2014/0014
Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität
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2014/0014
3179 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.02.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0014
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität
Vorlage vom: 09.01.2014
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Bericht zum Erhalt der Biodiversität zur Kenntnis und beauftragt das
Umweltamt, in Absprache mit dem Naturschutzbeirat einen Maßnahmenkatalog für das Stadtgebiet
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auszuarbeiten.
Anlagen: Biologische Vielfalt in Darmstadt_1
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.01.2014:
Aus zahllosen Veröffentlichungen ist bekannt, dass viele Tier- und Pflanzenarten auf der Welt,
in Europa, in Deutschland aber auch in Darmstadt gefährdet, vom Aussterben bedroht oder gar
schon ausgestorben sind. Die Gefährdungsursachen sind vielfältiger Natur, vor allem tragen
aber der Verlust von Lebensräumen durch Versiegelungen aller Art, Raubbau an der Natur aus
kommerziellen Gründen und Nutzungsänderungen zum Verlust der Biodiversität bei.
Trotz allem Wissen darüber geht der Trend unvermindert fort. Darum haben zahlreiche
Kommunen in Deutschland das kommunale Bündnis zum Erhalt der biologischen Vielfalt
unterzeichnet. Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das am 19.4.2010 (2010/0146)
getan.
Wissen um eine Misere ist das eine, handeln um ihr zu begegnen das andere. Darum hat der
Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein umfangreiches Konzept erarbeitet,
um die von Natur aus enorm hohe Biodiversität im Raum Darmstadt („hot spot der
Biodiversität“) zu erhalten. Dieses umfangreiche Dokument enthält eine große Anzahl von
Möglichkeiten, angefangen mit Flächenschonung und Umgang mit Grünanlagen und Wäldern
bis hin zu öffentlichwirksamem Handeln und ist zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.
Es wird sofort deutlich, dass hier ein Konflikt zwischen Naturschutz und einigen anderen
Interessen wie z.B. Flächenbedarf für Wohnraum und Erschließung, Ansprüchen der Bürger an
„gepflegten“ Grünanlagen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Belangen und
Freizeitwünschen besteht. Hohe Verantwortung für den Artenschutz und Anforderungen eines
Ballungsraumes stehen einander gegenüber. Der Naturschutzbeirat als „Lobby“ der Natur und
in dieser Sache beratendes Organ der Stadt legt der Verwaltung für ihre notwendigen
Abwägungen seine Anforderungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt vor.
Darmstadt ,09.01.2014
Dezernat III
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
anlage 1
68653 Zeichen
NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 1 KOMMUNALES MAßNAHMENPROGRAMM „25 SCHRITTE ZUR BIOLOGISCHEN VIELFALT IN DARMSTADT “ - Entwurf der AG Biodiversität des Naturschutzbeirates der Stadt Darmstadt - Stand 29.7.13 1. Einführung: Ziele und Grundsätze 1.1 Der Rahmen Biologische Vielfalt (Biodiversität) ist Vielfalt in drei Dimensionen, die untereinander verknüpft sind: an Lebensräumen, an Tier- und Pflanzenarten und an genetischen Typen innerhalb von Arten. Diese Vielfalt ist durch vielfältige Ursachen weltweit bedroht. Dem muss aus vielen ethischen, sozialen und ökologischen Gründen entgegen gewirkt werden, nicht zuletzt auch aus ökonomischen, denn biologi- sche Vielfalt sichert unsere Lebensgrundlagen, z.B. in Form von unverzichtbaren Ökosystemdienst- leistungen. Die Vereinten Nationen haben das Jahrzehnt 2011-2020 zur „ UN-Dekade Biologische Vielfalt “ ausge- rufen, was die große Chance eröffnet, den Wert der Biodiversität stärker im Bewusstsein der Men- schen zu verankern. Diese Einsicht hat auch zur Verabschiedung von Zielerklärungen und Maßnah- menprogrammen auf verschiedenen Ebenen geführt. Weltweit wurde die „ Convention on Biological Diversity (CBD) “ beschlossen. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung 2007 die „ Nationale Strategie zur biologischen Viel- falt (NBS) “ verabschiedet. Diese hat auch international besondere Anerkennung gefunden, weil sie zukunftsorientierte Visionen (Leitbilder) und rund 330 konkrete Ziele – oft quantifiziert und mit ei- nem Zieljahr versehen – enthält. Mit ca. 430 Maßnahmen soll bis 2020 der Rückgang der biologi- schen Vielfalt in Deutschland aufgehalten und der Trend umgekehrt werden (1). Die NBS bildet eine gute Grundlage für die Entwicklung kommunaler Strategien. Einige hierfür besonders wichtige Aus- züge sind im Anhang zusammengestellt. Hier soll zunächst nur betont werden, dass die NBS die Vor- bildfunktion des Staates - und damit auch einer jeden Kommune - besonders in den Vordergrund rückt: „Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland zeigen auf den verschiedenen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) engagiert und transparent, wie sich die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt konkret verwirklichen lässt und gehen in ihrem gesamten Handeln vorbildlich voran. Dies führt auch zu bürokratischen Entlastungen. Unsere Ziele sind: Geeignete Flächen der öffentlichen Hand weisen dauerhaft eine hohe und regionaltypische Vielfalt von naturnahen Lebens- räumen und von Arten auf. Ausrichtung der Liegenschaftspolitik des Bundes auf das Ziel der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 ha/Tag bis zum Jahr 2020. Langfristig sollte es dem Bund gelingen, die tatsächliche Neuinanspruchnahme von Flächen weitgehend durch die erneute Nutzung vorhandener Flächen zu ersetzen. Bis zum Jahr 2020 wird ein vorbildliches Beschaffungs- und Bauwesen angestrebt, das sich hinsichtlich der Natur- und Um- weltfreundlichkeit auch an biodiversitätserhaltenden Standards orientiert. Dazu werden die bestehenden Umweltgütesiegel weiterentwickelt. Begleitend werden die geltenden Grundlagen der Beschaffung überprüft und wo notwendig weiterentwi- ckelt. Begründungen: Die öffentliche Hand ist einer der größten Flächeneigentümer in Deutschland. […] Die öffentliche Hand vergibt […]jährlich Aufträge im Gesamtwert von 256 Mrd. und kann durch eine entsprechende Ausrichtung des Beschaffungswesens die Erhal- NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 2 tung der biologischen Vielfalt durch die Verwendung von Produkten aus nachhaltiger Nutzung unterstützen. Erfahrungen in anderen Bereichen zeigen, dass Wettbewerbe ein wirksames Instrument sind, um Akteure zu anspruchsvollem Handeln zu motivieren. Wir streben Folgendes an: - Entwicklung einer Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Flächen im Besitz der öffentlichen Hand bis 2010, - vorbildlicher Beitrag des Bundes zur Erreichung des Ziels der Flächeninanspruchnahme auf 30 ha/Tag bis zum Jahr 2020 in Form einer kontinuierlichen Reduzierung der Neuinanspruchnahme, - natürliche Entwicklung auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020.“ Auch eine Hessische Biodiversitätsstrategie liegt seit Juni 2013 vor. 1.2 Die Rolle der Kommunen Die Notwendigkeit, biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln hat mittlerweile auch die kommunale Ebene erreicht. International war ein Meilenstein die Verabschiedung des “ Plan of ac- tion on subnational governments, cities and other local authorities for biodiversity ” (Dec. X/22) auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Nagoya. Dieser strebt die verstärkte Einbeziehung und Unterstützung von Städten und Gemeinden zum Erreichen der Ziele der CBD an. Der steigende Stellenwert der biologischen Vielfalt schlägt sich in Deutschland in zahlreichen, in der letzten Zeit verabschiedeten kommunalen Biodiversitätsstrategien nieder. „Immer mehr Kommunen erkennen, dass sich der Schutz der biologischen Vielfalt positiv auf die Lebensqualität der Menschen, die Attraktivität des Standorts und die Anpassung an die Klimaveränderungen auswirkt. Angesichts ihrer umfassenden Aufgaben in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Ent- scheidung über den Umgang mit Natur und Landschaft vor Ort, spielen sie eine wichtige Rolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt und haben die Verantwortung, das öffentliche Bewusstsein zur Be- deutung der biologischen Vielfalt zu stärken“ (2). Wie die folgende Abbildung zeigt, besteht eine sehr enge Verknüpfung zwischen kommunalen Auf- gaben und den Zielen des Schutzes der biologischen Vielfalt. (3) Aus dieser Verantwortung heraus wurde die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen “ entwi- ckelt und von vielen Städten und Gemeinde unterzeichnet, darunter von der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Stadt ist damit eine Selbstverpflichtung eingegangen, die unter anderem folgende Punkte umfasst (Hervorhebungen zugefügt): NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 3 „Daher bedarf es verstärkter Anstrengungen aller Akteure auf allen Ebenen für den Erhalt der biolo- gischen Vielfalt. Städten und Gemeinden kommt dabei eine wichtige Bedeutung als Akteure zu, da sie die politische Ebene repräsentieren, die den Menschen am nächsten steht. