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2022/0059

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 17.02.2022

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2022/0059

3210 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.03.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb Kultur-
institute  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0059 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 17.02.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird mit einem Jahresverlust nach städtischen Zuschuss in Höhe von  
946.224,79 € festgestellt.  
 
2. Der Jahresverlust wird in voller Höhe auf neu Rechnung vorgetragen.  
 
3. Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewate r-
houseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme ausge legt. 
 
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.

- 2 - 
Anlagen: Stellungnahme der Betriebsleitung zu den Beanstandungen von PwC zum Bericht 
über den Jahresabschluss zum 31.12.2018  
Bericht JA 2018  
Testat JA 2018  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17. Februar 2022:  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetrieb s Kulturinstitute  hat in ihrer per Videokonferenz 
stattgefundenen Sitzung am 16. Dezember 2021, den Bericht zum Jahresabschluss 2018 zur 
Kenntnis genommen und das Ergebnis im Rahmen eines Umlaufverfahrens festgestellt.  
 
Der Eigenbetrieb schloss das Wirtschaftsjahr 2018 nach städtischem Zuschuss mit einem 
Verlust in Höhe von 946.224,79 € ab, der  auf neue Rechnung vorgetragen wird.  
 
Der Jahresverlust vor städtischem Zuschuss betrug 9.814.932,95 €.  
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die 
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018.  
 
Zu den im Bericht des Wirtschaftsprüfers festgestellten Beanstandungen hat die Betriebsle i-
tung eine Stellungnahme abgegeben, die als Anlage beigefügt ist.  
 
Zum Jahresverlust ist anzumerken, dass der Eigenbetrieb aus dem operativen Geschäft nie 
Gewinne erziel en kann. Primäres Ziel des Eigenbetriebs Kulturinstitute ist die Bereitstellung 
eines vielfältigen Angebots von kulturellen Veranstaltungen und die breite Förderung von ku l-
turellen Projekten. Weit über die Grenzen der Stadt hinaus sind die Kulturinstitute in den 
Bereichen der Literatur, der Musik sowie der bildenden und darstellenden Kunst ein Aushä n-
geschild für die Wissenschaftsstadt Darmstadt . 
 
 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2018 
Auftrag: 0.0860054.001

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0.0860054.001  
Inhaltsverzeichnis S eite Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................. 5 A. Prüfungsauftrag..................................................................................................................... 7 I. Prüfungsauftrag ........................................................................................................... 7 II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................... 7 B. Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................... 8 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter .................................... 8 II. Beanstandungen zur Rechnungslegung und sonstige Verstöße gegen die Satzung ...... 10 1. Beanstandungen zur Rechnungslegung .............................................................. 10 2. Sonstige Verstöße gegen die Satzung ................................................................. 11 III. Wesentliche Geschäftsvorfälle .................................................................................... 11 IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ....................................................................... 13 C.Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................................... 17 D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................... 21 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................. 21 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen .................................................. 21 2. Jahresabschluss ................................................................................................. 21 3. Lagebericht ........................................................................................................ 22 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ........................................................................ 22 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ......................................................................................... 24 F. Schlussbemerkung ............................................................................................................... 25  Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von

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0.0860054.001  
Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz D&O Directors and Officers DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard EDV Elektronische Datenverarbeitung EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetz EigBGes Eigenbetriebsgesetz Eigenbetrieb Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darm-stadt EU Europäische Union EWR Europäischer Wirtschaftsraum GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz HR A bzw. B Handelsregister Abteilung A bzw. B IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., DüsseldorfIT Informationstechnologie n.F. neue Fassung Nr. Nummer PS Prüfungsstandard des IDW PublG Publizitätsgesetz  tausend Euro VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für LeistungenWIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Frankfurt am Main

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A.  I.Prüfungsauftrag 1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung der Betriebskommission vom 12. De-zember 2016 erteilte uns die Betriebskommission des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt,(im Folgenden kurz Eigenbetriebt) den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lageberichtfür dieses Wirt-schaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen. 2. Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die für die Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vor-schriften zu beachten. Gemäß § 22 und § 26 EigBGes finden die Bestimmungen für große Kapital-gesellschaften bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs sinnge-mäße Anwendung. Jahresabschluss und Lagebericht hat der Eigenbetrieb nach §§ 316 ff. HGB i.V.m. § 27 EigBGes prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des §27 Abs. 4 EigBGes be-kannt zu machen.  3. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs.1 Nr.1 und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E.4. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart. 5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der ge-prüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbetrieb ge-richtet. II. Bestätigung der Unabhängigkeit 6. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

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B.  I.Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht der gesetzlichen Vertreter dar:  Der Eigenbetrieb bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. Überre-gional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind Mar-kenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge die ausgeprägte Kulturpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann be-steht der Eigenbetrieb aus den folgenden Betriebszweigen:  Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),  Volkshochschule,  Akademie für Tonkunst,  Stadtbibliothek,  Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,  Bessunger Knabenschule,  Haus Olbrich,  Haus Deiters,  Haus Glückert,  Literaturhaus,  Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15) und  Künstlerbahnhof Wixhausen.  Die gegenüber dem Vorjahr geringeren Umsatzerlöse von 556 (Vorjahr 2.606) resul-tieren insbesondere aus Benutzungsgebühren (12; Vorjahr 230) sowie Mieten und Pachten einschließlich Nebenkostenerstattungen (5; Vorjahr .   Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich  935 auf 3.980 erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die im Berichtsjahr erfolgte Erfassung der in den Wirtschaftsjahren 2012 bis 2017 fehlerhaft aktivierten Aufwendungen in den perio-denfremden Aufwand (749).  Aus der Beteiligung an der HEAG Holding AG ergaben sich im Berichtsjahr wieder Beteili-gungserträge von ; nachdem in den Vorjahren keine Dividenden ausgeschüttet worden waren. Die Ausschüttung der bauverein AG lag mit auf dem Vorjahresniveau.

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 Der Eigenbetrieb erzielte einen Jahresverlust nach städtischem Zuschuss 946 (Vorjahr 2.489), der maßgeblich durch den Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt von  8.869 (Vorjahr 7.429) geprägt ist.  Die Bilanzsumme hat sich im Vorj150 87.553 verringert.   Die Investitionen im Wirtschaftsjahr 2018 4.190 betrafen im Wesentlichen mit  3.215 die Sanierungen der Ausstellungshallen Mathildenhöhe, -Mol-ler-Bessunger Knabenschule sowie die Häuser Deiters und Ol-brich.  Für die Sanierung der im Jahr 2021 zum Weltkulturerbe erhobenen Mathildenhöhe hat der Bund im Jahr 2021 einen Investitionszuschuss von Tfür die Sanierung des Georg-Moller-r das Gebäude zu einem Fünftel gehört, einen Betrag   Für das Wirtschaftsjahr 2019 6.311 im Wirtschaftsplan vor-gesehen, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen.  Die städtischen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung waren im Jahr 2019 weiterhin ein maßgebender Faktor. Das dafür vorgesehene Budget ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehene Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen der Ausstellungshallen der Mathildenhöhe wurde aufgrund von unvorhergesehenen Verzögerun-gen im Bauablauf auf das Jahr 2021 verschoben.   Das Wirtschaftsjahr 2020 wurde maßgebend durch die Corona-Pandemie geprägt. Das Kultur-angebot war durch die Lockdowns und hohe Auflagen nicht bzw. kaum möglich. Die Fertigstel-lung der Sanierung der Ausstellungshallen der im Jahr 2021 zum Weltkulturerbe erhobenen Mathildenhöhe verzögert sich coronabedingt bis Mitte des Jahres 2021. Für das Wirtschafts- 11.942 im Wirtschaftsplan vorgehen. Im Wirt-schaftsjahr 2021 werden die Stadtbibliothek und die Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute herausgelöst und in den Kernhaushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt über-führt.  Nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter wird der Eigenbetrieb auch zukünftig voraus-sichtlich Verluste erwirtschaften. Die Höhe der Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt hängt von den künftigen Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG ab. 8. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Er-kenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

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II. Beanstandungen zur Rechnungslegung und sonstige Verstöße gegen die Sat-zung1.Beanstandungen zur Rechnungslegung 9. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir folgende Fehler in der Rechnungslegung festgestellt, wel-che von der Betriebsleitung nicht korrigiert wurden. Bei einer Korrektur der Fehler im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 hätte sich der Jahresverlust nach städtischem Zuschuss  301 1.247 641 86.912 verringert: Personalbezogene Rückstellungen 10. Bei der Berechnung der personalbezogenen Rückstellungen für Urlaub und Überstundenwurden entgegen der handelsrechtlich vorgesehenen 220 Arbeitstage 261 Arbeitstage zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich um hinaus erfolgte die Berechnung der personalbezogenen Rückstellungen für das Lebensarbeitszeit-konto, den Resturlaub und die Überstunden ohne die Berücksichtigung der Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen. Der sich daraus ergebende Fehler führt dazu, dass die personalbezoge-nen Rückstellungen iedrig bewertet wurden. Insgesamt hätte sich bei einer  50 höherer Personalaufwand erge-ben. Gewährter Investitionszuschuss 11. Die bei der Generalsanierung des Georg-Moller-Hauses bis zum 31. Dezember 2018 angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten von insgesamt 3.255 wurden beim Eigenbetrieb aktiviert. Hierin enthalten ist nicht nur der auf den Eigentumsanteil des Eigenbetriebs (80 %) entfallende Anteil an den Kosten 604 317)651 579) auch ein vom Miteigentümer des Gebäudes (20 %) zu tragender Anteil der Kos-ten. Eine Aktivierung dieses Kostenanteils ist beim Eigenbetrieb nicht zulässig. Der auf den Mitei-gentümer entfallende Anteil der bezahlten Rechnungen hätte diesem grundsätzlich in voller Höhe in Rechnung gestellt werden müssen. Eine entsprechende Forderung wurde sowohl im Vorjahr als auch im Berichtsjahr nicht bilanziert. Der Miteigentümer hatte vor Beginn der Baumaßnahme mit-, so dass von den auf den Miteigentümer entfallenden Kosten  übernommen wer-den. Am 11. Dezember 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Nachtrags-haushalts 2018 des Eigenbetriebs den Beschluss gefasst, dem Miteigentümer, über den Eigenbe-trieb, einen verlorenen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss ohne Bedingungen 259 zu gewähren. Im Berichtsjahr hat der Miteigentümer seine maximal zugesagte Kostenbeteiligung von , die der Eigenbetrieb unzutreffend in den Sonderposten für Investitionszuschüsse

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eingestellt hat. Die Bewilligung des ersten Teilbetrags des vom Eigenbetrieb gewährten Investiti-onszuschusses an den Miteigentümer e am 3. September 2019. Da der Beschluss und die Bewilligung während der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 ge-fasst bzw. erteilt worden ist und eine Wertaufhellung darstellt, hätte der vom Miteigentümer nicht getragene Zuschuss für das Berichtsjahr insgesamt 251 (davo179 für das Jahr 2017) aufwandswirksam erfasst werden müssen. Zudem hätten sich aufgrund des überhöhten Ansatzes der Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Gebäude u8  geringere Abschreibungen beim Georg-Moller-Haus ergeben. Die Korrektur der um 251 179) überdotierten Anschaffungs- und Herstellungskosten,  8 (Vor-2) zu hohen Abschreibungen, der Dotierung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse  im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde von den gesetzlichen Vertretern unterlassen. Insgesamt hätte sich bei einer zutreffenden Bilanzierung ein 50 (dav2 periodenfremder Ertrag aus zu hohen Abschreibungen des Vorjahres) hö-herer Jahresverlust ergeben. 12. Die Betriebsleitung hat uns mitgeteilt, die vorgenannten Fehler im Rahmen der Erstellung des Jah-resabschlusses zum 31. Dezember 2019 zu korrigieren. Ursprünglich sollten die Fehler, soweit sie schon im Rahmen der Prüfung des Vorjahresabschlusses bekannt waren, im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 korrigiert werden.  13. Diese Punkte stellen einen Verstoß gegen den handelsrechtlichen Grundsatz der Richtigkeit dar, haben aber unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit nicht zu einer Einschränkung des Bestäti-gungsvermerks geführt. Die Fehler beim Anlagevermögen resultieren nicht aus einer Überbewer-tung, sondern aus falschen Zuordnungen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die schrift-lich erteilte Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu den nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen bzw. nicht korrigierten Angaben im Lagebericht (siehe Text 30). 2.Sonstige Verstöße gegen die Satzung 14. Wir weisen darauf hin, dass der Eigenbetrieb den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 nicht innerhalb der nach § 15 der Satzung vorgese-henen Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt hat. III. Wesentliche Geschäftsvorfälle Investitionen 15. 4.190 3.215 auf die energeti-sche Sanierung der Ausstellungshallen der Mathildenhöhe, 359 auf die Generalsanierung des Georg-Moller-Hausese 192 auf die

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Sanierungen der Häuser Deiters und Olbrich. Die Maßnahmen waren zum Bilanzstichtag teilweise noch nicht abgeschlossen und werden im Sachanlagevermögen unter den Anlagen im Bau ausge-6.787 auf die Ausstellungshallenschule 181 auf das Haus Olbrich. Beim Georg-Moller-Haus haben sich die geplanten Gesamtausgaben nach Abzug der Förderung  2.200 auf insgesamt erhöht. Ge-tumsanteile zu tragen, sodass auf die Freimauerlogen 1/5 der Kosten entfällt. Die Loge hatte aus-gehend von der ursprünglichen Kostenermittlung mitgeteilt, dass sich ihr Anteil an der Baumaß-, einen darüberhinausgehenden Anteil zu finanzieren. Die Festlegung auf die Obergrenze wurde Bestandteil der vertraglichen Re-gelung mit der Stadt. Die Differenz zwischen den anteiligen Baukosten und der Obergrenze sollder Loge als Investitionszuschuss nach Abschluss der Maßnahme von der Stadt gewährt werden; eine Bewilligung eines ersten Teilbetrags ist am 3. September 2019 erfolgt. Zum 31. Dezember 2018 wurden bei dem Eigenbetrieb für die Sanierung des Georg-Moller-Hauses An-schaffungs-  3.255 aktiviert (siehe Text 11). 16. Für die Sanierung der Ausstellungshalle Mathildenhöhe beläuft sich Ende des Jahres 2020 der er-3.000. Mit der Fertigstellung der Maßnahme wird aufgrund von Bauverzögerungen im Jahr 2021 gerechnet. Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe wurde im Jahr 2021 zum Weltkulturerbe erhoben.  Investitionszuschüsse 17. 964 erhalten. Diese betreffen im Wesentlichen die Generalsanierung der Aus. Das Bun-desinstitut für Bau-, Stadt- Zuschüsse aus dem Bundesprogramm verteilen sich über die Jahre 2018 bis 2021. Neben der im m Jahr im Jahr 2021 mit einer abschließenden gewährt. Den von der Freimau-r  erhaltenen Betrag deren Anteil an der Sanierung des Georg-Moller-Hauses hat der Eigenbetrieb unzutreffend als Investitionszu-schuss bilanziert. Mit dem Vertrag vom 16. Juni 2016 hatte sich die Freimaurerloge verpflichtet, sich mit Fördermitteln - und Umbaumaßnahmen am Georg-Moller-Haus zu beteiligen.

