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221851-01 ST

Maßnahmen im Rahmen der Nutriapopulation in der Rheinaue Bonn

Stellungnahme der Verwaltung 26.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sitzung am 16.11.2022, TOP 4.1.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
221851-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Maßnahmen im Rahmen der Nutriapopulation in 
der Rheinaue Bonn 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen 
und Bürger 
26.10.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
In dem eingereichten Bürgerantrag wird vorgeschlagen, die Mitteilungsvorlage 
zum Nutriamanagement der Stadtverwaltung Bonn im linksrheinischen 
Rheinauenpark (DS 221672) zu ergänzen. Der Antragsteller schlägt vor, dass 
die Nutrias vor Ort sterilisiert werden und eine Tötung ausgeschlossen wird. 
Zudem soll die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Umsiedlung der Tiere an das 
Rheinufergebiet möglich ist.  
  
Nutrias sind nicht heimische Wildtiere und gelten in Deutschland und der 
Europäischen Union seit 2017 als invasive Art. Unter "invasiv" versteht man 
Arten, die vornehmlich durch menschliches Handeln in neue Gebiete 
eingebracht wurden und dort durch ihre Etablierung eine Gefährdung für die 
heimischen Tier- und Pflanzenarten darstellen. 
  
Am Rheinauensee hat sich seit einigen Jahren eine Nutria-Population etabliert. 
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Rheinauensees wurden viele 
Verstecke und Höhlen besonders sichtbar, sodass von einer aktuellen 
Population von 60-100 Tieren auf kleinstem Raum und mit steigender Tendenz 
ausgegangen wird. Die milden Winter, fehlende natürliche Feinde und 
insbesondere das durch Menschen in falsch verstandener Tierliebe verursachte 
hohe Nahrungsangebot durch Fütterungen führen zu vielen 
Reproduktionszyklen und einem starken Anwachsen der Population in der 
Rheinaue. 
  
Mit steigender Anzahl von Individuen ist auch eine zunehmende Beschädigung 
der Uferbereiche und Pflanzungen am Rheinauensee zu beobachten. Hiervon 
sind vor allem alte Parkbäume, Ufer- und Unterwasserpflanzen sowie seltene 
und geschützte Muschelarten betroffen. Sie stellen auch eine ernst zu 
nehmende Gefährdung für vorhandene Hochwasserschutzmaßnahmen dar.  
  
In der linksrheinischen Rheinaue besteht aus diesen Gründen zwingend 
Handlungsbedarf, die Nutria-Population deutlich zu minimieren und konstant 
niedrig zu halten. Grundsätzlich soll eine Populationskontrolle unter 
Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt 
und der Kosten angestrebt werden. 
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Seite 2  
 
 
——
Die Verwaltung hat in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe die 
unterschiedlichen Möglichkeiten und wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung 
der Nutria-Population in der Bonner Rheinaue zusammengetragen und 
bewertet. Auch die Thematik der Sterilisation / Kastration aller Tiere als eine 
Lösungsmöglichkeit wurde intensiv betrachtet. Explizit zu dieser Thematik 
erfolgten verschiedene Abstimmungen mit Fachexpert*innen des Landesamts 
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie mit 
Kolleg*innen aus anderen Kreisen und Kommunen in NRW. 
  
Zur Sterilisation / Kastration müssten die Tiere zunächst mit Lebendfallen 
eingefangen und zu einem Tierarzt verbracht werden, um die Operation dort 
durchführen zu lassen. Die Tiere müssten mindestens drei Tage nach dem 
Eingriff unter Beobachtung bleiben, um mögliche Reaktionen/Infektionen 
auszuschließen. Es ist unklar, wo die Tiere für diesen Zeitraum verbleiben 
könnten, denn Tierheime können aufgrund der ständig hohen Auslastung nicht 
in Anspruch genommen werden.  
  
An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich 
hier um Wildtiere und nicht um Haustiere handelt. Jedes Handeln durch den 
Menschen bedeutet Stress für das Wildtier. Das individuell verursachte Tierleid, 
welches durch das Einfangen, den Transport, den veterinärmedizinischen 
Eingriff, die Behandlung und Nachsorge sowie das temporäre Verbleiben in 
Gefangenschaft verursacht wird, ist hierbei nicht zu unterschätzen und zudem 
mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Diese Einschätzung wird auch von den 
Artenschutz-Fachkolleg*innen des LANUV geteilt.  
  
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW 
beschreibt ebenfalls, dass ein Sterilisationsprojekt nicht die gewünschte 
Zielerreichung erwirken würde:  
  
Eine Freisetzung sterilisierter oder kastrierter Nutrias würde weder unmittelbar 
noch mittelfristig eine Abhilfe gegen die negativen Auswirkungen der Nutrias im 
Rheinauenpark schaffen und ist deswegen im Nutria-Maßnahmenblatt der 
Bundesländer (vgl. LANUV NRW – Neobiota: naturschutzinformationen-nrw.de) 
nicht als Managementmaßnahme vorgesehen. Kastration und Sterilisation 
könnten dann als Managementmaßnahme wirksam sein, wenn dadurch eine 
Erschöpfung und schließlich Tilgung der Population zu erreichen wäre. Dies ist 
bei der Nutria angesichts flächendeckenden Verbreitung aber ausgeschlossen. 
  
Eine Umsiedlung an das Rheinufergebiet ist nicht möglich, da die Tiere durch 
ihre Untergrabungen Schäden in Millionenhöhe an Ufern und Dämmen und 
Beeinträchtigungen an sensiblen Bereichen des Hochwasserschutzes 
verursachen können. Entlang des Rheines sowohl auf Bonner Stadtgebiet als 
auch in den angrenzenden Kreisen und Kommunen gibt es eine Vielzahl von 
Erddämmen, die durch ein Vorkommen von Nutrias gefährdet wären. Eine 
weitere Ausbreitung über den Rheinauenpark an das Rheinufer hinaus muss 
daher verhindert werden. 
  
Die Stadtverwaltung hat die Möglichkeit der Populationsreduzierung durch ein 
Sterilisationsprojekt oder eine Umsiedlung der Tiere intensiv geprüft und ist 
nach rechtlicher Abwägung der EU-Verordnung 1143/2014 und des § 40 
BNatSchG sowie nach expliziter Abstimmung mit dem LANUV zu der 
Erkenntnis gelangt, dass eine Behandlung und Wiedereinbringung von 
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Seite 3  
 
 
——
invasiven Arten nicht zulässig ist. 
  
Aufgrund der Populationsgröße, der dadurch verursachen ökologischen und 
ökonomischen Schäden, des hohen personellen und finanziellen Aufwandes 
sowie der rechtlichen Unzulässigkeit einer Wiederaussetzung invasiver Arten 
kommt die Stadt in der Abwägung der möglichen und wirksamen Maßnahmen 
zu dem Ergebnis, dass ein Sterilisationsprojekt im linksrheinischen 
Rheinauenpark nicht durchgeführt werden kann. Die vom Antragsteller 
vorgeschlagenen Alternativ-Maßnahmen können daher in der 
Mitteilungsvorlage DS Nr. 221672 “Nutriamanagement im linksrheinischen 
Rheinauenpark“ nicht berücksichtigt werden. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der 
Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem 
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen 
vorgesehene Verfahren abgeschlossen. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

16.11.2022 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.1.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rheinufer

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Details

Vorlagen-Nr.
221851-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
26.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40