2024/0148
Änderung der Friedhofsgebührenordnung
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anlage 5
252 Zeichen
Punkt 9: Änderung der Friedhofsgebührenordnung (V-Nr. 2024/0148) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktionen FDP und AfD
2024/0148
7687 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0148
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 553010
Kostenstelle: 067-101-0002 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5530-11 Sachkonto: 6779000
Betreff: Änderung der Friedhofsgebührenordnung
Vorlage vom: 14.05.2024
Beschlussvorschlag :
Der anliegende n Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt
Darmstadt vom 18.12.1985 wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1: Gebührenverzeichnis Vergleich 2019 -2024
Anlage 2: Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt
Darmstadt vom 18.12.1985
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.05.2024
Die derzeit geltende Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt trat am 29.06.2019 in
Kraft. Mitte des Jahres 2023 wurde die Firma Heyder u. Partner mit der Nachkalkulation der
Wirkungsdauer der bisherigen Satzung, sowie mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren
beauftragt.
Bei der Gebührenbedarfsberechnung wurde auf die bereits im Jahr 2017 durchgeführte
Kalkulation von Heyder u. Partner aufgebaut und entsprechende Anpassungen
vorgenommen. Die Gebühren wurden im vorliegenden Fall für einen fünfjährigen
Kalkulationszeitraum berechnet. Nach § 10 Abs. 2 Hessisches Gesetz über kommunale
Abgaben (HKAG) darf der Kalkulationszeitraum fün f Jahre nicht überschreiten. Insofern ist
der hier gewählte Kalkulationsansatz zulässig.
Zur Durchführung der Berechnungen wurden durch den Dienstleister folgende
Datengrundlagen herangezogen:
• Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 23.10.2 006 (zuletzt
geändert zum 29.06.2019)
• Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985 (zuletzt geändert
zum 29.06.2019)
• Bestattungs- und Nutzungsstatistik der Jahre 2018 - 2022
• Übersicht der belegten und unbelegten Grabstellen
• Haushaltsrechnung der Haushaltsjahre 2018 - 2022
• Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2023
• Jahresanlagenachweis zum 31.12.2022
• Angaben zu den geplanten Investitionen
• Kalkulatorischer Zinssatz
• Stundenerfassung je Friedhof 2018 - 2022
• Übersichten über die Flächenaufteilung der Friedhöfe
Da die Gebührenpflichtigen nur mit Kosten belastet werden dürfen, die durch die Erbringung
der in Anspruch genommenen Leistung entstehen, mussten auch die Vorratsflächen
gesondert erfasst und in Ansatz gebracht werden, da nur bis zu 30 % der Gesamtfläche als
Vorhaltefläche in die Kalkulation eingerechnet werden dürfen. Die überzählige Vorratsfläche
beläuft sich aktuell auf 7,37 %.
Städtische und gemeindliche Friedhöfe erfüllen neben ihrem Hauptzweck auch noch die
Funktion als Grünanlage und werden damit auch im Interesse der Allgemeinheit betrieben.
Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind nicht notwendig für den Bestattungsbetrieb und
können dem Gebührenzahler nicht a ngelastet werden. Sie sind von der Allgemeinhei t zu
tragen. Daher ist ein Abzug des öffentlichen Interesses bei den Aufwendungen für die Pflege
und Reinigung von Grünanlagen und Gehwegen vorzunehmen.
Bei den anrechenbaren Kosten wurden Betriebskosten ( Haushaltsansatz 202 3 zuzüglich
einer jährlichen Preis steigerungsrate von 2 %), geplante Investitionskosten, kalkulatorische
Kosten, kalkulatorische Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung des
Anlagekapitals herangezogen.
Das sich jeweils ergebende ansatzfähige Netto -Anlagekapital wurde mit einem angemessenen
Kalkulationszinssatz in Höhe von 3,50 % verzinst. Alle Kosten zur Friedhofsinstandhaltung
sind mit einem flächenbezogenen und einem grabstellenbezogenen Gebührenbestandteil
ermittelt worden. Für die Bestattungsgebühren wurde eine Äquivalenzzif fernrechnung
- 4 -
zugrunde gelegt, da der Arbeitsaufwand bei einem Erdgrab beispielsweis erheblich höher und
damit kostenintensiver als bei einem Urnengrab ist.