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Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt 18. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem Eigenbetrieb im Berichtsjahr einen Ertragszuschuss von 8.869  7.429) gewährt. IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 19. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 3. November 2021 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt,  bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrech-nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, ein-schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hin-aus haben wir den Lagebericht der Eigenbetriebe Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der lan-desrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzli-chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be-langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-treffend dar.  Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)

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festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und GrundsätAbschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebegungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetriebunabhängig in Überein-stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschrif-ten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-möglichen, der frei von wesentlichen  beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstel-lungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risikender zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus-sagen im Lagebericht erbringen zu können.

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Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen  beabsichtigten oder unbeabsichtigten  falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirt-schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-gen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-haltung. Darüber hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher  beabsichtigter oder unbeabsichtig-ter  falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, istbei Verstößen hö-her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.   gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im

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Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebszur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

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C.  20. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des EigBGes (§§ 22 bis 27) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018, bestehend aus Bi-lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und La-gebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe war es, diese Unter-lagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungs-legung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prü-fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch da-rauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. 21. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. 22. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 23. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten November und Dezember 2020 (vorbereitende Prü-fungshandlungen) sowie in den Monaten Februar bis November 2021 durchgeführt. Aufgrund der Hochphase der weltweiten Viruspandemie haben wir von Vor-Ort-Arbeiten abgesehen. Für den Datenaustausch wurden von uns bereitgestellte Plattformen sowie der Mail- und Postweg genutzt. Befragungen fanden telefonisch statt. 24. Ausgangspunkt war der von der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017. 25. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü-fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre-

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chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten, und nicht die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesent-lich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Eigenbe-triebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich, die Überwachung obliegt der Betriebskom-mission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. 26. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf-bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Betriebszielen und -strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Ein-sichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt (Aufbauprüfung). Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben:  Kontrollumfeld des Eigenbetriebs  Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten Ri-siken gerichtet sind  Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die festgestell-ten Risiken  Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse  Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung. Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die Risiken festgestellt, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Berei-chen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Die Durchführung von Funktionsprüfungen er-folgte schwerpunktmäßig in folgenden Prozessen:

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 Erfassung der Umsatzerlöse  Einkauf und Investitionen  Personal  IT-Prozesse. Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang un-serer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analyti-schen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen). Insbesondere bei Geschäfts-vorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unse-ren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen des Be-triebs in den Vordergrund. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Betrieb eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir anschließend analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem vorge-nommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem Ermes-sen notwendiges Maß reduziert. 27. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und Leistungsverträge, Darlehensverträge, Rechnungen sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingese-hen. Zur Prüfung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigun-gen zum 31. Dezember 2018 eingeholt. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum 31. Dezember 2018Bankbestätigungen zukommen lassen. 28. Auf die Einholung von Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir aufgrund der Struktur der Schuldner verzichtet. Auf die Teilnahme an der Inventur der körperlichen Vorräte haben im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Bestände ver-zichtet.  Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistun-gen an Pensionäre und Hinterbliebene haben uns versicherungsmathematische Gutachten von ei-nem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwerten konnten. 29. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten Prüfungsschwerpunkten:  Zugänge im Sachanlagevermögen und Entwicklung der Anlagen im Bau  Abgrenzung von Erstellungs- und Instandhaltungsaufwand

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 Bewertung der Forderungen  Dotierung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse  Vollständigkeit der Darlehensverbindlichkeiten  Dotierung der Rückstellungen. 30. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt. Im Rahmen dieser Erklärung haben uns die gesetzlichen Vertreter u.a. bestätigt, dass nach ihrer Auffassung die Auswirkungen von nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen im Jahresabschluss und von nicht korrigierten Angaben im Lagebericht sowohl einzeln als auch insgesamt unwesentlich sind.

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D.  I.Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1.Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 31. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 32. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.  Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Si-cherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.2.Jahresabschluss 34. Im Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 des Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften nach dem EigB-Ges, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung in allen wesentlichen Belangen beachtet. 35. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie § 25 EigBGes (Anhang). Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen we-sentlichen Belangen eingehalten. 36. Auf folgende vertretbare Besonderheit im Ausweis weisen wir hin:  Die HEAG-Halle B (Centralstation) wird der Centralstation-Veranstaltungs-GmbH für kultu-relle Zwecke unentgeltlich überlassen. Intern wurde festgelegt, die unentgeltliche Nutzungs-überlassung buchhalterisch zu erfassen und nachzuweisen. Daher wird jährlich ein fiktiver entsprechende Gegenbuchung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgsneutral

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gestellt. Aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages ist der Sachverhalt derzeit nicht zu bean-standen. Wir empfehlen jedoch, die unentgeltliche Überlassung der Halle-B zukünftig außer-halb der Buchhaltung nachzuweisen und zu dokumentieren.  Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes um den Posten Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt erweitert, um die gewährten Er-tragszuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt transparent, und nicht in den sonstigen be-trieblichen Erträgen enthalten, auszuweisen.  Entsprechend wurden die Postenbezeichnungen Jahresverlust und Jahresergebnis um die Zu-sätze vor bzw. nach städtischem Zuschuss ergänzt.  Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 268 Abs. 1. HGB i.V.m. § 158 Abs. 1 AktG um die Posten Verlust aus dem Vorjahr und Entnahmen aus den Rück-lagen erweitert, weil die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jah-resergebnisses aufgestellt ist.37. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-sentlichen Belangen vollständig und zutreffend. 3.Lagebericht 38. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB und § 26 EigBGes) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 39. Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen-betriebs. 40. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).

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Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung 41. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage II)und bemerken ergänzend Folgendes:  Pensionsrückstellungen 42. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf Basis der Richttafeln 2018 G (Vorjahr Richttafeln 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei einem Einkommenstrend und einem Rententrend von jeweils 2,0 %. Das Ruhegeld wird mit Ruhestands-eintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzei-tiger Invalidität gezahlt. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jah-res-Durchschnittszins und der Basis des 10-Jahres-733. Aufgrund der Struktur des Bestandes der Pensionsberechtigten haben sich durch die Anwendung der neuen

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E.   43. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung, geführt worden sind. 44. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

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Anlagenverzeichnis S eite I Lagebericht 2018 ............................................................................................................... 1 II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 .................... 1  1. Bilanz zum 31. Dezember 2018 .................................................................................... 2  2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 ......................................... 5  3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2018 ........................................................................... 7   Entwicklung des Anlagevermögens 2018 ................................................................... 19 III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) .......................................... 1 IV Rechtliche und wirtschaftsliche Verhältnisse ....................................................................... 1  Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

Anlage I1
  
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt   Lagebericht 2018  1. Vorbemerkungen Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 wird der in § 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte Lagebericht vorgelegt. 2. Geschäftsverlauf 2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und der Breite an geförderten kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die Stadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt dieses durch weitreichende Kulturförderung. Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiativen und einer freien Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen.  Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge Rechnung getragen werden kann, besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen:  Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),  Volkshochschule,  Akademie für Tonkunst,  Stadtbibliothek,  Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,  Bessunger Knabenschule,  Haus Olbrich,  Haus Deiters,  Haus Glückert,  Literaturhaus,  Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15),  Künstlerbahnhof Wixhausen,

Anlage I2
  
und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik. 2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Geschäftsjahr 2018 mit einem Verlust vor städtischem Zuschuss von 9.815  Davon entfielen im Wesentlichen auf  5die im Wesentlichen auf Erträge aus den Erstattungen der Personalkosten für die Mathildenhöhe ist. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf Wesentlichen aus der Erfassung der im Zeitraum 2012 bis 2017 fehlerhaft aktivierten Aufwendungen in den periodenfremden Aufwand (749  ) davon entfallen auf die bauverein AG unverändert  und auf die HEAG H Die HEAG Holding hatte im Vorjahr keine Dividende gezahlt. Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen aus dem Geschäftsjahr 2018 auf, bezogen auf die einzelnen Betriebszweige, die zu den o.g. Umsatzerlösen geführt haben: Institut Mathildenhöhe Ausstellungsgebäude Im Jahr 2018 konnten im Ausstellungsgebäude aufgrund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen weiterhin keine Ausstellungen stattfinden. Eine Wiedereröffnung ist aufgrund von Bauverzögerungen für 2021 vorgesehen. Der Bund hat im Jahr 2018 für die Sanierung  Museum Künstlerkolonie Es fanden folgende Ausstellungen statt: OTTO BARTNIG, Architekt einer sozialen Moderne 19. November 2017 bis 18. März 2018 PERSPEKTIVEN-STRATEGIEN FOTOGRAFISCHEN HANDELNS 20: April 2018 ULLA VON BRANDENBURG, Der Regung Regel, 10. Juni 2018 bis 16. September 2018 Ernst Ludwig, Das neue frisch zu wagen 21. Oktober 2018 bis 24. Februar 2019

Anlage I3
  
 Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie 
 
2018 2017 2016 2015 14.494 Besucher 21.511 Besucher 17.571 Besucher 22.351 Besucher  Haus Glückert Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Mieterlöse  Akademie für Tonkunst Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2018 von 16 Kandidaten abgeschlossen.  Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkunst  2018  2017 2016 2015 2014 Studierende 128 146  124 110 110 Musikschüler 1980 1944  1996 2105 1950 Die Zuweisung des Landes zur Berufsakademie betrug 1.36 . Die  Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen. Volkshochschule Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen. Stadtbibliothek (Vorjahr ) (Vorjahr ) an Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen erzielt, eine Abweichung von 9% gegenüber der Planung von 200 T Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.)

Anlage I4
  
Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, und zu 1/5 der Besitzanteilen muss sich die Loge zu 1/5 an den Betriebsaufwendungen beteiligen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde aber erst in 2019 geschlossen. Für die Gebäudesanierung hat die Freimaurerloge in 2018 einen Betrag geleistet. Atelierhäuser Darmstadt  . Eine Mieterhöhung ist zum April 2018 erfolgt. Literaturhaus Darmstadt  . 2.3 Finanz- und Vermögenslage Die Veränderungen im lang- und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um  - 150 53 vermindert.  Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt:  EUR Stand 1. Januar 2018 (Restbuchwerte) 77.400.675,63   Zugänge 2018 4.189.813,94   Abgänge 2018 (abzüglich Abschreibung auf Abgänge) 887.656,61   Abschreibungen 2018 1.404.779,15 Stand 31. Dezember 2018 (Restbuchwerte) 79.298.053,81 Die Zugänge betreffen mit 3.743 T3.215 die Häuser Deiters und Olbrich. -Moller-Haus. Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den im Anhang ausgewiesenen Anlagespiegel verwiesen.

Anlage I5
  
Eigenkapital  Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 68.591    Rückstellungen Zum Bilanzstichtag wurden die notwendigen Rückstellungen gebildet.  Die Rückstellungen betreffen im Einzelnen:  Stand 01.01.2018 Verbrauch (V)/ Auflösung (A) Aufzinsung/ Abzinsung Zuführung 2018 Stand 31.12.2018  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Pensions- rückstellungen 4.521 0  145 109 4.775 Sonstige Rückstellungen 1.098 247 (V) 92 (A)                            15 442 1.216 Summe 5.619 247 (V) 92 (A)  160 551 5.991 Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Beihilferückstellungen sowie weitere personalbezogene Rückstellungen.  Liquidität Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2.360 190 Das langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital, Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen, langfristige Rückstellungen sowie langfristige Verbindlichkeiten gedeckt. Kurzfristige Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden Mittel sowie kurzfristig realisierbare Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgeglichen werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Geschäftsjahr planmäßig getilgt.

Anlage I6
  
Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung:  2018  2017  EUR  EUR Benutzungsgebühren 2.211.910,50  2.230.149,62 Miet- und Pachterträge 184.949,57  180.555,32 Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 59.517,00  87.628,00 Einnahmen aus Verkauf 15.796,81  27.870,34 Sonstiges 83.764,88  79.802,59 Summe 2.555.938,76  2.606.005,87  Personalstand:  2018  2017 Beamte 8  8 Arbeitnehmer 208  212 Insgesamt 216  220 Die Personalaufwendungen betrugen insgesamt EUR 9.379.386,35. Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal- und Sachkosten für Mitarbeiter, die anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet.

