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2015/0291

Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000 € und 300.000 €

Magistratsvorlage 14.07.2015

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2015/0291

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0291 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  – 
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen 
Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000 € und 300.000 €  
 
Vorlage vom: 14.07.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessische n Investitionsfonds 
Abt. B in Höhe von 500.000 € und 300.000 € wird zugestimmt.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2015 
 
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B 
zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit für folgende Maßnahmen bewilligt:  
 
a) Erneuerung der Brücke Hilpertstraße über Eisenbahn Frankfurt -Heidelberg: 500.000 € 
b) Erneuerung der Stirnwegbrücke über Eisenbahn Frankfurt -Heidelberg: 300.000 € 
 
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung 
verbundenen Ausgaben ist vor der Ina nspruchnahme der Darlehen ein Ansparbetrag in Höhe 
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumme (a = 100.000 €; b = 60.000 €) zu leisten. Die 
Zahlung erfolgt in acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12. eines 
jeden Jahres fällig. Da di e Darlehenszusage für das Jahr 2015 erst nach dem ersten 
Fälligkeitstermin erfolgte, sind in diesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen.  
 
Die Darlehen werden mit dem 01.01.2019 fällig. Sie können jedoch auch vorzeitig abgerufen 
werden, sobald mit der j eweiligen Maßnahme begonnen wurde. Bei einem vorzeitigen Abruf 
werden die noch nicht geleisteten Ansparraten bei der Auszahlung des Darlehens verrechnet.  
 
Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung muss ein Sonderbeitrag von 2,5 v.H. der 
Darlehenssumme im A nschluss an die vertragliche Tilgungszeit in Halbjahresraten von je 2,5 
v.H. der Darlehenssumme erbracht werden. Für das Auszahlungsjahr wird der Sonderbeitrag 
anteilig für jeden angefangenen Monat erhoben und bei der letzten Halbjahresrate 
abgerechnet. 
 
Die Darlehen sind in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung.  
 
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem 
Delegationsrecht nach § 1 03 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über 
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der 
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat 
übertragen. 
 
Es wird empfohlen, der  Darlehensaufnahme zuzustimmen.  
 
 
 
Darmstadt, 14.07.2015  
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Orte (1)

  • Hilpertstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0291
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00