Bei der Kostenträgerrechnung für die Benutzungsgebühren wurden durch einfache
Divisionskalkulation die gebührenfähigen Aufwendungen der Kostenstellen der Trauerhalle
und des Kühlraumes mit den jeweils jährlich zu erwartenden Nutzungen ermittelt. Bei der
Kalkulation darf keine Reserve für Auslastungsschwankungen vorgesehen werden. Dies
bedeutet, dass sic h bei einem Rückgang der Fallzahlen zwangsläufig Gebührenausfälle
ergeben. Kostensteigerungen, wie z.B. Tariferhöhungen, konnten nur ansatzweise in die
Kalkulation eingearbeitet werden. Bei den Betriebskosten wurden die Ansätze 2023 jährlich
mit 2% Preissteigerung fortgeschrieben und künftige Investitionsplanungen berücksichtigt.
Das in der Anlage beigefügte Gebührenverzeichnis ist das Ergebnis einer aufwändig
durchgeführten Gebührenkalkulation mit dem Ziel, ein nach Art und Umfang der
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen möglichst kostendeckendes
Gebührengesamtaufkommen zu erzielen, das aber auch besondere Härten abfedert.
Die neue Gebührenordnung sieht vor, die Gebühren für Grabstätten und
Bestattungsleistungen von Kindern nicht zu erhöhen, u m der emotionalen Härte dieser
Ausnahmesituation gerecht zu werden. Die geringen Fallzahlen haben hierbei kaum
Auswirkung auf das Gesamtergebnis.
Für die Trauerhalle wurde wiederholt eine reduzierte Weitergabe der kalkulierten
Kostensteigerungen herangezo gen, um den bestehenden Trend zur geringeren Nutzung der
Trauerhallen nicht weiter zu verstärken.
Neu aufgenommen wurde die Gebührenposition „Abschiednahme am Grab“, ein Trend, der
sich in der Corona -Zeit entwickelte und sich seither neben der Trauerhall ennutzung etabliert
hat. Auch hier wird Friedhofspersonal eingebunden, bisher war jedoch keine Gebühr dafür
festgelegt.
Weiterhin wurde ein „Stundensatz für Friedhofsmitarbeiter“ aufgenommen, um künftig auch
zusätzlich anfallende Arbeitsstunden kostengerec ht abrechnen zu können.
Die Gebührenposition „Nutzung des Sezierraumes für Obduktion oder rituelle Waschung“
wurde aus dem Gebührenverzeichnis herausgenommen. Die Nac hfrage ist stark rückläufig,
da Obduktionen seit Längerem nur noch in medizinischen Einrichtungen stattfinden und
muslimische Bestatter und Gemeinden inzwischen eigene Waschungsräume vorhalten.
Eine Übersicht der alten und neuen Gebührensätze ist als Anlage 1 beigefügt. Die Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985
ist als Anlage 2 beigefügt und soll beschlossen werden .
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Hanno Benz Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeiste r Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 2
9310 Zeichen
1
NEU
ALT
G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s
Euro
Euro
I.
Erwerb des Nutzungsrechts
gemäß der in der Friedhofssatzung festgesetzten Nutzzeit
je Grabstelle, wenn nicht nachfolgend eine andere
Grabstellenzahl genannt ist
01.
Wahlgrab
1.790,00
1.420,00
02.
Wahlgrab an der Mauer
2.040,00
1.625,00
03.
Wahlgrab zur Tiefgrabbestattung
2.825,00
2.230,00
04.
Wahlgrab nach Mekka ausgerichtet
1.790,00
1.420,00
05.
Wahlgrab im
Friedpark auf dem Waldfriedhof
2.040,00
1.625,00
06.
Wiesenwahlgrab
2.700,00
2.480,00
07.
Gruft in Grüftehallen im Säulenhalbrund des
Haupteingangs des Waldfriedhofs für 3 Särge und 6
Urnen
17.185,00
10.235,00
08.
für jede weitere
Grabstelle nach Ziffer 07. (ein Sarg und 2
Urnen)
5.725,00
3.410,00
09.
Urnenwahlgrab für 2 Urnen
1.565,00
1.215,00
10.
Urnenwahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof für 2
Urnen
1.665,00
1.295,00
11.
Urnenwahlgrab i
m
Trauerwald
(
1 Urne
)
1.050,00
60
0,00
12.
Urnenwahlgrab im Trauerwald (2
Urne
n)
2.490,00
1.20
0,00
13.