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Städte und Gemeinden eine aktuelle Heraus- forderung und hat für die unterzeichnenden Kommunen eine hohe Bedeutung bei Entscheidungspro- zessen. Anlässlich des Internationalen Jahres der biologischen Vielfalt nehmen die unterzeichnenden Kommunen diese Herausforderung an und sehen die Notwendigkeit, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken . Aspekte der biologischen Vielfalt werden als eine Grundlage nachhaltiger Stadt- und Gemeindeentwicklung berücksichtigt. Die Anforderungen, die die Erhaltung der biologischen Viel- falt vor Ort stellt, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen“ (4). Als Konsequenz dieser Selbstverpflichtung wurde der Naturschutzbeirat mit der Ausarbeitung einer konkreten Umsetzungsstrategie beauftragt, die im Folgenden dargestellt wird. Sie orientiert sich in der Gliederung an der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“, fügt allerdings den Punkt Umsetzungs- und Erfolgskontrolle hinzu. Neben den vorgeschlagenen Maßnahmen sind umfangreich Beispiele aus anderen Kommunen aufgenommen worden, um konkrete Umsetzungen exemplarisch zu verdeutlichen. Deutlich wird dabei, dass es auch in Zeiten knapper Kassen möglich ist, auf der kommunalen Ebene wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die über gesetzliche Verpflichtungen hi- nausgehen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt könnte und sollte das Anliegen der biologischen Viel- falt auf allen Ebenen des kommunalen Handels stärken und so eine Leuchtturmfunktion einnehmen, die in die Region ausstrahlt und zum Nachahmen anregt. Dass der aktive Schutz von Natur und biolo- gischer Vielfalt einer Stadt auch wirtschaftlich nicht zum Nachteil gereichen muss, zeigt das Beispiel der Stadt Eckernförde. Die Stadt Eckernförde ist bislang die einzige Kommu ne, die schon viermal den Titel „Umweltfreundliche Gemein- de" erhalten hat. Auch zukünftig wird in der Stadt Eckernförde den Belangen von Natur- und Umweltschut z be- sondere Bedeutung zugesprochen werden, denn über di e Notwendigkeit besteht parteiübergreifender Konsen s, und die Erfahrung hat gezeigt, dass bei frühzeitige r und ernsthafter Berücksichtigung dieser Belange a uch ohne großes Budget viel erreicht werden kann. Man kann m ittlerweile konstatieren, dass die konsequente Berücksich- tigung von Naturschutzbelangen die Stadt Eckernförd e wirtschaftlich nicht hemmt, sondern eher zu einem wer- bewirksamen Standortfaktor geworden ist (6). 2. Die kommunale Strategie in Darmstadt 2.1 Grundlagen Darmstadt ist eine Stadt mit besonders hoher biologischer Vielfalt . Dies ergibt sich unter anderem aus der Lage im Schnittbereich von fünf naturräumlichen Haupteinheiten mit großer geologisch- klimatisch-hydrologische Diversität. Das Bundesamt für Naturschutz hat 30 Hotspots der Biodiversität ermittelt, das „sind Regionen in Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume. Die Hotspot-Regionen finden sich in ganz Deutschland - von der Ostsee bis zu den Alpen und nehmen zusammen etwa elf Prozent der Fläche Deutschlands ein“ (5). Darmstadt ragt mit seinen westlichsten Teilen in einen dieser Hotspots hinein: Nördliche Oberrheinebene mit Haardt- platten. Die Teilhabe an einem solchen „Schatzkasten der Natur“ bedeutet für die Stadt Glücksfall und hohe Verantwortung zugleich. Die Ausgangssituation ist im Landschaftsplan von Darmstadt (2004) sehr gut dargestellt. Auch wenn dieser Plan in Teilen nicht mehr ganz aktuell ist, enthält er dennoch sehr wertvolle Hinweise auch für die Umsetzung eines kommunalen Maßnahmenprogrammes. Hier sind insbesondere Ausgangszu- stand, Zielkonflikte und Entwicklungskonzepte differenziert nach Naturräumen dargestellt, die eine Grundlage für eine Konkretisierung vieler nachfolgend nur grob beschriebener Maßnahmen darste len. NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 4 2.2 Handlungsfelder 2.2.1 Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich 1. Umweltdatenerhebung: Durch eine umfassende Erhebung werden Grundlagendaten zur natur- schutzgerechten Stadtentwicklung ermittelt. Wichtig ist insbesondere die Erfassung innerstädtischer Brach- und potentieller Entsiegelungsflächen. Eckernförde: Eckernfördes ökologische Neuzeit began n mit der 1984 bis 1985 durchgeführten Umwelterhebu ng. Anders als in den bis dahin durchgeführten Umwelter hebungen anderer Gemeinden lag der Schwerpunkt nich t nur in der Bestandsaufnahme der landschaftsökologisch bedeutsamen Elemente, sondern auch in einer in konkre- te Handlungsempfehlungen mündenden Bewertung und in detaillierten Empfehlungen zur zukünftigen Stadten t- wicklung. Mit Hilfe von Luftbildaufnahmen werden be ispielsweise potentielle Entsiegelungsflächen und B aulü- cken erfasst (6). 2. Entwicklung eines intelligenten städtebaulichen Konzeptes , das kompakte Bauweisen, d.h. eine angemessene Siedlungsdichte und eine wohnumfeldnahe Durchgrünung, integriert. In Hessen gibt es bisher keine Städte mit einem integrierten Gesamtkonzept. Die Stadt sollte sich daher um eine Lan- desförderung bemühen. Der Landschaftsplan von 2004 sollte als verbindliche Grundlage weiterer Planungen festgeschrieben werden. Eckernförde: Naturschutzbelange wurden frühzeitig u nd durch entsprechende Vorgaben in die Bebauungsplä ne in- tegriert. Eine grundlegende Änderung des Flächennut zungsplanes wurde eingeleitet, wodurch schutzwürdig e Flä- chen mit hoher biologischer Vielfalt von weiterer Überbauung ausgenommen werden konnten. In Eckernförde wurde der Landschaftsplan nicht nur als ein bloßes „Beiwerk“ zum Flächennutzungsplan erarbeitet, sondern die inhaltlichen Aussagen der Landschaftsplanung veränderten maßgebl ich die Schwerpunkte der Flächennutzungsplanung. Im Er- gebnis sind die beiden Planwerke heute passgenau au feinander abgestimmt und bilden eine verlässliche Grundlage, die bei der Aufstellung von Bebauungs- und Grünordn ungsplänen Orientierung bietet. Eckernförde ist somit ein sehr positives Beispiel für ein gelungenes Zusammenspiel und für eine gelungene Abwägung der Belange von La nd- schaftsplanung und Bauleitplanung. Eckernförde hat den Wert seines Naturraumpotenzials als wichtigen endogenen Standortfaktor bereits frühzeitig erkannt und ein ökologisches Gesamtkonzept für das Stadtgebiet aufgestellt. Stuttgart: Die Inhalte des Landschaftsplans werden grundsätzlich Bestandteil des Flächennutzungsplans und mit die- sem beschlossen. 3. Verbindliche Festlegungen und Maßnahmen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums und der Bodenversiegelung : Boden-und Freiraumschutz durch kommunales und interkommunales Flä- chenmanagement. Im Einklang mit der NBS muss die Netto-Flächeninanspruchnahme durch Über- bauung reduziert und mittelfristig auf Null reduziert werden. Maßnahmen im Einzelnen: • Konzept zur Innenentwicklung oder Baulückenschließung, • Maßnahmen zum Flächenrecycling (Rückbau von Anlagen und Gebäuden, Baugrundaufberei- tung, Sicherung oder Dekontamination von Altlasten usw.), • Bevorzugung wasserdurchlässiger Beläge im kommunalen Wegebau, • Kopplung von Neuversiegelung an Rückbau (Entsiegelung), • Reaktivierung von Brachflächen unter Berücksichtigung ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung • Reduzierung der Straßenbreite im Rahmen von Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen (Entsiegelung), • Aktiver Rückbau von nicht genutzten versiegelten öffentlichen Flächen, • Beratung und Information der Bürger oder Gewerbetreibenden über Entsiegelungsmaßnah- men auf ihren Grundstücken, • Finanzielle Förderung für Bürger oder Gewerbetreibende für Entsiegelungsmaßnahmenauf ih- ren Grundstücken. Stuttgart reduziert den jährlichen Neuzuwachs von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Angestrebt ist, den Verbrauch von Nettobaulandfläche bis zum Jahr 2020 auf Null z u bringen. Stuttgart legt in Bebauungsplänen die Er haltung NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 5 unversiegelter Flächen bzw. die Entsiegelung versiegelter Flächen fest. Das Garten-, Friedhofs- und Fo rstamt ent- siegelt im Siedlungsbereich versiegelte Flächen, wo dies technisch und funktional möglich ist. 4. Erhaltung von naturnahen Flächen im Siedlungsbereich und Nutzung bestehender Potenziale zur Schaffung von naturnahen Flächen und Naturerlebnisräumen innerhalb des Siedlungsraumes. Diese können auch als „Wildnis auf Zeit“ angelegt werden. Vorhanden sind Vorschläge des NSB in den Kon- versionsflächen und Projekt des BUND „Wildnis auf Zeit“ am Osthang der Mathildenhöhe. In Eckernförde entstand seit 2001 aus einer rund 1, 6 Hektar großen Industriebrache eine Naturspielfläc he, die heute Kinder und Erwachsene gleichermaßen begeistert. Auch Hannover, Kiel und weiteren Kommunen gelang es, aufgegebene Industrieflächen in sogenannte Naturspielflächen umzuwandeln. 