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2017/0137

Lärmaktionsplan Teilplan Hauptverkehrsstraßen Einführung einer Tempo-30-Regelung nachts in der Karlstraße zwischen Heinrichstraße und Kreuzung Nieder-Ramstädter Straße und in der Kirchstraße ab Kreuzung Hügelstraße bis Höhe Stadtkirche/Große Bachgasse

Magistratsvorlage 02.05.2017

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2017/0137

7352 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.05.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0137 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Lärmaktionsplan Teilplan Hauptverkehrsstraßen  
Einführung einer Tempo -30-Regelung nachts in der K arlstraße zwischen 
Heinrichstraße und Kreuzung Nieder -Ramstädter Straße und in der Kirchstraße ab 
Kreuzung Hügelstraße bis Höhe Stadtkirche/Große Bachgasse  
 
Vorlage vom: 02.05.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung n ehmen den Bericht des Umweltamtes zur 
Kenntnis und stimmen der Einführung einer Tempo-30-Regelung nachts in der Karlstraße und in 
der Kirchstraße als Maßnahme der Lärmreduktion zu. 
 
 
 
Anlagen: Tempo30_17 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2017 
 
Lärm ist unerwünschter Schall und damit zunächst ein subjektives Phänomen. Umfrage n 
belegen, dass Verkehrslärm zu den Schallereignissen zählt, die von den Anwohner innen und 
Anwohnern von Hauptverkehrsstraßen als besonders störend empfunden werden. Medizinisch 
belegt ist der Zusammenhang zwischen Lärmereignissen und erhöhtem Blutdruck, Herz- und 
Kreislauferkrankungen oder Depressionen. Ein Drittel der Deutschen fühlen sich durch 
Umgebungslärm stark belästigt. 
 
Aus diesen Gründen befasst sich eine interne Arbeitsgruppe unter Leitung des Umweltamtes 
auch außerhalb der regulären Fortschreibungsfristen des Lärmaktionsplanes – Teilplan Straße 
– immer wieder mit der Aufgabe, ob nach der Lärmschutzrichtlinie des Bundes zumindest 
nachts eine Temporegelung auf 30 km/h festgesetzt werden kann.  
 
Nach den Untersuchungen und Berechnungen zum Lärmaktionsplan 2. Stufe, Teilplan 
Hauptverkehrsstraßen wurden aufgrund der guten Akzeptanz der Festsetzung einer Tempo -30-
Regelung nachts in der Heinrichstraße und ab 2014 in der Frankfurter Straße zwischen Willy -
Brandt-Platz und Kreuzung Rhönring/Kasinostraße weitere Untersuchungen und Berechnungen 
seitens der Fachverwaltung durchgeführt. 
 
Entsprechend den Vorgaben der Lärmschutzrichtlinie des Bundes kann von der 
Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts aus Lärmschutzgründen nachts dann abgewichen 
werden, wenn die Lärmwerte nachts in Wohngebieten mindestens 60 dB(A) erreichen und eine 
Temporeduktion auf 30 km/h eine Entlastung von 3 dB(A) bringt. Außerdem verlangt die 
Lärmschutzrichtlinie eine Prüfung, ob durch andere Maßnahmen eine Lärmreduktion in den 
Wohngebieten möglich ist. 
 
Untersuchungsumfang: 
Anhand der Kriterien wurde die Einführung von Tempo-30-nachts untersucht im Straßenzug 
Rhönring und Spessartring, in der Bleichstraße, im Donnersbergring zwischen Bessunger 
Straße und Riedeselstraße, in der Kirchstraße bis Landgraf-Georg-Straße,  in der Karlstraße 
zwischen Heinrichstraße und der Kreuzung am LGG sowie in der Nieder-Ramstädter-Straße 
zwischen LGG und Roßdorfer Platz. Ausschlaggebend waren die Verkehrsbelastungen und 
vorliegende Lärmbeschwerden. 
 
Ergebnisse der Untersuchungen: 
Im Straßenzug Rhönring-Spessartring liegen die Belastungen unterhalb 60dB(A), d.h. die 
Voraussetzungen nach der Richtlinie liegen nicht vor. 
Die Nieder-Ramstädter-Straße zwischen LGG und Roßdörfer Platz wickelt insbesondere in der 
Rush-Hour einen Großteil des Individualverkehrs und des ÖPNV ab-. Die nicht 
zufriedenstellende Situation am Roßdörfer Platz wird derzeit fachlich geprüft, d.h., der Bereich 
wird nach Abschluss der verkehrsplanerischen Überlegungen neu berechnet werden. 
Der Donnersbergring ist Gegenstand der Maßnahme „Versatzzeitenoptimierung“ nach den 
Vorgaben des Luftreinhalteplans vom 01.11.2015 zwecks Optimierung der Verkehrsabläufe mit 
Verkehrsverflüssigung. Der Bereich ist eine Hauptverkehrsstraße, die geeignet ist , den Verkehr 
flüssig zu führen und abzuleiten. Da eine Verkehrsverflüssigung neben der Reduktion von 
Luftschadstoffen auch zur Lärmreduktion beiträgt, wird für den Straßenzug zunächst Tempo 
50 beibehalten. Gerade angesichts der geplanten Änderungen in der Heidelberger Straße mit 
Rückbau auf eine Fahrspur zwecks Ermöglichung der Erweiterung des Radverkehrsnetzes in 
Nord-Süd-Richtung wird die Verkehrsbedeutung des Donnersbergrings zunehmen

- 4 - 
In der Bleichstraße wird derzeit die Festsetzung von Tempo 30 ganztags geprüft, das Ergebnis 
steht noch aus. 
 