Wiesenurnenwahlgrab für 2 Urnen
2.055,00
1.640,00
1
4
.
Urnennische für 1 Urne
645,00
5
00,00
1
5
.
Urnennische für 2 Urnen
1.410,00
1
.115,00
1
6
.
Urnennische für 2 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen
(2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen
(G Wand
9
u. 10)
1.410,00
1.315,00
17.
Urnennische für 4 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen
(2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen
(G Wand 9 u. 10)
2.905,00
2.705,00
18.
Urnenwahlgrab in Urnengemeinschaftsgrabanlage für 1
Urne
1.435,00
9
30,00
II.
Überlassung von Reihengräbern und
anonymen
Urnenplätzen für die
Dauer der Ruhezeit
01.
Reihengrab für eine verstorbene Person
bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
380,00
380,00
02.
Reihengrab für eine verstorbene Person
vom 6. Lebensjahr an
810,00
635,00
03.
Wiesenreihengrab
1.275,00
1.175,00
04.
Urnenreihengrab für eine verstorbene Person
bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
310,00
310,00
2
NEU
ALT
Euro
Euro
05.
Urnenreihengrab für eine verstorbene Person
vom 6. Lebensjahr an
580,00
445,00
06.
Wiesenurnenreihengrab
825,00
665,00
07.
Anonymes Urnengrab auf dem Waldfriedhof
735,00
585,00
08.
Urnenreihengrab in
Urnengemeinschafts
anlage für 1
Urne
1.165,00
775,00
III.
Bestattungen und Beisetzungen
01.
Erdbestattung für „Sternenkinder“
190,00
190,00
0
2
.
Erdbestattung für eine verstorbene
Person bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
475,00
475,00
0
3
.
Erdbestattung für eine verstorbene
Person vom 6. Lebensjahr an
920,00
815,00
0
4
.
Erdbestattung als Tiefbestattung für eine verstorbene
Person vom 6. Lebensjahr an
1.150,00
1.020,00
0
5
.
Bestattung in eine vorhandene Gruft
1.260,00
1.120,00
0
6
.
Bestattung in eine neu errichtete Gruft
1.915,00
1.700,00
Die Bestattungen nach Ziffern 0
1
.
-
0
6
. umfassen folgende Leistungen:
a) Benutzung der Leichenhallen und der Kühlzellen bis
zu 3 Tagen
b) Überführung des
Sarges zum Grab und Stellung des
Kranzwagens
c) Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes
d) Einsenken des Sarges in eine Gruft, ohne c)
Eine Gebührenermäßigung tritt nicht ein, wenn auf eine
dieser Leistungen der Friedhofsverwaltung verzichtet wird
0
7
.
Erdbestattung in einer Gebeinekiste
350,00
315,00
0
8
.
Beisetzung einer Urne in einem Reihen
-
oder Wahlgrab
335
,00
300,00
Die Beisetzung nach Ziffer 0
8
. umfasst folgende
Leistungen:
a) Überführen der Urne zur Grabstätte
b) Öffnen und Schließen des Grabes
0
9
.
Beisetzung einer Urne in eine Urnennische
1
8
0,00
160,00
10
.
Beisetzung einer Urne in
einen Urnenkasten
395,00
350,00
Die Beisetzung nach Ziffer 0
9
. und
10
. umfasst folgende
Leistungen:
a) Überführen der Urne zur Grabstätte
b) Einstellen der Urne in eine Nische bzw. einen Kasten
c) nicht enthalten ist das Öffnen und Schließen von
Nische oder Kasten
1
1
.
Transport und Lagern des Grabaushubes außerhalb des
unmittelbar angrenzenden Grabbereiches
395
,00
350,00
3
NEU
ALT
Euro
Euro
IV.
Grabverlängerungsgebühren
je Grabstelle und Jahr,
wenn nicht nachfolgend eine andere Grabstellenzahl
genannt ist
01.
für Wahlgrab
72,00
56,00
02.
für Wahlgrab an der
Mauer
82,00
65,00
03.
für Wahlgrab zur Tiefbestattung
113,00
89,00
04.
für Wahlgrab nach Mekka ausgerichtet
72,00
56,00
05.
für Wahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof
82,00
65,00
06.
für Wiesenwahlgrab
108,00
99,00
07.
