2265/2025
Zulassung der Wahlvorschläge zur Integrationsratswahl 2025
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Beschlussvorlage Ausschuss
3127 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/34/345 Vorlagen-Nummer 2265/2025 Freigabedatum 16.07.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zulassung der Wahlvorschläge zur Integrationsratswahl 2025 Beschlussorgan Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025 Gremium Datum Beschluss: 1. Der Wahlausschuss nimmt die in Anlage 4 aufgeführten eingereichten Wahlvorschläge der Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber für die am 14.09.2025 stattfindende Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln zur Kenntnis. 2. Der Wahlausschuss beschließt, die in Anlage 5 aufgeführten Wahlvorschläge für die am 14.09.2025 stattfindende Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln zuzulassen. 3. Der Wahlausschuss beschließt, die in Anlage 6 aufgeführten Wahlvorschläge für die am 14.09.2025 stattfindende Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln zurückzuwei- sen. Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025 16.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 18 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 28 Kommunalwahlordnung (KWahlO) und § 10 Abs. 2 Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln (IR- WahlO) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 58. Tag vor der Wahl (18.07.2025) über die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen. Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln konnten ab der öffentlichen Bekanntmachung des Wahltages und der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 13.05.2025 bis zum 07.07.2025, 18 Uhr eingereicht werden (§§ 15 Abs. 1 KWahlG i. V. m. §§ 9 IRWahlO). Nach § 18 KWahlG i. V. m. §§ 27, 31 KWahlO hat die Wahlleiterin die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, so fordert sie unverzüglich die Vertrauenspersonen auf, sie rechtzeitig zu beheben. In diesem Sinne wurden insgesamt 126 Wahlvorschläge von 20 Einzelbewerberinnen und -bewerbern sowie Listenwahlvorschlägen geprüft (siehe Anlage 4), bei Mängeln unverzüglich die Vertrauenspersonen informiert und umfassende Vorberatun- gen geleistet, so dass die meisten Wahlvorschläge im Ergebnis den gesetzlichen Anforderun- gen entsprechen. Abschließend ergibt sich folgendes Gesamtbild: Eingereichte Wahl- vorschläge Zuzulassende Wahl- vorschläge Zurückzuweisende Wahlvorschläge 126 115 11 Die von der Wahlleiterin als zulässig erachteten und damit zur Zulassung vorgeschlagenen Wahlvorschläge sind in Anlage 5 dargestellt. Die Anlage 6 enthält diejenigen Wahlvorschläge, welche aus Sicht der Wahlleiterin Mängel aufweisen, die zur Zurückweisung zu führen haben. Alle eingereichten Unterlagen und o. g. Anlagen liegen zur Sitzung im Original zur Einsicht- nahme durch die Wahlausschussmitglieder und Vertrauenspersonen vor. Anlagen Anlage 1 Eingereichte Wahlvorschläge IRWahl Anlage 2 Zugelassene Wahlvorschläge IRWahl Anlage 3 Zurückgewiesene Wahlvorschläge IRWahl
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 2265/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.07.2025
- Erstellt
- 10.07.2025 14:43