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2014/0014

Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität

Magistratsvorlage 09.01.2014

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.02.2014 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Umweltamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0014 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:        
 
Betreff: Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität 
 
Vorlage vom: 09.01.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht zum Erhalt der Biodiversität zur Kenntnis und beauftragt das 
Umweltamt, in Absprache mit dem Naturschutzbeirat einen Maßnahmenkatalog für das Stadtgebiet 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auszuarbeiten. 
 
 
 
Anlagen: Biologische Vielfalt in Darmstadt_1 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.01.2014:  
 
Aus zahllosen Veröffentlichungen ist bekannt, dass viele Tier- und Pflanzenarten auf der Welt, 
in Europa, in Deutschland aber auch in Darmstadt gefährdet, vom Aussterben bedroht oder gar 
schon ausgestorben sind. Die Gefährdungsursachen sind vielfältiger Natur, vor allem tragen 
aber der Verlust von Lebensräumen durch Versiegelungen aller Art, Raubbau an der Natur aus 
kommerziellen Gründen und Nutzungsänderungen zum Verlust der Biodiversität bei. 
 
Trotz allem Wissen darüber geht der Trend unvermindert fort. Darum haben zahlreiche 
Kommunen in Deutschland das kommunale Bündnis zum Erhalt der biologischen Vielfalt 
unterzeichnet. Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das am 19.4.2010 (2010/0146) 
getan. 
 
Wissen um eine Misere ist das eine, handeln um ihr zu begegnen das andere. Darum hat der 
Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein umfangreiches Konzept erarbeitet, 
um die von Natur aus enorm hohe Biodiversität im Raum Darmstadt („hot spot der 
Biodiversität“) zu erhalten. Dieses umfangreiche Dokument enthält eine große Anzahl von 
Möglichkeiten, angefangen mit Flächenschonung und Umgang mit Grünanlagen und Wäldern 
bis hin zu öffentlichwirksamem Handeln und ist zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt. 
 
Es wird sofort deutlich, dass hier ein Konflikt zwischen Naturschutz und einigen anderen 
Interessen wie z.B. Flächenbedarf für Wohnraum und Erschließung, Ansprüchen der Bürger an 
„gepflegten“ Grünanlagen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Belangen und 
Freizeitwünschen besteht. Hohe Verantwortung für den Artenschutz und Anforderungen eines 
Ballungsraumes stehen einander gegenüber. Der Naturschutzbeirat als „Lobby“ der Natur und 
in dieser Sache beratendes Organ der Stadt legt der Verwaltung für ihre notwendigen 
Abwägungen seine Anforderungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt vor. 
 
Darmstadt ,09.01.2014 
 
Dezernat III 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

anlage 1

68653 Zeichen

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 1 
 
KOMMUNALES MAßNAHMENPROGRAMM  
 
„25  SCHRITTE ZUR BIOLOGISCHEN VIELFALT IN DARMSTADT “ 
 
- Entwurf der AG Biodiversität des Naturschutzbeirates der Stadt Darmstadt - 
Stand 29.7.13 
 
 
1. Einführung: Ziele und Grundsätze  
1.1 Der Rahmen 
 
Biologische Vielfalt  (Biodiversität) ist Vielfalt in drei Dimensionen, die untereinander verknüpft sind: 
an Lebensräumen, an Tier- und Pflanzenarten und an genetischen Typen innerhalb von Arten. Diese 
Vielfalt ist durch vielfältige Ursachen weltweit bedroht. Dem muss aus vielen ethischen, sozialen und 
ökologischen Gründen entgegen gewirkt werden, nicht zuletzt auch aus ökonomischen, denn biologi- 
sche Vielfalt sichert unsere Lebensgrundlagen, z.B. in Form von unverzichtbaren Ökosystemdienst- 
leistungen.  
Die Vereinten Nationen haben das Jahrzehnt 2011-2020 zur „ UN-Dekade Biologische Vielfalt “ ausge- 
rufen, was die große Chance eröffnet, den Wert der Biodiversität stärker im Bewusstsein der Men- 
schen zu verankern. Diese Einsicht hat auch zur Verabschiedung von Zielerklärungen und Maßnah- 
menprogrammen auf verschiedenen Ebenen geführt. Weltweit wurde die „ Convention on Biological 
Diversity (CBD) “ beschlossen. 
Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung 2007 die „ Nationale Strategie zur biologischen Viel- 
falt (NBS) “ verabschiedet. Diese hat auch international besondere Anerkennung gefunden, weil sie 
zukunftsorientierte Visionen (Leitbilder) und rund 330 konkrete Ziele – oft quantifiziert und mit ei- 
nem Zieljahr versehen – enthält. Mit ca. 430 Maßnahmen soll bis 2020 der Rückgang der biologi- 
schen Vielfalt in Deutschland aufgehalten und der Trend umgekehrt werden (1). Die NBS bildet eine 
gute Grundlage für die Entwicklung kommunaler Strategien. Einige hierfür besonders wichtige Aus- 
züge sind im Anhang zusammengestellt. Hier soll zunächst nur betont werden, dass die NBS die Vor- 
bildfunktion des Staates  - und damit auch einer jeden Kommune - besonders in den Vordergrund 
rückt: 
 
„Unsere Vision für die Zukunft ist: 
Die Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland zeigen auf den verschiedenen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) 
engagiert und transparent, wie sich die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt konkret verwirklichen 
lässt und gehen in ihrem gesamten Handeln vorbildlich voran. Dies führt auch zu bürokratischen Entlastungen. 
Unsere Ziele sind: 
Geeignete Flächen der öffentlichen Hand weisen dauerhaft eine hohe und regionaltypische Vielfalt von naturnahen Lebens- 
räumen und von Arten auf. 
Ausrichtung der Liegenschaftspolitik des Bundes auf das Ziel der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 ha/Tag 
bis zum Jahr 2020. Langfristig sollte es dem Bund gelingen, die tatsächliche Neuinanspruchnahme von Flächen weitgehend 
durch die erneute Nutzung vorhandener Flächen zu ersetzen. 
Bis zum Jahr 2020 wird ein vorbildliches Beschaffungs- und Bauwesen angestrebt, das sich hinsichtlich der Natur- und Um- 
weltfreundlichkeit auch an biodiversitätserhaltenden Standards orientiert. Dazu werden die bestehenden Umweltgütesiegel 
weiterentwickelt. Begleitend werden die geltenden Grundlagen der Beschaffung überprüft und wo notwendig weiterentwi- 
ckelt. 
Begründungen: 
Die öffentliche Hand ist einer der größten Flächeneigentümer in Deutschland. […] Die öffentliche Hand vergibt […]jährlich 
Aufträge im Gesamtwert von 256 Mrd. und kann durch eine entsprechende Ausrichtung des Beschaffungswesens die Erhal-

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 2 
tung der biologischen Vielfalt durch die Verwendung von Produkten aus nachhaltiger Nutzung unterstützen. Erfahrungen in 
anderen Bereichen zeigen, dass Wettbewerbe ein wirksames Instrument sind, um Akteure zu anspruchsvollem Handeln zu 
motivieren. 
Wir streben Folgendes an: 
- Entwicklung einer Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Flächen im Besitz der 
öffentlichen Hand bis 2010, 
- vorbildlicher Beitrag des Bundes zur Erreichung des Ziels der Flächeninanspruchnahme auf 30 ha/Tag bis zum Jahr 2020 in 
Form einer kontinuierlichen Reduzierung der Neuinanspruchnahme, 
- natürliche Entwicklung auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020.“ 
 
Auch eine Hessische Biodiversitätsstrategie liegt seit Juni 2013 vor.  
 
1.2 Die Rolle der Kommunen 
 
Die Notwendigkeit, biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln hat mittlerweile auch die 
kommunale Ebene erreicht. International war ein Meilenstein die Verabschiedung des “ Plan of ac- 
tion on subnational governments, cities and other local authorities for biodiversity ” (Dec. X/22) auf 
der 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Nagoya. Dieser strebt die verstärkte Einbeziehung und 
Unterstützung von Städten und Gemeinden zum Erreichen der Ziele der CBD an.  
Der steigende Stellenwert der biologischen Vielfalt schlägt sich in Deutschland in zahlreichen, in der 
letzten Zeit verabschiedeten kommunalen Biodiversitätsstrategien  nieder. „Immer mehr Kommunen 
erkennen, dass sich der Schutz der biologischen Vielfalt positiv auf die Lebensqualität der Menschen, 
die Attraktivität des Standorts und die Anpassung an die Klimaveränderungen auswirkt. Angesichts 
ihrer umfassenden Aufgaben in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Ent- 
scheidung über den Umgang mit Natur und Landschaft vor Ort, spielen sie eine wichtige Rolle beim 
Erhalt der biologischen Vielfalt und haben die Verantwortung, das öffentliche Bewusstsein zur Be- 
deutung der biologischen Vielfalt zu stärken“ (2). 
Wie die folgende Abbildung zeigt, besteht eine sehr enge Verknüpfung zwischen kommunalen Auf- 
gaben und den Zielen des Schutzes der biologischen Vielfalt. 
 
 (3)  
 
Aus dieser Verantwortung heraus wurde die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen “ entwi- 
ckelt und von vielen Städten und Gemeinde unterzeichnet, darunter von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Die Stadt ist damit eine Selbstverpflichtung eingegangen, die unter anderem folgende 
Punkte umfasst (Hervorhebungen zugefügt):

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 3 
 
„Daher bedarf es verstärkter Anstrengungen  aller Akteure auf allen Ebenen für den Erhalt der biolo- 
gischen Vielfalt. Städten und Gemeinden kommt dabei eine wichtige Bedeutung als Akteure zu, da sie 
die politische Ebene repräsentieren, die den Menschen am nächsten steht.  
Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Städte und Gemeinden eine aktuelle Heraus- 
forderung und hat für die unterzeichnenden Kommunen eine hohe Bedeutung  bei Entscheidungspro- 
zessen. Anlässlich des Internationalen Jahres der biologischen Vielfalt nehmen die unterzeichnenden 
Kommunen diese Herausforderung an und sehen die Notwendigkeit, die biologische Vielfalt vor Ort 
gezielt zu stärken . Aspekte der biologischen Vielfalt werden als eine Grundlage nachhaltiger Stadt- 
und Gemeindeentwicklung berücksichtigt. Die Anforderungen, die die Erhaltung der biologischen Viel- 
falt vor Ort stellt, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen“  (4). 
 