5. Erhaltung und Neuschaffung von wohnungsnahen Grünflächen. Der Landschaftsplan weist im Innenstadtbereich Zonen mit Defiziten an Grünflächen aus; diese sind zu beheben. Bei allen Bau- maßnahmen im Innenstadtbereich sollten neue Grünflächen angelegt werden. Die im Landschafts- plan vorgeschlagene (S. 88) Schaffung eines „Netzparkes“ sollte umgesetzt werden. Stuttgart plant und schafft in dicht bebauten Gebie ten, insbesondere in den Grünsanierungsbereichen, w oh- nungsnahe Grünflächen neu. Es werden die Empfehlung en für Mindestgrünflächenanteile aus dem Bericht Bo - denversiegelung übernommen. 6. Neben den Grünanlagen und Parks spielen Spielplätze oder Außenanlagen von öffentlichen Ge- bäuden für den Naturschutz eine wichtige Rolle. Im Rahmen der laufenden Schulsanierungen sollten Schulhöfe und Schulgärten sowie Spielplätze naturnah umgestaltet werden. • • Naturnahe Planung • Morphologisch vielseitige Gestaltung (z. B. Anlegen von Hügeln) • Anlegen von Weidenhäusern • Anpflanzung gebietsheimischer Gehölze • Anlegen eines Gemüse- oder Kräutergartens • Anlegen von Biotopen (z. B. Teich, Trockenmauer) • Anbringen von Nistkästen oder Insektennistwänden • Entsiegelung Der Schulhof der Artur- Becker-Grundschule in Prenz lau ist heute nicht mehr wiederzuerkennen, aus eine m sehr eintönigen Gelände ist heute ein vielgestaltiger Or t geworden, der zum Spielen, zum Sport und zur Natu rerfah- rung einlädt. Und das nicht nur für die dortigen Schülerinnen und Schüler, sondern für alle Kinder. 7. Bauleitplanung: Im Baurecht sollten die vielseitigen Möglichkeiten, den Naturschutz zu berück- sichtigen, genutzt werden, insbesondere die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung. • Darmstadt sollte verlangen, Eingriffe zu 100 Prozent auszugleichen, wie bereits 19 Prozent der Kommunen, die am Wettbewerb „Bundeshauptstadt im Naturschutz“ teilgenommen haben. • Generell ist auf zügige Umsetzung und verbesserte Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen zu achten. • Die bestehende Gehölzliste muss angepasst werden mit dem Ziel der Anpflanzung heimischer Gehölze und ausschließlicher Verwendung von heimischen und gebietsspezifischen Arten auf naturnahen Flächen und in Naturerlebnisräumen im Siedlungsbereich. Anregungen dazu wur- den vom NSB in vielen Stellungnahmen bereits gegeben; dabei sollten auch Obstgehölze be- rücksichtig werden. • Eine Begrünung von Flachdächern, Tiefgaragen und Carports sollte vorgeschrieben werden (Stuttgart: bis 15 ° Neigung, Kopenhagen: 30 °) • Fußwege und Parkplätze und ihrer Zu- und Abfahrten sind mit dauerhaft wasserdurchlässigen Be- lägen anzulegen. NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 6 • In Bebauungs- oder Grünordnungsplänen sollten - wo sinnvoll - folgende Maßnahmen festge- legt werden: Freihaltung von Ventilationsbahnen zur besseren Versorgung mit Frischluft, Anla- ge einer ausgedehnten Grünzone mit Baumreihen, Sträuchern oder weitläufigen Wiesenflä- chen, Verbot von schmalen Formschnitthecken, keine Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation, Anlage naturnaher Regenrückhaltebecken, Absicherung einer extensiven Grünlandnutzung, Festsetzung einer barrierefrei gestaltete Einfriedung von Grundstücken oder Grünanlagen für Kleintiere (z. B. Igel, Amphibien). Die Einhaltung sollte regelmäßig kontrolliert werden. 8. Naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen . Das derzeitige Management sollte im NSB vorgestellt und diskutiert werden, um gezielte Vorschläge für ein Ökologisches Grünflächenmanagement einzu- bringen. Mögliche Maßnahmen: • Grundsätzliche Verwendung einheimischer, standortgerechter Arten • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht unter Beachtung von Naturschutzaspekten* • Förderung von Sukzessionsflächen • Generelles Verbot von Laubsaugern • Naturnahe Mahd, Reduktion der Schnittfrequenz (höchstens 1-2mal im Jahr, Mahdzeitpunkt mit Rücksicht auf Spätblüher, Insekten und Wiesenbrüter) • Genereller Verzicht auf den Einsatz von Düngemitteln (mineralisch und organisch) • Genereller Verzicht auf synthetisch erzeugten Mineraldünger • Verwendung von regional erzeugtem Kompost • Genereller Verzicht auf Torf • Genereller Verzicht auf Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel • Verzicht auf Schädlingsbekämpfung oder der Einsatz ökologischer Schädlingsbekämpfung • Genereller Verzicht auf die Bewässerung der Rasenflächen in trockenen Sommermonaten • Genereller Verzicht auf den Einsatz von Streusalz bis auf unfallträchtige Fahrbahnabschnitte • Verzicht auf das Beseitigen ungemähter Randstreifen (z. B. unter Zäunen) • Förderung von Magerstandorten durch den gezielten Verzicht auf das Ausbringen einer Hu- musschicht auf offene Erdabbrüche, Böschungen etc. * Altbäume, die durch Schwächung oder Schädigung (z. B. durch holzzersetzende Pilze) als „gefährlich“ gelten, werden in städti- schen Bereichen oft aus Sicherheitsaspekten komplett beseitigt. Gerade diese städtischen Bäume stellen jedoch wertvolle Lebens- räume für die verschiedenen Tierarten (Totholzkäfer, Fledermäuse oder höhlenbewohnende Vögel) dar und gelten als „Trittstei- ne“ in einem Biotopverbund. Ähnliches gilt auch für alte Gebäude oder Mauern, die oft Lebensraum vieler Tierarten sind. Natur- schutzaspekte können aber, bei entsprechender Begutachtung im Vorfeld solcher Sicherungsmaßnahmen, durchaus berücksichtigt werden. Dazu gehören die Erhaltung des größtmöglichen Teils des Baumstammes statt einer kompletten Baumbeseitigung, das Abstützen gefährdeter Äste, die Einzäunung besonders wertvoller Altbäume in Grünanlagen, die Beachtung von Brutzeiten sowie die Erwägung einer Umsiedlung, insbesondere bei besonders gefährdeten Arten. Generell sollte eine Sicherungsmaßnahme zum Schutz von Passanten an den jeweiligen Standort des Baumes angepasst sein. Ein Straßenbaum der Zersetzungsprozesse zeigt, birgt sicher ein höheres Gefährdungspotential für Passanten, als ein Baum innerhalb eines nicht begehbaren und dicht bewachse- nen Teils einer Parkanlage (7). Hannover: Eine insgesamt naturnähere Grünflächenpfl ege, die mehr „Wildnis“ und bewusst etwas „Unordnun g“ zulässt, die die Pflege nicht nur ökonomischen und organisatorischen Zwängen unterordnet, und die die Pflege- hinweise aus der von der UNB beauftragten Arbeit um setzt, kann viel für den Pflanzen- und Tierartensch utz tun. Dafür ist ein umfassendes Programm notwendig. Neben einer intensiven Sensibilisierung und Fortbildung der für die Pflege Verantwortlichen und der MitarbeiterInne n vor Ort für Artenschutzbelange, ist besonders ein e ziel- gruppengerechte Information der AnwohnerInnen über eine naturnahe Grünflächenpflege zu geben, um so ei n Umdenken zu unterstützen. Ein Teil der Fläche größe rer Parkanlagen, Grünverbindungen und gering genutz ter Friedhofsteile soll sich zukünftig weitgehend ungestört entwickeln können. In Abhängigkeit von Flächengröße und Struktur werden dann die Pflegeeingriffe unter Arte nschutz-Gesichtspunkten minimiert und/oder auch ein e (ge- lenkte) Sukzession ermöglicht. Erfurt: Als Zielvorgabe sollen quer durch die versc hiedenen Parkanlagen 50 % der Rasenflächen wie bish er als Kurzrasen und 50 % lediglich ein- bzw. zweimal jähr lich in einem abgestuften Plan gemäht werden. So so llen die herkömmlichen artenarmen Rasenflächen in artenreich ere Wiesenflächen und punktuell gezielt in naturnah e Wildblumenwiesen umgewandelt werden. Der Maschinenp ark soll an die neuen Anforderungen angepasst wer- den (Kauf von Wiesenmähgeräten, etc.). Ein Konzept zur Verwertung des Mähgutes ist zu erstellen. NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 7 Stuttgart: Chemische Pflanzenschutzmittel werden nu r eingesetzt, wenn eine außergewöhnliche Schädlings kala- mität oder Pflanzenkrankheit den Einsatz unbedingt erforderlich macht und keine Alternativen bestehen. In je- dem Fall, prüft die Landeshauptstadt Stuttgart zuvor die Umweltverträglichkeit. Tübingen: Mit umweltgerechter Planung und Entwicklu ng von Friedhofsflächen, wie zum Beispiel durch nat urna- he, einheimische Bepflanzung, konnte die bundesweite erste EMAS-II Zertifizierung (Öko-Audit) erreicht werden. 9. Umweltgerechte Unterhaltung von Bahn- und Straßenbahnanlagen, beispielsweise im Bereich Güterbahnhof Kranichstein. Herbizide sollen grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Welche positiven Auswirkungen der fehlende oder nur sehr eingeschränkte Einsatz von Herbiziden z.B. auf Bahngleisen bei der Deutschen Bahn hat, kann an der beeindruckenden Artenvielfalt gerade auch seltener (Pflanzen-)Arten auf Güterbahnhöfen studiert werden. 