Mandari Insight

2241/2024

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr. 65430/10 Nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz

Beschlussvorlage Ausschuss 21.08.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2024, TOP 9.2.7

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3796 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2241/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr.  65430/10  
Nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz  
Beschlussorgan 
StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den am 16.02.1987 durch den Rat gefassten und am 03.03.1987 ortsüblich 
bekanntgemachten  Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan  Nr.65430/10 für das 
Gebiet zwischen Paul-Schallück-Straße, Nordostgrenze der Flurstücke 4/5, und 4/20 
sowie Südostgrenze der Flurstücke 800, 799 und 798, alle  Flur 56 der Gemar-
kung Köln-Rondorf, Weißhausstraße und Luxemburger Straße -Arbeitstitel: nördlich 
Weißhausstraße in Köln-Sülz- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bau-
gesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne  Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Aufhebung 
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne 
die zum Teil seit mehreren Jahren, ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, weil die städtebauli-
che Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und für die städtebauliche Entwicklung und Ord-
nung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufendender Bebauungsplan-
verfahren erfolgt vorwiegend eine Priorisierung von solchen Bebauungsplänen, die zwecks 
Realisierung dringend erforderlichen Wohnungsbau oder sozialer Infrastruktureinrichtungen 
oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besit-
zen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit derzeit gerin-
gem „Planungsdruck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden können. Dies betrifft insbesondere 
solche Verfahren, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass bei längerer Verfahrensdauer 
nicht mehr aktuell ist oder/und Planinhalt und Planungsziele überholt und erneut planungs-
rechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für 
diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, sukzessive 
das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und eingestellt. 
 
Verfahren und Auswirkungen 
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 03.03.1987 zum Bebauungsplan Nr. 
65430/10 ist deckungsgleich mit dem darunterliegenden rechtsgültigen Bebauungsplan 
65430/07 aus dem Jahr 22.11.1976. Das Gebiet ist entsprechend den Festsetzungen des 
rechtsgültigen Bebauungsplanes vollständig bebaut. Mit dem Aufstellungsbeschluss sollte 
weiterer großflächiger Einzelhandel verhindert werden. Weitere Planungsfortschritte konnten 
über den Aufstellungsbeschluss hinaus aber nicht erzielt werden. Seitdem ruht das Verfahren. 
 
Aus den v.g. Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie damit ein-
hergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber den an-
fragenden Bürgern, Eigentümern, Investoren, Architekten und Planern empfiehlt die Verwal-
tung, den Aufstellungsbeschluss vom 03.03.1987 aufzuheben. Die geordnete städtebauliche 
Entwicklung für das Gebiet ist durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr.65430/07 weiterhin 
gewährleistet. 
 
 
Anlagen 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65430/10

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1166 Zeichen

Anlage 1 
 
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die 
Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Geltungsbereich

579 Zeichen

$$ Stadt Köln
Stadtplanungsamt

Anlage 2

Geltungsbereich zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des
Bebauungsplanes Nr. 65430/10

Nördlich Weißhausstraße

in Köln - Sülz

[e%;
318
01. ar
N

Universität\

50:

nsten

$
Ss
E
S

ES ‚Band *

49.2

LE
6
N 5%

A

Fußgängerzone
{6}

Kinderg.,

SS

l

%
ZS

Maßstab 1:5 000

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

50 0

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
100 200 300 Meter a u 4 =
ME u |

diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1278 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2241/2024
Stand: 03.03.2026 
Sachstandsbericht  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr.  65430/10  
Nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz 
Beschlussfassung vom 19.09.2024: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den am 16.02.1987 durch den Rat gefassten und am 03.03.1987 
ortsüblich bekanntgemachten  Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 
 Nr.65430/10 für das Gebiet zwischen Paul-Schallück-Straße, Nordost-
grenze der Flurstücke 4/5, und 4/20 sowie Südostgrenze der Flurstücke 800, 
799 und 798, alle  Flur 56 der Gemarkung Köln-Rondorf, Weißhausstraße und 
Luxemburger Straße -Arbeitstitel: nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz- nach 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuhe-
ben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
 Einschränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nummer 47 am 04.12.2024 bekanntgemacht. Es sind 
keine weiteren Schritte erforderlich. 
Nächste Schritte: 
Keine

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Beratungsverlauf (2)

19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Paul-Schallück-Straße
  • Weißhausstraße
  • Luxemburger Straße
  • Brückenstraße 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2241/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.08.2024
Erstellt
18.07.2024 09:22