221851-01 ST
Maßnahmen im Rahmen der Nutriapopulation in der Rheinaue Bonn
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221851-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Maßnahmen im Rahmen der Nutriapopulation in der Rheinaue Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In dem eingereichten Bürgerantrag wird vorgeschlagen, die Mitteilungsvorlage zum Nutriamanagement der Stadtverwaltung Bonn im linksrheinischen Rheinauenpark (DS 221672) zu ergänzen. Der Antragsteller schlägt vor, dass die Nutrias vor Ort sterilisiert werden und eine Tötung ausgeschlossen wird. Zudem soll die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Umsiedlung der Tiere an das Rheinufergebiet möglich ist. Nutrias sind nicht heimische Wildtiere und gelten in Deutschland und der Europäischen Union seit 2017 als invasive Art. Unter "invasiv" versteht man Arten, die vornehmlich durch menschliches Handeln in neue Gebiete eingebracht wurden und dort durch ihre Etablierung eine Gefährdung für die heimischen Tier- und Pflanzenarten darstellen. Am Rheinauensee hat sich seit einigen Jahren eine Nutria-Population etabliert. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Rheinauensees wurden viele Verstecke und Höhlen besonders sichtbar, sodass von einer aktuellen Population von 60-100 Tieren auf kleinstem Raum und mit steigender Tendenz ausgegangen wird. Die milden Winter, fehlende natürliche Feinde und insbesondere das durch Menschen in falsch verstandener Tierliebe verursachte hohe Nahrungsangebot durch Fütterungen führen zu vielen Reproduktionszyklen und einem starken Anwachsen der Population in der Rheinaue. Mit steigender Anzahl von Individuen ist auch eine zunehmende Beschädigung der Uferbereiche und Pflanzungen am Rheinauensee zu beobachten. Hiervon sind vor allem alte Parkbäume, Ufer- und Unterwasserpflanzen sowie seltene und geschützte Muschelarten betroffen. Sie stellen auch eine ernst zu nehmende Gefährdung für vorhandene Hochwasserschutzmaßnahmen dar. In der linksrheinischen Rheinaue besteht aus diesen Gründen zwingend Handlungsbedarf, die Nutria-Population deutlich zu minimieren und konstant niedrig zu halten. Grundsätzlich soll eine Populationskontrolle unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten angestrebt werden. Seite 1 von 3 Seite 2 —— Die Verwaltung hat in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe die unterschiedlichen Möglichkeiten und wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung der Nutria-Population in der Bonner Rheinaue zusammengetragen und bewertet. Auch die Thematik der Sterilisation / Kastration aller Tiere als eine Lösungsmöglichkeit wurde intensiv betrachtet. Explizit zu dieser Thematik erfolgten verschiedene Abstimmungen mit Fachexpert*innen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie mit Kolleg*innen aus anderen Kreisen und Kommunen in NRW. Zur Sterilisation / Kastration müssten die Tiere zunächst mit Lebendfallen eingefangen und zu einem Tierarzt verbracht werden, um die Operation dort durchführen zu lassen. Die Tiere müssten mindestens drei Tage nach dem Eingriff unter Beobachtung bleiben, um mögliche Reaktionen/Infektionen auszuschließen. Es ist unklar, wo die Tiere für diesen Zeitraum verbleiben könnten, denn Tierheime können aufgrund der ständig hohen Auslastung nicht in Anspruch genommen werden. An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um Wildtiere und nicht um Haustiere handelt. Jedes Handeln durch den Menschen bedeutet Stress für das Wildtier. Das individuell verursachte Tierleid, welches durch das Einfangen, den Transport, den veterinärmedizinischen Eingriff, die Behandlung und Nachsorge sowie das temporäre Verbleiben in Gefangenschaft verursacht wird, ist hierbei nicht zu unterschätzen und zudem mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Diese Einschätzung wird auch von den Artenschutz-Fachkolleg*innen des LANUV geteilt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW beschreibt ebenfalls, dass ein Sterilisationsprojekt nicht die gewünschte Zielerreichung erwirken würde: Eine Freisetzung sterilisierter oder kastrierter Nutrias würde weder unmittelbar noch mittelfristig eine Abhilfe gegen die negativen Auswirkungen der Nutrias im Rheinauenpark schaffen und ist deswegen im Nutria-Maßnahmenblatt der Bundesländer (vgl. LANUV NRW – Neobiota: naturschutzinformationen-nrw.de) nicht als Managementmaßnahme vorgesehen. Kastration und Sterilisation könnten dann als Managementmaßnahme wirksam sein, wenn dadurch eine Erschöpfung und schließlich Tilgung der Population zu erreichen wäre. Dies ist bei der Nutria angesichts flächendeckenden Verbreitung aber ausgeschlossen. Eine Umsiedlung an das Rheinufergebiet ist nicht möglich, da die Tiere durch ihre Untergrabungen Schäden in Millionenhöhe an Ufern und Dämmen und Beeinträchtigungen an sensiblen Bereichen des Hochwasserschutzes verursachen können. Entlang des Rheines sowohl auf Bonner Stadtgebiet als auch in den angrenzenden Kreisen und Kommunen gibt es eine Vielzahl von Erddämmen, die durch ein Vorkommen von Nutrias gefährdet wären. Eine weitere Ausbreitung über den Rheinauenpark an das Rheinufer hinaus muss daher verhindert werden. Die Stadtverwaltung hat die Möglichkeit der Populationsreduzierung durch ein Sterilisationsprojekt oder eine Umsiedlung der Tiere intensiv geprüft und ist nach rechtlicher Abwägung der EU-Verordnung 1143/2014 und des § 40 BNatSchG sowie nach expliziter Abstimmung mit dem LANUV zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Behandlung und Wiedereinbringung von Seite 2 von 3 Seite 3 —— invasiven Arten nicht zulässig ist. Aufgrund der Populationsgröße, der dadurch verursachen ökologischen und ökonomischen Schäden, des hohen personellen und finanziellen Aufwandes sowie der rechtlichen Unzulässigkeit einer Wiederaussetzung invasiver Arten kommt die Stadt in der Abwägung der möglichen und wirksamen Maßnahmen zu dem Ergebnis, dass ein Sterilisationsprojekt im linksrheinischen Rheinauenpark nicht durchgeführt werden kann. Die vom Antragsteller vorgeschlagenen Alternativ-Maßnahmen können daher in der Mitteilungsvorlage DS Nr. 221672 “Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark“ nicht berücksichtigt werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n Keine Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Rheinufer
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 221851-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 26.10.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40