Anlage I7
  
2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2018 Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen Wirtschaftsplan erstellt.  Im Vergleich mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2018 ergeben sich folgenden Abweichungen gegenüber der Gewinn- und Verlustrechnung:  Wirtschafts-plan GuV Abweichung     Einnahmen    Umsatzerlöse 2.677 2.556 -121 Sonstige betriebliche Erträge * 12.907 4.253 -8.654 Erträge aus Beteiligungen 1.702 1.702 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1 85 84 Summe Einnahmen 17.287 8.596 -8.691 Ausgaben    Materialaufwand     Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe und für bezogene Waren 847 801 -46  Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.866 2.267 401 Personalaufwand     Löhne und Gehälter 7.282 7.006 -276  soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.196 2.374 178 Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.266 1.405 139 Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.452 3.980 528 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 378 577 199 Sonstige Steuern 0 1 1 Summe Ausgaben 17.287 18.411 1.124 Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* 0 -9.815 -9.815 Städtischer Zuschuss* 0 8.869 8.869 Jahresergebnis nach dem städtischen Zuschuss 0 -946 -946  * Im Plan ist der der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten

Anlage I8
  
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe von ./. 946 0  Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie folgt erklären: - Sonstige betriebliche Erträge: Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 12.907 Höhe von 4.253  Anders als in der Planung vorgesehen, erfolgt der Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Der Verlustausgleich ist mit 8.869 387 geringer als der ursprüngliche Planansatz. - Sonstige betriebliche Aufwendungen: Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.542 528 TDie Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in den erfolgten Umbuchungen von im Zeitraum 2012 bis 2017 fehlerhaft aktivierten Aufwendungen in den periodenfremden Aufwand (749 entsprechend den Beanstandungen zum Jahresabschluss 2017. 3. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs (Chancen und Risiken) Nach § 19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen bereitzustellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach. Wirtschaftliche Grundlage sind die Entgelte, die u.a. durch die Eintrittsgelder der Museen sowie dem Betrieb der Volkshochschule, der Musikschule, und der Stadtbibliothek vereinnahmt werden sowie der städtische Zuschuss.  Für 2018 war weiterhin die Maßgabe zur Haushaltskonsolidierung ein bestimmender Faktor auch in der Kulturförderung. Spielräume für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen waren nur innerhalb des gegenüber dem Vorjahr unveränderten Budgets durch interne Umschichtungen möglich. Vorgesehen war des Weiteren auch der Abschluss der Sanierungsmaßnahme der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe verbunden mit einer großen Ausstellungseröffnung. Durch unvorhergesehene zusätzlich notwendige Arbeiten kam es aber zu deutlichen Verzögerungen im Bauablauf, so dass auch unter den Vorgaben des Advisory Board zum Weltkulturerbe die Wiedereröffnung zunächst auf 2020 verschoben wurde. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 sieht einen Zuschuss von 6.311 In der

Anlage I9
  
Ausführung bleibt das Ergebnis aber wegen der nicht stattgefundenen Ausstellungseröffnung auf  Das Kulturgeschehen im Jahr 2020 wurde maßgebend durch das Coronavirus beeinflusst. Viele Kulturbetriebe und Kulturschaffende waren und sind dadurch weiterhin erheblich beeinträchtigt, Kulturangebote  Theater, Konzerte, Ausstellungen, Lesungen u. a.  waren über mehrere Wochen nicht oder nur unter Auflagen möglich. Zur Unterstützung der Kulturschaffenden wurde trotz des nicht unerheblichen Einnahmeausfalls bei der Stadt, entschieden, die Auszahlung der Zuschüsse zu 95 betroffene Kulturvereine eingerichtet.  Die Corona-Pandemie führt auch zu Verzögerungen bei den Sanierungsmaßnahmen auf der Mathildenhöhe. Die Fertigstellung der Ausstellungshallen erfolgt nun voraussichtlich bis Ende 2021, daran schließt sich ein Probelauf an und für Anfang 2022 ist eine große Eröffnungsausstellung mit Werken aus der städtischen Kunstsammlung in Vorbereitung.  Darüber hinaus steht weiterhin die Entwicklung des Jugendstilensembles Mathildenhöhe im Fokus mit den Künstlerhäusern, einem Parkpflegewerk und dem Bau eines Besucherzentrums für die im Jahr 2021 zum Weltkulturerbe erhobene Mathildenhöhe, dessen Baubeginn auf Wunsch der UNESCO bis zur Entscheidung über die Anerkennung aufgeschoben wurde. Weiterhin werden die beiden Einrichtungen des Eigenbetriebs, Stadtbibliothek und Volkshochschule, ab 2021 aus dem Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt überführt. Bei beiden Einrichtungen haben sich in den vergangenen Jahren die Aufgabenstellungen und inhaltlichen Schwerpunkte in Richtung ihres jeweiligen Bildungsauftrages gewandelt, so dass eine Zuordnung zum Bildungsdezernat erfolgen wird. Auch in der Zukunft wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In Abhängigkeit von den Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein AG wird der Eigenbetrieb auch in Zukunft auf Zuschüsse durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angewiesen sein.  Die Wirtschaftspläne sehen für das Wirtschaftsjahr 2019 einen Zuschuss von 6.311 T für das Wirtschaftsjahr 2020 einen Zuschuss von 11.942 , da für das Wirtschaftsjahr 2019 Erträge au .

Anlage I10
  
4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. Es gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Risiken der Stadt eingegangenen Versicherungsverträge. Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die nachfolgend aufgeführten Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs abgeschlossen: 1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht     (Personen-, Sach- und Vermögens-Drittschäden)  unbegrenzt 2. Eigenschadensversicherung     a) für Vertrauenspersonen des Magistrats, Stadtverordnete     b) für Ausschuss- und Betriebskommissionsmitglieder*innen           3. Strafrechtsschutzversicherung      (inkl. Dienstreise-Rechtsschutz und Verkehrsrechtschutz)  4. Sachversicherung     (Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Gebäude und Inhalt) ohne (jeweils aktueller Neuwert) 5. Kfz-Feuerversicherung  Fahrzeuge zum Nennwert 4.1 Sonstige Risikovorsorge Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt Darmstadt aufgrund von anderen Umstellungsprozessen zurzeit nicht weiterverfolgt.  Darmstadt, 3. November 2021     Prof. Dr. Ludger Hünnekens Bernhard Baum Erster Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter

Anlage II

2 Anlage IIEigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, DarmstadtBilanz zum 31. Dezember 201831.12.2018 31.12.2017EUREURA.I.1. Entgeltlich erworbene Software 23.030,00 27.273,002.Geleistete Baukostenzuschüsse30.437,00 12.388,003. Entgeltlich erworbene Rechte 2.364.040,002.441.549,002.417.507,00 2.481.210,00II.1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechtemit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten22.572.527,81 23.401.009,262. Maschinen und maschinelle Anlagen 21.787,00 28.206,003.Betriebs- und Geschäftsausstattung1.852.279,84 1.861.922,414. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.550.104,63 4.744.480,4331.996.699,28 30.035.618,10III.1. Beteiligungen 44.883.847,53 44.883.847,5379.298.053,81 77.400.675,63B.I.VorräteFertige Erzeugnisse und Waren 19.946,36 20.072,99II.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.080.019,70 213.983,022. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 48,003. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 3.150.649,20 8.744.379,924. Forderungen gegen andere Eigenbetriebe 0,00 5.453,965.Sonstige Vermögensgegenstände779.583,84 454.006,095.010.252,74 9.417.870,99III. 3.189.542,89 829.255,538.219.741,99 10.267.199,51C.35.242,46 35.269,0787.553.038,26 87.703.144,21FinanzanlagenKassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenRechnungsabgrenzungspostenUmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände
A k t i v s e i t eAnlagevermögenImmaterielle VermögensgegenständeSachanlagen

3 Anlage II
31.12.2018 31.12.2017EUREURA.I. 15.500.000,00 15.500.000,00II.56.875.949,00 62.221.945,44III. -3.784.737,99-8.184.509,6468.591.211,01 69.537.435,80B.1.720.061,87 393.006,50C.1. 4.775.031,00 4.521.435,002. 1.216.615,08 1.098.256,405.991.646,08 5.619.691,40D.1. 9.652.815,02 10.516.224,902. 388.229,63 360.300,503.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen78.513,97 36.132,514.Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben861.307,60 1.043.584,425.Sonstige Verbindlichkeiten269.253,08 196.768,18davon a) aus Steuern EUR 73.427,44 (Vorjahr EUR  73.177,12)b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.868,20(Vorjahr EUR 1.325,07)11.250.119,30 12.153.010,5187.553.038,26 87.703.144,21
RückstellungenRückstellungen für PensionenSonstige RückstellungenVerbindlichkeitenVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenSonderposten für InvestitionszuschüsseRücklagenAllgemeine RücklageBilanzverlustEigenkapitalStammkapitalP a s s i v s e i t e

5 Anlage II
2018 2017EUR EUR  1.2.555.938,762.606.005,87  2.4.252.760,753.954.966,996.808.699,516.560.972,86  3.a)Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffeund für bezogene Waren800.911,27 770.922,80b)Aufwendungen für bezogene Leistungen2.266.867,172.396.834,163.067.778,443.167.756,96  4.a)Löhne und Gehälter7.005.511,266.938.014,73b)Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung2.373.875,09 2.697.298,72davon für Altersversorgung EUR 884.405,58(Vorjahr EUR 1.216.546,42)9.379.386,359.635.313,45  5.1.404.779,151.096.796,75  6.3.980.450,413.044.587,45  7.1.702.130,28769.976,288. 84.749,12256.346,759. 576.875,19559.048,97davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 235.609,55(Vorjahr EUR  230.227,13)10.-9.813.690,63-9.916.207,6911.1.242,321.904,0012. -9.814.932,95 -9.918.111,6913. 8.868.708,16 7.429.470,0014. -946.224,79 -2.488.641,6915. -8.184.509,64 -12.784.555,7016. 5.345.996,44 7.088.687,7517. -3.784.737,99 -8.184.509,64Verlust aus dem VorjahrBilanzverlustEntnahmen aus RücklagenErträge aus Beteiligungen
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, DarmstadtGewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018UmsatzerlöseSonstige betriebliche Erträge MaterialaufwandPersonalaufwandAbschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenSonstige betriebliche AufwendungenSonstige SteuernJahresverlust vor städtischem ZuschussZuschuss der Wissenschaftsstadt DarmstadtJahresverlust nach städtischem ZuschussSonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Anlage II7  
 
 Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018  Anhang für das Geschäftsjahr 2018   I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Eigenbetrieb hat seinen Sitz in Darmstadt. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2018 wird gemäß § 22 EigBGes nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rechnungs-legungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften in den aktuellen Fassungen aufgestellt. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel-tenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital-gesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes mit einer Anpassung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wissen-schaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. Dezember 2013 erfolgsneutral in die Allgemeine Rück-lage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährten Zu-schüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam er-fasst und in einem separaten Psen. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten (Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver-mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel-len Nutzungsdauern, angesetzt. Die Nutzungsdauern bei den immateriellen Vermögensgegen-ständen liegen zwischen fünf und 50 Jahren, die bei den Sachanlagen zwischen zwei und 50 Jahren. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstellungskosten nicht aktiviert. Ge-ringwertige Wirtschaftsgüter zwischen EUR 250,00 (Vorjahr EUR 150,00) und EUR 1.000,00 wer-den über 5 Jahre abgeschrieben.  Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Anlage II8  
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Ein-bringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorgenom-men worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Forderungen und sonsti-gen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % (Vorjahr 3 %) der Nettoforderungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstich-tag darstellen. Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert. Erhalten Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für In-vestitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.  Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkei-ten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Be-urteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen mitberücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vor-genommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entspre-chenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Anlage II9  
 
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2018 sind als Be-standteil des Anhangs als Anlage (Anlagenspiegel) beigefügt. Beteiligungen Die Beteiligungen der Finanzanlagen betreffen:  EUR HEAG Holding AG 27.140.285,88 bauverein AG 17.743.561,65  44.883.847,53 HEAG Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG - Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital in Höhe von nominal TEUR 15.916 (32,79 %) beteiligt.  Das Grundkapital der HEAG zum 31. Dezember 2018 betrug TEUR 48.533. Die Wissenschafts-stadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 bis 900.000 und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00. Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten:  Anteile am Grundkapital Aktien   EUR % Stück Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718 Bäder 3.747.930,00 7,7224 73.170 Bürgerhäuser 5.695.670,00 11,7356 111.195 Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842 Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075 Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000 Andere 2.433.260,00 5,0136 47.504  48.533.260,00 100,0000 947.504 Die HEAG erzielte 2018 ein Bilanzgewinn von TEUR 25.014 (2017: TEUR 4.538). Das Eigenkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2018 betrug TEUR 427.434.

