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V/0782/2021

Verlängerung der Mitgliedschaften von Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung

Vorlagen 26.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2021, TOP 11

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1358 Zeichen

Anlage A zur V/0782/2021
Kurzüberblick
Die Mitgliedschaft von drei Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung endet regulär zum
13.12.2021. Dies betrifft u. a. auch den Vorsitzenden des Beirates, der erst seit Mitte letzten
Jahres in dieser Funktion tätig ist. Aufgrund der Corona-Pandemie haben im letzten Jahr nur
wenige Sitzungen des Beirates stattgefunden. Daher wird für alle drei Beiratsmitglieder die
Mitgliedschaft um ein Jahr bis zum 13.12.2022 verlängert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Verlängerung der Wahlzeit der drei Beiratsmitglieder Herrn Prof. Mäckler, Frau Prof. Reichle
und Frau Dr. Sternberg werden um ein Jahr bis zum 13.12.2022 verlängert.
Finanzierung
Produktgruppe: -- --
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Andere Querschnittsthemen sind nicht betroffen.
Die Vorgaben des § 12 LGG werden eingehalten.

Beschlussvorlage

3337 Zeichen

V/0782/2021
V/0782/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Verlängerung der Mitgliedschaften von Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung
Beratungsfolge
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Wahlzeit der drei Mitglieder des Beirates für Stadtgestaltung, Prof. Christoph Mäckler, Prof.
Diana Reichle und Dr. Mechthild Sternberg, wird um ein Jahr bis zum 13.12.2022 verlängert und
somit einmalig in Abweichung zur Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung auf sechs Jahre
verlängert.
Begründung:
Im Dezember 1996 hat der Rat der Stadt Münster die Einrichtung eines Beirates für Stadtgestaltung
beschlossen. Gemäß § 3 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung besteht der Beirat aus sieben
anerkannten Fachleuten der Bereiche Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung. Sie werden
auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat
gewählt. Ohne Unterbrechung ist eine Mitgliedschaft im Beirat nur über einen Zeitraum von 5 Jahren
möglich.
Die Wahlzeit von Prof. Christoph Mäckler, Prof. Diana Reichle und Dr. Mechthild Sternberg endet
satzungsgemäß nach fünf Jahren zum 13.12.2021.
Herr Prof. Mäckler ist seit Mitte letzten Jahres Vorsitzender des Beirates für Stadtgestaltung. Aufgrund
der Corona-Pandemie sind viele Sitzungen des Beirates für Stadtgestaltung ausgefallen. Er hat die
Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob eine Verlängerung der Mitgliedschaften für die drei
ausscheidenden Personen für ein Jahr möglich sei.
Für die Verlängerung der Mitgliedschaft der Beiratsmitglieder ist ein Beschluss des Rates erforderlich.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung ist in seiner Sitzung am 26.08.2021 über die
angedachte Verlängerung der Mitgliedschaft der drei Beiratsmitglieder und die dafür erforderliche
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Münster informiert worden. Der Ausschuss nahm die
Amt für Bürger- und
Ratsservice
02.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Smolka
T elefon:492-3361
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0782/2021
mitgeteilte Verfahrensweise zur Kenntnis.
Herr Prof. Mäckler, Frau Prof. Reichle und Frau Dr. Sternberg haben sich mit einer Verlängerung der
Mitgliedschaft im Beirat für ein Jahr einverstanden erklärt.
Auf der Sitzung des Beirates für Stadtgestaltung am 08.09.2021 ist auch die Verlängerung der
Wahlzeiten aller anderen (vier) Beiratsmitglieder besprochen worden. Die Wahlzeiten dieser
Mitglieder enden im Jahr 2023 und 2025. Auch hier wird eine Verlängerung der Wahlzeit um ein Jahr
angestrebt.
Herr Prof. Mäckler hat in der Sitzung darüber hinaus mitgeteilt, dass das Ausscheiden von zeitweise
jeweils 3 Mitgliedern (z. B. auch im Jahre 2023) bei einer Zahl von 7 Beiratsmitgliedern unter dem
Aspekt von „Kontinuität“ nicht sachdienlich sei. Er bittet die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten
zu prüfen, auf welche Art und Weise man zukünftig ein Ausscheiden von jeweils maximal 2
Mitgliedern erzielen könne.
Die Verwaltung wird zur Verlängerung der Mitgliedschaften der übrigen Beiratsmitglieder im Frühjahr
2022 den Gremien eine Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Zusammenhang wird auch
der Vorschlag von Herrn Prof. Mäckler zur Kontinuität beim Ausscheiden der Beiratsmitglieder
geprüft.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage

Beratungsverlauf (2)

10.11.2021 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0782/2021
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2021
Erstellt
14.10.2021 10:29