2017/0137
Lärmaktionsplan Teilplan Hauptverkehrsstraßen Einführung einer Tempo-30-Regelung nachts in der Karlstraße zwischen Heinrichstraße und Kreuzung Nieder-Ramstädter Straße und in der Kirchstraße ab Kreuzung Hügelstraße bis Höhe Stadtkirche/Große Bachgasse
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2017/0137
7352 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.05.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0137
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Lärmaktionsplan Teilplan Hauptverkehrsstraßen
Einführung einer Tempo -30-Regelung nachts in der K arlstraße zwischen
Heinrichstraße und Kreuzung Nieder -Ramstädter Straße und in der Kirchstraße ab
Kreuzung Hügelstraße bis Höhe Stadtkirche/Große Bachgasse
Vorlage vom: 02.05.2017
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung n ehmen den Bericht des Umweltamtes zur
Kenntnis und stimmen der Einführung einer Tempo-30-Regelung nachts in der Karlstraße und in
der Kirchstraße als Maßnahme der Lärmreduktion zu.
Anlagen: Tempo30_17
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2017
Lärm ist unerwünschter Schall und damit zunächst ein subjektives Phänomen. Umfrage n
belegen, dass Verkehrslärm zu den Schallereignissen zählt, die von den Anwohner innen und
Anwohnern von Hauptverkehrsstraßen als besonders störend empfunden werden. Medizinisch
belegt ist der Zusammenhang zwischen Lärmereignissen und erhöhtem Blutdruck, Herz- und
Kreislauferkrankungen oder Depressionen. Ein Drittel der Deutschen fühlen sich durch
Umgebungslärm stark belästigt.
Aus diesen Gründen befasst sich eine interne Arbeitsgruppe unter Leitung des Umweltamtes
auch außerhalb der regulären Fortschreibungsfristen des Lärmaktionsplanes – Teilplan Straße
– immer wieder mit der Aufgabe, ob nach der Lärmschutzrichtlinie des Bundes zumindest
nachts eine Temporegelung auf 30 km/h festgesetzt werden kann.
Nach den Untersuchungen und Berechnungen zum Lärmaktionsplan 2. Stufe, Teilplan
Hauptverkehrsstraßen wurden aufgrund der guten Akzeptanz der Festsetzung einer Tempo -30-
Regelung nachts in der Heinrichstraße und ab 2014 in der Frankfurter Straße zwischen Willy -
Brandt-Platz und Kreuzung Rhönring/Kasinostraße weitere Untersuchungen und Berechnungen
seitens der Fachverwaltung durchgeführt.
Entsprechend den Vorgaben der Lärmschutzrichtlinie des Bundes kann von der
Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts aus Lärmschutzgründen nachts dann abgewichen
werden, wenn die Lärmwerte nachts in Wohngebieten mindestens 60 dB(A) erreichen und eine
Temporeduktion auf 30 km/h eine Entlastung von 3 dB(A) bringt. Außerdem verlangt die
Lärmschutzrichtlinie eine Prüfung, ob durch andere Maßnahmen eine Lärmreduktion in den
Wohngebieten möglich ist.
Untersuchungsumfang:
Anhand der Kriterien wurde die Einführung von Tempo-30-nachts untersucht im Straßenzug
Rhönring und Spessartring, in der Bleichstraße, im Donnersbergring zwischen Bessunger
Straße und Riedeselstraße, in der Kirchstraße bis Landgraf-Georg-Straße, in der Karlstraße
zwischen Heinrichstraße und der Kreuzung am LGG sowie in der Nieder-Ramstädter-Straße
zwischen LGG und Roßdorfer Platz. Ausschlaggebend waren die Verkehrsbelastungen und
vorliegende Lärmbeschwerden.
Ergebnisse der Untersuchungen:
Im Straßenzug Rhönring-Spessartring liegen die Belastungen unterhalb 60dB(A), d.h. die
Voraussetzungen nach der Richtlinie liegen nicht vor.
Die Nieder-Ramstädter-Straße zwischen LGG und Roßdörfer Platz wickelt insbesondere in der
Rush-Hour einen Großteil des Individualverkehrs und des ÖPNV ab-. Die nicht
zufriedenstellende Situation am Roßdörfer Platz wird derzeit fachlich geprüft, d.h., der Bereich
wird nach Abschluss der verkehrsplanerischen Überlegungen neu berechnet werden.
Der Donnersbergring ist Gegenstand der Maßnahme „Versatzzeitenoptimierung“ nach den
Vorgaben des Luftreinhalteplans vom 01.11.2015 zwecks Optimierung der Verkehrsabläufe mit
Verkehrsverflüssigung. Der Bereich ist eine Hauptverkehrsstraße, die geeignet ist , den Verkehr
flüssig zu führen und abzuleiten. Da eine Verkehrsverflüssigung neben der Reduktion von
Luftschadstoffen auch zur Lärmreduktion beiträgt, wird für den Straßenzug zunächst Tempo
50 beibehalten. Gerade angesichts der geplanten Änderungen in der Heidelberger Straße mit
Rückbau auf eine Fahrspur zwecks Ermöglichung der Erweiterung des Radverkehrsnetzes in
Nord-Süd-Richtung wird die Verkehrsbedeutung des Donnersbergrings zunehmen
- 4 -
In der Bleichstraße wird derzeit die Festsetzung von Tempo 30 ganztags geprüft, das Ergebnis
steht noch aus.
