A-H/0005/2020
Verkehrssicherheit auf der Straße "Am Dornbusch" kurzfristig erhöhen
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Stellungnahme zum Antrag A-H/0005/2020 (nicht barrierefrei)
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32.23.0012 26.10.2020 Frau Krieger 3211 Sladı Mönster Bezirksverwaltung Hiltrup = N / Fame 3, Nov. 2020 Mr An die Bezirksvertretung in Münster-Hiltrup a ©. 29, OKT. 2020 nn über Herrn Stadtrat Heuer über 33.23 - Herrn Tüns Verkehrssicherheit auf der Straße Am Dornbusch kurzfristig erhöhen « Antrag Ifd. Nr. A-H/0005/2020 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 09.03.2020 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit die Verkehrssicherheit auf der Straße „Am Dornbusch“ erhöht werden kann. Hierzu werden Maßnahmen wie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, die Unterbindung des Radverkehrs auf dem gemeinsamen Geh-/Radweg und die Auf- stellung von Freiburger Kegeln vorgeschlagen. Einrichtung Tempo 30 km/h Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kommt für Wohngebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf in Betracht. Tempo-30-Zonen dürfen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht auf klassifizierten Straßen eingerichtet wer- den. Bei der Straße „Am Dornbusch“ handelt es sich um eine Kreisstraße, so dass die Ein- richtung einer Tempo-30-Zone rechtlich nicht möglich ist. Tempo 30 km/h auf Strecke kann eingerichtet werden, wenn eine schützenswerte Einrich- tung oder eine Unfalllage vorliegt. Am Dornbusch befindet sich keine schützenswerte Ein- richtung nach der StVO mit direktem Zugang zur Straße und eine Unfalllage liegt nach Mittei- lung der Polizei für den betreffenden Streckenabschnitt ebenfalls nicht vor. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist daher rechtlich nicht möglich. Verkehrssituation auf dem nördlichen gemeinsamen Geh-/Radweg Aktuell ist der nördliche Hochbord als gemeinsamer Geh-/Radweg beschildert und für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, Es wird angeregt, diesen gemeinsamen Geh- /Radweg ausschließlich als Gehweg zu beschildern. In diesem Fall wären alle Radfahrer/- innen gezwungen, auf der Fahrbahn zu fahren. Radfahrer/-innen, die sich aufgrund der Kur- venlage, der parkenden Kraftfahrzeuge und des Buslinienverkehrs unsicher fühlen, haben nicht mehr die Möglichkeit, die Nebenanlage zu nutzen. Aus diesem Grund wird vorgeschla- gen, den nördlichen Geh-/Radweg als „Gehweg - Radfahrer frei“ für beide Richtungen zu beschildern. Somit hätten Radfahrer/-innen künftig die Wahl zwischen der Fahrbahn und der Nebenanlage. Mit dieser Verkehrsregelung haben unsichere Radfahrer/-innen nach wie vor [ '- die.Mögliehkeit; ‚den Gehweg zu nutzen. Dennoch werden die Fußgänger/-innen durch diese |® Regelung geschützt, da der Radverkehr untergeordnet wird und sich dem Fußgängerverkehr 1 an Dı au muss. \ 1’Sbram EN DEREN. von der Bezirksvertretung befürwortet wird, bitten wir um \ entsprechende Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde. Aufstellung von Freiburger Kegeln Freiburger Kegel stellen Verkehrsberuhigungselemente dar, die in Tempo-30-Zonen zum Einsatz kommen. Durch die Anordnung des wechselseitigen Parkens wird die Fahrbahn ver- engt, wodurch bereits eine Verkehrsberuhigung erzeugt wird. Zudem können Freiburger Kegel auch ein Hindernis in der Fahrbahn darstellen. Vor dem Hintergrund, dass ggfs. durch Änderung der Verkehrsregelung künftig auch Radfahrer/-innen in der Fahrbahn fahren dürfen, sollten auch aus Verkehrssicherheitsgründen keine Freibur- ger Kegel aufgestellt werden. INN a dk /uy!
Antrag A-H-0005-2020
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A-H/0005/2020 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 09.03.2020 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Flatsservios Bezirksyerwaltiinn Hiltt-up 13, März 2020 Antrag: Verkehrssicherheit auf der Straße „Am Dornbusch“ kurzfristig erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt die Verkehrssicherheit auf der Straße „Am Dornbusch“, im Abschnitt zwischen der Pater-Kolbe-Straße und dem Böckenhorst, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit kurzfristig und auf Dauer zu erhöhen. Dazu soll geprüft werden: - Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h - Ausweisung des nördlich verlaufenden gem. Geh-und Radweges ausschließlich als Gehweg - Aufstellung von zusätzlichen Freiburger Kegeln zur weiteren Reduzierung der Geschwindigkeit. Begründung: Derzeit wird die Buslinie 1 über die Straße Am Dornbusch umgeleitet. Aufgrund der erst im Sommer 2020 beginnenden Bauarbeiten ander Pater-Kolbe-Straße ist davon auszugehen, dass die Umleitung für den ÖPNV noch weit in das Jahr 2021 andauert. Die Fahrbahn ist verhältnismäßig eng und die Nebenanlagen sind sehr schmal. Vor dem Haus Am Dornbusch 58a ist eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Dort queren nicht nur Spaziergänger und Anwohner die Straße, sondern auch die Nutzer des ÖPNV (aus dem Baugebiet Lange Kuhle), vor allem viele Schüler, die nach Hiltrup fahren. Besonders morgens in der Dunkelheit/Dämmerung und bei schlechter Wetterlage ist die Situation unübersichtlich. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort z. Zt. 50 km/h. Die Gehwegbreite an der Bushaltestelle beträgt ca. 1 m. Die Wartenden stehen also direkt an der Fahrbahn - ohne Sicherheitsabstand zu dieser. Auf der gegenüberliegenden Seite teilen sich die Fußgänger mit den Radfahrern den Weg. Dieser gem. Geh- und Radweg kann derzeit im Begegnungsverkehr genutzt werden. Das macht, vor allem für Kraftfahrer die ganze Situation noch unübersichtlicher. Vor allem für Kraftfahrer, die aus der Pater-Kolbe-Straße in die Straße Am Dornbusch einfahren. Für die Fraktion Karl Kleine-Wilke Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Pater-Kolbe-Straße
- Böckenhorst
- Am Dornbusch 58a
- Lange Kuhle
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-H/0005/2020
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 07.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37