Gruft in Grüftehallen im Säulenhalbrund des Haupt
-
eingangs des Waldfriedhofs für 3 Särge und 6 Urnen
287,00
170,00
08.
für jede weitere Grabstelle (je Sarg und zwei Urnen) nach
Ziffer 07.
96,00
56,00
09.
für Urnenwahlgrab für 2 Urnen
63,00
48,00
10.
für Urnenwahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof für
2 Urnen
67,00
51,00
11.
Urnenwahlgrab im Trauerwald (1 Urne)
42,00
24,00
12.
Urnenwahlgrab im Trauerwald (2
Urne)
100,00
48,00
13.
Wiesenurnenwahlgrab für 2 Urnen
83,00
65,00
14
.
für Urnennische für 1 Urne
26,00
20,00
15
.
für Urnennische für 2 Urnen
57,00
44,00
1
6
.
für Urnennische für 2 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen
(2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen
(G Wand 9 u. 10)
57,00
65,00
17.
für Urnennische für 4 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen
(2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen
(G Wand 9 u. 10)
117,00
135,00
18.
Urnenwahlgrab in Urnengemeinschaftsanlage für 1 Urne
58,00
37,00
V.
Ausgrabungen und
Umbettungen
01.
Ausgrabung einer Leiche in den ersten 5 Jahren der
Ruhefrist
3.010,00
1.820,00
02.
Ausgrabung einer Leiche vom 6. bis 10. Jahr der Ruhefrist
2.725,00
1.650,00
03.
Ausgrabung einer Leiche vom 11. Jahr der Ruhefrist bis
zum
Ende der Ruhefrist
1.685
,00
1.020,00
04.
Ausgrabung einer Leiche nach Beendigung der Ruhefrist
1.340
,00
810,00
05.
Ausgrabung einer Urne aus einem Wahl
-
oder Reihengrab
240
,00
145,00
06.
Ausgrabung einer Urne aus einem
Urnenwahlgrab, einem
Urnenreihengrab oder einem Urnenkasten
200
,00
120,00
07.
Entnahme einer Urne aus einer Urnennische
120,00
70,00
4
NEU
ALT
Euro
Euro
VI.
Benutzungsgebühren
01.
Nutzung der
Trauerhalle für die Trauerfeier bis 45
Minuten
365,00
290,00
02.
Nutzung der Trauerhalle nach Ziffer 01. für jede weitere
angefangenen 15 Minuten
120,00
95,00
03.
Abschiednahme am Grab (Sargbestattung)
315,00
neu
04.
Abschiednahme am Grab (Urnenbeisetzung)
125,00
neu
05.
Nutzung der Kühlzelle bis 3 Tage ohne Bestattung oder
Beisetzung
360,00
150,00
06
.
Nutzung der Kühlzelle für jeden weiteren Tag über den
Leistungsumfang in Ziffer III., 01
.
–
0
6.
hinaus
120,00
50,00
Nutzung des Sezierraumes für Obduktion oder rituelle
Waschung bis 60 Minute
n
entfällt
540,00
0
7
.
Aufbewahrung einer Urne nach Ablauf eines Monats nach
der Einäscherung bzw. des Eintreffens auf dem Friedhof,
je Monat
20,00
11,00
08.
Stundensatz Friedhofsmitarbeiter
45,00
neu
VII.
Verwaltungsgebühren
(wurden nicht neu kalkuliert)
01.
Ausfertigung einer Graburkunde
6,00
6,00
02.
Umschreibung von Nutzungsrechten
16,00
16,00
03.
Genehmigung eines Grabmalantrages
26,00
26,00
04.
Genehmigung eines Grabgebäudes oder einer Gruftanlage
in einem Wahlgrab mit 2 Grabstellen
438,00
438,00
05.
Zulassung von Gewerbetreibenden für 2 Jahre
134,00
134,00
06.
Zulassung von Gewerbetreibenden für bis zu 3 Tage
27,00
27,00
07.
Verzicht auf Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten
Im Falle des Verzichts auf Nutzungsrechte wird auf
Antrag die Gebühr für noch nicht abgelaufene volle
Nutzungsjahre unter
Abzug von €
erstattet, wenn
a) die in der Friedhofssatzung festgesetzten Ruhefristen
abgelaufen sind und
b) Grabsteine, Einfassungen, Plattenbeläge, Stufen,
Bänke und andere bauliche Anlagen sowie alle
Pflanzen abgeräumt sind.
69,0
0
69,00
VIII.
Grabräumung (Wahlgräber)
01.
