V/0782/2021
Verlängerung der Mitgliedschaften von Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0782/2021 Kurzüberblick Die Mitgliedschaft von drei Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung endet regulär zum 13.12.2021. Dies betrifft u. a. auch den Vorsitzenden des Beirates, der erst seit Mitte letzten Jahres in dieser Funktion tätig ist. Aufgrund der Corona-Pandemie haben im letzten Jahr nur wenige Sitzungen des Beirates stattgefunden. Daher wird für alle drei Beiratsmitglieder die Mitgliedschaft um ein Jahr bis zum 13.12.2022 verlängert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verlängerung der Wahlzeit der drei Beiratsmitglieder Herrn Prof. Mäckler, Frau Prof. Reichle und Frau Dr. Sternberg werden um ein Jahr bis zum 13.12.2022 verlängert. Finanzierung Produktgruppe: -- -- Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Andere Querschnittsthemen sind nicht betroffen. Die Vorgaben des § 12 LGG werden eingehalten.
Beschlussvorlage
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V/0782/2021 V/0782/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlängerung der Mitgliedschaften von Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung Beratungsfolge 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Wahlzeit der drei Mitglieder des Beirates für Stadtgestaltung, Prof. Christoph Mäckler, Prof. Diana Reichle und Dr. Mechthild Sternberg, wird um ein Jahr bis zum 13.12.2022 verlängert und somit einmalig in Abweichung zur Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung auf sechs Jahre verlängert. Begründung: Im Dezember 1996 hat der Rat der Stadt Münster die Einrichtung eines Beirates für Stadtgestaltung beschlossen. Gemäß § 3 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung besteht der Beirat aus sieben anerkannten Fachleuten der Bereiche Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt. Ohne Unterbrechung ist eine Mitgliedschaft im Beirat nur über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die Wahlzeit von Prof. Christoph Mäckler, Prof. Diana Reichle und Dr. Mechthild Sternberg endet satzungsgemäß nach fünf Jahren zum 13.12.2021. Herr Prof. Mäckler ist seit Mitte letzten Jahres Vorsitzender des Beirates für Stadtgestaltung. Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Sitzungen des Beirates für Stadtgestaltung ausgefallen. Er hat die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob eine Verlängerung der Mitgliedschaften für die drei ausscheidenden Personen für ein Jahr möglich sei. Für die Verlängerung der Mitgliedschaft der Beiratsmitglieder ist ein Beschluss des Rates erforderlich. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung ist in seiner Sitzung am 26.08.2021 über die angedachte Verlängerung der Mitgliedschaft der drei Beiratsmitglieder und die dafür erforderliche Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Münster informiert worden. Der Ausschuss nahm die Amt für Bürger- und Ratsservice 02.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka T elefon:492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0782/2021 mitgeteilte Verfahrensweise zur Kenntnis. Herr Prof. Mäckler, Frau Prof. Reichle und Frau Dr. Sternberg haben sich mit einer Verlängerung der Mitgliedschaft im Beirat für ein Jahr einverstanden erklärt. Auf der Sitzung des Beirates für Stadtgestaltung am 08.09.2021 ist auch die Verlängerung der Wahlzeiten aller anderen (vier) Beiratsmitglieder besprochen worden. Die Wahlzeiten dieser Mitglieder enden im Jahr 2023 und 2025. Auch hier wird eine Verlängerung der Wahlzeit um ein Jahr angestrebt. Herr Prof. Mäckler hat in der Sitzung darüber hinaus mitgeteilt, dass das Ausscheiden von zeitweise jeweils 3 Mitgliedern (z. B. auch im Jahre 2023) bei einer Zahl von 7 Beiratsmitgliedern unter dem Aspekt von „Kontinuität“ nicht sachdienlich sei. Er bittet die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, auf welche Art und Weise man zukünftig ein Ausscheiden von jeweils maximal 2 Mitgliedern erzielen könne. Die Verwaltung wird zur Verlängerung der Mitgliedschaften der übrigen Beiratsmitglieder im Frühjahr 2022 den Gremien eine Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Zusammenhang wird auch der Vorschlag von Herrn Prof. Mäckler zur Kontinuität beim Ausscheiden der Beiratsmitglieder geprüft. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0782/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2021
- Erstellt
- 14.10.2021 10:29