Anlage II10  
 
bauverein AG Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 auf den Namen lautende Stückaktien der bauverein AG (5,86 %). Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2018 betrug TEUR 201.797 bzw. ohne eigene Anteile TEUR 184.185. Die HEAG besitzt insgesamt 165.700 Aktien mit einem Nominalwert von TEUR 172.367 und die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 11.361 Aktien mit einem Nominalwert von TEUR 11.818. Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten:  Anteile am Grundkapital Aktien   EUR % Stück Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361 HEAG 172.366.860,71 85,416 165.700 bauverein AG (eigene Aktien) 17.612.210,73 8,728 16.931  201.797.175,87 100,0000 193.992 Die bauverein AG erzielte 2018 einen Jahresüberschuss von TEUR 13.003 (2017: TEUR 15.613). Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2018 betrug TEUR 317.708 (2017: TEUR 316.704. Forderungen gegen die Stadt Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung:  31.12.2018 31.12.2017  EUR EUR Verrechnungen bis 2007 4.997.653,70 4.997.653,70 Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50 -1.452.187,50 Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00 -4.100.000,00 Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel -717.185,51 -677.103,62 Forderung aus Zuschüssen 272.317,16 272.317,16 Laufende Verrechnungen mit der Stadt 1.344.357,18 1.700.044,01 Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.805.694,17 2.753.656,17 Forderungen an Stadt aus Liquiditätsausgleich 0,00 5.250.000,00  3.150.649,20 8.744.379,92 Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt.

Anlage II11  
 
Sonstige Vermögensgegenstände  31.12.2018 31.12.2017  EUR EUR Forderungen an das Finanzamt 652.015,98 406.161,30 Debitorische Kreditoren 59.813,93 7.175,64 Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land  im Rahmen des Entschuldungsfonds  56.987,75  59.262,98 Übrige 10.766,18 -18.593,83  779.583,84 454.006,09 Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus-schüttungen in 2017 und 2018. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:  Stand  Umgliederung  Jahresergebnis nach städt. Zu-schuss 2018   Verlustver- rechnung gem. §11(6) EigBGes für 2013  Stand  01.01.2018  2018  2018   2018  31.12.2018  EUR  EUR  EUR   EUR  EUR Stammkapital 15.500.000,00  0,00  0,00   0,00  15.500.000,00 Allgemeine Rück-lage           62.221.945,44  0,00  0,00   -5.345.996,44  56.875.949,00           Verlustvortrag -5.695.867,95  -2.488.641,69  0,00   5.345.996,44  -2.838.513,20 Jahresverlust -2.488.641,69  2.488.641,69  -946.224,79   0,00  -946.224,79  69.537.435,80  0,00  --946.224,79   0,00  68.591.211,01 Der Jahresverlust 2018 in Höhe von EUR 946.224,79 soll auf neue Rechnung vorgetragen wer-den. Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt TEUR 15.500. In der allgemeinen Rücklage sind unverändert mit EUR 4.624.283,91 Entschuldungshilfen aus dem kommunalen Schutzschirm . Sonderposten Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt in Höhe der Abschreibung der bezuschussten Anlagegüter. Den Zuführun-gen im Wirtschaftsjahr 2018 von EUR 1.363.753,84 (davon EUR 900.000,00 vom Bund für die Sanierung der Mathildenhöhe und EUR 400.000,00 von der Freimaurerloge für die Sanierung

Anlage II12  
 
des Georg-Moller-Haus) standen Auflösungen von EUR 36.698,47 gegenüber, so dass sich die in den Sonderposten eingestellten Zuschüsse auf EUR 1.720.061,87 erhöht haben. Pensionsrückstellungen Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen An-wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr Richttafeln 2005 G) von Klaus Heubeck. Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unverändert unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Be-züge der Aktiven von 2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszinses nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2018 verbindlich festge-setzte und veröffentlichte Zinssatz von 3,21 % (Vorjahr 3,68 %) zugrunde. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Der Eigenbetrieb hat für Pen-sionsansprüche TEUR 4.775 (Vorjahr TEUR 4.521) zurückgestellt. Die Entwicklung der Pensi-onsrückstellung ist im Rückstellungsspiegel, im Lagebericht, dargestellt. Der Zinsaufwand beträgt TEUR 145 (Vorjahr TEUR 141). Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins und der Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt TEUR 733. Der Betrag ist ausschüttungs-gesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. Der Unterschiedsbetrag aus dem Wechsel der Ermittlung der zugrundeliegenden Richttafel 2005 G auf die Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck beträgt ./.EUR 115.142,00.

Anlage II13  
 
Sonstige Rückstellungen  Stand 01.01.2018 Inanspruch-nahme ( I )/ Auflösung (A)  2018  Aufzin-sung/ Abzinsung 2018 Zuführung 2018 Stand 31.12.2018  TEUR TEUR  TEUR TEUR TEUR Beihilfen 640 0 ( I ) 15 77 732 Urlaubsansprüche 16 16 ( I ) 0 32 32 Überstunden 37 37 ( I ) 0 39 39 Altersteilzeit 0 0 ( I ) 0 15 15 Ungewisse Verbindlichkeiten 0 0 ( I ) 0 83 83 Ausstehende Rechnungen 42 42 ( A ) 0 0 0 Archivierungskosten 36 6 ( A ) 0 0 30 Nebenkostenabrechnungen 109 9 50 ( I ) (A) 0 0 50 Sonstige Personalaufwendun-gen 167 139 ( I ) 0 154 182 Abschlusserstellung und  -prüfung, Erstellung Steuererklä-rungen 51 40 ( I ) 0 42 53   241 ( I )     1.098 98 (A) 15 442 1.216 Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwen-dung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr 2005 G) von Klaus Heubeck. Der Unterschiedsbetrag aus dem Wechsel der Ermittlung der zugrundeliegenden Richttafel 2005 G auf die Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck beträgt ./. EUR 30.141,00. Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unverändert unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kos-ten der Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Bei ei-ner Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünf-zehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bun-desbank für Dezember 2018 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,32 % (Vorjahr 2,80 %) zugrunde.

Anlage II14  
 
Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wurden auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen Verwal-tung für das Jahr 2018 ermittelt. Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeitgut-haben sowie die Prämien der Mitarbeiter. Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013   IDW RS HFA 3. Die Aufstockungsbeträge für die im Jahr 2018 neu abgeschlossene Altersteil-zeitvereinbarung wurden auf Grundlage des TV FlexAZ als zusätzliche Entlohnung klassifiziert.  Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.  Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Be-rechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinses nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Ver-einfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezem-ber 2018 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,32 % zugrunde. Verbindlichkeiten   Davon mit einer Restlaufzeit  Gesamtbetrag 31.12.2018 bis zu einem Jahr über einem Jahr von mehr als fünf Jahren  EUR EUR EUR EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.652.815,02 962.910,25 8.689.904,77 5.117.634,22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-tungen 388.229,63 388.229,63 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 78.513,97 78.513,97 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigen-betrieben der Stadt 861.307,60 861.307,60 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 269.253,08 269.253,08 0,00 0,00  11.250.119,30 2.560.214,53 8.689.904,77 5.117.634,22 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Anlage II15  
 
Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit TEUR 9.558, davon mehr als fünf Jahre TEUR 6.025 Alle anderen Verbindlich-keiten hatten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 78 (Vorjahr TEUR 36) Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 756 wie im Vorjahr den Grundstücks-tausch im Jahr 2015, mit TEUR 12 (Vorjahr TEUR 200) Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 93 (Vorjahr TEUR 88) übertragene Personalrückstellungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 108 (Vorjahr TEUR 109) Verbindlichkeiten aus Spendengeldern enthalten. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:   2018  2017  TEUR  TEUR Benutzungsgebühren 2.212  2.230 Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 59  88 Einnahmen aus Verkauf 16  27 Miet- und Pachtverträge 185  181 Sonstiges 84  80  2.556  2.606 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Kostenerstattungen mit TEUR 2.252 (Vorjahr TEUR 1.905), Zuweisungen von Bund, Land und von übrigen Bereichen mit TEUR 1.661 (Vorjahr TEUR 1.556), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 98 (Vorjahr TEUR 80), Schuldendiensthilfen des Landes mit TEUR 73 (Vorjahr TEUR 75), Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung mit TEUR 54 (Vorjahr TEUR 26) und der Pau-schalwertberichtigung mit TEUR 7 (Vorjahr TEUR 0), Erträge aus der Auflösung des Sonderpos-tens für Investitionszuschüsse mit TEUR 37 (Vorjahr TEUR 18) sowie periodenfremden Erträge mit TEUR 2 (Vorjahr TEUR 3).

Anlage II16  
 
Personalaufwand Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mitar-beiter und setzt sich wie folgt zusammen:  2018  2017  TEUR  TEUR Beamtenbezüge 292  293 Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 6.691  6.623 Veränderung der Urlaubsrückstellung 17  13 Lebensarbeitszeit 6  9 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.373  2.697  9.379  9.635 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben einem Verwaltungskostenbeitrag, der entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus den Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde, von TEUR 1.408 (Vorjahr TEUR 1.480) Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von TEUR 1.239 (Vorjahr TEUR 1.025) sowie periodenfremde Aufwendungen von TEUR 752 (Vorjahr TEUR 156). In den periodenfremden Aufwendungen von TEUR 752 ist mit TEUR 749 die im Berichtsjahr vorgenommene Korrektur der Anlage im Bau enthalten. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen betreffen wie im Vorjahr mit TEUR 770 die Ausschüttung der bau-verein AG und mit TEUR 932 die HEAG, die in den Vorjahren keine Dividende ausgeschüttet hatte. III. ERGÄNZENDE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz-versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver-pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigenbe-triebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Pflichtangaben  Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt unverändert 8 Beamte und 208 (Vor-jahr 212) Beschäftigte tätig.

Anlage II17  
 
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:  TEUR Abschlussprüfungsleistungen 20 Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un-ternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB bestanden im Geschäftsjahr 2018 nicht. Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von ./.EUR 946.224,79 (Verlust) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Betriebsleitung Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2018 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster Betriebsleiter, und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, bestellt. Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Ver-bindung mit § 285 Nr. 9 HGB. Betriebskommission Der Betriebskommission gehörten in 2018 an: a) Mitglieder des Magistrats  Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch  Herr Stadtkämmerer André Schellenberg  Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin  Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur   b)  Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann, Innenarchitektin  Thomas Tramer, Lehrer  Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete  Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin  Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner   c) Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG   d) Mitglieder des Personalrats  Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte   Frau Deniz Würsch

Anlage II18  
 
Im Berichtsjahr fanden 2 Sitzungen der Betriebskommission statt. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt.  Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ein-getreten, die Einfluss auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 haben. Darmstadt, 3. November 2021  Betriebsleitung         Prof. Dr. Hünnekens Baum (Erster Betriebsleiter) (Kaufmännischer Betriebsleiter)

Anlage II (Anlage zum Anhang) 19 
 
 
Entwicklung des Anlagevermögens 2018

20 Anlage II(Anlage zum Anhang)Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, DarmstadtEntwicklung des Anlagevermögens 201801.01.2018Zugänge AbgängeUmbu-chungen31.12.2018EUR EUR EUR EUR EURI.Immaterielle Vermögensgegenstände1. Entgeltlich erworbene Software192.168,78 0,00 53,34 0,00 192.115,442.Geleistete Baukostenzuschüsse20.500,00 21.800,00 0,00 0,00 42.300,003. Entgeltlich erworbene Rechte3.921.608,77 0,00 0,00 0,00 3.921.608,774.134.277,55 21.800,00 53,34 0,00 4.156.024,21II. Sachanlagen1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 47.669.608,23 358.928,76 249.153,54 102.294,57 47.881.678,022. Maschinen und maschinelle Anlagen 149.576,52 0,00 0,00 41.946,06 191.522,583. Betriebs- und Geschäftsausstattung4.549.490,87 66.097,86 34.997,90 44.183,70 4.624.774,534. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.744.480,43 3.742.987,32 748.938,79 -188.424,33 7.550.104,6357.113.156,05 4.168.013,94 1.033.090,23 0,00 60.248.079,76III. FinanzanlagenBeteiligungen 44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53106.131.281,13 4.189.813,94 1.033.143,57 0,00 109.287.951,50Anlagevermögen gesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten

21 Anlage II(Anlage zum Anhang)01.01.2018Zugänge AbgängeUmbu-chungen31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017 Durch-schnitt-licherAbschrei-bungssatzDurch-schnitt-licherRestbuch-wertEUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.164.895,78 4.243,00 53,34 0,00 169.085,44 23.030,00 27.273,00 2,21 11,998.112,00 3.751,00 0,00 0,00 11.863,00 30.437,00 12.388,00 8,87 71,961.480.059,77 77.509,00 0,00 0,00 1.557.568,77 2.364.040,00 2.441.549,00 1,98 60,281.653.067,55 85.503,00 53,34 0,00 1.738.517,21 2.417.507,00 2.481.210,00 2,06 58,1724.268.598,97 1.048.692,39 110.435,72 102.294,57 25.309.150,21 22.572.527,81 23.401.009,26 2,19 47,14121.370,52 6.419,00 0,00 41.946,06 169.735,58 21.787,00 28.206,00 3,35 11,382.687.568,46 264.164,76 34.997,90 -144.240,63 2.772.494,69 1.852.279,84 1.861.922,41 5,71 40,050,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.550.104,63 4.744.480,43 0,00 100,0027.077.537,95 1.319.276,15 145.433,62 0,00 28.251.380,48 31.996.699,28 30.035.618,10 2,19 53,110,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 44.883.847,53 0,00 100,000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 44.883.847,53 0,00 100,0028.730.605,50 1.404.779,15 145.486,96 0,00 29.989.897,69 79.298.053,81 77.400.675,63 1,29 72,56KennzahlenAbschreibungen Restbuchwerte

PwC Anlage III 1 
0.0860054.001  
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-dualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzern-leitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unter-nehmens bzw. des Konzerns? Der Eigenbetrieb verfügt über keinen Geschäftsverteilungsplan. Die Aufgaben der Betriebs-leitung sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. In § 7 der Betriebssatzung werden die Auf-gaben der Betriebskommission und in § 9 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.  b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Nie-derschriften hierüber erstellt? Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat im Wirtschaftsjahr 2018 zweimal getagt. Es wurden Niederschriften über die Sitzungen erstellt. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktien-gesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?  Die Betriebsleitung ist in keinem Aufsichtsrat oder anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des AktG tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individua-lisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgs-bezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütungen haben keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit lang-fristiger Anreizwirkung. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Auf die Angabe der Vergütung der Mitglieder der Betriebsleitung wurde nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

PwC Anlage III 2 
0.0860054.001  
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/  Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Es besteht kein Geschäftsverteilungsplan, jedoch liegen sachgerechte Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter vor, die mit den Aufgaben des Eigenbetriebs betraut sind. Es gelten die Zuständigkeiten und Weisungsregelungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die bestehen-den Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und werden regelmäßig überprüft.  b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach den Dienstanweisungen verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-tiert? Die Betrschen Kommunalverwaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Kenntnis genommen und die erarbeiteten Empfehlungen teilweise umgesetzt. Der Eigenbe-trieb wendet die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt erlassene Rundverfügung zur Kor-ruptionsbekämpfung an. Diese Vorschrift wird allen Mitarbeitern zur Kenntnis und zur Un-terschrift vorgelegt. Die Compliance-Leitlinien der Stadt Darmstadt werden jährlich beschlossen und angewen-det.  Zusätzlich sind im Jahr 2016 die Verwaltungsvorschriften zum "Sponsoring" und zur Korrup-tionsvermeidung eingeführt worden, die auch für die Eigenbetriebe gelten. Seit dem Jahr 2017 finden entsprechende Schulungen statt. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? In § 5 der Betriebssatzung sind die Zuständigkeiten der allgemeinen Verwaltung und spezi-elle Befugnisse des Magistrats geregelt. Zusätzlich besteht eine Dienstanweisung für die Auf-tragsvergabe und -abwicklung, wonach die VOB/VOL zu beachten sind.