10. Umweltgerechte Anlage und Unterhaltung von Straßengrün und Integration des Straßengrüns in ein Biotopverbundsystem. Als lineare Elemente können Randflächen von Verkehrswegen in Darm- stadt insbesondere die naturräumlich vorhandenen Sandmagerrasen vernetzen. Bamberg: Magerrasenflächen entlang der Hauptverkehrswege in Bamberg Ost verbinden großflächige Sandma- gerrasenstandorte. Auf den so entstandenen artenrei chen Straßenrändern erfolgt keine Düngung und die M ahd wurde auf ein- bis zweimal pro Jahr reduziert. Rund 420 verschiedene Pflanzenarten sind hier zu finden. Seit etwa Anfang der 1990er Jahre wurden in Münster nach und nach entlang von Straßen und Wegen schmale , überwiegend mit Bodendeckern bewachsene Gehölzpflanzungen entfernt. Vorhandenes Straßenpflaster, zum Bei- spiel auf Fahrbahnmittelstreifen, wurde abgetragen. Die Flächen wurden dann ausgekoffert und mit unterschied- lichen, vor allem mageren Substraten, wieder aufgefüllt. Im Anschluss erfolgte die Einsa at von verschiedenen Blu- men- und Wiesenmischungen. Hannover: Beim Verkehrsgrün können spontane Besiedlungsprozesse gefördert und durch Maßnahmen wie zum Beispiel durch Saatgutübertragungen von artenreiche n lokalen Standorten unterstützt werden. Durch das Auf- bringen nährstoffarmer Substrate wie Sand und Kies und den Verzicht auf Dünger werden die Voraussetzungen für einen artenreichen Bewuchs geschaffen. Bei weniger frequentierten Parkplätzen und beim Wegebau sollten vor- zugsweise wasserdurchlässige Beläge eingesetzt werden. Chemnitz: Durch den Rückbau einer befestigten Parkplatzfläche und Eingliederung in das öffentliche Grün entstand an der Straßburger Straße ein Ruderalgarten. Bietigheim-Bissingen: Artenreiche Grünflächen im Verkehrsraum – Wiesenkräuter auf Mittelinseln und Seitenstrei- fen und Kletterpflanzen an Lichtmasten bringen mehr Natur. 11. Kommunale Satzungen (z. B. Friedhofssatzung) sind daraufhin zu prüfen, ob naturschutzrelevan- te Inhalte festgelegt/verbessert werden können. 2.2.2 Arten- und Biotopschutz 12. Erhebung von Grundlagendaten/Monitoring . Dies dient zum einen dem gezielten Ergreifen von Schutzmaßnahmen, zum anderen zur Dokumentation von Erfolgen. In Darmstadt liegt bereits eine hochwertige floristische Kartierung (Dr. Jung) vor, eine Flechtenkartierung (Cezanne und Eichler) ist nahezu abgeschlossen. Eine Fledermauskartierung liegt vor, ist aber veraltet. Bedarf besteht bei der Auswertung der floristischen Daten und ihren Veränderungstendenzen sowie in der Erfassung ausgewählter Tiergruppen (z. B. Fledermäuse, Heuschrecken, Schmetterlinge, Leitar- ten der Vögel). Ein Monitoringsystem sollte etabliert werden. Inwieweit auch Laien dazu beitragen können, wäre zu prüfen. Hannover: Zur verbesserten Beobachtung der Entwicklungstendenzen wird zurzeit ein Monitoring für artenreiches Grünland durchgeführt und ein Monitoring für bestimmte Tierartengruppen an Stillgewässern(z. B. Libellenfauna) vorbereitet. Frankfurt: Seit 1985 kartiert die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung im Auftrag des Umweltamtes alle 5 Jahre systematisch die Frankfurter Stadtnatur. Seit 2000 ist der Stadtwald eingeschlossen. Ziele: Erfa ssung von Biotoptypen + dauerhafte Beobachtung besonders gesc hützter und bedrohter Tier- und Pflanzenarten auch auf Flächen, die nicht als Naturschutzgebiete ausgewies en sind. Die Biotopkartierung wird seit 2001 durch ein Arten- schutzkataster ergänzt. Es umfasst über 700 Fundstellen nach nati onalem oder europäischem Recht geschützter Arten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beobachtung von Neophyten und Neozoen . NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 8 13. Gezielter Ausbau von Biotopverbundsystemen und Schutzgebietsnetzen . Im Landschaftsplan von Darmstadt sind dazu bereits Angaben enthalten. Die Vorschläge des NSB zur Rahmenplanung Konversionsflächen sollten umgesetzt werden. Fürth: Erhalt und Schaffung von Sandlebensräumen im Rahmen des überregionalen Biotopverbundes „SandAchse Franken“. Ein Kooperationsprojekt von Naturschutzverbänden, fünf Städten und sieben Landkreisen. Eine Vielzahl an charakteristischen und geschützten Magerrasenart en, wie zum Beispiel Berg-Sandglöckchen, Sandgrasne lke, Kleiner Sauerampfer, siedeln auf diesen Extremstandorten im Stadtgebiet. Frankfurt: Durch Schaffung neuer Grünachsen soll de r Grün-Gürtel sowohl mit der Innenstadt (Speichen) als auch nach außen mit der Region (Strahlen) besser verbund en werden. Die Ziele sind, Luftaustausch und klimat ischen Nutzen zu steigern, Wanderbewegungen von Organismen zu erleichtern und die Erreichbarkeit des Grün-Gür tels ohne Auto zu verbessern. 14. Konkrete Beiträge zum Artenschutz und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Arten in einem kommunalen Arten- und einem Biotopschutzprogramm . Eine umfassende Auswertung der floristi- schen Kartierung wird aufzeigen, wo auf Darmstädter Gemarkung gefährdete Arten auftreten, um diese dann gezielt zu fördern. Für jeden wichtigen Biotoptyp sollten Ist-Zustand, Ziele, Handlungsbe- darf, Maßnahmen und Meilensteine definiert werden. Beispiele: • Für wertvolle Flächen außerhalb der Naturschutzgebiete sollten Pflegepläne aufgestellt und umgesetzt werden. Im Landschaftsplan sind z. B. 263 pauschal geschützte Lebensräume aufge- führt, die ggf. eine Pflege bedürfen. • Wo nötig sollte die Stadt besonders naturschutzrelevante Flächen ankaufen oder anderweitig sichern. • Für Leitarten(gruppen) der Flora und Fauna sollten Aktionsprogramme aufgestellt werden. Bei- spielsweise sollte das Mauersegler-Programm umgesetzt werden, es besteht ein Angebot des NABU bei Sanierungen von Gebäuden zu überprüfen und ggf. kostenfrei für die Stadt Mauer- seglerkästen anzubringen. • Auf der Grundlage der Flechtenkartierung kann ein Flechtenschutzprogramm aufgestellt wer- den, das bundesweit Vorbildfunktion übernehmen könnte. • Neophytenbekämpfung ist in initialen Stadien sinnvoll (z. B. Lorbeerkirsche im Bereich Fasane- rie). • In landwirtschaftlich geprägten Gebieten - wie um Arheilgen - ist eine Anpflanzung von Hecken und Gehölzinseln sinnvoll. • Im Rahmen von Baumaßnahmen freigelegte Felsformationen und Rohsandböden sollten der natürlichen Entwicklung überlassen und nicht humisiert werden. • Durch Verdichtung oder Vernässung könnten in Auen Feuchtlebensräume geschaffen werden. • Ein Dachbegrünungsprogramm kann neue Lebensräume im innerstädtischen Bereich schaffen. • hier ist Platz, weitere oder andere Programme einzubringen Die Bundeshauptstadt im Naturschutz Heidelberg hat im Jahr 1997 einen Artenschutzplan erstellt: fünf Schwer- punktbereiche definiert, in denen eine hohe Dichte an geschützten Biotopen vorhanden ist oder zahlreic he Arten der Roten Liste vorkommen. Neben den Kernbereichen werden auch für andere Lebensräume Maßnahmen im Ar- tenschutzplan festgelegt. Dazu zählen in den meiste n Fällen kulturhistorische Lebensräume, die typisch sind für die Landschaft rund um Heidelberg. Ob nun alte Weinbergterrassen, Streuobstwiesen oder Hohlwege und Hecken, alle sind im Plan aufgeführt und werden so langfristig gesichert. Der Artenschutzplan ist erfolgreich, weil er durch intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird. Hinweistafeln liefern die Informationen zu den gepflegten Biotopen, Exkursionen mit Kindern erklären im Detail einzelne Zusammenhänge oder eine Internetseite informiert ü ber Maßnahmen, die bereits unternommen wurden, um Lands chaftselemente zu erhalten. Auch in Zukunft: Kinder - wettbewerbe oder die Erstellung von Broschüren zu d en einzelnen Schwerpunktbereichen. Der Artenschutzp lan hat nicht zuletzt Erfolg, weil Heidelberg aktiv nach Kooperationspartnern sucht, die dieses Projekt mitgestalten. Stuttgart vermeidet und entschärft grundsätzlich insektenfein dliche Beleuchtungsanlagen . Flutlichtanlagen im Außenbereich werden insektenverträglich gebaut. Alt anlagen werden sukzessive saniert. Vogelfeindliche Glas- wände, Fensterfronten und Strommasten werden vermieden. Stuttgart erhält und fördert Nist- und Lebensstätten besonders und streng geschützter Tierarten an städtischen Gebäuden. Dazu legt die Stadt ein Programm a uf. Be- NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 9 richt 2015. Stuttgart baut entbehrliche Straßen, Feld- und Waldwege zurüc k und begrünt diese. Das städtische Dachbegrünungsprogramm hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Bei Bedarf werden die Mittel aufgestockt. Hannover : Fassaden- und Dachbegrünungen sind eine Möglichke it, für Insekten, Kleinsäuger und Vögel neue Le- bensstätten gerade in den stark verdichteten Teilen der Stadt zu schaffen. Die Förderung über die Bauleitplanung, die Anlage an und auf städtischen Gebäuden und auch die Förderung bei Privathäusern