Als Konsequenz dieser Selbstverpflichtung wurde der Naturschutzbeirat mit der Ausarbeitung einer 
konkreten Umsetzungsstrategie beauftragt, die im Folgenden dargestellt wird. Sie orientiert sich in 
der Gliederung an der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“, fügt allerdings den Punkt 
Umsetzungs- und Erfolgskontrolle hinzu. Neben den vorgeschlagenen Maßnahmen sind umfangreich 
Beispiele aus anderen Kommunen aufgenommen worden, um konkrete Umsetzungen exemplarisch 
zu verdeutlichen. Deutlich wird dabei, dass es auch in Zeiten knapper Kassen möglich ist, auf der 
kommunalen Ebene wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die über gesetzliche Verpflichtungen hi- 
nausgehen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt könnte und sollte das Anliegen der biologischen Viel- 
falt auf allen Ebenen des kommunalen Handels stärken und so eine Leuchtturmfunktion einnehmen, 
die in die Region ausstrahlt und zum Nachahmen anregt. Dass der aktive Schutz von Natur und biolo- 
gischer Vielfalt einer Stadt auch wirtschaftlich nicht zum Nachteil gereichen muss, zeigt das Beispiel 
der Stadt Eckernförde. 
 
Die Stadt Eckernförde ist bislang die einzige Kommu ne, die schon viermal den Titel „Umweltfreundliche Gemein- 
de" erhalten hat. Auch zukünftig wird in der Stadt Eckernförde den Belangen von Natur- und Umweltschut z be- 
sondere Bedeutung zugesprochen werden, denn über di e Notwendigkeit besteht parteiübergreifender Konsen s, 
und die Erfahrung hat gezeigt, dass bei frühzeitige r und ernsthafter Berücksichtigung dieser Belange a uch ohne 
großes Budget viel erreicht werden kann. Man kann m ittlerweile konstatieren, dass die konsequente Berücksich- 
tigung von Naturschutzbelangen die Stadt Eckernförd e wirtschaftlich nicht hemmt, sondern eher zu einem  wer- 
bewirksamen Standortfaktor geworden ist (6). 
 
2. Die kommunale Strategie in Darmstadt 
2.1 Grundlagen 
 
Darmstadt ist eine Stadt mit besonders hoher biologischer Vielfalt . Dies ergibt sich unter anderem 
aus der Lage im Schnittbereich von fünf naturräumlichen Haupteinheiten mit großer geologisch-
klimatisch-hydrologische Diversität.  
Das Bundesamt für Naturschutz hat 30 Hotspots der Biodiversität  ermittelt, das „sind Regionen in 
Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen 
und Lebensräume. Die Hotspot-Regionen finden sich in ganz Deutschland - von der Ostsee bis zu den 
Alpen und nehmen zusammen etwa elf Prozent der Fläche Deutschlands ein“ (5). Darmstadt ragt mit 
seinen westlichsten Teilen in einen dieser Hotspots hinein: Nördliche Oberrheinebene mit Haardt- 
platten.  Die Teilhabe an einem solchen „Schatzkasten der Natur“ bedeutet für die Stadt Glücksfall 
und hohe Verantwortung zugleich. 
Die Ausgangssituation ist im Landschaftsplan von Darmstadt  (2004) sehr gut dargestellt. Auch wenn 
dieser Plan in Teilen nicht mehr ganz aktuell ist, enthält er dennoch sehr wertvolle Hinweise auch für 
die Umsetzung eines kommunalen Maßnahmenprogrammes. Hier sind insbesondere Ausgangszu- 
stand, Zielkonflikte und Entwicklungskonzepte differenziert nach Naturräumen dargestellt, die eine 
Grundlage für eine Konkretisierung vieler nachfolgend nur grob beschriebener Maßnahmen darste 
len.

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 4 
2.2 Handlungsfelder 
 
2.2.1 Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich 
 
1. Umweltdatenerhebung:  Durch eine umfassende Erhebung werden Grundlagendaten zur natur- 
schutzgerechten Stadtentwicklung ermittelt. Wichtig ist insbesondere die Erfassung innerstädtischer 
Brach- und potentieller Entsiegelungsflächen. 
 
Eckernförde: Eckernfördes ökologische Neuzeit began n mit der 1984 bis 1985 durchgeführten Umwelterhebu ng. 
Anders als in den bis dahin durchgeführten Umwelter hebungen anderer Gemeinden lag der Schwerpunkt nich t 
nur in der Bestandsaufnahme der landschaftsökologisch bedeutsamen Elemente, sondern auch in einer in konkre- 
te Handlungsempfehlungen mündenden Bewertung und in  detaillierten Empfehlungen zur zukünftigen Stadten t- 
wicklung. Mit Hilfe von Luftbildaufnahmen werden be ispielsweise potentielle Entsiegelungsflächen und B aulü- 
cken erfasst (6). 
 
2. Entwicklung eines intelligenten städtebaulichen Konzeptes , das kompakte Bauweisen, d.h. eine 
angemessene Siedlungsdichte und eine wohnumfeldnahe Durchgrünung, integriert. In Hessen gibt es 
bisher keine Städte mit einem integrierten Gesamtkonzept. Die Stadt sollte sich daher um eine Lan- 
desförderung bemühen.  Der Landschaftsplan von 2004 sollte als verbindliche Grundlage weiterer 
Planungen festgeschrieben werden.  
 
Eckernförde: Naturschutzbelange wurden frühzeitig u nd durch entsprechende Vorgaben in die Bebauungsplä ne in- 
tegriert. Eine grundlegende Änderung des Flächennut zungsplanes wurde eingeleitet, wodurch schutzwürdig e Flä- 
chen mit hoher biologischer Vielfalt von weiterer Überbauung ausgenommen werden konnten. In Eckernförde wurde 
der Landschaftsplan nicht nur als ein bloßes „Beiwerk“ zum Flächennutzungsplan erarbeitet, sondern die inhaltlichen 
Aussagen der Landschaftsplanung veränderten maßgebl ich die Schwerpunkte der Flächennutzungsplanung. Im  Er- 
gebnis sind die beiden Planwerke heute passgenau au feinander abgestimmt und bilden eine verlässliche Grundlage, 
die bei der Aufstellung von Bebauungs- und Grünordn ungsplänen Orientierung bietet. Eckernförde ist somit ein sehr 
positives Beispiel für ein gelungenes Zusammenspiel  und für eine gelungene Abwägung der Belange von La nd- 
schaftsplanung und Bauleitplanung. Eckernförde hat den Wert seines Naturraumpotenzials als wichtigen endogenen 
Standortfaktor bereits frühzeitig erkannt und ein ökologisches Gesamtkonzept für das Stadtgebiet aufgestellt.  
Stuttgart: Die Inhalte des Landschaftsplans werden grundsätzlich Bestandteil des Flächennutzungsplans und mit die- 
sem beschlossen. 
 
3. Verbindliche Festlegungen und Maßnahmen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums und 
der Bodenversiegelung : Boden-und Freiraumschutz durch kommunales und interkommunales Flä- 
chenmanagement. Im Einklang mit der NBS muss die Netto-Flächeninanspruchnahme durch Über- 
bauung reduziert und mittelfristig auf Null reduziert werden.  
 
Maßnahmen im Einzelnen:  
• Konzept zur Innenentwicklung oder Baulückenschließung,  
• Maßnahmen zum Flächenrecycling (Rückbau von Anlagen und Gebäuden, Baugrundaufberei- 
tung, Sicherung oder Dekontamination von Altlasten usw.),  
• Bevorzugung wasserdurchlässiger Beläge im kommunalen Wegebau,  
• Kopplung von Neuversiegelung an Rückbau (Entsiegelung),  
• Reaktivierung von Brachflächen unter Berücksichtigung ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung 
• Reduzierung der Straßenbreite im Rahmen von Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen 
(Entsiegelung),  
• Aktiver Rückbau von nicht genutzten versiegelten öffentlichen Flächen,  
• Beratung und Information der Bürger oder Gewerbetreibenden über Entsiegelungsmaßnah- 
men auf ihren Grundstücken,  
• Finanzielle Förderung für Bürger oder Gewerbetreibende für Entsiegelungsmaßnahmenauf ih- 
ren Grundstücken. 
 
Stuttgart reduziert den jährlichen Neuzuwachs von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Angestrebt ist, den Verbrauch 
von Nettobaulandfläche bis zum Jahr 2020 auf Null z u bringen. Stuttgart legt in Bebauungsplänen die Er haltung

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 5 
unversiegelter Flächen bzw. die Entsiegelung versiegelter Flächen fest. Das Garten-, Friedhofs- und Fo rstamt ent- 
siegelt im Siedlungsbereich versiegelte Flächen, wo dies technisch und funktional möglich ist. 
 
4. Erhaltung von  naturnahen Flächen im Siedlungsbereich  und Nutzung bestehender Potenziale zur 
Schaffung von naturnahen Flächen und  Naturerlebnisräumen  innerhalb des Siedlungsraumes. Diese 
können auch als „Wildnis auf Zeit“ angelegt werden. Vorhanden sind Vorschläge des NSB in den Kon- 
versionsflächen und Projekt des BUND „Wildnis auf Zeit“ am Osthang der Mathildenhöhe. 
 
In Eckernförde entstand seit 2001 aus einer rund 1, 6 Hektar großen Industriebrache eine Naturspielfläc he, die 
heute Kinder und Erwachsene gleichermaßen begeistert. Auch Hannover, Kiel und weiteren Kommunen gelang es, 
aufgegebene Industrieflächen in sogenannte Naturspielflächen umzuwandeln. 
 
5. Erhaltung und Neuschaffung von wohnungsnahen Grünflächen. Der Landschaftsplan weist im 
Innenstadtbereich Zonen mit Defiziten an Grünflächen aus; diese sind zu beheben. Bei allen Bau- 
maßnahmen im Innenstadtbereich sollten neue Grünflächen angelegt werden.  Die im Landschafts- 
plan vorgeschlagene (S. 88) Schaffung eines „Netzparkes“ sollte umgesetzt werden.  
 
Stuttgart plant und schafft in dicht bebauten Gebie ten, insbesondere in den Grünsanierungsbereichen, w oh- 
nungsnahe Grünflächen neu. Es werden die Empfehlung en für Mindestgrünflächenanteile aus dem Bericht Bo - 
denversiegelung übernommen. 
 