PwC Anlage III 3 
0.0860054.001  
Für die Sachbearbeitung gilt die Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Darmstadt. Darüber hinaus ergeben sich Richtlinien zur Sachbearbeitung aus den Dienstan-weisungen für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes. Es haben sich keine Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften ergeben. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Sämtliche für den Betrieb relevanten Verträge sind in einer Übersicht ordnungsgemäß doku-mentiert, die regelmäßig aktualisiert wird. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnis-sen des Unternehmens? Das Planungswesen, das aus einem Wirtschafts-, Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan sowie dem mittelfristigen Investitionsprogramm und der mittelfristigen Finanzplanung besteht, entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Die Betriebsleitung erstattet regelmäßig Bericht an die Betriebskommission. Hierbei wird auf Planabweichungen eingegangen. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-sonderen Anforderungen des Unternehmens? Es besteht eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung. Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-forderungen des Eigenbetriebs.  Wir weisen darauf hin, dass in den letzten Jahren die Jahresabschlüsse nicht innerhalb der vorgegebenen Zeiträume erstellt wurden. Wir empfehlen, in Zusammenarbeit mit dem exter-nen Berater, den Jahresabschlusserstellungsprozess zu überprüfen und zu beschleunigen.

PwC Anlage III 4 
0.0860054.001  
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Die Überwachung des Finanzmanagements erfolgt zentral aufgrund besonderer Aufgaben-zuweisungen durch die Abteilung Stadtkasse. Nach unseren Feststellungen sind neben der Funktionsfähigkeit des Finanzmanagements auch die Liquiditätskontrolle und Kreditüberwachung gegeben und gewährleistet. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Die Abwicklung der Zahlungsströme über die Stadtkasse entspricht in ihrer Funktion einem zentralen Cash-Management. Die Überprüfung der Administration der Stadtkasse war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Feststellungen getroffen, dass die für das Cash-Management geltenden Regelungen nicht eingehalten wer-den. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Nach unseren Feststellungen werden Entgelte vollständig in Rechnung gestellt und zeitnah eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnung und Zahlung rich-ten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, wonach ausstehende Forderungen nicht zeitnah und effektiv eingezogen worden sind. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? Es besteht innerhalb des Eigenbetriebes kein institutionalisiertes Controlling. Die Koordina-tion der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben wird durch die Betriebsleitung und andere zuständige Stellen vorgenommen. Als Controllinginstrument fingiert die Haushalts-überwachung, die alle Bereiche des Eigenbetriebs umfasst.

PwC Anlage III 5 
0.0860054.001  
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-steht? Für die Steuerung und Überwachung der Beteiligungen hat die Wissenschaftsstadt Darm-stadt eine zentrale Beteiligungssteuerung eingerichtet, die für die Eigenbetriebe tätig sowie für die mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt zuständig ist. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maß-nahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Die nach Ansicht der Betriebsleitung erkennbaren Risiken werden auf ihre mögliche Abde-ckung hin untersucht. Der überwiegende Teil ist durch die abgeschlossenen Geschäftsversi-cherungen bzw. die abgeschlossenen Verträge abgedeckt. Die Betriebsleitung informiert re-gelmäßig, zeitnah und umfassend den zuständigen Dezernenten und die Betriebskommis-sion über Risiken.  Frühwarnsignale wurden bislang nicht definiert. Es wurden auch keine Maßnahmen ergrif-fen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können. Angesichts der Größe und Struktur des Eigenbetriebs halten wir den Verzicht auf die gene-relle Einrichtung eines Frühwarnsystems jedoch für vertretbar. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?  Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem ak-tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften wurden derartige Geschäfte sowie der Einsatz von Zinsderivaten nicht vorgenommen und sind auch nicht vorgesehen. Eine Beantwortung des Fragenkreises entfällt somit.

PwC Anlage III 6 
0.0860054.001  
Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Eine eigene Interne Revision besteht beim Eigenbetrieb nicht. Die Funktion wird durch das Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/  Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Das Revisionsamt ist ein eigenständiger Bereich der Stadtverwaltung. Insoweit besteht keine Gefahr eines Interessenkonfliktes. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Die durch das stadtinterne Revisionsamt übernommenen Aufgaben betrafen gemäß gelten-der Revisionsanordnung im Berichtsjahr Kassenprüfungen bei vier Zahlstellen des Eigenbe-triebs. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Eine Abstimmung des Revisionsamts mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt. e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-che handelt es sich? Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine wesentlichen Mängel festgestellt. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Siehe Antwort zu Fragenkreis 6 e).

PwC Anlage III 7 
0.0860054.001  
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-sen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Die Betriebssatzung enthält in § 5 einen Katalog von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäf-ten und Maßnahmen durch die Überwachungsorgane.  Soweit wir im Rahmen unserer Prüfung feststellen konnten, sind die im Berichtsjahr erfor-derlichen Zustimmungen eingeholt worden. Insofern haben sich keine Anhaltspunkte erge-ben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Eine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans ist im Berichtsjahr nicht erfolgt.  c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Anstelle von zustimmungsbedürftigen Geschäften vorgenommene ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen und Rechtsgeschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-chungsorgans übereinstimmen? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen lassen, dass die Geschäfte und Maßnahmen im Berichtsjahr nicht mit Gesetz und Betriebssat-zung vereinbar waren.

PwC Anlage III 8 
0.0860054.001  
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?  Im Rahmen des jährlich zu erstellenden Investitionsplans und der mittelfristigen Investiti-onsplanung (fünf Jahre) findet eine angemessene Investitionsplanung statt. Die Investitio-nen werden vor Realisierung auf Rentabilität, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft.  b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-wacht und Abweichungen untersucht? Die Investitionen werden auch im Hinblick auf die Ansätze im Wirtschaftsplan laufend über-wacht und Abweichungen untersucht. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Bei der im Vorjahr abgeschlossenen Sanierung des Georg-Moller-Hauses haben sich gegen-über der ursprünglichen Planung 1.172 ergeben  220 nachlaufende Kosten im Wirtschaftsjahr 2018), die zum einen durch zusätzliche Arbeiten bedingt waren, die bei der ursprünglichen Planung z.T. nicht vorhersehbar waren, und zum anderen deutlich höhere Baukosten als ursprünglich kalkuliert. Auch bei der Generalsanie-rung der Ausstellungshalle auf der Mathildenhöhe, die voraussichtlich im Jahr 2021 abge-schlossen werden soll, werden sich im Wesentlichen aus den gleichen Gründen erhebliche Mehrkosten ergeben. Die Betriebskommission wurde über die jeweiligen Kostensteigerun-gen informiert und hat die zusätzlich erforderlichen Mittel freigegeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Solche Anhaltspunkte haben sich nach den uns vorliegenden Unterlagen und Auskünften nicht ergeben.

PwC Anlage III 9 
0.0860054.001  
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen  a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?  Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergabere-gelungen ergeben. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Bei sämtlichen Bestellvorgängen erfolgen grundsätzlich Preisvergleiche und die Einholung von Konkurrenzangeboten. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? In § 21 EigBGes i.V.m. der Betriebssatzung ist geregelt, dass die Betriebsleitung der Betriebs-kommission vierteljährlich einen Zwischenbericht, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Abwicklung des Vermögensplans vorzulegen hat. Die HEAG-Holding  Beteiligungsma-nagement erstellt für alle städtischen Betriebe Quartalsberichte die den Betriebskommissi-onsmitgliedern zur Kenntnis vorgelegt werdenb) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-nehmens/Konzerns und der wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?  Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlas-sungen vor und wurde hierüber berichtet? Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen.

PwC Anlage III 10 
0.0860054.001  
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Die Betriebskommission hat nach unserer Kenntnis keine besonderen Berichte i.S.d. § 90 Abs. 3 AktG bei der Betriebsführung des Eigenbetriebs angefordert. Üblicherweise werden derartige Wünsche in den Betriebskommissionsitzungen formlos ge-äußert und durch die Betriebsleitung beantwortet. Ausweislich der uns vorgelegten Proto-kolle gab es hier keine Besonderheiten.  e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder un-ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die Betriebskommission nicht ausreichend war. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es besteht keine D&O-Versicherung. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Ge-schäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht in den Finanzanlagen. Dieses dient durch Divi-denden und Gewinnanteile der Stärkung der Einnahmen und des Eigenkapitals des Betriebs. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-gestellt.

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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-stände wesentlich beeinflusst wird? Auskunftsgemäß bestehen wesentliche stille Reserven in Grund und Boden und in den Fi-nanzanlagen.  Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-tungen finanziert werden? Zum Bilanzstichtag war das langfristig gebundene Vermögen 79.298 durch mittel und langfristig verfügbare Mittel von 85.511 finanziert. Somit ermittelt sich zum Bilanz-stichtag eine rechnerische Überdeckung von 6.213.  Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar: 
 Wesentliche Investitionsverpflichtungen, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen eingegangenen Verpflichtungen, bestehen nicht.

PwC Anlage III 12 
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b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Ein Konzern im Sinne des HGB liegt nicht vor.  c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der Eigenbetrieb hat von der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen städtischen Zuschuss von T 8.869 erhalten.  etrieb in den Jahren 2018 bis 2021  900 auf das Wirtschaftsjahr 2018, die in den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen eingestellt wurden. Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb weitere Investitionszuschüsse vom Land Hessen von   Anhaltspunkte, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet wurden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-tung? 68.591 und die Eigenkapitalquote 78,3 % der Bilanzsumme. Finanzierungsprobleme bestehen nicht, wobei auch der städtische Zu-8.869 im Berichtsjahr zu berücksichtigen ist. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Der Jahresverlust nach Zuschuss der Stadt soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.

PwC Anlage III 13 
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Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-unternehmen zusammen? Eine Segmentierung des Betriebsergebnisses ist nicht erforderlich.  b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis 2018 ist neben dem 8.869 durch die perio-denfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus der Korrektur der Anschaffungs- 49 sowie der - nach dem Wirtschaftsjahr 2015 letztmalig erfolgten -  geprägt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-messenen Konditionen vorgenommen werden? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Leis-tungsaustausch zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, anderen Einrichtungen der Stadt und dem Eigenbetrieb zu eindeutig unangemessenen Konditionen vorgenommen wird. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-richten. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Größere für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.  b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-nahmen handelt es sich? Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen zu ergreifen.

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Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage  a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Wesentliche Ursachen für den Jahresfehlbetrag vor dem städtischen Zuschuss waren die im Vorjahrsvergleich gestiegenen planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sowie die höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen aufgrund der Korrektur der An-schaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-ternehmens zu verbessern? Der Eigenbetrieb ist und wird auch zukünftig nicht in der Lage sein, im operativen Bereich Gewinne zu erwirtschaften. Bei den Kulturinstituten handelt es sich um Einrichtungen der Daseinsvorsorge für die Bürger/-innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zudem die At-traktivität der Stadt steigern sollen. Die Absicht Gewinne zu erzielen steht dabei nicht im Vordergrund.

