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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion (AN/0639/2023) betreffend „Verwendung rassismuskritischer Projektmittel“

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1652/2023 vom 23.05.2023

Stand: Am 15.08.2023 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Gez. Reker Dezernat, Dienststelle OB/16/162/3 Vorlagen-Nummer 23.05.2023 1652/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 23.05.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion (AN/0639/2023) betreffend „Verwendung rassismuskritischer Projektmittel„ Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion/von Niklas/Kienitz (AN/0639/2023) betreffend „Verwendung rassismuskritischer Projektmittel“ 1. Hat es jemals eine Evaluierung bzw. Controlling der Projekte gegeben? Die Verwaltung verfasst nach Abschluss der Projekte und dem Vorliegen der Sachbe richte und Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfangenden in der Regel eine Mitteilung an den Integrationsrat. In diesem Bericht wird auf die Inhalte der Projekte eingegangen und deren angestrebte Zieler- reichung überprüft. Weiterhin wird ausgewertet, wie viele Menschen durch das Projekt direkt oder gegebenenfalls indirekt erreicht werden konnten und inwiefern eine Ergebnissicherung mit dem Ziel, eine nachhaltige Wirkung zu erreichen, erfolgt ist. Im vergangenen Jahr wurde dem Integrationsrat und dem Auss chuss für Soziales, Seniorin- nen und Senioren zudem ein Sachstandsbericht 3073/2022 zur Auswertung der 2020 in Kraft getretenen Richtlinie für eine Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demo- kratie und Akzeptanz veröffentlicht, die jeglicher Förderung zugrunde liegt. Dort wurde die Entwicklung der Antragszahlen, die Art der Projekte und der hierin angesprochenen Zielgrup- pen ausgewertet. Zudem wird das Vorgehen zur Projektauswahl dargelegt. 2. Wenn ja, wie sieht das Ergebnis aus? Die letzte Mitteilung 2911/2022 betrifft die im ersten Halbjahr 2020 vergebenen Projektmittel. Die Auswertung wird im Sachstandsbericht ausführlich dargestellt. 3. Wenn nicht, warum gab es keine Evaluierung oder kein Controlling? Für die Jahre nach 2020 liegen noch nicht alle Sachberichte und Verwendungsnachweise der Projektpartner*innen vollständig vor, so dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, ob sämtliche vergebenen Fördermittel ordnungsgemäß und in vollem Umfang verausg abt wur- den. Die Einholung und Prüfung der letzten Verwendungsnachweise liegt derzeit im Fokus der Arbeit der Fachkoordination Antirassismusarbeit im Kommunalen Integrationszentrum. 4. Beabsichtigt die Verwaltung, diese zeitnah durchzuführen? Die Auswertung der Projekte aus den Folgejahren wird im zweiten Halbjahr dieses Jahres erfolgen.

Beratungsverlauf

  1. 15.08.2023

    Integrationsrat

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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