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0520/2018

Information der KGAB zum Thema eingesparte Kosten der Unterkunft

Mitteilung Ausschuss 21.02.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 01.03.2018, TOP 12.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5833 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/80/80/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0520/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 01.03.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 
 
Information der KGAB zum Thema eingesparte Kosten der Unterkunft 
Die im Aufsichtsrat der KGAB, Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH, vertreten-
den Ratsmitglieder haben darum gebeten, die nachfolgende Information dem Wirtschaftsausschuss 
und dem Ausschuss für Soziales und Senioren des Rates der Stadt Köln noch vor der Sitzung des 
Aufsichtsrates des KGAB am 23.04.2018 zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Beschäftigung statt Langzeitarbeitslosigkeit 
KGAB spart der Stadt Köln Kosten der Unterkunft 
 
Die gemeinnützige Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) ist ein 100 %i-
ges Tochterunternehmen der Stadt Köln. Der Zweck des Unternehmens ist die Organisation und 
Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen. 
 
Zum 31.12.2017 beschäftigte die KGAB 151 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, darunter vier 
Auszubildende (2 Gärtner, 2 Bürokaufleute). 108 Beschäftigte waren zuvor langzeitarbeitslos sowie 
Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Durch die Tarifentlohnung bei der KGAB konnten 88 Be-
schäftigte den Leistungsbezug beim Jobcenter Köln beenden und erhielten keine aufstockenden Leis-
tungen. Im Zeitraum vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2017 konnte die Stadt Köln damit nachweisbar 
208.259,46 Euro im Haushalt für Kosten der Unterkunft sparen. 
 
Die KGAB nimmt als inhousefähiges Unternehmen Aufträge der Stadt Köln und der stadtnahen Un-
ternehmen wahr. Von der Schlosserei, der Schreinerei sowie dem Garten- und Landschaftsbau des 
Unternehmens werden Handwerksleistungen erbracht. Darunter sind viele Klein- und Kleinstaufträge 
zwischen 150 Euro und 3.500 Euro. Qualifizierte Fachkräfte wie Meister und Gesellen stellen sicher, 
dass alle Aufträge mit hoher Qualität erledigt werden. Daneben fungieren sie als Anleiter für die Hel-
ferinnen und Helfer, die zuvor Kundinnen und Kunden des Jobcenters waren. 
 
Im KölnService werden Dienstleistungen im Wach- und Sicherheitsbereich erbracht. Auch hier leiten 
Fachkräfte die Helferinnen und Helfer an, deren Ziel während der befristeten Beschäftigung bei der 
KGAB das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung vor der IHK zu 
Köln ist. Bekannte Aufträge 2017 waren die Bewachung des Rheinboulevards, des Rheinparks und 
des Großmarktes sowie die Absperrung des Heinrich-Böll-Platzes über der Philharmonie. 
 
Die Tarifentlohnung der Helferinnen und Helfer erfolgt nach Entgeltgruppe 1 Entwicklungsstufe 2 
TVöD. Mit 1.751,25 Euro Arbeitnehmer brutto sind viele Beschäftigte der KGAB nicht mehr auf eine 
Unterstützung durch das Jobcenter Köln angewiesen. Die Mieten schwanken dabei zwischen 180,51 
Euro und 700,00 Euro warm. Die Durchschnittsmiete in den 88 hier betrachteten Fällen betrug 462,36 
Euro.

2 
 
 
Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt über die Erledigung der städtischen Aufträge, denen je-
weils ein vollkostendeckend kalkuliertes Angebot zugrunde liegt. Die vom Jobcenter ermittelten indi-
viduellen Leistungseinschränkungen der Helferinnen und Helfer werden durch Eingliederungszu-
schüsse ausgeglichen. Auch die Mittel aus den Bundesprogrammen ESF-LZA und Soziale Teilhabe 
werden in Anspruch genommen. Damit werden ein Teil der Personalkosten aus Bundesmitteln sub-
ventioniert. 
 
Aus dem kommunalen Beschäftigungsprogramm KomProArbeit werden aktuell drei Mitarbeiter im 
Modellprojekt Stadtbezirksservice Lindenthal mitfinanziert. Das Ziel des Beschäftigungsprogramms ist 
es, insbesondere aus eingesparten Kosten der Unterkunft echte Arbeit zu finanzieren. Die KGAB 
weist dabei bereits 2017 nach, dass die Idee, Beschäftigung statt Langzeitarbeitslosigkeit zu finanzie-
ren, erfolgreich umgesetzt werden kann. 
 
Folgende Modellrechnung macht deutlich, dass sich für die öffentliche Hand die Beschäftigung von 
langzeitarbeitslosen Menschen insgesamt mehr als rechnet: 
 
Lohn- und Gehaltskosten 
Entgeltgruppe 1 Entwicklungsstufe 2 TVöD 1.751,25 € 
zuzüglich Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung28,58% 500,51 € 
(28,58% inklusive ZVK-Beiträge) 
Gesamtbetrag im Monat 2.251,76 € 
 
Jahreskosten inklusive Zuwendung  28.868,88 € 
(2.251,76 € x 12,8206 Monatsgehälter) 
 
Von den im Jahr vom Arbeitgeber aufgebrachten Personalkosten von 28.868,88 Euro werden folgen-
de Beträge an Krankenkassen, Pflegekassen, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung 
abgeführt: 
Anteil Arbeitnehmer 5.997,51 € 
Anteil Arbeitgeber 8.250,73 € 
 
Auf die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer entfallen 3.590,16 € 
(davon erhält die Stadt Köln 15%) 
 
Eingespart werden die Aufwendungen für das ALG II 4.992,00 € 
und für die Kosten der Unterkunft (462,36 € x 12 Monate) 5.548,32 € 
Gesamtsumme 28.378,72 € 
 
Nach dieser Modellrechnung stehen den Jahrespersonalkosten des Arbeitgebers von 28.868,88 Euro 
Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und Einsparungen bei Arbeitslosengeld II sowie Kosten 
der Unterkunft von insgesamt 28.378,72 Euro gegenüber. Das belegt eindrucksvoll, dass sich die 
Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen volkswirtschaftlich und gesellschafspolitisch rech-
net. Der Auftrag des Sozialgesetzbuches II ist es, soziale Teilhabe sicherzustellen. Am besten gelingt 
dies durch die Finanzierung von Arbeit und Beschäftigung. 
 
Deutlich wird aber auch, dass der Anreiz für den Arbeitnehmer in dieser Modellrechnung eher gering 
ist, weil unter dem Strich nicht erheblich viel mehr netto herauskommt als beim Leistungsbezug im 
Arbeitslosengeld II. Trotzdem ist Arbeit und Beschäftigung für Viele attraktiver und bietet eine Per-
spektive auf den ersten Arbeitsmarkt über den Einstieg einer befristeten Beschäftigung bei der KGAB.

Beratungsverlauf (2)

01.03.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.03.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0520/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.02.2018
Erstellt
15.02.2018 16:28