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Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse Firma Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Sitz Darmstadt Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner Satzung am 11. De-zember 1990 und deren Inkrafttreten am 1. Januar 1991 gegrün-det. Gegenstand des Eigenbe-triebs laut Satzung Gegenstand des Eigenbetriebs war im Berichtsjahr der Betrieb des Instituts Mathildenhöhe, des Museums der Künstlerkolonie Darm-stadt (Ernst-Ludwig-Haus), des Hauses Deiters, der Akademie für Tonkunst, der Halle B (Centralstation), der Volkshochschule, der Stadtbibliothek, des Alte Pädagog, des Multikulturellen Zentrums Bessunger Knabenschule und des Georg-Moller-Hauses. Nach der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Betriebsatzung ist der Gegenstand des Eigenbetriebs der Betrieb des Instituts Mathilden-höhe, des Museums der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst-Ludwig-Haus), der Häuser Deiters, Olbrich und Glückert sowie des Litera-turhauses, der Akademie für Tonkunst, der Halle B (Centralsta-tion), der Volkshochschule, der Stadtbibliothek, des Multikulturel-len Zentrums Bessunger Knabenschule, des Georg-Moller-Hauses, des Atelierhauses Darmstadt sowie des Künstlerbahnhofs Wixhau-sen. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die Förderung von Literatur, Theater und Musik. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebs-zweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Derzeitige Geschäfts-tätig-keit Die derzeitige Geschäftstätigkeit entspricht dem Gegenstand des Betriebs. Betriebssatzung Aktuelle Fassung vom 4. September 2018 Wirtschaftsjahr Kalenderjahr Betriebskommissions-sit-zung Es fanden Betriebskommissionssitzungen am 17. September, und 29. November 2018 statt.  Betriebsleitung  Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens (Erster Betriebsleiter)  Herr Bernhard Baum (Kaufmännischer Betriebsleiter) Wichtige Verträge Nutzungsüberlassungsvertrag HEAG Halle B (Centralstation) Mit Datum vom 1. April 2014 wurde mit der Centralstation Veranstaltungs-GmbH, Darmstadt, ein Vertrag über die Nutzung und den Betrieb der HEAG Halle B (Centralstation) einschließlich Toilet-tenanlagen abgeschlossen, mit dem Ziel das Gebäude optimal auszulasten und den darin seit 1998

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nalen Kulturprogramm zu erhalten und weiter zu entwickeln. Nutzungsgegenstand ist das Grundstück der HEAG Halle B sowie drei Etagen im Gebäude Schuchardstraße 11. Der Eigenbetrieb hat gemäß Vertrag vom 29./30. August 1994 ein Nieß-brauchsrecht an der HEAG Halle B, die Räume im Gebäude in dem Anwesen Schuchardstraße 11 hat der Eigenbetrieb angemietet.  Die Überlassung der Halle erfolgt für den Kulturbetrieb unentgeltlich. Für die Nutzung der Halle zu sonstigen Veranstaltungen sowie für Zwecke der Fremdvermietung für Veranstaltungen ist eine  Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen führt die Centralstation Veranstaltungs-GmbH eigenständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. Der Ei-genbetrieb Haushaltsplan zur Verfügung stehen.  Für die Erneuerung von Licht- und Tontechnik steht für die Dauer von fünf Jahren zusätzlich ein  Die Toilettenanlagen im Untergeschoss sind als öffentliche Toiletten zu betreiben. Hierfür stellt der Eigenbetrieb   Kommunaler Schutzschirm des Landes Hessen Der Kommunale Schutzschirm ist ein Programm des Landes Hessen zur Teilentschuldung der über-schuldeten Gemeinden und Landkreise. Der Vertrag besteht seit dem 20. Dezember 2012 zwischen dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt. Demnach gewährt das Land der Stadt und seinen Ei-genbetrieben Entschuldungshilfen in Höhe chung des Haushaltsausgleichs. Die Stadt schließt dazu mit der WIBank eine Vereinbarung zur Ab-lösung der Investitions- und Kassenkredite sowie im Hinblick auf die Zinstragungspflicht ab. Der Vertrag endet, wenn der Regierungspräsident auf Nachweis der Stadt bestandskräftig festgestellt hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre Ergebnisrechnung im dritten aufeinanderfolgenden Jahr ausgeglichen waren. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erzielte in den Jahren 2015 bis 2017 ausge-glichene Ergebnishaushalte. Das hessische Finanzministerium entließ daher die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 26. März 2019 aus dem Schutzschirm. Der vertraglich geforderte Haushaltsaus-gleich konnte um zwei Jahre vorgezogen werden. Das Land leistete insgesamt eine Entschul- 186 Mio sowie jährliche Entlastungen des Ergebnishaushaltes von rd.  3 Mio.

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Stellungnahme der Betriebsleitung zu den Beanstandungen der Wirtschaftsprüfungsgesel l-
schaft PwC zum Bericht über den Jahresabschluss zum 31.12.2018 (Seite 10 u. 11)  
 
II. 1, Nr. 10 Personalbezogene Rückstellungen  
Die Berechnung der Rückstellung erfolgt nicht durch den Eigenbetrieb sondern durch die 
ekom21 anhand des Personalabrechnungsverfahrens loga und werden uns vom Amt für I n-
terne Dienste gemeldet.  
U. a. durch den Wirecard -Skandal wurden die Prüfungsanforderung en für die Wirtschaftspr ü-
fer verschärft, so dass nun erstmals auch die Berechnungsgrundlage in die Prüfung des Ja h-
resabschlusses einbezogen wurde. Dabei wurde die fehlerhafte Berechnungsgrundlage fes t-
gestellt. Notwendige Änderungen werden zukünftig alle, f ür städtische Mitarbeiter*innen g e-
bildete Rückstellungen, betreffen.  
 
II.1, Nr. 11 Gewährter Investitionszuschuss  
An den angefallenen Kosten der  Generalsanierung des Georg -Moller-Hauses muss sich die 
Freimaurerloge entsprechend ihrem Eigentumsanteil mit 20 % beteiligen. Es war jedoch ve r-
einbart, dass die gesamte Maßnahme durch die Stadt vorfinanziert wird, um die Abrechnung 
der Maßnahme zu vereinfachen und nach Abschluss der Maßnahme die Loge ihren Anteil an 
die Stadt zahlt. Bereits vor Beginn der Sanierung hat aber die Loge schon darauf hingewi e-
sen, dass sie sich entsprechend der ursprünglichen Kostenkalkulation nur mit 400.000 € 
beteiligen kann. Die Betriebskommission hatte deshalb beschlossen, der Loge einen Invest i-
tionszuschuss zu gewähren, der ihren 20%ifen Anteil an den entstehenden Mehrkosten a b-
deckt. 
Nach Abschluss der Maßnahme wurde aber fehlerhaft dieser Zuschuss als Anschaffungs- und 
Herstellungskosten  aktiviert.  Korrekt wäre die Buchung einer Forderung gegenüber der Loge 
gewesen. Zwar wurde der Be schluss über einen Zuschuss im Rahmen des Nachtragshau s-
halts 2018 gefasst, eine Bewilligung und Zahlung erfolgte jedoch erst in 2019, so dass der 
Fehler in 2018 unbeachtet blieb. Aufgrund der fehlerhaften Aktivierung wurden auch entspr e-
chend zu hohe Abschr eibungen gebucht.  
Die vorgenannten Beanstandungen zur Rechnungslegung hätten zwar noch nach Feststellung 
für 2018 korrigiert werden können, jedoch hätte dies eine weitere Verzögerung der Vorlage 
eines geprüften Abschlusses zur Folge gehabt.  
Aus diesem Gru nd wurde seitens der Betriebsleitung zugesagt, die Fehler im Rahmen des 
Jahresabschlusses 2019 zu korrigieren. So zu verfahren ist insofern gerechtfertigt, da von 
Seiten der Wirtschaftsprüfer ausdrücklich festgestellt wurde, dass die vorgenannten Bea n-
standungen zwar einen Verstoß gegen den handelsrechtlichen Grundsatz der Richtigkeit da r-
stellen aber unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit nicht zu einer Einschränkung des 
Bestätigungsvermerks geführt haben, denn die Fehler beim Anlagevermögen resultieren nicht 
aus einer Überbewertung, s ondern aus falschen Zuordnungen.

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Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018  BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Anlage I1
  
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt   Lagebericht 2018  1. Vorbemerkungen Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 wird der in § 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte Lagebericht vorgelegt. 2. Geschäftsverlauf 2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und der Breite an geförderten kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die Stadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt dieses durch weitreichende Kulturförderung. Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiativen und einer freien Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen.  Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge Rechnung getragen werden kann, besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen:  Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),  Volkshochschule,  Akademie für Tonkunst,  Stadtbibliothek,  Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,  Bessunger Knabenschule,  Haus Olbrich,  Haus Deiters,  Haus Glückert,  Literaturhaus,  Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15),  Künstlerbahnhof Wixhausen,

Anlage I2
  
und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik. 2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Geschäftsjahr 2018 mit einem Verlust vor städtischem Zuschuss von 9.815  Davon entfielen im Wesentlichen auf  5die im Wesentlichen auf Erträge aus den Erstattungen der Personalkosten für die Mathildenhöhe ist. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf Wesentlichen aus der Erfassung der im Zeitraum 2012 bis 2017 fehlerhaft aktivierten Aufwendungen in den periodenfremden Aufwand (749  ) davon entfallen auf die bauverein AG unverändert  und auf die HEAG H Die HEAG Holding hatte im Vorjahr keine Dividende gezahlt. Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen aus dem Geschäftsjahr 2018 auf, bezogen auf die einzelnen Betriebszweige, die zu den o.g. Umsatzerlösen geführt haben: Institut Mathildenhöhe Ausstellungsgebäude Im Jahr 2018 konnten im Ausstellungsgebäude aufgrund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen weiterhin keine Ausstellungen stattfinden. Eine Wiedereröffnung ist aufgrund von Bauverzögerungen für 2021 vorgesehen. Der Bund hat im Jahr 2018 für die Sanierung  Museum Künstlerkolonie Es fanden folgende Ausstellungen statt: OTTO BARTNIG, Architekt einer sozialen Moderne 19. November 2017 bis 18. März 2018 PERSPEKTIVEN-STRATEGIEN FOTOGRAFISCHEN HANDELNS 20: April 2018 ULLA VON BRANDENBURG, Der Regung Regel, 10. Juni 2018 bis 16. September 2018 Ernst Ludwig, Das neue frisch zu wagen 21. Oktober 2018 bis 24. Februar 2019

Anlage I3
  
 Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie 
 
2018 2017 2016 2015 14.494 Besucher 21.511 Besucher 17.571 Besucher 22.351 Besucher  Haus Glückert Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Mieterlöse  Akademie für Tonkunst Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2018 von 16 Kandidaten abgeschlossen.  Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkunst  2018  2017 2016 2015 2014 Studierende 128 146  124 110 110 Musikschüler 1980 1944  1996 2105 1950 Die Zuweisung des Landes zur Berufsakademie betrug 1.36 . Die  Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen. Volkshochschule Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen. Stadtbibliothek (Vorjahr ) (Vorjahr ) an Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen erzielt, eine Abweichung von 9% gegenüber der Planung von 200 T Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.)

Anlage I4
  
Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, und zu 1/5 der Besitzanteilen muss sich die Loge zu 1/5 an den Betriebsaufwendungen beteiligen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde aber erst in 2019 geschlossen. Für die Gebäudesanierung hat die Freimaurerloge in 2018 einen Betrag geleistet. Atelierhäuser Darmstadt  . Eine Mieterhöhung ist zum April 2018 erfolgt. Literaturhaus Darmstadt  . 2.3 Finanz- und Vermögenslage Die Veränderungen im lang- und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um  - 150 53 vermindert.  Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt:  EUR Stand 1. Januar 2018 (Restbuchwerte) 77.400.675,63   Zugänge 2018 4.189.813,94   Abgänge 2018 (abzüglich Abschreibung auf Abgänge) 887.656,61   Abschreibungen 2018 1.404.779,15 Stand 31. Dezember 2018 (Restbuchwerte) 79.298.053,81 Die Zugänge betreffen mit 3.743 T3.215 die Häuser Deiters und Olbrich. -Moller-Haus. Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den im Anhang ausgewiesenen Anlagespiegel verwiesen.

Anlage I5
  
Eigenkapital  Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 68.591    Rückstellungen Zum Bilanzstichtag wurden die notwendigen Rückstellungen gebildet.  Die Rückstellungen betreffen im Einzelnen:  Stand 01.01.2018 Verbrauch (V)/ Auflösung (A) Aufzinsung/ Abzinsung Zuführung 2018 Stand 31.12.2018  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Pensions- rückstellungen 4.521 0  145 109 4.775 Sonstige Rückstellungen 1.098 247 (V) 92 (A)                            15 442 1.216 Summe 5.619 247 (V) 92 (A)  160 551 5.991 Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Beihilferückstellungen sowie weitere personalbezogene Rückstellungen.  Liquidität Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2.360 190 Das langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital, Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen, langfristige Rückstellungen sowie langfristige Verbindlichkeiten gedeckt. Kurzfristige Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden Mittel sowie kurzfristig realisierbare Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgeglichen werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Geschäftsjahr planmäßig getilgt.

Anlage I6
  
Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung:  2018  2017  EUR  EUR Benutzungsgebühren 2.211.910,50  2.230.149,62 Miet- und Pachterträge 184.949,57  180.555,32 Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 59.517,00  87.628,00 Einnahmen aus Verkauf 15.796,81  27.870,34 Sonstiges 83.764,88  79.802,59 Summe 2.555.938,76  2.606.005,87  Personalstand:  2018  2017 Beamte 8  8 Arbeitnehmer 208  212 Insgesamt 216  220 Die Personalaufwendungen betrugen insgesamt EUR 9.379.386,35. Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal- und Sachkosten für Mitarbeiter, die anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet.

