Mandari Insight

SV-2020/0042

Antrag der Fraktion UWIGA vom 18. August 2020 betr. Bebauungsplan Messplatz

Antrag 19.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 2

27.9 KB · application/pdf

Ansehen

SV-2020/0042

42.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

27.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

180 Zeichen

Punkt 37.5: Antrag der Fraktion UWIGA vom 18. August 2020 betr. Bebauungsplan Messplatz 
 (V-Nr. SV-2020/0042) 
 
Der Antrag wird durch die antragsstellende Fraktion zurückgezogen.

SV-2020/0042

1706 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2020/0042 
 
 
Antrag der Fraktion UWIGA vom 18. August 2020 betr. Bebauungsplan Messplatz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag der Fraktion UWIGA 
 
Bebauungsplan Messplatz (Aufstellungsbeschluss) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches  
die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gemarkung Darmstadt Flur 13 
Nr. 86/34, Messplatz.  
 
 
Begründung: 
 
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung am 3.12.2019 den Verkauf des Messplatzes an 
die BDV daheim GmbH  & Co. KG beschlossen hat, hat die Bauverein AG nun der Öffentlichkeit 
eine Planung für 560 Wohnungen und 8.000 m² Gewerbefläche vorgestellt.  
 
Eine Wohnbebauung in diesem Umfang fügt sich aber im Sinne von § 34 Abs. 1 des 
Baugesetzbuches nach der Art der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren 
Bebauung ein. Der bisherige Messplatz ist abgesehen von den Parkplatzflächen östlich der 
Alsfelder Straße dreiseitig ausschließlich von gewerblicher Bebauung umgeben. Die 
vorgelegten Pläne für eine an dieser Stelle grundsätzlich zu begrüßende Wohnbebauung 
können daher nur über ein Bebauungsplanverfahren realisiert werden. 
 
In diesem Verfahren wird auch zu klären sein, wohin die bisher auf dem Messplatz 
stattfindenden Veranstaltungen verlagert werden können. 
 
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist auch sichergestellt, dass die 
Stadtverordnetenversammlung auf die Ausgestaltung des Plangebiets Einfluss nehmen kann 
und die Öffentlichkeit von ihren Mitwirkungsrechten nach den Vorschriften des 
Baugesetzbuches Gebrauch machen kann. 
 
 
 
 
18.08.2020 
Erich Bauer, Jes Peter Nissen, Gudrun Deutschler

anlage 1

450 Zeichen

Punkt 16: Antrag der Fraktion UWIGA vom 18. August 2020 betr. Bebauungsplan Messplatz  
 (SV-Nr. 2020/0042) 
 
Stadtv. Bauer (Fraktion UWIGA) ändert seinen Antrag wie folgt: 
Nach dem Wort „Messplatz“ soll ergänzt werden „zur Änderung des bestehenden 
Bebauungsplans N 8.3“. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag 
abzulehnen. 
 
Gegen die Ablehnung: Fraktionen Die Linke. und UWIGA 
Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE

Beratungsverlauf (2)

TOP 16
TOP 37.5

Orte (1)

  • Alsfelder Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2020/0042
Typ
Antrag
Datum
19.08.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00