Für folgende Straßenabschnitte kann eine nächtliche Temporeduktion in Kürze festgesetzt
werden:
Karlstraße zwischen Heinrichstraße und Kreuzung am LGG
Bei der Karlstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße, die beidseitig mit drei- bis
viergeschossigem Wohnungsbau eine erhebliche nächtliche Lärmbelastung aufweist. Es gibt
zahlreiche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner.
Bei Tempo 50 beträgt der durchschnittliche Lärmpegel nachts 61,55 dB(A). Bei einer
Absenkung auf Tempo 30 nachts wird der Lärmpegel um durchschnittlich 2,5 dB(A) reduziert,
aufgerundet auf 3 dB(A) entsprechend der Lärmschutzrichtlinie des Bundes. In der Straße
fährt die Straßenbahnlinie 3 (nachts verkehren 15 Straßenbahnen) auf einer gemeinsamen
Fahrspur mit dem KFZ, der Straßenbelag ist Kopfsteinpflaster, die Abrollgeräusche der
Fahrzeuge sind hoch. Eine Sanierung der Schiene und eine Änderung des Straßenbelages sind
in absehbarem Zeitraum nicht vorgesehen, so dass die Voraussetzungen zur Festsetzung der
Temporeduktion nachts vorliegen.
Kirchstraße bis Höhe Stadtkirche/ Große Bachgasse
Die Kirchstraße bis zur Stadtkirche, Große Bachgasse ist Teil des Cityrings und eine stark
befahrene Bundesstraße. Der DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) beträgt ca. 23.000
Kfz. Die durchgehende 5-stöckige Wohnbebauung mit Geschäften im Erdgeschoss grenzt an
der Westseite direkt an die Straßenbahngleise. Die Ostseite wird geprägt durch rückversetzte
öffentliche Gebäude und die Wohngebäude Kirchstraße 12 – 20 direkt an der Straße.
Angesichts der Anordnung von Tempo 30 in der Hügelstraße aus Verkehrssicherungsgründen
(ganztags) soll eine gleichmäßige Fahrtgeschwindigkeit die Nachtruhe der Anwohner innen und
Anwohner verbessern.
Weiteres Vorgehen
Aufgrund der nachgewiesenen Belastung der Wohnbevölkerung hat die obere
Straßenverkehrsbehörde ihre Zustimmung zu der Festsetzung von Tempo 30 nachts (22Uhr
bis 6 Uhr) für den Bereich der Karlstraße und den Teil des Cityrings erteilt. HEAGmobilo und
das Polizeipräsidium Südhessen haben ebenfalls zugestimmt.
Die Beschilderung erfolgt, sobald die Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde vorliegt.
Darmstadt, den 27.04.2017
Dezernat V Dezernat III
Barbara Akdeniz Dr. Barbara Boczek
Umweltdezernentin Baudezernentin
anlage 1
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Tempo 30 Berechnungen.xlsx Lärmwerte für Karlstraße zwischen Heinrichstraße und Nieder-Ramstädter Straße Lage 50 Nacht db(A) 30 Nacht db(A)Differenz db(A)Differenz db(A) DTV Bauweise Karlstraße 55 61,86 59,3 7600 3-4 geschossig Karlstraße 40 61,67 58,54 7600 3-4 geschossig Karlstraße 33 57,94 54,8 7600 3-4 geschossig Karlstraße 23 60,87 57,81 6300 3-4 geschossig Karlstraße 10 62,04 59,57 6300 3-4 geschossig Karlstraße 15 65,13 63,32 17700 3-4 geschossig LGG 61,37 59,88 Ø 61,55 Ø 59,03 2,52 Lärmwerte für Holzstraße und Verlängerung Kirchstraße zwischen Landgraf-Georg-Str. und Nieder-Ramstädter Str. Lage 50 Nacht db(A) 30 Nacht db(A) Differenz DTV Bauweise Holzstr. 2 62,04 60,17 21800 4-5 geschossig Holzstr. 5 58,67 56,5 21800 4-5 geschossig Kirchstr. 14 62,02 59,82 22900 4-5 geschossig Kirchstr. 21 62,06 59,86 22900 4-5 geschossig Kirchstr. 3 60,02 57,86 22900 4-5 geschossig Ø 60,96 Ø 58,84 2,12
Beratungsverlauf (4)
Orte (16)
- Karlstraße 40
- Kirchstraße 14
- Landgraf-Georg-Straße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Holzstraße 5
- Heinrichstraße
- Frankfurter Straße
- Bleichstraße
- Heidelberger Straße
- Hügelstraße
- Donnersbergring
- Bessunger Straße
- Kasinostraße
- Spessartring
- Riedeselstraße
- Rhönring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0137
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.05.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00