Anlage I7
  
2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2018 Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen Wirtschaftsplan erstellt.  Im Vergleich mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2018 ergeben sich folgenden Abweichungen gegenüber der Gewinn- und Verlustrechnung:  Wirtschafts-plan GuV Abweichung     Einnahmen    Umsatzerlöse 2.677 2.556 -121 Sonstige betriebliche Erträge * 12.907 4.253 -8.654 Erträge aus Beteiligungen 1.702 1.702 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1 85 84 Summe Einnahmen 17.287 8.596 -8.691 Ausgaben    Materialaufwand     Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe und für bezogene Waren 847 801 -46  Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.866 2.267 401 Personalaufwand     Löhne und Gehälter 7.282 7.006 -276  soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.196 2.374 178 Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.266 1.405 139 Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.452 3.980 528 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 378 577 199 Sonstige Steuern 0 1 1 Summe Ausgaben 17.287 18.411 1.124 Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* 0 -9.815 -9.815 Städtischer Zuschuss* 0 8.869 8.869 Jahresergebnis nach dem städtischen Zuschuss 0 -946 -946  * Im Plan ist der der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten

Anlage I8
  
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe von ./. 946 0  Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie folgt erklären: - Sonstige betriebliche Erträge: Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 12.907 Höhe von 4.253  Anders als in der Planung vorgesehen, erfolgt der Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Der Verlustausgleich ist mit 8.869 387 geringer als der ursprüngliche Planansatz. - Sonstige betriebliche Aufwendungen: Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.542 528 TDie Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in den erfolgten Umbuchungen von im Zeitraum 2012 bis 2017 fehlerhaft aktivierten Aufwendungen in den periodenfremden Aufwand (749 entsprechend den Beanstandungen zum Jahresabschluss 2017. 3. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs (Chancen und Risiken) Nach § 19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen bereitzustellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach. Wirtschaftliche Grundlage sind die Entgelte, die u.a. durch die Eintrittsgelder der Museen sowie dem Betrieb der Volkshochschule, der Musikschule, und der Stadtbibliothek vereinnahmt werden sowie der städtische Zuschuss.  Für 2018 war weiterhin die Maßgabe zur Haushaltskonsolidierung ein bestimmender Faktor auch in der Kulturförderung. Spielräume für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen waren nur innerhalb des gegenüber dem Vorjahr unveränderten Budgets durch interne Umschichtungen möglich. Vorgesehen war des Weiteren auch der Abschluss der Sanierungsmaßnahme der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe verbunden mit einer großen Ausstellungseröffnung. Durch unvorhergesehene zusätzlich notwendige Arbeiten kam es aber zu deutlichen Verzögerungen im Bauablauf, so dass auch unter den Vorgaben des Advisory Board zum Weltkulturerbe die Wiedereröffnung zunächst auf 2020 verschoben wurde. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 sieht einen Zuschuss von 6.311 In der

Anlage I9
  
Ausführung bleibt das Ergebnis aber wegen der nicht stattgefundenen Ausstellungseröffnung auf  Das Kulturgeschehen im Jahr 2020 wurde maßgebend durch das Coronavirus beeinflusst. Viele Kulturbetriebe und Kulturschaffende waren und sind dadurch weiterhin erheblich beeinträchtigt, Kulturangebote  Theater, Konzerte, Ausstellungen, Lesungen u. a.  waren über mehrere Wochen nicht oder nur unter Auflagen möglich. Zur Unterstützung der Kulturschaffenden wurde trotz des nicht unerheblichen Einnahmeausfalls bei der Stadt, entschieden, die Auszahlung der Zuschüsse zu 95 betroffene Kulturvereine eingerichtet.  Die Corona-Pandemie führt auch zu Verzögerungen bei den Sanierungsmaßnahmen auf der Mathildenhöhe. Die Fertigstellung der Ausstellungshallen erfolgt nun voraussichtlich bis Ende 2021, daran schließt sich ein Probelauf an und für Anfang 2022 ist eine große Eröffnungsausstellung mit Werken aus der städtischen Kunstsammlung in Vorbereitung.  Darüber hinaus steht weiterhin die Entwicklung des Jugendstilensembles Mathildenhöhe im Fokus mit den Künstlerhäusern, einem Parkpflegewerk und dem Bau eines Besucherzentrums für die im Jahr 2021 zum Weltkulturerbe erhobene Mathildenhöhe, dessen Baubeginn auf Wunsch der UNESCO bis zur Entscheidung über die Anerkennung aufgeschoben wurde. Weiterhin werden die beiden Einrichtungen des Eigenbetriebs, Stadtbibliothek und Volkshochschule, ab 2021 aus dem Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt überführt. Bei beiden Einrichtungen haben sich in den vergangenen Jahren die Aufgabenstellungen und inhaltlichen Schwerpunkte in Richtung ihres jeweiligen Bildungsauftrages gewandelt, so dass eine Zuordnung zum Bildungsdezernat erfolgen wird. Auch in der Zukunft wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In Abhängigkeit von den Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein AG wird der Eigenbetrieb auch in Zukunft auf Zuschüsse durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angewiesen sein.  Die Wirtschaftspläne sehen für das Wirtschaftsjahr 2019 einen Zuschuss von 6.311 T für das Wirtschaftsjahr 2020 einen Zuschuss von 11.942 , da für das Wirtschaftsjahr 2019 Erträge au .

Anlage I10
  
4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. Es gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Risiken der Stadt eingegangenen Versicherungsverträge. Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die nachfolgend aufgeführten Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs abgeschlossen: 1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht     (Personen-, Sach- und Vermögens-Drittschäden)  unbegrenzt 2. Eigenschadensversicherung     a) für Vertrauenspersonen des Magistrats, Stadtverordnete     b) für Ausschuss- und Betriebskommissionsmitglieder*innen           3. Strafrechtsschutzversicherung      (inkl. Dienstreise-Rechtsschutz und Verkehrsrechtschutz)  4. Sachversicherung     (Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Gebäude und Inhalt) ohne (jeweils aktueller Neuwert) 5. Kfz-Feuerversicherung  Fahrzeuge zum Nennwert 4.1 Sonstige Risikovorsorge Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt Darmstadt aufgrund von anderen Umstellungsprozessen zurzeit nicht weiterverfolgt.  Darmstadt, 3. November 2021     Prof. Dr. Ludger Hünnekens Bernhard Baum Erster Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter

2 Anlage IIEigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, DarmstadtBilanz zum 31. Dezember 201831.12.2018 31.12.2017EUREURA.I.1. Entgeltlich erworbene Software 23.030,00 27.273,002.Geleistete Baukostenzuschüsse30.437,00 12.388,003. Entgeltlich erworbene Rechte 2.364.040,002.441.549,002.417.507,00 2.481.210,00II.1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechtemit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten22.572.527,81 23.401.009,262. Maschinen und maschinelle Anlagen 21.787,00 28.206,003.Betriebs- und Geschäftsausstattung1.852.279,84 1.861.922,414. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.550.104,63 4.744.480,4331.996.699,28 30.035.618,10III.1. Beteiligungen 44.883.847,53 44.883.847,5379.298.053,81 77.400.675,63B.I.VorräteFertige Erzeugnisse und Waren 19.946,36 20.072,99II.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.080.019,70 213.983,022. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 48,003. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 3.150.649,20 8.744.379,924. Forderungen gegen andere Eigenbetriebe 0,00 5.453,965.Sonstige Vermögensgegenstände779.583,84 454.006,095.010.252,74 9.417.870,99III. 3.189.542,89 829.255,538.219.741,99 10.267.199,51C.35.242,46 35.269,0787.553.038,26 87.703.144,21FinanzanlagenKassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenRechnungsabgrenzungspostenUmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände
A k t i v s e i t eAnlagevermögenImmaterielle VermögensgegenständeSachanlagen

3 Anlage II
31.12.2018 31.12.2017EUREURA.I. 15.500.000,00 15.500.000,00II.56.875.949,00 62.221.945,44III. -3.784.737,99-8.184.509,6468.591.211,01 69.537.435,80B.1.720.061,87 393.006,50C.1. 4.775.031,00 4.521.435,002. 1.216.615,08 1.098.256,405.991.646,08 5.619.691,40D.1. 9.652.815,02 10.516.224,902. 388.229,63 360.300,503.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen78.513,97 36.132,514.Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben861.307,60 1.043.584,425.Sonstige Verbindlichkeiten269.253,08 196.768,18davon a) aus Steuern EUR 73.427,44 (Vorjahr EUR  73.177,12)b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.868,20(Vorjahr EUR 1.325,07)11.250.119,30 12.153.010,5187.553.038,26 87.703.144,21
RückstellungenRückstellungen für PensionenSonstige RückstellungenVerbindlichkeitenVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenSonderposten für InvestitionszuschüsseRücklagenAllgemeine RücklageBilanzverlustEigenkapitalStammkapitalP a s s i v s e i t e

5 Anlage II
2018 2017EUR EUR  1.2.555.938,762.606.005,87  2.4.252.760,753.954.966,996.808.699,516.560.972,86  3.a)Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffeund für bezogene Waren800.911,27 770.922,80b)Aufwendungen für bezogene Leistungen2.266.867,172.396.834,163.067.778,443.167.756,96  4.a)Löhne und Gehälter7.005.511,266.938.014,73b)Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung2.373.875,09 2.697.298,72davon für Altersversorgung EUR 884.405,58(Vorjahr EUR 1.216.546,42)9.379.386,359.635.313,45  5.1.404.779,151.096.796,75  6.3.980.450,413.044.587,45  7.1.702.130,28769.976,288. 84.749,12256.346,759. 576.875,19559.048,97davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 235.609,55(Vorjahr EUR  230.227,13)10.-9.813.690,63-9.916.207,6911.1.242,321.904,0012. -9.814.932,95 -9.918.111,6913. 8.868.708,16 7.429.470,0014. -946.224,79 -2.488.641,6915. -8.184.509,64 -12.784.555,7016. 5.345.996,44 7.088.687,7517. -3.784.737,99 -8.184.509,64Verlust aus dem VorjahrBilanzverlustEntnahmen aus RücklagenErträge aus Beteiligungen
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, DarmstadtGewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018UmsatzerlöseSonstige betriebliche Erträge MaterialaufwandPersonalaufwandAbschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenSonstige betriebliche AufwendungenSonstige SteuernJahresverlust vor städtischem ZuschussZuschuss der Wissenschaftsstadt DarmstadtJahresverlust nach städtischem ZuschussSonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Anlage II7  
 
 Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018  Anhang für das Geschäftsjahr 2018   I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Eigenbetrieb hat seinen Sitz in Darmstadt. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2018 wird gemäß § 22 EigBGes nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rechnungs-legungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften in den aktuellen Fassungen aufgestellt. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel-tenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital-gesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes mit einer Anpassung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wissen-schaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. Dezember 2013 erfolgsneutral in die Allgemeine Rück-lage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährten Zu-schüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam er-fasst und in einem separaten Psen. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten (Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver-mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel-len Nutzungsdauern, angesetzt. Die Nutzungsdauern bei den immateriellen Vermögensgegen-ständen liegen zwischen fünf und 50 Jahren, die bei den Sachanlagen zwischen zwei und 50 Jahren. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstellungskosten nicht aktiviert. Ge-ringwertige Wirtschaftsgüter zwischen EUR 250,00 (Vorjahr EUR 150,00) und EUR 1.000,00 wer-den über 5 Jahre abgeschrieben.  Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Anlage II8  
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Ein-bringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorgenom-men worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Forderungen und sonsti-gen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % (Vorjahr 3 %) der Nettoforderungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstich-tag darstellen. Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert. Erhalten Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für In-vestitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.  Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkei-ten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Be-urteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen mitberücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vor-genommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entspre-chenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Anlage II9  
 
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2018 sind als Be-standteil des Anhangs als Anlage (Anlagenspiegel) beigefügt. Beteiligungen Die Beteiligungen der Finanzanlagen betreffen:  EUR HEAG Holding AG 27.140.285,88 bauverein AG 17.743.561,65  44.883.847,53 HEAG Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG - Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital in Höhe von nominal TEUR 15.916 (32,79 %) beteiligt.  Das Grundkapital der HEAG zum 31. Dezember 2018 betrug TEUR 48.533. Die Wissenschafts-stadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 bis 900.000 und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00. Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten:  Anteile am Grundkapital Aktien   EUR % Stück Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718 Bäder 3.747.930,00 7,7224 73.170 Bürgerhäuser 5.695.670,00 11,7356 111.195 Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842 Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075 Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000 Andere 2.433.260,00 5,0136 47.504  48.533.260,00 100,0000 947.504 Die HEAG erzielte 2018 ein Bilanzgewinn von TEUR 25.014 (2017: TEUR 4.538). Das Eigenkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2018 betrug TEUR 427.434.

Anlage II10  
 
bauverein AG Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 auf den Namen lautende Stückaktien der bauverein AG (5,86 %). Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2018 betrug TEUR 201.797 bzw. ohne eigene Anteile TEUR 184.185. Die HEAG besitzt insgesamt 165.700 Aktien mit einem Nominalwert von TEUR 172.367 und die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 11.361 Aktien mit einem Nominalwert von TEUR 11.818. Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten:  Anteile am Grundkapital Aktien   EUR % Stück Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361 HEAG 172.366.860,71 85,416 165.700 bauverein AG (eigene Aktien) 17.612.210,73 8,728 16.931  201.797.175,87 100,0000 193.992 Die bauverein AG erzielte 2018 einen Jahresüberschuss von TEUR 13.003 (2017: TEUR 15.613). Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2018 betrug TEUR 317.708 (2017: TEUR 316.704. Forderungen gegen die Stadt Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung:  31.12.2018 31.12.2017  EUR EUR Verrechnungen bis 2007 4.997.653,70 4.997.653,70 Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50 -1.452.187,50 Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00 -4.100.000,00 Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel -717.185,51 -677.103,62 Forderung aus Zuschüssen 272.317,16 272.317,16 Laufende Verrechnungen mit der Stadt 1.344.357,18 1.700.044,01 Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.805.694,17 2.753.656,17 Forderungen an Stadt aus Liquiditätsausgleich 0,00 5.250.000,00  3.150.649,20 8.744.379,92 Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt.

