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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr. 65430/10 Nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz

Beschlussvorlage Ausschuss 2241/2024 vom 21.08.2024

Stand: Am 23.09.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 2241/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr. 65430/10 Nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den am 16.02.1987 durch den Rat gefassten und am 03.03.1987 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.65430/10 für das Gebiet zwischen Paul-Schallück-Straße, Nordostgrenze der Flurstücke 4/5, und 4/20 sowie Südostgrenze der Flurstücke 800, 799 und 798, alle Flur 56 der Gemar- kung Köln-Rondorf, Weißhausstraße und Luxemburger Straße -Arbeitstitel: nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bau- gesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Aufhebung Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne die zum Teil seit mehreren Jahren, ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, weil die städtebauli- che Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und für die städtebauliche Entwicklung und Ord- nung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufendender Bebauungsplan- verfahren erfolgt vorwiegend eine Priorisierung von solchen Bebauungsplänen, die zwecks Realisierung dringend erforderlichen Wohnungsbau oder sozialer Infrastruktureinrichtungen oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besit- zen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit derzeit gerin- gem „Planungsdruck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden können. Dies betrifft insbesondere solche Verfahren, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass bei längerer Verfahrensdauer nicht mehr aktuell ist oder/und Planinhalt und Planungsziele überholt und erneut planungs- rechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, sukzessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und eingestellt. Verfahren und Auswirkungen Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 03.03.1987 zum Bebauungsplan Nr. 65430/10 ist deckungsgleich mit dem darunterliegenden rechtsgültigen Bebauungsplan 65430/07 aus dem Jahr 22.11.1976. Das Gebiet ist entsprechend den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes vollständig bebaut. Mit dem Aufstellungsbeschluss sollte weiterer großflächiger Einzelhandel verhindert werden. Weitere Planungsfortschritte konnten über den Aufstellungsbeschluss hinaus aber nicht erzielt werden. Seitdem ruht das Verfahren. Aus den v.g. Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie damit ein- hergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber den an- fragenden Bürgern, Eigentümern, Investoren, Architekten und Planern empfiehlt die Verwal- tung, den Aufstellungsbeschluss vom 03.03.1987 aufzuheben. Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr.65430/07 weiterhin gewährleistet. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65430/10
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage 1 Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 2 Geltungsbereich

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    $$ Stadt Köln Stadtplanungsamt Anlage 2 Geltungsbereich zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 65430/10 Nördlich Weißhausstraße in Köln - Sülz [e%; 318 01. ar N Universität\ 50: nsten $ Ss E S ES ‚Band * 49.2 LE 6 N 5% A Fußgängerzone {6} Kinderg., SS l % ZS Maßstab 1:5 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- 50 0 tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 100 200 300 Meter a u 4 = ME u | diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 2241/2024 Stand: 03.03.2026 Sachstandsbericht Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr. 65430/10 Nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz Beschlussfassung vom 19.09.2024: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den am 16.02.1987 durch den Rat gefassten und am 03.03.1987 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.65430/10 für das Gebiet zwischen Paul-Schallück-Straße, Nordost- grenze der Flurstücke 4/5, und 4/20 sowie Südostgrenze der Flurstücke 800, 799 und 798, alle Flur 56 der Gemarkung Köln-Rondorf, Weißhausstraße und Luxemburger Straße -Arbeitstitel: nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuhe- ben; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nummer 47 am 04.12.2024 bekanntgemacht. Es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Nächste Schritte: Keine 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2024

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 11.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 23.09.2024 zuletzt

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.7, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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