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2017/0356

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung)

Magistratsvorlage 05.10.2017

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3985 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0356 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
471 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung)  
 
Vorlage vom: 05.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der beiliegenden Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Hundesteueränderungssatzung 2018  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.11.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 5. Oktober 2017  
 
Ein Vergleich mit anderen umliegenden größeren Kommunen zeigt, dass die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit den derzeit geltenden Steuersätzen der Hundesteuer vor 
allem bei der Besteuerung des Ersthundes zum Teil erheblich unter denen anderer Großstädte 
liegt. 
Mit einer Anhebung der Hundesteuersätze wird es möglich, weitere Infrastruktur für die 
Sauberkeit des öffentlichen Raums zur Verfügung zu stellen. So ist beabsichtigt, auf 
öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Grünanlagen weitere Müllkörbe zur Beseitigung von 
Hundekot und Hundekotbeuteln zur Verfügung zu stellen und so dem Wunsch der Bürgerschaft 
nach vermehrter Sauberkeit im öffentlichen Raum nachzukommen. 
 
Ferner hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Wunsch der Hundehalterinnen und 
Hundehalter neue Infrastruktur bereitgestellt. So hat die Stadt in jüngster Vergangenheit im 
Bürgerpark gesonderte Hundewiesen ausgewiesen und diese mit Schutzzäunen gesichert.  
 
Die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt soll einen Finanzierungsbeitrag zu den oben genannten 
Maßnahmen leisten. Im Zuge dessen werden die Steuersätze erhöht. Die letzte Änderung der 
Steuersätze datiert vom 01.01.2014. 
 
Im Einzelnen soll der Steuersatz für den ersten Hund von 96 Euro auf 120 Euro angehoben 
werden, die Sätze für den zweiten und dritten sowie jeden weiteren Hund werden von 126 Euro 
auf 156 Euro bzw. von 156 Euro auf 192 Euro erhöht. 
 
Die neuen Steuersätze sind rechtlich zulässig, die Gefahr einer Erdrosselungswirkung besteht 
nicht. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt mit der vorgesehenen Erhöhung im mer noch im 
Mittelfeld. 
 
 
 Darmstadt 
alt 
Darmstadt 
neu 
Frankfurt Wiesbaden Mainz Kassel Ø 
für den 1. 
Hund: 
 
96,00 € 
 
120,00 € 
 
90,00 € 
 
180,00 € 
 
186,00 € 
 
90,00 € 
 
136,00 € 
für den 2. 
Hund: 
 
126,00 € 
 
156,00 € 
 
180,00 €  
 
180,00 € 
 
216,00 € 
 
120,00 € 
 
181,00 € 
für den 3. 
und jeden 
weiteren 
Hund: 
 
156,00 € 
 
192,00 € 
 
180,00 € 
 
180,00 € 
 
216,00 € 
 
150,00 € 
 
181,50 € 
 
 
 
 
Die bestehenden Ermäßigungstatbestände, u.a. für Empfängerinnen/Empfänger laufender Hilfe 
zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch  SGB XII und für haftpflichtversicherte Hunde 
mit Begleithundeprüfung, bleiben unverändert bestehen.  
 
Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.  Durch die Erhöhung der Sätze ist 
mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 120.000 Euro jährlich zu rechnen.

Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. 
 
 
Darmstadt, 14. November 2017  
 
 
Der Dezernent: 
 
 
 
 
André Schellenberg      
Stadtkämmerer

anlage 1

1148 Zeichen

Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im
Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998

Vom ...

Aufgrund der 88 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBi. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167) und der 88 1, 2 ‚3, 6a und 7 des Gesetzes
über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2014 (GVBl. | S. 134), geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), wird gemäß Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom folgende
Satzung erlassen:

Art. 1
In& 5 Abs. 1 wird hinter die Folge „für den 1. Hund“ der Betrag „96,00 €* durch den Betrag
„120 €“ ersetzt, hinter die Folge „für den 2: Hund“ wird der Betrag „126,00 €“ durch den

Betrag „156,00 €“ ersetzt und hinter die Folge „für den 3. und jeden weiteren Hund“ wird der
Betrag „156,00 €“ durch den Betrag „192,00 €“ ersetzt.