Anlage II11  
 
Sonstige Vermögensgegenstände  31.12.2018 31.12.2017  EUR EUR Forderungen an das Finanzamt 652.015,98 406.161,30 Debitorische Kreditoren 59.813,93 7.175,64 Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land  im Rahmen des Entschuldungsfonds  56.987,75  59.262,98 Übrige 10.766,18 -18.593,83  779.583,84 454.006,09 Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus-schüttungen in 2017 und 2018. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:  Stand  Umgliederung  Jahresergebnis nach städt. Zu-schuss 2018   Verlustver- rechnung gem. §11(6) EigBGes für 2013  Stand  01.01.2018  2018  2018   2018  31.12.2018  EUR  EUR  EUR   EUR  EUR Stammkapital 15.500.000,00  0,00  0,00   0,00  15.500.000,00 Allgemeine Rück-lage           62.221.945,44  0,00  0,00   -5.345.996,44  56.875.949,00           Verlustvortrag -5.695.867,95  -2.488.641,69  0,00   5.345.996,44  -2.838.513,20 Jahresverlust -2.488.641,69  2.488.641,69  -946.224,79   0,00  -946.224,79  69.537.435,80  0,00  --946.224,79   0,00  68.591.211,01 Der Jahresverlust 2018 in Höhe von EUR 946.224,79 soll auf neue Rechnung vorgetragen wer-den. Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt TEUR 15.500. In der allgemeinen Rücklage sind unverändert mit EUR 4.624.283,91 Entschuldungshilfen aus dem kommunalen Schutzschirm . Sonderposten Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt in Höhe der Abschreibung der bezuschussten Anlagegüter. Den Zuführun-gen im Wirtschaftsjahr 2018 von EUR 1.363.753,84 (davon EUR 900.000,00 vom Bund für die Sanierung der Mathildenhöhe und EUR 400.000,00 von der Freimaurerloge für die Sanierung

Anlage II12  
 
des Georg-Moller-Haus) standen Auflösungen von EUR 36.698,47 gegenüber, so dass sich die in den Sonderposten eingestellten Zuschüsse auf EUR 1.720.061,87 erhöht haben. Pensionsrückstellungen Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen An-wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr Richttafeln 2005 G) von Klaus Heubeck. Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unverändert unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Be-züge der Aktiven von 2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszinses nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2018 verbindlich festge-setzte und veröffentlichte Zinssatz von 3,21 % (Vorjahr 3,68 %) zugrunde. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Der Eigenbetrieb hat für Pen-sionsansprüche TEUR 4.775 (Vorjahr TEUR 4.521) zurückgestellt. Die Entwicklung der Pensi-onsrückstellung ist im Rückstellungsspiegel, im Lagebericht, dargestellt. Der Zinsaufwand beträgt TEUR 145 (Vorjahr TEUR 141). Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins und der Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt TEUR 733. Der Betrag ist ausschüttungs-gesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. Der Unterschiedsbetrag aus dem Wechsel der Ermittlung der zugrundeliegenden Richttafel 2005 G auf die Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck beträgt ./.EUR 115.142,00.

Anlage II13  
 
Sonstige Rückstellungen  Stand 01.01.2018 Inanspruch-nahme ( I )/ Auflösung (A)  2018  Aufzin-sung/ Abzinsung 2018 Zuführung 2018 Stand 31.12.2018  TEUR TEUR  TEUR TEUR TEUR Beihilfen 640 0 ( I ) 15 77 732 Urlaubsansprüche 16 16 ( I ) 0 32 32 Überstunden 37 37 ( I ) 0 39 39 Altersteilzeit 0 0 ( I ) 0 15 15 Ungewisse Verbindlichkeiten 0 0 ( I ) 0 83 83 Ausstehende Rechnungen 42 42 ( A ) 0 0 0 Archivierungskosten 36 6 ( A ) 0 0 30 Nebenkostenabrechnungen 109 9 50 ( I ) (A) 0 0 50 Sonstige Personalaufwendun-gen 167 139 ( I ) 0 154 182 Abschlusserstellung und  -prüfung, Erstellung Steuererklä-rungen 51 40 ( I ) 0 42 53   241 ( I )     1.098 98 (A) 15 442 1.216 Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwen-dung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr 2005 G) von Klaus Heubeck. Der Unterschiedsbetrag aus dem Wechsel der Ermittlung der zugrundeliegenden Richttafel 2005 G auf die Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck beträgt ./. EUR 30.141,00. Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unverändert unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kos-ten der Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Bei ei-ner Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünf-zehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bun-desbank für Dezember 2018 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,32 % (Vorjahr 2,80 %) zugrunde.

Anlage II14  
 
Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wurden auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen Verwal-tung für das Jahr 2018 ermittelt. Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeitgut-haben sowie die Prämien der Mitarbeiter. Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013   IDW RS HFA 3. Die Aufstockungsbeträge für die im Jahr 2018 neu abgeschlossene Altersteil-zeitvereinbarung wurden auf Grundlage des TV FlexAZ als zusätzliche Entlohnung klassifiziert.  Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.  Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Be-rechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinses nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Ver-einfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezem-ber 2018 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,32 % zugrunde. Verbindlichkeiten   Davon mit einer Restlaufzeit  Gesamtbetrag 31.12.2018 bis zu einem Jahr über einem Jahr von mehr als fünf Jahren  EUR EUR EUR EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.652.815,02 962.910,25 8.689.904,77 5.117.634,22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-tungen 388.229,63 388.229,63 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 78.513,97 78.513,97 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigen-betrieben der Stadt 861.307,60 861.307,60 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 269.253,08 269.253,08 0,00 0,00  11.250.119,30 2.560.214,53 8.689.904,77 5.117.634,22 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Anlage II15  
 
Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit TEUR 9.558, davon mehr als fünf Jahre TEUR 6.025 Alle anderen Verbindlich-keiten hatten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 78 (Vorjahr TEUR 36) Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 756 wie im Vorjahr den Grundstücks-tausch im Jahr 2015, mit TEUR 12 (Vorjahr TEUR 200) Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 93 (Vorjahr TEUR 88) übertragene Personalrückstellungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 108 (Vorjahr TEUR 109) Verbindlichkeiten aus Spendengeldern enthalten. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:   2018  2017  TEUR  TEUR Benutzungsgebühren 2.212  2.230 Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 59  88 Einnahmen aus Verkauf 16  27 Miet- und Pachtverträge 185  181 Sonstiges 84  80  2.556  2.606 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Kostenerstattungen mit TEUR 2.252 (Vorjahr TEUR 1.905), Zuweisungen von Bund, Land und von übrigen Bereichen mit TEUR 1.661 (Vorjahr TEUR 1.556), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 98 (Vorjahr TEUR 80), Schuldendiensthilfen des Landes mit TEUR 73 (Vorjahr TEUR 75), Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung mit TEUR 54 (Vorjahr TEUR 26) und der Pau-schalwertberichtigung mit TEUR 7 (Vorjahr TEUR 0), Erträge aus der Auflösung des Sonderpos-tens für Investitionszuschüsse mit TEUR 37 (Vorjahr TEUR 18) sowie periodenfremden Erträge mit TEUR 2 (Vorjahr TEUR 3).

Anlage II16  
 
Personalaufwand Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mitar-beiter und setzt sich wie folgt zusammen:  2018  2017  TEUR  TEUR Beamtenbezüge 292  293 Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 6.691  6.623 Veränderung der Urlaubsrückstellung 17  13 Lebensarbeitszeit 6  9 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.373  2.697  9.379  9.635 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben einem Verwaltungskostenbeitrag, der entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus den Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde, von TEUR 1.408 (Vorjahr TEUR 1.480) Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von TEUR 1.239 (Vorjahr TEUR 1.025) sowie periodenfremde Aufwendungen von TEUR 752 (Vorjahr TEUR 156). In den periodenfremden Aufwendungen von TEUR 752 ist mit TEUR 749 die im Berichtsjahr vorgenommene Korrektur der Anlage im Bau enthalten. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen betreffen wie im Vorjahr mit TEUR 770 die Ausschüttung der bau-verein AG und mit TEUR 932 die HEAG, die in den Vorjahren keine Dividende ausgeschüttet hatte. III. ERGÄNZENDE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz-versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver-pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigenbe-triebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Pflichtangaben  Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt unverändert 8 Beamte und 208 (Vor-jahr 212) Beschäftigte tätig.

Anlage II17  
 
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:  TEUR Abschlussprüfungsleistungen 20 Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un-ternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB bestanden im Geschäftsjahr 2018 nicht. Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von ./.EUR 946.224,79 (Verlust) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Betriebsleitung Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2018 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster Betriebsleiter, und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, bestellt. Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Ver-bindung mit § 285 Nr. 9 HGB. Betriebskommission Der Betriebskommission gehörten in 2018 an: a) Mitglieder des Magistrats  Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch  Herr Stadtkämmerer André Schellenberg  Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin  Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur   b)  Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann, Innenarchitektin  Thomas Tramer, Lehrer  Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete  Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin  Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner   c) Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG   d) Mitglieder des Personalrats  Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte   Frau Deniz Würsch

Anlage II18  
 
Im Berichtsjahr fanden 2 Sitzungen der Betriebskommission statt. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt.  Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ein-getreten, die Einfluss auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 haben. Darmstadt, 3. November 2021  Betriebsleitung         Prof. Dr. Hünnekens Baum (Erster Betriebsleiter) (Kaufmännischer Betriebsleiter)

Anlage II (Anlage zum Anhang) 19 
 
 
Entwicklung des Anlagevermögens 2018

20 Anlage II(Anlage zum Anhang)Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, DarmstadtEntwicklung des Anlagevermögens 201801.01.2018Zugänge AbgängeUmbu-chungen31.12.2018EUR EUR EUR EUR EURI.Immaterielle Vermögensgegenstände1. Entgeltlich erworbene Software192.168,78 0,00 53,34 0,00 192.115,442.Geleistete Baukostenzuschüsse20.500,00 21.800,00 0,00 0,00 42.300,003. Entgeltlich erworbene Rechte3.921.608,77 0,00 0,00 0,00 3.921.608,774.134.277,55 21.800,00 53,34 0,00 4.156.024,21II. Sachanlagen1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 47.669.608,23 358.928,76 249.153,54 102.294,57 47.881.678,022. Maschinen und maschinelle Anlagen 149.576,52 0,00 0,00 41.946,06 191.522,583. Betriebs- und Geschäftsausstattung4.549.490,87 66.097,86 34.997,90 44.183,70 4.624.774,534. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.744.480,43 3.742.987,32 748.938,79 -188.424,33 7.550.104,6357.113.156,05 4.168.013,94 1.033.090,23 0,00 60.248.079,76III. FinanzanlagenBeteiligungen 44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53106.131.281,13 4.189.813,94 1.033.143,57 0,00 109.287.951,50Anlagevermögen gesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten

21 Anlage II(Anlage zum Anhang)01.01.2018Zugänge AbgängeUmbu-chungen31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017 Durch-schnitt-licherAbschrei-bungssatzDurch-schnitt-licherRestbuch-wertEUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.164.895,78 4.243,00 53,34 0,00 169.085,44 23.030,00 27.273,00 2,21 11,998.112,00 3.751,00 0,00 0,00 11.863,00 30.437,00 12.388,00 8,87 71,961.480.059,77 77.509,00 0,00 0,00 1.557.568,77 2.364.040,00 2.441.549,00 1,98 60,281.653.067,55 85.503,00 53,34 0,00 1.738.517,21 2.417.507,00 2.481.210,00 2,06 58,1724.268.598,97 1.048.692,39 110.435,72 102.294,57 25.309.150,21 22.572.527,81 23.401.009,26 2,19 47,14121.370,52 6.419,00 0,00 41.946,06 169.735,58 21.787,00 28.206,00 3,35 11,382.687.568,46 264.164,76 34.997,90 -144.240,63 2.772.494,69 1.852.279,84 1.861.922,41 5,71 40,050,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.550.104,63 4.744.480,43 0,00 100,0027.077.537,95 1.319.276,15 145.433,62 0,00 28.251.380,48 31.996.699,28 30.035.618,10 2,19 53,110,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 44.883.847,53 0,00 100,000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 44.883.847,53 0,00 100,0028.730.605,50 1.404.779,15 145.486,96 0,00 29.989.897,69 79.298.053,81 77.400.675,63 1,29 72,56KennzahlenAbschreibungen Restbuchwerte

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0.0860054.001  
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt,  bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrech-nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, ein-schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  geprüft. Darüber hin-aus haben wir den Lagebericht der Eigenbetriebe Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der lan-desrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzli-chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be-langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-treffend dar.  Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und GrundsätAbschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebegungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überein-stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

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0.0860054.001  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschrif-ten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-möglichen, der frei von wesentlichen  beabsichtigten oder unbeabsichtigten  falschen Darstel-lungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus-sagen im Lagebericht erbringen zu können. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen  beabsichtigten oder unbeabsichtigten  falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

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Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirt-schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-gen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-haltung. Darüber hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher  beabsichtigter oder unbeabsichtig-ter  falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.   gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den

Leerseite aus bindetechnischen Gründen

Beratungsverlauf (4)

TOP 16
TOP 3
TOP 4
TOP 93

Orte (2)

  • Riedeselstraße 15
  • Schuchardstraße 11

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0059
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.02.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00