müssen verstärkt o der Möglichkeiten dafür neu geschaffen werden. Neben Beratung und Öffentlichkeitsarbeit ist im Einzelfall auch eine begrenzte finanzielle Förderung für Maßnahmen an Ge bäuden vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden Lebensstätten für Gebäudebrüter wie Mauersegler, Fledermäuse und Mehlschwalben mit den o. g. Artenhilf spro- grammen zusätzlich geschaffen. Rohbodenstandorte sowohl im bebauten Bereich als auch in den Landsch aftsräumen sind selten gewordene nähr- stoffarme Standorte, die gerade von den in letzter Zeit stark zurückgehenden und selten gewordenen Pfl anzen- und Tierarten besiedelt werden. Vor einigen Jahren konnten z. B. am Kronsberg und in der Breiten/Nasse n Wiese entsprechende Projekte durchgeführt werden. Die Ent wicklung dieser Flächen ist äußerst positiv und gib t Mut, weitere Maßnahmen dieser Art durchzuführen. Das Spü lfeld Mecklenheide soll, soweit es die Böschungsnei gun- gen ohne Erosionsgefahr zulassen, ein neues Projekt dieser Art werden. Bepflanzte stark geneigte Böschungen im Wechsel mit offenen Flächen und Rohböden werden dann eine hohe Lebensraumvielfalt schaffen. Pflege: eine auf lebensraumtypische und meistens au ch seltene Leitartengruppen ausgerichtete Pflege wertvoller oder besonders geschützter Biotope . Darüber hinaus wurden einige Flächen im Heumulch und Heudruschverfahren mit lokalem Saatgut begrünt. Dadurch konnten vor al lem seltene und gefährdete Arten, wie z. B. das Bla ugrüne Labkraut (Galium glaucum), gefördert werden. 15. Verbesserung bestehender Gewässermorphologie , z.B. durch Renaturierung von Fließgewässern und Wiederherstellung der Durchgängigkeit. Das Wasser selbst und die Uferzonen gehören zu den vielfältigsten Lebensräumen in unserer Landschaft. Wichtig sind daher der naturnahen Rückbau von Bach- und Flussabschnitten, die Rückgewinnung von Retentionsflächen oder die Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche. Schutz von Gewässern vor schädlichen stofflichen Einträgen, z.B. durch Einrichtung ausreichender Gewässerrandstreifen . Auf Anregung des NSB soll die Modauaue zw. B3 und A5 naturnah gestaltet werden. Hannover : Stillgewässerprogramm : Anlage und Aufwertung von Kleingewässern, nachhaltige Pflege Die Renaturierung der Schwarzach in Bad Saulgau ist eines der streckenmäßig größten Gewässerprojekte im Re- gierungsbezirk Tübingen. 16. Umsetzung/Festlegung folgender Maßnahmen bei der Gewässerunterhaltung: • Verzicht auf Räumung der Gewässersohle • Verzicht auf Grabenfräsen • Verzicht auf Schlegelmäher • Einseitige und abschnittsweise Böschungsmahd • Pflanzmaßnahmen mit gebietsheimischen Arten (z. B. bachbegleitende Gehölze) • Naturschutzfachliche Optimierung von Gewässerunterhaltungsplänen • Vorgaben zum Wiederbesatz von Fischen nur mit standortheimischen Arten. 17. Schaffung von Ruhe- und Rückzugszonen an Gewässern: • Fahrverbote (Bojenketten, Beschilderung) • Einschränkungen für das Betreten von Uferzonen • Einrichtung von Fischruhezonen bzw. Angelverboten • Einschränkung oder Verbot von motorisiertem Bootsverkehr (außer E-Motor) • Anlage von Röhrichtzonen • Lenkung von Freizeitnutzungen (z. B. Kanutourismus, Badebetrieb) an oder auf Gewässern. 2.2.3 Nachhaltige Nutzung 18. Förderung umweltverträglicher Formen der Landwirtschaft . Dies kann neben dem Erfolgsmodell Oberfeld nun auf dem Gehaborner Hof praktiziert werden. • Verpachtung kommunaler Landwirtschaftsflächen an ökologisch wirtschaftende Betriebe NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 10 • Unterstützung bei der Minimierung von Stoffausträgen aus landwirtschaftlichen Flächen (z. B. Monitoring, Beratung) • Aufpreisvermarktung zur Förderung naturverträglicher Produktionsweisen (z. B. bei der Saft- produktion aus Streuobstwiesen) • Projekte zur gesunden Ernährung in Schulen oder Kindergärten • Projekte zur ökologischen Landwirtschaftsproduktion in Schulen oder Kindergärten • Angebot an ökologischen Produkten in öffentlichen Kantinen, Schulen oder Kindergärten • Verbraucherinformation zur ökologischen Landwirtschaft • Beschluss zum Verzicht auf Gentechnik bei der Bewirtschaftung und der Verpachtung kommu- naler landwirtschaftlicher Flächen Hannover : Landwirtschaftsprogramm: Ackerwildkrautschutz, ex tensive Grünlandwirtschaft, ökologischer Land- bau. In Kooperationen mit LandwirtInnen werden dabei naturverträglichere Formen der Landbewirtschaftung und der „ Pflege durch Nutzung “ erprobt und vereinbart. PächterInnen werden verpf lichtet, auf den städtischen Flä- chen keine gentechnisch veränderten Organismen einzusetzen. Frankfurt : Die Pachtverträge der Stadt werden jährlich für das folgende Wirtschaftsjahr aktualisiert. Ab 2011 wird eine Biodiversitätsklausel in den Verlängerungsvertrag eingefügt, die Landwirt e verpflichtet, auf mindestens 1% der Fläche eine Maßnahme zur Förderung des Artensch utzes im Sinne der Biodiversität, des allgemeinen N atur- schutzes und/oder des Gewässer- und Bodenschutzes durchzuführen. Erfurt : Gemäß einer Forderung des Naturschutzbeirates sol lte sich die Stadt Erfurt ihrer Verantwortung als g röß- ter Eigentümer von Ackerland wesentlich stärker bew usst werden als bisher. Dies ist zukünftig grundsät zlich bei Neuabschlüssen von Pachtverträgen und - im Falle de r Nutzung städtischer Wegeparzellen - auch bei Verl änge- rung von Pachtverträgen zu berücksichtigen. So sind städtische Wegeparzellen vor ihrer Neuverpachtung (bzw. Pachtverlängerung) grundsätzlich auf ihre Eignung zur Biotopvernetzung zu prüfen und entsprechend für Bepflan- zungsmaßnahmen, z.B. im Rahmen des Bedarfs an Ausgl eichs- und Ersatzmaßnahmen, vorzuhalten. Bei Neuver - pachtung von reinen Ackerflächen ist die Duldung eines Schonstreifens von 5 bis 10 m entlang bestehender Feld- wege und Gewässer vertraglich festzulegen. 19. Umsetzung von Naturschutzzielen im Stadtwald. Im 1871 ha großen Stadtwald sollten nicht nur die mittlerweile im öffentlichen Wald üblichen Standard- und Durchschnittsziele des Naturschutzes erreicht werden, sondern die Stadt sollte hier - wie von der NBS klar gefordert - eine Vorbildfunktion übernehmen. Wichtige Bausteine sind: • Naturland- (oder zumindest FSC-) Zertifizierung (und damit Orientierung an der natürlichen Waldgesellschaft, • Festlegung von angemessenen Totholzanteilen, z. B. Wälder > 140 Jahre sollten Totholzmen- gen von > 40 m³/ha erreichen, Wäldern < 140 Jahren 20 m³/ha (8). • Festlegung von angemessenen Altholzanteilen, insbesondere in Buchenbeständen • Verzicht auf Vollbaumnutzung • Verzicht auf Biozide • Herausnahme von 10 % der Waldfläche aus der Nutzung (Referenzflächen) • Aufbau strukturreicher Waldrandbereiche • Verzicht auf Kahlschläge, Bäume werden nur selektiv geschlagen (nur einzelne reife Bäume oder kleine Baumgruppen) • der Holzvorrat sollte mindestens die Hälfte des natürlichen, also 350 m³/ha, betragen (Emp- fehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen) • Regulierung des Wildbestandes, so dass die Verjüngung der Baumarten natürlicher Waldge- sellschaften ohne Hilfsmittel möglich ist • ungestörte Waldbodenentwicklung: flächiges Befahren, Bodenbearbeitung und Entwässerung sind nicht gestattet • ausschließliche Verwendung von standortgerechtem, gebietsheimischen Saat- und Pflanzgut. Leider ist der Versuch des NSB gescheitert, diese Ziele im Stadtwald Darmstadt für die nächste Forst- einrichtung festzusetzen. Es besteht aber die Möglichkeit, bei Einzelmaßnahmen und - NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 11 entscheidungen, den Naturschutz stärker zu berücksichtigen. Der NSB sollte daher bei forstlichen Maßnahmen, die im Stadtwald geplant werden, eingebunden werden. Der Stadtwald in Augsburg . Aufgrund seiner besonderen Lage ist das gesamte G ebiet als Bannwald gemäß dem bayerischen Waldgesetz ausgewiesen. Die Forstverwal tung der Stadt wies Flächen von 354 Hektar aus, die sich besonders für den Naturschutz im Wald eigneten. Maß nahmenkatalog: unterschiedliche Schutzmaßnahmen, von einem gänzlichen Nutzungsverzicht, dem Belassen von Totholz bis hin zur ökologischen Aufwertung von Mo or- wäldern. Hannover : Zertifizierung nach den Regeln des Forest Stewardship Council (FSC) : Hannovers Stadtwald Eilenriede“. Derzeit wird der Holzvorrat kontinuierlich aufgebaut (Bindung von atmosphärischem Kohlendioxid). Auch d ie aus der forstlichen Nutzung herausgenommenen etwa zehn Prozent städtischen Waldflächen werden sich mittel- bis langfristig als Naturwald zu beeindruckenden Wildnisflächen entwickeln. Ein Monitoring u. a. im Rahmen der Forsteinrichtung soll die Entwicklung dokumentieren. Würzburg „Urwald von Morgen“ vor den Toren Würzburgs. Heraus nahme von 23,5 Hektar aus Bewirtschaftung, Ausweisung eines Naturwaldreservates „Waldkugel“, m it Anlage eines Naturlehrpfades mit neun Stationen und Informationen über Naturwaldreservate, natürliche Waldgesellschaften, Totholz, Höhlenbäume und Waldlebens- räume für Tiere und Pflanzen. 20. Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (z.B. Energie- holz) auf regionaler Ebene, die in Einklang mit den Anforderungen des Naturschutzes stehen. Dabei sollten Alternativen zum Maisanbau angeboten werden. 2.2.4 Bewusstseinsbildung und Kooperation 21. Öffentlichkeitsarbeit spielt eine zentrale Rolle für die Entwicklung der Biodiversität. In einem kommunalen Programm stellt sie daher einen wichtigen Baustein dar. Möglich sind z. B.: • Regelmäßige Herausgabe von Pressemitteilungen zu Naturschutzthemen • Erstellung und Veröffentlichung von Broschüren (z. B. Faltblätter über Schutzgebiete der Regi- on, naturnahe Gartengestaltung) • Beratungsstelle für Bürger und Bürgerinnen zu Naturschutzthemen (z. B. naturnahe Gärten oder Hinterhöfe, Kompostierung, natürliche Schädlingsbekämpfung) • Bereitstellung von Naturschutzinformationen auf der Webseite der Kommunalverwaltung • Anlegen eines Naturlehrpfads • Maßnahmen in Kindergärten/Schulen, • Aktive Beteiligung an Aktionstagen zum Naturschutz (z. B. GEO-Tag der Artenvielfalt, Stunde der Gartenvögel, Faltertage, Tag des Schutzgebietes) • Auslobung von kommunalen Wettbewerben (z. B. Wettbewerb für naturnahe Gärten oder Hin- terhöfe, Fotowettbewerb) • Werbung für überregionale Naturschutzaktionen oder Wettbewerbe • Werbung für Patenschaften (z. B. für Bäche oder Bäume) • Beratung von Multiplikatoren zu Naturschutzthemen (z. B. Architekten oder Bau- und Garten- märkte) • Existierende Umweltbildung und -beratung fördern: Verbände, z.B. BUND und NABU und Ver- eine, z.B. FES (Freundeskreis Eberstädter Streuobstwiesen), Hofgut Oberfeld, Bioversum Kra- nichstein ... 22. Kooperationen sind besonders wichtig, um zusätzliche Synergien zu schaffen. In Darmstadt bie- ten sich hierfür nicht nur Naturschutzverbände an, sondern auch die Hochschulen, das Vivarium, das Bioversum und Vereine wie der Freundeskreis Eberstädter Streuobstwiesen und das Hofgut Oberfeld. Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit Partnerregionen, wie etwa dem Landkreis Darmstadt- Dieburg, mit der Zielsetzung der Stärkung der biologischen Vielfalt. NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 12 Mögliche Maßnahmen: • kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten • Unterstützung bei Werbung und Kampagnen • finanzielle Förderung (auch für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen) • Unterstützung bei Pflegeeinsätzen oder Artenschutzmaßnahmen • Mitgliedschaft der Kommunalverwaltung in einem Naturschutzverband In Bamberg sind 10 Prozent der Stadtfläche als schutzwürdige Biotope kartiert. Um auf die Bedeutung dieser Bio- tope aufmerksam zu machen, legte die Stadt Bamberg bereits im Jahr 1992 einen stadtökologischen Lehrpfad an. Der Pfad führt auf einer Länge von drei Kilometern vom Michaelsberg zur Altenburg. Insgesamt wurden zw ölf Stationen eingerichtet. Das rege Interesse der Öffe ntlichkeit veranlasste die Stadt im Jahr 2000, den Lehrpfad auszubauen und zu modernisieren. Bamberg entschlos s sich, einen aufwändigen und kreativen Lehr- und E rleb- nispfad zu entwickeln. Für die Stadt war es wichtig, auf die einmalige Natur, die eng mit dem kulturellen Erbe der Stadt verknüpft ist, aufmerksam zu machen. Für Kind er und Jugendliche sollte außerdem ein attraktiver Erlebnis- weg geschaffen werden. Die Gestaltung des Weges unterstützten Künstler aus Bamberg und stellten zum Beispiel Schafe aus Eichenholz auf, um darauf aufmerksam zu machen, wie die Schafe die Kulturlandschaft prägten und auch heute noch als Landschaftspfleger eine wichtig e Rolle spielen. Ein bekannter Comic-Zeichner aus B amberg gestaltete die Lehrtafeln neu. Im gleichen Jahr wur de zudem ein Videofilm produziert, der in einer kna ppen hal- ben Stunde die Eigenarten und die Sehenswürdigkeite n des Pfades vorstellt. Besonders bemerkenswert sin d die neu eingerichteten Erlebnisstationen. Hannover: Teile des Stadtwaldes wurden als Naturwal dparzellen ausgewiesen. Von einigen NutzerInnen des Stadtwaldes wurde diese Entwicklung kritisch betrac htet und befürchtet, dass damit wichtiger Naherholu ngs- raum verloren geht. Doch gerade der schrittweise Rückzug des Menschen aus den Naturwaldparzellen macht die- se Bereiche für eine Pflanzen- und Tierwelt wieder interessant, die wir im größten Teil des intensiv g enutzten Stadtwaldes nicht mehr zu sehen bekommen. Hier kann in Zukunft ein Stück „zurück gewonnene Wildnis“ en t- deckt werden, die sich erst langsam wieder entwickelt, aber gerade deshalb interessant zu beobachten ist. Die Stadt Freiburg vergibt bereits seit über 20 Jah ren Bachpatenschaften . Nicht wegen des innovativen Charak- ters, sondern wegen der Beständigkeit und der zahlreichen Erfolge sind die Bachpatenschaften in Freiburg eine Er- folgsstory. Für die einzelnen Bäche wurde nach Partnerschaften gesucht, gefunden haben sich Schulen, Privatper- sonen, Vereine und Kindergärten. Jeder Partner für sich übernimmt die Pflege und Instandhaltung eines Bachab- schnittes. Oft gilt es, Müll aus den Bächen zu fischen oder Neophyten zu bekämpfen, aber auch spannende Aufga- ben wie Amphibienschutz und Lebensraumpflege gehören dazu. Erfurt: Unterstützung von Vereinen/Verbänden und der ehrena mtlichen Naturschutzbeauftragten bei der Bildungs- arbeit zur Biodiversität. Erfurt stellt zur Unterst ützung von Vereinen und Verbänden bei Vorhaben u.a. auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kenntnissen zu r Biodiversität Finanz- und Sachmittel zur Verfügun g (im Rahmen des Förderprogramms für Vereine und Verbände im Umwelt- und Naturschutz). So konnten im Jahr 2010 insgesamt 8.000 Euro für verschiedene Projekte von Vereinen / Verbänden ausgelobt werden. Frankfurt: Zwanzig führende Institutionen aus Forschung, Bildung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit gehören derzeit zum Netzwerk BioFrankfurt (9). Sie bündeln ihre Erfahrung und ihr Wissen, um sich gemeinsam für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) einzusetzen und das öffentliche Bewusstsein für ihre Bedeu- tung zu stärken. 2.2.5 Umsetzungs- und Erfolgskontrolle 23. Einer Umsetzungs- und Erfolgskontrolle aller Maßnahmen(-programme) kommt eine hohe Be- deutung zu. In 46 Prozent der Kommunen, die am Wettbewerb „Bundeshauptstadt im Naturschutz“ teilgenommen haben, gibt es eine einmalige Umsetzungskontrolle, in 40 Prozent wird regelmäßig kontrolliert. Stuttgart passt die personelle und finanzielle Ausstattung der mit dem Naturschutz befassten Ämter an die gestie- genen gesetzlichen und fachlichen Erfordernisse an. Die untere Naturschutzbehörde weist verstärkt ehrenamtliche Naturschutzwarte zur Überwachung der Vorschriften ein und fördert deren Ausbildung. 24. Die Stadt Darmstadt sollte in regelmäßigen Abständen einen Biodiversitätsbericht (oder besser einen allgemeinen Umweltbericht) vorlegen, in welchem die umgesetzten Maßnahmen dargelegt werden (siehe Leitfaden „Kommunale Umweltberichte“ des Deutschen Instituts für Urbanistik). Beispiel: Hannover: Aktuelle Daten über den Zustand der Umwelt und deren langjährige Entwicklungsreihe n sind eine wichtige Handlungsgrundlage für die Auseinande rsetzung über umweltpolitische Ziele und Prioritäte n, für die Entscheidung über Umweltschutzmaßnahmen sowie f ür deren Erfolgskontrolle. Der Umweltbericht zeigt auf der Basis von umweltbezogenen Nachhaltigkeitsindikatoren langjährige Trends in den Bereichen Energie u nd Kli- NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 13 maschutz, Mobilität und Verkehr, Abfall, Boden, Was ser, Luft und Lärm, Natur, Landwirtschaft und Naher holung auf und betrachtet sie aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit. Das Umweltbarometer gibt die aktuellen Trends in den umweltrelevanten Handlungsbereichen wieder. Vie le Projekte und Maßnahmen, die zu einer nachhaltige n Entwicklung der Stadt Hannover beitragen, werden aufgezeigt. Kassel: Bürgerbefragung zum Bewusstsein Biologische Vielfalt (13). 25. Es wird vorgeschlagen, ein Indikatorensystem zu entwickeln, um den Ausgangszustand zu erfas- sen und dann in regelmäßigen Abständen Erfolge und Fortschritte. Damit würden folgende Ziele erreicht: 1. Einwirkung auf die Bewusstseinsbildung, sowohl in der Bürgerschaft wie in der Verwaltung und der Politik. 2. Im Falle von Erfolgen: öffentlichkeitswirksame Rechtfertigung der Anstrengungen und der ein- gesetzten Mittel. 