Artikel II

Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Darmstadt , den

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Andr& Schellenberg
Stadtkämmerer

2017/0356

3928 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0356 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung)  
 
Vorlage vom: 05.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der beiliegenden Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Hundesteueränderungssatzung 2018  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 5. Oktober 2017  
 
Ein Vergleich mit anderen umliegenden größeren Kommunen zeigt, dass die Wissenschafts-
stadt Darmstadt mit den derzeit geltenden Steuersätzen der Hundesteuer vor allem bei der 
Besteuerung des Ersthundes zum Teil erheblich unter denen anderer Großstädte liegt . 
Mit einer Anhebung der Hundesteuersätze wird es möglich, weitere Infrastruktur für die Sau-
berkeit des öffentlichen Raums zur Verfügung zu stellen. So ist beabsichtigt, auf öffentlichen 
Plätzen und in öffentlichen Grünanlagen weitere Müllkörbe zur Beseitigung von Hundekot und 
Hundekotbeuteln zur Verfügung zu stellen und so dem Wunsch der Bürgerschaft nach vermehr-
ter Sauberkeit im öffentlichen Raum nachzukommen. 
 
Ferner hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Wunsch der Hundehalterinnen und Hundeha l-
ter neue Infrastruktur bereitgestellt. So hat die Stadt in jüngster Vergangenheit im Bürgerp ark 
gesonderte Hundewiesen ausgewiesen und diese mit Schutzzäunen gesichert.  
 
Die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt soll einen Finanzierungsbeitrag zu den oben genannten Maßnahmen leisten. 
Im Zuge dessen werden die Steuersätze erhöht. Die letzte Änderung der Steuersätze datiert 
vom 01.01.2014. 
 
Im Einzelnen soll der Steuersatz für den ersten Hund von 96 Euro auf 120 Euro angehoben 
werden, die Sätze für den zweiten und dritten sowie jeden weiteren Hund werden von 126 Euro 
auf 156 Euro bzw. von 156 Euro auf 192 Euro erhöht. 
 
Die neuen Steuersätze sind rechtlich zulässig, die Gefahr einer Erdrosselungswirkung besteht 
nicht. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt mit der vorgesehenen Erhöhung im mer noch im 
Mittelfeld. 
 
 
 Darmstadt 
alt 
Darmstadt 
neu 
Frankfurt Wiesbaden Mainz Kassel Ø 
für den 1. 
Hund: 
 
96,00 € 
 
120,00 € 
 
90,00 € 
 
180,00 € 
 
186,00 € 
 
90,00 € 
 
136,00 € 
für den 2. 
Hund: 
 
126,00 € 
 
156,00 € 
 
180,00 €  
 
180,00 € 
 
216,00 € 
 
120,00 € 
 
181,00 € 
für den 3. 
und jeden 
weiteren 
Hund: 
 
156,00 € 
 
192,00 € 
 
180,00 € 
 
180,00 € 
 
216,00 € 
 
150,00 € 
 
181,50 € 
 
 
 
 
Die bestehenden Ermäßigungstatbestände, u.a. für Empfängerinnen/Empfänger laufender Hilfe 
zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch  SGB XII und für haftpflichtversicherte Hunde 
mit Begleithundeprüfung, bleiben unverändert bestehen.  
 
Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.  Durch die Erhöhung der Sätze ist 
mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 120.000 Euro jährlich zu rechnen.

- 4 - 
Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. 
 
 
Darmstadt, 14. November 2017  
 
 
Der Dezernent: 
 
 
 
 
André Schellenberg      
Stadtkämmerer

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300 Zeichen

Punkt 35: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung) 
 (V-Nr. 2017/0356) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD und Die Linke.

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Punkt 32: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung) 
 (V-Nr. 2017/0356) 
 
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU stellen folgenden Antrag: 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Die Steuererhöhung von 50 %, die gemäß § 7 (1) c) der aktuellen 
Hundesteuersatzung für wirtschaftlich schlecht gestellte Hundehalter/innen und bei 
Nachweis einer abgeschlossenen Hundehaftpflichtversicherung festgelegt ist, wird in 
eine Steuerbefreiung unter § 6 umgewandelt. 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: UWIGA und 1 Stimme aus AfD  
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA

Beratungsverlauf (3)

TOP 32
TOP 35
TOP 471 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0356
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.10.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00