6. Neben den Grünanlagen und Parks spielen Spielplätze oder Außenanlagen  von öffentlichen Ge- 
bäuden für den Naturschutz eine wichtige Rolle. Im Rahmen der laufenden Schulsanierungen sollten 
Schulhöfe und Schulgärten sowie Spielplätze naturnah umgestaltet werden. 
•  
• Naturnahe Planung 
• Morphologisch vielseitige Gestaltung (z. B. Anlegen von Hügeln) 
• Anlegen von Weidenhäusern 
• Anpflanzung gebietsheimischer Gehölze 
• Anlegen eines Gemüse- oder Kräutergartens 
• Anlegen von Biotopen (z. B. Teich, Trockenmauer) 
• Anbringen von Nistkästen oder Insektennistwänden 
• Entsiegelung 
 
Der Schulhof der Artur- Becker-Grundschule in Prenz lau ist heute nicht mehr wiederzuerkennen, aus eine m sehr 
eintönigen Gelände ist heute ein vielgestaltiger Or t geworden, der zum Spielen, zum Sport und zur Natu rerfah- 
rung einlädt. Und das nicht nur für die dortigen Schülerinnen und Schüler, sondern für alle Kinder. 
 
7. Bauleitplanung:  Im Baurecht sollten die vielseitigen Möglichkeiten, den Naturschutz zu berück- 
sichtigen, genutzt werden, insbesondere die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung. 
 
• Darmstadt sollte verlangen, Eingriffe zu 100 Prozent auszugleichen, wie bereits 19 Prozent der 
Kommunen, die am Wettbewerb „Bundeshauptstadt im Naturschutz“ teilgenommen haben.  
• Generell ist auf zügige Umsetzung und verbesserte Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen zu 
achten. 
• Die bestehende Gehölzliste muss angepasst werden mit dem Ziel der Anpflanzung heimischer 
Gehölze und ausschließlicher Verwendung von heimischen und gebietsspezifischen Arten auf 
naturnahen Flächen und in Naturerlebnisräumen im Siedlungsbereich. Anregungen dazu wur- 
den vom NSB in vielen Stellungnahmen bereits gegeben; dabei sollten auch Obstgehölze be- 
rücksichtig werden.  
• Eine Begrünung von Flachdächern, Tiefgaragen und Carports sollte vorgeschrieben werden 
(Stuttgart: bis 15 ° Neigung, Kopenhagen: 30 °) 
• Fußwege und Parkplätze und ihrer Zu- und Abfahrten  sind mit dauerhaft wasserdurchlässigen Be- 
lägen anzulegen.

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 6 
• In Bebauungs- oder Grünordnungsplänen sollten - wo sinnvoll - folgende Maßnahmen festge- 
legt werden: Freihaltung von Ventilationsbahnen zur besseren Versorgung mit Frischluft, Anla- 
ge einer ausgedehnten Grünzone mit Baumreihen, Sträuchern oder weitläufigen Wiesenflä- 
chen, Verbot von schmalen Formschnitthecken, keine Einleitung von Niederschlagswasser in 
die Kanalisation, Anlage naturnaher Regenrückhaltebecken, Absicherung einer extensiven 
Grünlandnutzung, Festsetzung einer barrierefrei gestaltete Einfriedung von Grundstücken oder 
Grünanlagen für Kleintiere (z. B. Igel, Amphibien). Die Einhaltung sollte regelmäßig kontrolliert 
werden. 
 
8. Naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen . Das derzeitige Management sollte im NSB vorgestellt 
und diskutiert werden, um gezielte Vorschläge für ein Ökologisches Grünflächenmanagement einzu- 
bringen.  
 
Mögliche Maßnahmen: 
• Grundsätzliche Verwendung einheimischer, standortgerechter Arten 
• Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht unter Beachtung von Naturschutzaspekten* 
• Förderung von Sukzessionsflächen 
• Generelles Verbot von Laubsaugern 
• Naturnahe Mahd, Reduktion der Schnittfrequenz (höchstens 1-2mal im Jahr, Mahdzeitpunkt 
mit Rücksicht auf Spätblüher, Insekten und Wiesenbrüter) 
• Genereller Verzicht auf den Einsatz von Düngemitteln (mineralisch und organisch) 
• Genereller Verzicht auf synthetisch erzeugten Mineraldünger 
• Verwendung von regional erzeugtem Kompost 
• Genereller Verzicht auf Torf 
• Genereller Verzicht auf Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel 
• Verzicht auf Schädlingsbekämpfung oder der Einsatz ökologischer Schädlingsbekämpfung  
• Genereller Verzicht auf die Bewässerung der Rasenflächen in trockenen Sommermonaten 
• Genereller Verzicht auf den Einsatz von Streusalz bis auf unfallträchtige Fahrbahnabschnitte  
• Verzicht auf das Beseitigen ungemähter Randstreifen (z. B. unter Zäunen) 
• Förderung von Magerstandorten durch den gezielten Verzicht auf das Ausbringen einer Hu- 
musschicht auf offene Erdabbrüche, Böschungen etc. 
* Altbäume, die durch Schwächung oder Schädigung (z. B. durch holzzersetzende Pilze) als „gefährlich“ gelten, werden in städti- 
schen Bereichen oft aus Sicherheitsaspekten komplett beseitigt. Gerade diese städtischen Bäume stellen jedoch wertvolle Lebens- 
räume für die verschiedenen Tierarten (Totholzkäfer, Fledermäuse oder höhlenbewohnende Vögel) dar und gelten als „Trittstei- 
ne“ in einem Biotopverbund. Ähnliches gilt auch für alte Gebäude oder Mauern, die oft Lebensraum vieler Tierarten sind. Natur- 
schutzaspekte können aber, bei entsprechender Begutachtung im Vorfeld solcher Sicherungsmaßnahmen, durchaus berücksichtigt 
werden. Dazu gehören die Erhaltung des größtmöglichen Teils des Baumstammes statt einer kompletten Baumbeseitigung, das 
Abstützen gefährdeter Äste, die Einzäunung besonders wertvoller Altbäume in Grünanlagen, die Beachtung von Brutzeiten sowie 
die Erwägung einer Umsiedlung, insbesondere bei besonders gefährdeten Arten. Generell sollte eine Sicherungsmaßnahme zum 
Schutz von Passanten an den jeweiligen Standort des Baumes angepasst sein. Ein Straßenbaum der Zersetzungsprozesse zeigt, 
birgt sicher ein höheres Gefährdungspotential für Passanten, als ein Baum innerhalb eines nicht begehbaren und dicht bewachse- 
nen Teils einer Parkanlage (7). 
 
Hannover: Eine insgesamt naturnähere Grünflächenpfl ege, die mehr „Wildnis“ und bewusst etwas „Unordnun g“ 
zulässt, die die Pflege nicht nur ökonomischen und organisatorischen Zwängen unterordnet, und die die Pflege- 
hinweise aus der von der UNB beauftragten Arbeit um setzt, kann viel für den Pflanzen- und Tierartensch utz tun. 
Dafür ist ein umfassendes Programm notwendig. Neben  einer intensiven Sensibilisierung und Fortbildung der für 
die Pflege Verantwortlichen und der MitarbeiterInne n vor Ort für Artenschutzbelange, ist besonders ein e ziel- 
gruppengerechte Information der AnwohnerInnen über eine naturnahe Grünflächenpflege zu geben, um so ei n 
Umdenken zu unterstützen. Ein Teil der Fläche größe rer Parkanlagen, Grünverbindungen und gering genutz ter 
Friedhofsteile soll sich zukünftig weitgehend ungestört entwickeln können. In Abhängigkeit von Flächengröße und 
Struktur werden dann die Pflegeeingriffe unter Arte nschutz-Gesichtspunkten minimiert und/oder auch ein e (ge- 
lenkte) Sukzession ermöglicht.  
Erfurt: Als Zielvorgabe sollen quer durch die versc hiedenen Parkanlagen 50 % der Rasenflächen wie bish er als 
Kurzrasen und 50 % lediglich ein- bzw. zweimal jähr lich in einem abgestuften Plan gemäht werden. So so llen die 
herkömmlichen artenarmen Rasenflächen in artenreich ere Wiesenflächen und punktuell gezielt in naturnah e 
Wildblumenwiesen umgewandelt werden. Der Maschinenp ark soll an die neuen Anforderungen angepasst wer- 
den (Kauf von Wiesenmähgeräten, etc.). Ein Konzept zur Verwertung des Mähgutes ist zu erstellen.

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 7 
Stuttgart: Chemische Pflanzenschutzmittel werden nu r eingesetzt, wenn eine außergewöhnliche Schädlings kala- 
mität oder Pflanzenkrankheit den Einsatz unbedingt erforderlich macht und keine Alternativen bestehen.  In je- 
dem Fall, prüft die Landeshauptstadt Stuttgart zuvor die Umweltverträglichkeit. 
Tübingen: Mit umweltgerechter Planung und Entwicklu ng von Friedhofsflächen, wie zum Beispiel durch nat urna- 
he, einheimische Bepflanzung, konnte die bundesweite erste EMAS-II Zertifizierung (Öko-Audit) erreicht werden.  
 
9. Umweltgerechte Unterhaltung von Bahn- und Straßenbahnanlagen,  beispielsweise im Bereich 
Güterbahnhof Kranichstein. Herbizide sollen grundsätzlich nicht eingesetzt werden.  
 
Welche positiven Auswirkungen der fehlende oder nur sehr eingeschränkte Einsatz von Herbiziden 
z.B. auf Bahngleisen bei der Deutschen Bahn hat, kann an der beeindruckenden Artenvielfalt gerade 
auch seltener (Pflanzen-)Arten auf Güterbahnhöfen studiert werden. 
 
10. Umweltgerechte Anlage und Unterhaltung von Straßengrün und Integration des Straßengrüns in 
ein Biotopverbundsystem. Als lineare Elemente können Randflächen von Verkehrswegen in Darm- 
stadt insbesondere die naturräumlich vorhandenen Sandmagerrasen vernetzen.  
 