Abräumung eines Wahlgrabes (je Stelle)
635
,00
190,00
02.
Abräumung eines Urnenwahlgrabes (je Stelle)
455,00
135,00
anlage 7
132 Zeichen
Punkt 25: Änderung der Friedhofsgebührenordnung (V-Nr. 2024/0148) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: FDP und AfD
anlage 6
203 Zeichen
Punkt 17: Änderung der Friedhofsgebührenordnung (V-Nr. 2024/0148) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP und AfD
anlage 4
7759 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 67
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0148
Magistratsbeschluss -Nr.
174
Internetfähig
Produkt-Nr.: 553010
Kostenstelle: 067-101-0002 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5530-11 Sachkonto: 6779000
Betreff: Änderung der Friedhofsgebührenordnung
Vorlage vom: 14.05.2024
Beschlussvorschlag :
Der anliegenden Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt
Darmstadt vom 18.12.1985 wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1: Gebührenverzeichnis Vergleich 2019 -2024
Anlage 2: Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt
Darmstadt vom 18.12.1985
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 22.05.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.05.2024
Die derzeit geltende Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt trat am 29.06.2019 in
Kraft. Mitte des Jahres 2023 wurde die Firma Heyder u. Partner mit der Nachkalkulation der
Wirkungsdauer der bisherigen Satzung, sowie mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren
beauftragt.
Bei der Gebührenbedarfsberechnung wurde auf die bereits im Jahr 2017 durchgeführte
Kalkulation von Hey der u. Partner aufgebaut und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Die Gebühren wurden im vorliegenden Fall für einen fünfjährigen Kalkulationszeitraum
berechnet. Nach § 10 Abs. 2 Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben (HKAG) darf der
Kalkulationszeitra um fünf Jahre nicht überschreiten. Insofern ist der hier gewählte
Kalkulationsansatz zulässig.
Zur Durchführung der Berechnungen wurden durch den Dienstleister folgende
Datengrundlagen herangezogen:
• Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 2 3.10.2006 (zuletzt
geändert zum 29.06.2019)
• Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985 (zuletzt geändert
zum 29.06.2019)
• Bestattungs- und Nutzungsstatistik der Jahre 2018 - 2022
• Übersicht der belegten und unbelegten Grabstellen
• Haushaltsrechnung der Haushaltsjahre 2018 - 2022
• Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2023
• Jahresanlagenachweis zum 31.12.2022
• Angaben zu den geplanten Investitionen
• Kalkulatorischer Zinssatz
• Stundenerfassung je Friedhof 2018 - 2022
• Übersichten über die Flächenaufteilung der Friedhöfe
Da die Gebührenpflichtigen nur mit Kosten belastet werden dürfen, die durch die Erbringung
der in Anspruch genommenen Leistung entstehen, mussten auch die Vorratsflächen
gesondert erfasst und in Ansatz gebracht werden, da nur bis zu 30 % der Gesamtfläche als
Vorhaltefläche in die Kalkulation eingerechnet werden dürfen. Die überzählige Vorratsfläche
beläuft sich aktuell auf 7,37 %.
Städtische und gemeindliche Friedhöfe erfüllen neben ihrem Hauptzweck auch noch die
Funktion als Grünanlage und werden damit auch im Interesse der Allgemeinheit betrieben.
Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind nicht notwendig für den Bestattungsbetrieb und
können dem Gebührenzahler nicht a ngelastet werden. Sie sind von der Allgemeinhei t zu
tragen. Daher ist ein Abzug des öffentlichen Interesses bei den Aufwendungen für die Pflege
und Reinigung von Grünanlagen und Gehwegen vorzunehmen.
Bei den anrechenbaren Kosten wurden Betriebskosten ( Haushaltsansatz 202 3 zuzüglich
einer jährlichen Preissteigerungsrate von 2 %), geplante Investitionskosten, kalkulatorische
Kosten, kalkulatorische Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung des
Anlagekapitals herangezogen.
Das sich jeweils ergebende ansatzfähige Net to-Anlagekapital wurde mit einem angemessenen
Kalkulationszinssatz in Höhe von 3,50 % verzinst. Alle Kosten zur Friedhofsinstandhaltung
sind mit einem flächenbezogenen und einem grabstellenbezogenen Gebührenbestandteil
ermittelt worden. Für die Bestattungs gebühren wurde eine Äquivalenzziffernrechnung
zugrunde gelegt, da der Arbeitsaufwand bei einem Erdgrab beispielsweis erheblich höher und
damit kostenintensiver als bei einem Urnengrab ist.
