2017/0356
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung)
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anlage 2
3985 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.11.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0356
Magistratsbeschluss -Nr.
471
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung)
Vorlage vom: 05.10.2017
Beschlussvorschlag :
Der beiliegenden Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet
der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt.
Anlagen: Hundesteueränderungssatzung 2018
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 22.11.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 5. Oktober 2017
Ein Vergleich mit anderen umliegenden größeren Kommunen zeigt, dass die
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit den derzeit geltenden Steuersätzen der Hundesteuer vor
allem bei der Besteuerung des Ersthundes zum Teil erheblich unter denen anderer Großstädte
liegt.
Mit einer Anhebung der Hundesteuersätze wird es möglich, weitere Infrastruktur für die
Sauberkeit des öffentlichen Raums zur Verfügung zu stellen. So ist beabsichtigt, auf
öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Grünanlagen weitere Müllkörbe zur Beseitigung von
Hundekot und Hundekotbeuteln zur Verfügung zu stellen und so dem Wunsch der Bürgerschaft
nach vermehrter Sauberkeit im öffentlichen Raum nachzukommen.
Ferner hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Wunsch der Hundehalterinnen und
Hundehalter neue Infrastruktur bereitgestellt. So hat die Stadt in jüngster Vergangenheit im
Bürgerpark gesonderte Hundewiesen ausgewiesen und diese mit Schutzzäunen gesichert.
Die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt soll einen Finanzierungsbeitrag zu den oben genannten
Maßnahmen leisten. Im Zuge dessen werden die Steuersätze erhöht. Die letzte Änderung der
Steuersätze datiert vom 01.01.2014.
Im Einzelnen soll der Steuersatz für den ersten Hund von 96 Euro auf 120 Euro angehoben
werden, die Sätze für den zweiten und dritten sowie jeden weiteren Hund werden von 126 Euro
auf 156 Euro bzw. von 156 Euro auf 192 Euro erhöht.
Die neuen Steuersätze sind rechtlich zulässig, die Gefahr einer Erdrosselungswirkung besteht
nicht. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt mit der vorgesehenen Erhöhung im mer noch im
Mittelfeld.
Darmstadt
alt
Darmstadt
neu
Frankfurt Wiesbaden Mainz Kassel Ø
für den 1.
Hund:
96,00 €
120,00 €
90,00 €
180,00 €
186,00 €
90,00 €
136,00 €
für den 2.
Hund:
126,00 €
156,00 €
180,00 €
180,00 €
216,00 €
120,00 €
181,00 €
für den 3.
und jeden
weiteren
Hund:
156,00 €
192,00 €
180,00 €
180,00 €
216,00 €
150,00 €
181,50 €
Die bestehenden Ermäßigungstatbestände, u.a. für Empfängerinnen/Empfänger laufender Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII und für haftpflichtversicherte Hunde
mit Begleithundeprüfung, bleiben unverändert bestehen.
Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Durch die Erhöhung der Sätze ist
mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 120.000 Euro jährlich zu rechnen.
Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Darmstadt, 14. November 2017
Der Dezernent:
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
1148 Zeichen
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 Vom ... Aufgrund der 88 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBi. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167) und der 88 1, 2 ‚3, 6a und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2014 (GVBl. | S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom folgende Satzung erlassen: Art. 1 In& 5 Abs. 1 wird hinter die Folge „für den 1. Hund“ der Betrag „96,00 €* durch den Betrag „120 €“ ersetzt, hinter die Folge „für den 2: Hund“ wird der Betrag „126,00 €“ durch den Betrag „156,00 €“ ersetzt und hinter die Folge „für den 3. und jeden weiteren Hund“ wird der Betrag „156,00 €“ durch den Betrag „192,00 €“ ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Darmstadt , den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Andr& Schellenberg Stadtkämmerer
2017/0356
3928 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.11.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0356
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung)
Vorlage vom: 05.10.2017
Beschlussvorschlag :
Der beiliegenden Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet
der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt.
Anlagen: Hundesteueränderungssatzung 2018
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 5. Oktober 2017
Ein Vergleich mit anderen umliegenden größeren Kommunen zeigt, dass die Wissenschafts-
stadt Darmstadt mit den derzeit geltenden Steuersätzen der Hundesteuer vor allem bei der
Besteuerung des Ersthundes zum Teil erheblich unter denen anderer Großstädte liegt .
Mit einer Anhebung der Hundesteuersätze wird es möglich, weitere Infrastruktur für die Sau-
berkeit des öffentlichen Raums zur Verfügung zu stellen. So ist beabsichtigt, auf öffentlichen
Plätzen und in öffentlichen Grünanlagen weitere Müllkörbe zur Beseitigung von Hundekot und
Hundekotbeuteln zur Verfügung zu stellen und so dem Wunsch der Bürgerschaft nach vermehr-
ter Sauberkeit im öffentlichen Raum nachzukommen.
Ferner hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Wunsch der Hundehalterinnen und Hundeha l-
ter neue Infrastruktur bereitgestellt. So hat die Stadt in jüngster Vergangenheit im Bürgerp ark
gesonderte Hundewiesen ausgewiesen und diese mit Schutzzäunen gesichert.
Die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt soll einen Finanzierungsbeitrag zu den oben genannten Maßnahmen leisten.
Im Zuge dessen werden die Steuersätze erhöht. Die letzte Änderung der Steuersätze datiert
vom 01.01.2014.
Im Einzelnen soll der Steuersatz für den ersten Hund von 96 Euro auf 120 Euro angehoben
werden, die Sätze für den zweiten und dritten sowie jeden weiteren Hund werden von 126 Euro
auf 156 Euro bzw. von 156 Euro auf 192 Euro erhöht.
Die neuen Steuersätze sind rechtlich zulässig, die Gefahr einer Erdrosselungswirkung besteht
nicht. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt mit der vorgesehenen Erhöhung im mer noch im
Mittelfeld.
Darmstadt
alt
Darmstadt
neu
Frankfurt Wiesbaden Mainz Kassel Ø
für den 1.
Hund:
96,00 €
120,00 €
90,00 €
180,00 €
186,00 €
90,00 €
136,00 €
für den 2.
Hund:
126,00 €
156,00 €
180,00 €
180,00 €
216,00 €
120,00 €
181,00 €
für den 3.
und jeden
weiteren
Hund:
156,00 €
192,00 €
180,00 €
180,00 €
216,00 €
150,00 €
181,50 €
Die bestehenden Ermäßigungstatbestände, u.a. für Empfängerinnen/Empfänger laufender Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII und für haftpflichtversicherte Hunde
mit Begleithundeprüfung, bleiben unverändert bestehen.
Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Durch die Erhöhung der Sätze ist
mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 120.000 Euro jährlich zu rechnen.
- 4 -
Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Darmstadt, 14. November 2017
Der Dezernent:
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Punkt 35: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung) (V-Nr. 2017/0356) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD und Die Linke.
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Punkt 32: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998 (Änderungssatzung) (V-Nr. 2017/0356) Die Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU stellen folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Steuererhöhung von 50 %, die gemäß § 7 (1) c) der aktuellen Hundesteuersatzung für wirtschaftlich schlecht gestellte Hundehalter/innen und bei Nachweis einer abgeschlossenen Hundehaftpflichtversicherung festgelegt ist, wird in eine Steuerbefreiung unter § 6 umgewandelt. Dem Antrag wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UWIGA und 1 Stimme aus AfD Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0356
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.10.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00