbram EN DEREN. von der Bezirksvertretung befürwortet wird, bitten wir um
\ entsprechende Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde.

Aufstellung von Freiburger Kegeln

Freiburger Kegel stellen Verkehrsberuhigungselemente dar, die in Tempo-30-Zonen zum
Einsatz kommen. Durch die Anordnung des wechselseitigen Parkens wird die Fahrbahn ver-
engt, wodurch bereits eine Verkehrsberuhigung erzeugt wird.

Zudem können Freiburger Kegel auch ein Hindernis in der Fahrbahn darstellen. Vor dem
Hintergrund, dass ggfs. durch Änderung der Verkehrsregelung künftig auch Radfahrer/-innen
in der Fahrbahn fahren dürfen, sollten auch aus Verkehrssicherheitsgründen keine Freibur-
ger Kegel aufgestellt werden.

INN

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Antrag A-H-0005-2020

2072 Zeichen

A-H/0005/2020

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
09.03.2020

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Flatsservios
Bezirksyerwaltiinn Hiltt-up

13, März 2020

Antrag:

Verkehrssicherheit auf der Straße „Am Dornbusch“ kurzfristig erhöhen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Verkehrssicherheit auf der Straße „Am Dornbusch“, im
Abschnitt zwischen der Pater-Kolbe-Straße und dem Böckenhorst, durch geeignete
Maßnahmen die Verkehrssicherheit kurzfristig und auf Dauer zu erhöhen.

Dazu soll geprüft werden:
- Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
- Ausweisung des nördlich verlaufenden gem. Geh-und Radweges ausschließlich als Gehweg

- Aufstellung von zusätzlichen Freiburger Kegeln zur weiteren Reduzierung der
Geschwindigkeit.

Begründung:

Derzeit wird die Buslinie 1 über die Straße Am Dornbusch umgeleitet. Aufgrund der erst im
Sommer 2020 beginnenden Bauarbeiten ander Pater-Kolbe-Straße ist davon auszugehen,
dass die Umleitung für den ÖPNV noch weit in das Jahr 2021 andauert.

Die Fahrbahn ist verhältnismäßig eng und die Nebenanlagen sind sehr schmal.

Vor dem Haus Am Dornbusch 58a ist eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Dort queren nicht
nur Spaziergänger und Anwohner die Straße, sondern auch die Nutzer des ÖPNV (aus dem
Baugebiet Lange Kuhle), vor allem viele Schüler, die nach Hiltrup fahren. Besonders morgens
in der Dunkelheit/Dämmerung und bei schlechter Wetterlage ist die Situation
unübersichtlich. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort z. Zt. 50 km/h. Die
Gehwegbreite an der Bushaltestelle beträgt ca. 1 m. Die Wartenden stehen also direkt an
der Fahrbahn - ohne Sicherheitsabstand zu dieser.

Auf der gegenüberliegenden Seite teilen sich die Fußgänger mit den Radfahrern den Weg.
Dieser gem. Geh- und Radweg kann derzeit im Begegnungsverkehr genutzt werden. Das
macht, vor allem für Kraftfahrer die ganze Situation noch unübersichtlicher. Vor allem für
Kraftfahrer, die aus der Pater-Kolbe-Straße in die Straße Am Dornbusch einfahren.

Für die Fraktion

Karl Kleine-Wilke

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Pater-Kolbe-Straße
  • Böckenhorst
  • Am Dornbusch 58a
  • Lange Kuhle

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-H/0005/2020
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
07.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37