Bei der Kostenträgerrechnung für die Benutzungsgebühren wurden dur ch einfache
Divisionskalkulation die gebührenfähigen Aufwendungen der Kostenstellen der Trauerhalle
und des Kühlraumes mit den jeweils jährlich zu erwartenden Nutzungen ermittelt. Bei der
Kalkulation darf keine Reserve für Auslastungsschwankungen vorgesehe n werden. Dies
bedeutet, dass sich bei einem Rückgang der Fallzahlen zwangsläufig Gebührenausfälle
ergeben. Kostensteigerungen, wie z.B. Tariferhöhungen, konnten nur ansatzweise in die
Kalkulation eingearbeitet werden. Bei den Betriebskosten wurden die Ans ätze 2023 jährlich
mit 2% Preissteigerung fortgeschrieben und künftige Investitionsplanungen berücksichtigt.
Das in der Anlage beigefügte Gebührenverzeichnis ist das Ergebnis einer aufwändig
durchgeführten Gebührenkalkulation mit dem Ziel, ein nach Art u nd Umfang der
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen möglichst kostendeckendes
Gebührengesamtaufkommen zu erzielen, das aber auch besondere Härten abfedert.
Die neue Gebührenordnung sieht vor, die Gebühren für Grabstätten und
Bestattungsleistunge n von Kindern nicht zu erhöhen, um der emotionalen Härte dieser
Ausnahmesituation gerecht zu werden. Die geringen Fallzahlen haben hierbei kaum
Auswirkung auf das Gesamtergebnis.
Für die Trauerhalle wurde wiederholt eine reduzierte Weitergabe der kalkulie rten
Kostensteigerungen herangezogen, um den bestehenden Trend zur geringeren Nutzung der
Trauerhallen nicht weiter zu verstärken.
Neu aufgenommen wurde die Gebührenposition „Abschiednahme am Grab“, ein Trend, der
sich in der Corona -Zeit entwickelte und sich seither neben der Trauerhallennutzung etabliert
hat. Auch hier wird Friedhofspersonal eingebunden, bisher war jedoch keine Gebühr dafür
festgelegt.
Weiterhin wurde ein „Stundensatz für Friedhofsmitarbeiter“ aufgenommen, um künftig auch
zusätzlich anfa llende Arbeitsstunden kostengerecht abrechnen zu können.
Die Gebührenposition „Nutzung des Sezierraumes für Obduktion oder rituelle Waschung“
wurde aus dem Gebührenverzeichnis herausgenommen. Die Nac hfrage ist stark rückläufig,
da Obduktionen seit Längerem nur noch in medizinischen Einrichtungen stattfinden und
muslimische Bestatter und Gemeinden inzwischen eigene Waschungsräume vorhalten.
Eine Übersicht der alten und neuen Gebührensätze ist als Anlage 1 beigefügt. Die Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985
ist als Anlage 2 beigefügt und soll beschlossen werden .
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Hanno Benz Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 3
8647 Zeichen
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985
Vom ….
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HOG) i.d.F
. der Bekanntmachung
vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBI. S.
90, 93), der §§ 1, 2, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) i.d.F. vom
24.03.2013 (GVBI. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20
.07.2023 (GVBI. S. 582),
wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
vom .... folgende Satzung beschlossen:
Art. I
Das als Anlage zu § 1 erlassene Gebührenverzeichnis wird durch nachfolgendes
Gebührenverzeichnis
ersetzt:
G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s
Euro
I.
Erwerb des Nutzungsrechts
gemäß der in der Friedhofssatzung festgesetzten Nutzzeit je
Grabstelle, wenn nicht nachfolgend eine andere Grabstellenzahl
genannt ist
01.
Wahlgrab
1.790,00
02.
Wahlgrab an der Mauer
2.040,00
03.
Wahlgrab zur Tiefgrabbestattung
2.825,00
04.
Wahlgrab nach Mekka ausgerichtet
1.790,00
05.
Wahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof
2.040,00
06.
Wiesenwahlgrab
2.700,00
07.
Gruft in
Grüftehallen im Säulenhalbrund des Haupteingangs des
Waldfriedhofs für 3 Särge und 6 Urnen
17.185,00
08.
für jede weitere Grabstelle nach Ziffer 07. (ein Sarg und 2 Urnen)
5
.