3. Im Falle von fehlenden Fortschritten: Ansporn zur Korrektur, Verbesserung und Verstärkung von Maßnahmen. Vorschlag für einige Indikatoren ( 10, 11, 12, 13) Indikator Beschreibung Maßzahl Öffentliche Grünflächen Größe der Grünflächen (öffen tliche Parks, Spiel- und Sportplätze, Friedhöfe) m²/Einwohner Flächeninanspruchnahme Siedlungs- und Verkehrsfläche n ha Straßenbäume Anzahl der Straßenbäume Naturwald Fläche des Naturwaldes (ohne Bewirtschaftu ng) ha und % Waldfläche Waldbewirtschaftung Fläche des Waldes mit zertifizi erter Bewirtschaftung ha und % Waldfläche Ökologische Landwirtschaft Fläche mit ökologische Be wirtschaftung ha und % LW Fläche Extensive Landwirtschaft Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert ( High Nature Value Farmland ) ha und % LW Fläche Vorkommen ausgewählter Tierarten Anzahl/Dichte von T ieren ausgewählter Indikatorarten Vorkommen ausgewählter Pflanzenarten Anzahl/Dichte von Pflanzen ausgewählter Indikatorarten Invasive Neophyten Anzahl/Dichte von Neophyten ausge wählter Indikatorarten Freiwillige Leistungen Höhe der städtischen Mittel f ür freiwillige Programme oder Projekte €/Einwohner Strukturgüte Fließgewässer Anteil der Fließgewässers trecken, die in ihrer Struktur höchstens mäßig/deutlich gegenüber dem natürlichen Zustand verändert sind, an der Gesamtlänge der Fließgewässer % Biologische Fließgewässerqualität Anteil Gewässergüt eklasse II an der Fließgewässerlänge % Chemische Gewässerqualität Ammonium, Gesamt-Phosphat und BSB5 der Fließgewässer im Vergleich Eintritt/Austritt aus dem Stadtgebiet % Bewusstsein Umfrage zum Bewusstsein biologische Viel falt NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 14 Quellen: (1) http://biologischevielfalt.de/einfuehrung_nbs.html (2) http://biologischevielfalt.de/ums_kommunen.html (3) http://biologischevielfalt.de/fileadmin/NBS/documents/Dialogforen/DF_Kommunen/ErgebnispapierVilm_2010.pdf (4) www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/presse/Deklaration_final.pdf (5) http://www.biologischevielfalt.de/hotspots.html (6) www.eckernfoerde.de (7) http://www.duh.de/1332.html (8) Jedicke, E. (2008): Biotopverbund für Alt- und Totholz-Lebensräume: Leitlinien eines Schutzkonzepts inner- und außer- halb von Natura 2000. Naturschutz und Landschaftsplanung 40, (11): 379-385 (9) http://www.biofrankfurt.de/ (10) City Biodiversity Index: www.cbd.int/authorities/doc/User's%20Manual-for-the-City-Biodiversity-Index27Sept2010.pdf (11) http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt/Umweltinformation/Umweltbericht-der- Landeshauptstadt-Hannover). (12) http://www.biologischevielfalt.de/indikatoren_bericht_nbs.html (13) http://www.hannover.de/content/download/230351/3566789/version/2/file/Heft-Nr--40-br-Umweltbezogene- Nachhaltigkeitsindikatoren-f%C3%BCr-Hannover.pdf (14) http://umweltportal.stadt-kassel.de/miniwebs/umweltportal/15552/index.html#100_24 Fallbeispiele: Städte und Gemeinden aktiv für den Naturschutz: Gute Beispiele aus dem Wettbewerb „Bundeshauptstadt im Naturschutz“ www.duh.de/uploads/media/Dokumentation_Naturschutzkommune.pdf Stuttgart: http://www.stuttgart.de/item/show/305805/1/publ/16740? Einzelbeispiele: Fragebogen „Naturschutz.pdf“ der Deutschen Umwelthilfe: http://www.duh.de/uploads/media/Fragebogen_Naturschutz_07.pdf NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 15 Anhang: Auszüge aus der Nationale Strategie zur biologishen Vielfalt (NBS) „Unsere Vision für die Zukunft ist: Deutschland beherbergt eine gebietstypische, natürlich und historisch entstandene Artenvielfalt in für die einzelnen Lebensräume charakteristischer Ausprägung. Die Populationen der jeweiligen Arten befinden sich […] in einem günstigen Erhaltungszustand, leben in nachhaltig gesicherten, vernetzten Lebensräumen in ausreichender arten- und lebensraumspezifischer Größe und sind für die Menschen erlebbar. Unsere Ziele sind: Bis 2010 ist der Rückgang der heute vorhandenen Vielfalt wildlebender Arten aufgehalten. Danach setzt eine Trendwende […]ein. Begründungen: Auf Grund menschlicher Aktivitäten […] wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Artenvielfalt beeinträchtigt. […] In Deutschland gibt es ca. 3.000 heimische Farn- und Blütenpflanzenarten. Von diesen sind 943 Arten bzw. 28,4 % in den verschiedenen Kategorien als gefährdet eingestuft. 118 Arten oder 3,9 % sind vom Aussterben bedroht. In Deutschland wurden etwa 48.000 Tierarten nach- gewiesen; 16.000 davon wurden bezüglich ihres Erhaltungszustandes in den Roten Listen 1998 be- wertet, von denen wiederum rund 40 % als bestandsgefährdet und 3 % als ausgestorben bzw. ver- schollen eingestuft wurden. Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme ge- langen nicht heimische Arten (Neobiota) nach Deutschland, die heimische Arten gefährden bzw. ver- drängen können. Neben den negativen ökologischen Auswirkungen haben invasive gebietsfremde Arten negative ökonomische Auswirkungen (z.B. für die Landwirtschaft und den Pflanzenschutz) so- wie negative gesundheitliche Aspekte (z.B. Ambrosia als Auslöser von Allergien und die Herkules- staude als Auslöser von phototoxischen Reaktionen). […] Wir streben Folgendes an: - Operationalisierung der nationalen Biodiversitätsstrategie durch Konkretisierung der in der Strate- gie genannten Ziele und Maßnahmen auf regionaler Ebene bis 2015, - Sicherung der Bestände aller heute gefährdeten Arten und solcher, für die Deutschland eine beson- dere Verantwortung trägt, - Berücksichtigung der Problematik der als invasiv bekannten Arten in Managementplänen bis 2020, - auch in Zukunft sicherstellen, dass bei der Freisetzung und Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) keine Gefahr für wildlebende Arten zu erwarten ist, - Verbesserung der Kenntnisse über das Vorkommen und die Verbreitung einheimischer Tier-, Pflan- zen- und Pilzarten“ […] 1.2.2 Lebensraumvielfalt „Unsere Vision für die Zukunft ist: In Deutschland ist eine naturraumtypische Vielfalt von Lebensräumen dauerhaft gesichert. Die Le- bensräume und ihre Lebensgemeinschaften sind in ein funktionsfähiges ökologisches Netzwerk ein- gebunden und befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Unsere Ziele sind: Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf 2 % der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten ungestört entwickeln und Wildnis entstehen. Bis 2010 besitzt Deutschland auf 10 % der Landesfläche ein repräsentatives und funktionsfähiges System vernetzter Biotope. Dieses Netz ist geeignet, die Lebensräume der wildlebenden Arten dauerhaft zu sichern und ist integraler Be- standteil eines europäischen Biotopverbunds. Bis 2010 ist der Rückgang von gefährdeten Lebensraumtypen aufgehalten. Danach nehmen die heute nach den Roten Listen von vollständiger Vernichtung bedrohten und die stark gefährdeten Biotopty- pen an Fläche und Anzahl wieder zu […] Begründungen: NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 16 Nur durch die gesamte Bandbreite der heimischen Lebensraumtypen kann das Überleben der spezia- lisierten heimischen Arten gewährleistet werden. 72,5 % aller vorkommenden Biotoptypen sind ge- fährdet: 14 % sind dabei von völliger Vernichtung bedroht. 35 % der Biotoptypen wurden als stark gefährdet, 24 % als gefährdet bewertet. Neben direkten Flächenverlusten sind viele Lebensraumty- pen auch durch qualitative Degradierung (z.B. Eutrophierung, Veränderung des Wasserhaushalts) und durch zunehmende Isolation bedroht. […] Wir streben Folgendes an: - Verwirklichung eines länderübergreifenden funktional orientierten Biotopverbundsystems auf min- destens 10 % der Landesfläche auf allen Maßstabsebenen bis zum Jahre 2010, - Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes zur Minimierung von Zerschneidungseffekten bis zum Jahre 2010, - Vermeidung von Konflikten mit dem länderübergreifenden Biotopverbund bei künftigen Planungen und Projekten (z.B. Siedlungsentwicklung, Verkehrswege, Ressourcennutzung), - Reduzierung der wesentlichen Gefährdungsfaktoren, die zu einer Degradation von Lebensräumen führen (z.B. nicht nachhaltige Nutzungen, stoffliche Einträge, Beeinträchtigung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes, nichtstoffliche Beeinträchtigungen wie Licht und Lärm, Zerschneidung), - Regeneration und Neuentwicklung gefährdeter Biotoptypen und Biotopkomplexe - Erhaltung und Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten Lebensräume.