Bamberg: Magerrasenflächen entlang der Hauptverkehrswege  in Bamberg Ost verbinden großflächige Sandma- 
gerrasenstandorte. Auf den so entstandenen artenrei chen Straßenrändern erfolgt keine Düngung und die M ahd 
wurde auf ein- bis zweimal pro Jahr reduziert. Rund 420 verschiedene Pflanzenarten sind hier zu finden. 
Seit etwa Anfang der 1990er Jahre wurden in Münster nach und nach entlang von Straßen und Wegen schmale , 
überwiegend mit Bodendeckern bewachsene Gehölzpflanzungen entfernt. Vorhandenes Straßenpflaster, zum Bei- 
spiel auf Fahrbahnmittelstreifen, wurde abgetragen. Die Flächen wurden dann ausgekoffert und mit unterschied- 
lichen, vor allem mageren Substraten,  wieder aufgefüllt. Im Anschluss erfolgte die Einsa at von verschiedenen Blu- 
men- und Wiesenmischungen. 
Hannover: Beim Verkehrsgrün können spontane Besiedlungsprozesse  gefördert und durch Maßnahmen wie zum 
Beispiel durch Saatgutübertragungen von artenreiche n lokalen Standorten unterstützt werden. Durch das Auf- 
bringen nährstoffarmer Substrate wie Sand und Kies und den Verzicht auf Dünger  werden die Voraussetzungen für 
einen artenreichen Bewuchs geschaffen. Bei weniger frequentierten Parkplätzen und beim Wegebau sollten  vor- 
zugsweise wasserdurchlässige Beläge  eingesetzt werden. 
Chemnitz: Durch den Rückbau einer befestigten Parkplatzfläche  und Eingliederung in das öffentliche Grün entstand 
an der Straßburger Straße ein Ruderalgarten. 
Bietigheim-Bissingen: Artenreiche Grünflächen  im Verkehrsraum – Wiesenkräuter auf Mittelinseln und Seitenstrei- 
fen und Kletterpflanzen an Lichtmasten  bringen mehr Natur. 
 
11.  Kommunale Satzungen (z. B. Friedhofssatzung) sind daraufhin zu prüfen, ob naturschutzrelevan- 
te Inhalte festgelegt/verbessert werden können.   
 
2.2.2 Arten- und Biotopschutz 
 
12. Erhebung von Grundlagendaten/Monitoring . Dies dient zum einen dem gezielten Ergreifen von 
Schutzmaßnahmen, zum anderen zur Dokumentation von Erfolgen. In Darmstadt liegt bereits eine 
hochwertige floristische Kartierung (Dr. Jung) vor, eine Flechtenkartierung (Cezanne und Eichler) ist 
nahezu abgeschlossen. Eine Fledermauskartierung liegt vor, ist aber veraltet.  
Bedarf besteht bei der Auswertung der floristischen Daten und ihren Veränderungstendenzen sowie 
in der Erfassung ausgewählter Tiergruppen (z. B. Fledermäuse, Heuschrecken, Schmetterlinge, Leitar- 
ten der Vögel). Ein Monitoringsystem sollte etabliert werden. Inwieweit auch Laien dazu beitragen 
können, wäre zu prüfen. 
 
Hannover: Zur verbesserten Beobachtung der Entwicklungstendenzen wird zurzeit ein Monitoring  für artenreiches 
Grünland durchgeführt und ein Monitoring für bestimmte Tierartengruppen an Stillgewässern(z. B. Libellenfauna) 
vorbereitet. 
Frankfurt: Seit 1985 kartiert die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung im Auftrag des Umweltamtes alle 5 
Jahre systematisch die Frankfurter Stadtnatur. Seit  2000 ist der Stadtwald eingeschlossen. Ziele: Erfa ssung von 
Biotoptypen + dauerhafte Beobachtung besonders gesc hützter und bedrohter Tier- und Pflanzenarten auch auf 
Flächen, die nicht als Naturschutzgebiete ausgewies en sind. Die Biotopkartierung  wird seit 2001 durch ein Arten- 
schutzkataster  ergänzt. Es umfasst über 700 Fundstellen nach nati onalem oder europäischem Recht geschützter 
Arten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beobachtung von Neophyten und Neozoen .

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 8 
 
13. Gezielter Ausbau von Biotopverbundsystemen und Schutzgebietsnetzen . Im Landschaftsplan 
von Darmstadt sind dazu bereits Angaben enthalten. Die Vorschläge des NSB zur Rahmenplanung 
Konversionsflächen sollten umgesetzt werden. 
 
Fürth: Erhalt und Schaffung von Sandlebensräumen im Rahmen des überregionalen Biotopverbundes „SandAchse 
Franken“. Ein Kooperationsprojekt von Naturschutzverbänden, fünf Städten und sieben Landkreisen. Eine Vielzahl 
an charakteristischen und geschützten Magerrasenart en, wie zum Beispiel Berg-Sandglöckchen, Sandgrasne lke, 
Kleiner Sauerampfer, siedeln auf diesen Extremstandorten im Stadtgebiet. 
Frankfurt: Durch Schaffung neuer Grünachsen soll de r Grün-Gürtel sowohl mit der Innenstadt (Speichen) als auch 
nach außen mit der Region (Strahlen) besser verbund en werden. Die Ziele sind, Luftaustausch und klimat ischen 
Nutzen zu steigern, Wanderbewegungen von Organismen  zu erleichtern und die Erreichbarkeit des Grün-Gür tels 
ohne Auto zu verbessern. 
 
14. Konkrete Beiträge zum Artenschutz und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Arten in einem 
kommunalen Arten- und einem Biotopschutzprogramm . Eine umfassende Auswertung der floristi- 
schen Kartierung wird aufzeigen, wo auf Darmstädter Gemarkung gefährdete Arten auftreten, um 
diese dann gezielt zu fördern. Für jeden wichtigen Biotoptyp sollten Ist-Zustand, Ziele, Handlungsbe- 
darf, Maßnahmen und Meilensteine  definiert werden.  
 
Beispiele: 
• Für wertvolle Flächen außerhalb der Naturschutzgebiete sollten Pflegepläne aufgestellt und 
umgesetzt werden. Im Landschaftsplan sind z. B. 263 pauschal geschützte Lebensräume aufge- 
führt, die ggf. eine Pflege bedürfen. 
• Wo nötig sollte die Stadt besonders naturschutzrelevante Flächen ankaufen oder anderweitig 
sichern. 
• Für Leitarten(gruppen) der Flora und Fauna sollten Aktionsprogramme aufgestellt werden. Bei- 
spielsweise sollte das Mauersegler-Programm umgesetzt werden, es besteht ein Angebot des 
NABU bei Sanierungen von Gebäuden zu überprüfen und ggf. kostenfrei für die Stadt Mauer- 
seglerkästen anzubringen.  
• Auf der Grundlage der Flechtenkartierung kann ein Flechtenschutzprogramm aufgestellt wer- 
den, das bundesweit Vorbildfunktion übernehmen könnte.  
• Neophytenbekämpfung ist in initialen Stadien sinnvoll (z. B. Lorbeerkirsche im Bereich Fasane- 
rie). 
• In landwirtschaftlich geprägten Gebieten - wie um Arheilgen - ist eine Anpflanzung von Hecken 
und Gehölzinseln sinnvoll.  
• Im Rahmen von Baumaßnahmen freigelegte Felsformationen und Rohsandböden sollten der 
natürlichen Entwicklung überlassen und nicht humisiert werden.  
• Durch Verdichtung oder Vernässung könnten in Auen Feuchtlebensräume geschaffen werden.  
• Ein Dachbegrünungsprogramm kann neue Lebensräume im innerstädtischen Bereich schaffen.  
• hier ist Platz, weitere oder andere Programme einzubringen 
 
Die Bundeshauptstadt im Naturschutz Heidelberg hat im Jahr 1997 einen Artenschutzplan  erstellt: fünf Schwer- 
punktbereiche definiert, in denen eine hohe Dichte an geschützten Biotopen vorhanden ist oder zahlreic he Arten 
der Roten Liste vorkommen. Neben den Kernbereichen werden auch für andere Lebensräume Maßnahmen im Ar-
tenschutzplan festgelegt. Dazu zählen in den meiste n Fällen kulturhistorische Lebensräume, die typisch  sind für 
die Landschaft rund um Heidelberg. Ob nun alte Weinbergterrassen, Streuobstwiesen oder Hohlwege und Hecken, 
alle sind im Plan aufgeführt und werden so langfristig gesichert. Der Artenschutzplan ist erfolgreich, weil er durch 
intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird. Hinweistafeln liefern die Informationen zu den gepflegten Biotopen, 
Exkursionen mit Kindern erklären im Detail einzelne  Zusammenhänge oder eine Internetseite informiert ü ber 
Maßnahmen, die bereits unternommen wurden, um Lands chaftselemente zu erhalten. Auch in Zukunft: Kinder - 
wettbewerbe oder die Erstellung von Broschüren zu d en einzelnen Schwerpunktbereichen. Der Artenschutzp lan 
hat nicht zuletzt Erfolg, weil Heidelberg aktiv nach Kooperationspartnern sucht, die dieses Projekt mitgestalten.  
Stuttgart vermeidet und entschärft grundsätzlich insektenfein dliche Beleuchtungsanlagen . Flutlichtanlagen im 
Außenbereich werden insektenverträglich gebaut. Alt anlagen werden sukzessive saniert. Vogelfeindliche Glas- 
wände, Fensterfronten und Strommasten werden vermieden. Stuttgart erhält und fördert Nist- und Lebensstätten  
besonders und streng geschützter Tierarten an städtischen Gebäuden. Dazu legt die Stadt ein Programm a uf. Be-

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 9 
richt 2015. Stuttgart baut entbehrliche Straßen, Feld- und Waldwege zurüc k und begrünt diese. Das städtische 
Dachbegrünungsprogramm hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Bei Bedarf werden die Mittel aufgestockt. 
Hannover : Fassaden- und Dachbegrünungen sind eine Möglichke it, für Insekten, Kleinsäuger und Vögel neue Le- 
bensstätten gerade in den stark verdichteten Teilen der Stadt zu schaffen. Die Förderung über die Bauleitplanung, 
die Anlage an und auf städtischen Gebäuden und auch  die Förderung bei Privathäusern müssen verstärkt o der 
Möglichkeiten dafür neu geschaffen werden. Neben Beratung und Öffentlichkeitsarbeit ist im Einzelfall auch eine 
begrenzte finanzielle Förderung für Maßnahmen an Ge bäuden vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden 
Lebensstätten für Gebäudebrüter wie Mauersegler, Fledermäuse und Mehlschwalben mit den o. g. Artenhilf spro- 
grammen zusätzlich geschaffen. 
Rohbodenstandorte  sowohl im bebauten Bereich als auch in den Landsch aftsräumen sind selten gewordene nähr- 
stoffarme Standorte, die gerade von den in letzter Zeit stark zurückgehenden und selten gewordenen Pfl anzen- 
und Tierarten besiedelt werden. Vor einigen Jahren konnten z. B. am Kronsberg und in der Breiten/Nasse n Wiese 
entsprechende Projekte durchgeführt werden. Die Ent wicklung dieser Flächen ist äußerst positiv und gib t Mut, 
weitere Maßnahmen dieser Art durchzuführen. Das Spü lfeld Mecklenheide soll, soweit es die Böschungsnei gun- 
gen ohne Erosionsgefahr zulassen, ein neues Projekt dieser Art werden. Bepflanzte stark geneigte Böschungen im 
Wechsel mit offenen Flächen und Rohböden werden dann eine hohe Lebensraumvielfalt schaffen. 
Pflege: eine auf lebensraumtypische und meistens au ch seltene Leitartengruppen ausgerichtete Pflege wertvoller 
oder besonders geschützter Biotope . Darüber hinaus wurden einige Flächen im Heumulch und Heudruschverfahren 
mit lokalem Saatgut begrünt. Dadurch konnten vor al lem seltene und gefährdete Arten, wie z. B. das Bla ugrüne 
Labkraut (Galium glaucum), gefördert werden. 
 