Für folgende Straßenabschnitte kann eine nächtliche Temporeduktion in Kürze festgesetzt 
werden: 
 
Karlstraße zwischen Heinrichstraße und Kreuzung am LGG 
Bei der Karlstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße, die beidseitig mit drei- bis 
viergeschossigem Wohnungsbau eine erhebliche nächtliche Lärmbelastung aufweist. Es gibt 
zahlreiche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner.  
Bei Tempo 50 beträgt der durchschnittliche Lärmpegel nachts 61,55 dB(A). Bei einer 
Absenkung auf Tempo 30 nachts wird der Lärmpegel um durchschnittlich 2,5 dB(A) reduziert, 
aufgerundet auf 3 dB(A) entsprechend der Lärmschutzrichtlinie des Bundes. In der Straße 
fährt die Straßenbahnlinie 3 (nachts verkehren 15 Straßenbahnen) auf einer gemeinsamen 
Fahrspur mit dem KFZ, der Straßenbelag ist Kopfsteinpflaster, die Abrollgeräusche der 
Fahrzeuge sind hoch. Eine Sanierung der Schiene und eine Änderung des Straßenbelages sind 
in absehbarem Zeitraum nicht vorgesehen, so dass die Voraussetzungen zur Festsetzung der 
Temporeduktion nachts vorliegen. 
 
Kirchstraße bis Höhe Stadtkirche/ Große Bachgasse 
Die Kirchstraße bis zur Stadtkirche, Große Bachgasse ist Teil des Cityrings und eine stark 
befahrene Bundesstraße. Der DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) beträgt ca. 23.000 
Kfz. Die durchgehende 5-stöckige Wohnbebauung mit Geschäften im Erdgeschoss grenzt an 
der Westseite direkt an die Straßenbahngleise. Die Ostseite wird geprägt durch rückversetzte 
öffentliche Gebäude und die Wohngebäude Kirchstraße 12 – 20 direkt an der Straße. 
Angesichts der Anordnung von Tempo 30 in der Hügelstraße aus Verkehrssicherungsgründen 
(ganztags) soll eine gleichmäßige Fahrtgeschwindigkeit die Nachtruhe der Anwohner innen und 
Anwohner verbessern.   
 
Weiteres Vorgehen 
Aufgrund der nachgewiesenen Belastung der Wohnbevölkerung hat die obere 
Straßenverkehrsbehörde ihre Zustimmung zu der Festsetzung von Tempo 30 nachts (22Uhr 
bis 6 Uhr)  für den Bereich der Karlstraße und den Teil des Cityrings erteilt. HEAGmobilo und 
das Polizeipräsidium Südhessen haben ebenfalls zugestimmt. 
Die Beschilderung erfolgt, sobald die Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde vorliegt.  
 
Darmstadt, den 27.04.2017 
Dezernat V                                                                  Dezernat III 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz      Dr. Barbara Boczek 
Umweltdezernentin      Baudezernentin

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Tempo 30 Berechnungen.xlsx
Lärmwerte für Karlstraße zwischen Heinrichstraße und Nieder-Ramstädter Straße
Lage 50 Nacht db(A) 30 Nacht db(A)Differenz db(A)Differenz db(A) DTV Bauweise
Karlstraße 55 61,86 59,3 7600 3-4 geschossig
Karlstraße 40 61,67 58,54 7600 3-4 geschossig
Karlstraße 33 57,94 54,8 7600 3-4 geschossig
Karlstraße 23 60,87 57,81 6300 3-4 geschossig
Karlstraße 10 62,04 59,57 6300 3-4 geschossig
Karlstraße 15 65,13 63,32 17700 3-4 geschossig
LGG 61,37 59,88
Ø 61,55 Ø 59,03 2,52
Lärmwerte für Holzstraße und Verlängerung Kirchstraße zwischen Landgraf-Georg-Str. und Nieder-Ramstädter Str.
Lage 50 Nacht db(A) 30 Nacht db(A) Differenz DTV Bauweise
Holzstr. 2 62,04 60,17 21800 4-5 geschossig
Holzstr. 5 58,67 56,5 21800 4-5 geschossig
Kirchstr. 14 62,02 59,82 22900 4-5 geschossig
Kirchstr. 21 62,06 59,86 22900 4-5 geschossig
Kirchstr. 3 60,02 57,86 22900 4-5 geschossig
Ø 60,96 Ø 58,84 2,12

Beratungsverlauf (4)

TOP 12
TOP 183
TOP 30
TOP 11

Orte (16)

  • Karlstraße 40
  • Kirchstraße 14
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Holzstraße 5
  • Heinrichstraße
  • Frankfurter Straße
  • Bleichstraße
  • Heidelberger Straße
  • Hügelstraße
  • Donnersbergring
  • Bessunger Straße
  • Kasinostraße
  • Spessartring
  • Riedeselstraße
  • Rhönring

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0137
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.05.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00