“ 1.2.3 Genetische Vielfalt „Unsere Vision für die Zukunft ist: In Deutschland sind die wildlebenden Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Mikroorganismen) in ihrer geneti- schen Vielfalt und ihrer natürlichen Verteilung vorhanden. Gebietstypische Populationen bleiben in ihrer genetischen Vielfalt erhalten. Die regionaltypische genetische Vielfalt von Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten bleibt erhalten, wird nachhaltig genutzt, bleibt als Lebens- und Zuchtgrundlage verfügbar und bereichert das Land- schaftsbild sowie die landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktpalette. Unsere Ziele sind: Auf Grund der Populationsgrößen, räumlichen Verteilung und Bandbreite der genetisch festgelegten Merkmale sind Überleben, Anpassungsfähigkeit und evolutive Entwicklungsprozesse der wildleben- den Arten in der jeweiligen regionaltypischen Ausprägung gewährleistet. Die natürliche genetische Vielfalt der wildlebenden Populationen ist vor Beeinträchtigungen durch invasive gebietsfremde Ar- ten und Zuchtformen geschützt. Der Verlust der genetischen Vielfalt ist bis 2010 aufgehalten. Regional angepasste, durch genetische Erosion bedrohte Kulturpflanzensorten, sog. Hof- und Landsorten, sowie gefährdete Nutztierrassen sind durch In-situ- bzw. On-farm- und Ex-situ-Erhaltung gesichert. […] Begründungen: Die genetische Verarmung wildlebender Arten kann zum Aussterben von Populationen und Arten führen. Einkreuzen von Genen verwandter Arten oder anderer Teilpopulationen können zum Verlust von Artmerkmalen und regionalen Anpassungsmöglichkeiten führen. Die durch die ökonomischen Rahmenbedingungen bedingte Spezialisierung und Rationalisierung der Landwirtschaft hat zu einer Verringerung der Kulturpflanzenarten sowie traditioneller Kulturpflan- zensorten, sog. Hof- und Landsorten, im Anbau geführt. […] Mit dem Verlust der Vielfalt an Kultur- pflanzen und Nutztierrassen verarmen die historisch gewachsenen Kulturlandschaften und es geht ein für die Züchtung unverzichtbares genetisches Potenzial verloren. […] Wir streben Folgendes an: - Erhaltung einer Vielfalt von regional angepassten Populationen, - Vermeidung der Verfälschung der genetischen Vielfalt der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt durch Ansiedlung und Ausbreitung von nicht heimischen Tier- und Pflanzenarten, - Sicherstellung des natürlichen genetischen Austauschs wildlebender Arten, - Erhaltung der Rastplätze und Zugwege wandernder Tierarten, NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 17 Reduzierung künstlicher mutagener Einflüsse (z.B. Stoffe, Strahlung) auf wildlebende Arten, […]“ 1.2.4 Urbane Landschaften „Unsere Vision für die Zukunft ist: Unsere Städte weisen eine hohe Lebensqualität für die Menschen auf und bieten vielen, auch selte- nen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Vielfältiges Grün verbessert Luft- qualität und Stadtklima. Es bietet umfassende Möglichkeiten für Erholung, Spiel und Naturerleben für Jung und Alt. Unsere Ziele sind: Bis zum Jahre 2020 ist die Durchgrünung der Siedlungen einschließlich des wohnumfeldnahen Grüns (z.B. Hofgrün, kleine Grünflächen, Dach- und Fassadengrün) deutlich erhöht. Öffentlich zugängliches Grün mit vielfältigen Qualitäten und Funktionen steht in der Regel fußläufig zur Verfügung. Lebensräume für stadttypische gefährdete Arten (z.B. Fledermäuse, Wegwarte, Mauerfarne) werden erhalten und erweitert. Dies geschieht in einer Weise, die auch weiterhin eine aktive Innenentwick- lung der Städte und Gemeinden und eine umfassende energetische Gebäudesanierung ermöglicht. Begründungen: Die Ansprüche an Natur in Städten sind für die verschiedenen Menschen unterschiedlich. Kinder brauchen Naturerfahrungsräume für eine gesunde psychische und physische Entwicklung. Alleinle- bende Menschen sind die häufigsten Nutzer von öffentlichen Parks. Eine Ausweitung von Naturräu- men in Innenstädten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist dringend erforderlich. In vielen Stadtbereichen fehlt ausreichend Grün, das von den Menschen genutzt werden und als Lebensraum für Arten dienen kann. Zahlreiche Studien zeigen, dass Städte heute schon im Vergleich zu der sie umgebenden Landschaft oft wesentlich artenreicher sind. Heimische Arten finden hier einen Ersatzlebensraum und Wärme liebende eingewanderte Arten siedeln sich an. Fehlende Vegetation und versiegelte Böden verschlechtern das Stadtklima und die Luftqualität und wirken sich negativ auf den Wasserhaushalt aus. Freiflächen in Innenstadtgebieten können in vielfäl- tiger Weise zu einer Verbesserung der stadtklimatischen Situation beitragen. […] Eine gute Erreich- barkeit und Vernetzung von Grünflächen ist entscheidend für die Nutzbarkeit und erhöht die Attrak- tivität der Innenstädte. Dies trägt dazu bei, den flächenintensiven Wegzug ins Umland aufzuhalten und das Verkehrsaufkommen zu reduzieren.“ 1.2.5 Kulturlandschaften „Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Kulturlandschaften Deutschlands weisen aufgrund der vielfältigen naturräumlichen Gegebenhei- ten und einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft eine hohe Arten- und Lebensraumvielfalt auf. Die Kulturlandschaften erfahren eine hohe Wertschätzung auf Grund ihrer Vielfalt, Schönheit und ihrer regionaltypischen Eigenart, die ihre kulturhistorische Entwicklung erkennen lässt. Sie tragen in besonderem Maße zur Lebensqualität der Menschen und zur regionalen Identifikation und Wert- schöpfung bei. Unsere Ziele sind: Durch nachhaltige Nutzung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird die biologische Vielfalt der Kulturlandschaften bis 2020 gesteigert und ihre Vielfalt, Schönheit und regionaltypische Eigenart bewahrt. […] Begründungen: Die Kulturlandschaften Deutschlands sind verschiedenartig strukturierte Landschaften mit einer spe- zifischen regionaltypischen Eigenart und Dynamik, die oft noch durch traditionelle Nutzungen ge- prägt sind. Viele von ihnen haben eine herausragende Bedeutung für die Erholung der Menschen und für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. […] NSB-Entwurf Maßnahmenprogramm Biodiversität in Darmstadt August 2013 Seite 18 Wir streben Folgendes an: - Unterstützung von regionaltypischen Bewirtschaftungsformen, die zur Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften und ihren Elementen beitragen […], - Erhaltung und Wiederherstellung gefährdeter halbnatürlicher Lebensräume (Grünländer, Heiden, Hecken, Streuobstwiesen, Steillagenweinbau mit Trockenmauern usw.) durch adäquate Bewirtschaf- tung u.a. mittels staatlicher Anreizinstrumente, - Definition einer naturraumbezogenen Mindestdichte von zur Vernetzung von Biotopen erforderli- chen linearen und punktförmigen Elementen (z.B. Saumstrukturen, Hecken, Feldraine, Trittsteinbio- tope) bis 2010 und Abbau bestehender Unterschreitungen, - Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, - Berücksichtigung der Eigenart der Landschaften bei der Umsetzung von Kompensations- maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung.“ 1.2.6 Wälder „Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Wälder in Deutschland weisen eine hohe natürliche Vielfalt und Dynamik hinsichtlich ihrer Struk- tur und Artenzusammensetzung auf und faszinieren die Menschen durch ihre Schönheit. Natürliche und naturnahe Waldgesellschaften haben deutlich zugenommen. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder erfolgt im Einklang mit ihren ökologischen und sozialen Funktionen. Der aus Wäldern nachhaltig gewonnene Rohstoff Holz erfreut sich großer Wertschätzung. Unsere Ziele sind: Bis zum Jahre 2020 haben sich die Bedingungen für die in Wäldern typischen Lebensgemeinschaften (Vielfalt in Struktur und Dynamik) weiter verbessert. Bäume und Sträucher der natürlichen Waldge- sellschaft verjüngen sich ganz überwiegend natürlich. Mit naturnahen Bewirtschaftungsformen wer- den die natürlichen Prozesse zur Stärkung der ökologischen Funktionen genutzt. Alt- und Totholz sind in ausreichender Menge und Qualität vorhanden. 2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche. Bei der Neubegründung von Wäldern werden vermehrt standortheimische Baumarten verwendet. Der Anteil nicht standortheimischer Baumarten reduziert sich kontinuierlich. […] Begründungen: […] Aus ökologischer Sicht besonders wertvolle alte Wälder (mit Bäumen älter als 180 Jahre) sind mit ca. 2 % Anteil an der Waldfläche kaum mehr vorhanden. Die für natürliche Wälder typische biologi- sche Vielfalt ist aufgrund dieser Situation gefährdet. […] Auswertungen der Roten Listen zeigen, dass vor allem solche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten überproportional stark gefährdet sind, die auf typische Strukturen naturnaher Wälder spezialisiert sind. […] Wir streben Folgendes an: - Erhaltung großräumiger, unzerschnittener Waldgebiete, - Erhaltung und Entwicklung der natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften, - besonderer Schutz alter Waldstandorte […] - Entwicklung einer Strategie von Bund und Ländern zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiver- sitätsbelange für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand bis 2010 und ihre Umsetzung bis 2020, - Zertifizierung von 80 % der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards bis 2010, - ausgeglichenes Verhältnis zwischen Waldverjüngung und Wildbesatz bis 2020,“ […]
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0014
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.01.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00