15. Verbesserung bestehender Gewässermorphologie , z.B. durch Renaturierung von Fließgewässern 
und Wiederherstellung der Durchgängigkeit. Das Wasser selbst und die Uferzonen gehören zu den 
vielfältigsten Lebensräumen in unserer Landschaft. Wichtig sind daher der naturnahen Rückbau von 
Bach- und Flussabschnitten, die Rückgewinnung von Retentionsflächen oder die Verbesserung des 
Wasserrückhaltes in der Fläche. Schutz von Gewässern vor schädlichen stofflichen Einträgen, z.B. 
durch Einrichtung ausreichender Gewässerrandstreifen . Auf Anregung des NSB soll die Modauaue 
zw. B3 und A5 naturnah gestaltet werden. 
 
Hannover : Stillgewässerprogramm : Anlage und Aufwertung von Kleingewässern, nachhaltige Pflege 
Die Renaturierung der Schwarzach in Bad Saulgau ist  eines der streckenmäßig größten Gewässerprojekte im Re- 
gierungsbezirk Tübingen. 
 
16. Umsetzung/Festlegung folgender Maßnahmen bei der Gewässerunterhaltung:   
• Verzicht auf Räumung der Gewässersohle 
• Verzicht auf Grabenfräsen 
• Verzicht auf Schlegelmäher 
• Einseitige und abschnittsweise Böschungsmahd 
• Pflanzmaßnahmen mit gebietsheimischen Arten (z. B. bachbegleitende Gehölze) 
• Naturschutzfachliche Optimierung von Gewässerunterhaltungsplänen 
• Vorgaben zum Wiederbesatz von Fischen nur mit standortheimischen Arten. 
 
17. Schaffung von Ruhe- und Rückzugszonen  an Gewässern: 
• Fahrverbote (Bojenketten, Beschilderung) 
• Einschränkungen für das Betreten von Uferzonen 
• Einrichtung von Fischruhezonen bzw. Angelverboten 
• Einschränkung oder Verbot von motorisiertem Bootsverkehr (außer E-Motor) 
• Anlage von Röhrichtzonen 
• Lenkung von Freizeitnutzungen (z. B. Kanutourismus, Badebetrieb) an oder auf Gewässern. 
 
2.2.3 Nachhaltige Nutzung 
 
18. Förderung umweltverträglicher Formen der Landwirtschaft . Dies kann neben dem Erfolgsmodell 
Oberfeld nun auf dem Gehaborner Hof praktiziert werden.  
• Verpachtung kommunaler Landwirtschaftsflächen an ökologisch wirtschaftende Betriebe

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 10 
• Unterstützung bei der Minimierung von Stoffausträgen aus landwirtschaftlichen Flächen (z. B. 
Monitoring, Beratung) 
• Aufpreisvermarktung zur Förderung naturverträglicher Produktionsweisen (z. B. bei der Saft- 
produktion aus Streuobstwiesen) 
• Projekte zur gesunden Ernährung in Schulen oder Kindergärten 
• Projekte zur ökologischen Landwirtschaftsproduktion in Schulen oder Kindergärten 
• Angebot an ökologischen Produkten in öffentlichen Kantinen, Schulen oder Kindergärten 
• Verbraucherinformation zur ökologischen Landwirtschaft 
• Beschluss zum Verzicht auf Gentechnik bei der Bewirtschaftung und der Verpachtung kommu- 
naler landwirtschaftlicher Flächen 
 
Hannover : Landwirtschaftsprogramm: Ackerwildkrautschutz, ex tensive Grünlandwirtschaft, ökologischer Land- 
bau. In Kooperationen mit LandwirtInnen werden dabei naturverträglichere Formen der Landbewirtschaftung und 
der „ Pflege durch Nutzung “ erprobt und vereinbart. PächterInnen werden verpf lichtet, auf den städtischen Flä- 
chen keine gentechnisch veränderten Organismen einzusetzen. 
Frankfurt : Die Pachtverträge der Stadt werden jährlich für das folgende Wirtschaftsjahr aktualisiert. Ab 2011 wird 
eine Biodiversitätsklausel in den Verlängerungsvertrag eingefügt, die Landwirt e verpflichtet, auf mindestens 1% 
der Fläche eine Maßnahme zur Förderung des Artensch utzes im Sinne der Biodiversität, des allgemeinen N atur- 
schutzes und/oder des Gewässer- und Bodenschutzes durchzuführen. 
Erfurt : Gemäß einer Forderung des Naturschutzbeirates sol lte sich die Stadt Erfurt ihrer Verantwortung als g röß- 
ter Eigentümer von Ackerland wesentlich stärker bew usst werden als bisher. Dies ist zukünftig grundsät zlich bei 
Neuabschlüssen von Pachtverträgen und - im Falle de r Nutzung städtischer Wegeparzellen - auch bei Verl änge- 
rung von Pachtverträgen zu berücksichtigen. So sind  städtische Wegeparzellen  vor ihrer Neuverpachtung (bzw. 
Pachtverlängerung) grundsätzlich auf ihre Eignung zur Biotopvernetzung zu prüfen und entsprechend für Bepflan- 
zungsmaßnahmen, z.B. im Rahmen des Bedarfs an Ausgl eichs- und Ersatzmaßnahmen, vorzuhalten. Bei Neuver - 
pachtung von reinen Ackerflächen ist die Duldung eines Schonstreifens  von 5 bis 10 m entlang bestehender Feld- 
wege und Gewässer vertraglich festzulegen. 
 
19. Umsetzung von Naturschutzzielen im Stadtwald.  Im 1871 ha großen Stadtwald sollten nicht nur 
die mittlerweile im öffentlichen Wald üblichen Standard- und Durchschnittsziele des Naturschutzes 
erreicht werden, sondern die Stadt sollte hier - wie von der NBS klar gefordert - eine Vorbildfunktion 
übernehmen. 
 
Wichtige Bausteine sind:  
• Naturland- (oder zumindest FSC-) Zertifizierung (und damit Orientierung an der natürlichen 
Waldgesellschaft,  
• Festlegung von angemessenen Totholzanteilen, z. B. Wälder > 140 Jahre sollten Totholzmen- 
gen von > 40 m³/ha erreichen, Wäldern < 140 Jahren 20 m³/ha (8). 
• Festlegung von angemessenen Altholzanteilen, insbesondere in Buchenbeständen 
• Verzicht auf Vollbaumnutzung 
• Verzicht auf Biozide 
• Herausnahme von 10 % der Waldfläche aus der Nutzung (Referenzflächen) 
• Aufbau strukturreicher Waldrandbereiche 
• Verzicht auf Kahlschläge, Bäume werden nur selektiv geschlagen (nur einzelne reife Bäume 
oder kleine Baumgruppen) 
• der Holzvorrat sollte mindestens die Hälfte des natürlichen, also 350 m³/ha, betragen (Emp- 
fehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen) 
• Regulierung des Wildbestandes, so dass die Verjüngung der Baumarten natürlicher Waldge- 
sellschaften ohne Hilfsmittel möglich ist 
• ungestörte Waldbodenentwicklung: flächiges Befahren, Bodenbearbeitung und Entwässerung 
sind nicht gestattet 
• ausschließliche Verwendung von standortgerechtem, gebietsheimischen Saat- und Pflanzgut.  
 
Leider ist der Versuch des NSB gescheitert, diese Ziele im Stadtwald Darmstadt für die nächste Forst- 
einrichtung festzusetzen. Es besteht aber die Möglichkeit, bei Einzelmaßnahmen und -

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 11 
entscheidungen, den Naturschutz stärker zu berücksichtigen. Der NSB sollte daher bei forstlichen 
Maßnahmen, die im Stadtwald geplant werden, eingebunden werden. 
 
Der Stadtwald in Augsburg . Aufgrund seiner besonderen Lage ist das gesamte G ebiet als Bannwald gemäß dem 
bayerischen Waldgesetz ausgewiesen. Die Forstverwal tung der Stadt wies Flächen von 354 Hektar aus, die  sich 
besonders für den Naturschutz im Wald eigneten. Maß nahmenkatalog: unterschiedliche Schutzmaßnahmen, von 
einem gänzlichen Nutzungsverzicht, dem Belassen von  Totholz bis hin zur ökologischen Aufwertung von Mo or- 
wäldern. 
Hannover : Zertifizierung nach den Regeln des Forest Stewardship Council (FSC) : Hannovers Stadtwald Eilenriede“. 
Derzeit wird der Holzvorrat kontinuierlich aufgebaut  (Bindung von atmosphärischem Kohlendioxid). Auch d ie aus 
der forstlichen Nutzung herausgenommenen etwa zehn Prozent städtischen Waldflächen werden sich mittel-  bis 
langfristig als Naturwald  zu beeindruckenden Wildnisflächen entwickeln. Ein Monitoring u. a. im Rahmen der 
Forsteinrichtung soll die Entwicklung dokumentieren. 
Würzburg „Urwald von Morgen“ vor den Toren Würzburgs. Heraus nahme von 23,5 Hektar aus Bewirtschaftung, 
Ausweisung eines Naturwaldreservates „Waldkugel“, m it Anlage eines Naturlehrpfades  mit neun Stationen und 
Informationen über Naturwaldreservate, natürliche Waldgesellschaften, Totholz, Höhlenbäume und Waldlebens- 
räume für Tiere und Pflanzen.  
 
20. Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe  (z.B. Energie- 
holz) auf regionaler Ebene, die in Einklang mit den Anforderungen des Naturschutzes stehen. Dabei  
sollten Alternativen zum Maisanbau angeboten werden. 
 
2.2.4 Bewusstseinsbildung und Kooperation  
 
21.  Öffentlichkeitsarbeit  spielt eine zentrale Rolle für die Entwicklung der Biodiversität. In einem 
kommunalen Programm stellt sie daher einen wichtigen Baustein dar.  
 
Möglich sind z. B.:  
• Regelmäßige Herausgabe von Pressemitteilungen zu Naturschutzthemen  
• Erstellung und Veröffentlichung von Broschüren (z. B. Faltblätter über Schutzgebiete der Regi- 
on, naturnahe Gartengestaltung) 
• Beratungsstelle für Bürger und Bürgerinnen zu Naturschutzthemen (z. B. naturnahe Gärten 
oder Hinterhöfe, Kompostierung, natürliche Schädlingsbekämpfung) 
• Bereitstellung von Naturschutzinformationen auf der Webseite der Kommunalverwaltung 
• Anlegen eines Naturlehrpfads 
• Maßnahmen in Kindergärten/Schulen, 
• Aktive Beteiligung an Aktionstagen zum Naturschutz (z. B. GEO-Tag der Artenvielfalt, Stunde 
der Gartenvögel, Faltertage, Tag des Schutzgebietes) 
• Auslobung von kommunalen Wettbewerben (z. B. Wettbewerb für naturnahe Gärten oder Hin- 
terhöfe, Fotowettbewerb) 
• Werbung für überregionale Naturschutzaktionen oder Wettbewerbe 
• Werbung für Patenschaften (z. B. für Bäche oder Bäume) 
• Beratung von Multiplikatoren zu Naturschutzthemen (z. B. Architekten oder Bau- und Garten- 
märkte) 
• Existierende Umweltbildung und -beratung  fördern: Verbände, z.B. BUND und NABU und Ver- 
eine, z.B. FES (Freundeskreis Eberstädter Streuobstwiesen), Hofgut Oberfeld, Bioversum Kra- 
nichstein ... 
 
22.  Kooperationen  sind besonders wichtig, um zusätzliche Synergien zu schaffen. In Darmstadt bie- 
ten sich hierfür nicht nur Naturschutzverbände an, sondern auch die Hochschulen, das Vivarium, das 
Bioversum und Vereine wie der Freundeskreis Eberstädter Streuobstwiesen und das Hofgut Oberfeld. 
Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit Partnerregionen, wie etwa dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg, mit der Zielsetzung der Stärkung der biologischen Vielfalt.

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 12 
Mögliche Maßnahmen: 
• kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten 
• Unterstützung bei Werbung und Kampagnen  
• finanzielle Förderung (auch für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen)  
• Unterstützung bei Pflegeeinsätzen oder Artenschutzmaßnahmen  
• Mitgliedschaft der Kommunalverwaltung in einem Naturschutzverband 
 
In Bamberg sind 10 Prozent der Stadtfläche als schutzwürdige Biotope kartiert. Um auf die Bedeutung dieser Bio- 
tope aufmerksam zu machen, legte die Stadt Bamberg bereits im Jahr 1992 einen stadtökologischen Lehrpfad  an. 
Der Pfad führt auf einer Länge von drei Kilometern vom Michaelsberg zur Altenburg. Insgesamt wurden zw ölf 
Stationen eingerichtet. Das rege Interesse der Öffe ntlichkeit veranlasste die Stadt im Jahr 2000, den Lehrpfad 
auszubauen  und zu modernisieren. Bamberg entschlos s sich, einen aufwändigen und kreativen Lehr- und E rleb- 
nispfad zu entwickeln. Für die Stadt war es wichtig, auf die einmalige Natur, die eng mit dem kulturellen Erbe der 
Stadt verknüpft ist, aufmerksam zu machen. Für Kind er und Jugendliche sollte außerdem ein attraktiver Erlebnis- 
weg geschaffen werden. Die Gestaltung des Weges unterstützten Künstler aus Bamberg und stellten zum Beispiel 
Schafe aus Eichenholz auf, um darauf aufmerksam zu machen, wie die Schafe die Kulturlandschaft prägten  und 
auch heute noch als Landschaftspfleger eine wichtig e Rolle spielen. Ein bekannter Comic-Zeichner aus B amberg 
gestaltete die Lehrtafeln neu. Im gleichen Jahr wur de zudem ein Videofilm produziert, der in einer kna ppen hal- 
ben Stunde die Eigenarten und die Sehenswürdigkeite n des Pfades vorstellt. Besonders bemerkenswert sin d die 
neu eingerichteten Erlebnisstationen. 
Hannover: Teile des Stadtwaldes wurden als Naturwal dparzellen ausgewiesen. Von einigen NutzerInnen des  
Stadtwaldes wurde diese Entwicklung kritisch betrac htet und befürchtet, dass damit wichtiger Naherholu ngs- 
raum verloren geht. Doch gerade der schrittweise Rückzug des Menschen aus den Naturwaldparzellen macht die- 
se Bereiche für eine Pflanzen- und Tierwelt wieder interessant, die wir im größten Teil des intensiv g enutzten 
Stadtwaldes nicht mehr zu sehen bekommen. Hier kann  in Zukunft ein Stück „zurück gewonnene Wildnis“ en t- 
deckt werden, die sich erst langsam wieder entwickelt, aber gerade deshalb interessant zu beobachten ist. 
Die Stadt Freiburg vergibt bereits seit über 20 Jah ren Bachpatenschaften . Nicht wegen des innovativen Charak- 
ters, sondern wegen der Beständigkeit und der zahlreichen Erfolge sind die Bachpatenschaften in Freiburg eine Er- 
folgsstory. Für die einzelnen Bäche wurde nach Partnerschaften gesucht, gefunden haben sich Schulen, Privatper- 
sonen, Vereine und Kindergärten. Jeder Partner für sich übernimmt die Pflege und Instandhaltung eines Bachab- 
schnittes. Oft gilt es, Müll aus den Bächen zu fischen oder Neophyten zu bekämpfen, aber auch spannende Aufga- 
ben wie Amphibienschutz und Lebensraumpflege gehören dazu. 
Erfurt: Unterstützung von Vereinen/Verbänden und der ehrena mtlichen Naturschutzbeauftragten  bei der Bildungs- 
arbeit zur Biodiversität. Erfurt stellt zur Unterst ützung von Vereinen und Verbänden bei Vorhaben u.a.  auch im 
Zusammenhang mit der Vermittlung von Kenntnissen zu r Biodiversität Finanz- und Sachmittel zur Verfügun g (im 
Rahmen des Förderprogramms für Vereine und Verbände im Umwelt- und Naturschutz). So konnten im Jahr 2010 
insgesamt 8.000 Euro für verschiedene Projekte von Vereinen / Verbänden ausgelobt werden. 
Frankfurt: Zwanzig führende Institutionen aus Forschung, Bildung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit 
gehören derzeit zum Netzwerk BioFrankfurt (9).  Sie bündeln ihre Erfahrung und ihr Wissen, um sich gemeinsam für 
die Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) einzusetzen und das öffentliche Bewusstsein für ihre Bedeu- 
tung zu stärken. 
 
2.2.5 Umsetzungs- und Erfolgskontrolle 
 
23. Einer Umsetzungs- und Erfolgskontrolle  aller Maßnahmen(-programme) kommt eine hohe Be- 
deutung zu. 
In 46 Prozent der Kommunen, die am Wettbewerb „Bundeshauptstadt im Naturschutz“ teilgenommen haben, gibt 
es eine einmalige Umsetzungskontrolle, in 40 Prozent wird regelmäßig kontrolliert.  
Stuttgart passt die personelle und finanzielle Ausstattung der mit dem Naturschutz befassten Ämter  an die gestie- 
genen gesetzlichen und fachlichen Erfordernisse an. Die untere Naturschutzbehörde weist verstärkt ehrenamtliche 
Naturschutzwarte  zur Überwachung der Vorschriften ein und fördert deren Ausbildung. 
 
24. Die Stadt Darmstadt sollte in regelmäßigen Abständen einen Biodiversitätsbericht  (oder besser 
einen allgemeinen Umweltbericht) vorlegen, in welchem die umgesetzten Maßnahmen dargelegt 
werden (siehe Leitfaden „Kommunale Umweltberichte“ des Deutschen Instituts für Urbanistik). 
 
Beispiel: Hannover: Aktuelle Daten über den Zustand  der Umwelt und deren langjährige Entwicklungsreihe n sind 
eine wichtige Handlungsgrundlage für die Auseinande rsetzung über umweltpolitische Ziele und Prioritäte n, für 
die Entscheidung über Umweltschutzmaßnahmen sowie f ür deren Erfolgskontrolle. Der Umweltbericht zeigt auf 
der Basis von umweltbezogenen Nachhaltigkeitsindikatoren langjährige Trends in den Bereichen Energie u nd Kli-

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 13 
maschutz, Mobilität und Verkehr, Abfall, Boden, Was ser, Luft und Lärm, Natur, Landwirtschaft und Naher holung 
auf und betrachtet sie aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit. Das Umweltbarometer gibt die aktuellen Trends in 
den umweltrelevanten Handlungsbereichen wieder. Vie le Projekte und Maßnahmen, die zu einer nachhaltige n 
Entwicklung der Stadt Hannover beitragen, werden aufgezeigt.  
Kassel: Bürgerbefragung zum Bewusstsein Biologische Vielfalt (13). 
 
25. Es wird vorgeschlagen, ein Indikatorensystem  zu entwickeln, um den Ausgangszustand zu erfas- 
sen und dann in regelmäßigen Abständen Erfolge und Fortschritte.  
 