725,00
09.
Urnenwahlgrab für 2 Urnen
1.565,00
10.
Urnenwahlgrab im
Friedpark auf dem Waldfriedhof für 2 Urnen
1.665,00
11.
Urnenwahlgrab i
m
Trauerwald
(
1 Urne
)
1.
050
,00
12.
Urnenwahlgrab im Trauerwald (2
Urne
n)
2
.4
90
,00
13.
Wiesenurnenwahlgrab für 2 Urnen
2.055,00
1
4
.
Urnennische für 1 Urne
645,00
1
5
.
Urnennische für 2 Urnen
1.410,00
16
.
Urnennische für 2 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen
(2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen
(G Wand
9
u. 10)
1.410,00
17.
Urnennische für 4 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen
(2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen
(G Wand 9 u. 10)
2.905,00
18.
Urnenwahlgrab in Urnengemeinschaftsgrabanlage für 1 Urne
1.435,00
Euro
II.
Überlassung von Reihengräbern und
anonymen Urnenplätzen für die
Dauer der Ruhezeit
01.
Reihengrab für eine verstorbene Person
bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
380,00
02.
Reihengrab für eine verstorbene Person
vom 6. Lebensjahr an
810,00
03.
Wiesenreihengrab
1.275,00
04.
Urnenreihengrab für eine verstorbene Person
bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
310,00
05.
Urnenreihengrab für eine verstorbene Person
vom 6. Lebensjahr an
580,00
06.
Wiesenurnenreihengrab
825,00
07.
Anonymes Urnengrab auf dem Waldfriedhof
735,00
08.
Urnenreihengrab in Urnengemeinschaftsgrabanlage für
1 Urne
1.165,00
III.
Bestattungen und Beisetzungen
01.
Erdbestattung für Sternenkinder
190,00
02
.
Erdbestattung für eine verstorbene
Person bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
475,00
0
3
.
Erdbestattung für eine verstorbene
Person vom 6. Lebensjahr an
920,00
0
4
.
Erdbestattung als Tiefbestattung für eine verstorbene
Person vom 6. Lebensjahr an
1.150,00
0
5
.
Bestattung in eine vorhandene Gruft
1.260,00
0
6
.
Bestattung in eine
neu errichtete Gruft
1.915,00
Die
Bestattungen nach Ziffern
0
1
.
-
06.
umfassen
f
olgende Leistungen:
a) Benutzung der L
eichenhallen und der Kühlzellen
bis zu 3 Tagen
b) Überführung des Sarges zum Grab und Stellung des
Kranzwagens
c)
Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes
d) Einsenken des Sarges in eine Gruft, ohne c)
Eine Gebührenermäßigung tritt nicht ein, wenn auf eine
dieser Leistungen der Friedhofsverwaltung verzichtet wird
0
7
.
Erdbestattung in einer
Gebeinekiste
350,00
0
8
.
Beisetzung einer Urne in einem Reihen
-
oder Wahlgrab
335,00
Die Beisetzung nach Ziffer 0
8
. umfasst folgende Leistungen:
a) Überführen der Urne zur Grabstätte
b) Öffnen und Schließen des Grabes
0
9
.
Beisetzung einer Urne in
eine Urnennische
180,00
10
.
Beisetzung einer Urne in einen Urnenkasten
395,00
Euro
Die Beisetzung nach Ziffer 0
9
. und
10
. umfasst folgende Leistungen:
a) Überführen der Urne zur Grabstätte
b) Einstellen der Urne in eine Nische bzw. einen Kasten
c) nicht enthalten ist das Öffnen und Schließen von
Nische oder Kasten
1
1
.
Transport und Lagern des Grabaushubes außerhalb des unmittelbar
angrenzenden Grabbereiches
395,00
IV.
Grabverlängerungsgebühren
je Grabstelle und Jahr,
wenn nicht
nachfolgend eine andere Grabstellenzahl genannt ist
01.
für Wahlgrab
72,00
02.
für Wahlgrab an der Mauer
82,00
03.
für Wahlgrab zur Tiefbestattung
113
,00
04.
für Wahlgrab nach
Mekka ausgerichtet
72,00
05.
für Wahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof
8
2,00
06.
für Wiesenwahlgrab
108
,00
07.
