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Errichtung eines Warnschildes vor den Gefahren beim Baden im Rhein an der Panzerrampe in K-Sürth
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/1551/2015 vom 19.10.2015
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer AN/1551/2015 Stand: 19.10.2023 Sachstandsbericht Errichtung eines Warnschildes vor den Gefahren beim Baden im Rhein an der Panzerrampe in K-Sürth Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.11.2015 8.1.8 Errichtung eines Warnschildes vor den Gefahren beim Baden im Rhein an der Panzerrampe in K-Sürth, Antrag der FDP-Fraktion AN/1551/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, am Rheinufer im Bereich der sog. Panzerrampe in Köln-Sürth ein Warnschild vor Gefahren beim Baden im Rhein zu errichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt (nicht anwesend: Frau Bussmann). Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat an der sog. Panzerrampe in Köln-Sürth ein Warnschild aufgestellt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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