Damit würden folgende Ziele erreicht:  
1.  Einwirkung auf die Bewusstseinsbildung, sowohl in der Bürgerschaft wie in der Verwaltung und 
der Politik.  
2.  Im Falle von Erfolgen: öffentlichkeitswirksame Rechtfertigung der Anstrengungen und der ein- 
gesetzten Mittel. 
3.   Im Falle von fehlenden Fortschritten: Ansporn zur Korrektur, Verbesserung und Verstärkung 
von Maßnahmen.  
 
Vorschlag für einige Indikatoren ( 10, 11, 12, 13)  
Indikator Beschreibung Maßzahl
Öffentliche Grünflächen Größe der Grünflächen (öffen tliche Parks, Spiel- und 
Sportplätze, Friedhöfe) 
m²/Einwohner 
Flächeninanspruchnahme Siedlungs- und Verkehrsfläche n ha 
Straßenbäume Anzahl der Straßenbäume 
Naturwald Fläche des Naturwaldes (ohne Bewirtschaftu ng) ha und % Waldfläche 
Waldbewirtschaftung Fläche des Waldes mit zertifizi erter Bewirtschaftung ha und % Waldfläche 
Ökologische Landwirtschaft Fläche mit ökologische Be wirtschaftung ha und % LW Fläche 
Extensive Landwirtschaft Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert ( High 
Nature Value Farmland )
ha und % LW Fläche 
Vorkommen ausgewählter Tierarten Anzahl/Dichte von T ieren ausgewählter Indikatorarten 
Vorkommen ausgewählter Pflanzenarten Anzahl/Dichte von Pflanzen ausgewählter 
Indikatorarten 
Invasive Neophyten Anzahl/Dichte von Neophyten ausge wählter 
Indikatorarten 
Freiwillige Leistungen Höhe der städtischen Mittel f ür freiwillige Programme 
oder Projekte 
€/Einwohner 
Strukturgüte Fließgewässer Anteil der Fließgewässers trecken, die in ihrer Struktur 
höchstens mäßig/deutlich gegenüber dem natürlichen 
Zustand verändert sind, an der Gesamtlänge der 
Fließgewässer 
%
Biologische Fließgewässerqualität Anteil Gewässergüt eklasse II an der Fließgewässerlänge %
Chemische Gewässerqualität Ammonium, Gesamt-Phosphat  und BSB5 der 
Fließgewässer im Vergleich Eintritt/Austritt aus dem 
Stadtgebiet 
%
Bewusstsein Umfrage zum Bewusstsein biologische Viel falt

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 14 
Quellen: 
(1) http://biologischevielfalt.de/einfuehrung_nbs.html 
(2) http://biologischevielfalt.de/ums_kommunen.html 
(3) http://biologischevielfalt.de/fileadmin/NBS/documents/Dialogforen/DF_Kommunen/ErgebnispapierVilm_2010.pdf 
(4) www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/presse/Deklaration_final.pdf 
(5) http://www.biologischevielfalt.de/hotspots.html 
(6)  www.eckernfoerde.de 
(7) http://www.duh.de/1332.html 
(8) Jedicke, E. (2008): Biotopverbund für Alt- und Totholz-Lebensräume: Leitlinien eines Schutzkonzepts inner- und außer- 
halb von Natura 2000. Naturschutz und Landschaftsplanung 40, (11): 379-385 
(9) http://www.biofrankfurt.de/ 
(10) City Biodiversity Index: www.cbd.int/authorities/doc/User's%20Manual-for-the-City-Biodiversity-Index27Sept2010.pdf 
(11) http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt/Umweltinformation/Umweltbericht-der-
Landeshauptstadt-Hannover). 
(12) http://www.biologischevielfalt.de/indikatoren_bericht_nbs.html 
(13) http://www.hannover.de/content/download/230351/3566789/version/2/file/Heft-Nr--40-br-Umweltbezogene-
Nachhaltigkeitsindikatoren-f%C3%BCr-Hannover.pdf 
(14) http://umweltportal.stadt-kassel.de/miniwebs/umweltportal/15552/index.html#100_24 
 
Fallbeispiele: Städte und Gemeinden aktiv für den Naturschutz: Gute Beispiele aus dem Wettbewerb „Bundeshauptstadt im 
Naturschutz“ www.duh.de/uploads/media/Dokumentation_Naturschutzkommune.pdf 
Stuttgart: http://www.stuttgart.de/item/show/305805/1/publ/16740? 
 
Einzelbeispiele: Fragebogen „Naturschutz.pdf“ der Deutschen Umwelthilfe: 
http://www.duh.de/uploads/media/Fragebogen_Naturschutz_07.pdf

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 15 
Anhang: Auszüge aus der Nationale Strategie zur biologishen Vielfalt (NBS) 
 
„Unsere Vision für die Zukunft ist: 
Deutschland beherbergt eine gebietstypische, natürlich und historisch entstandene Artenvielfalt in 
für die einzelnen Lebensräume charakteristischer Ausprägung. Die Populationen der jeweiligen Arten 
befinden sich […] in einem günstigen Erhaltungszustand, leben in nachhaltig gesicherten, vernetzten 
Lebensräumen in ausreichender arten- und lebensraumspezifischer Größe und sind für die Menschen 
erlebbar. 
Unsere Ziele sind: 
Bis 2010 ist der Rückgang der heute vorhandenen Vielfalt wildlebender Arten aufgehalten. Danach 
setzt eine Trendwende […]ein. 
Begründungen: 
Auf Grund menschlicher Aktivitäten […] wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Artenvielfalt 
beeinträchtigt. […] In Deutschland gibt es ca. 3.000 heimische Farn- und Blütenpflanzenarten. Von 
diesen sind 943 Arten bzw. 28,4 % in den verschiedenen Kategorien als gefährdet eingestuft. 118 
Arten oder 3,9 % sind vom Aussterben bedroht. In Deutschland wurden etwa 48.000 Tierarten nach- 
gewiesen; 16.000 davon wurden bezüglich ihres Erhaltungszustandes in den Roten Listen 1998 be- 
wertet, von denen wiederum rund 40 % als bestandsgefährdet und 3 % als ausgestorben bzw. ver- 
schollen eingestuft wurden. Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme ge- 
langen nicht heimische Arten (Neobiota) nach Deutschland, die heimische Arten gefährden bzw. ver- 
drängen können. Neben den negativen ökologischen Auswirkungen haben invasive gebietsfremde 
Arten negative ökonomische Auswirkungen (z.B. für die Landwirtschaft und den Pflanzenschutz) so- 
wie negative gesundheitliche Aspekte (z.B. Ambrosia als Auslöser von Allergien und die Herkules- 
staude als Auslöser von phototoxischen Reaktionen). […]  
Wir streben Folgendes an: 
- Operationalisierung der nationalen Biodiversitätsstrategie durch Konkretisierung der in der Strate- 
gie genannten Ziele und Maßnahmen auf regionaler Ebene bis 2015, 
- Sicherung der Bestände aller heute gefährdeten Arten und solcher, für die Deutschland eine beson- 
dere Verantwortung trägt, 
- Berücksichtigung der Problematik der als invasiv bekannten Arten in Managementplänen bis 2020, 
- auch in Zukunft sicherstellen, dass bei der Freisetzung und Nutzung von gentechnisch veränderten 
Organismen (GVO) keine Gefahr für wildlebende Arten zu erwarten ist, 
- Verbesserung der Kenntnisse über das Vorkommen und die Verbreitung einheimischer Tier-, Pflan- 
zen- und Pilzarten“ […] 
 
1.2.2 Lebensraumvielfalt 
 
„Unsere Vision für die Zukunft ist: 
In Deutschland ist eine naturraumtypische Vielfalt von Lebensräumen dauerhaft gesichert. Die Le- 
bensräume und ihre Lebensgemeinschaften sind in ein funktionsfähiges ökologisches Netzwerk ein- 
gebunden und befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. 
Unsere Ziele sind: 
Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf 2 % der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen 
Gesetzmäßigkeiten ungestört entwickeln und Wildnis entstehen. Bis 2010 besitzt Deutschland auf 10 
% der Landesfläche ein repräsentatives und funktionsfähiges System vernetzter Biotope. Dieses Netz 
ist geeignet, die Lebensräume der wildlebenden Arten dauerhaft zu sichern und ist integraler Be- 
standteil eines europäischen Biotopverbunds. 
Bis 2010 ist der Rückgang von gefährdeten Lebensraumtypen aufgehalten. Danach nehmen die heute 
nach den Roten Listen von vollständiger Vernichtung bedrohten und die stark gefährdeten Biotopty- 
pen an Fläche und Anzahl wieder zu […] 
Begründungen:

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 16 
Nur durch die gesamte Bandbreite der heimischen Lebensraumtypen kann das Überleben der spezia- 
lisierten heimischen Arten gewährleistet werden. 72,5 % aller vorkommenden Biotoptypen sind ge- 
fährdet: 14 % sind dabei von völliger Vernichtung bedroht. 35 % der Biotoptypen wurden als stark 
gefährdet, 24 % als gefährdet bewertet. Neben direkten Flächenverlusten sind viele Lebensraumty- 
pen auch durch qualitative Degradierung (z.B. Eutrophierung, Veränderung des Wasserhaushalts) 
und durch zunehmende Isolation bedroht. […]  
Wir streben Folgendes an: 
- Verwirklichung eines länderübergreifenden funktional orientierten Biotopverbundsystems auf min- 
destens 10 % der Landesfläche auf allen Maßstabsebenen bis zum Jahre 2010, 
- Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes zur Minimierung von Zerschneidungseffekten bis zum 
Jahre 2010, 
- Vermeidung von Konflikten mit dem länderübergreifenden Biotopverbund bei künftigen Planungen 
und Projekten (z.B. Siedlungsentwicklung, Verkehrswege, Ressourcennutzung), 
- Reduzierung der wesentlichen Gefährdungsfaktoren, die zu einer Degradation von Lebensräumen 
führen (z.B. nicht nachhaltige Nutzungen, stoffliche Einträge, Beeinträchtigung des Wasser- und 
Nährstoffhaushaltes, nichtstoffliche Beeinträchtigungen wie Licht und Lärm, Zerschneidung), 
- Regeneration und Neuentwicklung gefährdeter Biotoptypen und Biotopkomplexe 
- Erhaltung und Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten Lebensräume.“ 
 
