2015/0291
Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000 € und 300.000 €
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2015/0291
3423 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0291
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer: –
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: diverse
Betreff: Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen
Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000 € und 300.000 €
Vorlage vom: 14.07.2015
Beschlussvorschlag :
Der Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessische n Investitionsfonds
Abt. B in Höhe von 500.000 € und 300.000 € wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2015
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B
zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit für folgende Maßnahmen bewilligt:
a) Erneuerung der Brücke Hilpertstraße über Eisenbahn Frankfurt -Heidelberg: 500.000 €
b) Erneuerung der Stirnwegbrücke über Eisenbahn Frankfurt -Heidelberg: 300.000 €
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung
verbundenen Ausgaben ist vor der Ina nspruchnahme der Darlehen ein Ansparbetrag in Höhe
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumme (a = 100.000 €; b = 60.000 €) zu leisten. Die
Zahlung erfolgt in acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12. eines
jeden Jahres fällig. Da di e Darlehenszusage für das Jahr 2015 erst nach dem ersten
Fälligkeitstermin erfolgte, sind in diesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen.
Die Darlehen werden mit dem 01.01.2019 fällig. Sie können jedoch auch vorzeitig abgerufen
werden, sobald mit der j eweiligen Maßnahme begonnen wurde. Bei einem vorzeitigen Abruf
werden die noch nicht geleisteten Ansparraten bei der Auszahlung des Darlehens verrechnet.
Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung muss ein Sonderbeitrag von 2,5 v.H. der
Darlehenssumme im A nschluss an die vertragliche Tilgungszeit in Halbjahresraten von je 2,5
v.H. der Darlehenssumme erbracht werden. Für das Auszahlungsjahr wird der Sonderbeitrag
anteilig für jeden angefangenen Monat erhoben und bei der letzten Halbjahresrate
abgerechnet.
Die Darlehen sind in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung.
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem
Delegationsrecht nach § 1 03 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat
übertragen.
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.
Darmstadt, 14.07.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hilpertstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0291
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00