Gruft in Grüftehallen im Säulenhalbrund des Haupteingangs des
Waldfriedhofs für 3 Särge und 6 Urnen
287,00
08.
für jede weitere
Grabstelle (je Sarg und zwei Urnen) nach Ziffer 07.
96
,00
09.
für Urnenwahlgrab für 2 Urnen
63
,00
10.
für Urnenwahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof für 2 Urnen
6
7,00
11.
Urnenwahlgrab i
m
Trauerwald
(
1 Urne
)
42,00
12.
Urnenwahlgrab im Trauerwald (2
Urne
n)
100,00
13.
Wiesenurnenwahlgrab für 2 Urnen
83,00
14
.
für Urnennische für 1 Urne
26,00
15
.
für Urnennische für 2 Urnen
57,00
1
6
.
für Urnennische für 2 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen
(2 A Wand 43
u. 44) oder auf dem Friedhof
Wixhausen
(G Wand 9 u. 10)
57,00
17.
für Urnennische für 4 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen
(2 A Wand 43
u. 44) oder auf dem Friedhof
Wixhausen
(G Wand 9 u. 10)
117,00
18.
Urnenwahlgrab in Urnengemeinschaftsanlage für 1 Urne
58,00
Euro
V.
Ausgrabungen und Umbettungen
01.
Ausgrabung einer Leiche in
den ersten 5 Jahren der Ruhefrist
3.010,00
02.
Ausgrabung einer Leiche vom 6. bis 10. Jahr der Ruhefrist
2.725,00
03.
Ausgrabung einer Leiche vom 11. Jahr der Ruhefrist bis zum Ende der
Ruhefrist
1.685,00
04.
Ausgrabung einer Leiche nach
Beendigung der Ruhefrist
1.340,00
05.
Ausgrabung einer Urne aus einem Wahlgrab oder Reihengrab
240,00
06.
Ausgrabung einer Urne aus einem Urnenwahlgrab, einem
Urnenreihengrab oder einem Urnenkasten
200,00
07.
Entnahme einer Urne aus einer
Urnennische
120,00
VI.
Benutzungsgebühren
01.
Nutzung der Trauerhalle für die Trauerfeier bis 45 Minuten
365,00
02.
Nutzung der Trauerhalle nach Ziffer 01. für jede weitere angefangenen
15 Minuten
120,00
03.
Abschiednahme am Grab
(Sargbestattung)
315,00
04.
Abschiednahme am Grab (Urnenbeisetzung)
125,00
05.
Nutzung der Kühlzelle
bis 3
Tag
e
ohne Bestattung oder Beisetzung
360,00
0
6
.
Nutzung der Kühlzelle für jeden weiteren Tag über den
Leistungsumfang in Ziffer III., 01
.
–
0
6.
hinaus
120,00
0
7.
Aufbewahrung einer Urne nach Ablauf eines Monats nach der
Einäscherung bzw. des Eintreffens auf dem Friedhof, je Monat
20,00
08.
Stundensatz Friedhofsmitarbeiter
45,00
VII.
Verwaltungsgebühren
01.
Ausfertigung einer
Graburkunde
6,00
02.
Umschreibung von Nutzungsrechten
16,00
03.
Genehmigung eines Grabmalantrages
26,00
04.
Genehmigung eines Grabgebäudes oder einer Gruftanlage in einem
Wahlgrab mit 2 Grabstellen
438,00
05.
Zulassung von
Gewerbetreibenden für 2 Jahre
134,00
06.
Zulassung von Gewerbetreibenden für bis zu 3 Tage
27,00
Euro
07.
Verzicht auf Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten
Im Falle des Verzichts auf Nutzungsrechte wird auf
Antrag die Gebühr für noch nicht abgelaufene volle Nutzungsjahre
unter Abzug von €
erstattet, wenn
a) die in der Friedhofssatzung festgesetzten Ruhefristen
abgelaufen sind und
b) Grabsteine, Einfas
sungen, Plattenbeläge, Stufen,
Bänke und andere bauliche Anlagen sowie alle
Pflanzen abgeräumt sind.
69,00
VIII.
Grabräumung (Wahlgräber)
01.
Abräumung eines Wahlgrabes (je Stelle)
635,00
02.
Abräumung eines
Urnenwahlgrabes (je Stelle)
455,00
Art. II
Die
Satzung tritt am
01.08.2024
in Kraft.
Darmstadt, den
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0148
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.05.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00