1.2.3 Genetische Vielfalt 
 
„Unsere Vision für die Zukunft ist: 
In Deutschland sind die wildlebenden Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Mikroorganismen) in ihrer geneti- 
schen Vielfalt und ihrer natürlichen Verteilung vorhanden. Gebietstypische Populationen bleiben in 
ihrer genetischen Vielfalt erhalten. 
Die regionaltypische genetische Vielfalt von Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten bleibt erhalten, 
wird nachhaltig genutzt, bleibt als Lebens- und Zuchtgrundlage verfügbar und bereichert das Land- 
schaftsbild sowie die landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktpalette. 
Unsere Ziele sind: 
Auf Grund der Populationsgrößen, räumlichen Verteilung und Bandbreite der genetisch festgelegten 
Merkmale sind Überleben, Anpassungsfähigkeit und evolutive Entwicklungsprozesse der wildleben- 
den Arten in der jeweiligen regionaltypischen Ausprägung gewährleistet. Die natürliche genetische 
Vielfalt der wildlebenden Populationen ist vor Beeinträchtigungen durch invasive gebietsfremde Ar- 
ten und Zuchtformen geschützt. Der Verlust der genetischen Vielfalt ist bis 2010 aufgehalten. 
Regional angepasste, durch genetische Erosion bedrohte Kulturpflanzensorten, sog. Hof- und 
Landsorten, sowie gefährdete Nutztierrassen sind durch In-situ- bzw. On-farm- und Ex-situ-Erhaltung 
gesichert. […] 
Begründungen: 
Die genetische Verarmung wildlebender Arten kann zum Aussterben von Populationen und Arten 
führen. Einkreuzen von Genen verwandter Arten oder anderer Teilpopulationen können zum Verlust 
von Artmerkmalen und regionalen Anpassungsmöglichkeiten führen. 
Die durch die ökonomischen Rahmenbedingungen bedingte Spezialisierung und Rationalisierung der 
Landwirtschaft hat zu einer Verringerung der Kulturpflanzenarten sowie traditioneller Kulturpflan- 
zensorten, sog. Hof- und Landsorten, im Anbau geführt. […] Mit dem Verlust der Vielfalt an Kultur- 
pflanzen und Nutztierrassen verarmen die historisch gewachsenen Kulturlandschaften und es geht 
ein für die Züchtung unverzichtbares genetisches Potenzial verloren. […] 
Wir streben Folgendes an: 
- Erhaltung einer Vielfalt von regional angepassten Populationen, 
- Vermeidung der Verfälschung der genetischen Vielfalt der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt 
durch Ansiedlung und Ausbreitung von nicht heimischen Tier- und Pflanzenarten, 
- Sicherstellung des natürlichen genetischen Austauschs wildlebender Arten, 
- Erhaltung der Rastplätze und Zugwege wandernder Tierarten,

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 17 
Reduzierung künstlicher mutagener Einflüsse (z.B. Stoffe, Strahlung) auf wildlebende Arten, 
[…]“ 
 
1.2.4 Urbane Landschaften  
 
„Unsere Vision für die Zukunft ist: 
Unsere Städte weisen eine hohe Lebensqualität für die Menschen auf und bieten vielen, auch selte- 
nen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Vielfältiges Grün verbessert Luft- 
qualität und Stadtklima. Es bietet umfassende Möglichkeiten für Erholung, Spiel und Naturerleben 
für Jung und Alt. 
Unsere Ziele sind: 
Bis zum Jahre 2020 ist die Durchgrünung der Siedlungen einschließlich des wohnumfeldnahen Grüns 
(z.B. Hofgrün, kleine Grünflächen, Dach- und Fassadengrün) deutlich erhöht. Öffentlich zugängliches 
Grün mit vielfältigen Qualitäten und Funktionen steht in der Regel fußläufig zur Verfügung. 
Lebensräume für stadttypische gefährdete Arten (z.B. Fledermäuse, Wegwarte, Mauerfarne) werden 
erhalten und erweitert. Dies geschieht in einer Weise, die auch weiterhin eine aktive Innenentwick- 
lung der Städte und Gemeinden und eine umfassende energetische Gebäudesanierung ermöglicht. 
Begründungen: 
Die Ansprüche an Natur in Städten sind für die verschiedenen Menschen unterschiedlich. Kinder 
brauchen Naturerfahrungsräume für eine gesunde psychische und physische Entwicklung. Alleinle- 
bende Menschen sind die häufigsten Nutzer von öffentlichen Parks. Eine Ausweitung von Naturräu- 
men in Innenstädten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen 
Bevölkerungsgruppen ist dringend erforderlich. In vielen Stadtbereichen fehlt ausreichend Grün, das 
von den Menschen genutzt werden und als Lebensraum für Arten dienen kann. 
Zahlreiche Studien zeigen, dass Städte heute schon im Vergleich zu der sie umgebenden Landschaft 
oft wesentlich artenreicher sind. Heimische Arten finden hier einen Ersatzlebensraum und Wärme 
liebende eingewanderte Arten siedeln sich an. 
Fehlende Vegetation und versiegelte Böden verschlechtern das Stadtklima und die Luftqualität und 
wirken sich negativ auf den Wasserhaushalt aus. Freiflächen in Innenstadtgebieten können in vielfäl- 
tiger Weise zu einer Verbesserung der stadtklimatischen Situation beitragen. […] Eine gute Erreich- 
barkeit und Vernetzung von Grünflächen ist entscheidend für die Nutzbarkeit und erhöht die Attrak- 
tivität der Innenstädte. Dies trägt dazu bei, den flächenintensiven Wegzug ins Umland aufzuhalten 
und das Verkehrsaufkommen zu reduzieren.“  
 
1.2.5 Kulturlandschaften 
 
„Unsere Vision für die Zukunft ist: 
Die Kulturlandschaften Deutschlands weisen aufgrund der vielfältigen naturräumlichen Gegebenhei- 
ten und einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft eine hohe Arten- und Lebensraumvielfalt auf. 
Die Kulturlandschaften erfahren eine hohe Wertschätzung auf Grund ihrer Vielfalt, Schönheit und 
ihrer regionaltypischen Eigenart, die ihre kulturhistorische Entwicklung erkennen lässt. Sie tragen in 
besonderem Maße zur Lebensqualität der Menschen und zur regionalen Identifikation und Wert- 
schöpfung bei. 
Unsere Ziele sind: 
Durch nachhaltige Nutzung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege wird die biologische Vielfalt der Kulturlandschaften bis 2020 gesteigert und ihre 
Vielfalt, Schönheit und regionaltypische Eigenart bewahrt. […] 
Begründungen: 
Die Kulturlandschaften Deutschlands sind verschiedenartig strukturierte Landschaften mit einer spe- 
zifischen regionaltypischen Eigenart und Dynamik, die oft noch durch traditionelle Nutzungen ge- 
prägt sind. Viele von ihnen haben eine herausragende Bedeutung für die Erholung der Menschen und 
für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. […]

NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt     August 2013 Seite 18 
Wir streben Folgendes an: 
- Unterstützung von regionaltypischen Bewirtschaftungsformen, die zur Erhaltung und Entwicklung 
von Kulturlandschaften und ihren Elementen beitragen […], 
- Erhaltung und Wiederherstellung gefährdeter halbnatürlicher Lebensräume (Grünländer, Heiden, 
Hecken, Streuobstwiesen, Steillagenweinbau mit Trockenmauern usw.) durch adäquate Bewirtschaf- 
tung u.a. mittels staatlicher Anreizinstrumente, 
- Definition einer naturraumbezogenen Mindestdichte von zur Vernetzung von Biotopen erforderli- 
chen linearen und punktförmigen Elementen (z.B. Saumstrukturen, Hecken, Feldraine, Trittsteinbio- 
tope) bis 2010 und Abbau bestehender Unterschreitungen, 
- Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, 
- Berücksichtigung der Eigenart der Landschaften bei der Umsetzung von Kompensations-
maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung.“ 
 
1.2.6 Wälder 
 
„Unsere Vision für die Zukunft ist: 
Die Wälder in Deutschland weisen eine hohe natürliche Vielfalt und Dynamik hinsichtlich ihrer Struk- 
tur und Artenzusammensetzung auf und faszinieren die Menschen durch ihre Schönheit. Natürliche 
und naturnahe Waldgesellschaften haben deutlich zugenommen. Die nachhaltige Bewirtschaftung 
der Wälder erfolgt im Einklang mit ihren ökologischen und sozialen Funktionen. Der aus Wäldern 
nachhaltig gewonnene Rohstoff Holz erfreut sich großer Wertschätzung. 
Unsere Ziele sind: 
Bis zum Jahre 2020 haben sich die Bedingungen für die in Wäldern typischen Lebensgemeinschaften 
(Vielfalt in Struktur und Dynamik) weiter verbessert. Bäume und Sträucher der natürlichen Waldge- 
sellschaft verjüngen sich ganz überwiegend natürlich. Mit naturnahen Bewirtschaftungsformen wer- 
den die natürlichen Prozesse zur Stärkung der ökologischen Funktionen genutzt. Alt- und Totholz sind 
in ausreichender Menge und Qualität vorhanden. 
2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche. 
Bei der Neubegründung von Wäldern werden vermehrt standortheimische Baumarten verwendet. 
Der Anteil nicht standortheimischer Baumarten reduziert sich kontinuierlich. […] 
Begründungen: 
[…] Aus ökologischer Sicht besonders wertvolle alte Wälder (mit Bäumen älter als 180 Jahre) sind mit 
ca. 2 % Anteil an der Waldfläche kaum mehr vorhanden. Die für natürliche Wälder typische biologi- 
sche Vielfalt ist aufgrund dieser Situation gefährdet. […] Auswertungen der Roten Listen zeigen, dass 
vor allem solche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten überproportional stark gefährdet sind, die auf typische 
Strukturen naturnaher Wälder spezialisiert sind. […] 
Wir streben Folgendes an: 
- Erhaltung großräumiger, unzerschnittener Waldgebiete, 
- Erhaltung und Entwicklung der natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften, 
- besonderer Schutz alter Waldstandorte […]  
- Entwicklung einer Strategie von Bund und Ländern zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiver- 
sitätsbelange für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand bis 2010 und ihre Umsetzung bis 2020, 
- Zertifizierung von 80 % der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards bis 2010, 
- ausgeglichenes Verhältnis zwischen Waldverjüngung und Wildbesatz bis 2020,“ […]

Beratungsverlauf (4)

TOP 13 zur Kenntnis
TOP 4 zur Kenntnis
TOP 52
TOP 9 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0014
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.01.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00